-
Eanalisations-Einsteigeschacht
-
Die Erfindung betrifft einen aus ringförmigen oder kastenr&hmenförmigen,
oben und unten offenen Bauelementen gestapelten und betonierten Kanalisations-Einsteigeschacht.
-
Durch die amerikanischen Patentschriften 1 391 336, 1 712 510 und
1 793 038 sind bereits Inspektionsschächte mit zylinderförmigen Schachtkörper für
Abwasseranlagen oder dgl.
-
bekannt geworden. Diese enthalten eine Anzahl von Anschlußstücken
für Leitungen und bestehen aus Metall oder Beton.
-
Sie bilden schwere Körper großer Abmessungen'um ein Aufschwimmen des
Schachtkörpers im Grundwasser zu unterbinden.
-
Wegen des großen Körpergewichts und der großen Abmessungen ist jedoch
der Transport dieser Einrichtungen und ihr Aufstellen erheblich erschwert.
-
Durch die deutsche Offenlegungsschrift 1 609 143 ist nun ein Inspektionsschacht
für eine Abwasseranlage oder dgl.,
bestehend aus mindestens einem
zylindrischen Schachtkörper, einem Bodenstück und aus einer Anzahl von Anschlußstutzen
für Leitlmgenibekanntgeworden bei dem der Schachtkörper und das Bodenstück mit den
zugehörigen Anschlußstutzen aus einem Kunststoff, beispielsweise aus mit Glasfasern
verstärktem Polyester besteht, und bei dem das Bodenstück sowohl an seiner Innen-
als auch an seiner Außenwandung im wesentlichen halbkugelformig ausgebildet ist.
Durch die Verwendung von Kunststoff wird ein leichter Körper erhalten, dessen Transport
und Aufstellung keine Schwierigkeiten ergibt, während durch die Kugelform des Bodenstückes
im Innern ein Strömungsprofil ohne Behinderung durch Ecken, an denen sich Material
absetzen kann, erhalten wird. Bei Schächten, deren Durchmesser größer ist als die
Abmessungen des üblichen Verschlußdeckels, enthält die bekannte Vorrichtung ein
kegelförmiges Ubergangsstück mit einem oberen kurzen zylinderförmigen Teil, auf
dem der Verschlußdeckel aufliegt. Wenn die Gefahr besteht, daß der bekannte leichtere
Schacht unter Einwirkung des Grundwassers aufschwimmen könnte, dann erhält der aus
Kunststoff bestehende leichtere Schachtkörper an einer oder mehreren Stellen breite
radial auswärtsgerichtete Flansche,-die tief in den den Schachtkörper umfassenden
Boden hineinragen, was jedoch das Aufstellen des Inspektionsschachtes durch vermehrte
Erdarbeiten erschwert und den Baukörper unhandlich macht.
-
Durch die deutsche Offenlegungsschrift 1 658 227 ist ein Segment-Bausatz
zur Herstellung von Schachtunterteilen im Kanalbau bekanntgeworden. Damit soll es
ermöglicht werden, daß im Handel vorgefertigte Schächte auch dann verwendbar sind,
wenn die Tiefe sowie der genaue Verlauf der Rohrleitung noch nicht feststeht. Die
Form der Segmente erlaubt es, die auf dem Markt zur Verwendung kommenden
Bogensteine,
Schachtringe und Konen zu verarbeiten. Die bekannte Elementbauweise erlaubt es,
jede gewünschte, in der Örtlichkeit notwendige Abweichung aus der Geraden durch
Umordnung der Einzelelemente zu erreichen.
-
Im Falle verschiedener Rdranschlußwerte ist bei der Anordnung nach
der deutschen Offenlegungsschrift 1 658 227 das Segment mit dem größten Anschlußdurchmesser
mit Betonpassringen reduziert. Diese bekannte Segmentbauweise ist aus Beton sowie
aus Asbestzement hergestellten Bauteilen möglich.
-
Eine besondere Ausgestaltung des Einsteigeschachtes einer Kanalanlage
bezüglich eigener Wasserdichte und bezüglich eines wasserdichten Anschlusses an
die Kanalleitungen ist durch die deutsche Offenlegungsschrift 1 609 151 bekanntgeworden.
Der dabei vorgesehene Sockel für den Sontrollschacht, dessen Deckel in der Oberfläche
der Straßendecke liegt, besteht aus wasserundurchlässigen Fertigteilen.
-
Aus einer Bodenplatte steigt mit Dichtfugen ein Schachtring auf, der
mit Sollbruchstellen versehen ist. Der ganze Schacht wird in oberirdisch zusammengesetstem
Zustand in das Schacht- bzw. Wasserloch eingesetzt.
