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DE2549747A1 - Filterelement fuer schichten- und anschwemmschichtenfilter - Google Patents

Filterelement fuer schichten- und anschwemmschichtenfilter

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Publication number
DE2549747A1
DE2549747A1 DE19752549747 DE2549747A DE2549747A1 DE 2549747 A1 DE2549747 A1 DE 2549747A1 DE 19752549747 DE19752549747 DE 19752549747 DE 2549747 A DE2549747 A DE 2549747A DE 2549747 A1 DE2549747 A1 DE 2549747A1
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DE
Germany
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filter element
element according
edge
press
plastic
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE19752549747
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English (en)
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DE2549747B2 (de
Inventor
Fritz Dipl Ing Strub
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Filtrox-Maschinenbau AG
Original Assignee
Filtrox-Maschinenbau AG
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Publication date
Application filed by Filtrox-Maschinenbau AG filed Critical Filtrox-Maschinenbau AG
Publication of DE2549747A1 publication Critical patent/DE2549747A1/de
Publication of DE2549747B2 publication Critical patent/DE2549747B2/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B01PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
    • B01DSEPARATION
    • B01D25/00Filters formed by clamping together several filtering elements or parts of such elements
    • B01D25/12Filter presses, i.e. of the plate or plate and frame type
    • B01D25/21Plate and frame presses
    • B01D25/215Construction of the filter plates, frames

Landscapes

  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Chemical Kinetics & Catalysis (AREA)
  • Filtration Of Liquid (AREA)
  • Filtering Materials (AREA)
  • Filtering Of Dispersed Particles In Gases (AREA)

Description

7549747
FATENTANW K L ΤΈ
DR. ing. E, Ll EBAU 89 Augsburg 22, 5-11.1975
DIPL. ING. G." LI EBAU -
S? AUGSBURG 22 *
UiXESTKASSEIO. TELEFON 574089
Sittertobel
FILTROX MASCHINENBAU AG. CH-9001 St. Gallen, Schweiz,
Filterelement für Schichten- und Anschwemmschichtenfilter
Die Erfindung bezieht sich auf ein Filterelement für Schichten- und Anschwemmschichtenfilter mit einem Pressrand aus rostfreiem Stahl und aussen an demselben angebrachten Augen sowie Verbindungskanälen zwischen der Pressrandinnenseite und den Augen zur Abführung von FiItrat bzw. zur Zuführung von Unfiltrat und mit innerhalb des von der Pressrandinnenseite und den beiden Seitenebenen des Pressrandes begrenzten Raumes vorgesehenen Abstützmitteln zur Abstützung der an den beiden .Seitenebenen des Preasrandes anzuordnenden FlLterschichlen.
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Filterelemente dieser Art sind in der Filtertechnik allgemein als Stahlfilterelemente bekannt. Bei diesen bekannten Stahlfilterelementen bestehen die Abstützmittel in den meisten Fällen aus zwei gelochten Blechen aus rostfreiem Stahl, von denen eines im Bereich der einen und das andere im Bereich der anderen Seitenebene des Pressrandes angeordnet ist und die durch Stützorgane wie in die Bleche eingedrückte Buckel, Nocken oder Profile oder durch zwischen den Blechen angeordnete Stützkörper gegeneinander abgestützt sind. Die Lochbleche sind in der Regel an ihren Rändern mit dem Pressrand verschweisst.
