-
Universalrichtgerät Die Erfindung bezieht sich auf Richtgeräte, wie
sie für beispielsweise das Richten verbogener Fahrzeugteile, wie beispielsweise
Rahmen oder Karosserieteile von #raftfahrzeugen, Verwendung finden,und betrifft
insbesondere ein in Verbindung mit oder ohne Richtbank oder Richtbühne verwendbares
Universalrichtgerät mit einem bei Einsatz in Verbindung mit einer Richtbank oder
Richtbühne an deren Rahmen festlegbaren Richtbalken und gegenüber diesem vorzugsweise
hydraulisch verschwenkbarem Zugholm.
-
Bekannte Richtgeräte bestehen aus einem Richtbalken mit im Bereich
von dessen einem Ende um eine zur Richtba3kenachse senkrechte Achse schwenkbar angelenktem
und meist hydraulisch verschwenkbarem Zugholm. Solche Richtgeräte werden insbesondere
im Xraftfahrzeug-Reparaturwerkstätten für verschiedene Richtarbeiten benötigt und
sind für diese ausreichend. Für andere Richtarbeiten ist es erforderlich und auch
bereits bekannt, das Fahrzeug auf dem Rahmen einer Richtbank oder einer Richtbühne
als Ganzes festzulegen und die Richtarbeiten mittels eines am Bahroen der Richtbank
bzw. Richtbühne über einen Zugholm-ragkopf festgelegten Zugholmes durchzuführen.
-
Um günstige Zugkraftangriffsrichtungen zu erhalten, hat man dabei
im Zugholm-Trägkopf ein Schneckengetriebe angeordnet, über welches in Abhängigkeit
von der Betätigung einer Handkurbel der Zugholm in seiner Winkelstellung relativ
zur Achse seines Tragkopfes verschwenkt werden kann. Ein solchem verschwenkbarer
Zugholm mit ein Getriebe bergendem tragkopf ist nicht nur verhältnismäßig kostenaufwendig
und bedarf einiger Wartung, sondern ist auch einerseits lediglich an einer Richtbank
oder Richtbühne einsetzbar und bedingt insbesondere wegen seines notwendigerweise
verhältnismäßig hohen Gewichtes nicht unerhebliche Schwierigkeiten und Unbequemlichkeiten
bei seiner Handhabung insbesondere im Hinblick auf wiederholtes Umsetzen. Dadurch
ist die Wirtschaftlichkeit im Einsatz erheblich eingeschränkt, zumal bei der Handhabung
eines solchen Gerätes ein nicht unbeträchtlicher Richtzeitverlust auftritt. Infolge
der genannten Schwierigkeiten kann es auch zu Q~ealitätseinbußen bei der auszuführenden
Richtarbeit kommen.
-
Es ist weiterhin auch bereits bekannt, Richtgeräte der beschriebenen
Art in Verbindung mit einer Richtbank oder Richtbühne einzusetzen. Hierfür wird
der Richtbalken eines solchen Richtgerätes mittels Spannbacken am Richtbank- bzw.
Richtbühenrahmen
so festgelegt, daß der Zugholm des Richtgerätes
wie ein richtbank- bzw. richtbühnenfeste:# Zugboim wirkt. Dabei hat man, um schräge
Zugrichtungen zu erreichen5 bereits EZemmp tzen bzw.
-
Spannbacken eingesetzt, mittels derer der gesamte Richtbalken je nach
Bedarf winkelmäßig um seine eigene Längsachse gedreht am Rahmen der Richtbank bzw.
Richtbühne wiederfestgelegt werden kann. Hierfür ist allerdings immer das Lösen
zweier solcher Eleempratzen bzw. ,Spannglieder erforderlich. Dies bedingt erhebliche
Schwierigkeiten bei der Uminontage eines solchen an einem Richtbank- bzw. Richtbühnenrahmen
festgelegten Richtbalkens, da die Bestspannstellen desselben gegenüber dem Richtbank-bzw.
Richtbühnenrahmen nicht nur im allgemeinen schwer zugänglich sind, sondern darüberhinaus
auch noch gerade bei Umsetzungsarbeiten des Richtbalkens relativ zum Richtbank-
bzw. Richtbühnenrahmen Beeinträchtigungen der Bewegungsfreiheit und des zur Verfügung
stehenden Arbeitsraumes durch das auf dem Rahmen befindliche Fahrzeug hinzukommen.
Auch hierdurch werden Wirtschaftlichkeit und Ausführungsqualität der auszuführenden
Richtarbeiten sogar bei Einsatz eines solchen bekannten Richtgerätes in Verbindung
mit einer Richtbank bzw. Richtbühne erfahrungsgemäß beeinträchtigt. Richtarbeiten
mit winkelmäßig schräger Kraftangriffsrichtung, wie solche häufig erwünscht sind,
sind mit einem solchen Richtgerät allein nicht möglich.
-
Die Folge ist, daß ganz bestimmte Richtarbeiten, für welche aus dem
Gesichtspunkt der aufzubringenden Richtkräfte ein bekanntes Richtgerät durchaus
ausreichend wäre, jedoch bestimmte Zugrichtungen Voraussetzung sind, immer eine
sowohl hinsichtlich Anschaffung, als auch hinsichtlich Handhabung wesentlich teuerere
Richtbank bzw. Richtbühne eingesetzt werden muß. Das hat zur Folge, daß gewisse
Richtarbeiten nur in Spezialwerkstätten vorgenommen bzw. durchgeführt werden können.
-
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, mit einfachen und kostengünstigen
Mitteln diese Nachteile zu beseitigen-und ein in Verbindung mit oder ohne Richtbank
oder Richtbühne verwendbares
Universalrichtgerät mit einem bei
Einsatz in Verbindung mit einer Richtbank oder Richtbühne an deren Rahmen festlegbaren
Richtbalken und gegenüber diesem vorzugsweise hydraulisch verschwenkbarem Zugholm
zu schaffen, welches nicht nur auch bei Einsatz als Richtgerät allein die Nöglichkeit
unterschiedlicher Angriffsrichtungen für die aufzubringenden Zugkräfte bietet, sondern
darüberhinaus auch noch erheblich schneller, sctiherer und genauer unter minimaler
Beeinträchtigung der Handhabungen durch das auf dem Rahmen einer Richtbank oder
Richtbühne festgelegte Fahrzeug am Richtbank- bzw. Richtbühnenrahmen festlegbar
und umrüstbar sein soll, um im Interesse der Erhöhung von Wirtschaftlichkeit und
Ausführungsqualität der Richtarbeiten nicht nur bisher unvermeidbare Tot zeiten
für das Einrichten des Gerätes für die einzelnen Richtarbeiten einzusparen, sondern
auch dieses Einrichten praktisch unabhängig von der Notwendigkeit einer unmittelbaren
Zugriffsmöglichkeit von Hand in das Innere eines Rahmenfeldes zu machen und stattdessen
die Festlegungshandhabungen von außerhalb des Richtbank- bzw.
