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DE2425960A1 - Elektrisch angetriebener rollstuhl - Google Patents

Elektrisch angetriebener rollstuhl

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DE2425960A1
DE2425960A1 DE19742425960 DE2425960A DE2425960A1 DE 2425960 A1 DE2425960 A1 DE 2425960A1 DE 19742425960 DE19742425960 DE 19742425960 DE 2425960 A DE2425960 A DE 2425960A DE 2425960 A1 DE2425960 A1 DE 2425960A1
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Germany
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carrier
drive
wheel
pinion
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DE19742425960
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Harold Cragg
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Individual
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Description

Patentanwälte
Dipl.Ing. D. Kar! Brose
D-8023 München-Pullach
Wiener S»r.2,T.Mdin.793057Q,7931782
DBR/sta - 311 München-Pullach, den. 24. Mai 1974
Harold Cr a g g , 35, Wilmington Road, Quinton, Birmingham 32, England
Elektrisch, angetriebener Rollstuhl
Die Erfindung betrifft einen elektrisch angetriebenen Rollstuhl und insbesondere den elektrischen Antrieb eines derartigen Rollstuhles, wie auch einen einen derartigen Antrieb enthaltenden Rollstuhl.
Es ist allgemein bekannt, elektrische Antriebe für Rollstühle zu verwenden, jedoch weisen die bekannten Bauarten bestimmte Nachteile auf, die teilweise dazu führen, daß der Rollstuhl für den Benutzer unannehmbar ist, oder daß derartigen Rollstühlen durch die Kontroll- oder Überwachungsbehörden in bestimmten Ländern keine Erlaubnis erteilt wird. Beispielsweise wird ein Riementrieb für die Räder von einem Elektromotor allgemein als gefährlich und nicht zufriedenstellend angesehen. Ein direkter Antrieb von einem Elektromotor an ein Rad oder beide Räder ist nicht zufriedenstellend, es sei denn, der Antrieb enthält eine Kupplung, da bei Energieausfall die zum Handantrieb erforderliche Kraft zur Vorwärtsbewegung des Rollstuhles gleichzeitig den Motor drehen muß, wobei hinzukommt, daß bei einem mechanischen Versagen selbst bei Vorhandensein einer Kupplung ein Handantrieb unmöglich sein kann. Ferner kann ein Elektromotor mit direktem Antrieb nicht einen Leistungsbereich haben, der ausreicht, um dem Bereich an Geschwindigkeiten und Belastungen zu entsprechen, die beim täglichen Gebrauch eines derartigen Rollstuhls auftre-
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ten, wie beispielsweise bei geschlossenen Räumen mit sehr niedrigen Geschwindigkeiten auf im wesentlichen flachen Böden im Vergleich zum Gebrauch auf der Straße bei höheren Geschwindigkeiten, beispielsweise 3 Stundenkilometern bei Steigungen von bis zu 1 zu 4.
Ein Gegenstand der Erfindung ist es, einen Rollstuhl mit einem verbesserten elektrischen Antrieb zu schaffen, bei dem die eben erwähnten Nachteile vermieden werden, und der eine einfache, verwandlungsfähige Bauweise aufweist, die bei Rollstühlen unterschiedlicher Bauart und Form verwendbar ist.
Folglich besteht die Erfindung in einem elektrisch angetriebenen Rollstuhl mit einem durch eine Batterie über Steuereinrichtungen betätigbaren Elektromotor, Antriebsübertragungseinrichtungen, die an den Elektromotor gekoppelt sind und eine ein Antriebsritzel tragende Antriebswelle enthalten, welche dadurch gekennzeichnet ist, daß eine Radplatte ein ein feststehendes Ritzel tragendes, drehbares Rad lagert, daß die Radplatte über Befestigungseinrichtungen an einem Rahmenteil des Rollstuhles befestigt ist, und daß ein Getriebeträger relativ zu dem feststehenden und dem Antriebsritzel schwenkbar zwischen einer ersten Extremlage und einer neutralen Lage gelagert ist, wobei der Getriebeträger eine erste Leerlaufgetriebeeinrichtung zur Übertragung des Antriebes von dem Antriebsritzel an das feststehende Ritzel aufweist, wenn der Getriebeträger in der ersten Extremlage befindlich ist.
