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DE2548035A1 - Verfahren zum keimfreien verpacken von produkten und vorrichtung zur durchfuehrung des verfahrens - Google Patents

Verfahren zum keimfreien verpacken von produkten und vorrichtung zur durchfuehrung des verfahrens

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Publication number
DE2548035A1
DE2548035A1 DE19752548035 DE2548035A DE2548035A1 DE 2548035 A1 DE2548035 A1 DE 2548035A1 DE 19752548035 DE19752548035 DE 19752548035 DE 2548035 A DE2548035 A DE 2548035A DE 2548035 A1 DE2548035 A1 DE 2548035A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
container
housing
station
air
devices
Prior art date
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Ceased
Application number
DE19752548035
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English (en)
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DE2548035B2 (de
Inventor
Miohel Marcel Rene Pioch
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Pont a Mousson SA
Original Assignee
Pont a Mousson SA
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Pont a Mousson SA filed Critical Pont a Mousson SA
Publication of DE2548035A1 publication Critical patent/DE2548035A1/de
Publication of DE2548035B2 publication Critical patent/DE2548035B2/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • B65B39/00Nozzles, funnels or guides for introducing articles or materials into containers or wrappers
    • B65B39/001Nozzles, funnels or guides for introducing articles or materials into containers or wrappers with flow cut-off means, e.g. valves
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B65B55/00Preserving, protecting or purifying packages or package contents in association with packaging
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  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Basic Packing Technique (AREA)
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  • Auxiliary Devices For And Details Of Packaging Control (AREA)

Description

4690 Heme,
FrelngrathstraBe 19
Postfach 140
Dlpl.-Ing. R. H. Bahr 8000 Mönchen 40,
Eisenacher Straße 17
Pat.-Anw. Betzier
*' Dipl.-Phys. Eduard Betzier Fernsprecher: 36 3011
36 3012
TeiegrammanscMft" Dipl.-Ing. W. Herrmann-Trentepohl 36 3013
Bahrpatente Herne
Telex 08 229 8*1*
PATENTANWÄLTE Babetzpat München
Telex 5 215360
Bankkonten:
2548035 3ayerlsche Vereinsbank Mönchen 952 287
Dresdner Bank AG Herne 7-520 499
Postscheckkonto Dortmund 558 68-467
Η,,.. MO 5386 Sj/st
in der Antwort bitte angeben
Zuschrift bitte nach:
I München
Pont-a-Mousson S.A.
91 Avenue de la Liberation
54 NANCY (Frankreich)
Verfahren zum keimfreien Verpacken von Produkten und Vorrichtung
zur Durchführung des Verfahrens
Die Erfindung bezieht sich auf das Gebiet der keimfreien Verpakkung von Produkten wie z.B. von Lebensmitteln oder insbesondere von Milchprodukten und betrifft insbesondere ein Verfahren zum keimfreien Verpacken derartiger Produkte sowie eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens.
Um eine keimfreie Verpackung von Lebensmitteln, wie z.B. Milch sicherzustellen, ist es erforderlich, die Produkte keimfrei zu machen und deren Verpackung in keimfreien Behältern sicherzustellen.
Zu diesem Zweck müssen sämtliche Maßnahmen ergriffen werden, die das Aufrechterhalten des keimfreien Zustandes der verschiedenen Teile der Anordnung ermöglichen, welche während der verschiedenen Phasen der Verpackung Inhalt aufnehmen.
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-z-
Darüberhinaus müssen sämtliche Maßnahmen zur Reinigung und Vorbereitung der Verpackungsanlage ergriffen werden, um sie automatisch in keimfreien Zustand zu versetzen, "bevor die eigentliche Verpackung beginnt.
Es sind bereits Verfahren zum keimfreien Verpacken bekannt geworden, bei denen Behälter durch Blasspritzen in einer Form hergestellt und die Behälter im Inneren der Form gefüllt und verschlossen werden. Ein derartiges Verfahren weist den Nachteil auf, daß es aufgrund der Tatsache, daß die Form während der Arbeitsgänge des Füllens und Verschliessens unbeweglich ist, nur langsam durchgeführt werden kann.
Ferner ist das Verfahren zum Verschliessen der Behälter, bei dem zum Verschliessen das gleiche Material wie für die Behälter verwendet wird, ein wenig verbreitetes Verfahren, da die Hersteller es wenig schätzen.
Ein weiteres Verfahren zum keimfreien Verpacken besteht darin, dichte, innen keimfreie Behälter in einer Vorrichtung zum Blasspritzen herzustellen und die Produkte in den so erhaltenen Behältern zu verpacken, und zwar im Inneren eines dichten, vorher durch Erhitzen keimfrei gemachten Gehäuses, wobei die Einführung der Behälter in das Gehäuse mit einer gleichzeitigen äußeren Sterilisierung einhergeht.
Das letztgenannte Verfahren ist schwierig durchzuführen, da es die Verwendung einer komplizierten Anlage erfordert, die lang genug ausgebildet sein muß und bei der die verschiedenen Mechanismen beträchtlichen Beanspruchungen aufgrund der zur thermischen Sterilisierung erforderlichen TemperaturSchwankungen ausgesetzt sind.
Aufgabe der Erfindung ist es, diese Nachteile zu beseitigen und ein Verpackungsverfahren anzugeben, das einfach, bequem
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und rasch sowie unter Gewährleistung der Keimfreiheit der verpackten Produkte durchführbar ist. Des weiteren soll eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens angegeben werden.
Die Erfindung betrifft somit ein Verfahren zum keimfreien Verpacken von Produkten, wie z.B. von Lebensmitteln und insbesondere von Milchprodukten, bei dem die Behälter aus einem in der Wärme formbaren Material hergestellt, die Behälter mit den zu verpackenden Produkten gefüllt und dicht verschlossen werden, und ist dadurch gekennzeichnet, daß innen und außen sterilisierte Behälter hergestellt werden, und daß die Behälter in einem von einem keimfreien Luftstrom durchspülten Raum gefüllt und verschlossen werden, wobei zumindest der stromaufwärts der Öffnungen der Behälter gelegene Teil des Raumes vom sterilisierten Luftstrom frei von Verunreinigungen gehalten wird.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung handelt es sich bei dem Luftstrom zum Spülen des Raumes um eine laminare Luftströmung.
Die Erfindung betrifft ferner eine Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen keimfreien Verpackungsverfahrens und ist gekennzeichnet durch ein Gehäuse zur Begrenzung des vom sterilisierten Luftstrom durchspülten Raumes, durch eine Station zur Herstellung der Behälter, durch eine Füllstation, durch eine Verschließstation und durch eine Übergabeeinrichtung zur Versorgung der im Inneren des Gehäuses angeordneten Stationen, und ist weiterhin dadurch gekennzeichnet, daß die beweglichen mechanischen Organe der verschiedenen Stationen und der Übergabeeinrichtung, die infizierend sein könnten, außerhalb desjenigen Bereiches des Raumes angeordiet sind, der durch den . sterilisierten Luftstrom keimfrei gehalten ist.
