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DE2429925A1 - Waermeisolierendes material und verfahren zu seiner herstellung - Google Patents

Waermeisolierendes material und verfahren zu seiner herstellung

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Publication number
DE2429925A1
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DE
Germany
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carrier
substrate
layer
mold
resistant
Prior art date
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Pending
Application number
DE2429925A
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English (en)
Inventor
Denis Arthur John Pa Patterson
Thomas Albert Williams
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
METALAIDS PROCESSES Ltd
Original Assignee
METALAIDS PROCESSES Ltd
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
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Application filed by METALAIDS PROCESSES Ltd filed Critical METALAIDS PROCESSES Ltd
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Description

METALAIDS. PROCESSES LIMITED
Spring Lane Trading Estate
Malvern Link « Worcestershire WR 14 1AH/England
Wärmeisolierendes Material und Verfahren zu seiner Herstellung
Die Erfindung bezieht sich auf ein verbessertes wärmeisolierendes Material, insbesondere zur Verwendung in der Metallgießindustrie.
.Die Verwendung wärmeisolierender, hitzebeständiger Auskleidungen in den Becken von Block- oder Gießformen und in Gießformsteigräumen ist seit vielen Jahren bekannt. In der Form von Ziegeln und Eckteilsteinen, einstückigen heißen Decken, Hohlzylindern und so weiter dienen sie
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der Verzögerung der Verfestigung des geschmolzenen Metalles im Oberteil der Gießform oder in dem Steigraum und reduzieren somit den Verlust an Metall infolge Schrumpfens und Entmischung während des Kühlens und während der Verfestigung.
Insbesondere sind in den letzten zehn Jahren Auskleidungen mit wesentlich verbesserten Zusammensetzungen, basierend auf dem Einbau eines Anteils organischer und/oder anorganischer Fasern in die feuerfeste Mischung bekannt geworden. Der Einbau solcher Fasermaterialien dient sowohl der Verbesserung der thermischen Isolationseigenschaften der Auskleidungen als auch der Verbesserung ihrer mechanischen Festigkeit. Da die meisten anorganischen Fasermaterialien entweder teuer oder unter den derzeitigen Umweltschutzgesetzen nicht annehmbar sind, ist ihre Verwendung in solchen Gemischen beschränkt und die Hauptart an Fasermaterial, die bis jetzt in der Praxis verwendet wird, liegt in Form einer Papier- oder Pappenpulpe vor, die beide sowohl wirksam als auch billig sind.
Obwohl Auskleidungen aus solchen Zusammensetzungen wirksam bei der Verzögerung der Verfestigung des Metalls im Gießformkopf oder im Steigraum sind und damit das Schrumpfen und Zersetzen des Metalls verringern, werden ihre Vorteile jedoch wenigstens teilweise dadurch zunichte gemacht, daß das Metall in die Oberfläche einer solchen Auskleidung eindringen kann. Dieses Eindringen erfolgt , weil praktische Zusammensetzungen Eigenschaften aufweisen, die einen Kompromiss zwischen ausreichender Dichte und Feuerfestigkeit für den Widerstand gegen das Eindringen von Seiten des geschmolzenen Materials, ausreichende thermische Isolation zur Verzögerung der Verfestigung des Metalls und
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ausreichend niedrigen Kosten darstellen, um solche Auskleidungen in einem brauchbaren Verhältnis anwenden zu können. ·
Das Eindringen des Metalls in die Oberfläche der Auskleidungen tritt normalerweise zwischen den Teilchen des feuerfesten Materials durch Erweichen, Verbrennen oder Verdrängen der organischen Fasern und/oder der Bindemittel auf und weist den Nachteil auf, daß Teilchen des feuerfesten oder hitzebeständigen Materials durch das sich verfestigende Metall eingefangen werden. Diese eingefangenen Teilchen aus feuerfestem oder hitzebeständigem Material können wiederum zu einer Abweisung eines Teiles eines ausgerollten Gußstückes oder eines Gußstückes führen, von dem der Anguß einen einstückigen Teil bildet, und zwar wegen Oberflächenfehlern, obwohl das Metall, unterhalb der Oberfläche ansonsten gesund ist.
