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DE2550703A1 - Umkleidete metallprodukte und verfahren zu deren herstellung - Google Patents

Umkleidete metallprodukte und verfahren zu deren herstellung

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DE2550703A1
DE2550703A1 DE19752550703 DE2550703A DE2550703A1 DE 2550703 A1 DE2550703 A1 DE 2550703A1 DE 19752550703 DE19752550703 DE 19752550703 DE 2550703 A DE2550703 A DE 2550703A DE 2550703 A1 DE2550703 A1 DE 2550703A1
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DE
Germany
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aluminum
copper
stainless steel
sheets
layer
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DE19752550703
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John B Ulam
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Original Assignee
Clad Metals LLC
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Publication date
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cookers (AREA)
  • Pressure Welding/Diffusion-Bonding (AREA)
  • Laminated Bodies (AREA)

Description

  • Umkleidete Metallprodukte und Verfahren zu deren Herstellung Die Erfindung bezieht sich auf mehrteilige umkleidete Metallprodukte und Verfahren zu deren Herstellung, insbesondere auf ein Umkleidungsprodukt aus Kupferkern, Aluminium und rostfreiem Stahl.
  • Die Verwendung geschichteter bzw. umkleideter Metallprodukte aus drei Schichten oder weniger, ist in der Industrie bekannt.
  • Beispielsweise sind Gerätschaften aus rostfreiem Stahl mit einer Kupfergrundschicht ebenso bekannt wie rostfreie Stähle mit Aluminiumkern. Diese Produkte standen vor einiger Zeit zur Verfügung und wurden zur Herstellung von Kochgeschirr ausgedehnt verwendet. Eines der hervortretenden Probleme bei diesen bisherigen Materialien war und ist eine Unfähigkeit, rasche und gleichmäßige Wärmeübertragung über den gesamten Schüsselbereich zu erlangen. Diese bisherigen Materialien sind einschichtigen Metallen im allgemeinen weit überlegen, jedoch noch weit davon entfernt, perfekt zu sein.
  • Die Erfindung schafft ein neues umkleidetes Metallprodukt auf der Basis eines Kupferkerns mit Al-Umkleidung bzw. eines Kupferkerns zwischen zwei Aluminiumschichten und Umkleidung mit einer oder mehreren Lagen aus rostfreiem Stahl. Dieses neue Produkt überwindet die oben abgehandelten Grundprobleme der bisherigen Materialien. Es verteilt die Hitze rascher und gleichmäßiger. Es beseitigt das Problem der unansehnlichen Oxydation von Kupfer bei den bisherigen mit Kupfer umkleideten Gerätschaften aus rostfreiem Stahl, wenn dieser als Kern verwendet wird.
  • Es sorgt für überlegene Hitzeverteilung, verglichen mit mit rostfreiem Stahl umkleidetem Aluminium. Es kombiniert sämtliche einzigartigen thermischen Eigenschaften von Kupfer und Aluminium mit den Eigenschaften der Korrosions- und Abriebfestigkeit des rostfreien Stahles.
  • Die Erfindung beinhaltet ein neues umkleidetes Metallprodukt, bestehend aus einem Kern mit mindestens einer Schicht jeweils aus Kupfer und Aluminium, und mindestens einer äußeren umkleidenden Schicht aus rostfreiem Stahl auf der Aluminiumschicht.
  • Eine einzigartige und völlig unerwartete Eigenschaft der erfindungsgemäßen Metallprodukte und der aus dem erfindungsgemäßen Produkt hergestellten Kochgeschirre, ist ihre Eigenschaft der herabgesetzten Nahrungsmittelanhaftung an der Oberfläche. Alle Kochgeschirre aus Metall unterlagen dem Problem des Klebenbleibens von Nahrungsstoffen an ihren Oberflächen, wenn die Geschirre der Hitze unterworfen werden. Teflon und andere synthetische Überzüge sind angewandt worden, um dies in der Vergangenheit zu vermeiden.
  • Das erfindungsgemäße Material ist jedoch den mit Teflon überzogenen Gerätschaften hinsichtlich des Verhinderns des Klebenbleibens im wesentlichen ebenbürtig.