Bei dieser Bauweise sind der Motor und die Radplatte relativ zueinander festgelegt, jedoch kann der Antrieb eingekuppelt oder ausgekuppelt werden, indem der Getriebeträger in der erforderlichen Weise verschwenkt wird.
Der Getriebeträger ist vorzugsweise mittels eines Nockens verschwenkbar, der auf einer drehbaren Welle angeordnet ist, die sich durch die Radplatte erstreckt und mit dem Träger in Eingriff gebracht werden kann.
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Die erste Leerlaufgetriebeeinrichtung kann zweckdienlicherweise aus einem einzelnen Zahnrad beste.hen, wodurch eine saubere und kompakte Bauweise möglich ist.
Nach einem weiteren bevorzugten Merkmal der Erfindung enthält der Getriebeträger ferner eine zweite Leerlaufgetriebeeinrichtung, die ein Antriebsübertragungsverhältnis aufweist, welches von dem der ersten Leerlaufgetriebeeinrichtung abweicht, und der Getriebeträger ist derart gelagert, daß er zwischen der ersten Lage und einer zweiten Extremlage schwenkbar beweglich ist, in welcher die erste bzw. die zweite Leerlaufgetriebeeinrichtung mit dem Antriebsritzel und dem feststehenden Ritzel in Eingriff stehen.
Bei dieser zweiten bevorzugten Ausfuhrungsform liegt die neutrale Lage oder die ausgerückte Lage zwischen den beiden Extremlagen, und die Schwenkbewegung des Getriebeträgers kann durch die oben beschriebene Nocken- und Wellenanordnung hervorgerufen werden.
Es ist offensichtlich, daß mittels der ersten und der zweiten Leerlaufgetriebeeinrichtung ein Antrieb mit zwei Gruiidgeschwindigkeiten in einfacher Weise erreichbar ist, während weiterhin ein Ausrücken ohne eine zwischengeschaltete Kupplung möglich ist.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform nach der Erfindung kann die zweite Leerlaufgetriebeeinrichtung ein abgestuftes zweisätziges Zahnrad enthalten, dessen einer Zahnkranz mit dem Antriebsritzel in Eingriff gebracht werden kann, und dessen anderer Zahnkranz eine unterschiedliche Zähnezahl bezüglich des ersten Zahnkranzes aufweist und in Eingriff mit dem festgelegten Ritzel gebracht werden kann.-
Der Getriebeträger ist zweckdienlicherweise um die Achse des festgelegten Ritzels verschwenkbar und kann für eine Schwenkbewegung auf der Radachse oder deren Achsschenkel bzw. Achsstum-
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mel gelagert sein.
Der G-etriebeträger kann in einfacher Weise durch eine Platte und einen Deckel gebildet sein, zwischen denen die erste und die zweite Leerlaufgetriebeeinrichtung gelagert ist, und eine Öffnung in dem Träger aufweisen, durch welche sich das Antriebsritzel für den Eingriff mit entweder der ersten oder der zweiten Leerlaufgetriebeeinrichtung erstreckt.
Zusätzlich weist die G-etriebeträgerplatte eine Nockenbuchse auf, welche für den Eingriff mit dem Nocken ausgebildet ist, um den Getriebeträger in Bezug auf seine Schwenkachse zu verschieben.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einer in den Zeichnungen beispielhaft veranschaulichten Ausführungsform näher erläutert. : Es zeigt:
Fig. 1 eine Hinteransicht des Rollstuhles; ,
Fig. 2 eine Seitenansicht des Rollstuhles, wobei das vorne liegende Rad und die dazugehörige Antriebsein- : richtung zur klareren Darstellung weggelassen sind;ί
Fig. 3 eine teilweise geschnittene Ansicht der in Fig. 2
veranschaulichten Antriebseinrichtung in vergrö- \
ßertem Maßstab, wobei zum Zwecke der klareren Dar- ! stellung einige Teile weggelassen sind;
ί Fig. 4 eine Schnittansieht längs der Linie A - A in Fig. 3
in vergrößertem Maßstab, wobei zum Zwecke der klareren Darstellung einige Teile weggelassen sind;
Fig. 5 eine Schnittansicht längs der Linie B-B von
Fig. 4 in vergrößertem Maßstab, welche G-etriebeeinrichtungen zeigt, die in Fig. 4 nicht veranschaulicht sind;
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• Pig. 6 einen Schnitt längs der Linie C-C von Fig. 3»
! und
Fig. 7 eine Einzelheiten zeigende Schnittansicht längs
der Linie D-D, welche die in Fig. 4 weggelassenen Getriebeeinrichtungen -veranschaulicht.