-
Richtbühnenrahmens her durchführen zu können.
-
Erfindungsgemäß kennzeichnet sich ein Universalrichtgerät der eingangs
genannten Art dadurch, daß der Richtbalken zweiteilig ausgebildet ist und an seiner
bei Einsatz in Verbindung mit einer Richtbank oder Richtbühne außerhalb der Festlegungsstelle
an deren Rahmen liegenden Teilungsstelle eine Verstelleinrichtung aufweist, mittels
derer beide Richtbalkenteilstücke in unterschiedlichen Schwemkwinkelstellungen um
ihre gemeinsame Achse aneinander festlegbar sind.
-
Dabei kann zweckmäßig vorgesehen sein, daß die Festlegung beider Richtbalkenteilstücke
relativ zueinander durch ein senkrecht zur Richtbalkenachse wirksames Verriegelungselement
erzielbar ist. In zweckmäßiger Weiterbildung kann ferner der Richtbalken aus zwei
ineinander steckbaren Rohren kreisförmigen Querschnitts gebildet sein und das den
Zugholm tragende Rohrteilstück
mindestens ein Durchgangsloch und
das andere Rohrteilstück vorzugsweise in gleichem Winkelabstand zueinander eine
Vielzahl von Durchgangslöchern aufweisen, wobei die Löcher in beiden Rohrteilstücken
zwecks Aufnahme eines die Winkelverstellung beider Rohrteilstücke relativ zueinander
festlegenden Durch steckstiftes etwa gleichen Durchmesser aufweisen, Bine solche
Ausführungsform hat den Vorzug, besonders kostengünstig erstellt werden zu können.
Auf Grund der kreisförmigen Außcrjkontur des zugholmfernen Rohrteilstückes, welches
bei Einsatz des Universal richtgerätes nach der Erfindung in Verbindung mit einer
Richtbank oder Richtbühne an deren Rahmen festgelegt werden muß, ergibt sich aber
die Notwendigkeit spezieller, Rohrschellen aufweisender Klemmbacken. Ein solches
Gerät hat aber den Vorteil, daß es in Verbindung mit bereits vorhandenen Richtbänken
oder Richtbühnen zum Einsatz kommen kann, welche bereits für Arbeiten in Verbindung
mit herkömmlichen Richtgeräten ausgerüstet sind, und zwar dies deswegen besonders
zweckmäßig, weil in einem solchen Falle das nicht den Zugholm tragende Richtbalkenteilstück
bzw. Rohrstück lediglich einmal mittels der beiden vorhad#enen XI emmprat zen bzw.
Spannbacken am Ri chtb ank-bzw. Richtbühnenrahmen festgelegt und dann, wenn eine
Zugrichtungsänderung vorgenommen werden soll, nicht mehr gelöst zu werden braucht
, durch die Erfindung die Möglichkeit gegeben ist, die Winkelstellung des Sugholmes
relativ zur Richtbalkenachse auch bei drehfest estgelegtem zugholmfernem Richtbalkenteilstück
zu verändern, d.h. mit anderer. Schwenkstellung des Zugholms zu arbeiten.
-
Besonders bewährt hat sich aber die Ausführung gemäß einem anderen
Erfindungsgedanken, nach dem die Festlegung beider Richtbalkenteile relativ zueinander
durch ein parallel zur Richtbalkenachse wirksames Verriegelungselement erzielbar
ist.
-
Dabei kann der Richtbalken in vorteilhafter Fortbildung dieses Erfindungsgedankens
aus zwei Teilstücken gebildet sein, die an den einander benachbarten Enden jeweils
Radialflansche aufweisen,
in denen miteinander zum Fluchten bringbare
Durchgangslöcher gleichen Durchmessers vorgesehen sind, durch weicbe zum Zwecke
des gegenseitigen Verschraubens der gewünschten Winkelstellung relativ zueinander
Schraubbolzen hindurchsteckbar (ind. werner können mit Vorzug die Richtbalkenteilstücke
über ein beiden gemeinsames Zentrierglied achsgleich geführt sein, gegenüber dem
sich beide abstützen, wobei das Zentrierglied am einen Richtbalkenteilstück festgelegt
und in dss andere einsteckbar ist. Das Zentrierglied kann dabei zweckmäßig ein in
das den Zugholm tragende Richtbalkenteilstück hinei m agendes Glied kreisförmiger
Außenkontur, etwa ein Stück Rundstahl, vorzugsweise aber ein Kreisrohr, sein.
-
Besonders bewährt hat sich eine weitere erfinderische Fortbildung,
gemäß welcher beide Richtbalkenteilstücke als Rohr gleicher Vieleckkontur und das
Zentrierglied als -vorzugsweise Rohr solchen Durchmessers ausgebildet ist, der'
dem einbeschriebenen Kreis der Innenkontur der Richtbalkenteilstücke entspricht,
wobei das Zentrierglied mit einem der beiden Richtbalkenteilstücke verschweißt oder
anderweitig festgelegt ist. Insbesondere können gemäß weiterer zweckmäßiger Fortbildung
beide Richtbalkenteilstücke Rechteckkontur, vorzugsweise quadratische Kontur, aufweisen.
Dieses bevorzugte Ausführungsbeispiel mit Richtbalkenteilstücken in Form von Vieleckrohr
verbindet den Vorteil verhältnismäßig großen Widerstandsmomentes bei vergleichsweise
geringem Gewicht mit der Möglichkeit besonders einfacher und bequemer und schneller
Montage am Richtbank bzw. Richtbühnenrahmen, wenn das Universalrichtgerät nach der
Erfindung in Verbindung mit einem solchen Gerät zum Einsatz kommen soll. Insbesondere
bei rechteckiger Außenkontur kann nämlich die Art der Bestlegungseinrichtungen,
die zur Halterung des zugholmfernen Richtbalkenteilstückes am Richtbank- bzw. Richtbühnenrahmen
dienen, besonders einfach ausfallen.
-
Eine besonders wirtschaftlich herzustellende und daher bevorzugte
Ausführungsform ergibt sich gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung dieses Erfindurlgsgfdankens
dadurch daß die Radialflansche eine zentrische, dem Außendurchmesser des Zentriergliedes
entsprechende Ausnehmung aufweisen. Diese bevorzugte Ausführungsform gestattet es
nämlich, daß auf ineinandergreifende Rohrstücke zur Erstellung eines ausreihend
satten Führungssitzes für das Zentrierglied selbst bei vieleckiger Ausführung des
Richtbalkens verzichtet werden kann, weil nämlich- lediglich gewährleistet zu sein
braucht, daß das Zentrierglied kreisförmiger Außenkontur an dem einen Richtbalkenteilstück
ausreichend festgelegt ist, was durch Verschweißen, Verschrauben oder Verbolzen
oder in anderer geeigneter Weise geschehen kann, im übrigen aber die Zentrierung
des anderen Richtbalkenteilstückes durch die Ausnehmung in dessen Radialflansch
bewirkt wird. Diese bevorzugte Ausgestaltung erbringt im übrigen auch eine erhebliche
Gewichtsersparnis und trägt daher aufgabengemäß nicht nur zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit
im Sinne geringeren Materialverbrauchs, sondern auch im Sinne erleichterter Handhabungsmöglichkeit
und damit einhergehend gesteigerter Arbeitsqualität erheblich bei.