Die filtertechnischen Eigenschaften dieser Stahlfilterelemente sind im grossen und ganzen sehr gut, und insbesondere weisen die Stahlfilterelemente den Nachteil der Korrosionsanfälligkeit, der den früher allgemein und auch heute noch zum Teil üblichen Aluminiumguss-Filterelementen anhaftet, und auch den Nachteil der mangelnden Formstabilität im Bereich der Pressränder, der bei den anstelle der Aluminiumguss-Filterelementen in den letzten Jahren zunehmend eingesetzten Vollkunststoff-Filterelementen häufig zu beobachten ist, nicht auf. Nachteilig ist bei Schichtenfiltern mit solchen Stahlfilterelementen jedoch, dass sich sowohl beim Anfahren als auch beim Auslaufen jedes Filtriervorganges im Vergleich zu Schichtenfiltern mit Filterelementen aus Aluminiumguss oder Kunststoff relativ grosse Verschnittverluste ergeben. Das ist darauf zurückzuführen, dass bei
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den Stahlfilterelemeiiten der genannten von der Pressrandinnenseite und den beiden Seitenebenen des Pressrandes begrenzte Raum nur die beiden erwähnten Lochbleche enthält und daher zum grossen Teil hohl ist, so dass beim Anfahren eines Filtriervorganges, das anfangs bis zum Umschalten auf die zu filtrierende Flüssigkeit mit Wasser durchgeführt wird, aus dem Schichtenfilter ein relativ grosses Viasservolumen von der nachströmenden zu filtrierenden Flüssigkeit verdrängt werden muss, ehe die Flüssigkeit in nahezu reiner Form bzw. ohne oder mit nur noch sehr geringen Wasserbeimengungen das Filter verlässt. Die bis zu diesem Zeitpunkt das Filter verlassende, mit Wasser vermengte filtrierte Flüssigkeit ist Versclinittverlust. Ein weiterer Verschnittverlust ergibt sich beim Auslaufen des Filtriervorganges, wo die noch im Filter befindliche zu filtrierende bzw. schon filtrierte Flüssigkeit durch Wasser aus dem Filter verdrängt wird. Auch hierbei entsteht ein nicht unbeträchtlicher Verschnittverlust.
Demgegenüber ist der Verschnittverlust bei den erwähnten, vollständig aus Aluminiumguss oder Kunststoff bestehenden Filterelementen wesentlich geringer, weil dort der genannte Raum nicht grösstenteils hohl sondern vielmehr grösstenteils von Aluminium bzw. Kunststoff erfüllt ist, denn diese Filterelemente bestehen im Prinzip aus einer Aluminium- bzw. Kunststoffplatte mit dem Pressrand im Randbereich der Platte
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und einer gerippten Oberfläche in dem übrigen Bereich der Platte. Diese von den Aluminiumguss- bzw. Kunststoff-Filterelementen her bekannte Lösung des Problems der Verschnittverluste war aber auf Stahlfilterelemente nicht übertragbar, weil den Aluminiumguss-Filterelementen entsprechende gegossene Filterelemente aus rostfreiem Stahl wegen ihrer Porösität nicht korrosionsfest sind und ausserdem auch die Materialkosten für solche Vollstahl-Filterelemente aus rostfreiem Stahl zu hoch wären. Die mangelnde Korrosionsfestigkeit von gegossenen Filterelementen aus rostfreiem Stahl liesse sich zwar dadurch überwinden, dass man einer Walzstahlplatte aus rostfreiem Stahl durch spanabhebende Bearbeitung die gleiche Form wie einem Aluminiumguss-Filterelement gibt, aber praktisch kommt das sowohl aus dem schon genannten Grund der zu hohen Materialkosten als auch aus dem zusätzlich hinzukommenden Grund der für eine solche spanabhebende Bearbeitung erforderlichen hohen Bearbeitungskosten überhaupt nicht in Frage.
