DE2549747A1 - Filterelement fuer schichten- und anschwemmschichtenfilter - Google Patents
Filterelement fuer schichten- und anschwemmschichtenfilterInfo
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Description
7549747
DR. ing. E, Ll EBAU 89 Augsburg 22, 5-11.1975
DIPL. ING. G." LI EBAU -
S? AUGSBURG 22 *
Sittertobel
FILTROX MASCHINENBAU AG. CH-9001 St. Gallen, Schweiz,
Filterelement für Schichten- und Anschwemmschichtenfilter
Die Erfindung bezieht sich auf ein Filterelement für Schichten- und Anschwemmschichtenfilter mit einem Pressrand
aus rostfreiem Stahl und aussen an demselben angebrachten Augen sowie Verbindungskanälen zwischen der Pressrandinnenseite
und den Augen zur Abführung von FiItrat bzw. zur Zuführung von Unfiltrat und mit innerhalb des von der Pressrandinnenseite
und den beiden Seitenebenen des Pressrandes begrenzten Raumes vorgesehenen Abstützmitteln zur Abstützung
der an den beiden .Seitenebenen des Preasrandes anzuordnenden
FlLterschichlen.
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Filterelemente dieser Art sind in der Filtertechnik allgemein als Stahlfilterelemente bekannt. Bei diesen bekannten
Stahlfilterelementen bestehen die Abstützmittel in den meisten Fällen aus zwei gelochten Blechen aus rostfreiem
Stahl, von denen eines im Bereich der einen und das andere im Bereich der anderen Seitenebene des Pressrandes angeordnet
ist und die durch Stützorgane wie in die Bleche eingedrückte Buckel, Nocken oder Profile oder durch zwischen
den Blechen angeordnete Stützkörper gegeneinander abgestützt sind. Die Lochbleche sind in der Regel an ihren Rändern mit
dem Pressrand verschweisst.
Die filtertechnischen Eigenschaften dieser Stahlfilterelemente sind im grossen und ganzen sehr gut, und insbesondere
weisen die Stahlfilterelemente den Nachteil der Korrosionsanfälligkeit, der den früher allgemein und auch
heute noch zum Teil üblichen Aluminiumguss-Filterelementen anhaftet, und auch den Nachteil der mangelnden Formstabilität
im Bereich der Pressränder, der bei den anstelle der Aluminiumguss-Filterelementen in den letzten Jahren zunehmend
eingesetzten Vollkunststoff-Filterelementen häufig zu beobachten ist, nicht auf. Nachteilig ist bei Schichtenfiltern
mit solchen Stahlfilterelementen jedoch, dass sich sowohl beim Anfahren als auch beim Auslaufen jedes Filtriervorganges
im Vergleich zu Schichtenfiltern mit Filterelementen aus Aluminiumguss oder Kunststoff relativ grosse Verschnittverluste
ergeben. Das ist darauf zurückzuführen, dass bei
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den Stahlfilterelemeiiten der genannten von der Pressrandinnenseite
und den beiden Seitenebenen des Pressrandes begrenzte Raum nur die beiden erwähnten Lochbleche enthält
und daher zum grossen Teil hohl ist, so dass beim Anfahren eines Filtriervorganges, das anfangs bis zum Umschalten auf
die zu filtrierende Flüssigkeit mit Wasser durchgeführt wird, aus dem Schichtenfilter ein relativ grosses Viasservolumen
von der nachströmenden zu filtrierenden Flüssigkeit verdrängt werden muss, ehe die Flüssigkeit in nahezu reiner
Form bzw. ohne oder mit nur noch sehr geringen Wasserbeimengungen das Filter verlässt. Die bis zu diesem Zeitpunkt
das Filter verlassende, mit Wasser vermengte filtrierte Flüssigkeit ist Versclinittverlust. Ein weiterer Verschnittverlust
ergibt sich beim Auslaufen des Filtriervorganges, wo die noch im Filter befindliche zu filtrierende bzw. schon
filtrierte Flüssigkeit durch Wasser aus dem Filter verdrängt wird. Auch hierbei entsteht ein nicht unbeträchtlicher
Verschnittverlust.