-
Gemäß einer weiteren erfinderischen Fortbildung des sich mit der Festlegung
beider Richtbalkenteilstücke relativ zueinander durch ein parallel zur Richtbalkenachse
wirksames Verriegalungsr element befassenden Erfindungsgedankens können mit Vorteil
die Radialflansche in mindestens zwei #jeil-reisen unterschiedlicher Durchmesser
angeordnete Durchgangslöcher für die Aufnahme von Schraubbolzen aufweisen. Die Lösung
dieses Erfindungsgedankens ermöglicht eine besonders feine Abstufung der möglichen
Verstellwinkelschritte für die Änderung der Angriffsrichtung der aufzubringenden
Ztigkraft und stellt eine bevorzugte MöglicEseit dar, dabei gleichzeitig einen wesentlichen
Nachteil der Ausführungsform mit Festlegung beider Richtbalkenteilstüdke relativ
zueinander
durch ein senkrecht zur Richtbalkenachse wirksames Verriegelungselement auszuschalten,
nämlich die notwendigerweise auftretende Querschnittsschwächung und damit Beeinträchtigung
des Widerstandsmomentes gegenüber Biegung und Verdrehung an der Stelle des betreffenden
Verriegelungselementes. Bei der Ausführungsform nach diesem Erfindungsgedanken wird
trotz feinststufiger Verstellwinkelmöglichkeiten das ursprüngliche Widerstandsmoment
des Richtbalkenquerschnitts überhaupt nicht beeinträchtigt.
-
Weiterhin kann bei dem Universalrichtgerät nach der Erfindung das
nicht den Zugholm tragende Richtbalkenteilstück winkelförmig versetzt gegenüber
dem Rahmen einer Richtbank oder Richtbühne festlegbar sein. Dabei kann mit Vorteil
dieses Richtbalkenteilstück mittels an sich bekannter Spannbacken richtbank- bzw.
-
richtbühnenseitig festlegbar sein.
-
Gemäß einer anderen erfinderischen Fortbildung gemäß einem weiteren
Erfindungsgedanken kann vorgesehen sein, daß das nicht den Zugholm tragende Richtbalkenteilstück
mittels zweier Jeweils mit einer von zwei gegenüberliegenden Innenwandungen eines
Rahmenfeldes am Rahmen der Richtbank oder Richtbühne in Wirkverbindung bringbarer
Blockierglieder festlegbar ist. Dabei können mit Vorteil die Blockierglieder als
sich kraftschlüssig selbst festlegende Klemmglieder ausgebildet sein. Diese können
dabei mit Vorzug jeweils zwei senkrecht zueinander angeordnete U-förmige Aufnahmen
zum Umgreifen einerseits des nicht den Zugholm tragenden Richtbalkenteilstückes
und andererseits des Richtbank- bzw. Richtbühnenrahmens aufweisen. Überraschenderweise
reicht es nämlich aus, wenn die Zugkräfte über bloße Reibkraftwirkung eines kraftschlüssig
sich selbst festlegenden Klemmgliedes gegenüber dem Richtbank- bzw. Richtbühnenrahmen
abgestützt Eine solche Konstruktion ist verhaltnismäßig einfach und kostengünstig,
läßt sich jedoch ohne Beeinträchtigung der Richtarbeiten nur in Verbindung mit solchen
Richtbänken bzw.
-
Richtbühnen zweckdienlich einsetzen, bei denen es nicht auf die
Freiheit
der Rahmenoberkante von das Verfahren eines Rollschlittens störenden Bauteilen ankommt.
-
In einem solchen Falle ist die Ausführung gemäß einem anderen Erfindungsgedanken
vorteilhafter. Gemäß diesem können die Blockierglieder als sich formschlüssig selbst
festlegende Rastglieder ausgebildet sein. Dabei können mit Vorzug die Rastglieder
jeweils eine U-förmige Aufnahme zum Emgreiferl des nicht den Zugholm tragenden Richtbalkenlteilstückes
sowie auf der dieser abgekehrten Seite von deren Mittelsteg eine Zahastange aufweisen,
welche mit einem Gegenrastelement am Richtbank- bzw. zuRi Richtbühnenrahmen, vorzugsweise
gleichfalls einer Zahnstange, in Wirkeingriff bringbar ist. Weiterhin hat es sich
als besonders zweckmäßig herausgestellt, wenn die Blockierglieder jeweils % eine
am Richtbank- bzw. Richtbühenrahmen in Anlage bringbare Druckpratze aufweisen.
-
Durch die Ausbildung gemäß diesem Erfindungsgedanken wird einerseits
eine sichere Abstützung auch größter Zugkräfte am Richtbank- bzw. Richtbühnenrahmen
gewährleistet und andererseits mit zwar im Vergleich zu der erstgenannten bevorzugten
Ausführungsform mit sich kraftschlüssig selbst festlegenden Klemmgliedern etwas
teuerere Festlegung geschaffen, welche jedoch den Vorteil der Ungestörtheit der
Rahmenoberfläche und deren Freilassen für auf ihr verfahrbare Rollschlitten neben
besonders einfacher Handhabung mit sich bringt.
-
Obgleich grundsätzlich die Blockierglieder für ständigen Verbleib
am Richtbalken ausgebildet sein können, hat es sich besonders bewährt, wenn zumindest
eines derselben vom nicht den Zugholm tragenden Richtbalkenteilstück abnehmbar ist.
Dadurch wird in all den Einsatzfällen, bei denen lediglich das Universalrichtgerät
nach der Erfindung allein zur Verwendung kommt, dessen Handhabung erleichtert, indem
das bzw. die Blockierglied(er) für solche Tätigkeiten abgenommen und beiseite gelegt
wird bzw.
-
werden.
-
In zweckmäßiger Fortführung der Lösung der diesem Erfindungsgedanken
zugrundeliegenden Aufgabe der Vereinfachung der Hand habung des Universalrichtbalkens
nach der Erfindung insbesondere auch bei seiner Anbringung am Rahmen einer Richtbank
oder Richtbühne kann weiterhin zumindest eines der Blockierglieder mittels eines
den Richtbank- bzw. Richtbühnenrahmen unter oder über greifenden Zuggliedes in Wirkverbindung
mit dem IQichtbank- b"c#w.