Einheitlich aus ein und demselben Material bestehende Filterelemente sind also mit rostfreiem Stahl praktisch nur in der eingangs erwähnten bekannten, das Verschnittverlustproblem mit sich bringenden Form mit einem Pressrand und mit diesem verschweissten Lochblechen oder dergleichen realisierbar, nicht aber in der keine Verschnittverlustprobleme aufwerfenden Form der bekannten Aluminiumguss- und Kunststoff-
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Filterelemente, und bei einem Filterelementaufbau aus mehreren verschiedenen Materialien, mit dem sich das Verschnittverlustproblem bei den Stahlfilterelementen zwar lösen liesse, treten andere bei einheitlich aus ein und demselben Material bestehenden Filterelementen nicht vorhandene Probleme, insbesondere das Problem unterschiedlicher Wärmeausdehnungen der verschiedenen Materialien und dadurch verursachte Folgeprobleme, auf,deren Ueberwindung ihrerseits mit Schwierigkeiten verbunden ist.
Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabenstellung war nun, bei einem Filterelement der eingangs genannten Art die Verschnittverluste wesentlich zu reduzieren, ohne dabei aber andere bisher nicht vorhandene Schwierigkeiten oder nachteilige Eigenschaften des Filterelements in Kauf nehmen zu müssen.
Erfindungsgemäss wird das bei einem Filterelement der eingangs genannten Art dadurch erreicht, dass die Abstützmittel aus einem korrosionsfesten Material bestehen, das den genannten Raum im wesentlichen voll ausfüllt und nur im Bereich der beiden Seitenebenen mit Profilierungen zur Bildung von Abflusskanälen für das Filtrat bzw. Zuflusskanälen für das Unfiltrat versehen ist, und dass zur Aufnahme unterschiedlicher Wärmeausdehnungen des den Pressrand bildenden rostfreien Stahls und des den genannten Raum ausfüllenden
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Materials zwischen dem Material und den dasselbe umfassenden Begrenzungswänden Spalte vorgesehen sind, deren Spaltbreite mindestens gleich der Differenz zwischen der sich für die maximale Betriebstemperatur des Filterelements in Spaltbreitenrichtung ergebenden Wärmeausdehnung des von den Begrenzungswänden umfassten Materials und der sich bei der gleichen Temperatur in gleicher Richtung ergebenden Wärmeausdehnung der Begrenzungswände ist.
Durch diese Ausbildung wird einerseits erreicht, dass der genannte von der Presswandinnenseite und den beiden Seitenebenen des Pressrandes begrenzte Raum nicht mehr grösstenteils hohl sondern nahezu vollständig mit dem korrosionsfesten Material ausgefüllt ist und sich daher eine wesentliche Reduktion der Verschnittverluste ergibt, und andererseits werden durch die zwischen dem Material und seinen Begrenzungswänden vorgesehenen Spalte Schwierigkeiten aufgrund unterschiedlicher Wärmeausdehnungen des Materials und des den Pressrand bildenden rostfreien Stahls vermieden. Diese zur Vermeidung von Wärmeausdehnungsproblemen vorgesehenen Spalte bringen nun aber ein anderes Problem mit sich, das bei den bekannten Aluminiumguss- und Kunststoff-Filterelementen und auch bei den bekannten Stahlfilterelementen nicht auftritt, nämlich eine starke Biegebeanspruchung der Pressrandecken. Diese Biegebeanspruchung entsteht dadurch, dass in die Spalte natürlich die filtrierte bzw. zu filtrierende Flüssigkeit eindringt und daher auf die Pressrand-
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innenseite einen dem Flüssigkeitsdruck entsprechenden Druck ausübt, der eine Biegebeanspruchung in Richtung eines Aufbiegens der Pressrandecken verursacht. Eine solche Biegebeanspruchung tritt bei den bekannten Aluminiumguss- und Kunststoff-Filterelementen nicht auf, weil diese Filterelemente im Prinzip aus einer Platte bestehen und es dort gar keine Pressrandinnenseite wie bei den Stahlfilterelementen gibt, auf die der Flüssigkeitsdruck wirken könnte. Bei den bekannten Stahlfilterelementen tritt eine solche Biegebeanspruchung ebenfalls nicht auf, obwohl dort natürlich in gleicher Weise wie beim vorliegenden Filterelement der Flüssigkeitsdruck auf die Pressrandinnenseite wirkt; die auf die Pressrandinnenseite durch den Flüssigkeitsdruck ausgeübten Kräfte kompensieren sich dort aber über die als kraftschlüssige Verbindung zwischen einander gegenüberliegenden Pressrandabschnitten wirkenden, mit dem Pressrand verschweissten Lochbleche.