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Weitere Merkmale der Erfindung sollen anhand der folgenden Beschreibung von .Ausführungsbeispielen und anhand der Zeichnungen näher erläutert werden. Die Zeichnungen zeigen in
Fig. 1 eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Verpackungsmaschine;
Fig. 2 einen Schnitt längs der Linie 2-2 der Fig. 1;
Fig. 3 einen Schnitt längs der Linie 3-3 der Fig. 1 zur Darstellung der Station zur Herstellung der Behälter;
Fig. 4 eine Draufsicht, teilweise im Schnitt, des in Fig. 3 dargestellten Teiles der Vorrichtung;
Fig. 5 eine Schnittdarstellung einer zur Füllstation der Vorrichtung gehörenden Einrichtung zur Gewichtsdosierung;
Fig. 6 einen Versorgungskreis für die Zuführung von Luft zum Blasformen der Behälter;
Fig. 7 eine schematische Darstellung der Verschließstation der Vorrichtung; und in
Fig. 8 eine schematische Darstellung des Mechanismus der Übergabeeinrichtung.
In Fig. 1 und 2 ist eine Vorrichtung zum keimfreien Verpacken von Produkten wie z.B. Milch dargestellt.
Die Vorrichtung weist im wesentlichen ein Gehäuse 1 aus einem Metallrahmen auf, in dem eine Reihe von Gehäusewänden angeordnet sind, von denen einige, wie z.B. die Vorderwand 2 als Glasscheibe ausgebildet ist, um die Organe der Vorrichtung von außen sichtbar
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zu machen. Die Vorderwand 2 weist ferner eine Öffnung 2a auf, die den Zutritt ins Innere des Gehäuses ermöglicht.
Über dem Gehäuse 1 ist ein erster Kasten 3 zur Verteilung und Zuführung von Luft in das Gehäuse angeordnet, der mit einem Filter 4 zur Befreiung der im Gehäuse zirkulierenden Luft von Bakterien und anderen darin enthaltenen Verunreinigungen und einem Vorfilter 4a versehen ist, der eine gleichmäßige Verteilung der Luft über dem Filter 4 sicherstellt.
Zu diesem Zweck verwendet man vorteilhafterweise einen Filter mit hohem Wirkungsgrad der Klasse 1OQ der weniger als 100 Partikel mit einem Durchmesser von weniger als 0,5/um bei einem Luftvolumen von 27 Litern passieren läßt.
Das Gehäuse 1 ist auf einem zweiten Kasten 5 zum Ablassen der das Gehäuse durchspülenden Luft angeordnet und über eine Leitung 6 an einen Ventilator 7 angeschlossen, der für die Zirkulation der Luft sorgt. Die Leitung 6 ist mit einem mit einem Vorfilter 6a versehenen zusätzlichen Luftanschluß ausgerüstet.
Der Ventilator 7 ist über eine Leitung 8 an den ersten Kasten 3 angeschlossen, während der Kasten 5 mit Füssen 9 versehen ist, die die gesamte Vorrichtung tragen.
Das Gehäuse 1 weist eine Station zur Herstellung von Behältern R, eine Abstechstation 11, eine Füllstation 12, eine Station
13 zur Ausstattung und Anbringung eines Bandes aus einem Material zum Verschliessen der Behälter sowie eine Station
14 zum Verschliessen der Behälter auf. Die verschiedenen Stationen werden von einer ebenfalls im Gehäuse 1 angeordneten linearen Übergabeeinrichtung 15 versorgt.
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Auf der linken Seite der Station 14 zum Verschliessen der Behälter weist das Gehäuse eine Öffnung 16 zum Austragen der Behälter R auf, wobei zur Erleichterung des Austrage die Abmessungen der Öffnung 16 geringfügig größer als diejenigen der Behälter R sind und gleichzeitig Luftverluste reduziert werden.
Die Station 10 zur Herstellung der Behälter ist im einzelnen in Fig. 3 und 4 dargestellt. Sie weist einen Blasspritzkopf 17 auf, der auf seiner die Rückwand des Gehäuses 1 durchsetzenden Hülse 18 ruht. Unterhalb des Blasspritzkopfes 17 ist eine aus zwei Halbformen 20 und 21 bestehende Form
19 angeordnet, welche gegenüber der Verbindungsebene der Form mittels einer Hydraulik 22 symmetrisch verschiebbar sind. Der Zylinder der Hydraulik 22 ist an der Halbform
20 und die Kolbenstange der Hydraulik mittels einer Platte
23 außerhalb des Gehäuses 1 an die Halbform 21 angeschlossen, welche am Ende der Kolbenstange und der beiden das Gehäuse durchsetzenden Stangen 24 und 25 befestigt ist. Die Stangen
24 und 25 sind jeweils mit einem Ende an der Platte 23 und mit ihren gegenüberliegenden Enden an einer weiteren, die Halbform 21 tragenden Platte 26 befestigt.
Die Stangen 24 und 25 durchsetzen eine im Inne ren des Gehäuses angeordnete dritte Platte 27, die zwischen dem Zylinder der Hydraulik 22 und der Halb form 20 angeordnet ist, und sind mit entsprechenden Ringen 28 und 29 verschiebbar in der Platte 27 angeordnet.
Bei der dargestellten Ausführungsform weisen die Halbformen 20 und 21 jeweils zwei Matrizen 32 und 33 auf, was die gleichzeitige Herstellung von zwei Behältern ermöglicht. Selbstverständlich kann die Anzahl der Matrizen entsprechend der Kapazität, die man der Vorrichtung verleihen will, von der Zahl 2 abweichen.
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Die Matrizen 32 und 33 weisen viereckigen Querschnitt auf, können aber auch jede beliebige andere Form haben.
Die Halbforra 20 ist mit zwei Auswerfereinrichtungen 34 und versehen, die jeweils an eine Matrize 32 bzw. 33 angeschlossen sind. Die beiden jeweils mit zwei Auswerfern versehenen Einrichtungen sind identisch, so daß als Beispiel lediglich die Einrichtung 34 näher beschrieben werden soll.
Die Einrichtung 34 weist eine die Halbform 20 durchsetzende Stange 36 auf und ist an ihrem Ende mit einem Kopf 37 versehen, der mit einer im Boden der Matrize 32 angeordneten Zelle 38 in Eingriff bringbar ist.
An ihrem dem Kopf 37 gegenüberliegenden Ende ist die Stange 36 verschiebbar in einem Teil 39 angeordnet, das mit zwei länglichen Nuten 40 senkrecht zur Verschiebungsrichtung der Stange 36 versehen ist, während ein an der Stange 36 befestigter Querstift 41 mit den Nuten 40 in Eingriff steht.
Das Teil 39 ist an der Wand des Gehäuses 1 mit einem elastischen Organ 42, wie z.B. einem Kautschukblock befestigt.
Die Stange 36 ist mittels eines Verbindungsteiles 43 verschiebbar in der Halbform 20 angeordnet.