Demgegenüber ist der Verschnittverlust bei den erwähnten, vollständig aus Aluminiumguss oder Kunststoff bestehenden
Filterelementen wesentlich geringer, weil dort der genannte Raum nicht grösstenteils hohl sondern vielmehr grösstenteils
von Aluminium bzw. Kunststoff erfüllt ist, denn diese Filterelemente bestehen im Prinzip aus einer Aluminium- bzw.
Kunststoffplatte mit dem Pressrand im Randbereich der Platte
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und einer gerippten Oberfläche in dem übrigen Bereich der Platte. Diese von den Aluminiumguss- bzw. Kunststoff-Filterelementen
her bekannte Lösung des Problems der Verschnittverluste war aber auf Stahlfilterelemente nicht übertragbar,
weil den Aluminiumguss-Filterelementen entsprechende gegossene Filterelemente aus rostfreiem Stahl wegen ihrer Porösität
nicht korrosionsfest sind und ausserdem auch die Materialkosten für solche Vollstahl-Filterelemente aus rostfreiem
Stahl zu hoch wären. Die mangelnde Korrosionsfestigkeit von gegossenen Filterelementen aus rostfreiem Stahl liesse sich
zwar dadurch überwinden, dass man einer Walzstahlplatte aus rostfreiem Stahl durch spanabhebende Bearbeitung die gleiche
Form wie einem Aluminiumguss-Filterelement gibt, aber praktisch kommt das sowohl aus dem schon genannten Grund der zu
hohen Materialkosten als auch aus dem zusätzlich hinzukommenden Grund der für eine solche spanabhebende Bearbeitung
erforderlichen hohen Bearbeitungskosten überhaupt nicht in Frage.
Einheitlich aus ein und demselben Material bestehende Filterelemente
sind also mit rostfreiem Stahl praktisch nur in der eingangs erwähnten bekannten, das Verschnittverlustproblem
mit sich bringenden Form mit einem Pressrand und mit diesem verschweissten Lochblechen oder dergleichen realisierbar,
nicht aber in der keine Verschnittverlustprobleme aufwerfenden Form der bekannten Aluminiumguss- und Kunststoff-
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Filterelemente, und bei einem Filterelementaufbau aus mehreren verschiedenen Materialien, mit dem sich das Verschnittverlustproblem
bei den Stahlfilterelementen zwar lösen liesse, treten andere bei einheitlich aus ein und
demselben Material bestehenden Filterelementen nicht vorhandene Probleme, insbesondere das Problem unterschiedlicher
Wärmeausdehnungen der verschiedenen Materialien und dadurch verursachte Folgeprobleme, auf,deren Ueberwindung ihrerseits
mit Schwierigkeiten verbunden ist.
Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabenstellung war nun, bei einem Filterelement der eingangs genannten Art die Verschnittverluste
wesentlich zu reduzieren, ohne dabei aber andere bisher nicht vorhandene Schwierigkeiten oder nachteilige
Eigenschaften des Filterelements in Kauf nehmen zu müssen.
Erfindungsgemäss wird das bei einem Filterelement der eingangs genannten Art dadurch erreicht, dass die Abstützmittel
aus einem korrosionsfesten Material bestehen, das den genannten Raum im wesentlichen voll ausfüllt und nur im Bereich
der beiden Seitenebenen mit Profilierungen zur Bildung von Abflusskanälen für das Filtrat bzw. Zuflusskanälen für
das Unfiltrat versehen ist, und dass zur Aufnahme unterschiedlicher
Wärmeausdehnungen des den Pressrand bildenden rostfreien Stahls und des den genannten Raum ausfüllenden
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Materials zwischen dem Material und den dasselbe umfassenden Begrenzungswänden Spalte vorgesehen sind, deren Spaltbreite mindestens gleich der Differenz zwischen der sich
für die maximale Betriebstemperatur des Filterelements in Spaltbreitenrichtung ergebenden Wärmeausdehnung des von den
Begrenzungswänden umfassten Materials und der sich bei der gleichen Temperatur in gleicher Richtung ergebenden Wärmeausdehnung
der Begrenzungswände ist.