Wie in den Zeichnungen dargestellt, besteht der Rollstuhl aus einem aus Rohren aufgebauten zusammenklappbaren Rahmen, der normalerweise aus einer Leichtmetallegierung hergestellt ist und der auf einem Paar vorderen Laufrädern 1 und einem Paar Hinterrädern 2 gelagert ist, die durch die erfindungsgemäße elektrische Antriebseinrichtung angetrieben sind.
Der Rahmen besteht aus zwei Hauptträgern 3> die beide im wesentlichen L-förmig mit einem hinteren geneigten oberen Handgriffabschnitt 4 ausgebildet sind, welcher durch einen Handgriff 5 überdeckt ist, mittels dessen der Rollstuhl von Hand vorwärtsbewegt werden kann. Der untere Endabschnitt 6 jedes Hauptträgers ist starr mit dem Unterende je eines der beiden Vorderträger 7 verbunden, die sich im wesentlichen senkrecht erstrecken und eines der Laufräder 1 tragen. Jeder Vorderträger 7 trägt eine abnehmbare Fußstütze 8, die auf einer Stange montiert ist, welche einstellbar in einem Ende der Fußstützenaufhängung 10 aufgenommen ist, wobei das andere Ende der Aufstützung mit einem Profilträger 11 verbunden ist, der den Vorderträger 7 umgreift und an diesem lösbar befestigt ist.
Je exner von zwei Sitzträgern 13 ist an dem Oberende eines der beiden Vorderträger 7 und dem aufrechtstehenden Teil 14 des dazugehörigen Hauptträgers befestigt, so daß die Sitzträger bezüglich der Wa.agerech.ten im wesentlichen geringfügig nach rückwärts und unten geneigt verlaufen. Jeder Sitsträger 13 ist. ferner über eine Strebe oder ein Gelenk 15 mit dem aufreehtstehenden Teil 14 des dazugehörigen Hauptträgers verbunden, wobei je eine eines Paares abnehmbarer Armlehnen 16 lösbar in Eingriff mit der Strebe 15 steht, und eine Befestigung, beisniels-
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weise eine Fassung, an dem Oberende des dazugehörigen Vorderträgers 7 vorgesehen ist. Die Armlehne 16 ist durch ein rohrförmiges L-förmiges Element 17 gebildet, welches ein Polster langgestreckter Form und eine Verkleidungsplatte 19 trägt.
Eine Sitzplatte 20 aus flexiblem Material erstreckt sich zwischen den beiden Sitzträgern 13, und eine ähnlxche Rückenlehnenplatte 21 erstreckt sich zwischen den aufrechtstehenden Teilen 14 der beiden Hauptträger.
Ein zwei 12-Volt—Batterien 24 tragender Träger 22 verläuft zwischen den unteren Teilen 6 der beiden Hauptträger und ist an diesen abnehmbar montiert, so daß der Träger 22 zum Herausnehmen angehoben werden kann, wenn der Rollstuhl zusammengefaltet werden soll.