Der oben beschriebene Auswerfer ist am oberen Teil der Halbform angeordnet, während der andere Auswerfer der Einrichtung 34 an deren unterem Teil angeordnet ist.
Die beweglichen Organe, wie z.B. der Zylinderkörper der Hydraulik 22 und die die Wand des Gehäuses 1 durchsetzenden Stangen 24 und 25 sind außerhalb des Gehäuses 1 angeordnet.
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Zur Vermeidung von Verunreinigungen des Gehäuses bei Verschiebungen der beweglichen Organe ist die Stange 24 verschiebbar in einer an die Wand des Gehäuses angeschlossenen Platte 44 montiert, und zwar mittels einer Dichtungseinrichtung 45, die ein trockenes Gleitlager bildet und mit einer eine bakterientötende Flüssigkeit enthaltenden Kammer 46 versehen ist. Die Kammer 46 steht mit einem Vorratsbehälter 47 mit bakterientötender Flüssigkeit über Leitungen 48 und 49 in Verbindung, während eine Pumpe 50 zwischen dem Vorratsbehälter 47 und der Kammer 46 in der Leitung 48 angeordnet ist.
Darüberhinaus sind an den beiden Enden der Dichtungseinrichtung 45 Dichtungen 51 und 52 vorgesehen.
Eine der Einrichtung 45 ähnliche Dichtungseinrichtung 53 ist für die Stange 25 vorgesehen und parallel zur Einrichtung 45 mit Leitungen 54 und 55 angeschlossen.
Der Körper der Hydraulik 22 ist ebenfalls mittels einer Dichtung se inri chtung 56 in der Platte 44 montiert und parallel zu den Einrichtungen 46 und 53 mit Leitungen 57 und 58 angeschlossen sowie einer Kammer 59 versehen, welche über die entsprechenden Leitungen mit der bakterientötenden Flüssigkeit versorgt ist. Auch in diesem Falle sind Dichtungen 60 und 61 an den Enden der Lagerbohrung der Einrichtung 56 vorgesehen, in denen der Körper der Hydraulik 22 gleiten kann.
Eine gemeinsame Rückleitung 62 führt die bakterientötende Flüssigkeit wieder dem Vorratsbehälter 47 zu.
Wie insbesondere aus Fig. 3 erkennbar, ist die Übergabeeinrichtung 15 beim vorliegenden Ausführungsbeispiel unterhalb der Station 10 zur Herstellung der Behälter angeordnet.
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Die Übergabeeinrichtung weist eine horizontale Platte 63 von etwas größerer Breite als die der zu transportierenden Behälter R auf, wobei die Symmetrieachse sich in der Verbindungsebene der Form 19 befindet.
Oberhalb der Platte sind zwei Backen 64 und 65 angeordnet, die in einer Hin- und Herbewegung vor den verschiedenen Stationen der Vorrichtung verschiebbar sind, wobei sich die Backen bei ihrer Bewegung von der Form 19 weg aufeinander zu bewegen und bei ihrer Rückbewegung in Richtung der Form 19 wieder voneinander entfernen.
Die Backe 64 weist eine flache Schiene 66 auf, die an ihrer der Backe 65 gegenüberliegenden Seite zwei Reihen von Dreiecken 67 und 68 aufweist, die mit ihren Spitzen in regelmäßigen Abständen an der Platte befestigt sind.
Die Backe 65 weist ebenfalls eine flache Schiene 69 auf, an der den Dreiecken 67 und 68 entsprechende Dreiecke 70 und 71 befestigt sind. Die Backen 64 und 65 werden von einem in Fig. 8 dargestellten Mechanismus betätigt, der zum größeren Teil unterhalb der Platte 63 angeordnet ist.
Daraus ergibt sich, daß der Mechanismus, der aufgrund seiner Konstruktion mit seinen eine Schmierung erfordernden gegeneinander beweglichen Teilen Verunreinigungen einbringen könnte, den oberhalb der Hälfte der Behälter R gelegenen Bereich nicht verunreinigen kann, da er sich im Luftstrom befindet.
Die in der Bahn der Übergabeeinrichtung neben der Station zur Herstellung der Behälter angeordnete Abstechstation weist im wesentlichen ein festes Messer 72 auf, welches das Abschneiden von Abfallteilen D der Hälse von Behältern R sicherstellt, wenn diese mit der Übergabeeinrichtung 15 vorrücken (vgl. Fig. 1). 60982 1 /026S
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Unter Berücksichtigung des Umstandes, daß die verschiedenen in die erfindungsgemäße Verpackungsvorrichtung eintretenden Einrichtungen nur eine minimale Verunreinigung während der Verpackungsvorgänge in das Gehäuse 1 einführen dürfen, ist die Füllstation 12, die sich in Richtung der Vorschubrichtung der Übergabeeinrichtung 15 neben der Abstechstation 11 befindet, beispielsweise als Station mit Gewichtsdosierung ausgebildet.
Bei der in Fig. 1 wiedergegebenen Ausführungsform weist die Füllstation 12 vier . Fülleinrichtungen auf, von denen die ersten beiden an eine Dosiereinrichtung mit Zeitüberwachung und die beiden anderen an zwei Plattformen zur Gewichtsdosierung angeschlossen sind. Die Fülleinrichtungen sind beispielsweise in der FR-PS 2 206 726 und die Dosierungs-Plattformen in der FR-PS 2 098 780 beschrieben.
Eine dieser aus einer Fülleinrichtung und einer Dosierungs-Plattform bestehenden Einheiten ist in Fig. 5 dargestellt.
Die Fülleinrichtung weist einen rohrförmigen Körper 73 auf, dessen oberes Ende an einen nicht gezeichneten Vorratsbehälter mit konstantem Niveau angeschlossen ist, der die zu verpackende sterilisierte Flüssigkeit enthält und unter Atmosphärendruck steht. Der Vorratsbehälter mit konstantem Niveau ist außerhalb des Gehäuses 1 angeordnet. Der Körper 73 weist einen Sitz 74 auf, der mit einem Schließorgan in Form einer Kugel 75 zusammenwirkt. Die Kugel wird von der Schwerkraft und den dynamischen Kräften, die beim Fliessen der zu verpackenden Flüssigkeit ausgeübt werden, gegen den Sitz 74 angedrückt. Das Anheben der Kugel 75 wird von einem oberhalb des Körpers 73 angeordneten Elektromagneten 76 gesteuert, der elektrisch von der angeschlossenen Dosiereinrichtung gesteuert wird. Am unteren Ende des Körpers 73 ist verschiebbar eine in einem Mundstück 78 endende Buchse 77 angeordnet, die normalerweise aus dem Körper 73 vorsteht.
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Das Mundstück 78 ist kegelstumpfförraig ausgebildet und wirkt mit seiner Außenfläche mit einem kreisförmigen Ring 79 zusammen, der in einer am unteren Ende der Bohrung des Körpers 73 angeordneten Kehle 80 ruht.
Der Querschnitt der Kehle 80 ist größer als der des Ringes 79, so daß er letzterem eine axiale Verschiebung in der Kehle bei Verschiebung der Buchse 77 ermöglicht.
