DE2421489A1 - Verfahren zur herstellung von fermentations-polysacchariden mit einer nicht faserartigen struktur - Google Patents
Verfahren zur herstellung von fermentations-polysacchariden mit einer nicht faserartigen strukturInfo
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Description
Verfahren zur Herstellung von Fermentations-Polvsacchariden
mit einer nicht
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faserartigen Struktur
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf die Herstellung von durch Fermentation von Kohlenhydraten mittels geeigneter
Mikroorganismen, beispielsweise, jedoch ohne eine Einschränkung darzustellen, eines Mikroorganismus des Typs Xanthooionas wie
Xanthomonas campestris oder eines Mikroorganismus des Typs Arthrobacter wie Arthrobacter viscosus, hergestellten Polysacchariden
in pulverförmiger, nicht faserartiger Form.
Es^st bikannt, dass man gewohnlich das Polysaccharid aus der
fermentierten Würze (mout), in der es entstanden ist, dadurch isoliert, dass man es durch Zusatz eines flüssigen Ausfällungsmittels
zu dieser Würze, spezieller eines Alkohols mit einem geringen Molekulargewicht, wie Methanol, Äthanol, Isopropanol,
tert.-Butanol oder einer Mischung solcher Alkohole untereinander und/oder mit mindestens einer anderen organischen Flüssigkeit,
beispielsweise einer Mischung von tert.-Butanol und Aceton,
ausfällt. Das am häufigsten für diesen Zweck verwendete Mittel ist Isopropanol. Man kann auch ein flüssiges, nicht alkoholisches
Ausfällungsmittel verwenden, beispielsweise Aceton
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allein oder jede andere geeignete organische Flüssigkeit oder eine Mischung solcher Flüssigkeiten. Die Ausfällung wird im
allgemeinen bei Dosierungen von 45 bis 60 Ge\-j% des Ausfällungsmittels
in dem Milieu erhalten.
Das so ausgefällte Polysaccharid liegt im allgemeinen in Form
von ziemlich langen Fasern vor.Nach deren Abtrennung aus ihm
Mutterlaugen kann man diese Fasern auf bekannte Weise durch Waschen reinigen, wobei man sie in einer gewissen Menge einer
sauberen Flüssigkeit auf der Basis eines üblichen organischen Waschmittels bewegt. Es versteht sich, dass man bemüht
ist, diese Flüssigkeit so zu wählen, dass die Polysaccharidfasern darin unlöslich sind und das Maximum an Verunreinigungen
darin löslich ist. Zum Zwecke der Vereinfachung wählt man zur Durchführung des Waschvorgangs möglichst eine Flüssigkeit, die
mit der zur Bewirkung der Ausfällung verwendeten identisch oder dieser analog ist.
Bei diesen Arbeitsgängen verwendet man gewöhnlich Alkohole oder andere organische Waschflüssigkeiten wie sie gewöhnlich
durch industrielle Destillation geliefert werden, d.h. entweder wasserfrei oder häufiger etwa in Form ihrer wässrigen
Azeotrope. So verwendet man beispielsweise Äthanol von etwa 95,6 Vol%, Isopropanol von etwa 87,8 VoI^ usw.
Man trennt darauf das Polysaccharid von der Waschflüssigkeit ab, trocknet und zerkleinert es, beispielsweise so, dass man
ein Pulver erhält, dessen Teilchen Dimensionen zwischen 50 und 400 jum aufweisen.
Jedoch weist im allgemeinen das so erhaltene Pulver schlechte Fliesscharakteristika auf, seine scheinbare Dichte ist gering
und sie bewirkt eine ziemlich starke Zusammenpressbarkeit. Diese Eigenschaften sind für den Transport des Pulvers und
seine Handhabung bei der industriellen Anwendung sehr störend und geben Anlass zu verschiedenen Unzulänglichkeiten: Festset-
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zen in den EmiUlltriclTternj Wegblasen durch Wind usw. Dies ist im
wesentlichen darauf zurückzuführen, dass das Pulver aus kleinen Fasern gebildet wird.
Gemäss der vorliegenden Erfindung wurde nun gefunden, dass es
möglich ist, Fermentationspolysaccharide herzustellen, die in Form eines Pulvers vorliegen, das nicht faserartig ist, sondern
aus kleinen Körnchen gebildet ist und daher gute Fliesscharak~
teristika aufweist. Om zu diesem Ergebnis zu gelangen, genügt es, zum Waschen der durch Ausfällen aus der fermentierten Würze
erhaltenen Polysaccharidfasern ein organisches Waschmittel zu verwenden, das in angemessener Weise nicht allzu sehr, jedoch
auch nicht in zu geringem Ausmass wässrig ist.