  • Zur Bestimmung der verschiedenen thermischen Eigenschaften vieler Metalle, welche im Gerätschaftenhandel verwendet werden, wurden Tests durchgeführt, um Unterschiede zu bestimmen, welche hinsichtlich ihrer Fähigkeit gleichmäßiger Hitzeübertragung bestehen können. Die folgenden Testgänge wurden angewandt, um Materialien für den Gebrauch bei Gerätschaften auszuwerten: Eine einzelne mit Gas betriebene Heizquelle, ähnlich einem Bunsenbrenner, wurde in gleichem Abstand unter jedem Gerät aufgestellt. Die dem Brenner zur Verfügung stehende Gasmenge war konstant. Die Flamme traf direkt in der Mitte des äußeren Bodens des Geräts auf, was einen Kreiskontakt von 7,62 cm verursacht. Thermoelemente werden auf der Innenseite in der Mitte der Pfanne angebracht, welche sich zum Außenrand in Steigerungen von 12,7 mm, einschließlich der Seitenwandung, erstreckt. Alle Gerätschaften besaßen ähnliche Gestalt, d.h. 25 cm-Bratpfanne. Die Ergebnisse der Temperaturen am Auftreffpunkt sind in der anliegenden Zeichnung gezeigt, welche dies graphisch veranschaulicht.
  • Es sollten bemerkt werden die ausgezeichneten Wärmeübertragungseigenschaften des festen Aluminiums; des mit Kupfer/Aluminium umkleideten rostfreien Stahles; der mit rostfreiem Stahl umkleideten Aluminium/Kupfer-Kernprodukte, und des mit rostfreiem Stahl umkleideten Aluminium-Zweischichtproduktes. Da Kupfer in der thermischen Leitfähigkeit als das Endglied und im allgemeinen als hundertprozentig betrachtet wird, ist seine Fähigkeit zur Wärme-Übertragung bekannt. Aluminium in reinem Zustand wird hinsichtlich Wärmeübertragung im allgemeinen als an zweiter Stelle rangierend betrachtet und besitzt etwa 57 % der Wärmeleitfähigkeit des Kupfers. Das auch für Kochgeschirr verwendete Gußeisen besitzt etwa 16,6 % der thermischen Leitfähigkeit des Kupfers, wohingegen Kohlenstoffstahl, wie er in dem Kern von mit rostfreiem Stahl umkleidetem Kohlenstoffstahl, hergestellt nach den USA Patentschriften 2 718 690 und 2 758 368 benutzt wird, 15,1 % der Leitfähigkeit reinen Kupfers besitzt. Ferner besitzt rostfreier Stahl des Typs 304 (18 % Chrom, 8 % Nickel) etwa 3,83 % der Wärmeleitfähigkeit reinen Kupfers. Keramische Materialien, welche dem Glas ähnlich sind, sind für die Wärmeübertragung vollkommene Widerstände und besitzen Leitfähigkeiten von etwa 1 % derjenigen des reinen Kupfers.
  • Eine direkte Berechnung der Prozentwerte jedes Metalles, welches im Querschnitt eines umkleideten Metalles benutzt wird, das für Kochgeschirr potentiell brauchbar ist, kombiniert mit dem Prozentwert der thermischen Leitfähigkeit in bezug auf Kupfer, würde die Wärmeübertragungswerte ergeben, welche notwendig sind, um die thermische Leitfähigkeit des Umkleidungsmetalles in gebundener Form zu bestimmen. Die Dicke bzw. die Masse der Metalle, welche im Körper einer Gerätschaft verwendet werden, ist auch wichtig bei der Betrachtung der Kochleistung. Daher wird für diese Anwendung eine zu benutzende Mindestdicke von 1,2 mm empfohlen.
  • Es werden Tests durchgeführt zur Bestimmung der Speisefreigabeeigenschaften verschiedener Materialien. Gerätschaften ähnlicher Abmessungen werden auf den Oberteil eines mit Gas oder elektrisch beheizten Herdes gebracht, welcher ein zentrales Thermoelement aufweist, welches in der Lage ist, die genaue Mitte der äußeren Bodenseite der Gerätschaft zu berühren. Die Innenseite des Geräts ist durch leichtes Überziehen mit Kochöl präpariert. Nun wird Mehl auf die mit Kochöl bedeckte Oberfläche des Gerätes aufgestreut.