-
Richtbühnenrahmen bringbar sein, wobei diese Busfübrung gleicher maßen
für kraftschlüssig als auch formschlüssig arbeitende Blockierglieder möglich und
zweckmäßig ist. Dabei kann zweckmäßigerweise zumindest eines der Blockierglieder,
vorzugsweise das zugholmseitige, außerhalb des Richtbank- bzw. Richtbühnenrahmens
gegenüber dem nicht den Zugholm tragenden Richtbalkenteilstücks festlegbar sein.
Mit Vorteil kann dabei ferner für die Festlegung des Bloekiergliedes eine von oben
betätigbare Verbolzung vorgesehen sein.
-
Als für den Einsatz in Verbindung mit vorhandenen Richtbank-bzw. Richtbühnenkonstruktionen
bzw. deren Nachrüstung besonders geeignet und zu empfehlen und daher zu bevorzugen
hat sich eine weitere Fortbildung besonders bewährt, gemäß welcher die Blockierglieder
eine im Einsatz an einer Richtbank oder Richtbühne unterhalb der Oberfläche von
deren Rahmen verbleibende höchste Kante aufweisen.
-
Im folgenden wird die Erfindung anhand einiger bevorzugter Atisführungsbeispiele,
welche in den Zeichnungen dargestellt sind, rein beispielsweise näher beschrieben.
Dabei zeigen: Fig. 1 in schematischer Darstellung eine Draufsicht auf lediglich
den Rahmen einer Richtbank oder Richtbühne mit an diesem festgelegtem Universalrichtgerät
nach der Erfindung,
Fig. 2 gleichfalls lediglich schematisch die
zugehörige Seitenansicht, Fig. 3 in vergrößertem Maßstab eine Schnittdarstellung
der eilungsstelle eines Ausführungsbeispiels eines geteilten Richtbalkens mit seiner
Verstelleinrichtung, Fig. 4 eine Schnittdarstellung längs Linie IV IV, Fig. 5 in
der Darstellung gemäß Fig. 3 entsprechender Darstellung die Festlegungsstelle mit
Verstelleinrichtung eines anderen bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung,
Fig. 6 eine Schnittansicht längs Enie VI-VI, Fig. 7 eine Schnittdarstellung einer
Feststellkrampe bzw. Klemmbacke im Schnitt senkrecht zur Achse des Richtbalkens
im Einsatz an einem Richtbalken gem. Fig. 3 und 4, mittels dessen dieser in üblicher
Weise an dem Rahmen einer Richtbank oder Richtbühne festgelegt werden kann, Fig.
8 eine andere Ausführungsform eines kraftschlüssig arbeitenden Klemmgliedes des
Richtbalkens in Ansicht von der Seite des Richtbalkens bzw.
-
stirnseitig auf den Zwischenholm des Richtbank-bzw. Richtbühnenrahmens
her, Fig. 9 das Klemmglied gen. Fig. 8 in Ansicht von der Seite des zugeordneten
Richtbank- bzw. Richtbalkenrahmens bzw. stirnseitig vom Richtbalken her,
Fig.
10 ein kraftschlüssig arbeitendes Rastglied in Ansicht von der Seite des Richtbalkens
bzw.
-
der Stirnfläche des die eine Seite eines Rahmenfeldes begrenzenden
Zwischenholmes eines Richtbank- bzw. Richtbühnenrahmens her, Fig. 11 einen Schnitt
längs Linie X I gem. Fig. 10> und Fig. 12 in Ansicht von der gleichen Seite wie
Fig 10 das gegenüberliegende kraftschlüssig arbeitende Rastglied gelöst vom gegenüberliegenden
das Rahmenfeld begrenzenden Endholm des Richtbank-bzw. Richtbühnenrahmens.
-
Zur besseren Verdeutlichung der Wirkungsweise des Universalrichtgerätes
nach der Erfindung insbesondere hinsichtlich seiner Einsatzmöglichkeiten in Verbindung
mit dem Rahmen einer Richtbank oder Richtbühne ist in Fig.1 und 2 ein solcher Richtbank-
bzw.
-
Richtbühnenrahmen durch seine Längsholme 1 und seine Querholme 2 angedeutet
und wird im folgenden der Einfachheit halber lediglich als Rahmen 1, 2 bezeichnet.
Dieser Rahmen ist üblicherweise eine Schweißkonstruktion aus Profilträgern, kann
aber auch als Kastenprofil ausgeführt sein. Zwischen den Längsholmen 1 und in geeigneter
Anzahl vorgesehenen Quer- bzw. Zwischenholmen 2 sind Rahmenfelder e gebildet.
-
Das Universalrichtgerät nach der Erfindung ist als Ganzes in Fig.
1 und 2 schematisch angedeutet und mit 3 bezeichnet. Es besteht in üblicher Weise
aus einem Richtbalken und einem Zugholm 6, der am einen Ende des Richt Xlkens um
eine Achse 16 verschwenkbar angelenkt und über eine geeignete Hydraulik, von welcher
in Fig. 2 der Hubzylinder 10 dargestellt ist, verschwenkbar ist.
-
Der Richtbalken ist bei 7 geteilt. Die beiden Teilstücke sind mit
4 und 5 bezeichnet. An der Teilungsstelle 7 ist eine in Fig. 1 und 2 allgemein mit
17 bezeichnete Verstelleinrichtung vorgesehen, mittels welcher das den Zugholm 6
tragende äußere Richtbalkenteilstück 5 gegenüber dem ortsSest gehaltenen zugholmfernen
Richtbalkenteilstück 4 um die gemeinsame Richtbalkenachse a winkelverschwenkt und
uns in der gewünschten Winkel stellung festgelegt werden kann. Die Festlegung des
zugholmfernen Richtbalkenteilstücks 4 kann in der üblichen Weise wie bei einem Richtgerät
herkömmlicher Art am Werkstatt- oder Hallenboden mittels Bodenankern oder dergleichen
oder aber in gleichfalls bekannter Weise mittels Klemmpratzen bzw. Spannbacken am
Rahmen einer Richtbank bzw. Richtbühne erfolgen.
-
In Fig. 3 und 4 ist eine besonders einfache Ausführungsform eines
erfindungsgemäß geteilten Richtbalkens dargestellt. Das den Zugholm 6 tragende Richtbalkenteilstück
ist dabei mit 5a und das zugholmferne Richtbalkenteilstück mit 4a , der Richtbalken
selbst in Form der Gesamtheit beider mit 3a bezeichnet. Beide Richtbalkenteilstücke
sind als Kreisrohre solchen Durchmessers ausgebildet, daß sie ineinandergesteckt
eine gute Führung füreinander bilden.
