DE2542775A1 - Anschlussvorrichtung fuer handwerkzeugmaschine - Google Patents
Anschlussvorrichtung fuer handwerkzeugmaschineInfo
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Description
Anschlußvorrichtung für Handwerkzeugmaschine
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Anschließen eines Arbeitsgerätes an ein elektromotorisches Antriebsgerät
einer Handwerkzeugmaschine, mit einer aus dem Antriebsgerät vorstehenden Antriebswelle und einem die Antriebswelle aufnehmenden
Kupplungsteil am Arbeitsgerät.
Üblicherweise werden Handwerkzeugmaschinen entweder als kompakte Motorgeräte oder als sogenannte Adaptergeräte hergestellt,
bei denen das Arbeitsgerät, z.B. eine Handkreissäge, ein Schleifgerät, eine Stichsäge od.dgl., auf dem
Spindelhals eines normalerweise als Handbohrmaschine dienenden
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Poetscheckkonto: Karlsruhe 76979-754 Bankkonto: Deutsche Bank AG Vlllingen (BLZ 69470039) 146332
Antriebsgerätes angebaut und über die Bohrspindel mittels eines 6- oder 2-Kants angetrieben wird. Kompakte Motorgeräte sind
teuer, da für jedes Arbeitsgerät ein eigener Motor und ein eigenes Getriebe vorgesehen sein muß. Jedoch auch die insgesamt
billigeren Adaptergeräte haben wesentliche Nachteile, nämlich:
a) Das Anbringen und Abnehmen des jeweiligen Arbeitsgeräts vom Antriebsgerät ist so umständlich, daß schon nach kurzer
Zeit von der Möglichkeit des Auswechselns der Arbeitsgeräte meist kein Gebrauch mehr gemacht wird. Das Anschließen eines
Arbeitsgeräts am Antriebsgerät ist insbesondere deshalb schwierig und zeitraubend, weil es nicht einfach ist, die beiden
Kupplungsteile miteinander in Eingriff zu bringen.
b) Die Kupplung erfolgt bei den bekannten Geräten mittels eines Vielkantes an der Bohrspindel, der in eine entsprechende
Kupplungsausnehmung des Arbeitsgerätes eingreift. Diese Kupplung wird verhältnismäßig rasch ausgeschlagen, so daß
ein großes Spiel entsteht, da die gegenseitige Zentrierung von Antriebsgerät und Arbeitsgerät sehr unvollkommen ist.
Das Arbeitsgerät wird nämlich ausschließlich mittels des Spindelhalses des Antriebsgeräts, z.B. der Bohrmaschine,
ausgerichtet. Beim Anziehen des Klemmrings des Arbeitsgerätes entstehen zwangsläufig Exzentrizitäten, die zu den
erwähnten Beschädigungen der Kupplung im Lauf der Zeit führen und Ursache für starke Kupplungsgeräusche sind.
c) Infolge der unter b) erwähnten Exzentrizitäten können die Lager im Bereich der Kupplung einseitig belastet werden,
was zu erhöhter Lagerreibung und folglich zu schnellerem Verschleiß führt.
d) Die bekannte Art des Anschlusses zwischen Arbeitsgerät und Antriebsgerät führt zu großen Gesamtbaulängen, die die
Handwerkzeugmaschine unhandlich machen. Aus diesem Grunde
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werden häufig Kompaktgeräte, bei denen Motor, Getriebe und Arbeitsgerät in einem gemeinsamen Gehäuse untergebracht
sind, trotz ihres wesentlich höheren Anschaffungspreises bevorzugt.
Durch die Erfindung soll eine Vorrichtung der eingangs genannten Art so verbessert werden, daß die oben geschilderten Nachteile
nicht auftreten und eine Möglichkeit geschaffen wird, einzelne Arbeitsgeräte mit einem Antriebsgerät so schnell, einfach und
sicher zu verbinden, daß bei wesentlich günstigerem Anschaffungspreis
und universeller Austauschbarkeit der Arbeitsgeräte die hohe Leistungsfähigkeit und Handlichkeit von Kompaktgeräten
erreicht wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß Antriebsgerät und Arbeitsgerät senkrecht zur Achse der Antriebswelle
verlaufende, deckungsgleiche Anlageflächen besitzen und daß eine bei aneinander gelegten Anlageflächen von außen betätigbare
Schnellkupplung zwischen Antriebsgerät und Arbeitsgerät vorgesehen ist.