Wird im folgenden vom Gewichtsgehalt der Waschflüssigkeit an organischem Mittel gesprochen,- so handelt es sich von dem Gewichtsanteil
bzw. Gewichtsverhältnis dieses Mittels bezogen auf das gesamte organische Waschmittel + Wasser in der in Betracht
gezogenen Waschflüssigkeit, wobei das organische Waschmittel durch eine organische einheitliche Flüssigkeit oder eine Mischung
solcher Flüssigkeiten gebildet werden kann.
Man hat festgestellt, dass, falls die Waschflüssigkeit einen Gewichtsanteil an organischem Mittel aufweist,der dem gleich
ist, der der Löslichkeitsgrenze des Polysaccharids in dem Waschmilieu entspricht, oder einen Gewichtsanteil an organischem
Mittel, der nicht mehr als einen gewissen Wert y% über dem liegt, der dieser Löslichkeitsgrenze entspricht, die
gewaschenen Polysaccharidfasern sehr weich sind, schwer trocknen und untereinander reagglomerieren.
Falls die Waschflüssigkeit einen Gewichtsanteil an organischem Mittel aufweist, der von y% bis zu einem gewissen (höheren)
Wert z% über dem der der Löslichkeitsgrenze des Polysaccharids
in dem Waschmilieu entspricht, so trocknen die
gewaschenen Polysaccharidfasern ohne Schwierigkeit und das ge-
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trocknete Produkt wird zu einer granulären, nicht faserigen
Struktur zerkleinert.
Weist die Waschflüssigkeit einen Gevrichtsgehalt an organischem Mittel auf, der über z% über dem liegt, der der Löslichkeitsgrenze
des Polysaccharids in dem Waschmilieu entspricht, so
weist das nach dein Waschen und Trocknen zerkleinerte Produkt
eine faserige, nicht granuläre Struktur auf.
Entsprechend dem Vorstehenden betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zur Herstellung von Fermentations-Polysaochariden,
durch Ausfällen des Polysaccharids ausgehend von einer Würze, in der es durch Einwirken eines geeigneten
Mikroorganismus entstanden ist, beispielsweise, jedoch ohne eine Beschränkung darzustellen, e.inea Mikroorganismus des
Typs Xanthornonas wie Xanthomonas campestris oder des Typs
Arthrobäcter wie Arthrobacter viscosus, mittels eines flüssigen Ausfällungsmittels, insbesondere, jedoch ohne eine Beschränkung
darzustellen, eines Alkohols mit einer geringen Molekularmasse bzw. einem niedrigen Molekulargewicht, wie
Methanol, Äthanol, Isopropanol oder tert.-Butanol oder einer Mischung solcher Alkohole untereinander und/oder mit mindestens
einer anderen organischen Flüssigkeit wie Aceton oder auch einer geeigneten organischen, nicht alkoholischen Flüssigkeit,
wie Aceton^oder einer Mischung solcher Flüssigkeiten, anschliessende Abtrennung des ausgefällten Polysaccharids von
den Mutterlaugen, Waschen d.er Polysaccharid-fasern mit einer
wässrigen Flüssigkeit auf der Basis eines organischen Mittels zum Waschen bzw. eines organischen Waschmittels, anschliessendes
Trocknen und Zerkleinern des gewaschenen Polysaccharids, das dadurch gekennzeichnet ist, dass die wässrige Flüssigkeit,
die zum Waschen verwendet wird, einen GeAvichtsanteil an organischem
Waschmittel von y% bis z% über dem aufweist, der der
Löslichkeitsgrenze des Polysaccharids in dem Waschmilieu entspricht, wobei der Wert von y% über dem, der dieser Löslichkeitsgrenze
entspricht, der Wert ist, unter dein die
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gewaschenen Polysaccharidfasern sehr weich sind, schwierig trocknen und miteinander reagglomerieren, und der Wert von z%
über dem, der der genannten Löslichkeitsgrenze entspricht, der Viert ist, über dem das nach dem Waschen und Trocknen
zerkleinerte Polysac'charid eine faserartige Struktur aufweist.
In der vorliegenden Beschreibung und den folgenden Patentansprüchen
wird der Gehalt an organischem Waschmittel, der über dem liegt, der der Löslichkeitsgrenze des Polysaccharide in
dem Waschmilieu entspricht, auf folgende Weise ausgedrückt: Ist beispielsweise x.% der Gewichtsgehalt an organischem Mittel,
der der Löslichkeitsgrenze des Polysaccharids in diesem Milieu entspricht, und hat beispielsweise die Waschflüssigkeit einen
Gewichtsgehalt (an diesem Mittel) w von 20% über dem Gehalt χ
- , so bedeutet dies, dass der Gehalt w in % = χ + 20 ist (und nicht, dass man den Wert von w dadurch berechnet,
dass man zu χ 20% seines eigentlichen Wertes fügt).
