DE2542582A1 - Vorrichtung zum elektrischen verbinden eines behaelters mit einer stromquelle - Google Patents
Vorrichtung zum elektrischen verbinden eines behaelters mit einer stromquelleInfo
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Description
J 21 P
Anmelder: JOHNSON, MATTHEY & CO., Limited
78, Hatton Garden, London, EC1P IAE
ENGLAND
Vorrichtung zum elektrischen Verbinden eines Behälters mit einer Stromquelle
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum elektrischen Verbinden eines insbesondere geschmolzenes Glas enthaltenden
Behälters mit einer Stromquelle.
In der Glasindustrie werden die Behälter, in denen sich das weiterzuverarbeitende geschmolzene Glas befindet,
oft dadurch beheizt, daß man einen elektrischen Strom unmittelbar durch die Metallwandung des Behälters schickt.
Für diesen Anwendungsbereich sind starke Ströme in der Größenordnung von etwa 1000 A erforderlich, die von der
Versorgungseinrichtung durch starke Kabel und Verteiler herangeführt werden müssen. Eine besondere Rolle spielt
die direkte Beheizung bei der Glasfasererzeugung. Die Fasern treten aus einer Vielzahl von Düsen aus, die sich im
allgemeinen am Boden einer rechteckförmigen Wanne befinden, die man als Rinne bezeichnet. Angesichts der hierbei
auftretenden hohen Temperaturen und der großen Oxidationsgefahr eignet sich als Material für die Rinne lediglich
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— ο -»
Platin oder eine Platinlegierung. Der Heizstrom für eine solche Rinne wird im allgemeinen über im Querschnitt
rechteckige Leiter oder Kontaktstücke, die ebenfalls aus
Platin oder einer Platinlegierung bestehen und mit den Stirnseiten der Rinne verschweißt sind, herangeführt.
Die elektrische Verbindung zu diesen Leitern wird durch große, meist gekühlte Kupferklammern hergestellt, die
ihrerseits mit den stromführenden Kabeln und Verteilerschienen elektrisch leitend verbunden sind. Die in Abhängigkeit
von der jeweils herrschenden Temperatur auftretende Ausdehnung bezw. -Rückführung der Rinne wird
durch die Klammern mechanisch stark eingeschränkt, so daß nicht selten im Bereich der Kontaktstücke das
Platin vorzeitig beschädigt wird. Bei bis zu 50% aller unbrauchbar gewordenen Rinnen konnten als Ursache Brüche
im Bereich der Kontaktstücke festgestellt werden.
Aufgabe der Erfindung ist es, bei einer elektrisch direkt beheizten Platinrinne oder einem ähnlichen, starken
Wärmespannungen unterworfenen Behälter die auf die stromführenden Kontaktstücke wirkenden mechanischen
Kräfte zwecks längerer Lebensdauer von Rinne und Kontaktstücken zu verringern und ein einfaches und sicheres
Verfahren zu schaffen, mit Hilfe dessen sich das Temperaturgefälle in der Rinne und an deren Boden steuern läßt.
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Bei einer Vorrichtung der eingangs erwähnten Art ist diese Aufgabe nach der Erfindung dadurch gelöst, daß
die elektrische Verbindung aus einem ein im Betriebszustand flüssiges, elektrisch leitendes Material enthaltenden
Behälter besteht und einem stromführenden Kontaktstück, das mit dem Gefäß für die Glasschmelze elektrisch
verbunden und derart angeordnet ist, daß es während der Bewegung des Schmelzbehälters ständig elektrisch mit dem
elektrisch leitenden, flüssigen Material verbunden ist.
Die elektrische Verbindung gemäß der Erfindung eignet sich besonders für Hochleistungsaufgaben. Das elektrisch
leitende, flüssige Material kann sich in einem kanalförmig
ausgebildeten Behälter befinden, der beispielsweise im Weg des beweglichen Teiles angeordnet ist. Der-Bewegungsverlauf
dieses Teiles kann geradlinig sein oder eine andere Form aufweisen, z.B. kreisförmig oder
gebogen.