Es wurde bereits ein gewisser Erfolg bei der Formulierung von Zusammensetzungen zur Verhinderung des Eindringens von Metall in thermoisolierende, feuerfeste oder hitzebeständige Auskleidungen erzielt. So hat man beispielsweise zusammengesetzte Zusammensetzungen benutzt, bei denen eine dem geschmolzenen Metall gegenüberliegende Schicht der Auskleidung aus einem hoch feuerfesten bzw. hitzebeständigen, gegen das Eindringen widerstandsfähigen Materials besteht, wobei nur teuere anorganische Fasern anstelle von organischen Fasern verwendet werden und eine Unterlageschicht aus einer besser thermisch isolierenden, weniger teueren Zusammensetzung eingesetzt wird. Diese Auskleidungen haben den Nachteil erhöhter Materialkosten infolge des Einbaues eines verhältnismässig hohen Anteils an teueren, feuerfesten bzw. hitzebeständigen Fasern und
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erhöhter Produktionskosten infolge des Extraarbeitsvorganges, der für die Herstellung der zusammengesetzten Auskleidung aus zwei Schichten erforderlich ist. Natürlich kann eine Auskleidung, "bei der nur teuere, hitzebeständige bzw. feuerfeste Fasern und keine organischen Fasern verwendet werden in einer einzigen Zusammensetzung durch einen einfachen Arbeitsvorgang hergestellt werden und bei der Verhinderung des Eindringens erfolgreich sein, jedoch sind die Kosten der großen Menge an benötigten anorganischen Fasern praktisch prohibitiv.
Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe besteht darin, eine thermisch isolierende Auskleidung zu schaffen, die die aufgezeigten Nachteile nicht aufweist.
Im Hinblick darauf enthält eine thermisch isolierende Auskleidung für die Verwendung in der Metallgießindustrie und insbesondere zum Auskleiden der Decken von Gießformen und Gießsteigräumen ein Substrat oder einen Träger aus feuerfestem bzw. hitzebeständigem Material und organischem und/ oder anorganischem Fasermaterial, wobei das Substrat oder der Träger auf wenigstens einer seiner Oberflächen mit einer Schicht aus Fasermaterial bedeckt ist.
Normalerweise sollte nur die Oberfläche bzw. diese Oberflächen der Auskleidung,die bei der Benutzung derselben in Kontakt mit dem geschmolzenen Metall kommen, mit einer Schicht aus Fasermaterial abgedeckt sein. Die abdeckende Schicht bzw. die abdeckenden Schichten aus Fasermaterial können an dem getrockneten Substrat bzw. Träger mit Hilfe eines Klebmittels, beispielsweise einem feuerfesten bzw. hitzebeständigen Zement befestigt sein. Es hat sich jedoch als vorteilhaft herausgestellt, das faserige Schicht-
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material als einstückigen Teil der Auskleidung bei der Herstellung des Substrates oder Trägers durch einen Fonnvorgang einzubauen. Diese erfolgt beispielsweise durch Vorbereiten eines Substratgemisches in Form einer Paste oder Aufschlämmung der in das Substrat einzubettenden Materialien, Vorschneiden einer Schicht aus faserigem Material zur Form der zu verkleidenden Substratoberfläche bzw. Oberflächen, Einsetzen des Substratgemisches in den Formhohlraum einer geeignet geformten Form mit dem vorgeschnittenen Schichtmaterial zwischen dem Substragemisch und einem durchlässigen Teil der Formoberfläche der Form und Auspressen der Flüssigkeit aus dem Substratgemisch, so daß wenigstens ein Teil der ausgepressten Flüssigkeit durch das Faserschichtmaterial hindurchgeht, bevor er den Formhohlraum durch die durchlässige Formoberfläche verlässt, so daß das faserige Schichtmaterial in das gepresste Substrat- oder Trägergemisch als Oberflächenbeschichtung auf wenigstens einer Oberfläche eingebaut wird.