Die Notwendigkeit eines begrenzten Gehalts an organischem Waschmittel zur Erzielung eines ,Pulvers mit Granularstruktur kann
dadurch erklärt werden, dass, wenn die Konzentration des Wassers, die den Feststoff imprägniert, ausreichend_stärker ist
als seine Konzentration in der es umgebenden Flüssigkeit, beim Trocknen, wo bevorzugt das organische Lösungsmittel ver-
.v.'ir·"-
dampft, das Polysaccharid in ein Gel zurückgebildeT^unter Bildung
eines sehr dichten Gels), wodurch seine faserartige Struktur zerstört wird.
Hieraus versteht sich, dass innerhalb der optimalen Zone des Gehalts an organischem Waschmittel, die vorstehend definiert
wurde, der genaue optimale Gehalt von der Konfiguration und den Betriebsbedingungen der Trockenvorrichtung (kontinuierlich,
diskontinuierlich, in Vakuum usw.) abhängig ist.
Der Gehalt an organischem Mittel, der der Löslichkeitsgrenze des
Polysaccharids in dem Waschmilieu entspricht, hängt von den
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Gegebenheiten bzw. vom jeweiligen Fall ab. Er hängt beispielsweise
von der Natur der Waschflüssigkeit, von der Natur und den Bedingungen der Fermentation usw. ab. In der Praxis muss er im
voraus für einen gegebenen Arbeitstyp bestimmt werden.
In gleicher Weise muss für einen gegebenen Arbeitstyp im voraus die optimale Gehaltszone bzw. der optimale Bereich des Gehalts
an organischem'flüssigem Waschmittel, wie vorstehend definiert,
sowie gegebenenfalls der genaue optimale Gehalt bestimmt v/erden, da die Vierte dieser Arbeitsfaktoren bzw. Betriebsbedingungen
für alle Waschflüssigkeiten und für alle Arbeitsbedingungen nicht gleich sind. Sie variieren tatsächlich'mit verschiedenen
Faktoren, insbesondere der Natur der Waschflüssigkeit, der Natur und den Bedingungen der Fermentation, der Natur der verschiedenen
Körper, die durch das Polysaccharid adsorbiert werden können oder mit ihm verbunden saal können, äor v/acchteripcratar, Konzentration (an Trockenmaterial) in der Waschzone, der Kontaktzeit
mit der Waschflüssigkeit, dem eventuellen Vorhandensein von Fremdkörpern (für den Jeweiligen Fall notwendige zugefügte
Zusatzstoffe), den für die Trocknung und spätere Zerkleinerung angewendeten Bedingungen, der End-Granulometrie.
Geht man von einem vorgegebenen organischen Waschmittel aus, um den optimalen Bereich für den Gewichtsgehalt an diesem Mittel
zwischen y% und z% über dem zu finden, der der Löslichkeitsgrenze
des Polysaccharids in dem Waschmilieu entspricht, so empfiehlt es sich, vorausgehende Versuche durchzuführen. Es vurde
gefunden, dass es bequem und nützlich ist, diese Versuche nach der in den folgenden Absätzen a) und b) beschriebenen Weise
durchzuführen:
a) Zur-Untersuchung eines organischen Waschmittels, das darüberhinaus
auch zur Ausfällung des Polysaccharids aus der Ausgangsflüssigkeit dienen kann, bestimmt man zuerst die Löslichkeitsgrenze
des Polysaccharids durch Bildung eines Gels, beispielsweise mit etwa 1 Gevr% des Polysaccharids in destilliertem
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Wasser, worauf man in weniger als fünf Minuten in ein Volumen· von etwa 2 1 dieses Gels, das bei der gewünschten Temperatur
in gerührtem Zustand gehalten wird, das in Betracht gezogene organische Waschmittel bis zur Ausfällung des Polysaccharids
einbringt. Es kann daraufhin die Konzentration an Wasser im Hinblick auf das gesamte Wasser + organisches Mittel im Moment
der Ausfällung leicht berechnet werden. Vorzugsweise führt man anschliessend einen zweiten analogen Versuch durch, der es gestattet,
diese Konzentration an Wasser mit grösserer Präzision festzustellen.
b) Zu einem zweiten Zeitpunkt führt man parallele Waschversuche der ausgefällten, frisch abgesaugten Polysaccharidfasern
durch, wobei man als Waschflüssigkeiten für die verschiedenen Parallelversuche Mischungen von Wasser und organischem Waschmittel
verwendet, die einen progressiv ansteigenden Gehalt an diesem Mittel aufweisen, beispielsweise von jeweils 5%, 10?ό,
15?', 20%, 25^ usw. (oder alternativ einen Gehalt an Wasser pe--—
zogen auf das geoamte V/asser H- organisches Mittel,der progressiv
abfällt, was die Ermittlung des entsprechenden Gehalts an diesem Mittel erlaubt), über dem Gewichtεanteil" an organischem Waschmittel,
der der durch die Versuche a) bestimmten Löslichkeits- :
grenze entspricht. Man führt diese Waschvorgänge unter den Arbeitsbedingungen (Temperatur, Konzentration an Trockenmaterial,
Kontaktzeit usw.) durch, die man in der Praxis anwenden möchte. Man trennt die erhaltenen Fasern nach jedem Waschversuch ab, saugt
sie ab, trocknet sie, zerkleinert sie und siebt sie gegebenenfalls, alles unter den Bedingungen, und mit dem Vorrichtungßtyp,
den man in der Praxis anwenden möchte. Man Ulster- ^
sucht die erhaltenen Teilchen von jedem Versuch, unter dem Mikroskop
und misst ihre Fliesscharakteristika, vorzugsweise mittels eines Tests wie dem im nachfolgenden Beispiel 1 beschriebenen.