-
Das Teilstück 4a weist, wie aus Fig. 4 besonders gut zu entnehmen,
über seinem Umfang in gleichem Winkelabstand verteilt eine Vielzahl von Durchgangslöchern
18a, 19a, 20a, 21a, 22a und 23a auf.
-
Das andere Teilstück 5a weist hingegen lediglich ein einziges diametrales
Durchgangsloch 18at auf. Bei der dargestellten Anzahl der #rchgangslöcher gibt es
zwölf Nöglichkeiten, unterschiedliche Winkelstellungen beider Richtbalkenteilstücke
4a und 5a relativ zueinander durch Fluchtenlassen des Durchgangsloches 18a mit jeweils
einem der Durchgangslöcher 18a, 19a, 20a, 21a, 22a und 23a in einem relativen Winkelabstand
zueinander von jeweils 300 zu fixieren. Die Fixierung erfolgt bei diesem dargestellten
Ausführungsbeispiel mittels eines durch die miteinander zum Fluchten gebrachten
Durchgangslöcher,# im dargestellten Ausführungsbeispiel die Durchgangslöcher 18a
im Teilstück 4a und
18al im Teilstück 5a, hindurchgesteckten Stiftes
oder Bolzens 17a, welcher im übrigen noch durch ein entsprechees Sicherung<#
element 48' beispielsweise in Form eines Querstiftes oder dergleichen gesichert
werden kann.
-
Es ist erkennbar, daß ein Universalrichtgerät nach. der Erfindung
dann, wenn es für sich allein ohne Richtbank oder Richtbühne als bloßes Richtgerät
Verwendung findet, eine bei herkönimlichen Richtgeräten nicht bekannte Arbeitsmöglichkeit
eröffnet, nämlich das Aufbringen von Zugkräften aus Schrägrichtungen mittels winkelmäßig
um die Richtbalkenachse a verschwenkten Zugholmes 6.
-
Dabei werden in der überwiegenden Zahl der Einsatzfälle-lediglich
die Winkelstellungen zweckmäßig sein, welche in Fig. 4 dem oberen Halbkreis der
Durchgangslöcher im Richtbalkenteilstück 4a ni sie entsprechen, sie sind åedoch/auE
iese beschränkt, vielmehr kann, wenn das in Ein#elfällen für notwendig erachtet
werden sollte, die Relativvers#tellung der Richtbalkenteilstücke gegeneinander auch
soweit getrieben werden, daß der Zugholm 6 Neigung nach unten aufweist. Weiterhin
kann aber diese Möglichkeit auch in Verbindung mit einer Richtbank oder Richtbühne
ausgenutzt werden, indem dann einfach das zugholmferne Richtbalkenteilstück 4a in
herkömmlicher Weise wie bisher ein ungeteilter Zugholm am Richtbank- bzw. Richtbühnenrahmen
1, 2 festgelegt wird. Da es sich um ein zugholmfernes Richtbalkenteilstück 4a kreisförmiger
Außenkontur handelt, eignen sich für die Festlegung desselben am Rahmen 1, 2 besonders
Klemmglieder beispielsweise gen. Fig 7.
-
Bei diesen umgreift ein Ring 29 die Außenoberfläche des Richtbalkenteilstückes
4a und wird mittels eines Blockierstiftes 34, der durch miteinander fluchtende Löcher
sowohl in diesem Teilstück, als auch im es umgebenden Ring 29 vorgesehen sind, verriegelt.
Der Ring 29 trägt nach oben weisend eine Brücke 30 aus aufgeschweißtem Profileisen,
auf dessen Deckfläche vorzugsweise in die Ringachse a schneidender Achsstellung
ein Schraubbolzen 32 beispielsweise durch Verschweißung festgelegt ist. Relativ
zu diesem Schraubbolzen ist auf diesem eine Druckplatte 31 axial verschieblich geführt,
welche mittels einer Mutter 33 gegenüber
dem Brückenteil 30 verspannt
werden kann. Zur Festlegung des Richtbalkenteilstückes 4a wird das Klemmglied gemäß
Fig. 7 an geeigenter Stelle am Rahmen 1, 2 so in Stellung gebracht, daß ein Teil
desselben in den Zwischenraum zwischen Druckplatte 31 und Brückenteil 30 zu liegen
kommt, so daß nunmehr lediglich noci die Mutter 31 festgezogen zu werden braucht,
um das Richtbalkenteilstück rahmenfest festzulegen. Da ilugkxafte erfindungsgemäß
gerade nicht nur in einer Verbikalebene durch die Richtbalkenachse a, sondern auch
in zu dieser geneigter Ebene aufgebracht werden sollen, sind zwei solcher Klemmglieder
für Festlegung des Richtbalkenteilstückes an zwei Stellen des Rahmens 1, 2 erforderlich.
-
Im übrigen aber kann mit dem Universalrichtgerät nach der Erfindung
im Einsatz in Verbindung mit einer Richtbank oder Richtbühne die gleiche vorteilhafte
Wirkungsweise erzielt werden wie bei alleinigem Einsatz als bloßes Richtgerät.
-
Bei dem in Fig. 5 und 6 dargestellten Ausführungsbeispiel der Erfindung
haben die beiden Richtbalkenteilstücke 4b und 5b gleiches Querschnittsprofil quadratischer
Form. Ihre Schwenkführung zueinander an ihrer Teiliingsstelle wird mittels eines
Xreisrohrstückes bewirkt, welches in eines der Teilstücke des als Ganzes mit 3b
bezeichneten Richtbalkens so eingesteckt und dort beispielsweise durch Verschweißung
festgelegt ist, daß es mit einer ausreichenden Länge aus diesem herausragt. Die
Festlegung kann auch durch Verbolzung geschehen, wenn es erwünscht sein sollte,
dieses Führungsstück 24 wieder lösen zu können.
-
Die Schwenkführung erfolgt hier in erfindungsspezifisch anderer Weise
unter Ausnutzung der Möglichkeiten einer anderen bevorzugten Ausführungsform der
Verstelleinrichtung. Hier erfolgt nämlich im Gegensatz zu dem Ausführungsbeispiel
gem. Fig. 3 und 4, wo die Fixierung der relativen Winkelstellung beider teilstücke
zu ein ander durch ein senkrecht zur Richtbelkenachse a wirksames diese Verriegelungselement
bewirkt wurde,/durch mindestens ein parallel zur Richtbalkenachse a wirksames Verriegelungselement.
Hierfür sind an den einander zugewandten Enden der beiden Teilstücke 4b
und
5b jeweils Radialflansche 25 bzw. 26 stirnseitig aufgesetzt und angeschweißt. Diese
Radialflansche weisen, wie besonders gut aus Fig. 6 zu entnehmen, eine schlitzförmige,
nach oben in einem mit der Richtbalkenachse a konzentrischen Kreisbogen endende
zentrale Ausnehmung 25' auf, deren Stirnkante sich satt auf dem Führungszapfen bzw.