-
Durch die deutsche Auslegeschrift 1 301 760 ist ein Schacht für Abwasserkanäle,
Tankstellen1 Straßen, insbesondere ein Domschacht bekanntgeworden, der aus mehreren
vorgefertigten, aufeinandergesetzten geschlossenen Rahmen besteht. Diese geschlossenen
Rahmen haben eine quadratische Form. Zur Verhinderung einer gegenseitigen Verschiebung
der Rahmen sind die Ober- und Unterseiten nut- bzw. federartig ausgebildet. Die
Rahmen sind alle gleich hoch ausgebildet, so daß die Höhe eines nur aus solchen
Rahmen bestehenden Schachts ein Vielfaches der Rahmenhöhe hat.
-
Der bekannte Domschacht besteht aus vier vorgefertigten quadratisch
geformten Rahmen. Je nach dem Verwendungszweck könnten nach der deutschen Auslegeschrift
diese Teile aus bewehrtem oder unbewehrtem Beton oder Kunststoff bestehen.
-
Die Rahmenhöhe beträgt beim Bekannten 29cm.
-
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, beim Bekannten bestehende
Nachteile zu beheben und dort vorliegende Probleme zu lösen und einen Eanalisations-Einsteigeschacht
für besonders günstige Transportverhältnisse bei VerweXhng vorgefertigter Bauelemente
zu schaffen, der auch in Bezug auf seine Aufstellzeit, seine Aufstellungsweise und
in seiner Qualität erheblich verbessert ist.
-
Für einen aus ringförmigen oder kastenrahmenförmigen, oben und unten
offenen Bauelementen gestapelten und betonierten Kanalisations-Einsteigeschacht
besteht danach die Erfindung darin, daß in jedem der ringförmigen oder kastenrahmenförmigen
Bauelemente des Stapels eine die lichte Schachtweite bestimmende innere Faserstoffzementwandung
von einer äußeren Faserstoffzementwandung in einem durch stabförmige oder stegartige
Distanzstücke festgelegtem Abstand umgeben ist und daß der distanzierte Zwischenraum
zwischen diesen beiden Wandungen zum Auffüllen mit Schüttbeton oder Preßbeton dient.
-
Nach einer besonders vorteilhaften Ausführungsform dieses Erfindungsgedankens
bestehen innere und äußere Wandung des einzelnen Bauelements des Stapels aus Asbestzement.
-
In vorteilhafter Weise bestehen dabei die Faserstoffzementwandungen
aus einem wetterfesten Asbestzement, der aus einer Mischung von feinteiligem Zement,
insbesondere Portlanizement, und trockenem langfaserigem Asbest hergestellt
ist.
Das Herstellungsmaterial kann dabei vorteilhaft mit einer hlkalisilikat-Lösung impregniert
sein.
-
Auch die Distanzierungsstücke im Zwischenraum zwischen den beiden
Faserstoffzementwänden können bei der Erfindung aus Faserstoffzement, insbesondere
aus Asbestzement bestehen und mit den Faserstoffzerentwänden eine bauliche Einheit
bilden, so daß ein einstückiges Bauelement gegeben ist.
-
Benachbarte Faserstoffzement-Bauelemente des Stapels sind bei der
Erfindung zweckmäßig miteinander zusammensteckbar.
-
Die Erfindung sei nachstehend an Hand der schematischen Zeichnungen
für beispielsweise Ausführungsformen näher erläutert.
-
Fig. 1 zeigt einen Kanalisations-Einsteigeschacht nach der Erfindung
im Längsschnitt durch die Mittelachse m/m.
-
Fig. 2 zeigt einen Querschnitt durch die Berührungslinie 44 in Fig.
1 für eine Ausführungsform der Erfindung nach dieser Figur.
-
Fig. 3 zeigt im Itängsschnitt zwischen den Distanzstücken eine Kopplungsform
zweier übereinander benachbarter Bauelemente nach der Erfindung.
-
Fig. 4 zeigt im Längsschnitt zwischen den Distanzstücken eine weitere
Verbindungsform zweier übereinander benachbarter Bauelemente.
-
Die nachstehend beschriebenqerfindungsgemäßen Bauelemente können ringförmig
oder kastenrahmenförmig sein.
-
Der in Fig. 1 dargestellte Kanalisations-Einsteigeschacht besteht
aus den ringförmigen Bauelementen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und dem Schachtdeckel 8. Diese
Bauelemente sind übereinander gestapelt und an ihren BerührungsstelLen fest miteinander
durch Verleimung, oder durch Feder und Nut, oder durch Stecker, oder durch tberlappstoß,
oder durch Laschenstoß, oder durch Schrägstoß, oder durch Kegel stoß , oder durch
eine ÜberstreiSmuffe verbunden.