Man bestimmt so die optimalen Arbeitsbedingungen für-^den Waschvorgang
in Abhängigkeit bzw. in Funktion von den ,anderen Bedingungen des gesamten Polysaccharid-Herstellungsverfahrens.
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Nimmt man beispielsweise Isopropanol als organisches Waschmittel, so stellt man fest, dass im allgemeinen der Wert x% des
Gewichtsgehalts bzw. Gewichtsanteils an diesem Mittel, der der
Löslichkeitsgrenze des Polysaccharide in dem Waschmilieu entspricht, in der Grössenordmmg von 50% liegt, dass der Wert y%
über diesem Gehalt ungefähr 8% beträgt und dass der Wert von z%
über diesem Gehalt etwa 25/ί beträgt. Der genaue optimale Wert
für wässriges als Waschflüssigkeit zu verwendendes Isopropanol liegt daher zwischen 8 und 25 Gew% über dem Gewichtsgehalt an
diesem Alkohol, der der Löslicbkeitsgrenze des Polysaccharids in dem Waschmilieu entspricht.
Andere Versuche unter Verwendung von tert.-Eutanol als organisches
Waschmittel haben einen Wert von x% des Gewichtsanteils an clieeom Alkohol, der der Löslichkeitsgrenze des Polysaccharids
in dem Waschmilieu entspricht, in der Grössenordnung von 50%,
einen Wert von y% über diesem Gehalt von etwa 9% und einen
Wert von z% über diesem Gehalt von etwa 28% gezeigt. So liegt der genaue optimale Wert für das als Waschflüssigkeit zu verwendende
wässrige tert.-Butanol zwischen 9 und 28 &e\-i% über
dem Gewichtsanteil dieses Alkohols, der der Löslichkeitsgrenze des Polysaccharids in dem Waschmilieu entspricht.
Die allgemeinen bevorzugten Bedingungen für die praktische Durchführung des erfindungsgemässen Verfahrens werden im folgenden
genauer dargelegt:
Vorzugsweise wird der erfindungsgemässe Waschvorgang bei einer Temperatur von 0 - 50 , insbesondere bei einer Temperatur von
25 - 35 durchgeführt, wobei die Dauer des Kontakts zwischen dem Polysaccharid und der Waschflüssigkeiten von 3 Minuten bis
zu einer Stunde beträgt. Vorzugsweise enthält die Waschflüssigkeit auch als organisches Waschmittel entweder einen .Alkohol
mit einem geringen Molekulargewicht wie Methanol, Äthanol, Isopropanol oder tert.-Butanol oder anstelle eines einzigen Alkohols
eine Mischung solcher Alkohole miteinander und/oder mit min-
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destens einer anderen organischen Flüssigkeit wie Aceton, oder auch nodieine geeignete organische nicht alkoholische Flüssigkeit,
beispielsweise Aceton allein, oder eine Mischung solcher nicht alkoholischer organischer Flüssigkeiten . Es ist
besonders bequem, das organische Waschmittel so zu wählen, dass es mit dem flüssigen organischen Mittel, das zur Bewirkung der
Ausfällung verwendet wurde, identisch ist.
Es ist gleichgültig, welche Arbeitsweise man einsetzt, um den Waschvorgang durchzuführen. Man kann beispielsweise kontinuierlich
oder diskontinuierlich arbeiten, ein Gefäss mit mechanischem Rühren bzw. Bewegen oder eine Vorrichtung mit planmässigem
Kontakt im Gegenstrom verwenden usw. Vorzugsweise setzt man eine Menge an Waschflüssigkeit von mindestens 5 kg, insbesondere
von AO bis 150 kg oder sogar mehr pro kg Polysaccharid ein.
Man kann das organische Waschmittel durch Destillation der resultierenden
V.'aschflüssigkeit nach üblichen Techniken wiedergewinnen.