Die elektrische Verbindung nach der Erfindung kann überall dort verwendet werden, wo elektrischer Strom an verschiedenen
Punkten eines langgestreckten Bauteiles erforderlich ist.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung taucht das Kontaktstück
in das elektrisch leitende, flüssige Material ein, besteht der dieses Material enthaltende Behälter
aus Metall und ist mechanisch starr mit einem stromzu-
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führenden Verteiler verbunden. Das stromführende Leiterstück ist nach einem weiteren Merkmal der Erfindung als
ein mit dem die Schmelze enthaltenden Gefäß verbundenes Winkelstück ausgebildet, das mit dem Gefäß vorzugsweise
starr verbunden ist. Das Kontaktstück besteht nach einem weiteren Merkmal der Erfindung vorzugsweise aus einem Metall
oder einer Legierung mit verhältnismäßig geringem elektrischen Widerstand. Das elektrisch leitende, flüssige
Material ist nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ein Metall, wobei unter Metall auch metallische Legierungen
in flüssiger oder fester Form zu verstehen sind.
Wird die elektrische Verbindung zu der Vorrichtung über ein flüssiges Metall hergestellt, kann diese sich relativ frei
ausdehnen und zusammenziehen, wobei außerdem die Temperaturunterschiede durch Änderung des Flüssigkeitsspiegels leicht
ausgeglichen werden können.
Das Kontaktstück besteht nach einem weiteren Merkmal der Erfindung aus Ruthenium, Rhodium, Palladium, Iridium, Platin,
Aluminium, Kupfer, Silber, Gold oder Legierungen mit einem oder mehreren der vorgenannten Metalle, oder aus Legierungen
mit einem oder mehreren der vorgenannten Metalle zusammen mit anderen Metallen. Der im Bereich des Übergangs zwischen Luft
und flüssigem Metall befindliche Teil des Kontaktstückes weist nach einem weiteren Merkmal der Erfindung eine metallische
oder nichtmetallische Schutzschicht, vorzugsweise aus Zirkonium-Zement auf.
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Alle als flüssiges Leitermaterial in Frage kommenden Metalle weisen einen niedrigen Dampfdruck auf und sind unter,allen
Betriebsbedingungen flüssig. Wünschenswert ist ferner, daß ihr ohmscher Widerstand gering ist und sie die übrigen Bauteile
der elektrischen Verbindung nur wenig angreifen. Als für diesen speziellen Zweck geeignetes Metall hat sich ein
eutektisches Gemisch aus Gallium, Indium und Zinn erwiesen, in der Zusammensetzung 62% Ga, 25% In und 13% Sn.
Dieses Gemisch ist bei normaler Umgebungstemperatur flüssig. Das ist zwar besonders günstig, doch ist es
für die Erfindung nur erforderlich, daß sich das Metall unter normalen Betriebsbedingungen der elektrischen Verbindung
in flüssigem Zustand befindet, d.h. wenn ein Strom hindurchfließt und in dem Metall Wärme erzeugt
wird.
Weitere metallische Gemische mit einem niedrigen Schmelzpunkt
sind schmelzbare Legierungen, die beispielsweise Wismut, Cadmium oder Blei enthalten. Da die Oberfläche
des Metalls im allgemeinen der Luft ausgesetzt ist, sollte das Metall zudem möglichst oxidationsbeständig sein. Aus
diesem Grunde könnt das bekannte Eutektikum NaK in diesem Fall nicht in Betracht.
Die Erfindung ist nachstehend an Hand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles erläutert; in
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der Zeichnung zeigen
Fig.1 eine perspektivische Darstellung der erfxndungsgemäßen Vorrichtung und
Fig.2 einen Schnitt nach der Linie A-A in Fig.1.
