DE2544699A1 - Naehrboden und verfahren zu seiner herstellung - Google Patents
Naehrboden und verfahren zu seiner herstellungInfo
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Classifications
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Description
- Nährboden und Verfahren zu seiner Herstellung Die Erfindung betrifft einen Nährboden mit darin befindlichem keimfähigen Gut und ein Verfahren zu dessen Herstellung. Als keimfähiges Gut können Samen, Zwiebeln, Knollen oder andere keimfähige Pflanzen teile in dem Nährboden enthalten sein.
- Ein solcher Nährboden ist beispielsweise aus der DK-PS120 826 bekannt.
- In dieser ist ein Behälter mit Samen oder Sporen enthaltenden Nährboden beschrieben. Der Behälter kann hermetisch abgeschlossen sein, so daß der Nährboden mit den darin befindlichen Samen in trockenem Zustand aufbewahrt wird, bis das Keimen der Samen eingeleitet werden soll. Zu diesem Zeitpunkt wird die obere Wand des Behälters entfernt, und Löcher oder Bohrungen im Boden des Behälters werden freigelegt und der Nährboden begossen.
- Beim Einkauf von Samen, Zwiebeln oder anderen keimfähigen Pflanzenteilen in einem solchen Wuchsmedium oder Nährboden braucht der Verbraucher sich keine Sorgen über die Wahl der Art des Nährbodens, Legetiefe der Samen oder Knollen im Nährboden und ähnliches zu machen. Der Kostenaufwand bei der Herstellung der beschriebenen bekannten Nährbodeneinheit mit Behälter ist jedoch wegen dieses umschließenden Behälters hoch, denn dieser Behälter muß ein attraktives Äußeres haben, wenn er als Blumentopf dienen soll.
- Aufgabe der Erfindung ist es, einen Nährboden der eingangs beschriebenen Art, der als Wuchsmedium für das keimfähige Gut dienen soll, zu schaffen, bei dem der Nährboden sowohl aus einem zusammenhängenden faserigen als auch aus einem losen Material bestehen kann und das pflanzliche Gut in der gewünschten relativen Lage ohne Verwendung eines Behälters festgehalten werden kann.
- Diese Aufgabe wird durch einen Nährboden mit darin befindlichem keimfähigen Gut gelöst, welches gemäß der Erfindung dadurch gekennzeichnet ist, daß die Oberfläche des Nährbodens zumindestens teiweise von einer dichten wasserlöslichen oder Wasser weichmachbaren und für Pflanzen unschädlichen Materialschicht belegt ist. Diese Materialschicht, die in trockenem Zustand vorzugsweise verhältnismäßig steif ist, bewirkt die für das Lagern, den Transport und den Verkauf benötigte Stabilität der Nährbodeneinheit. Wünscht der Verbraucher den Nährboden zu aktivieren, kann er diesen beispielsweise in eine Schale, Blumentopf oder einen ähnlichen geeigneten Behälter bringen und dann mit Wasser begießen. Durch das Begießen mit Wasser wird die Materialschicht aufgelöst oder weichgemacht. Dadurch werden aueh die Oberflächen des Nährbodens weich, so daß die Keime leicht hindurchdringen können.
- Der Nährboden kann ein einem geeigneten Behälter, beispielsweise einem Blumentopf, oder einer Schale, die der Gestalt des Nährbodens angepaßt sind, vertrieben oder aufbewahrt werden, und dieser Behälter kann für den mehrmaligen Gebrauch benutzt werden.
- Die Materialschicht kann aus einem erstarrten wasserlöslichen oder in Wasser aufquellbaren Klebemittel bestehen, z. B. trockenem Tapetenkleister, Mehlkleister oder dergleichen. Vorzugsweise besteht die Materialschicht aus einem Celluloseklebemittel.
