DE2543771A1 - Schmutz- und frischwaeschetransportwagen fuer krankenhaeuser, hotels und heime - Google Patents
Schmutz- und frischwaeschetransportwagen fuer krankenhaeuser, hotels und heimeInfo
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Description
- Schmutz- und Frischwäschetransportwagen für Krankenhäuser Hotels und Heime".
- Die Erfindung bezieht sich auf einen Schmutz- und Frischwäschetransportwagen für Krankenhäuser, Hotels und Heime mit mindestens zwei senkrechten kopfseitigen und auf einem Bodenteil aufsitzenden Stützwänden und mit sich zwischen diesen erstreckenden Zwischenböden.
- Bei derartigen Wäsche-transportwagen besteht häufig das Bedürfnis, diese Wagen nicht nur zum Transport von Schmutz, und Frischwäsche zu verwenden, sondern damit auch längliche und sperrige Teile zu transportieren wie es auch häufig notwendig ist, den Wäschetransport mit dem Wagen ohne die Zwischenboden durchzuführen.
- Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Schmutz-und Wäschetransportwagen der eingangs genannten Gattung zu schaffen, bei dem die vorstehend aufgezeigten Forderungen, nämlich der Transportmöglichkeit auch großer sperriger Güter wie auch des Transportes von Schmutz- und Frischwäsche, ohne Zwischenböden erfüllt werden0 Die hierbei zur Anwendung gelangenden Mittel sollen unter einfacher Handhabung in kurzer Zeit die Möglichkeit schaffen, die Zwischenböden aus ihrer Arbeitsstellung zu entfernen bzwo in die ihre Arbeitsstellung zu bringen, und keine Beeinträchtigung der Benutzung des Wagens bewirken.
- Zur Lösung dieser Aufgabe sieht die Erfindung einen Schmutz-und Erischwäschetransportwagen der eingangs genannten Gattung vor, bei dem die Zwischenböden parallel zu den Stützwänden geteilt sind, jede Zwischenbodenhälfte an der ihr benachbarten Stützwand aus der Senkrechten wenigstens bis in die Waagerechte schwenkbar ist und die eine Zwischenbodenhälfte mindestens an einer Seite einen, die miteinander fluchtenden Seitenholme der beiden Zwischenbodenhälften in gestreckter Lage miteinander verbindenden Versteifungsteil trägt.
- In vorteilhafter Weiterbildung des Transportwagens nach der Erfindung trägt mindestens einer der Längsholme an seiner Außenseite eine in Holmlängsrichtung gelegene Verlängerungsstrebe und der fluchtende Holm der benachbarten Zwischenbodenhälfte besitzt einen Starrverschluß.
- Weiterhin kann bei dieser Ausführungsform jede Zwischenbodenhälfte über die Horizontale hinaus aufwärts verschwenkbar sein, wobei der Starrverschluß des fluchtenden Holms der benachbarten Zwischenbodenhälfte aus starren, in Holmlängsrichtung hintereinander und zwischen sich einen der Höhe der Verlängerungsstrebe entsprechenden Zwischenraum bildenden Anschlägen besteht, gegen die sich der mittlere und der Endabschnitt der Strebe legt.
- In weiterer Ausgestaltung des Transportwagens ist der Abstand der Anlenkstellen übereinander gelegener Zwischenbodenhälften bzw. der untersten Zwischenbodenhälften von dem Bodenteil des Wagens gleich oder größer als die Länge der Zwischenbodenhälften.
- Auf der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Schmutz- und Frischwäschetransportwagens nach der Erfindung dargestellt und zwar zeigt Fig. 1 einen beladenen Wäschetransportwagen, bei welchem die geteilten Zwischenböden sich in ihrer horizontalen Arbeitsstellung befinden und Fig. 2 sind die Zwischenbodenhälften teils in ihre Ruhestellung verschwenkt, teils in Arbeitsstellung belassen, Fig. 3 zeigt in Seitenansicht die beiden Hälften eines Zwischenbodens in ihrer miteinander verbundener Lage, Fig. 4 eine Draufsicht auf eine Seite der Zwischenbodenhälften nach Fig. 3 und Fig. 5 Zwischenstellungen beim Ein- und Ausschwenken der seitlichen Verlängerungsstrebe in den aus den beiden Anschlägen bestehenden Starrverschluß.