Für den Fall, dass dieses Mittel ein einziger Alkohol ist, ist es möglich, die Arbeitsweise der Destillationsvorrichtung
so zu regeln, dass man einen wässrigen alkohol gewinnt,
der den erforderlichen Gehalt aufweist, um erneut für einen weiteren Waschvorgang verwendet werden zu können. Jedoch ist es
einfacher, den Alkohol in der in der Industrie üblichen konzentrierten Form wiederzugewinnen und ihn anschliessend auf
den gewünschten Gehalt durch Zusatz von Wasser zu verdünnen. Man verwendet vorzugsweise hierzu destilliertes Wasser oder
Quellwasser oder auch Wasser, das zur Erfüllung bestimmter Ziele, ausser dem erfindungsgemäss gewünschten Ziel, mit bestimmten
gewünschten Verbindungen versetzt wurde; so kann man dem Wasser ein geeignetes chemisches Mittel, einen entfärbenden Zusatz
usw. zusetzen.
Für den Fall, dass das organische Waschmittel mehrere organische Verbindungen umfasst, kann es durch die Destillation der vom
Waschen resultierenden Flüssigkeit möglich sein, diese gemisch-
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ten Verbindlangen zusammen wiederzugewinnen, wenn ihre Flüchtigkeiten
ähnlich sind (was beispielsweise für eine Mischung von Methanol und Aceton der Fall ist), wohingegen man sie getrennt
erhält, wenn ihre Flüchtigkeiten merklich auseinanderliegen und man sie zur Wiederverwendung wieder miteinander vermischt
(was beispielsweise für eine Mischung· von tert.-Butanol und Aceton
zutrifft). Jedoch wird man im Falle der einen oder der anderen Hypothese im allgemeinen diese Verbindungen nicht in wässriger
Form wiedergewinnen, die den zur Wiederverwendung so wie den für einen weiteren Waschvorgang erforderlichen Gehalt aufweisen,
sondern in der in der Industrie üblichen konzentrierten
Form, was eine nachfolgende erneute Verdünnung dieser Verbindungen
oder ihrer Mischung auf den für ihre Wiederverwendung gewünschten Gehalt mit sich bringt. Diese Verdünnung wird nach
den vorstehend aufgeführten bevorzugten Prinzipien durchgeführt.
Die folgenden Beispiele veranschaulichen die Durchführung des erfindungsgemässen Verfahrens:
Versuch A)
Man bringt in ein mit einem mechanischen Rührer (Turbinenrührer) ausgerüstetas Gefäß 10 1 einer von der Fermentation
eines wässrigen als fermentierbares Material Zucker enthaltenden Substrats mit Xanthomonas campestris stammenden Würze ein.
Dieses wässrige Substrat enthielt 20 g Zucker pro 1 und seine Fermentation wurde während 60 Stunden durchgeführt.
Manx rührt diese Würze mit der Turbine bei 500 U/min bei einer
Temperatur von 25° und bringt während fünf Minuten unter weiterem Rühren 21 1 wässriges Iso'propanol von 25 mit einem Alkoholgehalt
von 83 Gew% (Dichte 0,822) ein, was die Ausfällung des
Polysaccharide aus der Würze in Form von Fasern sicherstellt.
Der Gewichtsgehalt an Alkohol, der der Löslichkeitsgrenze des
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Polysaccharide in dem Ausfällungsmilieu entspricht, liegt bei
etwa 53/0.
Man saugt den faserigen Polysaccharidniederschlag ab und bringt
die feste Fraktion erneut in den Behälter ein, in den mai; auch
10 1 Isopropanol mit einem Gehalt von 83/i als Waschflüssigkeit
einbringt. Diese Arbeitsweise stellt eine VJaschtecbnik dar, die
der vorliegenden Erfindung nicht entspricht, da der Alkoholgewichtsgehalt
der Waschflüssigkeit über etwa 300A (= 83 - 53) über
dem liegt, der der Löölichkeitsgrenze des Polysaccharide entspricht.
In der Tat stellt man durch geeignete Bestimmungen fest, dass seine Löslichkeitsgrenze in dem Waschmilieu nahe der
im Ausfällungsmilieu vorhandenen liegt.
Man rührt den Inhalt des Behälters während zehn Minuten bei 500 U/min und saugt anschliessend das gewaschene Polysaccharid
ab. Man breitet die erhaltenen Fasern auf einem Trockungsgitter (clayette de sechoir) aus und trocknet sie dort eine halbe
Stunde bei einer Temperatur von 85 mit einem Luftstrom. Man erhält so 140 g PoDysaccharic! mit einem Feuchtigkeitsgehalt von
nicht über 7%· Man zerkleinert in einer Zerkleinerungsvorrichtung
mit einem Gitter von 1 mm zu einem Pulver.. Das erhaltene weissliche Pulver weist im nicht geschichteten Zustand eine
scheinbare Dichte von 0,42 und im geschichteten Zustand von 0,57 auf. Bringt man 50 ecm davon in ein Fläschchen von 30 mm
Durchmesser ein, das an seinem unteren Teil mit einer kreisförmigen Öffnung von 5 mm Durchmesser durchbohrt ist, so kann
durch diese Öffnung ohne Schütteln nur etwa 1 ecm dieses Pulvers ausströmen. Die mikroskopische Untersuchung dieses Pulvers bei
einer Vergrösserung von 50 zeigt, dass es aus kleinen Fäserchen gebildet wird. ,
Versuch B)
Man führt auf die gleiche Weise wie in Versuch A) eine Ausfällung
des faserigen Polysaccharids ausgehend von 10 1 der glei-
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clien !fermentierten Würze durch.