Die aufrechtstehenden Teile 14 der beiden Hauptträger sind durch obere und untere in Angeln gelagerte Verbindungsglieder 26, 27 verbunden, und die beiden Vorderträger 7 sind ebenfalls durch eine in Angeln aufgehängte Anordnung miteinander verbunden, welche zwei Paare von Verbindungsgliedern (nicht dargestellt) enthält. Wenn der Batterieträger 22 herausgenommen wird, ermöglichen es diese Verbindungsglieder, daß der Rollstuhl zusammengeklappt wird, wobei die beiden Hauptträger 3 Seite an Seite angeordnet werden. Vorzugsweise ist mindestens eines der Verbindungsglieder derart ausgebildet, daß der RoIlst^.ihl in der Betriebslage (wie veranschaulicht) gehalten wird und daß er gegen eine Faltbewegung bei der Verwendung widersteht. Dies kann durch eine Doppelgelenkanordnung erreicht werden., bei der die Verbindungsglieder in eine jenseits des Totpunktes liegende verriegelte Stellung verschwenkt werden. Alternativ dazu kann eine Verriegelung oder eine von Hand vorzunehmende Befestigung vorgesehen. Hein.
Jeies Hinterrad 2 weist ein 2adnabengehause 23 mit in axialem Ausland angeordneten Ringflaiischen 29» 30 auf, welche die eine ringförmige Felge λ3 iait einem Luftreifen 34 tragenden
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chen 31 bzw. 32 halten. Das Radnabengehäuse 28 weist eine Innenbohrung auf, in der ein Paar von mit Flanschen versehenen Buchsen 35 > 36 sitzt. Eine Radachse 37 erstreckt sich durch die Buchsen 35» 36, und das Außenende der Radachse 37 ist durch einen Sprengring 38 festgehalten und durch eine Staubkappe 39 verschlossen. Das Radnabengehäuse 28 trägt ein festgelegtes Antriebsritzel 4O, welches zu der Radachse 37 konzentrisch angeordnet ist.
Jedes Hinterrad 2 wird über eine Radplatte 4I von dem dazugehörigen Hauptrahmenteil 3 getragen, wobei die Radplatte 41 birnenförmig ausgebildet ist, wie dies am besten aus Fig. 3 ersichtlich ist. Das Innenende der Radachse 37 ist mit einem Gewinde versehen und erstreckt sich durch eine Öffnung in der Radplatte 4I> wobei ein Abstandhalter 42 auf der Radachse zwischen dem festgelegten Ritzel 40 und der Radplatte 41 angeordnet ist, und zwei Muttern 43 die hierdurch gebildete Anordnung sichern und aneinander befestigen.
Das schmale Ende der Radplatte 4I weist eine weitere Öffnung auf, durch welche sich ein mit Gewinde versehenes Ende 44 eines federnd gelagerten Aufhängungszapfens 45 erstreckt, wobei eine Mutter 46 die Radplatte 4I mit dem Aufhängungszapfen 45 gegen eine Relativbewegung festgehalten miteinander verbindet. Der Aufhängungszapfen 45 wird von einer gummigefaßten Buchse 47 getragen, wie diese beispielsweise unter dem eingetragenen Warenzeichen METALASTIK auf dem Markt erhältlich ist, und diese ist in einer Bohrung eines Trägergehäuses 48 angeordnet. Das Trägergehäuse 48 weist einen teilweise zylindrischen Sitz auf, der sich quer zu der Bohrung erstreckt, und der ellbogenartige Teil des Hauptrahmenteiles 3 ist in diesem Sitz aufgenommen und. in diesem durch einen komplementär geformten Klammerteil 49 eingeklemmt, der mittels Schraubbolzen 50 an dem Trägergehäuse befestigt ist.
Aus der vorhergegangenen Beschreibung ist ersichtlich, daß der federnd gelagerte Aufhängungszapfen 45 eine die Radplatte 4I
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und das Rad 2 tragende Lagerung bildet, während eine begrenzte elastische Federbewegung des Rades 2 relativ zu dem Rollstuhlrahmen zugelassen wird. Da jedes Hinterrad 2 einzeln aufgehängt ist, weist das Hinterende des Rollstuhles eine federnde Lagerung auf, die die Fahr- und Handhabungseigenschaften verbessert.
