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DE2420248A1 - Universalrichtgeraet - Google Patents

Universalrichtgeraet

Info

Publication number
DE2420248A1
DE2420248A1 DE2420248A DE2420248A DE2420248A1 DE 2420248 A1 DE2420248 A1 DE 2420248A1 DE 2420248 A DE2420248 A DE 2420248A DE 2420248 A DE2420248 A DE 2420248A DE 2420248 A1 DE2420248 A1 DE 2420248A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
straightening
universal
frame
bench
platform
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE2420248A
Other languages
English (en)
Inventor
Guenter Haenle
Goetz V Pestalozza
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
TUERKE ARTHUR GmbH
Original Assignee
TUERKE ARTHUR GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by TUERKE ARTHUR GmbH filed Critical TUERKE ARTHUR GmbH
Priority to DE2420248A priority Critical patent/DE2420248A1/de
Publication of DE2420248A1 publication Critical patent/DE2420248A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B21MECHANICAL METAL-WORKING WITHOUT ESSENTIALLY REMOVING MATERIAL; PUNCHING METAL
    • B21DWORKING OR PROCESSING OF SHEET METAL OR METAL TUBES, RODS OR PROFILES WITHOUT ESSENTIALLY REMOVING MATERIAL; PUNCHING METAL
    • B21D1/00Straightening, restoring form or removing local distortions of sheet metal or specific articles made therefrom; Stretching sheet metal combined with rolling
    • B21D1/12Straightening vehicle body parts or bodies

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Vehicle Cleaning, Maintenance, Repair, Refitting, And Outriggers (AREA)

Description

  • Universalrichtgerät Die Erfindung bezieht sich auf Richtgeräte, wie sie für beispielsweise das Richten verbogener Fahrzeugteile, wie beispielsweise Rahmen oder Karosserieteile von #raftfahrzeugen, Verwendung finden,und betrifft insbesondere ein in Verbindung mit oder ohne Richtbank oder Richtbühne verwendbares Universalrichtgerät mit einem bei Einsatz in Verbindung mit einer Richtbank oder Richtbühne an deren Rahmen festlegbaren Richtbalken und gegenüber diesem vorzugsweise hydraulisch verschwenkbarem Zugholm.
  • Bekannte Richtgeräte bestehen aus einem Richtbalken mit im Bereich von dessen einem Ende um eine zur Richtba3kenachse senkrechte Achse schwenkbar angelenktem und meist hydraulisch verschwenkbarem Zugholm. Solche Richtgeräte werden insbesondere im Xraftfahrzeug-Reparaturwerkstätten für verschiedene Richtarbeiten benötigt und sind für diese ausreichend. Für andere Richtarbeiten ist es erforderlich und auch bereits bekannt, das Fahrzeug auf dem Rahmen einer Richtbank oder einer Richtbühne als Ganzes festzulegen und die Richtarbeiten mittels eines am Bahroen der Richtbank bzw. Richtbühne über einen Zugholm-ragkopf festgelegten Zugholmes durchzuführen.
  • Um günstige Zugkraftangriffsrichtungen zu erhalten, hat man dabei im Zugholm-Trägkopf ein Schneckengetriebe angeordnet, über welches in Abhängigkeit von der Betätigung einer Handkurbel der Zugholm in seiner Winkelstellung relativ zur Achse seines Tragkopfes verschwenkt werden kann. Ein solchem verschwenkbarer Zugholm mit ein Getriebe bergendem tragkopf ist nicht nur verhältnismäßig kostenaufwendig und bedarf einiger Wartung, sondern ist auch einerseits lediglich an einer Richtbank oder Richtbühne einsetzbar und bedingt insbesondere wegen seines notwendigerweise verhältnismäßig hohen Gewichtes nicht unerhebliche Schwierigkeiten und Unbequemlichkeiten bei seiner Handhabung insbesondere im Hinblick auf wiederholtes Umsetzen. Dadurch ist die Wirtschaftlichkeit im Einsatz erheblich eingeschränkt, zumal bei der Handhabung eines solchen Gerätes ein nicht unbeträchtlicher Richtzeitverlust auftritt. Infolge der genannten Schwierigkeiten kann es auch zu Q~ealitätseinbußen bei der auszuführenden Richtarbeit kommen.