Durch diese Ausbildung wird einerseits erreicht, dass der genannte von der Presswandinnenseite und den beiden Seitenebenen
des Pressrandes begrenzte Raum nicht mehr grösstenteils hohl sondern nahezu vollständig mit dem korrosionsfesten
Material ausgefüllt ist und sich daher eine wesentliche Reduktion der Verschnittverluste ergibt, und andererseits
werden durch die zwischen dem Material und seinen Begrenzungswänden vorgesehenen Spalte Schwierigkeiten aufgrund
unterschiedlicher Wärmeausdehnungen des Materials und des den Pressrand bildenden rostfreien Stahls vermieden.
Diese zur Vermeidung von Wärmeausdehnungsproblemen vorgesehenen Spalte bringen nun aber ein anderes Problem mit sich,
das bei den bekannten Aluminiumguss- und Kunststoff-Filterelementen
und auch bei den bekannten Stahlfilterelementen nicht auftritt, nämlich eine starke Biegebeanspruchung der
Pressrandecken. Diese Biegebeanspruchung entsteht dadurch,
dass in die Spalte natürlich die filtrierte bzw. zu filtrierende Flüssigkeit eindringt und daher auf die Pressrand-
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innenseite einen dem Flüssigkeitsdruck entsprechenden Druck ausübt, der eine Biegebeanspruchung in Richtung eines Aufbiegens
der Pressrandecken verursacht. Eine solche Biegebeanspruchung tritt bei den bekannten Aluminiumguss- und
Kunststoff-Filterelementen nicht auf, weil diese Filterelemente im Prinzip aus einer Platte bestehen und es dort
gar keine Pressrandinnenseite wie bei den Stahlfilterelementen gibt, auf die der Flüssigkeitsdruck wirken könnte.
Bei den bekannten Stahlfilterelementen tritt eine solche Biegebeanspruchung ebenfalls nicht auf, obwohl dort natürlich
in gleicher Weise wie beim vorliegenden Filterelement der Flüssigkeitsdruck auf die Pressrandinnenseite wirkt;
die auf die Pressrandinnenseite durch den Flüssigkeitsdruck ausgeübten Kräfte kompensieren sich dort aber über die als
kraftschlüssige Verbindung zwischen einander gegenüberliegenden Pressrandabschnitten wirkenden, mit dem Pressrand
verschweissten Lochbleche.
Aufgrund der erläuterten Biegebeanspruchung des Pressrandes bei dem vorliegenden Filterelement ist es nur bei relativ
geringen Abmassen des vorliegenden Filterelements von Vorteil, wenn das den genannten Raum im wesentlichen ausfüllende
Material von einer einzigen Platte gebildet ist.
Bei grösseren Abmassen des vorliegenden Filterelements ist
es hingegen zur Vermeidung zu grosser Biegebeanspruchungen der Pressrandecken vorteilhafter, wenn das den genannten Raum
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im wesentlichen ausfüllende Material von einer Mehrzahl
von nebeneinander angeordneten Platten gebildet ist und die einzelnen Platten durch Verstrebungen voneinander getrennt
sind, mit denen einander gegenüberliegende Partien des Pressrandes miteinander verbunden sind. Ueber diese
Verstrebungen kompensieren sich dann die auf gegenüberliegende Partien des Pressrandes ausgeübten, durch den Flüssigkeitsdruck
verursachten Kräfte, so dass die Biegebeanspruchung der Pressrandecken relativ klein gehalten werden kann.
Im letzteren Fall, also bei einer Mehrzahl nebeneinander angeordneter Platten, ist es aus herstellungstechnischen
Gründen und hinsichtlich des technischen Aufwandes von Vorteil, wenn alle Platten gleiche Abmessungen haben. In diesem
Fall sollten die Spalte zwischen den einzelnen Flatten und den sie umfassenden, von der Pressrandinnenseite und
den Verstrebungen gebildeten Begrenzungswänden jeweils bei allen in gleicher Richtung nebeneinander angeordneten
Platten gleich breit sein.
Die genannten Platten können bei dem vorliegenden Filterelement,
in entsprechender V/eise wie bei den bekannten Aluminiumguss- und Kunststoff-Filterelementen, vorteilhaft
auf beiden Seiten eine gerippte Oberfläche aufweisen, wobei die Rippen die genannte Profilierung bilden. Es sind
aber natürlich auch andere Profilierungen möglich, z.B. ein Netz von sich kreuzenden Rillen.