- Der Wäschetransportwagen nach der Erfindung weist einen plattenförmigen Bodenteil 1 auf, an dessen Unterseite Fahrrollen 2 angebracht sind, mit deren Hilfe der Transportwagen allseitig schwenk- und verfahrbar ist. Auf den Querseiten la,lb des Bodenteils 1 stützen sich die Stäbe von gitterförmigen Stützwänden 3,4 ab, zwischen denen auf der einen Längsseite des Wagens eine die beiden Wände gegeneinander haltende Gitterwand 5 vorgesehen ist.
- Im Abstand h oberhalb des Bodenteils 1 ist an den vier äußeren Stäben 6,7,8,9 der Stützwände 3,4 je ein Flansch 10 angeschweißt, der mit einer Bohrung 11 versehen ist. Die Flansche 10 der Stangen 6,7 einerseits und 8,9 andrerseits sowie die Bohrungen 11 dieser Flansche sind derart angebracht, daß die jeweils paarweise fluchtenden Bohrungen 11 der Flansche 10 die Schwenkzapfen 12 einer Stange 13 je einer Zwischenbodenhälfte 14,15 aufzunehmen vermögen, Im Abstand h oberhalb der Flansche 10 für die Zwischenbodenhälften 14,15 sind weitere, den Flanschen 10 gleichartige Flansche angebracht, die ebenfalls mit Bohrungen versehen sind, durch die die Zapfen von Streben von Zwischenbodenhälften 16,17 ragen. Die Zwischenbodenhälften 14,15,16,17 und ihre Halte- und Befestigungsmittel sind gleichartig ausgebildet, so daß es genügt, nachstehend eine der Zwischenbodenhälften mit ihren Anlenk- und Verbindungseinrichtungen zu beschreiben.
- Die Zwischenbodenhälften 14 bis 17 bestehen aus einem U-förmigen Rahmen an der Schwenkstange 13 sowie seitliche Holmen 18,19 sowie Mittelholmen 20,21. Die Länge 1 jeder Zwischenbodenhälfte 14 bis 17 entspricht etwa dem halben Abstand zwischen den beiden Wänden 3,4, so daß die Zwischenbodenhälften in eine horizontale Lage verschwenkt werden können und hierbei paarweise, wie Fig. 1 wiedergibt, einen ebenen horizontalen Zwischenboden bilden. In ihrer senkrechten Ruhestellung nehmen die Zwischenbodenhälften, wie in Fig. 2 an Hand der Hälften 16,17 gezeigt ist, obwohl sie fest mit den StUtzwinden 3,4 des Wagens verbunden sind, keinen nennensweten Raum ein.
- In der horizontalen Lage der Zwischenbodenhälften 14-17, in welcher diese paarweise einen gestreckten Zwischenboden bilden, liegen die Holme 18,19 zweier auf gleicher Höhe gelegener Zwischenbodenhälften in Flucht. Der Holm 18 trägt hierzu an seiner Außenseite eine angeschweißte Verlängerungsstrebe 22, während über die Außenseite des Holmes 19 ein oberer Anschlag 23 und ein unterer Anschlag 24 ragt. Diese Anschläge 23,24 sind derart in Längsrichtung des Holmes 19 hintereinander angeordnet, wobei ihr senkrechter Abstand der Höhe s der Verlängerungsstrebe 22 entsprechend gewählt, daß in der gestreckten sichernden Lage der Teile nach Fig0 3 der obere Anschlag 23 des Holmes 19 an der Oberseite 22a der Strebe 22 in Nachbarschaft des Endes 18a des Holmes 18 aufliegt, während sich die Unterseite 22b der Verlängerungsstrebe 22 an ihrem Ende 22c auf die Oberseite des Anschlages 24 legt. Hierdurch ist eine Versteifung der Holme 18,19 und damit der Zwischenbodenhälften 14,15 und 16,17 geschaffen. Die Streben 20,22 sowie die Anschläge 23,24 sind vorzugsweise an den beiden Seitenholmen 18 einer jeden Zwischenbodenhälfte entsprechend angeordnet.