Bei dem eben beschriebenen Verfahren kann die gelochte oder durchlässige Formoberfläche der Form dadurch vorgesehen werden, daß man eine oder mehrere Wände der Form mit Löchern geringen Durchmessers versieht. Die Anzahl und Größe dieser Löcher wird so gewählt, daß sie der Plastizität des verwendeten Substrat- oder Trägergemisches und dem Formdruck angepasst sind. In diesem Zusammenhang wird vorteilhaft ein verhältnismässig steifes Substrat- oder Trägergemisch verwendet, beispielsweise ein solches, wie es in der DT-OS 2 405 712.3 beschrieben ist.
Bei dem eben beschriebenen Verfahren ermöglicht das faserige
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Schichtmaterial den Austritt von Flüssigkeit und eingefangener Luft aus dem Gemisch durch dieses hindurch, hält jedoch die hitzebeständigen bzw. feuerfesten und thermisch isolierenden Bestandteile zusammen mit einem hohen Anteil des vorhandenen Bindemittels ztirück, wobei die überzogene Schicht ein einteiliger Bestandteil der hergestellten Auskleidung wird und ein einteiliger Bestandteil derselben nach dem Trocknen verbleibt. Andererseits läuft eine Abdeckschicht, die nicht an dem Träger bzw. Substrat durch ein Klebmittel befestigt ist, mehr Gefahr, beschädigt oder teilweise vom Träger oder Substrat beim Transport oder während der Handhabung abgelöst zu werden und kann infolgedessen absplittern und das Eindringen des Metalls ermöglichen, wenn sie mit dem geschmolzenen Metall in Berührung kommt.
Die Abdeckschicht aus Fasermaterial kann ein Papier oder Tuch aus nicht-hitzebeständigem oder nicht-feuerfesten Fasermaterial sein. Bevorzugte Ausführungsbeispiele solcher nicht-hitzebeständiger bzw. nicht-feuerfester faseriger Abdeckmaterial für den Einbau in die Auskleidung im Zeitpunkt der Formung des Substrates oder Trägers sind Schichten aus Löschpapier oder andere Arten absorbierender Papiers, insbesondere solche mit äner Dicke von ca. 1/4 mm bis 1mm. Bei Verwendung in Verbindung mit Substrat- oder Trägergemischen, die Ton oder einen hohen Anteil von sehr feinen feuerfesten oder hitzebeständigen Substanzen enthalten, können diese Papiere in ihrer üblichen Form verwendet werden. Verwendet man sie jedoch mit Substrat- oder Trägergemischen, die eine unzureichende Menge an Ton- oder feinen feuerfesten oder hitzebeständigen Bestandteilen enthalten, dann hat es sich als zweckmässig erwiesen, das
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Papier mit Ton, beispielsweise Kaolin, Schamotteton oder Kugelton vor dem Einformen in die Auskleidung zu imprägnieren.