Die aneinander anliegenden ebenen Anlageflächen garantieren
eine verklemmungs- und verspannungsfreie gegenseitige Festlegung der beiden Geräte ohne Spiel und Exzentrizität und es ist ein
unkomplizierter und problemloser Zusammenbau und ein ebensolches Lösen der beiden Geräte möglich.
Die Gehäuse von Arbeitsgerät und Antriebsgerät gehen lückenlos ineinander über und es ergibt sich eine geringe Baulänge. Dadurch
wird auch die Handhabung der ganzen Maschine sehr einfach und die Arbeitsweise ist mit derjenigen von Kompaktgeräten
gleichwertig. Auch optisch macht die zusammengebaute Maschine den Eindruck eines Kompaktgerätes.
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Auch fertigungstechnisch hat diese Ausbildung der Anschlußvorrichtung
Vorteile. Falls z.B. ein Kunde ein Kompaktgerät eines bestimmten Typs wünscht, kann dieses bereits im Herstellungswerk
aus Antriebsgerät und Arbeitsgerät zusammenmontiert werden, wobei lediglich die lösbare Schnellkupplung
entfällt. In diesem Fall werden Arbeitsgerät und Antriebsgerät fest miteinander verbunden. Die ebenen Bauteile im
Bereich der Anlageflächen ermöglichen eine denkbar billige und präzise Fertigung. Die für die Schnellkupplung erforderlichen
Teile können aus preisgünstigen Stanz- und Biegeteilen hergestellt werden.
In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung sind Antriebswelle
des Antriebsteils und aufnehmender Kupplungsteil des Arbeitsgeräts selbstzentrierend ausgebildet. Dadurch wird
die Montage der beiden Geräte aneinander noch vereinfacht.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist die Schnellkupplung
als Bajonettverschluß ausgebildet, der bei aneinander gelegten Anlageflächen von außen festziehbar und lösbar ist.
Durch den gewindeartigen Bajonettverschluß ist ein sehr starker Anzug des jeweiligen Arbeitsgerätes an das Antriebsgerät möglich.
Auch bei Abnützung des Bajonettverschlusses ist infolge der gewindeartigen Wirkung desselben immer noch eine gewisse Reserve
zur Erzielung eines festen Anspannens der beiden Geräte aneinander vorhanden.
Der aufnehmende Kupplungsteil des Arbeitsgerätes kann aus Kunststoff bestehen und stellt somit eine Art Sollbruchstelle bei Verklemmungen des Arbeitsgerätes od.dgl. dar. Widerstandsfähiger
sind aber Ausführungen in Stahl oder Aluminium.
Zweckmäßigerweise besteht bei dieser Ausführungsform der
Kupplungsteil des Arbeitsgeräts aus einem in die Antriebsbohrung desselben einsetzbaren, der Antriebswelle angepaßten
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Kupplungsstern. Dieser Kupplungsstern kann bei Bruch oder Verschleiß leicht ausgewechselt werden und wird zweckmäßigerweise
in der Antriebsbohrung durch einen einklemmbaren Greifring od.dgl. gehalten.
In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung ist ein aufnehmender
Teil des Bajonettverschlusses in die Anlagefläche des Arbeitsgerätes eingearbeitet und ein eindringender, von außen drehbarer
Teil des Bajonettverschlusses steht aus der Anlagefläche des Antriebsgerätes vor. Die beiden Geräte müssen daher nur mit
ihren Anlageflächen aneinandergesetzt werden, wodurch sich Antriebswelle und Kupplungsteil des Arbeitsgerätes automatisch
zentrieren, und sodann muß der am Antriebsgerät befindliche Teil des Bajonettverschlusses in die Schließstellung verdreht
werden. Das Lösen der beiden Geräte voneinander erfolgt ebenso einfach und schnell.
Vorzugsweise umfassen die Teile des Bajonettverschlusses die
Antriebswelle konzentrisch, so daß die Zentrierung dadurch noch verbessert wird.
Bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung
ist an dem drehbaren Teil des Bajonettverschlusses ein radial zur Antriebswelle abstehender Hebel befestigt, der durch einen
hinter der Anlagefläche des Antriebsgerätes angeordneten radialen Schlitz nach außen geführt ist. Durch Drehen dieses Hebels kann
jederzeit das Arbeitsgerät am Antriebsgerät festgelegt oder von diesem gelöst werden.
Zweckmäßigerweise ist der Hebel in Schließrichtung des Bajonettverschlusses
durch eine Feder belastet, so daß bei Auftreten von Schwingungen in der Maschine der Verschluß nicht gelockert,
sondern fester gezogen wird.
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Die automatische gegenseitige Zentrierung von Antriebsgerät und Arbeitsgerät beim Zusammensetzen kann gemäß einem weiteren
Vorschlag der Erfindung noch dadurch verbessert werden, daß mindestens zwei an einer der Anlageflächen verankerte, aus
dieser vorstehende Zentrierstifte vorgesehen werden, die
jeweils in eine entsprechende Zentrieröffnung in der anderen Anlageflache einführbar sind. Die Zentrierstifte nehmen außerdem
die Reaktionsmomente beim Arbeiten mit der Handwerkzeugmaschine auf.
Bei einer besonders einfach herzustellenden Ausführungsform
sind die beiden Anlageflächen durch je einen auf das Gehäuse der Geräte aufgesetzten ebenen Abdeckflansch gebildet. Die
Teile des Bajonettverschlusses können bei dieser Ausführungsform unmittelbar aus den Flanschteilen durch Stanzen und
Biegen herausgearbeitet sein. Die Verankerung der Zentrierstifte kann von der Rückseite der Flansche her erfolgen.
Die Erfindung ist außerordentlich vielseitig anwendbar. So kann ein außerordentlich großes Programm von Arbeitsgeräten
jeweils mit dem gleichen Antriebsgerät sekundenschnell und sicher verbunden werden. Vorzugsweise ist das Arbeitsgerät
als Winkelschleifgerät, Bandschleifgerät, Schleifbock, Schwingschleifgerät,
Poliergerät, Handhobel, Oberfräsgerät, Handkreissäge,
Stichsäge, Kettensäge, Blechschere, Heckenschere, Winkel bohrer, Bohrkopf oder Pumpe ausgebildet.Alle diese Arbeitsgeräte
sind infolge des kompakten Zusammenbaus mit dem Antriebsgerät wie ein Kompaktgerät zu bedienen.
Der Handgriff zur Betätigung des Antriebsgerätes und somit zur Halterung der zusammengebauten Maschine verläuft
zweckmäßigerweise allgemein parallel zur Antriebsachse des Antriebsgeräts, neben dem letzteren, wodurch eine universell
zweckmäßige Handhabung der zusammengebauten Maschine möglich ist. Die Maschine unterscheidet sich dadurch in Abmessungen,
Handlichkeit und Aussehen praktisch nicht von einem Spezialgerät mit fest angebrachtem Motorteil.
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Anhand der Figuren werden Ausführungsbeispiele der Erfindung näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 eine Teilseitenansicht des erfindungsgemäß ausgebildeten
Antriebsgerätes;
Fig. 2 einen Teilaxialschnitt eines erfindungsgemäß ausgebildeten
Arbeitsgerätes;
Fig. 3 eine vergrößerte Teilstirnansicht des in Fig. 1 gezeigten Geräts gemäß dem Pfeil III;
Fig. 4 eine vergrößerte Teilstirnansicht des in Fig. 2 gezeigten Geräts gemäß dem Pfeil IV;
Fig. 5 einen Axialschnitt durch die in den Fig. 1 und 2
dargestellten Geräte in zusammengekuppeltem Zustand;
Fig. 6 eine Stirnansicht des in Fig. 1 gezeigten Gerätes, aus der Fig. 3 einen vergrößerten Ausschnitt darstellt;
Fig. 7 einen Schnitt längs der Linie VII-VII in Fig. 5 vor Verriegelung des Bajonettverschlusses;
Fig. 8 eine Abwicklung der zur Verriegelung dienenden Lappen des Bajonettverschlusses;
Fig. 9 einen der Fig. 7 entsprechenden Schnitt in verriegeltem Zustand des Bajonettverschlusses;
Fig. 10 eine der Fig. 8 entsprechende Abwicklung im verriegelten Zustand;
Fig. 11 einen Schnitt längs der Linie XI-XI in Fig. 6;
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Fig. 12 einen Axialschnitt durch den Kupplungsstern des Arbeitsgeräts;
Fig. 13 eine Stirnansicht des in Fig. 12 gezeigten Kupplungssterns ;
Fig. 14 eine Seitenansicht der aus dem Arbeitsgerät vorstehenden Antriebswelle;
Fig. 15 eine Stirnansicht der Antriebswelle gemäß Fig. 14;
Fig. 16 Gesamtseitenansicht von Antriebsgerät und als Winkelschleifgerät
ausgebildetem Arbeitsgerät vor der Montage;
Fig. 17 die beiden Geräte gemäß Fig. 16 in etwas verkleinertem Maßstab in zusammengebautem Zustand;
Fig. 18 Antriebsgerät und als Schwin^schleifgerät ausgebildetes
Arbeitsgerät in zusammengebautem Zustand in Seitenansicht; und
Fig. 19 bis 3 2 Seitenansichten von Antriebsgerät und verschiedenen
Arbeitsgeräten in zusammengebautem Zustand.