- Wie aus Fig. 5 zu erkennen ist, ist die Länge der Strebe 22 sowie der Abstand der Anschläge 23,24 in Längsrichtung des Holmes 19 derart, daß bei geringer Neigung der beiden Zwischenbodenhälften 14,15 und 16,17, wie dies in Fig. 5 in gestrichelter Linie dargestellt ist, die Strebe 22 aus der Starrverbindung in Form der Anschläge 23,24 gelöst werden kann, so daß die Bodenhälften in Richtung der Pfeile f1 und f2 abwärts geklappt werden können. Aus dieser Ruhestellung erfolgt das Verbinden der Hälften 14,15 bzw.
- 16,17 eines Zwischenbodens durch Hochschwenken der Hälften über die Horizontale hinaus in die gestrichelt wiedergegebene Stellung nach Fig. 5 und anschließendes Niederschwenken, so daß die Strebe 22 in Richtung des Pfeiles R zwischen die Anschläge 23,24 gelangt.
- Vorstehendes läßt erkennen, daß die dargestellte Ausführungsform den Vorzug besitzt, keine verschieblichen oder verschwenkbaren Verschlußteile anzuwenden, wie auch keine Teile notwendig sind, die den Rahmen der Zwischenbodenhälften schwächen könnten. Die Holme 18,20 bzw. 19,21 wie auch gegebenenfalls die Schwenkstange 13 können aus einem geschlossenen Rohrstück gebildet werden, so daß auch die Herstellung einfach ißtc
Claims (4)
- P a t e n t a n s p r ü c h e Schmutz- und Frischwäschetransportwagen für Krankenhäuser, Hotels und Heime mit mindestens zwei senkrechten kopfseitigen und auf einem Bodenteil aufsitzenden Stützwänden und mit sich zwischen diesen erstreckenden Zwischenböden, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenböden parallel zu den Stützwänden (3,4) geteilt sind, jede Zwischenbodenhälfte (14-17) an der ihr benachbarten Stützwand aus der Senkrechten wenigstens bis in die Waagerechte schwenkbar ist und die eine Zwischenbodenhälfte mindestens an einer Seite einen die miteinander fluchtenden Seitenholme (18,19) der beiden Zwischenbodenhälften (14,15 bzw. 16,17) in gestreckter Lage miteinander verbindenden Versteifungsteil (Strebe 22) trägt.
- 2) Transportwagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens einer der Längsholme (18) an seiner Außenseite eine in Holmlängsrichtung gelegene Verlängerungsstrebe (22) trägt und der fluchtende Holm (19) der benachbarten Zwischenbodenhälfte (15,17) einen Starrverschluß (23,24) besitzt.
- 3) Transportwagen nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß jede Zwischenbodenhälfte (14,17) über die Horizontale hinaus aufwärts verschwenkbar ist und der Starrverschluß des fluchtenden Holms (19) der benachbarten Zwischenbodenhälfte (15,17) aus starren, in Holmlängsrichtung hintereinander und zwischen sich einen der Höhe (s) der Verlängerungsstrebe (22) entsprechenden Zwischenraum bildenden Anschlägen (23,24) besteht, gegen die sich der mittlere und der Endabschnitt der Strebe -(22) legt.
- 4) Schmutz- und Frischwäschetransportwagen nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand (h) der Anlenkstellen übereinander gelegener Zwischenbodenhälften bzw. der untersten Zwischenbodenhälften (14,15) von dem Bodenteil (1) des Wagens gleich oder größer als die Länge der Zwischenbodenhälften (14-17) ist.Leerseite
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Applications Claiming Priority (1)
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1975
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