Aufgrund der erläuterten Biegebeanspruchung des Pressrandes bei dem vorliegenden Filterelement ist es nur bei relativ geringen Abmassen des vorliegenden Filterelements von Vorteil, wenn das den genannten Raum im wesentlichen ausfüllende Material von einer einzigen Platte gebildet ist.
Bei grösseren Abmassen des vorliegenden Filterelements ist es hingegen zur Vermeidung zu grosser Biegebeanspruchungen der Pressrandecken vorteilhafter, wenn das den genannten Raum
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im wesentlichen ausfüllende Material von einer Mehrzahl von nebeneinander angeordneten Platten gebildet ist und die einzelnen Platten durch Verstrebungen voneinander getrennt sind, mit denen einander gegenüberliegende Partien des Pressrandes miteinander verbunden sind. Ueber diese Verstrebungen kompensieren sich dann die auf gegenüberliegende Partien des Pressrandes ausgeübten, durch den Flüssigkeitsdruck verursachten Kräfte, so dass die Biegebeanspruchung der Pressrandecken relativ klein gehalten werden kann.
Im letzteren Fall, also bei einer Mehrzahl nebeneinander angeordneter Platten, ist es aus herstellungstechnischen Gründen und hinsichtlich des technischen Aufwandes von Vorteil, wenn alle Platten gleiche Abmessungen haben. In diesem Fall sollten die Spalte zwischen den einzelnen Flatten und den sie umfassenden, von der Pressrandinnenseite und den Verstrebungen gebildeten Begrenzungswänden jeweils bei allen in gleicher Richtung nebeneinander angeordneten Platten gleich breit sein.
Die genannten Platten können bei dem vorliegenden Filterelement, in entsprechender V/eise wie bei den bekannten Aluminiumguss- und Kunststoff-Filterelementen, vorteilhaft auf beiden Seiten eine gerippte Oberfläche aufweisen, wobei die Rippen die genannte Profilierung bilden. Es sind aber natürlich auch andere Profilierungen möglich, z.B. ein Netz von sich kreuzenden Rillen.
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Als Material für die Platten bzw. zur Ausfüllung des genannten, von der Presswandinnenseite und den beiden Seitenebenen des Pressrandes begrenzen Raumes kommt in erster Linie Kunststoff in Frage, und zwar ein hitzebeständiger Kunststoff wie er z.B. auch für die bekannten Kunststoff-Filterelemente verwendet wird. Besonders vorteilhaft ist es dabei, glasfaserverstärkten Kunststoff zu verwenden, und zwar insbesondere deswegen, weil die V/arme ausdehnung von glasfaserverstärktem Kunststoff geringer als die Wärmeausdehnung des gleichen Kunststoffes ohne Glasfaserverstärkung ist. In speziellen Anwendungsfällen, insbesondere wo keine geeigneten Kunststoffe zur Verfugung stehen, z.B. bei sehr hoher Temperaturbelastung, kann mit Vorteil anstelle von Kunststoff auch Keramik verwendet werden. Die verwendete Keramik sollte aber nicht porös sein. Zweckmässig wird daher beim Einsatz von Keramik glasierte Keramik verwendet. Für andere spezielle Anwendungsfälle, insbesondere für die I nitrierung von Spirituosen und ähnlichen stark alkoholhaltigen Flüssigkeiten, kann mit Vorteil anstelle des Kunststoffes Glas verwendet werden. Gegenüber den Materialien Keramik und Glas hat die Verwendung von Kunststoff aber den Vorteil, dass die Kunststoffplatten biegsam sind und sich daher leichter in das Filterelement einsetzen lassen als es bei Keramik- oder Glasplatten der Falle wäre.
