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Panikschloß mit Falle und Riegel
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Die Erfindung bezieht sich auf ein Panikschloß mit Falle und Riegel,
welche beide gemeinsam mittels einer Paniknuß aus ihrer .Vortrittsstellung zurückziehbar
sind.
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Panikschlösser sind aufgrund der Zusatzfunktion des Schnellöffnens
meist verhältnismäßig kompliziert und daher störungsanfällig. Hinzu kommt die allgemeine
Forderung, solche Schlösser insbesondere hinsichtlich der Einstecktiefe möglichst
kurz zu halten. Vor allem diese Forderung zwingt zu konstruktiven Maßnahmen, die
im allgemeinen eine weitere Erhöhung der Anzahl der Eingerichtteile bringt.
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Aufgabe der Erfindung ist es daher, insbesondere, d.h.
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zusätzlich zu den sich aus Beschreibung und Ansprüchen ergebenden
Aufgabenstellungen, ein Panikschloß der genannten Art bei herstellungstechnisch
einfacher, funktionssicherer Ausgestaltung so auszubilden, daß ein Bauteil eine
Mehrfachfunktion in Richtung der Panikschnellauslösung übernehmen kann.
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Gelöst ist diese Aufgabe gemäß der Erfindung durch einen Wechselhebel,
welcher zusätzlich zu seiner Wechselfunktion das Kraftübertragungsmittel zum Zurückziehen
der Falle mittels der Paniknuß darstellt. Zum einen gestattet der Wechselhebel das
Zurückziehen der Schließfalle direkt
über den Schlüssel; zum andern
bildet er das Kraftübertragungsmittel im Falle des paniknußseitigen Zurückziehens
dieser Falle. Zusätzliche kraftverzehrende Übertragungsmittel sind nicht erforderlich.
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Es ist ein einfacher Aufbau erzielt. Die Paniknuß selbst steht über
einem Auslösemechanismus der türinnenseitig liegt, in Verbindung. Ein solcher kann
in Form der üblichen Druckleiste ausgebildet sein, die sich über die ganze Breite
des Türflügels oder auch beider Flügel, wenn es sich um eine Doppeltüre handelt,
erstreckt.
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Ferner ist es erfindungsgemäß günstig, daß der Wechselhebel eine seitliche
Aussparung besitzt, in welcher ein Steuernocken des Paniknußflügels eingreift. Hierdurch
erfolgt eine direkte Kraftübertragung vom Paniknußflügel auf den Wechselhebel. Die
Aussparung läßt sich beim Ausstanzen leicht mitberücksichtigen.
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Zudem ist es gemäß der Erfindung von Vorteil, daß der Steuernocken
mit einseitigem Spiel in diese Aussparung eingreift. Hierdurch bleibt die Wechselfunktion
völlig unbeeinträchtigt, d.h. durch entsprechende Betätigung
mittels
des Schlüssels ist der Wechselhebel im Sinne des Zurückziehens der SchloRfalle betätigbar,
ohne daß dabei die in Richtung ihrer Grundstellung federbelastete Paniknuß mitgedreht
werden müßte.
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Erfindungsgemäß ist es hierbei günstig, daß der Paniknußflügel mit
der Riegelzuhaltung gekuppelt ist, welche mittels eines Steuervorsprungs den Riegel
in die zurückgezogene Stellung steuert. Auf diese Weise wird die Riegelzuhaltung
ebenfalls auf direktem Wege ausgehoben, dies unter überlagernder Zurückziehung des
Riegels aus seiner Vortrittsstellung.
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Ist, wie die Erfindung weiter in Vorschlag bringt, ein solches Panikschloß
weiterhin so ausgestaltet, daß der Steuervorsprung einen am Riegelschwanz angreifenden
übersetzungs-Schwenkhebel steuert, so ist praktisch ein zweiter Auslöseweg eröffnet,
der vor allem dann Bedeutung gewinnt, wenn es sich um Doppelflügeltüren handelt.
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Diesbezüglich bringt die Erfindung weiter in Vorschlag, daß der Wechselhebel
einen aus der Schloßstulpe vorragenden,
von einem aufwärts gesteuerten
Finger des Gegenschloßkastens verlagerbaren Auslöseschieber gekuppelt ist. Dieser
Gegenschloßkasten sitzt an entsprechender Stelle im zweiten Türflügel.