  • Es ist weiterhin auch bereits bekannt, Richtgeräte der beschriebenen Art in Verbindung mit einer Richtbank oder Richtbühne einzusetzen. Hierfür wird der Richtbalken eines solchen Richtgerätes mittels Spannbacken am Richtbank- bzw. Richtbühenrahmen so festgelegt, daß der Zugholm des Richtgerätes wie ein richtbank- bzw. richtbühnenfeste:# Zugboim wirkt. Dabei hat man, um schräge Zugrichtungen zu erreichen5 bereits EZemmp tzen bzw.
  • Spannbacken eingesetzt, mittels derer der gesamte Richtbalken je nach Bedarf winkelmäßig um seine eigene Längsachse gedreht am Rahmen der Richtbank bzw. Richtbühne wiederfestgelegt werden kann. Hierfür ist allerdings immer das Lösen zweier solcher Eleempratzen bzw. ,Spannglieder erforderlich. Dies bedingt erhebliche Schwierigkeiten bei der Uminontage eines solchen an einem Richtbank- bzw. Richtbühnenrahmen festgelegten Richtbalkens, da die Bestspannstellen desselben gegenüber dem Richtbank-bzw. Richtbühnenrahmen nicht nur im allgemeinen schwer zugänglich sind, sondern darüberhinaus auch noch gerade bei Umsetzungsarbeiten des Richtbalkens relativ zum Richtbank- bzw. Richtbühnenrahmen Beeinträchtigungen der Bewegungsfreiheit und des zur Verfügung stehenden Arbeitsraumes durch das auf dem Rahmen befindliche Fahrzeug hinzukommen. Auch hierdurch werden Wirtschaftlichkeit und Ausführungsqualität der auszuführenden Richtarbeiten sogar bei Einsatz eines solchen bekannten Richtgerätes in Verbindung mit einer Richtbank bzw. Richtbühne erfahrungsgemäß beeinträchtigt. Richtarbeiten mit winkelmäßig schräger Kraftangriffsrichtung, wie solche häufig erwünscht sind, sind mit einem solchen Richtgerät allein nicht möglich.
  • Die Folge ist, daß ganz bestimmte Richtarbeiten, für welche aus dem Gesichtspunkt der aufzubringenden Richtkräfte ein bekanntes Richtgerät durchaus ausreichend wäre, jedoch bestimmte Zugrichtungen Voraussetzung sind, immer eine sowohl hinsichtlich Anschaffung, als auch hinsichtlich Handhabung wesentlich teuerere Richtbank bzw. Richtbühne eingesetzt werden muß. Das hat zur Folge, daß gewisse Richtarbeiten nur in Spezialwerkstätten vorgenommen bzw. durchgeführt werden können.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, mit einfachen und kostengünstigen Mitteln diese Nachteile zu beseitigen-und ein in Verbindung mit oder ohne Richtbank oder Richtbühne verwendbares Universalrichtgerät mit einem bei Einsatz in Verbindung mit einer Richtbank oder Richtbühne an deren Rahmen festlegbaren Richtbalken und gegenüber diesem vorzugsweise hydraulisch verschwenkbarem Zugholm zu schaffen, welches nicht nur auch bei Einsatz als Richtgerät allein die Nöglichkeit unterschiedlicher Angriffsrichtungen für die aufzubringenden Zugkräfte bietet, sondern darüberhinaus auch noch erheblich schneller, sctiherer und genauer unter minimaler Beeinträchtigung der Handhabungen durch das auf dem Rahmen einer Richtbank oder Richtbühne festgelegte Fahrzeug am Richtbank- bzw. Richtbühnenrahmen festlegbar und umrüstbar sein soll, um im Interesse der Erhöhung von Wirtschaftlichkeit und Ausführungsqualität der Richtarbeiten nicht nur bisher unvermeidbare Tot zeiten für das Einrichten des Gerätes für die einzelnen Richtarbeiten einzusparen, sondern auch dieses Einrichten praktisch unabhängig von der Notwendigkeit einer unmittelbaren Zugriffsmöglichkeit von Hand in das Innere eines Rahmenfeldes zu machen und stattdessen die Festlegungshandhabungen von außerhalb des Richtbank- bzw.
  • Richtbühnenrahmens her durchführen zu können.
  • Erfindungsgemäß kennzeichnet sich ein Universalrichtgerät der eingangs genannten Art dadurch, daß der Richtbalken zweiteilig ausgebildet ist und an seiner bei Einsatz in Verbindung mit einer Richtbank oder Richtbühne außerhalb der Festlegungsstelle an deren Rahmen liegenden Teilungsstelle eine Verstelleinrichtung aufweist, mittels derer beide Richtbalkenteilstücke in unterschiedlichen Schwemkwinkelstellungen um ihre gemeinsame Achse aneinander festlegbar sind.