An ihrem dem Mundstück 78 gegenüberliegenden Ende weist die Buchse 77 einen mit einem Zapfen 82 versehenen Bügel 81 zum Zurückschieben der Kugel 75 auf.
Im Inneren der Buchse 77 sind oberhalb des Mundstücks 78 Blenden oder Siebe 83 angeordnet, die voneinander durch Zwischenteile 84 getrennt sind.
Am unteren Ende des Körpers 73 ist ein sich nach außen erstreckender Flansch 85 vorgesehen. Eine Einrichtung zum mechanischen öffnen der Fülleinrichtung, die nach deren Sterilisierung vor Inbetriebnahme der Vorrichtung verwendet wird, kann an den Flansch 85 angeschlossen werden.
Die oben erwähnte Einrichtung zum mechanischen Öffnen weist ein rohrförmiges Ende 87 auf, das an seinem dem Flansch 85 des Körpers 83 gegenüberliegenden Ende mit einem entsprechenden Flansch 88 versehen ist. Ein Verbindungsteil 90 ist zwischen den Flanschen 85 und 88 angeordnet, welche mittels eines Kragens oder Bundes 91 dicht aneinander anschließbar sind. Eine Stange 92 zum Anheben des Mundstücks 78 ist längs eines Durchmessers des Rohrendes 87 auf der Höhe des Flansches 88 angebracht.
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Das dem Flansch 88 gegenüberliegende Ende des Rohres 87 ist an einen Sammler 93 für die Fluide zum Reinigen und Sterilisieren der Fülleinrichtung angeschlossen. Der Sammler 93 trägt ebenso viele Rohrenden, wie z.B. Rohrenden 87, wie die Füllstation Fülleinrichtungen aufweist und ist mit dem Äußeren des Gehäuses 1 verbunden.
Die Plattform der Gewichtsdosierung weist ein zwei Stangen 95 tragendes Chassis 94 auf. Ein Waagebalken 96 ist kippbar an den Stangen 95 montiert und trägt an einem seiner Enden ein Gegengewicht 97, während er an seinem gegenüberliegenden Ende zwischen zwei an eine Platte 99 angeschlossenen parallelen Stangen 98 angelenkt ist, wobei die Platte 99 auf der Höhe der Platte 63 der Übergabeeinrichtung 15 der Vorrichtung angeordnet ist (vgl. Fig. 1).
Ferner sind die Stangen 98 mittels eines Armes 100 an die Stangen 95 angeschlossen, der an den Stangen 95 mit einer Achse 101 und an den Stangen 98 mit einer Achse 102 angelenkt ist und ein deformierbares Parallelogramm vervollständigt, das vom Waagebalken 96, den Stangen 95 und den Stangen 98 gebildet wird.
Der Waagebalken 96 trägt einen Arm 103, an dessen Ende eine Zugfeder 104 befestigt ist, deren Zugkraft mittels einer Gewindestange 105 und einer Stellschraube 106 einstellbar ist.
Das Gegengewicht 97 trägt eine vor einem Abstandsdetektor 108 verschiebbare Metallplatte 107, während der Detektor 108 über eine Leitung 109 die Steuerung der Spule des Elektromagneten 76 der Fülleinrichtung gewährleistet.
Man erkennt, daß die oben beschriebene Einrichtung zur Gewichtsdosierung praktisch kein bewegliches Teil aufweist, das oberhalb der Hälse der Behälter dem Luftstrom zur Spülung des Gehäuses
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- 13 ausgesetzt ist.
Die zur Dosierungsplattform gehörenden beweglichen Teile sind in demjenigen Bereich des Gehäuses 1 angeordnet, der sich unterhalb der Behälter befindet, so daß sie denjenigen Bereich, in dem die Abfüllvorgänge stattfinden, nicht verunreinigen können.
Die Station 13 zum Anbringen des als Verschluß für die Behälter dienenden Bandes ist in Fig. 7 dargestellt.
Eine derartige Station ist beispielsweise in der FR-Patentanmeldung 74 37 023 beschrieben und weist einen Behälter 110 auf, über dem eine umlaufende Spule 111 zur Versorgung mit einem Verschlußband 112 angeordnet ist, aus dem die Deckel zum Verschliessen der Behälter R hergestellt werden. Das Band 112 wird von drehbar angeordneten Rollen 113 und 114 dem Behälter 110 mit einer bakterientötenden Flüssigkeit zugeführt und von im Inneren des Gehäuses 1 angeordneten Rollen 116 und 117 angetrieben.
Der Behälter 110 ist in der Weise angeordnet, daß er bezüglich der Wand 115 des Gehäuses 1 eine hydraulische Verbindung darstellt.
Hinter den Antriebsrollen 116 und 117 sind auf dem Wege des Bandes eine Platte 119 zur Führung des Bandes oberhalb der zu verschliessenden Öffnung des Behälters R und eine Klinge 120 angeordnet, deren Wirkungsweise von einem geeigneten, nicht dargestellten Mechanismus gesteuert wird. Ferner ist ein Heizeisen 121 vorgesehen, mit dem im Thermoschweißverfahren am Hals des Behälters R jeweils ein Deckel 122 aufgeschweißt wird.
Man erkennt, daß mit Ausnahme des Heizeisens 121 sämtliche zur Vorrichtung gehörenden und im Inneren des Gehäuses 1
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befindlichen Organe außerhalb des Bereiches des Luftstromes zum Spülen des Gehäuses angeordnet sind, der vom Hals des Behälters R begrenzt wird.
Daraus ergibt sich, daß diese Organe das in dem Behälter befindliche Produkt nicht verunreinigen können.
Was das Heizeisen 121 anbetrifft, so weist es eine ausreichend hohe Temperatur auf, urn die Aufrechterhaltung der Keimfreiheit auf der Höhe des Halses des Behälters R zu gewährleisten.
Der in Fig. 6 dargestellte Versorgungskreis für Luft zum Blasformen der Behälter weist im wesentlichen eine von einer nicht gezeichneten Versorgungsquelle für Druckluft beaufschlagte Versorgungsleitung 123 für Druckluft für den doppelten Blasspritzkopf 17 auf.
In der Leitung 123 ist ein Elektromagnetventil 124 und stromabwärts von diesem ein Filter 125 angeordnet. Die Leitung wird von einer Leitung 126 verlängert, in der ein zweites Elektromagnetventil 127 angeordnet ist.
Die Leitung 126 verzweigt sich dann in zwei Zweigleitungen 128 bzw. 129, die an die beiden Teile 130 bzw. 131 des Doppelblasspritzkopfes 17 angeschlossen sind.