- Besteht der das Wuchsmedium bildende Nährboden aus einer Fibermatte oder aus einer faserigen Matte mit zusammenhängenden Fasern, ist wegen der Stabilität nicht notwendig, daß alle Flächen der Matte mit der genannten Materialschicht versehen werden. Die Fibermatten können dann beispielsweise mit der Materialschicht, in welcher die Samen eingebettet sind, nur auf einer Seite belegt sein. Solche Matten werden vorteihaft für Samen aus Kresse oder anderen Pflanzen, die keine oder keine nennenswerte Zufuhr von Nährstoffen benötigen, verwendet. Eine derartige Fibermatte, die auf der einen Seite mit einer wasserlöslichen Schicht mit eingebetteten Samen, z. B. aus Kresse versehen ist, besitzt eine für das Lagern und den Transport genügende Stabilität selbst bei einer ganz einfachen Verpackung aus einem Kunststoffolienbeutel oder einer ähnlich biegsamen Verpackung, ohne daß die Samen sich von dem Nährboden lösen oder ihre Stellung im Nährboden sich ändert. Der Käufer kann dann die Fibermatte in eine flache Schale oder einen ähnlichen Behälter legen und mit Wasser begießen. Dadurch wird die Materialschicht, in der die Samen eingebettet sind, weichgemacht und/ oder so aufgelöst, daß die Samen unbehindert keimen können.
- Sofern der Nährboden ein lockeres Wuchsmedium wie beispielsweise Spagnum (Torfmull), Muttererde oder ein ähnliches Medium enthält, kann die Nährbodeneinheit vorteilhaft von der genannten dichten Materialschicht ganz umschlossen sein. Die Materialschicht dient dann als ein hermetisch verschlossener Behälter.
- Das Verfahren zur Herstellung eines Nährbodens mit darin befindlichem keimfähigen Gut ist gemäß der Erfindung dadurch gekennzeichnet, daß eine Schicht aus wasserlöslichem Klebemittel, in das keimfähige Gut eingemischt ist, in fließendem Zustand auf eine Seite einer aus einem faserigen mattenförmigen Nährboden bestehende Bahn aufgebracht wird.
- Weitere Merkmale und Zweckmäßigkeiten der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Figuren.
- Von den Figuren zeigen: Fig. 1 einen Behälter oder eine Schale, in der eine Ausführungsform der Nährbodeneinheit eingelegt ist, im Schnitt; Fig. 2 im Schnitt einen Teil des in Fig. 1 gezeigten Behälters, nach dem die Samen in dem Nährboden gekeimt haben; Fig. 3 einen Nährboden im Schnitt; Fig. 4 eine schematische Darstellung einer Anlage zur Herstellung von Nährboden der in Fig. 3 beschriebenen Art und; Fig. 5 eine andere Ausführungsform eines Nährbodens bzw. einer Nährbodeneinheit.
- Figur 1 zeigt einen schalenförmigen Behälter 10 mit einem Deckel 11.
- Im Behälter ist eine Wuchsmedium- oder Nährbodeneinheit 12 der in Figur 3 gezeigten Art eingelegt. Der Nährboden besteht aus einer Fibermatte 13, auf deren oberer Seite eine Samenschicht 14, z. B.
- aus Kresse, befestigt ist. Diese Samenschicht ist in einem wasserlöslichen Material 15, vorzugsweise aus erstarrtem Celluloseklebemittel oder aus einem ähnlichem wasserlöslichem Klebemittel, welches keine für das Wachstum der Pflanzen schädlichen Stoffe enthAlt,eingebettet.
- Die in Figur 3 gezeigten faserigen Nährbodenmatten werden in trockenem Zustand in einer solchen Verpackung verkauft, bei der keine Gefahr besteht, daß die Samen 14 zu früh keimen. Die Nährbodenplatte oder -matte kann geqünschtenfalls in die Schale 10 der in Figur 1 gezeigten Weise eingelegt werden. Danach wird eine ausreichende Menge Wasser in die Schale eingegossen und der Behälter mit dem Deckel 10 verschlossen. Die Schale kann beispielsweise so gestaltet sein, daß beim Auffüllen der Schale eine passende Wassermenge erreicht wird. Das Wasser in der Schale löst die Schicht 15 auf oder macht sie weich, so daß die Entwicklung der Samen nicht behindert wird. Sobald die Kressepflanzen eine solche Größe erreicht haben, daß sie den Deckel 11 in der in Figur 2 gezeigten Weise hochheben, sind die Pflanzen gebrauchsfertig.