Gemäß Fig.1 wird einem Gefäß 1, das in der Glasfaserindustrie Rinne genannt wird und dort dem Warmhalten der
Glasschmelze dient und Düsen am Boden, sogenannte "Zwiebeln", aufweist, über einen Leiter oder ein Kontaktstück
aus Platin oder einer Platinlegierung elektrischer Strom zugeführt. Das Kontaktstück 2 ist hier gegenüber der üblichen
Ausführung langer ausgebildet und taucht mit seinem der Rinne abgewandten Ende in flüssiges Metall 3 eines
Behälters 4 ein. Der quaderförmig ausgebildete Behälter 4 besteht aus Kupfer und ist starr mit einer stromzuführenden
Verteilerschiene 5 verschraubt. In dem Behälter 4 ist ein Kühlwasser führendes Rohrleitungssystem 6 vorgesehen,
durch das die von der Rinne 1 abgegebene und über das Kontaktstück nach unten geleitete Wärme sowie die Wärmestrahlung
vom Ende der Rinne und die Stromwärmeverluste des Anschlußteiles selbst abgeleitet werden. Die Einführung
des Kontaktstückes 2 in den Behälter 4 ermöglicht eine weitgehend ungehinderte Bewegung in senkrechter und
/oder in waagrechter Richtung zwischen Kontaktstück 2
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und Behälter 4, so daß im Bereich der Verbindung 7 zwischen Kontaktstück und Rinne keine Schaden verursachenden
Kräfte auftreten.
Gegebenenfalls kann an dem Kontaktstück 2 ein Schutzring aus Iletall oder einer Legierung vorgesehen sein, der verhindert,
daß flüssiges Metall insbesondere infolge von Kapillarwirkung am Kontaktstück 2 aufsteigt, oxidiert
und verloren geht.
Beim Einrichten der Rinne durch eine Bedienungsperson ist dafür zu sorgen, daß die Temperaturgradienten nahe den
Enden der Rinne 1 so niedrig wie möglich gehalten werden. Bei bekannten Lösungen werden hierfür wassergekühlte
Kupferklammern auf den Kontaktstücken in senkrechter Richtung bewegt, wodurch der Wärmefluß in diesem Bereich so
lange beeinflußt wird, bis die gewünschten Bedingungen hergestellt sind. Ein Bewegen der Klammern bedeutet aber,
daß die Klammerbefestigungen abwechselnd gelöst und angezogen und darüberhinaus die Klammern selbst jeweils um
einen geringen Betrag bewegt werden müssen, Beides führt jedoch zu einer erheblichen Beanspruchung der Rinne. Die
Steuerung des Temperaturgefälles ist jedoch wesentlich einfacher durch Verwendung eines flüssigen Leitungsmediums
gemäß der Erfindung, wo lediglich der Flüssigkeitsstand in dem Behälter 4 zu verändern ist. Ein verhältnismäßig
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leicht durchführbares Verfahren für diese Steuerung ist gemäß Fig.2 durch die Bewegung einer Justierschraube 8
möglich, mit der der Flüssigkeitsspiegel unmittelbar veränderbar ist. Ein Dichtwulst 9 am Schraubenschaft verhindert
ein Austreten des flüssigen Metalls.
Daneben lassen sich aber auch andere Verfahren zur Steuerung des Flüssigkeitsstandes verwenden, beispielsweise
die Steuerung mit Hilfe eines getrennten beweglichen Behälters, oder einer beweglichen Membrane auf einer
Seite des Flüssigkeitsleiters. Das verlängerte Kontaktstück 2 taucht, wie bereits erwähnt, in flüssiges Metall 3
ein. Das Kontaktstück muß jedoch nicht notwendigerweise aus Platin bestehen. Eine Verringerung der Kosten tritt
bereits ein, wenn man das Platinkontaktstück unmittelbar
unterhalb der Übergangsstelle zwischen Luft und flüssigem Metall mit einem anderen hochleitfähigen Metall verbindet,
beispielsweise mit Palladium, Kupfer oder Silber. In diesem Fall verändert sich das Temperaturgefälle am Kontaktstück
nicht, wenn die übliche Klammeranordnung durch den Flüssigkeitsleiter gemäß der Erfindung ersetzt wird.
Mit einigen geringfügigen Änderungen ist es auch möglich, das Verlängerungsstück mit dem Platin-Kontaktstück etwas
oberhalb der Berührungsfläche zwischen Luft und flüssigem Metall zu verbinden. Für die erfindungsgemäße Vorrichtung
ist es darüberhinaus nicht zwingend, daß das das flüssige
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Metall enthaltende Gehäuse 4 aus Kupfer besteht. Auch andere elektrisch gut leitende Metalle wie Silber oder
Aluminium eignen sich, wenngleich Aluminium mit einem gegen
flüssiges Metall etwas widerstandsfähigerem Metall ausgekleidet werden müßte.