Auf der Radplatte 41 ist ferner ein Elektromotor 51 befestigt, welcher eine eine G-etriebeschnecke 53 tragende Antriebswelle aufweist. Wie in Fig. 3 veranschaulicht, ist die Antriebswelle 52 drehbar in einem Untersetzungsgetriebegehäuse 54 durch im axialen Abstand angeordnete Buchsen 55 und Drucklager 56 gelagert, zwischen denen die Gretriebesehnecke 53 angeordnet ist. Das Untersetzungsgetriebegehäuse enthält ferner eine Ausgangswelle 57, welche ein mit der Gretriebeschnecke 53 in Eingriff stehendes Schneckenrad 58 trägt. Das Schneckenrad 58 ist an der Ausgangswelle 57 mit dieser gemeinsam drehbar durch einen quer verlaufenden Paßstift 59 befestigt und zwischen Drucklagern 60 gelagert. Das Untersetzungsgetriebegehäuse 54 i ist starr durch Schraubbolzen an der Radplatte 41 befestigt, ! und die Endplatte 61 des Motors ist starr durch Bolzen an dem Untersetzungsgetriebegehäuse 54 befestigt.
Wie aus Fig. 4 ersichtlich, weist die Radplatte 41 eine Öffnung 41 a auf, durch welche sich mit großem Spiel ein Ende der Ausgangswelle 57 erstreckt und ein an der Ausgangswelle durch einen Paßstift 63 befestigtes Antriebsritzel 62 trägt. Die Ausgangswelle 57 ist drehbar in dem Untersetzungsgetriebegehäuse durch eine Buchse 64 gelagert, welche in einer Bohrung in dem Gehäuse sitzt, durch welche sich die Ausgangswelle 57 erstreckt. Der Antrieb von der Ausgangswelle 57 mit dem Antriebsritzel 62 wird an das festgelegte Ritzel 40 durch eine Anordnung übertragen, welche im folgenden unter Bezugnahme auf die Figuren 5 und 7 näher, erläutert wird.
Das Antriebsritzel 62 und das festgelegte Ritzel 40 sind in einem Gfetriebeträger eingeschlossen, welcher aus einer kreis—
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förmigen Hinterplatte 65 und einem sehalenförmigen Deckel 66 bestellt, dessen Rand an dem Umfangsrand der Hinterplatte befestigt ist, wobei die Hinterplatte 65 neben der Radplatte 41 liegt und für eine begrenzte Schwenkbewegung mittig auf dem von der Radachse 37 getragenen Abstandhalter 42 montiert ist. Der Hauptabschnitt des Deckels 66 weist eine in der Mitte angeordnete Öffnung mit großem Spiel auf, welche das Herausnehmen und Einsetzen des feststehenden Ritzels 40 und der Radachsenanordnung ermöglicht, und diese Öffnung ist durch ein ringförmiges Dichtelement 67 verschlossen, welches an dem Deckel mittels Schrauben 68 befestigt ist.
Der Hauptabschnitt des Deckels 66 liegt im Abstand parallel zu der Hinterplatte 65. Ein erstes Leerlaufzahnrad oder Zwischenzahnrad 70 ist drehbar zwischen der Platte 65 und dem Deckel auf einer ersten Achse 71 gelagert, deren Enden in der Platte und dem Deckel angeordnet sind. Ein zweites Leerlaufzahnrad oder Zwischenzahnrad 72 ist zwischen der Platte und dem Deckel auf einer zweiten Achse 73 gelagert, deren Enden ebenfalls in der Platte und dem Deckel angeordnet sind. Das erste Zwischenzahnrad ist durch ein Einzelzahnrad gebildet, dessen Zähne ständig mit dem festgelegten Ritzel 40 an dem Rad in Eingriff stehen. Das zweite Zwischenzahnrad 72 ist durch ein abgestuftes zweikränziges Zahnrad gebildet, dessen Zahnkranz 74 für den niedrigen Gang mehr Zähne aufweist als ein Zahnkranz 75 für den höheren Gang, wobei der Zahnkranz 75 ständig in Eingriff mit dem festgelegten Ritzel 40 steht. Diese Anordnung weist einen Getriebeträger auf, der in den Zeichnungen in der Neutralstel— lung veranschaulicht ist.