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Die beispielsweise hierüber eingeleitete Panikauslösung wird auf den
das Panikschloß selbst tragenden Türflügel übertragen.
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Da, wie erfindungsgemäß weiter vorgeschlagen, der Schieber zusätzlich
mit der Riegelzuhaltung gekuppelt ist, wird auch über diesen Auslöseweg der Riegel
zurückgezogen.
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Eine eindeutige Trennung des Betätigungsweges ist erfindungsgemäß
dabei dadurch erreicht, daß die Kupplung zwischen Schieber und Wechselhebel einen
einseitigen Freigang besitzt.
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Der Gegenstand der Erfindung ist nachstehend anhand eines zeichnerisch
veranschaulichten Aus führungsb eispie les näher erläutert. Es zeigen: Fig. 1 das
Panikschloß bei in Vortrittsstellung befindlicher Falle und vorgeschlossenem Riegel,
Fig.
2 das Schloß bei über die Paniknuß ausgelöstem Schloßeingerichte, also zurückgezogener
Falle und zurückgezogenem Riegel, Fig. 3 eine Ansicht gegen die Schloßstulpe, Fig.
4 einen Gegenschloßkasten mit den Auslöseschieber des Panikschlosses steuerndem
Finger, Fig. 5 den Gegenschloßkasten bei aufwärts gesteuertem Finger und Fig. 6
eine Stirnansicht gegen die Stulpe brw. das Schließblech dieses Gegenschloßkastens.
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Das Panikschloß I besitzt einen langgestreckten Schloßkasten geringer
Tiefe. Der Schloßkasten besteht aus dem Boden 1, einer daran befestigten Stulpe
2 und einer nicht dargestellten Schloßdecke, welche das Schloß-Eingerichte abdeckt.
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Bestandteile des Eingerichtes sind eine in Schließrichtung federbelastet
Falle 3 sowie ein Riegel 4. Falle und Riegel durchsetzen konturengenaue Ausnehmungen
der Stulpe 2.
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Falle 3 und Riegel 4 sind gemeinsam mittels einer Paniknuß 5 aus ihrer
Vortrittsstellung (Fig. 1) zurückziehbar.
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Die Paniknuß 5 wird über nicht näher dargestellte Auslösehilfen dazu
im Uhrzeigersinn gedreht. Unabhängig davon kann die Falle 3 über eine Türdrückernuß
6, welche unter Wirkung einer Rückholfeder 7 steht, zurückgezogen werden.
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Auf dieser Nuß 6 ist eine Mitnehmerplatte 8 gelagert.
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Diese greift mit einem Flügel 9 am Riegelschwanz 3' an.
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Die Mitnehmerplatte ist unabhängig von der Nuß 6 auf dieser schwenkbar.
Eine Fallenfeder lo belastet die Mitnehmerplatte 8 in Richtung ihrer Grundstellung,
in der sie sich mit einem Anschlagfinger 11 am Nußflügel 12, der sich selbst wiederum
an einem Stehzapfen 13 abstützt, anlegt.In diametraler Gegenüberlage zum Nußflügel
12 befindet sich ein zweiter Flügel 14. An diesem greift die Drückerfeder 7 an.
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In Paniksituation ist die Falle 13 über einen das entsprechende Kraftübertragungsmittel
bildenden Wechselhebel W zurückziehbar, und zwar unter Betätigung der Paniknuß 5.
Der Wechselhebel W besitzt dazu eine stulpseitig liegende, seitlich offene Aussparung
15. In diese Aussparung 15 greift
ein Steuernocken 16 ein; letzterer
sitzt an einem Flügel 17 der Paniknuß 5. Unter Drehung der Paniknuß 5 im Uhrzeigersinn
tritt der Nocken 16 mit seiner Oberkante gegen die Aussparungsquerkante 15'. Der
auf dem Stehbolzen 18 schwenkbar sowie längsverschieblich gelagerte Wechselhebel
wird in Richtung der Falle verlagert. Er nimmt hierbei einen vor seinem Kopfende
19 liegenden Vorsprung 20 der Mitnehmerplatte 8 unter Drehung derselben mit, wobei
die Falle 3 zurückgezogen wird. Der Führungsschlitz im Wechselhebel mit 21 bezeichnet.