  • Überschüssige Mehlmengen entfernt man durch Abwerfen mittels Schwerkraft. Der sich ergebende dünne Mehlüberzug auf der Oberfläche des Gerätes wird dann auf seine Färbung beobachtet. Das Gerät bringt man auf den Brenner mit Thermostat und man bringt Hitze 0 auf, wobei man den Brenner auf 177 C einstellt. Die Gerätschaften werden für eine Zeiteinheit von 2 1/2 Minuten der Hitze ausgesetzt und dann vom Brenner entfernt. Es wird versucht, das erhitzte Mehl von der Oberfläche der Gerätschaft zu entfernen, indem man das Ge-2 rät unter einen Wasserhahn mit einem Druck von 2,5 kg/cm2 bringt.
  • Zum Spülen wendet man eine Wassertemperatur von etwa 430 C an.
  • Die Entfernungszeit des Mehles durch das beschriebene Spülen wird aufgezeichnet. Die Klebefestigkeit sieht man an als direkte Beziehung zur Entfernungszeit des erhitzten Mehles durch die erwähnte Wasserspülung. Die Färbung des Mehles wird durch die Hitzekonzentration beeinträchtigt. Je größer die Hitzekonzentration ist, umso dunkler verbrannt ist das Aussehen des Mehles. Gerätemetalle mit hoher Leitfähigkeit erzeugen wenig bzw. keine Hitzefärbung auf der Mehloberfläche. Die Ergebnisse, auf einheitliche Basis einer Dicke von 3,175 mm korrigiert, sind nachstehend aufgeführt: Produkt Färbung des Entfernungs-Mehls zeit 1. Cu/Al/SS (Dicke 3,175 mm) cremefarben 22 Sekunden 2. mit Teflon überzogenes Al (Dicke 3,175 mm) cremefarben 23 Sekunden 3. Al (Dicke 3,175 mm) cremefarben 25 Sekunden 4. mit SS umkleidetes Al (Dicke 3,175 mm) cremefarben 29 Sekunden 5. SS/Al/Cu/Al/SS (Dicke 2,794 mm) cremefarben 33 Sekunden 6. SS/A1/SS (Dicke 2,794 mm) lohfarben 37 Sekunden 7. SS Al Boden (0,889 mm SS/ 2,286 mm Al) lohfarben-braun 48 Sekunden 8. mit Porzellan überzogener Stahl (Dicke 2,159 mm) lohfarben-braun 39,4 Sekunden 9. SS Kohlenstoffstahl (Eisenkern) (Dicke 1,422 mm) dunkelbraun 63,0 Sekunden 10. Hochtemperaturglas dunkelbraun 105 Sekunden SS = rostfreier Stahl Die Speisefreigabeeigenschaften von Geräten aus rostfreiem Stahl/ Aluminium/Kupfer zeigen sich allen anderen Metall- und Glasoberflächen bei weitem überlegen. Die Freigabeeigenschaften synthetischer Oberflächen verbessern sich mit der Dicke und sind gleichwertig, wenn eine Aluminiumdicke von 3,175 mm angewandt wird.
  • Geräte gleicher Dicke aus Kupfer/Aluminium/rostfreier Stahl besitzen Freigabeeigenschaften, welche mit Teflon überzogenem Aluminium gleicher Dicke überlegen sind, und Geräte aus rostfreier Stahl/Aluminium/Kupfer/Aluminium/rostfreier Stahl liegen im selben Bereich wie mit Teflon überzogenes Aluminium. Die außerordentlichen thermischen Eigenschaften der umkleideten Metalle ergeben sich aus der Praxis, welche die hier beschriebene Erfindung lehrt.
  • Diese Eigenschaft ist höchst wichtig für die Feststellung der überlegenheit der Metallkombinationen, welche erfindungsgemäß erzeugt werden.
  • In dieser Beschreibung ist das Wort "Blech" bzw. "Bleche" gleichbedeutend mit Rolle bzw. "Blechrolle" wie dies in der Metallindustrie gebräuchlich ist.