Anhand der nachstehenden Figuren ist die Erfindung im folgenden an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert.
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Es zeigen:
Fig.1 ein Ausführungsbeispiel des vorliegenden Filterelements in Draufsicht auf die eine Seitenebene desselben;
Fig.2 einen Querschnitt durch einen Teil des in Fig.1 gezeigten Filterelements in der Schnittebene A-A;
Fig.3 einen Ausschnitt aus der Fig.1 im Bereich X in vergrössertem Masstab.
Das in Fig.1 gezeigte Ausführungsbeispiel des vorliegenden Filterelements weist einen Pressrand 1 aus rostfreiem Stahl mit vier angeschweissten Augen 2 und vier zur Erhöhung der Biegesteifigkeit der Pressrandecken an die Pressrandinnenseite in den Eckbereichen des Pressrandes 1 eingeschweisste Eckbleche 3 aus rostfreiem Stahl auf. Der Pressrand 1 mit den Augen 2 und den Eckblechen 3 ist in gleicher Weise wie bei einem entsprechenden bekannten Filterelement gleicher Grosse ausgebildet. Die einander gegenüberliegenden Abschnitte des Pressrandes 1 sind durch Verstrebungen 4 miteinander verbunden. Die Verstrebungen 4 sind an ihren Enden an der Pressrandinnenseite angeschweisst und bestehen aus dem gleichen rostfreien Stahl wie der Pressrand 1 und die Eckbleche 3· Des weiteren sind die Verstrebungen 4 an ihren Kreuzungspunkten, z.B. X in Fig.1, miteinander verschweisst, wie dies auch deutlich aus der den Bereich X in vergrössertem Masstab zeigenden Fig.3 hervorgeht. Die Verstrebungen 4
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und der Pressrand 1 "Bilden, wie in Fig.1 ersichtlich, neun rechteckige Bereiche, in denen je eine Kunststoffplatte 5 angeordnet ist. Die einer solchen Kunststoffplatte 5 zugewandten Seiten der Verstrebungen 4 sowie des Pressrandes 1 bilden die die Kunststoffplatte 5 umfassenden Begrenzungswände. Länge und Breite der Kunststoffplatten 5 sind so bemessen, dass sie bei der maximalen Betriebstemperatur des Filterelements höchstens gleich der Länge bzw. Breite der sie umfassenden Begrenzungswände sind. Da die Wärmeausdehnung der für den vorliegenden Verwendungszweck in Betracht kommenden Kunststoffe (beispielsweise des Kunststoffes mit der Markenbezeichnung "Noryl", der glasfaserverstärkt eine Wärmeausdehnung von 3>6 · 10 / C und ohne Glasfaserverstärkung eine VJärmeausdehnung von ca. 6 · 10"" /0C hat) generell grosser als die Wärmeausdehnung von rostfreiem Stahl (ca. 1,6 · 10 /0C) ist, ergeben sich bei einer solchen Bemessung der Kunststoffplatten 5 - selbstverständlich unter der Voraussetzung, dass die maximale Betriebstemperatur oberhalb der normalen Raumtemperatur liegt - bei Raumtemperatur von 200C Spalte zwischen der. Kanten der Kunststoffplatte 5 und den die Kunststoffplatte 5 umfassenden Begrenzungswänden, da sich die Kunststoffplatte beim Temperaturrückgang von der maximalen Betriebstemperatur auf Raumtemperatur stärker zusammenzieht als die von rostfreiem Stahl gebildeten Begrenzungswände.