  • Dabei kann zweckmäßig vorgesehen sein, daß die Festlegung beider Richtbalkenteilstücke relativ zueinander durch ein senkrecht zur Richtbalkenachse wirksames Verriegelungselement erzielbar ist. In zweckmäßiger Weiterbildung kann ferner der Richtbalken aus zwei ineinander steckbaren Rohren kreisförmigen Querschnitts gebildet sein und das den Zugholm tragende Rohrteilstück mindestens ein Durchgangsloch und das andere Rohrteilstück vorzugsweise in gleichem Winkelabstand zueinander eine Vielzahl von Durchgangslöchern aufweisen, wobei die Löcher in beiden Rohrteilstücken zwecks Aufnahme eines die Winkelverstellung beider Rohrteilstücke relativ zueinander festlegenden Durch steckstiftes etwa gleichen Durchmesser aufweisen, Bine solche Ausführungsform hat den Vorzug, besonders kostengünstig erstellt werden zu können. Auf Grund der kreisförmigen Außcrjkontur des zugholmfernen Rohrteilstückes, welches bei Einsatz des Universal richtgerätes nach der Erfindung in Verbindung mit einer Richtbank oder Richtbühne an deren Rahmen festgelegt werden muß, ergibt sich aber die Notwendigkeit spezieller, Rohrschellen aufweisender Klemmbacken. Ein solches Gerät hat aber den Vorteil, daß es in Verbindung mit bereits vorhandenen Richtbänken oder Richtbühnen zum Einsatz kommen kann, welche bereits für Arbeiten in Verbindung mit herkömmlichen Richtgeräten ausgerüstet sind, und zwar dies deswegen besonders zweckmäßig, weil in einem solchen Falle das nicht den Zugholm tragende Richtbalkenteilstück bzw. Rohrstück lediglich einmal mittels der beiden vorhad#enen XI emmprat zen bzw. Spannbacken am Ri chtb ank-bzw. Richtbühnenrahmen festgelegt und dann, wenn eine Zugrichtungsänderung vorgenommen werden soll, nicht mehr gelöst zu werden braucht , durch die Erfindung die Möglichkeit gegeben ist, die Winkelstellung des Sugholmes relativ zur Richtbalkenachse auch bei drehfest estgelegtem zugholmfernem Richtbalkenteilstück zu verändern, d.h. mit anderer. Schwenkstellung des Zugholms zu arbeiten.
  • Besonders bewährt hat sich aber die Ausführung gemäß einem anderen Erfindungsgedanken, nach dem die Festlegung beider Richtbalkenteile relativ zueinander durch ein parallel zur Richtbalkenachse wirksames Verriegelungselement erzielbar ist.
  • Dabei kann der Richtbalken in vorteilhafter Fortbildung dieses Erfindungsgedankens aus zwei Teilstücken gebildet sein, die an den einander benachbarten Enden jeweils Radialflansche aufweisen, in denen miteinander zum Fluchten bringbare Durchgangslöcher gleichen Durchmessers vorgesehen sind, durch weicbe zum Zwecke des gegenseitigen Verschraubens der gewünschten Winkelstellung relativ zueinander Schraubbolzen hindurchsteckbar (ind. werner können mit Vorzug die Richtbalkenteilstücke über ein beiden gemeinsames Zentrierglied achsgleich geführt sein, gegenüber dem sich beide abstützen, wobei das Zentrierglied am einen Richtbalkenteilstück festgelegt und in dss andere einsteckbar ist. Das Zentrierglied kann dabei zweckmäßig ein in das den Zugholm tragende Richtbalkenteilstück hinei m agendes Glied kreisförmiger Außenkontur, etwa ein Stück Rundstahl, vorzugsweise aber ein Kreisrohr, sein.