  • Erfindungsgemäß wird ein mit Aluminium ummanteltes Kupfer geschaffen, bei welchem das Aluminium auf eine oder beide Seiten des Kupfers aufgebracht sein kann. Dieses Aluminium mit Kupferkern kann dann auf einer oder auf beiden Seiten des Aluminiums mit rostfreiem Stahl umkleidet sein. Das verwendete Aluminium kann im wesentlichen reines Aluminium sein wie der Typ 1100, 3003 oder 3004, oder es kann eine Aluminiumlegierung sein. Vorzugsweise verwendet man Aluminium, z.B. Typ 1145, aufgebracht als Umkleidungsschicht auf eine oder beide Seiten von Aluminium beispielsweise der Typen 1100, 3003, 3004. Alle Teile des Verbundstoffes sind vorzugsweise auf ihren Oberflächen gereinigt und konditioniert durch Abschleifen, um alle Oxyde zu entfernen; dies kann bei rostfreiem Stahl-fortgelassen werden, muß jedoch auf das Aluminium angewandt werden.
  • Die Stücke bzw. Teile bringt man dann vor dem Erhitzen zusammen, erhitzt auf eine Temperatur von etwa 149 bis 4270C, führt eine Dickereduktion von 20 bis 70 % in einem Walzstich durch oder man reduziert auch bis zu etwa 5 % in einem Walzgerüst mit nachfolgender Reduktion von 10 bis 25 z in einem zweiten Walzgerüst, und dann erhitzt man erneut auf etwa 316 bis 4270C, vorzugsweise 0 bei 371 C, damit eine Diffusion zwischen benachbarten Metallschichten stattfinden kann. Dieses Diffundieren verursacht eine Steigerung der Bindefestigkeit zwischen den drei unähnlichen Metallen sowie ein gewisses Ausmaß an Spannungsaufhebung. Das sich ergebende Produkt läßt sich leicht durch Tiefziehen zu Kochgefäßen verarbeiten.
  • Vorzugsweise kann man das Produkt herstellen, indem man vorher einen Verbundkern aus Aluminium und Kupfer bildet und danach die Umkleidungsschichten aus rostfreiem Stahl aufbringt. Bei dieser Praxis werden die Aluminium- und Kupferbleche durch Abrieb gereinigt und konditioniert, miteinander in berührung gebracht, auf 149 bis 3710C erhitzt und einer Dickereduktion von 30 bis 70 % unterworfen. Den Aluminium-Kupfer-Verbundkörper kann man nacherhitzen, um die Festigkeit der Vereinigung zwischen ihnen zu steigern. Den sich ergebenden Festkörper reinigt man dann auf seiner Oberfläche durch Abreiben und verwendet ihn als Kern zum Umkleiden mit rostfreiem Stahl. In dieser Stufe erhitzt man die Zusammenstellung von Kern 0 und rostfreiem Stahl erneut auf etwa 149 bis 371 c, unterwirft sie vorzugsweise einer ersten Reduktion von etwa 2 % und dann einer zweiten Reduktion im Bereich von 5 bis 25 %. Man kann aber auch die Zusammenstellung in einem einzigen Dickeverminderungsstich von etwa 20 bis 70 % reduzieren. Das Produkt unterwirft man dann der Wärmebehandlung bis etwa 3710C, um ein Anlassen und eine Diffusion, wie oben erörtert, zu verursachen.
  • Bei einer dritten Ausführungsform werden zwei Aluminiumbleche me-0 chanisch gereinigt, auf etwa 316 bis 3710C erhitzt, auf entgegengesetzte Seiten eines Kupferbleches bei Raumtemperatur auf gebracht und, wie oben erörtert, entweder durch einstufige oder zweistufige Reduktion in der Dicke reduziert. Dieser Kern wird dann zwischen Bleche aus rostfreiem Stahl gebracht, reduziert und angelassen.
  • Eine andere Alternative ist das vorherige Bilden des mit Aluminium umkleideten Kupferkerns durch Verbinden in der Kälte unter Druck, beispielsweise durch schwere Reduktion in der Höhe von 50 bis 80 % in einem Stich, dann, wenn gewünscht, ein Nacherhitzen zur Steigerung der Festigkeit der Vereinigung zwischen den Metallen. Dieser vorgebildete Kern wird zwischen Bleche aus rostfreiem Stahl gebracht und, wie oben erörtert, reduziert und angelassen.