Nach dem ersten Absaugen bringt man den Niederschlag erneut in den Behälter ein, in den man auch 10 1 65%iges Isopropanol
(Dichte bei 25 = 0,870) einbringt, das man durch Verdünnen des 83/iigen Isopropanols mit Wasser erhalten hat. Diese Arbeitsweise
entspricht der erfindungsgemässen Technik, da der
Gewichtsgehalt der Waschflüssigkeit an Alkohol nur über etva 12% (-· 65 ~ 53) über dem liegt, der der Löslichkeitsgrenze der,
Polysaccharids entspricht«
Man rührt, saugt ab und trocknet wie in Versuch A). Das erhaltene Polysaccharid v/eist einen Feuchtigkeitsgehalt von 7% auf.
Man zerk] einei't es wie in Versuch A). Das erhaltene weissliche
Pulver weist im nicht geschichteter. Zustand eine scheinbare l-iobte
von 0,66 und im geschichteten Zustand von 0,83 auf. Unterzieht man es dem in Versuch A) beschriebenen Fliesstest, so entströmen
der Öffnung des Fläschchens ohne Schütteln etwa 40 ecm dieses
Pulvers. Die mikroskopische Untersuchung bei 5Ofacher Vergrösserung
zeigt, dass das Pulver aus kleinen Körnchen gebildet ist, die zerstossenem Glas ähneln.
Versuch C)
Man bringt in ein mit einem mechanischen Rührer (Turbinenrührer)
ausgerüstetes Gefäß 10 1 einer durch Fermentation eines wässrige. Glukose als fermentierbares Material enthaltenden
Substrats mit Arthrobacter viscosus erhaltenen Würze ein. Dieses wässrige Substrat enthielt 15 g Glukose pro 1 und seine Fermentation
wurde während 90 Stunden durchgeführt.
Man rührt diese Würze mit dem Turbinenrührer bei 500 U/min bei einer Temperatur von 25° und bringt während 5 Minuten unter
weiterem Rühren 10 kg wässriges tert.-Butanol von 25° mit einem
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Alkoholgehalt von 9'6,5 Gew% ein, wodurch die Ausfällung des
Polysaccharids aus der Würze in Form von Fasern sichergestellt ist.
Der Alkoholgewichtsgehalt, der der Löslichkeitsgrenze des Polysaccharids
in dem Ausfällungsmilieu entspricht, liegt in diesem Falle bei etwa 49?6.
Man behandelt dann das ausgefällte Polysaccharid wie in Bei spiel 1, Versuch A), beschrieben, mit dem Unterschied, dass der
Waschvorgang mit 96,5%igem tert.-Butanol anstelle von 83^igem
Isopropanol durchgeführt wird. Es handelt sich hierbei um eine der vorliegenden Erfindung nicht entsprechende Technik, da
der Gewichtsgehalt der Waschflüssigkeit an Alkohol etwa 47,5% (= 96,5 - 49) über dem liegt, der der Löslichkeitsgrenze des
Polysaccharids entspricht. Wie in Beispiel 1 zeigen geeignete Bestimmungen in der Tat, dass seine Löslichkeitsgrenze in dem
Waschmilieu nahe der liegt, die sie in dem Ausfällungsmilieu war. .
Man erhält schliesslich 89 g Polysaccharidpulver mit einem Feuchtigkeitsgehalt von nicht über 5/6. Dieses Pulver hat im
nicht geschichteten Zustand eine scheinbare Dichte von 0,35 und seine FIiesscharakteristika sind sehr schlecht, wie im Versuch
A) von Beispiel 1. Dieses Pulver wird aus kleinen Fäserchen gebildet.
·
Versuch D)
Man führt auf die gleiche Weise wie im Versuch C) eine Ausfällung des faserigen Polysaccharids, ausgehend von 10 1 der gleichen
fermentierten Würze durch.
Man behandelt den Niederschlag wie in Beispiel 1, Versuch B),
beschrieben mit dem Unterschied, dass die Waschung mit 65%igem tert.-Butanol anstelle von 65%igem Isopropanol durchgeführt wird.
Diese Arbeitsweise entspricht der erfindungsgemässen Technik, da
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der Alkoholgewi chtsgehalt eier Waschflüssigkeit nur etwa 16^
( = 65 - 49) über dem liegt, der der Polysaccharid-Löslichkeitsgrenze
entspricht.