  • Besonders bewährt hat sich eine weitere erfinderische Fortbildung, gemäß welcher beide Richtbalkenteilstücke als Rohr gleicher Vieleckkontur und das Zentrierglied als -vorzugsweise Rohr solchen Durchmessers ausgebildet ist, der' dem einbeschriebenen Kreis der Innenkontur der Richtbalkenteilstücke entspricht, wobei das Zentrierglied mit einem der beiden Richtbalkenteilstücke verschweißt oder anderweitig festgelegt ist. Insbesondere können gemäß weiterer zweckmäßiger Fortbildung beide Richtbalkenteilstücke Rechteckkontur, vorzugsweise quadratische Kontur, aufweisen. Dieses bevorzugte Ausführungsbeispiel mit Richtbalkenteilstücken in Form von Vieleckrohr verbindet den Vorteil verhältnismäßig großen Widerstandsmomentes bei vergleichsweise geringem Gewicht mit der Möglichkeit besonders einfacher und bequemer und schneller Montage am Richtbank bzw. Richtbühnenrahmen, wenn das Universalrichtgerät nach der Erfindung in Verbindung mit einem solchen Gerät zum Einsatz kommen soll. Insbesondere bei rechteckiger Außenkontur kann nämlich die Art der Bestlegungseinrichtungen, die zur Halterung des zugholmfernen Richtbalkenteilstückes am Richtbank- bzw. Richtbühnenrahmen dienen, besonders einfach ausfallen.
  • Eine besonders wirtschaftlich herzustellende und daher bevorzugte Ausführungsform ergibt sich gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung dieses Erfindurlgsgfdankens dadurch daß die Radialflansche eine zentrische, dem Außendurchmesser des Zentriergliedes entsprechende Ausnehmung aufweisen. Diese bevorzugte Ausführungsform gestattet es nämlich, daß auf ineinandergreifende Rohrstücke zur Erstellung eines ausreihend satten Führungssitzes für das Zentrierglied selbst bei vieleckiger Ausführung des Richtbalkens verzichtet werden kann, weil nämlich- lediglich gewährleistet zu sein braucht, daß das Zentrierglied kreisförmiger Außenkontur an dem einen Richtbalkenteilstück ausreichend festgelegt ist, was durch Verschweißen, Verschrauben oder Verbolzen oder in anderer geeigneter Weise geschehen kann, im übrigen aber die Zentrierung des anderen Richtbalkenteilstückes durch die Ausnehmung in dessen Radialflansch bewirkt wird. Diese bevorzugte Ausgestaltung erbringt im übrigen auch eine erhebliche Gewichtsersparnis und trägt daher aufgabengemäß nicht nur zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit im Sinne geringeren Materialverbrauchs, sondern auch im Sinne erleichterter Handhabungsmöglichkeit und damit einhergehend gesteigerter Arbeitsqualität erheblich bei.
  • Gemäß einer weiteren erfinderischen Fortbildung des sich mit der Festlegung beider Richtbalkenteilstücke relativ zueinander durch ein parallel zur Richtbalkenachse wirksames Verriegalungsr element befassenden Erfindungsgedankens können mit Vorteil die Radialflansche in mindestens zwei #jeil-reisen unterschiedlicher Durchmesser angeordnete Durchgangslöcher für die Aufnahme von Schraubbolzen aufweisen. Die Lösung dieses Erfindungsgedankens ermöglicht eine besonders feine Abstufung der möglichen Verstellwinkelschritte für die Änderung der Angriffsrichtung der aufzubringenden Ztigkraft und stellt eine bevorzugte MöglicEseit dar, dabei gleichzeitig einen wesentlichen Nachteil der Ausführungsform mit Festlegung beider Richtbalkenteilstüdke relativ zueinander durch ein senkrecht zur Richtbalkenachse wirksames Verriegelungselement auszuschalten, nämlich die notwendigerweise auftretende Querschnittsschwächung und damit Beeinträchtigung des Widerstandsmomentes gegenüber Biegung und Verdrehung an der Stelle des betreffenden Verriegelungselementes. Bei der Ausführungsform nach diesem Erfindungsgedanken wird trotz feinststufiger Verstellwinkelmöglichkeiten das ursprüngliche Widerstandsmoment des Richtbalkenquerschnitts überhaupt nicht beeinträchtigt.
  • Weiterhin kann bei dem Universalrichtgerät nach der Erfindung das nicht den Zugholm tragende Richtbalkenteilstück winkelförmig versetzt gegenüber dem Rahmen einer Richtbank oder Richtbühne festlegbar sein. Dabei kann mit Vorteil dieses Richtbalkenteilstück mittels an sich bekannter Spannbacken richtbank- bzw.
  • richtbühnenseitig festlegbar sein.