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Die Paniknuß 5 ist in Richtung ihrer Grundstellung gemäß Fig. 1 von
einer Blattfeder 22 belastet. Die Paniknuß tritt mit einem zweiten Flügel 23 gegen
einen Stehbolzen 24.
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Der Steuernocken 16 greift mit einseitigem Spiel (x) in die Aussparung
15 des Wechselhebels W ein. Dies bringt die Möglichkeit, die Falle 3 außer über
den Türdrücker auch direkt
über den Schlüssel zurÜckzuziehen, da
der in die Nockenbahn 25' des nicht näher dargestellten Schlosses reichende Wechselhebelschwanz
25 das Anheben des Wechselhebels W erlaubt, der dann in der geschilderten Weise
mit seinem Kopfende 19 die Falle 3 mittelbar zurückzieht. Der Führungsschlitz 21
weist dazu die erforderliche Hub länge auf.
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Der Paniknußfltlgel ist des weiteren auch direkt mit der Riegelzuhaltung
26 gekuppelt. Diese ist längsverschieblich gelagert, wozu ihr plattenförmiger Körper
FGhrungsschlitze 27 und 28 aufweist. Der fallenseitige F5hrungsschlitz 27 ist vom
Stehbolzen 24 und der im Bereich des Riegels 4 liegende Fahrungaschlltz 28 von einem
Stehbolzen 29 durchsetzt. Der Stehbolzen 29 bildet zudem das ortsfeste Widerlager
einer Zuhaltungsfeder 30, die in einem Mngsschlitz 31 des Zuhaltungsschwanzes eingelagert
ist und-sich endseitig an einem hochgewinkelten Lappen 32 abstützt. Auf diese Weise
ist die Riegelzuhaltung 26 permanent abtartsbelastet.
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Die Riegelzuhaltung 26 weist im Bereich des PaniknußflUgel-Steuernockens
16 ebenfalls eine Aussparung 33 auf, deren fallenseitige Querkante 33 am Steuernocken
16 federbelastet
anliegt. Auch hier greift der Steuernocken 16
mit einseitigem Spiel in die Aussparung 33 ein. Die Drehung der Paniknuß 5 bewirkt
die Mitnahme der Riegelzuhaltung 26.
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Bei dieser paniknußseitigen Verlagerung der Riegelzuhaltung wird auch
der Riegel 4 zurückgezogen. Dazu sitzt an der Unterseite der Riegelzuhaltung 26
ein Steuervorsprung 35. Dieser tritt gegen die Steuerflanke 36' eines unterhalb
der Riegelzuhaltung 26 angeordneten Übersetzungs-Schwenkhebels 36. Letzterer ist
im Bereich der Paniknuß 5 um einen Bolzen 37 schwenkbar gelagert und greift mit
seinem längeren Arm über einen Gelenkzapfen 38 am Riegelschwanz 4' an. Der Gelenkzapfen
ist fest mit dem Riegelschwanz verbunden. Er überragt dessen Unterseite in Richtung
des Schloßbodens 1 und durchsetzt hier einen in Richtung der Riegelbewegung liegenden
Führungsschlitz 39. Das kupplungsseitige Ende des längeren Schwenkhebelarmes weist
einen Längsschlitz 40 auf, so daß der erforderliche Bewegungsausgleich gegeben ist.
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Die fallenseitige Kante des Riegelschwanzes bildet einen Riegelvorsprung
41 aus hinter den in Riegelstellung
der aushebbare Sperrnocken
42 der Riegelzuhaltung 26 tritt. Unterstützt wird diese Rückzugsbewegung noch durch
eine Nase 43 der Paniknuß 5 selbst, welche einen am kürzeren Arm des Ubersetzungs-Schwenkhebels
36 sitzenden Vorsprung 44 erfaßt und im Sinne der Zurücksteuerung des Riegels 4
verschwenkt.