  • Die folgenden Ausführungsbeispiele dienen der weiteren Erläuterung der erfindungsgemäßen Erzeugnisse und des erfindungsgemäßen Verfahrens zu deren Herstellung.
  • Beispiel 1 Ein Kuperblech mit einer Dicke von 0,254 mm reinigt man durch Abrieb mit einer Drahtbürste und bringt es zwischen zwei Aluminiumbleche Typ 1100, jedes 1,905 mm dick, wobei die Aluminiumbleche in ähnlicher Weise abgerieben sind. Ein Blech aus rostfreiem Stahl Typ 304 mit einer Dicke von 0,254 mm reinigt man durch Abrieb und bringt es auf jede Seite der Aluminiumbleche. Die 0 Zusammenstellung erhitzt man auf 371 C und läßt sie zur Dickeminderung auf 3,048 mm durch ein Walzwerk hindurchgehen. Das sich ergebende Produkt erhitzt man erneut auf 3710C eine hinreichende Zeit, um Diffusion zwischen benachbarten Metallschichten und ihren Zwischenflächen zu erzeugen. Das fertige angelassene Produkt wird tiefgezogen zu Kochgefäßen wie 3-Liter-Soßenpfannen und Bratpfannen.
  • Beispiel II Ein 0,254 mm starkes Kupferblech wird durch Abreiben gereinigt und zwischen zwei durch Abreiben gereinigte, 2,032 mm starke Aluminium-0 bleche, Typ Alclad, gelegt. Die Metalle erhitzt man auf 2320C und läßt sie durch ein Walzwerk bis zu einer Reduktion von 70 % gehen.
  • Das sich ergebende Verbundprodukt reinigt man durch Abrieb und man bringt auf jede Seite ein Blech aus rostfreiem Stahl einer Dicke von 0,254 mm. Die Zusammenstellung wird auf 3710C erhitzt, man erteilt ihr einen ersten Walzstich mit etwa 2 %iger Reduktion und walzt dann in einem Endstich auf eine Dicke von etwa 1,778 mm.
  • Das gewalzte Produkt wird dann erneut auf 3710C erhitzt, damit eine Diffusion zwischen den Metallschichten stattfinden kann. Das fertige Produkt zerschneidet man zu Rohstücken, welche zu 5-Literöfen (Dutch ovens) tiefgezogen werden.
  • Wo es gewünscht ist, daß die eine Oberfläche aus rostfreiem Stahl und die andere aus Aluminium besteht, werden die gleichen Arbeitsgänge befolgt, welche vorstehend angegeben sind.
  • Beispiel III Es werden Rohmaterialien hergestellt, bestehend aus vorgebundenem Aluminium an Kupfer auf einer oder beiden Seiten des Kupfers, wobei die Metalle ohne die Anwesenheit von Hitze aneinandergebunden werden durch Dickereduzieren auf etwa 80 % und nachheriges Anlassen jedes Produktes zur Steigerung der Festigkeit zwischen der Einheit der Metalle. Die Bedingung ist die gleiche wie in Beispiel IIbeschrieben und man bringt ein Blech aus rostfreiem Stahl auf die eine oder auf beide Seiten des vorgebildeten Rohmaterials, erhitzt und walzt zwecks Verbindung, wie in den Beispielen I und II beschrieben ist.
  • Wo es gewünscht ist, daß die eine Oberfläche aus rostfreiem Stahl und die andere aus Aluminium besteht, werden die gleichen Arbeitsgänge befolgt, wie oben dargelegt.