Der Getriebeträger wird zum Verschwenken mittels eines drehbaren exzentrischen Nockens 76 gebracht, welcher auf einer Steuerwelle 77 angeordnet ist, die sich durch die Hinterplatte 65 und die Radplatte 41 erstreckt und durch einen von Hand betätigbaren Steuerarm 78 drehbar ist. Die Hinterplatte trägt eine STockenbueh.se 79, welche eine mit dem Hocken in Eingriff gelangende Fläche aufweist, die derart angeordnet ist, daß,
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wenn der Steuerarm 78 im Uhrzeigersinn in der Ansicht von Fig. 5 gedreht wird, der Getriebeträger um seinen Drehpunkt im Uhrzeigersinn gedreht wird, um das erste Zwischenzahnrad 70 in Eingriff mit dem Antriebsritzel 62 zu bringen. Zusätzlich wird, wenn der Steuerarm 73 entgegen dem Uhrzeigersinn bewegt wird, der Getriebeträger ebenfalls bewegt, um den Zahnkranz 75 des niedrigen Ganges des zweiten Zwischenzahnrades in Eingriff mit dem Antriebsritzel 62 zu bringen. Folglich kann aufgrund der unterschiedlichen Zähnezahl des ersten Zwischenzahnrades und des niedrigen Ganges des zweiten Zwisehenzahnrades durch eine derartige Bewegung des Getriebeträgers eine schnelle oder eine langsame Geschwindigkeit gewählt werden. In der Neutralstellung erfolgt keine Antriebsübertragung, selbst, falls sich das Antriebsritzel dreht, und dies weist den Vorteil auf, daß das Rad sich in der Neutralstellung frei drehen kann, ohne daß ein umgekehrter Antrieb über das Antriebsritzel zu dem Motor erfolgt.
Der in Fig. 6 veranschaulichte Steuerarm 73 ist mit einer Montagenabe 30 versehen, und eine Querbohrung in dieser Nabe enthält einen federvorgespannten Verriegelungshebel 81, der eine Sperrklinke 82 trägt, die derart angeordnet ist, daß sie in einer von drei Ausnehmungen 83 sitzt, welche dem hohen Gang, der Neutralstellung und dem niedrigen Gang entsprechen, und die an entsprechenden Stellen in einer Montageplatte 84 ausgebildet sind, die mit dem auf der Außenfläche der Radplatte 4I angeordneten Untersetzungsgetriebegehäuse 54 verbunden ist. Hieraus ist ersichtlich, daß der Verriegelungshebel 81 aus der Nabe 80 gegen die Federvorspannung nach außen gezogen werden kann, um die Sperrklinke 82 vor dem Drehen des Steuerarmes 78 zu lösen. Eine kleine Stift- und Schlitzanordnung ist in diesem Verriegelungshebel vorgesehen, um diesen in der gelösten Stellung zu halten. In den beiden Extremstellungen der Bewegung des Steuerarmes 78 liegt die Nabe 80 an einer Klemmfläche 85 an der Hontageplatte 84 an, die zwischen den beiden ! Extremstellungen, wie aus den Figuren 3 und 6 ersichtlich, j ausgespart ausgebildet ist. Der Eingriff der Nabe 80 mit einer
der Klemmflachen gewährleistet zusätzlich, daß der schwenkbare .___..... _409881/035'3
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Getriebeträger in der gewählten Antriebsstellung gegen die Radplatte festgeklemmt ist.
■ Die beiden Elektromotoren 51 sind unabhängig voneinander an die ; Batterien 24 über eine von Hand betätigbare stufenlose Steuer- ; einheit 86 angeschlossen. Eine derartige Steuereinheit kann ύοά ; jeder zweckdienlichen bekannten Art sein, bei der ein Steuer—
■ handgriff 87 aus einer neutralen Haltstellung in eine Vorwärtsoder Rückwärtsstellung verschoben werden kann, wobei die Bewe-
; gungsstrecke des Handgriffes proportional der Kraftabgabe des ' Motors ist, um dessen Geschwindigkeit zu steuern. Ferner kann der Steuerhandgriff 87 von einer Seite zur anderen bewegt werden, um Kurvenfahrten zu steuern. Da die Elektromotoren unabhängig voneinander sind, ist die Anordnung derart getroffen, daß die Bewegung des Steuerhandgriffes 87 auf die eine Seite dem einen Motor einen Vorwärtsantrieb und dem anderen Motor einen Rückwärtsantrieb mitteilt, so daß sehr kleine Wendekreise oder Bögen erzielbar sind. Jedoch könnte jegliche andere ähnliche Form von Steuereinheit verwendet werden. Es ist offensichtlich, daß die Steuereinheit einen Ein-Aus-Schalter enthält, und daß die nicht veranschaulichte Leitungsbestückung jegliche zweckdienlichen Einrichtungen zum elektrischen Anschluß der Batterien an eine Ladeeinheit zweckdienlichen Typs einschließt.