Zwei Detektoren 132 und 133 zur Abtastung von Verunreinigungen sind mit Leitungen 134 bzw. 135 an die beiden Zweigleitungen 128 und 129 angeschlossen. Die Detektoren 132 und 133 weisen Behälter mit einer Flüssigkeit auf, die empfindlich auf in der Luft zum Blasformen enthaltene Verunreinigungen anspricht, während jeweils eine Tauchbadpatrone 136 bzw. an eine der Leitungen 134 bzw. 135 angeschlossen ist und in die Flüssigkeit des entsprechenden Behälters 132 bzw. 133 taucht. Beide Leitungen 134 und 135 sind mit EIektromagnet-
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- 15 ventilen 138 und 139 beaufschlagt.
Eine Versorgungsleitung 140 des Kreises zur Versorgung mit Dampf zum Sterilisieren zweigt zwischen dem Ventil 124 und dem Filter 125 von der Leitung 123 ab.
In der an eine nicht gezeichnete Dampfquelle angeschlossenen Leitung 140 sind nacheinander ein Dampffilter 141, ein Druckmesser 142 und ein Elektromagnetventil 143 angeordnet.
Ferner zweigt von der Verbindung der Leitungen 123 und 126 eine Leitung 144 zur Versorgung mit Dampf zur Sterilisierung ab, wobei ein Elektromagnetventil 145 und eine Drossel 146 hintereinander in die Leitung 144 geschaltet sind.
Wie aus Fig. 1 erkennbar ist die Vorrichtung mit Sprührampen 147 zum Versprühen einer bakterientötenden Flüssigkeit im Gehäuse 1 versehen, mit der die Sterilisierung des Gehäuses und der verschiedenen im Gehäuse der Vorrichtung enthaltenen Elemente gewährleistet ist, bevor die Vorrichtung in Betrieb genommen wird.
Der Mechanismus der in Fig. 8 in Draufsicht dargestellten Ubergabeeinrichtung weist einen festen Rahmen 148 auf, an dem zwei parallel angeordnete Gleitschienen 149 befestigt sind, die als Träger für ein bewegliches Chassis 150 dienen, dessen Verschiebungen von einer Hydraulik 151 gesteuert werden.
Der Körper der Hydraulik ist am Rahmen 148 befestigt, während ihre Kolbenstange an das Chassis 150 angeschlossen ist. Das Chassis 150 trägt an einem seiner Enden eine zweite Hydraulik 152 zur Steuerung der Verschiebungen von zwei gleich langen Spurstangen 153, die jeweils an einem ihrer Enden mit einem
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Gelenk 154 aneinander angeschlossen sind und die jeweils an ihren gegenüberliegenden Enden eine Achse 155 tragen, welche drehbar in an das Chassis 150 angeschlossenen Lagern gelagert sind.
Jede Achse 155 weist eine zweite Spurstange 156 auf, die gegenüber der entsprechenden Spurstange 153 unter einem rechten Winkel angeordnet ist.
Die freien Enden der Spurstangen 156 sind an eine der Backen 64 und 65 der Übergabeeinrichtung angelenkt.
An seinem der Hydraulik 152 gegenüberliegenden Ende weist das Chassis 150 ein Gestänge auf, das genauso wie das von der Hydraulik 152 betätigte Gestänge ausgebildet ist, wobei die Kräfte der Hydraulik 152 über eine Kupplungsschiene 158 auf das zweite Gestänge übertragen werden.
Die Hydraulik 152 ist eine Hydraulik mit drei Stellungen, die es den Backen 64 und 65 ermöglichen, eine vollständig geöffnete Stellung, eine halb geschlossene Stellung, in der die Backen 64 und 65 die Führung von Behältern R zu ihrem Austritt aus der Form 19 sicherstellen, und eine geschlossene Stellung einzunehmen, in der die Backen die Verschiebung der Behälter auf der Platte 63 sicherstellen.
Die Wirkungsweise der oben beschriebenen Vorrichtung soll im folgenden näher erläutert werden.
Vor der Inbetriebnahme der Vorrichtung werden die folgenden Arbeitsgänge durchgeführt:
- Waschen und Spülen des Gehäuses 1;
- Sterilisieren des Kreises zur Füllung der Station 12 der Vorrichtung;
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- Sterilisieren des Kreises zum Blasformen der Behälter;
- Reinigen des Vorfilters zur Ansaugung von zusätzlicher Luft.
Das Waschen und Spülen des Gehäuses 1 wird mit Hilfe der Sprührampen 147 zum Versprühen von bakterientötender Flüssigkeit sichergestellt. Diese Arbeitsgänge können mit einem geschlossenen Kreis durchgeführt werden, der einen Behälter zur Herstellung von Reinigungslösungen, eine Umwälzpumpe, eine Absaugpumpe und eine Rückleitung zum Behälter aufweist.
Die Spülung des Gehäuses erfolgt mit sterilisiertem Wasser.
Der Kreis zur Sterilisierung der Füllstation ist vorzugsweise an den Kreis zum Waschen der Einrichtung zur Herstellung des zu verpackenden, keimfreien Produktes angeschlossen.
Die Sterilisierung des Füllkreises wird dadurch gewährleistet, daß man in den Fülleinrichtungen eine bakterientötende Flüssigkeit zirkulieren läßt, mit Wasser spült und anschließend unter Druck stehenden Dampf durch die Fülleinrichtungen leitet. Wie aus Fig. 5 erkennbar, löst man zu diesem Zweck das Anheben der Kugel 75 aus, indem man die mechanische Öffnungseinrichtung in die in Fig. 5 wiedergegebene Stellung bringt. Die Stange 92 bewirkt die Anhebung der Buchse 77, deren Zapfen 82 die Kugel 75 zurückschiebt und die Fülleinrichtung öffnet, die somit direkt und dicht an den Sammler 93 angeschlossen ist, der seinerseits ans Äußere des Gehäuses 1 angeschlossen ist.
Ferner wird die Sterilisierung des Blasformungskreises in der Weise durchgeführt, daß man Dampf unter hohem Druck, d.h. unter einem Druck von 3 Bar absolut, in den Zuführungskreis für Druckluft für den Blasspritzkopf einleitet. Dieser Arbeitsgang wird wie folgt durchgeführt.
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Während die Ventile 124 und 127 normalerweise geschlossen sind, werden die Ventile 143 und 145 geöffnet. Infolgedessen erfolgt keine Versorgung des Blasspritzkopfes 17 mit Druckluft, stattdessen wird Dampf zum Sterilisieren in den Kreis zur Versorgung mit Druckluft eingeleitet, der stromaufwärts des Ventiles liegt.
Man erkennt, daß der Teil des Kreises zur Versorgung mit Druckluft, der sich stromabwärts des Ventiles 127 befindet, keinen Dampf zum Sterilisieren erhält. Dies stellt aber keinen Nachteil dar, da der Blasspritzkopf eine ausreichend hohe Temperatur aufweist, so daß das Material zur Herstellung der Behälter extrudiert und aufgeblasen werden kann. Diese Temperatur ist höher als die Temperatur zum Sterilisieren, so daß die in der Nähe der Blasspritzköpfe befindlichen Teile des Kreises zur Blasverformung ebenfalls sterilisiert sind.