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Die Wirkungsweise des Panikschlosses ist kurz zusammengefaßt wie folgt:
Die von einer Auslösehandhabe im Uhrzeigersinn betätigte Paniknuß zieht mittels
des Steuernockens 16 den Wechselhebel W nach oben, der über die Mitnehmerplatte
8 die Falle 3 zurückzieht. Infolge der zugleich stattfindenden Mitnahme der Riegelzuhaltung
26 durch den gleichen Steuernocken 16 wird unter Vermittlung des Ubersetzungs-Schwenkhebels
36 auch der Riegel aus seiner Vortrittsstellung mit zurückgezogen. Der Türflügel
kann geöffnet werden.
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Diesem Panikschloß kann ein an einem zweiten Türflügel sitzender Gegenschloßkasten
II gemäß den Fig. 4 bis 6 zugeordnet sein. Es kann sich hier bezüglich des Grundaufbaues
um einen geläufigen Treibriegelverschluß handeln, dessen NuR 50 über eine nicht
näher dargestellte Auslösehandhabe
im Sinne der Aufhebung der
Verriegelung betätigbar ist. Dieser Verschluß betätigt einen aus der das Schließblech
für das Panikschloß I bildenden Schloßstulpe 51 vorragenden Finger 52. Dieser wird,
unter Zurückziehen der Verriegelungsstangen, wie aus Fig. 5 ersichtlich aufwärtsgesteuert,
indem die Mitnahmeschulter 53 des einen Stangenschuhes 54 gegen einen Steuerzapfen
55 der den Finger 52 ausbildenden Schwenkplatte 56 tritt. Letztere lagert auf einem
Stehbolzen 57.
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Der Finger 52 arbeitet mit einem Auslöseschieber 58 des Panikschlosses
I zusammen. Letzterer ist in einem Schlitz 59 des Schloßbodens 1 geführt. Der Führungsvorsprung
ist mit 60 bezeichnet. Vom Schieber 58 geht ein Mitnehmer 62 aus. Dieser durchsetzt
ein Fenster 63 der Schloßstulpe 2.
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Der im Querschnitt zylindrisch gehaltene Mitnehmer ist an seiner Unterseite
abgeflacht. Gegen diese Abflachung 64 tritt der Finger 52 bei seiner Aufwärtssteuerung.
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Der Wechselhebel W übergreift mit einer stulpseitigen Nase 65 eine
Querrippe 66 des Auslöseschiebers 58, so daß die vom Finger 52 veranlaßte Schieberverlagerung
auf den Wechselhebel übertragen wird, der seinerseits in der bereits geschilderten
Weise
das Zurückziehen der Falle 3 bewirkt.
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Da der Auslöseschieber aber auch zusätzlich mit der Riegelzuhaltung
26 gekoppelt ist -diese Übergreift ihrerseits ebenfalls mit einer in Richtung der
Stulpe 2 weisenden Nase 67 eine Querrippe 68 des Auslöseschiebers-, wird einhergehend
mit der Verlagerung des Auslöseschiebers 58 auch der Riegel zurückgezogen. Dies
geschieht zufolge eines aus der Zeichnung ersichtlichen Freiganges zwischen Schieber
58 und Wechselhebel W ohne Überwindung der Paniknußfeder 22. Die Paniknuß würde
also die in Fig. 1 dargestellte Grundstellung beibehalten.
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Das Maß dieses einseitigen Freiganges und des Freiganges x entspricht
in etwa dem benötigten Steuerhub für das Zurückziehen der Falle 3.
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Der Wechselhebel W dient demgentLß in beiden beschriebenen Auslösearten
als Kraftübertragungsmittel zur Schnellöffnung der Türe.
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Der Riegelschwanz besitzt einen Mitnehmerbolzen 69. Dieser ragt in
ein Fenster 70 des Wechselhebelschwanzes. Bei Vorschließen des Riegels wird der
Schwanz des Wechselhebels W dann mit in die in strichpunktierten Linien in Fig.
1 veranschaulichte Lage geschleppt, in welcher sein Ende 25 aus
dem
Bereich der Nockenbahn 25' getreten ist. Das Zurückziehen der Falle 3 über den Wechselhebel
setzt demgemäß ein Rückschließen des Riegels voraus.
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