  • Gemäß einer anderen erfinderischen Fortbildung gemäß einem weiteren Erfindungsgedanken kann vorgesehen sein, daß das nicht den Zugholm tragende Richtbalkenteilstück mittels zweier Jeweils mit einer von zwei gegenüberliegenden Innenwandungen eines Rahmenfeldes am Rahmen der Richtbank oder Richtbühne in Wirkverbindung bringbarer Blockierglieder festlegbar ist. Dabei können mit Vorteil die Blockierglieder als sich kraftschlüssig selbst festlegende Klemmglieder ausgebildet sein. Diese können dabei mit Vorzug jeweils zwei senkrecht zueinander angeordnete U-förmige Aufnahmen zum Umgreifen einerseits des nicht den Zugholm tragenden Richtbalkenteilstückes und andererseits des Richtbank- bzw. Richtbühnenrahmens aufweisen. Überraschenderweise reicht es nämlich aus, wenn die Zugkräfte über bloße Reibkraftwirkung eines kraftschlüssig sich selbst festlegenden Klemmgliedes gegenüber dem Richtbank- bzw. Richtbühnenrahmen abgestützt Eine solche Konstruktion ist verhaltnismäßig einfach und kostengünstig, läßt sich jedoch ohne Beeinträchtigung der Richtarbeiten nur in Verbindung mit solchen Richtbänken bzw.
  • Richtbühnen zweckdienlich einsetzen, bei denen es nicht auf die Freiheit der Rahmenoberkante von das Verfahren eines Rollschlittens störenden Bauteilen ankommt.
  • In einem solchen Falle ist die Ausführung gemäß einem anderen Erfindungsgedanken vorteilhafter. Gemäß diesem können die Blockierglieder als sich formschlüssig selbst festlegende Rastglieder ausgebildet sein. Dabei können mit Vorzug die Rastglieder jeweils eine U-förmige Aufnahme zum Emgreiferl des nicht den Zugholm tragenden Richtbalkenlteilstückes sowie auf der dieser abgekehrten Seite von deren Mittelsteg eine Zahastange aufweisen, welche mit einem Gegenrastelement am Richtbank- bzw. zuRi Richtbühnenrahmen, vorzugsweise gleichfalls einer Zahnstange, in Wirkeingriff bringbar ist. Weiterhin hat es sich als besonders zweckmäßig herausgestellt, wenn die Blockierglieder jeweils % eine am Richtbank- bzw. Richtbühenrahmen in Anlage bringbare Druckpratze aufweisen.
  • Durch die Ausbildung gemäß diesem Erfindungsgedanken wird einerseits eine sichere Abstützung auch größter Zugkräfte am Richtbank- bzw. Richtbühnenrahmen gewährleistet und andererseits mit zwar im Vergleich zu der erstgenannten bevorzugten Ausführungsform mit sich kraftschlüssig selbst festlegenden Klemmgliedern etwas teuerere Festlegung geschaffen, welche jedoch den Vorteil der Ungestörtheit der Rahmenoberfläche und deren Freilassen für auf ihr verfahrbare Rollschlitten neben besonders einfacher Handhabung mit sich bringt.
  • Obgleich grundsätzlich die Blockierglieder für ständigen Verbleib am Richtbalken ausgebildet sein können, hat es sich besonders bewährt, wenn zumindest eines derselben vom nicht den Zugholm tragenden Richtbalkenteilstück abnehmbar ist. Dadurch wird in all den Einsatzfällen, bei denen lediglich das Universalrichtgerät nach der Erfindung allein zur Verwendung kommt, dessen Handhabung erleichtert, indem das bzw. die Blockierglied(er) für solche Tätigkeiten abgenommen und beiseite gelegt wird bzw.
  • werden.
  • In zweckmäßiger Fortführung der Lösung der diesem Erfindungsgedanken zugrundeliegenden Aufgabe der Vereinfachung der Hand habung des Universalrichtbalkens nach der Erfindung insbesondere auch bei seiner Anbringung am Rahmen einer Richtbank oder Richtbühne kann weiterhin zumindest eines der Blockierglieder mittels eines den Richtbank- bzw. Richtbühnenrahmen unter oder über greifenden Zuggliedes in Wirkverbindung mit dem IQichtbank- b"c#w.
  • Richtbühnenrahmen bringbar sein, wobei diese Busfübrung gleicher maßen für kraftschlüssig als auch formschlüssig arbeitende Blockierglieder möglich und zweckmäßig ist. Dabei kann zweckmäßigerweise zumindest eines der Blockierglieder, vorzugsweise das zugholmseitige, außerhalb des Richtbank- bzw. Richtbühnenrahmens gegenüber dem nicht den Zugholm tragenden Richtbalkenteilstücks festlegbar sein. Mit Vorteil kann dabei ferner für die Festlegung des Bloekiergliedes eine von oben betätigbare Verbolzung vorgesehen sein.