Man erhält schlie/jslich 93 g Polysaccharidpulver mit einem
Feuchtigkeitsgehalt von 8%. Dieses Pulver v/eist im nicht geschichteten Zustand eine scheinbare Dichte von 0,74 auf und
seine Fliesscharokteristika sind gut, wie in Beispiel 1, Versuch
B). Dieses Pulver besteht aus kleinen Körnchen.
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Claims (18)
1. Verfahren zur Herstellung von Fermentationspolysacchariden
mit einer nicht faserigen Struktur durch /usfällen des Polysaccharide
aus einer Würze, in der es durch Einwirken eines geeigneten Mikroorganismus entstanden ist, beispielsweise
durch einen Xanthom.onas-Mikroorganismus wie Xanthoraonas campestris
oder einen Arthrobacter-Mikroorganisrnus wie Arthrobacter
viscosus, mit Hilfe eines flüssigen Ausfällungsmittels, insbesondere eims-Alkohols mit niedrigem Molekulargewicht
wie Methanol, Äthanol, Isopropanol oder tert.-Butanol oder einer Mischung solcher Alkohole untereinander und/oder
mit mindestens einer anderen organischen Flüssigkeit wie Aceton oder auch einer geeigneten nicht alkoholischen organischen
Flüssigkeit wie Aceton oder einer Mischung solcher Flüssigkeiten, Abtrennen des ausgefällten Polysaccharids aus
den Mutterlaugen, Waschen der Polysaccharidfasern mit einer wässrigen Flüssigkeit auf der Basis eines organischen Waschmittels,
anschliessendes Trocknen und Zerkleinern des gewaschenen Po^saccharids, d a d u r "c h gekennzeichnet , dass die zum Waschen eingesetzte wässrige
Flüssigkeit einen Gewichtsgehalt an organischem Waschmittel von y?o bis z% über dem Gehalt aufweist, der der Löslichkeitsgrenze
des Polysaccharids in dem Waschmilieu entspricht, wobei der Wert y>o^ der über dem der Löslichkeitsgrenze entsprechenden
liegt, so liegt, dass unter ihm die gewaschenen Polysaccharidfasern weich sind, schwierig trocknen
und miteinander reagglornerieren, und der Wert z^, der
über dem der Löslichkeitsgrenze entsprechenden liegt, so liegt, dass über ihm das nach dem Waschen und Trocknen zerkleinerte
Polysaccharid eine faserige Struktur aufweist.
2. Verfahren gemäss Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
die Waschflüssigkeit als organisches Waschmittel einen /lkohol
mit niedrig e ία Molekül ar gewicht wie Methanol, Äthanol,
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- Ib -
Isdpropanol oder tert.-Butanol enthält oder eine Mischung
solcher Alkohole untereinander und/oder mit mindestens einer
anderen organischen.Flüssigkeit wie Aceton enthält oder auch eine geeignete nicht alkoholische organische Flüssigkeit
wie Aceton allein enthält, oder eine Mischung solcher organischer
nicht alkoholischer Flüssigkeiten enthält.
3. Verfahren gemäss Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
dass das organische Waschmittel so gewählt wird, dass es identisch mit dem organischen flüssigen Mittel ist, das zur
Bewirkung der Ausfällung verwendet wurde.
4. Verfahren gemäss einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
dass das organische Waschmittel Isopropanol ist und der Wert von y% 8% und der Wert von z% 25/ö betragen.
5. Verfahren gemäss einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
dass das organische Waschmittel tert.-Butanol ist und der Wert für y% 9% und der Wert für z% 28%' betragen.
6. Verfahren gemäss einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
dass man für ein bestimmtes organisches Waschmittel zur Vorbestimmung des optimalen Gewichtsgehalts an diesem
Mittel im Bereich von v>o bis z% über dem der der Löslichkeit umgrenze
des Polysaccharids in dem Waschinilieu entspricht, ein Gel herstellt, insbesondere von etwa 1 Gew?j des Polysaccharids
in destilliertem Wasser, dass man während weniger als fünf Minuten in ein Volumen von etwa 2 1 dieses Gels, das
bei der gewünschten Temperatur im gerührten Zustand gehalten wird, das zu untersuchende organische Waschmittel bis zur
Ausfällung des Polysaccharids einbringt, was durch Berechnung die Konzentration an Wasser bezogen auf das gesamte Wasser +
organisches Mittel im Moment der Ausfällung ergibt, insbesondere mit einer Wiederholung der vorstehenden Arbeitsgänge, um
diese Viasserkonzentration mit grosser er Genauigkeit zu ermitteln,
worauf man parallele Viaschvorgange mit den ausgefällten
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— 11 —
frisch abgesaugten Polysaccharidfasern durchführt, wobei man als Waschflüssigkeiten für die verschiedenen parallelen Versuche
Mischungen von V/asser und organischem Waschmittel mit progressiv ansteigenden Gehalten an diesem Mittel oder alternativ
mit progressiv'abfallenden Wassergehalten bezogen auf
das gesamte Wasser-!-organisches Mittel, über dem Gewichtsgehalt
an organischem Waschmittel, der der Löslichkeitsgrcnze,
- die durch die vorstehenden Arbeitsgänge bestimmt wurde, verwendet, wobei diese Waschvorgänge unter den Arbeitsbedingungen
durchgeführt v/erden, die man in df.j.· Praxis anzuwenden wünscht,
wobei man die erhaltenen Ff^ern nach jedem Waschversuch abtrennt,
absaugt, +ro^knet, zerkleinert und gegebenenfalls
siebt uni alles dies unter den Bedingungen-und mit der Vorrichtung
des Typs durchführt, die man in der Praxis anzuwenden
wünscht, worauf man die in jedem Versuch erhaltenen Teilchen mikroskopisch untersucht und ihre Fliesscharakteristika
misst.