Das in Fig. 1 teilweise gezeigte Antriebsgerät 10 weist ein kompaktes Gehäuse 12 auf, dessen Stirnseite durch einen die
ebene Anlagefläche 14 bildenden Flansch 15 verschlossen ist. Aus der Anlagefläche 14 ragt die sternförmig ausgebildete
Antriebswelle 16 vor, deren äußeres Ende mit allseitigen Abschrägungen 18 zur Selbstzentrierung in demientsprechenden
Kupplungsstern des anzusetzenden Arbeitsgerätes versehen ist. Ferner ragen aus der Anlagefläche 14 zwei Zentrierstifte 20
vor, die in entsprechende Zentrierbohrungen im anzusetzenden Arbeitsgerät einsetzbar sind.
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Wie aus Fig. 3 ersichtlich, weist der Flansch 15 eine kreisrunde Öffnung 22 auf, die konzentrisch zur Antriebswelle 16
angeordnet ist und durch die ein drehbar gelagerter Teil 24 eines Bajonettverschlusses mit Bajonettverschlußlappen 26
nach außen ragt.
Hinter dem die Anlagefläche 14 bildenden Flansch 15 des Gehäuses 12 ist ein radialer seitlicher Schlitz 28 im Gehäuse vorgesehen,
durch den ein Hebel 30 mit Handgriff 32 radial nach außen ragt, der mit dem drehbaren Teil 24 des Bajonettverschlusses
fest verbunden ist. Durch Betätigung des Hebels 30 kann daher der Teil 24 des Bajonettverschlusses betätigt
werden.
Die Fig. 2 und 4 sind den Fig. 1 und 3 entsprechende Darstellungen
eines an das Arbeitsgerät 10 anzubauenden, allgemein mit 34 bezeichneten Arbeitsgerätes, das.ebenfalls ein kompaktes
Gehäuse 36 aufweist, welches stirnseitig durch einen Flansch 39 abgeschlossen ist, der eine mit der Anlagefläche 14 deckungsgleiche
ebene Anlagefläche 38 bildet. In den Flansch 39 sind die Lappen 40 des aufnehmenden Teils des Bajonettverschlusses
eingearbeitet. Zwischen die Lappen 40 können die Lappen 26 des drehbaren Teils 24 des Bajonettverschlusses beim Zusammensetzen
der beiden Geräte eingeführt und anschließend können der drehbare Teil verdreht und somit die Lappen verriegelt
werden.
Durch Kugellager 42 ist der durch das Antriebsgerät in Drehung zu versetzende Teil 44 des Arbeitgeräts 34 abgestützt. Im Teil
44 ist eine Antriebsbohrung 46 vorgesehen, in die ein aus Kunststoff bestehender Kupplungsstern 48 auswechselbar eingesetzt
ist, dessen Innenkontur 50 der Außenkontur 52 der Antriebswelle angepaßt ist. Als Verliersicherung ist ein Greifring
56 in den Teil 44 eingedrückt. Der Kupplungsstern 48 dient, da er ja aus „Kunststoff besteht, als, Sollbruchstelle.