Es ist im Augenblick nicht möglich, einen genauen Grund für die unerwartete Fähigkeit einer dünnen Beschichtung aus nicht-hitzebeständigem oder nicht-feuerfesten Papier oder Tuch für die Verbesserung der Widerstandsfähigkeit gegen das Eindringen geschmolzenen Metalls auf den fertigen thermisch isolierenden Auskleidungen zu geben. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, daß eine mögliche Erklärung darin zu suchen ist, daß während der Formgebung des feuchten Substrat- oder Trägergemisches die Schicht aus faserförmigem Überzugsmaterial der eingefangenen Luft und Flüssigkeit erlaubt, durch sie hindurch auszutreten, die Schicht jedoch ein Filter bildet, daß die feinsten Teilchen aus feuerfestem Material aus dem Gemisch zusammen mit einem größeren Anteil irgendeines Bindemittels und Ton aus dem Gemisch zurückhält, als es sonst in der freiliegenden Zone der Auskleidung der Fall sein würde. Als Ergebnis bildet sich eine glattere, besser gebundene hit ζ ehas tändige oder feuerfeste Schicht ohne große Zwischenräume hinter der Abdeckschicht wobei diese Schicht dem Eindringen geschmolzenen Metalls widersteht, selbst wenn die Abdeckschicht bereits zerstört ist. Eine andere mögliche Erklärung für den Fall, daß die Schicht aus anorganischem Faserpapier oder Tuch als Überzugsmaterial Verwendung findet, besteht darin, daß diese durch das geschmolzene Metall in eine dünne Schicht aus hoch feuerfesten oder hoch hitzebeständigen Kohlenstoff verwandelt wird, welcher gegen den darunter liegenden Träger durch das geschmolzene Metall angepresst wird und somit einen wirksamen hitzebeständigen oder feuerfesten Schirm für den Träger bildet. Eine weitere mögliche Erklärung für den Fall einer Auskleidung, in welcher das Abdeckmaterial mit Ton imprägniert ist
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und zwar entweder während des Formvorganges oder als vorbereitende Stufe für den Formvorgang kann darin gesehen werden, daß der Ton durch das geschmolzene Metall mit dem er in Kontakt kommt, gebrannt wird und einen ähnlichen wirksamen feuerfesten bzw. hitzebeständigen Schirm für den Träger bzw. das Substrat bildet.
Bei einer anderen Ausführungsform der thermisch isolierenden Auskleidung gemäß der vorliegenden Erfindung kann die Abdeckschicht feuerfestes bzw. hitzebeständiges Fasermaterial enthalten, ein besonders geeignetes Material dieser Art ist ein Papier oder Tuch aus Aluminiumsilikatfasera. Ein solches faserförmiges Schicht- oder Bahnmaterial mit einer Dicke von 1/2 mm und 1 mm wird unter der Handelsbezeichnung "Triton Kaowool11 vertrieben. Jedoch lassen sich auch andere feuerfeste oder hitzebeständige Papiere oder Tücher mit einer Dicke zwischen 1/4 mm und 1mm verwenden. Die Verwendung einer solchen dünnen Schicht aus feuerfestem bzw. hitzebeständigem Fasermaterial als Überzugsschicht in einer Auskleidung gemäß der vorliegenden Erfindung führt nicht zu einem prohibitiven Anstieg in den Kosten der Auskleidung, da weit billigere feuerfeste bzw. hitzebeständige Fasern verwendet werden können, als im Falle einer zusammengesetzten Auskleidung mit einer viel dickeren Abdeckschicht aus feuerfesten bzw. hitzebeständigen Fasern und weil die zusätzlichen Produktionskosten der Beschichtung mit der Schicht aus feuerfestem bzw. hitzebeständigem Fasermaterial in der Form vor dem Eindringen des Substrat- oder Trägergemisches vernachlässigbar ist im Vergleich mit den Kosten der Herstellung zusammengesetzter Auskleidungen unter Verwendung zweier unterschiedlicher Gemische.
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Die Zusammensetzung des Gemisches, das zur Herstellung des Trägers oder Substrates verwendet wird, kann eine übliche sein, wie sie bei der Herstellung thermisch isolierender, feuerfester bzw. hitzebeständiger Auskleidungen Verwendung findet. Besonders geeignet sind die Mischungen nach den Beispielen 1 und 2 der DT-OS 2 405 712.3.