  • Als für den Einsatz in Verbindung mit vorhandenen Richtbank-bzw. Richtbühnenkonstruktionen bzw. deren Nachrüstung besonders geeignet und zu empfehlen und daher zu bevorzugen hat sich eine weitere Fortbildung besonders bewährt, gemäß welcher die Blockierglieder eine im Einsatz an einer Richtbank oder Richtbühne unterhalb der Oberfläche von deren Rahmen verbleibende höchste Kante aufweisen.
  • Im folgenden wird die Erfindung anhand einiger bevorzugter Atisführungsbeispiele, welche in den Zeichnungen dargestellt sind, rein beispielsweise näher beschrieben. Dabei zeigen: Fig. 1 in schematischer Darstellung eine Draufsicht auf lediglich den Rahmen einer Richtbank oder Richtbühne mit an diesem festgelegtem Universalrichtgerät nach der Erfindung, Fig. 2 gleichfalls lediglich schematisch die zugehörige Seitenansicht, Fig. 3 in vergrößertem Maßstab eine Schnittdarstellung der eilungsstelle eines Ausführungsbeispiels eines geteilten Richtbalkens mit seiner Verstelleinrichtung, Fig. 4 eine Schnittdarstellung längs Linie IV IV, Fig. 5 in der Darstellung gemäß Fig. 3 entsprechender Darstellung die Festlegungsstelle mit Verstelleinrichtung eines anderen bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung, Fig. 6 eine Schnittansicht längs Enie VI-VI, Fig. 7 eine Schnittdarstellung einer Feststellkrampe bzw. Klemmbacke im Schnitt senkrecht zur Achse des Richtbalkens im Einsatz an einem Richtbalken gem. Fig. 3 und 4, mittels dessen dieser in üblicher Weise an dem Rahmen einer Richtbank oder Richtbühne festgelegt werden kann, Fig. 8 eine andere Ausführungsform eines kraftschlüssig arbeitenden Klemmgliedes des Richtbalkens in Ansicht von der Seite des Richtbalkens bzw.
  • stirnseitig auf den Zwischenholm des Richtbank-bzw. Richtbühnenrahmens her, Fig. 9 das Klemmglied gen. Fig. 8 in Ansicht von der Seite des zugeordneten Richtbank- bzw. Richtbalkenrahmens bzw. stirnseitig vom Richtbalken her, Fig. 10 ein kraftschlüssig arbeitendes Rastglied in Ansicht von der Seite des Richtbalkens bzw.
  • der Stirnfläche des die eine Seite eines Rahmenfeldes begrenzenden Zwischenholmes eines Richtbank- bzw. Richtbühnenrahmens her, Fig. 11 einen Schnitt längs Linie X I gem. Fig. 10> und Fig. 12 in Ansicht von der gleichen Seite wie Fig 10 das gegenüberliegende kraftschlüssig arbeitende Rastglied gelöst vom gegenüberliegenden das Rahmenfeld begrenzenden Endholm des Richtbank-bzw. Richtbühnenrahmens.
  • Zur besseren Verdeutlichung der Wirkungsweise des Universalrichtgerätes nach der Erfindung insbesondere hinsichtlich seiner Einsatzmöglichkeiten in Verbindung mit dem Rahmen einer Richtbank oder Richtbühne ist in Fig.1 und 2 ein solcher Richtbank- bzw.
  • Richtbühnenrahmen durch seine Längsholme 1 und seine Querholme 2 angedeutet und wird im folgenden der Einfachheit halber lediglich als Rahmen 1, 2 bezeichnet. Dieser Rahmen ist üblicherweise eine Schweißkonstruktion aus Profilträgern, kann aber auch als Kastenprofil ausgeführt sein. Zwischen den Längsholmen 1 und in geeigneter Anzahl vorgesehenen Quer- bzw. Zwischenholmen 2 sind Rahmenfelder e gebildet.
  • Das Universalrichtgerät nach der Erfindung ist als Ganzes in Fig. 1 und 2 schematisch angedeutet und mit 3 bezeichnet. Es besteht in üblicher Weise aus einem Richtbalken und einem Zugholm 6, der am einen Ende des Richt Xlkens um eine Achse 16 verschwenkbar angelenkt und über eine geeignete Hydraulik, von welcher in Fig. 2 der Hubzylinder 10 dargestellt ist, verschwenkbar ist.