Für andere mögliche Anwendungsbereiche oder bei der Wahl anderer schmelzbarer Verbindungen wird möglicherweise ein
Betrieb mit höherer Temperatur erforderlich sein. Für diese Fälle böte sich vorteilhaft ein Behälter aus einem elektrisch
widerstandsfähigeren Material, wie rostfreier Stahl, an.
Im Ausführungsbeispiel sind das Kontaktstück 2, dessen Verlängerung
und das Gehäuse 4 für das flüssige Metall rechtwinklig zueinander angeordnet.
Andere Bauformen können jedoch ebenfalls gewählt werden, wenn dies aus räumlichen Gründen für eine Einrichtung erforderlich
ist, beispielsweise eine runde, ringförmige, blattförmige, mehrlagige usw., wobei allen Formen gemeinsam
ist, daß es sich um einen festen in flüssiges Metall eintauchenden Leiter handelt.
Am unteren Ende des Kontaktstückes herrscht ein hohes
Temperaturgefälle und bei bestimmten Betriebsbedingungen können am Übergang Luft/flüssiges Metall sehr ungünstige
Bedingungen herrschen, so daß das heiße Platin in diesem
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- 10 Bereich durch das flüssige Metall angegriffen wird.
Abhilfe kann hier dadurch geschaffen werden, daß man
das Platin in diesem Bereich mit einem widerstandsfähigen metallischen oder nichtmetallischen Überzug versieht. Infrage käme hierfür beispielsweise Iridium oder ein gebundener Zirkoniumzement, wie er beispielsweise unter dem Warenzeichen "Thermocem" bekannt ist.
das Platin in diesem Bereich mit einem widerstandsfähigen metallischen oder nichtmetallischen Überzug versieht. Infrage käme hierfür beispielsweise Iridium oder ein gebundener Zirkoniumzement, wie er beispielsweise unter dem Warenzeichen "Thermocem" bekannt ist.
Die Erfindung wird nachstehend zusätzlich an Hand einiger Verfahrensbeispiele erläutert:
Ein wassergekühlter Kupfer-Leitungsstreifen mit einem
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Querschnitt von 1,499 χ 0,737 cm wurde bis zu 1,27 cm
in Gallium-Indium-Zinn Eutektikum eingetaucht, das sich
in einem Kupferbehälter befand. Ein Wechselstrom von 1000 AMPS wurde durch den so gebildeten flüssigen Metallleiter über einen Zeitraum von 525 Stunden geleitet. Dies
in einem Kupferbehälter befand. Ein Wechselstrom von 1000 AMPS wurde durch den so gebildeten flüssigen Metallleiter über einen Zeitraum von 525 Stunden geleitet. Dies
entspricht einer Stromdichte von 905 AMPS/cm in dem
Kupfer-Leiterstreifen, und 176 AMPS/cm an der Verbindung von Leiter und dem flüssigen Metall. Der Temperaturanstieg
im Leiter bei diesen Bedingungen war vernachlässigbar gering. Im Leiter wurden weder Spannungs- noch Stromänderungen
festgestellt, die eine Beschädigung des Leiters hätten
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herbeiführen können, und nach Beendigung des Versuches konnte auch keine Beeinträchtigung des Kupfers durch das
flüssige Metall festgestellt werden.
Zur Simulation des Wärmegefälles am Leiter einer in Betrieb befindlichen Rinne wurde ein Platinstreifen mit
2 einem Querschnitt von 1,41 χ 0,158 cm in das in einem
wassergekühlten Kupferbehälter befindliche flüssige Metall eingetaucht und 600 Stunden lang mit 320 A unter Strom
gehalten. Die Stromstärke betrug unter diesen Bedingungen
in dem Platin 1436 a/cm , wodurch der Streifen etwa 4 cm oberhalb der Oberfläche des flüssigen Metalls rotglühend
wurde. Am Ende des Versuches wurde der Platinstreifen geprüft und man stellte fest, daß er am übergang zwischen
flüssigem Metall und Luft nur sehr geringfügig angegriffen worden war, nämlich in so geringem Maße, daß die Beschädigung
bei der Glasfaserherstellung mittels Platinrinnen noch zulässig ist.