Eine Auskleidung gemäß der vorliegenden Erfindung kann in der Form der bisher bekannten thermisch isolierenden hitzebeständigen bzw. feuerfesten Auskleidungen vorliegen. Beispielsweise kann sie die Form eines Ziegels oder eine Platte aufweisen, wie sie für die Auskleidung von Metallgießformen Verwendung finden, sie kann die Form einer Kachel, eines Eckkeiles oder einer einstückigen hohlen heißen Decke aufweisen, wie sie beispielsweise für die thermische Isolation von Decken von Gießformen Verwendung finden. Sie kann ferner ein Hohlzylinder sein, wie er beispielsweise für die thermische Isolation eines Gießsteigraumes eingesetzt wird.
Die Erfindung soll im folgenden anhand der Beispiele näher erläutert werden, in denen die angegebenen Teile jeweils Gewichtsteile sind.
Die Zeichnung zeigt in
Fig. 1 einen Schnitt durch eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach der Erfindung und in
Fig. 2 eine perspektivische Darstellung einer Auskleidungsplatte nach der Erfindung.
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Beispiel 1
Man stellt eine Pulpe her durch. Zugabe von 10 Teilen trockenen Zeitungspapiers zu 100 Teilen Wasser in einem Hydropulper. Dieses Gemisch wird mit hoher Geschwindigkeit 10 Minuten lang geschlagen, wonach sich eine Faserpulpe gebildet hat. Diese Pulpe wird dann einem Z-Blattmischer aufgegeben, wo 85 Teile zermahlener Schamotte mit einer Teilchengröße nicht über 10 Maschen (BSS-Sieb) und 5 Teile Phenolformaldehyd-Novolakharz als Bindemittel zugegeben wurden. Dann wurde .für weitere 20 Minuten gemischt, worauf das Gemisch eine plastische Konsistenz aufwies. Dieses Gemisch wurde zur Herstellung eines Trägers oder Substrates eines thermisch isolierenden Ziegels in einer oben offenen Ziegelherstellungsform nach Fig. 1 verwendet. Die Form nach Fig. 1 weist quaderförmige Gestalt mit einem planen Boden
1 und vier planen Seitenwänden 2 auf. Der Boden und die Seitenwände weisen eine Vielzahl von feinen Löchern 3 auf. Vertikal in dem Formhohlraum 5» wie er durch den Boden 1 und die Seitenwände 2 definiert ist, ist eine Formdruckplatte 4 beweglich, wobei schmale Spalte 6 zwischen den Kanten der Platte 4 und den benachbarten Seitenw^andungen
2 verbleiben.
Eine Schicht 8 aus Löschpapier mit einer Dicke von 1/2 mm wird in die Form des Formbodens 1 geschnitten, in eine Aufschlämmung aus Kugelton getaucht und dann auf dem Boden der Form ausgelegt. Dann wird eine abgemessene Menge des Substrat- oder Trägergemisches 9 in die Form eingefüllt und zwar unter Verwendung einer Schaufel und roh in dem Formhohlraum 5 auf der Oberseite der Schicht 8 ausgebreitet, Nunmehr wird die Formdruckplatte 4 in die Form über das Ge-
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misch 9 eingesetzt und ein Druck von ca. 3,6 kg/cm aufgebracht, um den größeren Teil des Wassers auszupressen und das Gemisch in die gewünschte Form zusammenzudrücken. Das Wasser wird durch die feinen Löcher 3 in den Formseitenwänden und im Formboden und auch durch die schmalen Spalte 6 herausgedrückt. Dann wird die zusammengepresste Zusammensetzung aus dem Formhohlraum entfernt und in einen Trockenofen eingesetzt, wo sie für einen Zeitraum von 3 1/2 Stunden bei einer Temperatur von 1500C getrocknet wird, um das restliche Wasser zu entfernen und das Herz auszuhärten und den fertigen Ziegel herzustellen. Fig. 2 der Zeichnungen zeigt eine perspektivische Ansicht eines solchen fertigen Ziegels, der einen Träger oder ein Substrat 10 aufweist, das mit einer Abdeckschicht 8 versehen ist, welche fest angeformt ist.