Führungsrohr 24 abstützt. Es hat sich überraschend herausgestellt, daß diese wi#chaftlich
zu fertigende Abstützung beider Richtbalkenteilstücke gegeneinander völlig ausreichend
ist.
-
Durch seine Ausführung als Kastenprofil mit Rechteckquerschnitt ist
der Richtbalken 3b des Ausführungsbeispiels gem. Fig. 5 und 6 besonders für Einsatz
in Verbindung mit einer Richtbank oder Richtbühne angepaßt. Auch er kann mittels
Klemmgliedern etwa nach Art des in Fig. 7 gezeigten am Rahmen 1, 2 festgelegt werden,
wobei dann diese Xl emmgli eder lediglich einen Ring 29 entsprechend großen Durchmessers
aufweisen müssen, welcher das Rahmenprofil des Teilstückes 4b umschreibt. Insbesondere
für Einsatz mit anderen Festlegungsarten, und zwar vorzugsweise der im folgenden
noch zu beschreibenden neuen Festlegung nach der Erfindung, kommt der Rechteckform
der Außenkontur des Richtbalkenteilstückes 4b deswegen besondere Bedeutung zu, weil
es sich mit einer seiner Flächen satt am Rahmen 1, 2 abzustützen vermag, was sowohl
die Festigkeit und damit die Sicherheit der Festlegungsverbiiidung am Rahmen als
auch die Schnelligkeit und damit Wirtschaftlichkeit des Arbeitens mit einem solchen
Universalrichtgerät ebenso wie die Qualität der ausgeführten Arbeit wesentlich erhöht.
-
Auf einem Geireis c in gleichem Winkelabstand verteilt weisen beide
Radialflansche 25 und 26 jeweils miteinander fluchtende Durchgangslöcher mit zur
Richtbalkenachse a paralleler Achse 17 auf. Zur Festlegung der beiden Radialflansche
25 und 26 und damit auch der an diesen angeschweißten Richtbalkenteilstücke 4b bzw.
-
5b aneinander wird nach Herstellung der gewünschten Winkelstellung
relativ zueinander mindestens ein, vorzugsweise jedoch zwei
Schraubbolzen
17' durch beide Durchgangslöcher 27 der beiden Radialflansche 25 bzw. 26 hindurchgesteckt
und auf diesen die Mutter 17" festgezogen. Dadurch ergibt sich eine Verstelleinrichtung
mit verschiedenen Vorteilen gegenüber dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 3 und 4,
von denen einer der hervorstechensten der ist, daß keinerlei Querschnittsschwächung
der Richtbalkenteilstücke erfolgt, welche dessen Biege- und Verdrillsteifigkeit
beeinträchtigen können.
-
Ein weiterer Vorteil ist aus Fig. 6 erkennbar. Grundsätzlich braucht,
wie bisher beschrieben, lediglich eine Reihe Löcher 27 auf einem Teilkreis c vorgesehen
zu sein. Beim dargestellten Ausführungsbeispiel sind es neun solcher Löcher 27 auf
einem Halbkreis entsprechend einer Winkelteilung von 22,50. Gerade diese erfindungsspezifische
Ausführung mit parallel zur Richtbalkenachse a wirksamen Verriegelungselementen,17
bzw. 17', 17" erbringt die bisher nicht erreichbare Möglichkeit, praktisch beliebig
feine Winkelteilungen realisieren zu können, indem nämlich eine Vielzahl von Teilkreisen
mit jeweils gegenüber den Löchern benachbarter Te#ikreise versetzten Löchern vorgesehen
wird. Im Ausführungsbeispiel gem. Fig. 6 ist noch rein weiterer, mehr nach innen
gelegener Teilkreis d mit jeweils mittig zu den Lücken zwischen den Löchern 27 des
Teilkreises c angeordneten Löchern 28 vorgesehen, so daß sich Winkelteilungsmöglichkeiten
von jeweils 11,250 ergeben. Im Bedarfsfall können weitere Teilkreis mit anders versetzten
Löchern vorgesehen sein.
-
Erfindungsgemäß kann der Richtbalken nach der Erfindung rein kraftschlüssig
arbeitende Blockierglieder aufweisen, mittels derer das zugholmferne Teilstück 4a
bzw. 4b am Rahmen 1, 2, und zwar dessen ein Rahmenfeld e nach außen und jeweils
der gegenüberliegendon Seite hin begrenzendem Holm 2 bzw. 1, verspannt werden kann.
Dabei kann ein solches Blockierglied richtbalkenfest vorgesehen sein, während das
andere jeweils nach
Inwirkungbringen des ersten am Rahmen 1, 2
gegenüber diesem verspannt und am Richtbalkente 1S-IJÜCk 4a bzw. 4b (in Fig. 1 und
2 ganz generell 4) festgelegt wird. In Fig. 8 und 9 ist ein solches kraftschlüssig
arbeitendes Klemmglied dargestellt und als Ganzes mit 35 bezeichnet. Es kann sowohl
von der Außenseite, als auch von der Innenseite eines Rahmenfeldes e her am Rahmen
1, 2 festgelegt werden. 3s besteht aus einem U-förm4p#en Schweißprofil 36, 37 mit
einem Aufnahmemaul solcher Weite, daß in es satt die Höhe des Rahmenprofils 1 bzw.
2 hineinpaßt.
-
Um 900 versetzt sind am unteren Quersteg dieses Schweißprofils 36,
37 zwei Fu~hrungslappen 54 in solchem Abstand zueinander angeschweißt, daß zwischen
ihnen eine Aufnahme für sattes Anliegen am Richtbalkenteilstück 4b gebildet ist.
Durch diese Führungslappen 54 und die an ihnen anliegenden Seiten des Richtbalkenteilstücks
4b gehen zwei mit ihrer gemeinsamen Achse die Richtbalkenachse a schneidende Löcher
38, 39 hindurch, durch welche zur Festlegung des im übrigen vom Richtbalken 4 bzw.
4a, 4b unabhängigen Blockiergliedes 35 am Richtbalken ein in üblicher Weise sicherbarer
Bolzen 12 hindurchsteckbar ist, der in Fig. 8 und 9 lediglich durch seine Mittelachse
symbolisiert ist.
-
Die Wirkungsweise eines solchen Elemmgliedes ist folgende: Es wird
zuerst ein solches Klemmglied 35 mittels des Bolzens 12 am Richtbalkenteilstück
4b festgelegt. Dann wird der Richtbalken als Ganzes beispielsweise unter eine entsprechend
angehobene Richtbühne gefahren und in geeignete Stellung gebracht.
-
Darauf wird die PicnUbühne abgesenkt und der Rickbbalken so beispielsweise
nach vorn gezogen, daß das Klemmglied 35 etwa am vorderen Querholm 2 des Rahmens
in Anlage kommt, wie in Fig.