- Figur 4 veranschaulicht schematisch eine Anlage zur Herstellung von Nährbodenplatten der in Figur 3 beschriebenen Art. Eine Bahn 16 aus einem geeigneten faserigen Wuchsmedium oder Nährboden wird mittels eines Förderers 17 unter einem Zufuhrtrog 18 vorbeigeführt.
- Die Samen 14 in einem Zufuhrtrichter 19 und ein fließendes, wasserlösliches Klebemittel in einem Vorratsbehälter 20 werden gemischt und mit gleichmäßiger Geschwindigkeit in den Trog 18 geleitet, aus dem eine gleichmäßige Schicht dieser Mischung von Samen und Klebemittel auf die Bahn 16 herunterläuft. Diese Bahn wird ununterbrochen in Richtung einer Trockenstation mit Heißluftgebläse 21 und Heizgerät 22, die die Bahn 16z.B.durch Strahlung erhitzt, bewegt. Nach Trocknen der Klebemittelschicht läuft die Bahn an einer Stanzvorrichtung 23 vorbei, die geeignete Nährbodenplatten oder -matten/ausstanzt, die dann zu einem Förderband 24 geführt werden.
- Figur 5 zeigt eine Nährbodeneinheit 25 einer anderen Art mit einem Nährboden, der beispielsweise Spagnum, Muttererde oder ein ähnliches lockeres Medium sein kann. In diesem Nährboden sind Samen 27 eingebettet, und die ganze Einheit wird von einer steifen, wasserlöslichen Schicht 28 umhüllt, die z. B. aus erstarrtem Celluloseklebemittel gebildet sein kann, wie es als Tapetenkleister verwendet wird. Wenn die Nährbodeneinheit 25 aktiviert werden soll, wird sie z. B in einen Blumentopf passender Größe gestellt und mit Wasser begossen. Dadurch wird die Materialschicht 28 aufgelöst und der Nährboden 26 befeuchtet, so daß die Samen zu keimen beginnen.
- Gewünschtenfalls können selbstverständlich statt der Samen auch Zwiebeln, Knollen oder andere keimfähige Pflanzenteile verwendet werden.
Claims (13)
- PatentansprücheU Nährboden mit darin befindlichen keimfähigen Gut, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche des Nährbodens zumindestens teilweise von einer dichten wasserlöslichen oder Wasser weichmachbaren und für Pflanzen unschädlichen Materialschicht (15,28) belegt ist.
- 2. Nährboden nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Materialschicht (15,28) aus einem erstarrten wasserlöslichen oder in Wasser aufquellbaren Klebemittel besteht.
- 3. Nährboden nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnetl daß das Klebemittel ein Cellulose-Klebemittel ist.
- 4. Nährboden nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß eine faserige Matte bzw. Platte t13) auf einer Seite mit der das keimfähige Gut (14) einbettenden Materialschicht (15) belegt ist.
- 5. Nährboden nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das keimfähige Gut Samen sind.
- 6. Nährboden nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das keimfähige Gut Samen von Kresse sind.
- 7. Nährboden nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das keimfähige Gut Knollen sind.
- 8. Nährboden nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das keimfähige Gut keimfähige Pflanzenteile sind.
- 9. Nährboden nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Nährboden vollständig von der dichten Materialschicht (28) umhüllt ist.
- 10. Verfahren zur Herstellung eines Nährbodens nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß eine Schicht aus wasserlöslichem Klebemittel, in das Samen eingemischt sind, in fließendem Zustand auf eine Seite einer aus einem faserigen mattenförmigen Nährboden bestehenden Bahn (16) aufgebracht wird.
- 11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß aus der Bahn Formstücke (12) gewunschter Form und Größe ausgestanzt werden.
- 12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Ausstanzen nach dem Trocknen des Klebemittels erfolgt.
- 13. Verfahren nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß als Klebemittel ein Celluloseklebemittel verwendet wird.
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