Die Ventile 124 und 127 einerseits und 143 und 145 andererseits, die entsprechend geöffnet und geschlossen sind, werden mit Dampf aus der Leitung 140 beaufschlagt. Der Dampf passiert den Filter 141, bewirkt die Reinigung des Luftfilters 125 und wird über die Drossel 146 durch die Leitung 144 in die Atmosphäre abgelassen.
Sobald die Sterilisierung des Kreises zum Blasformen .beendet ist, können die Ventile 143 und 145 ihre Anfangsstellungen wieder einnehmen.
Die eventuelle Reinigung des Vorfilters zum Ansaugen von zusätzlicher Luft kann vom Außenraum der Vorrichtung her erfolgen und stellt kein besonderes Problem dar.
Sobald die Arbeitsgänge zur Vorbereitung der Inbetriebnahme der Vorrichtung abgeschlossen sind, wird die Versorgung des Gehäuses 1 mit Luft zum Spülen des Gehäuses durch Anlaufen-
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lassen des Ventilators 7 ausgelöst. Die vom Ventilator 7 vorgeschobene Luft durchläuft die Leitung 8, erreicht den oberen Kasten 3 und wird vom Vorfilter 4a in dem Kasten gleichmäßig verteilt so\vie im Filter 4 sterilisiert. Die Sterilität der Luft stromabwärts des Filters 4 ist durch die oben angegebenen Eigenschaften des Filters gewährleistet.
Die Leistung des Ventilators 7 wird vorzugsweise so eingestellt, daß der sterilisierte Luftstrom am Ausgang des Filters 4 eine laminare Strömung mit einer Geschwindigkeit des Luftstromes zwischen 0,3 und 0,5 m/sek. aufweist, so daß die von den Organen der Vorrichtung im Inneren des Gehäuses 1 gebildeten Hindernisse nur minimale Verwirbelungen der Luftströmung bewirken.
Diese Organe, von denen sich einige wie z.B. der Blasspritzkopf, die Fulleinrichtungen und die Verschließeinrichtungen oberhalb des Halses der Behälter befinden, sind in der Weise angeordnet und profiliert, daß sie einen minimalen Widerstand für die spülende Luft bilden. Zu diesem Zweck sind ihre Konturen soweit irgend möglich regelmäßig und ohne Unebenheiten oder Rauhigkeiten ausgebildet und ihre wichtigsten Oberflächen parallel zur Strömungsrichtung ausgerichtet.
Das Einlassen von zusätzlicher Luft über den Vorfilter 6a in der Leitung 6, die den Kasten 5 mit dem Ventilator 7 verbindet, ermöglicht die Kompensation von Luftverlusten bei deren Zirkulation im Gehäuse 1.
Sobald die Zirkulation der Luft zum Spülen aufgebaut ist, befindet sich das Innere des Gehäuses ständig unter einem leichten Überdruck gegenüber dem Atmosphärendruck, was jegliches Eindringen von Luft von außen verhindert.
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Aufgrund der Tatsache, daß die meisten Organe der Vorrichtung oberhalb der Öffnungen der Behälter und praktisch oberhalb der Platte 63 der Übergabeeinrichtung durch die oben angegebene Behandlung von Anfang an sterilisiert sind, stellt der Strom von keimfreier Luft die Aufrechterhaltung der Sterilität desjenigen Bereiches des Gehäuses sicher, der oberhalb der Platte der Übergabeeinrichtung oder stromaufwärts dieser Platte in Bezug auf die Strömungsrichtung der Luft zum Spülen zu finden ist.
Der unterhalb oder stromabwärts der Platte 63 angeordnete Bereich der Vorrichtung weist die beweglichen OrganejWie z.B. die Antriebseinrichtung der Übergabeeinrichtung und die Mechanismen für die Plattform der Gewichtsdosierung auf, welche eine Schmierung erfordern und infolgedessen verunreinigend wirken. Diese Verunreinigungen können aber nicht in den spülenden Luftstrom eindringen, so daß die Verpackungsarbeitsgänge, die in dem oberhalb der Platte liegenden Bereich des Gehäuses durchgeführt werden, ohne jegliches Risiko der Veränderung des zu verpackenden Produktes ablaufen.
Sobald der Luftstrom zum Spülen des Gehäuses 1 hergestellt ist, beginnt man mit der Herstellung der Behälter R.
Bei geöffneter Form 19 (vgl. Fig. 3) werden zwischen den Halbformen 20 und 21 zwei Blasrohlinge P extrudiert und beim Schliessen der Form jeweils von einer Matrize 32 bzw. 33 umschlossen. Anschließend wird dem Blasspritzkopf 17 Luft zur Blasformung zugeführt.
Dieser Arbeitsgang erfolgt durch Öffnen der Ventile 124 und 127 des in Fig. 6 dargestellten Kreises.
Die anderen Ventile dieses Kreises bleiben in ihrer dort
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wiedergegebenen Stellung. Die in die Blasrohlinge in den jeweiligen Matrizen 32 und 33 eindringende Druckluft bewirkt, daß der Blasrohling die Form der Matrize annimmt.
Der so hergestellte Behälter wird anschließend einer Entlüftung unterzogen. Zu diesem Zweck werden die Ventile 127 und 124 geschlossen und die Ventile 138 und 139 geöffnet, welche das Innere der Behälter mit den Detektoren 132 und 133 zur Abtastung von Verunreinigungen verbinden. Das Gas zum Blasformen durchperlt die in jedem Detektor befindliche Reaktionsflüssigkeit und entweicht schließlich durch die an deren Oberseite angeordneten Abzugsöffnungen.
Wenn die Eigenschaften der in den Detektoren 132 und 133 befindlichen Flüssigkeit nicht beim Durchtritt des Gases zum Blasformen verändert werden, so läßt sich hieraus entnehmen, daß das Gas keine Verunreinigungen aufweist und daß weitere Blasformungen durchgeführt werden können.
Wenn andererseits diese Eigenschaften der Flüssigkeit vom das verändert werden, so zeigt dies an, daß das Gas zum Blasformen Verunreinigungen aufweist und daß eine Sterilisierung des Luftversorgungskreises unbedingt erforderlich ist.
Man führt dann eine Sterilisierung des Blasformungskreises durch, ohne den Luftstrom zum Spülen des Gehäuses 1 zu unterbrechen.
Sobald der Arbeitsgang der Entlüftung der in der Form befindlichen Behälter beendet ist, wird die Form geöffnet.
Man erhält somit Behälter R, die innen und außen keimfrei sind, und zwar wegen der Sterilität der Luft zur Blasformung einerseits und der Tatsache, daß die Form zu Beginn mit der von Rampen 147 im Gehäuse versprühten bakterientötenden Flüssigkeit sterilisiert
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worden ist andererseits. Die innere und äußere Sterilität wird darüberbinaus auch dadurch sichergestellt, daß die Extrusion der Blasrohlinge bei einer Temperatur in der Größenordnung von 1800C erfolgt, die PCeime und Bakterien nicht überleben können.