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Als Material für die Platten bzw. zur Ausfüllung des genannten,
von der Presswandinnenseite und den beiden Seitenebenen des Pressrandes begrenzen Raumes kommt in erster
Linie Kunststoff in Frage, und zwar ein hitzebeständiger Kunststoff wie er z.B. auch für die bekannten Kunststoff-Filterelemente
verwendet wird. Besonders vorteilhaft ist es dabei, glasfaserverstärkten Kunststoff zu verwenden, und
zwar insbesondere deswegen, weil die V/arme ausdehnung von glasfaserverstärktem Kunststoff geringer als die Wärmeausdehnung
des gleichen Kunststoffes ohne Glasfaserverstärkung ist. In speziellen Anwendungsfällen, insbesondere wo keine
geeigneten Kunststoffe zur Verfugung stehen, z.B. bei sehr hoher Temperaturbelastung, kann mit Vorteil anstelle von
Kunststoff auch Keramik verwendet werden. Die verwendete Keramik sollte aber nicht porös sein. Zweckmässig wird daher
beim Einsatz von Keramik glasierte Keramik verwendet. Für andere spezielle Anwendungsfälle, insbesondere für die
I nitrierung von Spirituosen und ähnlichen stark alkoholhaltigen Flüssigkeiten, kann mit Vorteil anstelle des Kunststoffes
Glas verwendet werden. Gegenüber den Materialien Keramik und Glas hat die Verwendung von Kunststoff aber den
Vorteil, dass die Kunststoffplatten biegsam sind und sich
daher leichter in das Filterelement einsetzen lassen als es bei Keramik- oder Glasplatten der Falle wäre.
Anhand der nachstehenden Figuren ist die Erfindung im folgenden an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert.
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Es zeigen:
Fig.1 ein Ausführungsbeispiel des vorliegenden Filterelements in Draufsicht auf die eine Seitenebene
desselben;
Fig.2 einen Querschnitt durch einen Teil des in Fig.1
gezeigten Filterelements in der Schnittebene A-A;
Fig.3 einen Ausschnitt aus der Fig.1 im Bereich X in
vergrössertem Masstab.
Das in Fig.1 gezeigte Ausführungsbeispiel des vorliegenden Filterelements weist einen Pressrand 1 aus rostfreiem Stahl
mit vier angeschweissten Augen 2 und vier zur Erhöhung der Biegesteifigkeit der Pressrandecken an die Pressrandinnenseite
in den Eckbereichen des Pressrandes 1 eingeschweisste Eckbleche 3 aus rostfreiem Stahl auf. Der Pressrand 1 mit
den Augen 2 und den Eckblechen 3 ist in gleicher Weise wie bei einem entsprechenden bekannten Filterelement gleicher
Grosse ausgebildet. Die einander gegenüberliegenden Abschnitte des Pressrandes 1 sind durch Verstrebungen 4 miteinander
verbunden. Die Verstrebungen 4 sind an ihren Enden an der Pressrandinnenseite angeschweisst und bestehen aus
dem gleichen rostfreien Stahl wie der Pressrand 1 und die Eckbleche 3· Des weiteren sind die Verstrebungen 4 an ihren
Kreuzungspunkten, z.B. X in Fig.1, miteinander verschweisst, wie dies auch deutlich aus der den Bereich X in vergrössertem
Masstab zeigenden Fig.3 hervorgeht. Die Verstrebungen 4
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und der Pressrand 1 "Bilden, wie in Fig.1 ersichtlich, neun
rechteckige Bereiche, in denen je eine Kunststoffplatte 5 angeordnet ist. Die einer solchen Kunststoffplatte 5 zugewandten
Seiten der Verstrebungen 4 sowie des Pressrandes 1 bilden die die Kunststoffplatte 5 umfassenden Begrenzungswände. Länge und Breite der Kunststoffplatten 5 sind so bemessen,
dass sie bei der maximalen Betriebstemperatur des Filterelements höchstens gleich der Länge bzw. Breite der
sie umfassenden Begrenzungswände sind. Da die Wärmeausdehnung
der für den vorliegenden Verwendungszweck in Betracht kommenden Kunststoffe (beispielsweise des Kunststoffes mit der
Markenbezeichnung "Noryl", der glasfaserverstärkt eine
Wärmeausdehnung von 3>6 · 10 / C und ohne Glasfaserverstärkung
eine VJärmeausdehnung von ca. 6 · 10"" /0C hat) generell
grosser als die Wärmeausdehnung von rostfreiem Stahl
(ca. 1,6 · 10 /0C) ist, ergeben sich bei einer solchen Bemessung der Kunststoffplatten 5 - selbstverständlich unter
der Voraussetzung, dass die maximale Betriebstemperatur oberhalb der normalen Raumtemperatur liegt - bei Raumtemperatur
von 200C Spalte zwischen der. Kanten der Kunststoffplatte
5 und den die Kunststoffplatte 5 umfassenden Begrenzungswänden, da sich die Kunststoffplatte beim Temperaturrückgang
von der maximalen Betriebstemperatur auf Raumtemperatur stärker zusammenzieht als die von rostfreiem Stahl
gebildeten Begrenzungswände.