  • Es wurde gefunden, daß das erfindungsgemäße Produkt auf dem Gebiet der Kochgeschirre in mannigfacher Weise und vielen Kombinationen verwendet werden kann. Beispielsweise kann man ein fünfschichtiges Material, bestehend aus einem Kupferkern, welcher auf jeder Seite mit Aluminium umkleidet ist, das wiederum auf beiden Seiten mit rostfreiem Stahl überzogen ist, dazu benutzen, um Kochgeschirre herzustellen, welche auf den außenliegenden Oberflächen die erwünschten Eigenschaften des rostfreien Stahles besitzen, jedoch eine Einheitlichkeit der Wärmeübertragung aufweisen, wie sie bei keinem der bisherigen Materialien erreichbar war. Ein vierschichtiges Material mit einem Kupferkern, welcher auf jeder Seite mit Aluminium überzogen ist und eine äußere Schicht aus rostfreiem Stahl besitzt, ist sehr befriedigend für das Herstellen von Kochgefäßen, welche auf der offenliegenden Aluminiumoberfläche porzellanisiert bzw. mit Formierung überzogen werden sollen oder welche als Scheiben verwendet werden, welche an den Boden von Geschirren angegliedert sind, die herkömmlicherweise aus festem bzw. umkleidetem Metall hergestellt sind. Hier werden wiederum die Wirkungen hoher Wärmeübertragung erreicht. Schließlich schafft ein dreischichtiges Material mit einer Kupferschicht, welche auf der einen Seite mit Aluminium überzogen ist und wobei eine Schicht aus rostfreiem Stahl an die Aluminiumoberfläche gebunden ist, ein Produkt, welches zu Kochgeräten verformt werden kann, die zu dekorativen Zwecken ein Äußeres aus Kupfer besitzen, wobei die Wärmeübertragungseigenschaften verbessert sind.
  • Die erfindungsgemäße Masse wurde hier in erster Linie in bezug auf Kochgeräte erörtert, weil dies das Gebiet ist, wo die größten Mengen solcher Materialien gegenwärtig benutzt werden. Jedoch kann auch die anmeldungsgemäße Masse auf irgendeinem der großen, mannigfaltigen Anwendungsgebiete angewandt werden, wo Wärmeübertragung von Wichtigkeit ist und wo Beständigkeit gegen Verfärbung, Oxydation usw. gewünscht werden.
  • Die Erfindung ist nicht auf die hier beispielsweise beschriebenen Ausführungsformen allein abgestellt. Im Rahmen der Erfindung sind vielmehr dem Fachmann mannigfaltige Abänderungen ohne weiteres gegeben.

Claims (17)

  1. Patentansprüche
    Umkleidetes Metallprodukt, dadurch gekennzeichnet, daß es im wesentlichen aus einem Kern aus Kupfer oder Kupferlegierungen und mindestens einer Schicht aus Aluminium oder Aluminiumlegierungen, sowie mindestens einer äußeren Umkleidungsschicht aus rostfreiem Stahl besteht, welcher an das Aluminium gebunden ist.
  2. 2. Umkleidetes Produkt nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine Aluminiumschicht auf jeder Seite des Kupfers und eine äußere Umkleidungsschicht aus rostfreiem Stahl auf einer der Aluminiumschichten.
  3. 3. Umkleidetes Produkt nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Kern aus einer Kupferschicht besteht mit Aluminiumschichten auf jeder Seite, und der Kern auf jeder Seite von einer Schicht aus rostfreiem Stahl umkleidet ist.
  4. 4. Umkleidetes Produkt nach einem der vorhergehenden Ansprüche in Form von Kochgeschirr, gekennzeichnet durch rasche und einheitliche Wärmeübertragung sowie Korrosions- und Oxydationsbeständigkeit, wobei das umkleidete Metallprodukt im wesentlichen besteht aus mindestens einer Schicht aus Kupfer oder Kupferlegierungen und aus Aluminium oder Aluminiumlegierungen, und mindestens einer äußeren Umkleidungsschicht aus rostfreiem Stahl auf der Aluminiumschicht.
  5. 5. Umkleidetes Metallprodukt nach Anspruch 4 in Form von Kochgeschirr, dadurch gekennzeichnet, daß der Kern aus einer Kupferschicht besteht mit Schichten aus Aluminium auf jeder Seite, und der Kern auf jeder Seite durch eine Schicht aus rostfreiem Stahl umkleidet ist.
  6. 6. Umkleidetes Metallprodukt in Form von Kochgeschirr nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Kern aus einer Kupferschicht besteht mit Schichten aus Aluminium auf jeder Seite, wobei die eine Aluminiumschicht mit einer Schicht aus rostfreiem Stahl umkleidet ist.