Beim Öffnen der Form durch Betätigung der Hydraulik 22 entfernen sich die Halbformen 20 und 21 symmetrisch bezüglich der Verbindungsebene der Form voneinander. Die Auswerfer, die an die an der Wand des Gehäuses befestigte Platte 44 angeschlossen sind, bleiben unbeweglich beim Zurückziehen der Halbform Sie sorgen somit für die Halterung des Behälters R oberhalb der Platte 63 der Übergabeeinrichtung. Während sich die Backen 64 und 65 der Übergabeeinrichtung in der halb geschlossenen Stellung befinden, wird der so hergestellte Behälter auf die Übergabeeinrichtung abgesenkt und hängt dabei an dem nachfolgenden, vom Blasspritzkopf 17 gelieferten Blasrohling P. Der Behälter wird mit einem an der Unterseite der Halbform 20 angeordneten Messer 157 vom Blasrohling getrennt. Das Messer bewirkt ferner ein Abkneifen des Deckels D oberhalb des Halses des Behälters R, so daß der Behälter in geschlossenem Zustand die Übergabeeinrichtung erreicht.
Die Backen 64 und 65 der Übergabeeinrichtung, die während des Absenkens der Behälter ihre halb geschlossene Stellung zur Führung der Behälter einnehmen, schliessen sich dann auf den neu aus der Form ausgetretenen Behältern, die der Abstechstation 11 zugeführt werden. Gleichzeitig mit dieser Übergabe werden diejenigen Behälter, die sich in den entsprechenden Füllstationen und Schließstationen befinden, den anschliessenden Stationen zugeführt, so daß bei jedem Vorrücken der Übergabeeinrichtung zwei mit der zu verpackenden Flüssigkeit gefüllte und dicht verschlossene Behälter die Vorrichtung durch die Öffnung 16 verlassen.
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Sobald die Vorrichtung nach Ablauf einer vorgegebenen Betriebsperiode angehalten wird, beispielsweise nach Ablauf eines Arbeits-,jahres, werden die folgenden Arbeitsgänge durchgeführt:
- Reinigen des Füllkreises;
- Reinigen des Gehäuses 1.
Diese Arbeitsgänge werden in gleicher Weise wie die entsprechenden Arbeitsgänge vor Inbetriebnahme der Vorrichtung durchgeführt.
Die verschiedenen Arbeitsgänge werden von einem Programmiergerät gesteuert.
Die oben beschriebene Vorrichtung weist aufgrund der Tatsache, daß das Gehäuse 1 ständig von einem keimfreien Luftstrom durchspült wird, gegenüber den bekannten Vorrichtungen zum keimfreien Verpacken den Vorteil auf, daß die erfindungsgemäße Vorrichtung nicht dicht ist, was seine Herstellung beträchtlich vereinfacht.
Die Nichtdichtigkeit des Gehäuses zur Verpackung weist darüberhinaus den Vorteil auf, daß sie während des Betriebes der Vorrichtung den Zugriff von außen ermöglicht. Damit ist es möglich, von der Übergabeeinrichtung einen fehlerhaften Behälter zu entfernen. Zu diesem Zweck genügt es, die eine Öffnung verschliessende Klappe 2a zu öffnen, wobei dieser Arbeitsgang nicht die Zirkulation der im Gehäuse strömenden Luft zum Spülen des Gehäuses beeinträchtigt.
Die oben beschriebene Vorrichtung ist eine Vorrichtung mit senkrechter Luftströmung, jedoch kann man in gleicher Weise eine Verpackungsvorrichtung dieser Art mit horizontaler Zirkulation der Luft herstellen. Zu diesem Zweck genügt es, daß bei einer derartigen Vorrichtung die verschiedenen Organe in der Weise angeordnet werden, daß der Luftstrom zum Spülen des Gehäuses, ähnlich wie im oben beschriebenen Fall, eine stroraaufwärtige Zone frei von Verunreinigungen, Keimen oder
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Bakterien zum Füllen und Verpacken sowie eine stromabwärtige Zone begrenzt, in der diejenigen Organe angeordnet sind, die Verunreinigungen aufweisen können, aber deren Verunreinigungen sich nicht im Gegenstrom bis zur Verpackungszone ausbreiten können.
Patentansprüche; - 25 -
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Claims (21)

- 25 Patentansprüche
1. Verfahren zum keimfreien Verpacken von Produkten, wie z.B. von Lebensmitteln und insbesondere von Milchprodukten, bei dem die Behälter in einer ersten Station aus einem in der Wärme formbaren Material hergestellt, die Behälter in einer zweiten Station mit den zu verpackenden Produkten gefüllt und in einer dritten Station dicht verschlossen werden, dadurch gekennzeichnet , daß das Herstellen, Einfüllen und Verschliessen in den drei Stationen sowie der Transport der Behälter in einem Raum erfolgt, der von einem keimfreien Luftstrom durchspült wird, wobei zumindest der stromaufwärts der öffnungen der Behälter gelegene Teil des Raumes vom sterilisierten Luftstrom frei von Verunreinigungen gehalten wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Luftstrom zum Spülen des Raumes ein Luftstrom mit laminarer Strömung ist.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet , daß zumindest der stromaufwärts der Öffnungen der Behälter gelegene Teil des Raumes vor Beginn der Verpackungsarbeitsgänge sterilisiert wird.
4. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet , daß das Innenvolumen eines Behälters beim Herausnehmen und der Übergabe aus der Form mit dem Innenvolumen des nachfolgenden Blasrohlings in Verbindung steht und daß beide Volumina keimfrei gehalten werden.
5. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet , daß die Menge des zu verpackenden Produktes durch Messung des Volumens bestimmt wird.
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6. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet , daß die Menge des zu verpackenden Produktes durch V.riegen erhalten wird.
7. Vorrichtung zum keimfreien Verpacken von Produkten gemäß dem erfindungsgemäßen keimfreien Verpackungsverfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, gekennzeichnet durch ein Gehäuse (1) zur Begrenzung des vom sterilisierten Luftstrom durchspülten Raumes und durch Einrichtungen (3, 4, 5, 6, 7, 8) zur Erzeugung des keimfreien Luftstromes, durch eine Station (10) zur Herstellung von Behältern (R), durch eine Füllstation (12), durch eine Verschließstation (14) und durch eine Übergabeeinrichtung (15) zur Versorgung der im Inneren des Gehäuses (1) angeordneten Stationen, wobei die beweglichen Organe, die infizierend sein können, entweder außerhalb des keimfreien Luftstromes zumindest stromaufwärts der Öffnungen der Behälter oder geschützt angeordnet sind.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtungen zur Erzeugung des keimfreien Luftstromes von einem Kreis gebildet werden, der das Gehäuse (1), einen ersten Kasten (3) zur Versorgung des Gehäuses mit keimfreier Luft, einen zweiten Kasten (5) zum Ablassen der Luft des Gehäuses und einen Ventilator (7) zum Umwälzen der Luft zum Spülen aufweist, wobei der erste und der zweite Kasten (3, 5) über eine erste (6) und eine zweite Leitung (8) miteinander verbunden sind, und daß der erste Kasten (3) einen Filter (4) zur Sterilisierung der vom Ventilator (7) gelieferten Luft sowie einen Vorfilter (4a) zur Verteilung der Luft im Kasten aufweist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet , daß sie Organe aufweist, die zumindest
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eine der Wände des Gehäuses (1) quer durchsetzend und zumindest stromaufwärts der Öffnungen der Behälter in Dichtungseinrichtungen (45, 53, 56) mit einem mit einer Bohrung zum Durchtritt der entsprechenden verschiebbaren Organe (24, 25, 22) angeordnet sind, und daß in die Bohrung jeweils eine Kammer (46, 59) mündet, die über Leitungen (48, 62) und eine Pumpe (50) an einen Vorratsbehälter (47) zur Versorgung mit einer bakterientötenden Flüssigkeit angeschlossen sind.
10. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet , daß die Station (10) zur Herstellung der Behälter (R) eine Blasspritz-Station ist, die einen von einer eine Wand des Gehäuses (1) durchsetzenden Hülse (18) getragenen Blasspritzkopf (17) und eine Form (19) aufweist, die von zwei zumindest eine Matrize bildenden Halbformen (20, 21) gebildet werden und die mit von einer doppelt wirksamen Hydraulik (22) betätigten Stangen (24, 25) bezüglich der Verbindungsebene der Form verschiebbar sind, und daß die Stangen (24, 25) und die Hydraulik in den Dichtungseinrichtungen (45, 53, 56) quer durch die Wand des Gehäuses (1) verschiebbar sind.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet , daß die oberhalb des einen Endes der Übergabeeinrichtung (15) angeordnete Form (19) mit einer Auswerfereinrichtung (34, 35) versehen ist, welche beim Öffnen der Form die Behälter in der Stellung hält, die sie während des Formvorganges einnehmen.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Auswerfereinrichtungen (34, 35) jeweils zwei Auswerfer (36) in Form einer Stange mit einem Kopf (37) aufweisen, der mit einer am Boden der Matrize einer der Halbformen angeordneten Zelle in Eingriff steht, während das gegenüberliegen-
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de Ende der Stange verschiebbar in einer mit zwei länglichen Nuten (40) senkrecht zur Verschiebungsrichtung der Stange versehenen Halterung (39) angeordnet ist, daß an der Stange ein mit den Nuten (40) in Eingriff stehender Querstift (41) befestigt ist, und daß die Halterung (39) an der Wand des Gehäuses (1) mit einem elastischen Organ (42) befestigt ist.
13. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 9 bis
12, dadurch gekennzeichnet, daß eine der Halbformen (20) der Form (19) an ihrem dem Blasspritzkopf (17) gegenüberliegenden Ende mit einem Organ (157) zum Abkneifen des Halses eines Behälters (R) und zur Abtrennung des Behälters von dem für die nachfolgenden Behälter bestimmten Blasrohling ausgerüstet ist, und daß die Vorrichtung zwischen der Herstellungsstation (10) und der Füllstation (12) eine Station (11) zum Abstechen der Behälter aufweist.
14. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 7 bis
13, dadurch gekennzeichnet , daß die Füllstation (12) eine Reihe von Fülleinrichtungen aufweist, die jeweils mit einem Rohr mit einer von einer Magnetkugel gebildeten Verschlußklappe, einem Sitz und einer Einrichtung zum Anlegen eines Magnetfeldes zur Betätigung der Magnetkugel versehen sind.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, gekennzeichnet durch eine Schaltuhr zur Steuerung der Einrichtung zur Erzeugung des Magnetfeldes, die die Länge des sich wiederholenden Abgabezyklus bestimmt.
16. Vorrichtung nach Anspruch 14, gekennzeichnet durch einen Steuerkontakt für die Einrichtung zur Erzeugung des Magnetfeldes, der an eine stromabwärts des keimfrei gehaltenen Raumes angeordnete Waage angeschlossen ist.
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17. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet , daß sämtliche Fülleinrichtungen an bewegliche Einrichtungen (87-92) zum mechanischen Öffnen der Fülleinrichtung zu deren Sterilisierung angeschlossen sind, und daß die Einrichtungen zum mechanischen Öffnen ihrerseits an Einrichtungen (93) zum Ablassen von Fluiden zum Reinigen und Sterilisieren der Fülleinrichtung in den Raum außerhalb des Gehäuses (1) angeschlossen sind.
18. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 7
bis 17, dadurch gekennzeichnet , daß die Station (13) zum keimfreien Verschliessen der Behälter durch thermische Versiegelung mit von einem kontinuierlichen Band gelieferten Deckeln zumindest mit einer Einrichtung zur Lieferung des Bandes versehen ist, die im Inneren des Gehäuses (1) Antriebseinrichtungen (116, 117) für das vorher sterilisierte Verschlußband (112), eine Einrichtung (119, 120) zum Führen und Schneiden des Verschlußbandes zur Herstellung von Deckeln (122) sowie eine Einrichtung (121) zur Befestigung der Deckel auf den Öffnungen der Behälter durch Thermoschweissen aufweist, wobei die Organe der Verschließeinrichtungen mit Ausnahme der Einrichtung zur Befestigung durch Thermoschweissen im Abstand von demjenigen Teil des spülenden Luftstromes angeordnet sind, dessen Querschnitt durch die Öffnung des Behälters (R) beim Verschliessen bestimmt ist.
19. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 7 bis 18, mit einem Luftversorgungskreis zum Blasformen für den Blasspritzkopf, dadurch gekennzeichnet, daß ein Filter (125) zur Sterilisierung der Luft zum Blasformen in den Kreis (123, 126, 128, 129) eingebaut ist, der stromaufwärts des Filters (125) an einen Kreis (140-146) angeschlossen ist, mit dem der Versorgungskreis für die Luft zum Blasformen unter Verwendung von Dampf sterilisiert wird.
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20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Versorgungskreis für die Luft zum Blasformen zumindest einen Kreis (134, 138, 135, 139) zum Entlüften der Behälter aufweist, an den ein Detektor zur Abtastung von Verunreinigungen der Luft zum Blasformen angeschlossen ist.
21. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 7 bis 20, dadurch gekennzeichnet , daß die Übergabeeinrichtung (15) eine horizontale Platte (63), zwei oberhalb der Platte angeordnete Backen (64, 65), Antriebseinrichtungen (150, 151) für eine Hin- und Herbewegung der Backen und Einrichtungen (152-156, 158) zum Trennen und Annähern der Backen aufweist, mit denen die Backen eine geschlossene Stellung beim Antrieb der Behälter, eine geöffnete Stellung bei leerer Rückkehr von der Übergabeeinrichtung und eine halb geschlossene Stellung beim Stillsetzen der Übergabeeinrichtung in Translationsrichtung einnehmen können, in der die Backen (64, 65) als Führungseinrichtung für die Übergabe der Behälter (R) von der Herstellungsstation (10) auf die Platte (63) der Übergabeeinrichtung (15) arbeiten.
K-X-Sf-3fr-X-
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