Der fertige Ziegel weist, zufriedenstellende thermische Isoliereigenschaften, feuerfeste bzw. hitzebeständige und mechanische Eigenschaften auf, wenn er als Teil der Isolierauskleidung der Decke einer Gießform Verwendung findet. Seine Abmessungsgenauigkeit und Oberflächengüte sind ausgezeichnet. Wenn Ziegel gemäß diesem Ausführungsbeispiel als Teil der Isolierauskleidung einer Gießform für das Gießen von 4 t Stahl Gußstücke Verwendung finden, wurden keine bezeichneten Einschlüsse aus hitzebeständigem bzw. feuerfesten Material in den ausgerollten Formling festgestellt, was ein AnzeJdien dafür ist, daß kein geschmolzenes Metall in die Oberfläche der Auskleidung eindringen konnte. Dies ergibt einen sehr günstigen Vergleich bezüglich ähnlicher Gußstücke mit der gleichen Gießform unter Verwendung üblicher Deckenauskleidungen, die unveränderbar das Vorhandensein von Einschlüssen aus dem feuerfesten bzw. hitzebeständigen Material zeigten.
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Beispiel 2
Es wird das Verfahren nach Beispiel 1 wiederholt mit der Ausnahme, daß statt der Verwendung von Löschpapier als Abdeckschicht letztere aus einer Schicht aus "Triton Kaowool"-Papier mit einer Dicke von 1/2 mm bestand. Diese Abdeckschicht wurde nicht in eine Aufschlämmung aus Kugelton eingetaucht, sondern trocken auf dem Boden der Form ausgelegt.
Der fertige Ziegel hatte die gleichen ausgezeichneten Eigenschaften wie der Ziegel nach Beispiel 1 bei Verwendung als Teil einer Isolierauskleidung in einer Gießform. Darüber hinaus wurde in einem Versuch, in welchem geschmolzener Stahl über Ziegel nach dem Ausführungsbeispiel und über übliche unverkleidete Ziegel gegossen wurde, festgestellt, daß der geschmolzene Stahl über die überkleideten Ziegel floß und nicht in sie eindrang, während in die unbekleideten Ziegel der geschmolzene Stahl eingedrungen war.
Beispiel 3
Ein Gemisch aus 5 Teilen trockenen, geschnitzelten Papiers, 65 Teilen zerkleinerter Schamotte ( -10 Maschen), 23 Teilen gebrannten Aluminiumoxid, 2 Teilen Kugelton, 3 Teilen Dextrin und 60 Teilen Wasser wurden in einem Schnellmischer mit Taumelwirkung eingesetzt und 21/2 Stunden lang gemischt. Nach diesem Zeitraum nahm das Gemisch die plastische Konsistenz einer steifen Paste an, in welcher die Papierfasern angemessen verteilt waren. Dann wurde ein Stück trockenen Löschpapiers mit einer Dicke von 1/2 mm in die Form des
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Bodens der F0rm nach Fig. 1 geschnitten und auf dem Boden der Form ausgelegt, worauf eine abgemessene Menge des Gemisches in den Formhohlraum 5 auf die Oberseite des Löschpapierblattes eingeführt wurde. Das Gemisch wurde dann roh innerhalb des Formhohlraumes verteilt. Zwei geeignet geformte, vorgeformte Metallbestandteile wurden dann leicht in das Gemisch von Hand eingepresst, bevor die Formdruckplatte in die Form eingesetzt wurde. Dann wurde das Gemisch gepresst und im Ofen unter den selben Bedinglangen getrocknet, wie es im Beispiel 1 angegeben ist.
Der fertige Ziegel hatte die gleichen ausgezeichneten Eigenschaften wie derjenige nach Beispiel-1. Die vorgeformten Metallteile bildeten einen einstückigen Teil des Ziegels und dienten als Sockel, an welchen Metallaufhängevorrichtungen angeschlossen werden konnte, um eine einfache aber wirksame Einrichtung zum Aufhängen der Ziegel von der Decke einer Form zu schaffen.