Es sei in diesem Zusammenhang erwähnt, dass mit dem Begriff
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maximale Betriebstemperatur im vorliegenden Fall die überhaupt bei den verschiedenen möglichen Betriebsarten eines Filters, also z.B. Filtrierbetrieb, Reinigungsbetrieb, Sterilisierbetrieb usw., maximal mögliche bzw. zulässige Temperatur gemeint ist, und nicht etwa nur die höchstmögliche Temperatur beim Filtrierbetrieb. Beispielsweise kann die Temperatur beim Filtrierbetrieb etwa Raumtemperatur, also ca. 200C, sein, während aber beim Sterilisieren des Filters mit Heissdampf Temperaturen von z.B. bis zu 120°C auftreten können. Die maximale Betriebstemperatur wäre in diesem Fall 1200C, vorausgesetzt, dass bei anderen Betriebsarten, z.B. beim Reinigungsbetrieb, nicht noch höhere Temperaturen angewendet werden.
Die zwischen den .Begrenzungswänden und einer Kunststoffplatte 5 im Normalzustand, also bei Raumtemperatur, vorhandenen Spalte 6 sind in dem in Fig.2 gezeigten Querschnitt durch eine solche Kunststoffplatte sowie den Pressrand 1 und eine Verstrebung 4 (Schnitt A - A in Fig.1) und auch in der Fig.3 deutlich ersichtlich. Zur Fig.2 wäre erläuternd noch zu bemerken, dass sich der Querschnitt durch die Kunststoffplatte 5 in dem gestrichelten Bereich derselben in gleicher Weise fortsetzt, wie dies rechts und links in den Randbereichen der Platte 5 dargestellt ist.
Die Kunststoffplatten 5 sind im einzelnen folgendermassen ausgebildet: Beide Seiten der im Betrieb senkrecht stehenden
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Kunststoffplatten 5 sind, vie aus den Figuren 1 und 3 ersichtlich, in vertikaler Richtung gerippt und in horizontaler Richtung mit einer Reihe von im Abstand voneinander angeordneten, Kanäle bildenden Nuten 7 versehen. Die Ausbildung der Rippen 8 der in vertikaler Richtung verlaufenden Verrippung ist an dem in Fig.2 gezeigten Querschnitt durch eine Kunststoffplatte 5 deutlich ersichtlich. Die Breite der Rippen bzw. die Abstände von einem Rippenkamm zum benachbarten Rippenkamm sollten 4 mm nicht überschreiten, damit eine sichere Auflage der Filterschichten gewährleistet ist. Aus dem gleichen Grund sollte auch die Breite der Nuten 7 nicht über 4 mm liegen. Die Filterschichten liegen im Betrieb auf den Rippenkämmen der Kunststoffplatten 5 auf und werden von diesen abgestützt. Zur Befestigung innerhalb je eines Feldes des von dem Pressrand 1 und den Verstrebungen 4 gebildeten Gitters sind die Kunststoffplatten an zv/ei gegenüberliegenden Kanten mit Nocken 9 versehen, die in entsprechende Ausnehmungen 10 und 11 in dem Pressrand 1 bzw. den Verstrebungen 4 eingreifen. Zum Einsetzen einer solchen Kunststoffplatte 5 in ein Feld des von dem Pressrand 1 und den Verstrebungen 4 gebildeten Gitters wird die Kunststoffplatte zunächst einseitig mit ihren Nocken 9 in die zugeordneten Ausnehmungen 10 bzw. 11 eingesetzt und dann leicht gebogen, bis auch die auf der anderen Seite angeordneten Nocken 9 in die entsprechenden Ausnehmungen bzw. 11 einschnappen können.
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Bei Platten 5 aus glasierter Keramik oder Glas ist natürlich eine solche Form des Einsetzens wie bei den Kunststoffplatten nicht möglich, weil Gas und Keramik spröde sind und nicht gebogen werden können. In diesem Fall muss oberhalb der Ausnehmungen 11 in den Verstrebungen 4 jeweils ein zum Einsetzen der Platten 5 herausnehmbares und anschliessend wieder einsetzbares und befestigbares, z.B. mit den Verstrebungen 4 verschraubbares, Verschlusstück vorgesehen sein.