Es sei in diesem Zusammenhang erwähnt, dass mit dem Begriff
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maximale Betriebstemperatur im vorliegenden Fall die überhaupt bei den verschiedenen möglichen Betriebsarten eines
Filters, also z.B. Filtrierbetrieb, Reinigungsbetrieb, Sterilisierbetrieb usw., maximal mögliche bzw. zulässige
Temperatur gemeint ist, und nicht etwa nur die höchstmögliche Temperatur beim Filtrierbetrieb. Beispielsweise kann
die Temperatur beim Filtrierbetrieb etwa Raumtemperatur, also ca. 200C, sein, während aber beim Sterilisieren des
Filters mit Heissdampf Temperaturen von z.B. bis zu 120°C
auftreten können. Die maximale Betriebstemperatur wäre in diesem Fall 1200C, vorausgesetzt, dass bei anderen Betriebsarten,
z.B. beim Reinigungsbetrieb, nicht noch höhere Temperaturen angewendet werden.
Die zwischen den .Begrenzungswänden und einer Kunststoffplatte
5 im Normalzustand, also bei Raumtemperatur, vorhandenen Spalte 6 sind in dem in Fig.2 gezeigten Querschnitt
durch eine solche Kunststoffplatte sowie den Pressrand 1 und eine Verstrebung 4 (Schnitt A - A in Fig.1) und auch
in der Fig.3 deutlich ersichtlich. Zur Fig.2 wäre erläuternd
noch zu bemerken, dass sich der Querschnitt durch die Kunststoffplatte 5 in dem gestrichelten Bereich derselben in
gleicher Weise fortsetzt, wie dies rechts und links in den Randbereichen der Platte 5 dargestellt ist.
Die Kunststoffplatten 5 sind im einzelnen folgendermassen
ausgebildet: Beide Seiten der im Betrieb senkrecht stehenden
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Kunststoffplatten 5 sind, vie aus den Figuren 1 und 3 ersichtlich,
in vertikaler Richtung gerippt und in horizontaler Richtung mit einer Reihe von im Abstand voneinander
angeordneten, Kanäle bildenden Nuten 7 versehen. Die Ausbildung der Rippen 8 der in vertikaler Richtung verlaufenden
Verrippung ist an dem in Fig.2 gezeigten Querschnitt durch eine Kunststoffplatte 5 deutlich ersichtlich. Die Breite
der Rippen bzw. die Abstände von einem Rippenkamm zum benachbarten Rippenkamm sollten 4 mm nicht überschreiten, damit
eine sichere Auflage der Filterschichten gewährleistet ist. Aus dem gleichen Grund sollte auch die Breite der
Nuten 7 nicht über 4 mm liegen. Die Filterschichten liegen im Betrieb auf den Rippenkämmen der Kunststoffplatten 5
auf und werden von diesen abgestützt. Zur Befestigung innerhalb je eines Feldes des von dem Pressrand 1 und den Verstrebungen
4 gebildeten Gitters sind die Kunststoffplatten an zv/ei gegenüberliegenden Kanten mit Nocken 9 versehen,
die in entsprechende Ausnehmungen 10 und 11 in dem Pressrand
1 bzw. den Verstrebungen 4 eingreifen. Zum Einsetzen einer solchen Kunststoffplatte 5 in ein Feld des von dem
Pressrand 1 und den Verstrebungen 4 gebildeten Gitters wird die Kunststoffplatte zunächst einseitig mit ihren Nocken 9
in die zugeordneten Ausnehmungen 10 bzw. 11 eingesetzt und dann leicht gebogen, bis auch die auf der anderen Seite
angeordneten Nocken 9 in die entsprechenden Ausnehmungen bzw. 11 einschnappen können.