·■ ·
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bei Verklemmungen des Arbeitsgeräts. Falls er zu Bruch geht oder größerem Verschleif unterworfen ist, kann er leicht mit
Hilfe der Sechskantmutter 54 ausgewechselt werden.
Aus Fig. 5 ist ersichtlich, wie die beiden Geräte gemäß Fig. 1 bis 4 zusammengekuppelt werden. Die Lappen 26 des drehbaren
Teils 24 greifen im eingekuppelten Zustand hinter die Lappen 40 des feststehenden Teils des Bajonettverschlusses und die
Antriebswelle 16 dringt beim Zusammenfügen der beiden Geräte
selbstzentrierend ins Innere des Kupplungssterns 48 ein. Gleiche Teile sind hier wie in den folgenden Figuren mit den
gleichen Bezugszeichen versehen wie in den vorangehenden Figuren, so daß sie nicht nochmals erläutert werden müssen.
Aus Fig. 6 ist zusätzlich ersichtlich, wie die beiden Zentrierstifte
20 angeordnet sind, von den in Fig. 1 nur einer zu sehen ist. Ferner ist aus Fig. 6 ersichtlich, wie der drehbare
Teil 24 des Bajonettverschlusses mit dem Hebel 30 fest verbunden ist, der von außen eine Betätigung des Bajonettverschlusses
ermöglicht. Der Hebel 30 ist mittels einer Feder 58, die in einer gekrümmten Nut 60 geführt ist, mit dem Gehäuse 12
derart verbunden, daß er durch die Feder 58, betrachtet gemäß Fig. 6, im Uhrzeigersinn, d.h. beim Einsetzen in den feststehenden
Teil des Bajonettverschlusses am Arbeitsgerät in Schließrichtung belastet wird.
Die Fig. 7 und 8 zeigen die den Bajonettverschluß betreffenden Teile in nicht verriegeltem Zustand, während die Fig. 9 und
die gleichen Teile in verriegeltem Zustand des Bajonettverschlusses zeigen.
Die Zentrierung der Zentrierstifte 20, die an dem die Anlage
14 bildenden Flansch 15 rückseitig durch eine Nietverbindung verankert sind, in dafür vorgesehenen Zentrieröffnungen 64
des die Anlagefläche 38 bildenden Flansches 39 ist aus dem
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Teilschnitt der Fig. 11 zu ersehen. Nach Durchführung durch die Anlagefläche 38 ragen die Zentrierstifte 20 in entsprechende
Ausnehmungen 66 im Gehäuse des Arbeitsgeräts.
Die Form der sternförmigen Antriebswelle 16 mit selbstzentrierenden
Abschrägungen 18 sowie des die Antriebswelle aufnehmenden Kupplungssterns 48 mit der Kontur der Antriebswelle
16 angepaßter Innenkontur 68 ist aus den Fig. 12 bis 15 zu ersehen.
Der in den bisherigen Figuren jeweils abgebrochen dargestellte Handgriff 70 ist in seiner 'allgemein parallel zur Achse der
Antriebswelle 16 neben dem Antriebsgerät 10 verlaufenden, für
alle Anwendungsfälle handgerechten und gleichzeitig kompakten Ausformung aus allen folgenden Figuren zu ersehen. Fig. 16
zeigt das Antriebsgerät 10 mit einem Winkelschleifgerät 34a in noch nicht zusammengebautem Zustand. In eingekuppeltem Zustand
sind diese beiden Geräte aus Fig. 17 zu ersehen.
Alle folgenden Figuren sind Darstellungen des jeweils an unterschiedliche Arbeitsgeräte angekuppelten Antriebsgerätes
gemäß der Erfindung, woraus die außerordentlich vielseitige Anwendbarkeit und Zusammensetzbarkeit des Antriebsgerätes mit
einer Vielzahl von Arbeitsgeräten zu kompakten und einfach zu handhabenden Handwerkzeugmaschinen ersichtlich ist.