Die Seitenlänge der Platten 5 sollte zweckmässig zwischen 20 und 40 cm liegen und jedenfalls 40 cm nicht wesentlich überschreiten. Dafür gibt es zweierlei Gründe: Der Hauptgrund ist, dass die Abstände zwischen Pressrand 1 und Verstrebungen 4 bzw. zwischen benachbarten Verstrebungen nicht wesentlich grosser als 40 cm sein sollte, damit die von dem Flüssigkeitsdruck auf den Pressrand ausgeübte Biegekraft bzw. die von dieser Biegekraft verursachte Durchbiegung des Pressrandes noch vernachlässigbar klein bleibt und besonders auch das auf die Pressrandecken ausgeübte Biegemoment nicht zu gross wird. Ein weiterer Grund dafür, die Seitenlänge der Platten 5 nicht grosser als 40 cm zu machen, ist der Herstellungsaufwand für diese Platten. Insbesondere bei Kunststoffplatten sind die Kosten für Druckgussformen bei kleineren Platten bedeutend niedriger als bei relativ grossen Platten. Es empfiehlt sich daher, sowohl aus Stabilitäts-
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gründen wie auch zur- Niedrighaltung des Herstellungsaufwandes in allen den Fällen, wo man zwischen einem grösseren und einem kleineren Gitterabstand des von dem Pressrand 1 und den Verstrebungen 4 gebildeten Gitters die Wahl hat, den kleineren Gitterabstand zu wählen. Allerdings hat dies nach geringeren Gitterabständen zu dort eine Grenze, wo der Arbeitsmehraufwand für die Verschweissung der Verstrebungen 4 mit dem Pressrand 1 sowie untereinander an ihren Kreuzungspunkten und die dadurch verursachten Mehrkosten grosser als die Einsparungen bei der Herstellung der Platten 5» insbesondere die Einsparungen an der Druckgussform, werden.
Zur Wirkungsweise des vorliegenden Filterelements wäre noch zu sagen, dass die in den Nuten 7 beispielsweise von links nach rechts fliessende Flüssigkeit durch die Ausnehmungen 11 in den Verstrebungen 4 hindurch in den Bereich der benachbarten Platte 5 fliesst. Die Ausnehmungen 11 in den Verstrebungen 4 dienen also nicht nur zum Einrasten der Nocken 9 an den Platten 5 sondern auch als Durchflusskanäle zur Verbindung benachbarter Felder des von dem Pressrand 1 und den Verstrebungen 4 gebildeten Gitters. Aus diesem Grunde sind, wie in Fig.3 ersichtlich, auch an den horizontal verlaufenden Verstrebungen 4 solche Ausnehmungen 11a vorgesehen, obwohl die Platten 5 an den betreffenden Stellen nicht mit Nocken versehen sind.
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Das vorliegende Filterelement hat gegenüber den eingangs erwähnten bekannten Stahlfilterelementen neben dem Vorteil, dass das Verschnittverlustproblem bei ihm nicht auftritt, noch den zusätzlichen wesentlichen Vorteil, dass seine Gesamtherstellungskosten wesentlich niedriger als die eines bekannten Stahlfilterelementes gleicher Grosse liegen. Das ergibt sich in erster Linie aus den Einsparungen, die durch den Wegfall der Lochbleche und den Wegfall der Verschweissung derselben mit dem Pressrand erzielt werden. Gegenüber den bekannten Aluminiumguss-Filterelementen hat das vorliegende Filterelement den Vorteil, dass es keinerlei Korrosionsanfälligkeit aufweist und in den Gesamtherstellungskosten nur v/enig über denen der Aluminiumguss-Filterelemente vergleichbarer Grosse liegt, und gegenüber den bekannten Kunststoff-Filterelementen ist der Vorteil des vorliegenden Filterelements seine wesentlich grössere mechanische Stabilität, die praktisch der mechanischen Stabilität der bekannten Stahlfilterelemente entspricht, und der vollständige Wegfall der bei den bekannten Kunststoff-Filterelementen bestehenden Gefahr eines Abbrechens der Äugen und Aufhängeläppen infolge unsorgfältiger Behandlung im Betrieb. Mit dem vorliegenden Filterelement wurde somit ein in technischer und ökonomischer Hinsicht optimal an die gestellten Anforderungen angepasstes Filterelement geschaffen.