Die elektrische Antriebseinrichtung nach der vorliegenden Erfindung wird angewandt, indem das gewünschte Antriebsverhältnis, d. h. der hohe Gang oder der niedrige Gang, gewählt wird. Am j Anfang wird der Verriegelungshebel 81 nach außen gezogen und : hier gehalten, während der Steuerarm 78 in die gewählte Stel— j lung verschwenkt wird. Der Verriegelungshebel wird dann gelöst, ' um die Sperrklinke 82 in dem richtigen Loch 83 einrasten zu lassen. Folglich wird der Getriebeträger derart verschwenkt, daß entweder das erste oder das zweite Zwischenzahnrad in das Antriebsritzel eingreifen und mit diesem kämmen. Wenn die Moto-' ren über den Steuerhandgriff und die Steuereinrichtungen in .- Gang gesetzt werden, treiben die Antriebsritzel die dazugehörigen Räder über die gewählten Zwischenzahnräder.
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Im Rahmen der vorliegenden Erfindung ist es, obwohl das oben beschriebene Ausführungsbeispiel sich mit einem Antrieb mit zwei Geschwindigkeiten befaßt, ebenfalls möglich, einen Antrieb mit einer Geschwindigkeit herzustellen, indem eines der Zwischenzahnräder weggelassen wird, und der Steuerarm und die Ver- , riegelungshebelanordnung entsprechend abgewandelt werden.
Ebenfalls im Rahmen der vorliegenden Erfindung liegt es, daß Rollstühle anderer Formen und Bauarten des Rahmens verwendet werden können, wobei darüber hinaus der Rollstuhl nicht zusammenfaltbar oder zusammenklappbar sein muß.
Die vorliegende Erfindung umfaßt ebenfalls die elektrische Antriebseinrichtung, die aus einer Einheit eines Rades komplett mit Motor, Getriebeanordnung und Radaufhängung und anderen dazugehörigen Teilen besteht, welche in einen bereits vorhandenen Rollstuhlrahmen anstelle eines der ursprünglichen Hinterräder eingebaut werden kann. Es ist ebenfalls möglich, die elektrische Antriebseinrichtung in einem Vorderrad eines Rollstuhls einzubauen. :
Andere Alternativen und Abwandlungen für spezielle Anwendungsfälle sind dem Fachmann auf diesem Gebiet offensichtlich, jedoch sind die Vorteile, die durch die Erfindung erzielt werden, ebenfalls offensichtlich, insbesondere, was die Kompaktheit, vielseitige Verwendbarkeit und Einfachheit der erfindungsgemäßen Antriebseinrichtung betrifft.
Sämtliche der in der Beschreibung erwähnten und in den Zeichnungen erkennbaren technischen Einzelheiten sind für die Erfindung von Bedeutung.
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Claims (11)

Patentansprüche
1.!Elektrisch angetriebener Rollstuhl mit einem durch eine —'Batterie über Steuereinrichtungen betätigbaren Elektromotor, Antriebsübertragungseinrichtungen, die mit dem Elektromotor gekoppelt sind und eine ein Antriebsritzel tragende Ausgangswelle aufweisen, dadurch gekennzeichnet, daß ein ein festgelegtes Ritzel (40) tragendes drehbares Rad (2) auf einer Radplatte (41) gelagert ist, daß die Radplatte an einem Rahmenteil (3) des Rollstuhles durch Befestigungsein-J richtungen (48, 49) befestigt ist, und daß ein Getriebeträger (66, 69) relativ zu dem festgelegten Ritzel und dem An-,; triebsritzel zwischen einer ersten Extremlage und einer
Neutrallage verschwenkbar beweglich gelagert ist, wobei der Getriebeträger eine erste Le erlauf ge triebe- oder Zwischen- : zahnradeinrichtung (70) zum Übertragen des Antriebes von dem Antriebsritzel (62) auf das festgelegte Ritzel (40) aufweist, wenn der Getriebeträger in der ersten Extremlage befindlich ist.