  • Der Richtbalken ist bei 7 geteilt. Die beiden Teilstücke sind mit 4 und 5 bezeichnet. An der Teilungsstelle 7 ist eine in Fig. 1 und 2 allgemein mit 17 bezeichnete Verstelleinrichtung vorgesehen, mittels welcher das den Zugholm 6 tragende äußere Richtbalkenteilstück 5 gegenüber dem ortsSest gehaltenen zugholmfernen Richtbalkenteilstück 4 um die gemeinsame Richtbalkenachse a winkelverschwenkt und uns in der gewünschten Winkel stellung festgelegt werden kann. Die Festlegung des zugholmfernen Richtbalkenteilstücks 4 kann in der üblichen Weise wie bei einem Richtgerät herkömmlicher Art am Werkstatt- oder Hallenboden mittels Bodenankern oder dergleichen oder aber in gleichfalls bekannter Weise mittels Klemmpratzen bzw. Spannbacken am Rahmen einer Richtbank bzw. Richtbühne erfolgen.
  • In Fig. 3 und 4 ist eine besonders einfache Ausführungsform eines erfindungsgemäß geteilten Richtbalkens dargestellt. Das den Zugholm 6 tragende Richtbalkenteilstück ist dabei mit 5a und das zugholmferne Richtbalkenteilstück mit 4a , der Richtbalken selbst in Form der Gesamtheit beider mit 3a bezeichnet. Beide Richtbalkenteilstücke sind als Kreisrohre solchen Durchmessers ausgebildet, daß sie ineinandergesteckt eine gute Führung füreinander bilden.
  • Das Teilstück 4a weist, wie aus Fig. 4 besonders gut zu entnehmen, über seinem Umfang in gleichem Winkelabstand verteilt eine Vielzahl von Durchgangslöchern 18a, 19a, 20a, 21a, 22a und 23a auf.
  • Das andere Teilstück 5a weist hingegen lediglich ein einziges diametrales Durchgangsloch 18at auf. Bei der dargestellten Anzahl der #rchgangslöcher gibt es zwölf Nöglichkeiten, unterschiedliche Winkelstellungen beider Richtbalkenteilstücke 4a und 5a relativ zueinander durch Fluchtenlassen des Durchgangsloches 18a mit jeweils einem der Durchgangslöcher 18a, 19a, 20a, 21a, 22a und 23a in einem relativen Winkelabstand zueinander von jeweils 300 zu fixieren. Die Fixierung erfolgt bei diesem dargestellten Ausführungsbeispiel mittels eines durch die miteinander zum Fluchten gebrachten Durchgangslöcher,# im dargestellten Ausführungsbeispiel die Durchgangslöcher 18a im Teilstück 4a und 18al im Teilstück 5a, hindurchgesteckten Stiftes oder Bolzens 17a, welcher im übrigen noch durch ein entsprechees Sicherung<# element 48' beispielsweise in Form eines Querstiftes oder dergleichen gesichert werden kann.
  • Es ist erkennbar, daß ein Universalrichtgerät nach. der Erfindung dann, wenn es für sich allein ohne Richtbank oder Richtbühne als bloßes Richtgerät Verwendung findet, eine bei herkönimlichen Richtgeräten nicht bekannte Arbeitsmöglichkeit eröffnet, nämlich das Aufbringen von Zugkräften aus Schrägrichtungen mittels winkelmäßig um die Richtbalkenachse a verschwenkten Zugholmes 6.
  • Dabei werden in der überwiegenden Zahl der Einsatzfälle-lediglich die Winkelstellungen zweckmäßig sein, welche in Fig. 4 dem oberen Halbkreis der Durchgangslöcher im Richtbalkenteilstück 4a ni sie entsprechen, sie sind åedoch/auE iese beschränkt, vielmehr kann, wenn das in Ein#elfällen für notwendig erachtet werden sollte, die Relativvers#tellung der Richtbalkenteilstücke gegeneinander auch soweit getrieben werden, daß der Zugholm 6 Neigung nach unten aufweist. Weiterhin kann aber diese Möglichkeit auch in Verbindung mit einer Richtbank oder Richtbühne ausgenutzt werden, indem dann einfach das zugholmferne Richtbalkenteilstück 4a in herkömmlicher Weise wie bisher ein ungeteilter Zugholm am Richtbank- bzw. Richtbühnenrahmen 1, 2 festgelegt wird. Da es sich um ein zugholmfernes Richtbalkenteilstück 4a kreisförmiger Außenkontur handelt, eignen sich für die Festlegung desselben am Rahmen 1, 2 besonders Klemmglieder beispielsweise gen. Fig 7.