-
8 und 9 gezeigt. Nunmehr wird ein weiteres Klemmglied gleicher Ausführung
in entsprechender umgekehrter Stellung auf das Teilstück 4b von oben aufgesetzt
und auf diesem nach hinten verschoben, bis es den nächst folgenden Querholm 2 des
Rahmens mit nach hinten offenem Maul umgreift, worauf dann die Festlegung am Richtbalken
durch gleichartige Verbolzung 12 erfolgt.
-
Diese Art der Festlegung des Richtbalkens am Rahmen 1, 2 ist sehr
einfach und wirtschaftlich erstellbar, dabei auch wirkungsvoll#, sie zeigt jedoch
dann einen Nachteil, wenn das Universalrichtgerät nach der Erfindung nicht wie in
Fig. 1 und 2 dargestellt, in zu den Längsholmen 1 des Rahmens achsparalleler Stellung
zum Einsatz kommt, sondern in durch die strich;-punktierte Linie b angedeuteter
Qtierstellung, und dabei auf den Längsholmen 1 auch noch ein Rolischlitten verfahrbar
sein soll.
-
In einem solchen Fall stören nämlich die die Längsholme übergreifenden
oberen Flansche die Verfahrbewegung eines solchen Rollschlittens.
-
Um auch hier wirkungsvoll noch Abhilfe schaffen zu können, sieht die
Erfindung die weitere bevorzugte Ausführungsform gemäß Fig.
-
10 bis 12 vor. Bei dieser erfolgt die Abstützung nicht kraftschlüssig,
etwa mittels Verkantens und damit Reibkraftwirkung, wie bei dem Ausführungsbeispiel
gem. Fig. 8 und 9, sondern formschlüssig. Gleichzeitig erfolgt der Wirkungsangriff
der Rastglieder lediglich von der Unterseite des Rahmens 1, 2 her und ohne Beeinträchtigung
der Rollfläche für einen etwaigen Rollschlitten auf dessen Oberfläche. Wie aus Fig.
10 und 11 besonders deutlich erkennbar, weist auch dieses Blockierglied, hier als
formschlüssiges Rastglied ausgebildet, eine U-förmige Aufnahme für das Richtbalkenteilstück
4b auf, mittels derer es auf diesem reitet. Sie ist durch die Platine 42 gebildet,
an welcher in entsprechendem Abstand zwei Führungswangen 47 nach unten weisend angeschweißt
sind. Auf der Oberseite der Platine 42 ist eine Zahnstange 44 angeschweißt, welche
eine Druckpratze in Form eines Rohres 45 quadratischen Querschnittes trägt. Die
Druckpratze 45 des als Ganzes mit 40 bezeichneten Rastgliedes gemäß Fig. 10 und
11 ist so ausgebildet, daß einerseits deren Zahnstange 44 sauber mit einer Zahnstange
43, welche auf der Innenseite der die Rahmenfelder e einer Richtbank bzw. Richtbühne
nach außen begrenzenden Holme und der jeweils nächsten gegenüberliegenden Holme
1 bzw. 2 des Rahmens 1, 2 vorgesehen sein
müssen, sauber in Eingriff
bringbar ist, dabei aber gleichzeitig auch die Drlekpratze 45 sauber an der entsprechenden
Fläche des jeweiligen Rahmenholmes zur abstützenden Anlage kommt. Platine 42, Zahnstange
44 und Druckpratze 45 des Rastgliedes 40 sind durch Knotenbleche 46 ausgesteift.
Die Druckpratze 45 übergreift die rahmenfeste Zahnstange 43 und dient somit als
Aufhängeelement, mittels dessen die Sicherung der Festlegung des Richtbalkens am
Rahmen gesteigert wird. Das Rastglied 40 ist mittels durch ein in gleicher Weise
wie das Loch 38, 39 gem. Fig, 8 und 9 angeordnetes Durchgangsloch 41 hindurchgesteckten
und mittels eines Verriegelungselementes 48 gegen Herausfallen verriegelten Steckbolzens
12 am Richtbalkenteilstück 4b festgelegt.
-
Das in Fig. 12 dargestellte Gegenrastglied 50 ist im Prinzip in der
gleichen Weise aufgebaut wie das Rastglied 40 gem. Fig.
-
10 und 11. Der Unterschied besteht lediglich darin, daß die der Platine
42 entsprechende Platine 51 einen Fortsatz aufweist, welcher als Handgriff 53 nach
oben gebogen ist. Dieser Fortsatz ist insoweit wichtig, weil mittels desselben das
Rastglied 50 in seine Arbeitsstellung verbracht werden muß. In Fig. 12 ist zwar
im Gegensatz zu dem Rastglied 40 gem. Fig. 10 und 11 eine Druckpratze 49 aus Vollmaterial
gezeigt, es hätte hier jedoch in gleicher Weise Rechteck- oder Quadratrohr Verwendung
finden können. Die Festlegung am Richtbalkenteilstück 4b hätte in der gleichen Weise
mittels Verbolzung erfolgen können wie beim Rastglied 40 gem. Fig. 10 und 11, welches
im übrigen durchaus richtbalkenfest hätte vorgesehen sein können. Gemäß einem speziellen
Erfindungsgedanken erfolgt die Festlegung des Rastgliedes 50 gegenüber dem Richtbalken
jedoch einerseits von außerhalb des Richtbalkens#bzw. dessen jeweiligen Holmes her,
und andererseits von oben. Dies ist besonders gut aus Fig. 1 und 2 erkennbar, wo
das hintere Rastglied mit 8 und das vordere Rastglied mit 9 bezeichnet sind und
letzteres einen zungenartigen Handgriffsfortsatz 11 aufweist, durch welchen von
oben ein lediglich durch seine Achse angedeuteter Durchsteckbolzen als Verriegelungselement
hindurchgesteckt wird.
-
Auch in Fig. 12 ist der Steckbolzen lediglich durch seine strich-punktierte
Achse 13 dargestellt, indem er durch ein Durchgangsloch 52 im Handgriffortsatz 53
hindurchgreifte Die Wirkungsweise dieser'Ausführungsform der Erfindung bei mit Einsatz
in Verbindung/beispielsweise einer Richtbühne ist folgende: Unter den auf geeignete
Höhe angehobenen Richtbühnenrahmen wirt; wie insbesondere aus Fig. 1 und 2 deutlich
wird, der Richtbalken des Universalrichtgerätes nach der Erfindung geschoben und
dann der Rahmen 1, 2 abgesenkt, bis er fast auf der Platine 42 des bereits am Richt#l4nteilstück
4 festgelegten Rastgliedes 40 aufsitzt. Nunmehr wird der gesamte Richtbalken 3 um
einen gewissen Betrag nach links verschoben, so daß die Druckpratze 45 die rahmenfeste
Zahnstange 43 übergreift und die Zahnstange 44 des Rastgliedes 40 mit dieser in
Eingriff gelangt. Nunmehr braucht lediglich am Handgriff 53 bzw. 11 (Fig. 1 und
2) nach rechts gezogen zu werden, bis das Rastglied 50 in gleicher Weise mit seiner
Druckpratze 49 die gleichfalls rahmenfeste Zahnstange übergreift und am Rahmenholz
zur Anlage kommt und dabei die Zahnstange 44 mit der rahmenfesten Zahnstange in
Eingriff bringt.