2. Rollstuhl nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein auf einer drehbaren Welle (77)» die sich durch die Radplatte (41) erstreckt, getragener Nocken (76) vorgesehen ist, welcher für den Eingriff mit dem G-etriebeträger (66, 69) zum Hervorrufen der Schwenkbewegung des G-etriebeträgers ausgebildet ist.
3. Rollstuhl nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Zwischenzahnrad (70) ein Einzelzahnrad ist.
4. Rollstuhl nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Getriebeträger eine zweite Leerlaufgetriebe- oder Zwischenzahnradeinrichtung (74, 75) aufweist, deren Antriebsübertragungsverhältnis von dem der ersten Leerlaufgetriebe- oder Zwischenzahnradeinrichtung abweicht, und-daß der Getriebeträger (66, 69) für eine Schwenkbewegung zwischen der ersten Extremlage und
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-H-
einer zweiten Extremlage gelagert ist, in welcher die erste (70) iind die zweite Le erlauf getriebe- oder Zwischenzahnradeinrichtung (74> 75) in entsprechendem Eingriff mit dem Antriebsritzel (62) -und dem festgelegten Ritzel (40) stehen.
5. Rollstuhl nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Leerlaufgetriebe- oder Zwischenzahnradeinrichtung (74j 75) durch ein Getriebe mit abgestuftem zweikränzi— gern Zahnrad (74, 75) gebildet ist, dessen einer Zahnkranz (74) für den Eingriff mit dem Antriebsritzel (62) ausgebildet ist, und dessen zweiter Zahnkranz (75) eine unterschiedliche Zähnezahl bezüglich des ersten Zahnkranzes aufweist und in Eingriff mit dem festgelegten Ritzel (40) steht.
6. Rollstuhl nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Getriebeträger (66, 69) um die Achse des festgelegten von der Radachse (37) getragenen Ritzels (40) verschwenkbar beweglich gelagert ist.
7. Rollstuhl nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Getriebeträger (66, 69) eine Platte (65) und einen Deckel (69) aufweist, welche schwenkbar gelagert sind, wobei die Leerlaufgetriebe- oder Zwischenzahnradeinrichtungen zwischen diesen montiert sind.
8. Rollstuhl nach Anspruch 7» dadurch gekennzeichnet, daß der Getriebeträger zwischen der ersten Extremlage und einer zweiten Extremlage durch einen drehbaren Nocken (76) verschwenkbar ist, wobei der Nocken auf einer Welle (77) angeordnet ist, die durch einen Steuerhebel (78) drehbar ist, und wobei der Nocken mit einer von der Platte (65) getragenen Nockenbuchse (79) in Eingriff steht.
9. Rollstuhl nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die äteuerwelle (73) in- einer gewählten Stellung mittels eines lösbaren Verriegelungsarmes (3i) verriegelbar ist.
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10. Rollstuhl nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebsübertragungseinrichtung ein von der Radplatte (41) getragenes Untersetzungsgetriebegehäuse (54) aufweist, daß das Untersetzungsgetriebegehäuse (54) die Ausgangswelle (57) enthält, und daß die Ausgangswelle (57) mit dem Elektromotor (51) über ein Schneckenrad (58) gekoppelt ist, welches auf der Ausgangswelle angeordnet ist und in Eingriff mit einer Schnecke (53) steht, die von dem Elektromotor angetrieben ist.
11. Rollstuhl nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Radplatte (41) federnd in einem Montageträger (48, 49) gelagert ist, welcher an dem Rahmenteil (3) anschließbar ist, wobei der Montageträger eine Buchse (47) aufweist, die ein Aufhängungsmittel bildet, welches derart ausgebildet ist, daß eine federnde Bewegung der Radplatte (41) unabhängig von dem Rahmenteil (3) gewährleistet ist.
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