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Bei Platten 5 aus glasierter Keramik oder Glas ist natürlich
eine solche Form des Einsetzens wie bei den Kunststoffplatten nicht möglich, weil Gas und Keramik spröde sind
und nicht gebogen werden können. In diesem Fall muss oberhalb der Ausnehmungen 11 in den Verstrebungen 4 jeweils
ein zum Einsetzen der Platten 5 herausnehmbares und anschliessend wieder einsetzbares und befestigbares, z.B. mit
den Verstrebungen 4 verschraubbares, Verschlusstück vorgesehen
sein.
Die Seitenlänge der Platten 5 sollte zweckmässig zwischen
20 und 40 cm liegen und jedenfalls 40 cm nicht wesentlich überschreiten. Dafür gibt es zweierlei Gründe: Der Hauptgrund
ist, dass die Abstände zwischen Pressrand 1 und Verstrebungen 4 bzw. zwischen benachbarten Verstrebungen nicht
wesentlich grosser als 40 cm sein sollte, damit die von dem Flüssigkeitsdruck auf den Pressrand ausgeübte Biegekraft
bzw. die von dieser Biegekraft verursachte Durchbiegung des Pressrandes noch vernachlässigbar klein bleibt und besonders
auch das auf die Pressrandecken ausgeübte Biegemoment nicht zu gross wird. Ein weiterer Grund dafür, die Seitenlänge
der Platten 5 nicht grosser als 40 cm zu machen, ist
der Herstellungsaufwand für diese Platten. Insbesondere bei
Kunststoffplatten sind die Kosten für Druckgussformen bei kleineren Platten bedeutend niedriger als bei relativ grossen
Platten. Es empfiehlt sich daher, sowohl aus Stabilitäts-
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gründen wie auch zur- Niedrighaltung des Herstellungsaufwandes in allen den Fällen, wo man zwischen einem grösseren
und einem kleineren Gitterabstand des von dem Pressrand 1 und den Verstrebungen 4 gebildeten Gitters die Wahl
hat, den kleineren Gitterabstand zu wählen. Allerdings hat dies nach geringeren Gitterabständen zu dort eine Grenze,
wo der Arbeitsmehraufwand für die Verschweissung der Verstrebungen
4 mit dem Pressrand 1 sowie untereinander an ihren Kreuzungspunkten und die dadurch verursachten Mehrkosten
grosser als die Einsparungen bei der Herstellung der Platten 5» insbesondere die Einsparungen an der Druckgussform,
werden.
Zur Wirkungsweise des vorliegenden Filterelements wäre noch
zu sagen, dass die in den Nuten 7 beispielsweise von links nach rechts fliessende Flüssigkeit durch die Ausnehmungen
11 in den Verstrebungen 4 hindurch in den Bereich der benachbarten
Platte 5 fliesst. Die Ausnehmungen 11 in den
Verstrebungen 4 dienen also nicht nur zum Einrasten der Nocken 9 an den Platten 5 sondern auch als Durchflusskanäle
zur Verbindung benachbarter Felder des von dem Pressrand 1 und den Verstrebungen 4 gebildeten Gitters. Aus diesem Grunde
sind, wie in Fig.3 ersichtlich, auch an den horizontal verlaufenden Verstrebungen 4 solche Ausnehmungen 11a vorgesehen,
obwohl die Platten 5 an den betreffenden Stellen nicht mit Nocken versehen sind.