So zeigt Fig. 18 das Antriebsgerät 10 mit angesetztem Schwingschleifgerät
34b, Fig. 19 zeigt Antriebsgerät 10 mit angesetztem Poliergerät 34c, Fig. 20 mit angesetzter Handkreissäge
34d, Fig. 21 mit angesetztem Handhobel 34e in Seitenansicht und Fig. 22 in Vorderansicht, Fig. 23 mit angesetztem
Bandschleifgerät 34f, Fig. 24 mit angesetzter Pumpe 34g, Fig. 25 mit angesetzter Stichsäge 34h, Fig. 26 mit angesetztem
Winkelbohrer 34i, Fig. 27 mit angesetzter Blechschere 34k, Fig. 28 mit angesetzter Oberfräseinrichtung 341, Fig. 29 mit angesetzter
Heckenschere 34m, Fig. 30 mit angesetzter Kettensäge 34n, Fig. 31 mit angesetztem Schleifbock 34o und Fig. 32 mit angesetztem
Bohrkopf 34p.
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Claims (14)
1. Vorrichtung zum Anschließen eines Arbeitsgerätes an ein elektromotorisches Antriebsgerät einer Handwerkzeugmaschine,
mit einer aus dem Antriebsgerät vorstehenden Antriebswelle und einem die Antriebswelle aufnehmenden Kupplungsteil am
Arbeitsgerät, dadurch gekennzeichnet, daß Antriebsgerät (10) und Arbeitsgerät (34) senkrecht zur Achse der Antriebswelle
(16) verlaufende, deckungsgleiche Anlageflächen (14, 38) besitzen und daß eine bei aneinandergelegten Anlageflächen
von außen betätigbare Schnellkupplung (24, 26, 40) zwischen Antriebsgerät (10) und Arbeitsgerät (34) vorgesehen ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Antriebswelle (16) und aufnehmender Kupplungsteil (48) selbstzentrierend
ausgebildet sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schnellkupplung als Bajonettverschluß (24, 26, 40)
ausgebildet ist.
4. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Kupplungsteil (48) des Arbeitsgerätes
(34) aus Kunststoff besteht.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Kupplungsteil aus einem in die Antriebsbohrung (46) des
Arbeitsgeräts (34) einsetzbaren, der Antriebswelle (16) angepaßten Kupplungsstern (48) besteht.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Kupplungsstern (48) in der Antriebsbohrung (46) durch einen ·.
einklemmbaren Greifring (56) gehalten ist.
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ORIGINAL IMSPECTED
7. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein aufnehmender Teil (40) des Bajonettverschlusses
in die Anlagefläche (38) des Arbeitsgerätes (34) eingearbeitet ist und ein eindringender, von außen drehbarer
Teil (24, 26) des Bajonettverschlusses aus der Anlagefläche (14) des Antriebsgerätes (10) vorsteht.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Teile (24, 26; 40) des Bajonettverschlusses die Antriebswelle
(16) konzentrisch umfassen.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß an dem drehbaren Teil (24) des Bajonettverschlusses ein
radial zur Antriebswelle (16) abstehender Hebel (30) befestigt ist, der durch einen hinter der Anlagefläche (14) des Antriebsgerätes (10) angeordneten radialen Schlitz (28) nach außen
geführt ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Hebel (30) in Schließrichtung des Bajonettverschlusses (24, 26;
40) durch eine Feder (58) belastet ist.
11. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet
durch mindestens zwei an einer der Anlageflächen (14, 38) verankerte, aus dieser vorstehende Zentrierstifte
(20), die jeweils in eine entsprechende Zentrieröffnung (64, 66) in der anderen Anlagefläche einführbar sind.
12. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Anlageflächen (14, 38) durch
je einen auf das Gehäuse (12, 36) der Geräte aufgesetzten ebenen Abdeckflansch (15, 39) gebildet sind.
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13. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Arbeitsgerät als Winkelschleifgerät
(34a), Handschleifgerät (34f), Schleifbock (34o), Schwingschleifgerät (34b), Poliergerät (34c), Handhobel
(34e), Oberfräsgerät (341), Handkreissäge (34d), Stichsäge (34h), Kettensäge (34n), Blechschere (34k),
Heckenschere (34m), Winkelbohrer (34i), Bohrkopf (34p) oder Pumpe (34g) ausgebildet ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Handgriff (70) zur Betätigung des Antriebsgerätes
(10) allgemein parallel zur Achse der Antriebswelle (16) neben dem Antriebsgerät verläuft.
3/De
709813/0U6
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