Das Leiterstück 2 wurde im Bereich des Übergangs zwischen Luft und flüssigem Metall, wie vorerwähnt, mit einem ge-
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eigneten widerstandsfähigen Material beschichtet. Zu die-
sem Zweck wurde ein Platinleiter von 1,69 χ 0,1 cm Querschnitt
sandgestrahlt und in diesem Bereich mit Zirkonium-Zement beschichtet. Ein Wechselstrom von 600 A (was einer
Stromstärke von 3500 A/cm entspricht) wurde 24 Tage lang hindurchgelassen, ohne daß mehr als eine geringfügige Beeinträchtigung
eintrat.
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Claims (1)
- Patentansprüche1y Vorrichtung zum elektrischen Verbinden eines insbesondere geschmolzenen Glas enthaltenden Behälters mit einer Stromquelle, gekennzeichnet durch einen im Betriebszustand flüssiges elektrisch leitendes Material (3) enthaltenden, an eine Stromquelle (5) angeschlossenen Behälter (4) und ein stromführendes Leiterstück (2), das mit dem erstgenannten Behälter fest und elektrisch leitend verbunden ist und mit dem elektrisch leitenden flüssigen Material (3) ohne feste Verbindung mit dem zweitgenannten Behälter verbunden ist.2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,daß das Leiterstück (2) in das elektrisch leitende, flüssige Material (3) eingetaucht ist.3. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der zweitgenannte Behälter (4) aus Metall besteht und mechanisch starr mit einem stromzuführenden Verteiler (5) verbunden ist.4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das stromführende Leiterstück als ein mit der Wanne (1) verbundenes Winkelstück ausgebildet ist.60 98 17/10635. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Leiterstück starr mit der Wanne verbunden ist.6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Leiterstück (2) aus einem Metall oder einer Legierung mit verhältnismäßig geringem elektrischen Widerstand besteht.7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Leiter aus Ruthenium, Rhodium, Palladium, Iridium, Platin, Aluminium, Kupfer, Silber, Gold oder Legierungen mit einen oder mehreren der vorgenannten Metalle besteht.8. Vorrichtung nach den vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, daß der im Bereich des Übergangs zwischen Luft und flüssigem Metall befindliche Teil des Leiters eine metallische oder nichtmetallische Schutzschicht aufweist.9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzschicht aus Zirkoniumzement oder Iridium besteht.0. Vorrichtung nach den Ansprüchen 8 und 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Leiter in dem genannten übergangsbe--15-609817/1063reich einen das Aufsteigen von flüssigem Metall am Leiter verhindernden Schutzring (10) aufvzeist.11. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß ein Kühlsystem (6) vorgesehen ist, das ein Kühlmittel zu dem Behälter und von diesem wegführt.12. Vorrichtung nach den vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, daß eine den Flüssigkeitsspiegel in dem Behälter (4) regelnde Einstellvorrichtung vorgesehen ist.13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Einstellvorrichtung aus einer Justierschraube(8) besteht.14. Vorrichtung nach den vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, daß der das flüssige Metall enthaltende Behälter aus einem Metall der Gruppe Ruthenium, Rhodium, Palladium, Iridium, Platin, Aluminium, Kupfer, Silber, Gold oder einer Legierung besteht, die ein oder mehrere der genannten Metalle enthält.15. Vorrichtung nach den vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, daß das Gefäß (1) eine Platinrinne ist.-17-609817/106316. Verfahren zum Aufheizen von geschmolzenem Glas, dadurch gekennzeichnet, daß durch eine Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 15 ein elektrischer Strom geschickt wird.17. Verfahren zur Steuerung des Temperaturgradienten in einer flüssiges Glas aufnehmenden Wanne, dadurch gekennzeichnet, daß die Wanne in ihrer relativen Lage verändert wird und der Flüssigkeitsspiegel in dem Behälter der Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 15 geändert wird.18. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Lageänderung durch Änderung des Fassungsvermögens des Behälters (4) erreicht wird.19. Verfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Fassungsvermögen durch ein in die Wandung des Behälters eingeschraubtes Teil vergrößert bzw. verringert wird.609817/1063
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
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| 8110 | Request for examination paragraph 44 | ||
| 8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: JOHNSON MATTHEY PLC, LONDON, GB |
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| 8364 | No opposition during term of opposition | ||
| 8339 | Ceased/non-payment of the annual fee |