  7. 7. Verfahren zur Herstellung eines umkleideten Metallproduktes mit einer hohen Rate an Wärmeübertragung und Korrosionsbeständigkeit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß man: (a) die Oberflächen jedes Bleches aus Kupfer oder Kupferlegierungen und eines Bleches aus Aluminium und Aluminiumlegierungen mechanisch reinigt; (b) die mechanisch gereinigten Bleche aufeinanderlegt und ein Blech aus rostfreiem Stahl auf das Aluminium aufbringt; (c) die Bleche auf eine Temperatur von etwa 149 bis 4270C erhitzt; (d) die Bleche miteinander verbindet und zwar unter einem Druck, welcher ausreichend ist, um die Gesamtdicke der Bleche in einem Ausmaß zwischen 25 bis 60 % zu reduzieren; und (e) die Spannung der miteinander verbundenen Bleche bei einer Temperatur von etwa 3710C aufhebt.
  8. 8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß man die Bleche durch Durchlaufenlassen durch ein Walzwerk miteinander verbindet.
  9. 9. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß man Kupfer- und Aluminiumbleche zunächst auf eine Temperatur zwischen 149 bis 4270C erhitzt und sie miteinander unter einem Druck verbindet, welcher ausreichend ist, um eine Reduktion von 20 bis 70 % herbeizuführen, daß man die offenliegenden Oberflächen mechanisch reinigt und den vorgebundenen Kern mit dem rostfreien Stahl verbindet unter einem Druck, welcher ausreichend ist, um eine erste Reduktion von etwa 2 % herbeizuführen mit nachfolgender Reduktion von etwa 5 bis 25 %.
  10. 10. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß man Kupfer- und Aluminiumbleche zunächst auf eine Temperatur zwischen 149 bis 4270C erhitzt und miteinander unter einem Druck verbindet, welcher ausreichend ist, um eine Reduzierung von 20 bis 70 * zu schaffen, daß man die außenliegenden Oberflächen mechanisch reinigt und den vorgebundenen Kern mit dem rostfreien Stahl verbindet und zwar unter einem Druck, welcher ausreichend ist, um eine Reduzierung von etwa 20 bis 70 % hervorzurufen.
  11. 11. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die miteinander zu verbindenden Bleche aus einem mittleren Kupferblech, einem Aluminiumblech auf jeder Seite des Kupferbleches, und einem Blech aus rostfreiem Stahl auf jeder Seite jedes Aluminiumbleches bestehen.
  12. 12. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß man die Bleche auf etwa 3710C erhitzt und sie durch Walzen auf eine Reduktion von etwa 50 % miteinander verbindet.
  13. 13. Verfahren nach Anspruch 7 bis 12 zur Herstellung eines umkleideten Metallproduktes, dadurch gekennzeichnet, daß man ein Kupfer- und Aluminiumblech zunächst unter einem Druck miteinander verbindet, welcher ausreichend ist, um eine Reduktion bis 80 % nerbeizuführen, daß man eine Nacherhitzungsbehandlung durchführt, die Oberflächen mechanisch reinigt, den mechanisch gereinigten und vorgebundenen Kern auf ein Blech aus rostfreiem Stahl bringt, und daß man die aufeinandergestapelten Metalle einer ersten Reduktion von etwa 2 % unterzieht mit einer nachfolgenden Reduktion von etwa 5 bis 25 %.
  14. 14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß man die Bleche unter einem Druck miteinander verbindet, welcher ausreichend ist, um eine Reduktion von etwa 20 bis 70 % herbeizuführen.
  15. 15. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die miteinander zu verbindenden Bleche aus einem zentralen Kupferblech und einem Aluminiumblech auf jeder Seite des Kupferbleches sowie einem Blech aus rostfreiem Stahl auf einer oder beiden Seiten je des vorgebildeten Kupfer/Aluminium-Kerns bestehen.
  16. 16. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß man die Bleche durch Hindurchgehenlassen durch ein Walzwerk miteinander verbindet.
  17. 17. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß man die Bleche bis etwa 3710C einer Wärmenachbehandlung unterzieht.
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