-
Jedes Ringbauelement besteht aus einem oben und unten offenen Innenring
9 und einem oben und unten offenen Außenring 10. Innenring 9 und Außenring 10 bestehen
aus Faserstoffzement, insbesondere aus Asbestzement'und sind gegenseitig durch die
stabförmigen Distanzstücke 11 und 12, die vorzugsweise ebenfalls aus Faserstoffzement,
insbesondere Asbestzement, bestehen, distanziert. Auf diese Weise wird ein Zwischenraum
Z gebildet, der nach dem Zusammenbau am Ort seiner Verwendung mit Schüttbeton oder
Preßbeton oder Stahlbeton ausgefüllt wird.
-
Die Distanzstücke für das ringförmige oben und unten offene Bauelement
2 sind in Fig. 1 mit 17 und 14, die für das oben und unten offene Bauelement 3 mit
15 und 16, die für das oben und unten offene ringförmige Bauelemen44mit 17 und 18,
die für das oben und unten offene ringförmige Bauelement 5 mit 19 und 20, die für
das oben und unten offene ringförmige Bauelement 6 mit 21 und 22 und die für das
oben und unten offene ringförmige Bauelement 7 mit 23 und 24 bezeichnet.
-
Im Falle des oberen ringförmigen Bauelementes 7 ist die äußere Faserstoffzementwandung
25 höher als die innere Faserstoffzementwandung 26. Damit kann vorteilhaft die innere
Faserstoffzementwandung 26 zur Auflage und die äußere
Faserstoffzementwandung
25 zur Anlage des Schachtdeckels dienen.
-
In Fig. 1 sind mit 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37 und
38 Einsteigbügel bezeichnet, die durch beide Asbestzementrände und durch den Stahlbeton
des Zwischenraumes Z stabilisiert sind.
-
Während die Faserstoffzementringe 1, 2, 3, 4, 5 und 7 vertikale Bußen-
und Innenwände aus Faserstoffzement, insbesondere Asbestzement, besitzen, sind die
Faserstoffzementwände 39 und 40 des Faserstoffzementringes 6 gegen die Vertikale
m/m schräg gestellt.
-
In Fig. 1 sind die vertikalen Faserstoffzementwände des Faserstoffzementringes
5 mit 41 und 42 bezeichnet. Die Berührungsfläche der beiden Ringe 7 und 6 hat in
Fig. 1 das Bezugszeichen 43.
-
44 ist die Beräbrungafläche der beiden Ringe 5 und 6. Die Faserstoffzementringe
4 und 5 berühren sich bei 45, und die Baserstoffsementringe 1 und 2 bei 46.
-
h ist in Fig. 1 die Höhe des Faserstoffzementringes.
-
In Fig. 2 sind neben den Distanzstäben 17 und 18 auch die weiteren
Distanzstäbe 47, 48, 49, 50, 51, 52 zwischen der äußeren Faserstoffzementwandung
53 und der inneren Faserstoffzementwandung 54 des ringförmigen Bauelementes 4 sichtbar.
Die lichte Schachtweite ist in Fig. 2 mit d bezeichnet.
-
Der in Fig. 3 im Längsschnitt gezeigte oben und unten offene Faserstoffzementring
59 enthält die äußere Faserstoffzementwandung
55 und die innere
Faserstoffzementwandung 56. Beide Wandungen sind auch hier wieder durch Distanzstücke
gegeneinander distanziert und schließen den Zwischenraum Z ein. Die Distanzstücke
sind in der Darstellung nach Fig. 3 nicht sichtbar. In den Zwischenraum Z sind an
mehreren Stellen vertikale Führungselemente 57 und 58 eingepaßt mit denen benachbarte
übereinanderliegende Bauelemente zusammensteckbar sind. Übereinanderliegende und
benachbarte Faserstoffzement-Bauelemente des Stapels sind nach Fig. 3 durch vertikale
Steckerführungszapfen 57, 58 miteinander koppelbar, die aus dem Zwischenraum Z des
einen Bauelements herausragen und in den Swischenraum Z des anderen Bauelements
hineinragen.
-
In Fig. 4 ist eine andere Verbindungsform zweier übereinandergestapelter
und unmittelbar benachbarter ringförmiger Schachtbauelemente 60 und 61 gezeigt,
deren ringförmige Außenwandung aus Faserstoffzement im oberen Bauelement 60 mit
62 und im unteren Bauelement 61 mit 64 bezeichnet ist. Das obere Bauelement 60 hat
die ringförmige Innenwandung 63 und das untere Bauelement 61 hat die ringförmige
Innenwandung 65. Beide Innenwandungen 63 und 65 bestehen aus Faserstoffzement, insbesondere
aus Asbestzement.