-
Nunmehr erfolgt die Festlegung des Rastgliedes 50 am Richtbalken 3
durch Verbolzung 13 von oben her und außerhalb des Rahmens 1, 2. Die Einfachheit
und Schnelligkeit bei entsprechend sicherer Ausgestaltung der Festlegungsverbindung
zwischen Richtbalken und Rahmen und die damit erzielbaren Arbeitevereinfachungen
und Produktivitätssteigerungen sind offenbar. Auf Grund der Tatsache, daß bei dem
erfindungsgemäßen Universalrichtgerät die Verstellmöglichkeit für die beiden Richtbalkenteilstücke
des geteilten Richtbalkens vorgesehen ist, braucht dann, wenn das Richtgerät in
Verbindung mit einer Richtbank oder Richtbühne zum Einsatz kommt, dabei aber schräge
Angriffsrichtungen für die Richtkräfte verwirklicht werden sollen, nicht etwa der
gesamte Richtbalken ausgespannt und umgerüstet zu werden, sondern lediglich eine
aufgabengemäß nach der Erfindung besonders einfache winkelmä X e Relativverstellung
beider ~ Richtbalkenteilstücke vorgenommen zu werden. Zwar wird bei dem Ausführungsbeispiel
der Erfindung
gem. Fig. 10 bis 12 es notwendig, im Vergleich zu
herkömmlichen Konstruktionen etwas teuerere Zahnstangen als Gegen-rastelernente
vorsehen zu müssen, jedoch wird dieser Kostenaufwand bei weitem durch die im Einsatz
des Universalrichtgerätes nach der Erfindung erzielbaren geschilderten Vorteile
insbesondere hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit ausgeglichen. In Fig. 1 sind Zahnstangen
ange deutet und mit 14 bzw. 15 bezeichnet. Dabei sind die beiden äußeren Felder
e des Rahmens 1, 2 auf ibrer Innenseite jeweils rundum mit Zahnstangen 14 bzw. 15
bestückt, während die beiden innen liegenden Felder lediglich auf ihren Längsholmseiten
Zahnstangen 14 aufweisen, weil nämlich, und zwar bei Querstellung, wie diese durch
die strich-punktierte Linie b angedeutet ist, lediglich diese beiden Rahmenfeldbegrenzungen
als Stützelemente für den Richtbalken 3 infrage kommen. Im übrigen können diese
Zahnstangen als an jedem beliebigen Richtbank- bzw. Richtbühnenrahmen herkömmlicher
Ausbildung imtWege der Nachrüstung festlegbares Zubehör zum Universal richtgerät
nach der Erfindung mitgeliefert werden, so daß die Werkzeugausstattung in Werkstätten
mit etwa vorhandener Richtbank oder Richtbühne aufgabengemäß nach der * windung
so vervollständigt werden kann, daß einerseits ein Richtgerät mit der Möglichkeit
der Verwirklichung schräger Kraftangriffsrichtungen in Form des Universalrichtgerätes
nach der Erfindung zur Verfügung steht, im übrigen aber der Einsatz eines Richtgerätes
in Verbindung mit der vorhandenen Richtbank oder Richtbühne durch Verwendung gerade
des Universalrichtgerätes nach der Erfindung wesentlich rationalisiert werden kann.
Nit anderen Worten ermöglicht die Erfindung erstmalig die Durchführung-bisher nicht
möglicher Richtarbeiten unter Einbeziehung des vorhandenen Werkzeugparks. Im überigen
ist hervorzuheben, daß als Zubehör für das Universalrichtgerät nach der Erfindung
für wahlweise Verwendung auch andere Blockierelemente mitgeliefert werden können,
so daß das Universalrichtgerät nach der Erfindung in Verbindung mit einer etwa vorhandenen
Richtbank bzw. Richtbühne auch überall dort zum Einsatz kommen kann, wo kein Wert
auf eine Nachrüstung der Richtbank mittels nachträglich anbringbarer Zahnstangenteile
gelegt wird.
-
Aus insbesondere Fig. 10 wird ersichtlich, in welch hohem Maße das
Universalrichtgerät nach der Erfindung sich für Nachrüstungen der Werkstatt ausrüstung
in Verbindung mit etwa vorhandenen Richtbänken bzw. Richtbühnen auch aus einem anderen
Grunde besonders eignet. Gerade die Ausführungsform nach Big. 10 bis 12 gestattet
selbst-die Nachrüstung vorhandener Richtbänke bzw. Richtbühnen mit im Rahmenfeld
e angeordneten Richtlochplatten ohne jegliche Störungen des Betriebes derselben,
und zwar dies sogar beim Einrichten und Festlegen des Universalrichtgerätes nach
der Erfindung am Rahmen einer solchen Richtbank bzw.
-
Richtbühne, ohne daß dabei irgendwelche Einwirkungen auf bereits in
Bereitstellung gebrachte Richtlochplatten genommen zu werden bräuchte. Der Grund
hierfür ist die erfindungsspezifisch geringe Bauhöhe der Rastglieder 40 bzw. 50
im Vergleich zur Holmhöhe des Rahmens 1, 2, durch welche ein freier Zwischenraum
für erforderliche Handhabungen an die Rahmenfelder e überdeckenden Richtlochplatten
verbleibt.
-
Es ist erkennbar, daß das Universalrichtgerät nach der Erfindung durch
seine erfindungsspezifische Ausgestaltung sowohl hinsichtlich der Winkelverstellbarkeit
des Zugholmes als auch der speziellen Festlegungsmöglichkeiten des Richtbalkens
am Rahmen einer entweder speziell auf dieses Universalrichtgerät zugeschnittenen
oder aber auch irgendwelcher beliebigen Richtbank oder Richtbühne bisher nicht gekannte
Wachrüstmoglichkeiten und Vervollkommnungen des Werkzeugsparks gestattet. Im übrigen
ist die Erfindung nicht auf die dargestellten und beschriebenen Ausführungsbeispiele
beschränkt, es stehen dem Fachmann vielmehr vielfältige Möglichkeiten offen, die
Erfindung durch andere Kombination ihrer Merkmale oder deren Austausch gegen gleichwirkende
Mittel an die jeweiligen konstruktiven Gegebenheiten oder insbesondere arbeitsmäßigen
Anforderungen des einzelnen Einsatz falls anzupassen, ohne dadurch den Rahmen der
Erfindung zu verlassen.