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Claims (9)

  1. 7549747
    Patentansprüche
    1 ,J Filterelement für Schichten- und Anschwemmschichtenfilter mit einem Pressrand aus rostfreiem Stahl und aussen an demselben angebrachten Augen sowie Verbindungskanälen zwischen der Pressrandinnenwand und den Augen zur Abführung von Filtrat bzw. zur Zuführung von Unfiltrat und mit innerhalb des von der Pressrandinnenseite und den beiden Seitenebenen des Pressrandes begrenzten Raumes vorgesehenen Abstützmitteln zur Abstützung der an den beiden Seitenebenen des Pressrandes anzuordnenden Filterschichten, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstützmittel (5) aus einem korrosionsfesten Material bestehen, das den genannten Raum im wesentlichen voll ausfüllt und nur im Bereich der beiden Seitenebenen mit Profilierungen (7, 8) zur Bildung von Abflusskanälen für das Filtrat bzw. Zuflusskanälen für das Unfiltrat versehen ist, und dass zur Aufnahme unterschiedlicher Wärmeausdehnungen des den Pressrand (1) bildenden rostfreien Stahls und des den genannten Raum ausfüllenden Materials (5) zwischen dem Material und den dasselbe umfassenden Begrenzungswänden (1 , 4) Spalte (6) vorgesehen sind, deren Spaltbreite mindestens gleich der Differenz zwischen der sich für die maximale Betriebstemperatur des Filterelements in Spaltbreitenrichtung ergebenden- Wärme aus delinung des von den Begrenzungswänden umfassten Materials (5) und der sich bei der gleichen Temperatur in gleicher Richtung ergebenden Wärmeausdehnung der Begrenzungswände (1,4) ist.
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  2. 2. Filterelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das den genannten Raum im wesentlichen ausfüllende Material von einer einzigen Platte gebildet ist,
  3. 3. Filterelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das den genannten Raum im wesentlichen ausfüllende Material von einer Mehrzahl von nebeneinander angeordneten Platten (5) gebildet ist und dass die einzelnen Platten durch Verstrebungen (4) voneinander getrennt sind, mit denen einander gegenüberliegende Partien des Pressrandes (1) miteinander verbunden sind.
  4. 4. Filterelement nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass alle Platten (5) gleiche Abmessungen haben und die Spalte (6) zwischen den einzelnen Platten und den sie umfassenden, von der Presswandinnenseite und den Verstrebungen (4) gebildeten Begrenzungswänden jeweils bei allen in gleicher Richtung nebeneinander angeordneten Platten (5) gleich breit sind.
  5. 5. Filterelement nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass jede Platte (5) auf beiden Seiten eine gerippte Oberfläche aufweist und die Rippen (8) die genannte Profilierung bilden.
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  6. 6, Filterelement nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Material Kunststoff ist.
  7. 7. Filterelement nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Kunststoff glasfaserverstärkt ist.
  8. 8. Filterelement nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Material Keramik, vorzugsweise glasierte Keramik ist.
  9. 9. Filterelement nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das genannte Material Glas ist,
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    Leerseite
DE2549747A 1974-11-15 1975-11-06 Filterelement für Schichten- und Anschwemmschichtenfilter Withdrawn DE2549747B2 (de)

Applications Claiming Priority (1)

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CH1523274A CH575775A5 (de) 1974-11-15 1974-11-15

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