7. Verfahren gemäss einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
dass man den Waschvorgang des Polysaccharide bei einer Temperatur von 0 bis 50 und. insbesondere bei einer Temperatur
von 25 bis 35° durchführt.
8c Verfahren gemäss einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
dass die Kontaktdauer zwischen dem Polysaccharid und der Waschflüssigkeit drei Minuten bis zu einer Stunde
beträgt.
9. Verfahren gemäss einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekermzeichnet,
dass man eine Menge von mindestens 5 kg, insbesondere von 40 bis 150 kg oder sogar darüber an Waschflüssigkeit
pro kg Polysaccharid verwendet.
10. Verfahren gemäss einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
dass man den Waschvorgang des Polysaccharide
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diskontinuierlich durchführt.
11. Verfahren gemäss einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
dass man den Waschvorgang des Polysaccharids
kontinuierlich durchführt.
12. Verfahren gemäss einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
dass man den Waschvorgang des Polysaccharide in einem Gefäß unter mechanischem Rühren durchführt.
13· Verfahren gemäss einem der Ansprüche 1 bis 9 und 11, dadurch
gekennzeichnet, dass man den War.chvorgang des Polysaccharide
in einer methodischen bzw. planmüssigen Kontaktvorrichtung
im Gegenstrom durchführt.
14. Verfahren gemäss einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
dass man die vom Vaschen des Polysaccharide resultierende Flüssigkeit zur Wiedergevn.nm.mg des organischen
Waschmittels nach klassischen Techniken destilliert.
15. Verfahren gemäss Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass
für den Fall, dass das orgcoiisc-he Waschmittel ein einziger
Alkohol ist, man die Arbeitsweise der Destillationsvorrichtung* so einstellt, dass man den Alkohol in wässriger Form
mit dem zur Wiederverwendung für einen weiteren Waschvorgang erforderlichen Gehalt gewinnt.
16. Verfahren gemäss Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass für den Fall, dass das organische Waschmittel ein Alkohol
allein ist, man die Arbeitsweise der Destillationsvorrichtung
so regelt, dass man den /lkohol in in der Industrio üblicher
konzentrierter Form wiedergewinnt und man darauf den Alkohol auf den erforderlichen Gehalt zur Wiederverwendung für einen
erneuten Waschvorgang verdünnt, wobei diese Verdünnung in-sbesondeere
mit Hilfe von destilliertem Wasser oder Quellwasser oder auch mit V/asser durchgeführt wird, das mit verschie-
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19- 242U89
'denen gewünschten Verbindungen wie einem geeigneten cheini- "
sehen Mittel oder einem entfärbenden Zusatzstoff versetzt, wurde.
17. Verfahren gemäss Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass man für den Fall, dass .das organische V/aschmittel mehrere
or-ganische Verbindungen umfasst, die Arbeitsweise der Destillationsvorrichtung
so einstellt, dass man die Verbindungen je nach ihren Flüchtigkeitseigenschaften entweder als Gemisch
oder getrennt in ihrer in der Industrie üblichen Konzentration gewinnt und man darauf die Verbindungen im Gemisch oder getrennt
so verdünnt, dass ihre Mischung schliesslich den für das organische V/aschmittel zur V/i ed erverwendmig für einen
weiteren- Uoscbvorgang erforderlichen Gehalt aufweist, wobei
diese Verdünnung insbesondere mit destilliertem Wasser, Quollwosüor oder auch mit Y/aoser durchgeführt wurde, das mit
bestimmten gewünschten Verbindungen versetzt wurde, wie einem geeigneten chemischen Mittel oder einem entfärbenden Zusatzstoff.
18. Als neue industrielle Produkte die Formentatioiispolysaccharide
mit nicht faseriger Struktur, erhalten gemäss einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 17.
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