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Das vorliegende Filterelement hat gegenüber den eingangs erwähnten bekannten Stahlfilterelementen neben dem Vorteil,
dass das Verschnittverlustproblem bei ihm nicht auftritt, noch den zusätzlichen wesentlichen Vorteil, dass seine
Gesamtherstellungskosten wesentlich niedriger als die eines bekannten Stahlfilterelementes gleicher Grosse liegen. Das
ergibt sich in erster Linie aus den Einsparungen, die durch den Wegfall der Lochbleche und den Wegfall der Verschweissung
derselben mit dem Pressrand erzielt werden. Gegenüber den bekannten Aluminiumguss-Filterelementen hat das vorliegende
Filterelement den Vorteil, dass es keinerlei Korrosionsanfälligkeit aufweist und in den Gesamtherstellungskosten nur
v/enig über denen der Aluminiumguss-Filterelemente vergleichbarer Grosse liegt, und gegenüber den bekannten Kunststoff-Filterelementen
ist der Vorteil des vorliegenden Filterelements seine wesentlich grössere mechanische Stabilität,
die praktisch der mechanischen Stabilität der bekannten Stahlfilterelemente entspricht, und der vollständige Wegfall der
bei den bekannten Kunststoff-Filterelementen bestehenden Gefahr eines Abbrechens der Äugen und Aufhängeläppen infolge
unsorgfältiger Behandlung im Betrieb. Mit dem vorliegenden Filterelement wurde somit ein in technischer und ökonomischer
Hinsicht optimal an die gestellten Anforderungen angepasstes Filterelement geschaffen.
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Claims (9)
- 7549747Patentansprüche1 ,J Filterelement für Schichten- und Anschwemmschichtenfilter mit einem Pressrand aus rostfreiem Stahl und aussen an demselben angebrachten Augen sowie Verbindungskanälen zwischen der Pressrandinnenwand und den Augen zur Abführung von Filtrat bzw. zur Zuführung von Unfiltrat und mit innerhalb des von der Pressrandinnenseite und den beiden Seitenebenen des Pressrandes begrenzten Raumes vorgesehenen Abstützmitteln zur Abstützung der an den beiden Seitenebenen des Pressrandes anzuordnenden Filterschichten, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstützmittel (5) aus einem korrosionsfesten Material bestehen, das den genannten Raum im wesentlichen voll ausfüllt und nur im Bereich der beiden Seitenebenen mit Profilierungen (7, 8) zur Bildung von Abflusskanälen für das Filtrat bzw. Zuflusskanälen für das Unfiltrat versehen ist, und dass zur Aufnahme unterschiedlicher Wärmeausdehnungen des den Pressrand (1) bildenden rostfreien Stahls und des den genannten Raum ausfüllenden Materials (5) zwischen dem Material und den dasselbe umfassenden Begrenzungswänden (1 , 4) Spalte (6) vorgesehen sind, deren Spaltbreite mindestens gleich der Differenz zwischen der sich für die maximale Betriebstemperatur des Filterelements in Spaltbreitenrichtung ergebenden- Wärme aus delinung des von den Begrenzungswänden umfassten Materials (5) und der sich bei der gleichen Temperatur in gleicher Richtung ergebenden Wärmeausdehnung der Begrenzungswände (1,4) ist.609822/0652- 10 -7549747
- 2. Filterelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das den genannten Raum im wesentlichen ausfüllende Material von einer einzigen Platte gebildet ist,
- 3. Filterelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das den genannten Raum im wesentlichen ausfüllende Material von einer Mehrzahl von nebeneinander angeordneten Platten (5) gebildet ist und dass die einzelnen Platten durch Verstrebungen (4) voneinander getrennt sind, mit denen einander gegenüberliegende Partien des Pressrandes (1) miteinander verbunden sind.
- 4. Filterelement nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass alle Platten (5) gleiche Abmessungen haben und die Spalte (6) zwischen den einzelnen Platten und den sie umfassenden, von der Presswandinnenseite und den Verstrebungen (4) gebildeten Begrenzungswänden jeweils bei allen in gleicher Richtung nebeneinander angeordneten Platten (5) gleich breit sind.
- 5. Filterelement nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass jede Platte (5) auf beiden Seiten eine gerippte Oberfläche aufweist und die Rippen (8) die genannte Profilierung bilden.60982 2/06S2" 19 " 7549747
- 6, Filterelement nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Material Kunststoff ist.
- 7. Filterelement nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Kunststoff glasfaserverstärkt ist.
- 8. Filterelement nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Material Keramik, vorzugsweise glasierte Keramik ist.
- 9. Filterelement nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Material Glas ist,609822/085?Leerseite
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|---|---|---|---|
| 8230 | Patent withdrawn |