-
Die Berührungsfläche 66 beider Bauelemente 60 und 61 verläuft im Bereiche
SK von der Innenseite der Innenwandung 63 bzw. 65 bis zur Außenseite der Außenwandung
62 bzw.
-
64 kegelig. Die Darstellung in Fig. 4 ist wiederum ein Längsschnitt
durch m/m, wobei die Distanzzapfen nicht sichtbar sind.
-
Bei der Ausführungsform nach Fig. 4 sind in vorteilhafter Weise übereinanderliegend
benachbarte Faserstoffzement-Bauelemente 60, 61 des Stapels endseitig durch Schrägstoß
SK miteinander zusammengefügt. Nach Fig. 4 stoßen übereinander
benachbarte
Faserstoffzementringe 60 und 61 in einem Kegelsitz SK zusammen.
-
Zweckmäßig sind die äußeren Oberflächen der äußeren Faserstoffzementwandungen,
insbesondere Asbestzementwandungen, 10, von 2 und 3, 53, 41, 39, 25, 55, 62 und
64 mit einem Teeranstrich versehen. Im Bedarfsfalle können auch die Innenflächen
der inneren Faserstoffzementwandungen, insbesondere Asbestzementwandungeft, 9 von
2 und 3, 54, 42, 40, 26, 56, 63, 65 einen wasserundurchlässigen Teeranstrich bekommen
Im Bedarfsfalle können bei der Erfindung die Trennfuge übereinanderliegend benachbarter
Faserstoffzement-Bauelemente durch eine Rohrmuffe überstülpt sein, die auch aus
Faserstoffzerent, insbesondere aus Asbestzement bestehen kann.
-
Alle Verbindungen an den Beruhrungsflächen benachbarter Schachtbauelemente
können auch durch Verleimung oder durch Verkittung hergestellt sein bzw. zusätzlich
hergestellt sein.
-
Die Steigbügel 27 bis 38 werden zweckmäßig an der Baustelle vor dem
Einschütten des Betons in die Zwischenräume Z eingesetzt.
-
Die Erfindung ist wegen der geringen Gewichte der Bauelemente auch
vorteilhaft an solchen Plätzen einsetzb,r, wo man auf Transportmittel nicht zurückgreifen
kann. Das Gewicht eines einzelnen Bauelements in Zementasbestausführung kann im
Durchschnitt etwa 15 bis 40 kg betragen.
-
Da die Vorrichtung nach der Erfindung aus einem Stück gegossen (auch
Stahlbeton) ist, hält diese jeglichem
Druck von außen stand. Sämtliche
Anschlüsse oder Abgüsse können bei der Erfindung durch Einschnitte (Flex) mit einem
Leichten und deren mittleren Stahlbetonschicht verbunden werden. Bei der Verbindung
von Asbest/Stahlbeton, wie sie bei der Erfindung vorteilhaft ausgenutzt wird, gibt
es praktisch keine Zerrottung.
-
Die Querschnittsformen bei den Ausführungen nach den Figuren 1, 3
und 4 können natürlich auch mehreckig, z. B.
-
viereckig, fünfeckig, sechseckig usf., sein, d. h. die Erfindung bezieht
sich auch auf kastenrahmenförmige Bauelemente des Stapelschachtes. Die lichte Weite
d beträgt im allgemeinen 50cm bis herauf zu 500cm. Die Maße für die Höhe h eines
Bauelements liegen bei der Erfindung etwa bei 30cm bis 50cm. Die Wandstärke der
hsbestzementwandungen in den Bauelementen nach der Erfindung ist etwa 2mm bis 25mm.
Die Erfindung ist jedoch nicht auf die vorstehend gemachten Bemessungsangaben beschränkt.
-
Der Baukörper nach der vorliegenden Erfindung ist vorteilhaft auch
als Zisterne oder als Schachteinsteige beim Heizöltank verwendbar.
-
Das Verkleben der Paßflächen (z. B. 43, 44, 45, 46, 66, SK) kann bei
der Erfindung mittels eines Klebstoffes auf Äthoxylinbasis erfolgen. Mit diesem
Klebstoff kann auch die Steckkupplung 57, 58 in den Zwischenräumen Z eingeklebt
werden.
-
Die Herstellung der Bauelemente nach der Erfindung kann nach den an
sich bekannten Verfahren zum Herstellen von profilierten Hohlkörpern aus Asbestzement
erfolgen, die den höchsten Ansprüchen genügen. Solche Herstellungsverfahren sind
z.B. in der deutschen Patentschrift 850 717 und in der deutschen Offenlegungsschrift
1 584 396 beschrieben. Patentansprüche
L e e r s e i t e