Patentansprüche: - 14 -
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Claims (14)

Patentansprüche
1. Thermisch isolierende Auskleidung für die Verwendung in der Metallgießindustrie bestehend aus einem Substrat oder Träger aus hitzebeständigem bzw. feuerfestem Material und organischem und/oder anorganischem Fasermaterial und gegebenenfalls einem Bindemittel, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Oberfläche des Trägers oder Substrats mit einer Schicht aus Fasermaterial überzogen ist.
2. Auskleidung nach Anspruch 1, dadurch g e ke η η zeichnet , daß die Überzugsschicht die Form eines Papieres oder Tuches mit einer Dicke von 0,25 bis 1,0 mm aufweist.
3. Auskleidung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet , daß die Überzugsschicht aus absorbierenden Papier besteht.
4. Auskleidung nach Anspruch 3 , dadurch gekennzeichnet, daß die Überzugsschicht aus Löschpapier besteht.
5. Auskleidung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet , daß die Überzugsschicht hitzebeständiges bzw. feuerfestes Fasermaterial enthält.
6. Auskleidung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet , daß die Überzugsschicht Aluminiumsilikatfasern enthält.
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7. Auskleidung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet , daß die Überzugsschicht am Träger bzw. Substrat mit einem Klebmittel befestigt ist.
8. Auskleidung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet , daß das Klebmittel ein feuerfester bzw.-hitzebeständiger Zement ist.
9. Auskleidung nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 6, dadurch gekennzeichnet , daß die Überzugsschicht einstückig mit dem Träger geformtist.
10. Verfahren zur Herstellung einer thermisch isolierenden Auskleidung für die Verwendung in der Metallgießindustrie durch Herstellung eines Trägers, der hitzebeständiges bzw. feuerfestes Material und organisches und/οder anorganisches Fasermaterial und wahlweise ein Bindemittel enthält, gekennzeichnet durch Befestigen einer vorgeformten Schicht aus faserigem Material auf wenigstens einer Oberfläche des Trägers bzw. Substrates.
11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch g e k e η η -
ζ e i c h η et , daßdie vorgeformte Schicht aus Fasermaterial auf dem Träger bzw. Substrat durch einen Klebstoff befestigt ist.
12. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet , daß die vorgeformte Schicht aus faserigem Material als einstückiger Teil der Auskleidung zum Zeitpunkt der Herstellung des Trägers durch einen Formvorgang eingebaut ist.
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Ai,
13. Verfahren nach Anspruch 12, gekennzeichnet durch die Vorbereitung eines Substrat- oder Trägergemisches in Form einer Paste oder Aufschlämmung aus dem in den Träger bzw. in das Substrat einzubauenden Materialien, Herstellung einer Schicht aus dem Fasermaterial entsprechend der Form der zu bekleidenden Trägeroberfläche bzw. -oberflächen, Einsetzen des Träger- bzw. Substratgemisches in den Formhohlraum einer geeignet geformten Form, wobei das Schichtmaterial zwischen dem Substrat- bzw. Trägergemisch unter einem durchlässigen Teil der Formoberfläche der Form eingesetzt ist, und Auspressen der Flüssigkeit auf dem Substrat- bzw. Trägergemisch derart, daß wenigstens ein Teil der ausgepressten Flüssigkeit durch das faserige Schichtmaterial hindurchgeht, bevor es den Formhohlraum durch die durchlässige Formoberfläche verläset, wobei das faserige Schichtmaterial in das gepresste Trägersubstratgemisch als Oberflächenbekleidung wenigstens einer Oberfläche desselben eingebaut wird.
14. Verfahren nach Anspruch 12,oder 13, dadurch gekennzeichnet , daß vor dem Einbau in die Auskleidung die Schicht aus faserförmigem Material mit Ton imprägniert wird.
*♦♦
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