  • Bei diesen umgreift ein Ring 29 die Außenoberfläche des Richtbalkenteilstückes 4a und wird mittels eines Blockierstiftes 34, der durch miteinander fluchtende Löcher sowohl in diesem Teilstück, als auch im es umgebenden Ring 29 vorgesehen sind, verriegelt. Der Ring 29 trägt nach oben weisend eine Brücke 30 aus aufgeschweißtem Profileisen, auf dessen Deckfläche vorzugsweise in die Ringachse a schneidender Achsstellung ein Schraubbolzen 32 beispielsweise durch Verschweißung festgelegt ist. Relativ zu diesem Schraubbolzen ist auf diesem eine Druckplatte 31 axial verschieblich geführt, welche mittels einer Mutter 33 gegenüber dem Brückenteil 30 verspannt werden kann. Zur Festlegung des Richtbalkenteilstückes 4a wird das Klemmglied gemäß Fig. 7 an geeigenter Stelle am Rahmen 1, 2 so in Stellung gebracht, daß ein Teil desselben in den Zwischenraum zwischen Druckplatte 31 und Brückenteil 30 zu liegen kommt, so daß nunmehr lediglich noci die Mutter 31 festgezogen zu werden braucht, um das Richtbalkenteilstück rahmenfest festzulegen. Da ilugkxafte erfindungsgemäß gerade nicht nur in einer Verbikalebene durch die Richtbalkenachse a, sondern auch in zu dieser geneigter Ebene aufgebracht werden sollen, sind zwei solcher Klemmglieder für Festlegung des Richtbalkenteilstückes an zwei Stellen des Rahmens 1, 2 erforderlich.
  • Im übrigen aber kann mit dem Universalrichtgerät nach der Erfindung im Einsatz in Verbindung mit einer Richtbank oder Richtbühne die gleiche vorteilhafte Wirkungsweise erzielt werden wie bei alleinigem Einsatz als bloßes Richtgerät.
  • Bei dem in Fig. 5 und 6 dargestellten Ausführungsbeispiel der Erfindung haben die beiden Richtbalkenteilstücke 4b und 5b gleiches Querschnittsprofil quadratischer Form. Ihre Schwenkführung zueinander an ihrer Teiliingsstelle wird mittels eines Xreisrohrstückes bewirkt, welches in eines der Teilstücke des als Ganzes mit 3b bezeichneten Richtbalkens so eingesteckt und dort beispielsweise durch Verschweißung festgelegt ist, daß es mit einer ausreichenden Länge aus diesem herausragt. Die Festlegung kann auch durch Verbolzung geschehen, wenn es erwünscht sein sollte, dieses Führungsstück 24 wieder lösen zu können.
  • Die Schwenkführung erfolgt hier in erfindungsspezifisch anderer Weise unter Ausnutzung der Möglichkeiten einer anderen bevorzugten Ausführungsform der Verstelleinrichtung. Hier erfolgt nämlich im Gegensatz zu dem Ausführungsbeispiel gem. Fig. 3 und 4, wo die Fixierung der relativen Winkelstellung beider teilstücke zu ein ander durch ein senkrecht zur Richtbelkenachse a wirksames diese Verriegelungselement bewirkt wurde,/durch mindestens ein parallel zur Richtbalkenachse a wirksames Verriegelungselement. Hierfür sind an den einander zugewandten Enden der beiden Teilstücke 4b und 5b jeweils Radialflansche 25 bzw. 26 stirnseitig aufgesetzt und angeschweißt. Diese Radialflansche weisen, wie besonders gut aus Fig. 6 zu entnehmen, eine schlitzförmige, nach oben in einem mit der Richtbalkenachse a konzentrischen Kreisbogen endende zentrale Ausnehmung 25' auf, deren Stirnkante sich satt auf dem Führungszapfen bzw. Führungsrohr 24 abstützt. Es hat sich überraschend herausgestellt, daß diese wi#chaftlich zu fertigende Abstützung beider Richtbalkenteilstücke gegeneinander völlig ausreichend ist.
  • Durch seine Ausführung als Kastenprofil mit Rechteckquerschnitt ist der Richtbalken 3b des Ausführungsbeispiels gem. Fig. 5 und 6 besonders für Einsatz in Verbindung mit einer Richtbank oder Richtbühne angepaßt. Auch er kann mittels Klemmgliedern etwa nach Art des in Fig. 7 gezeigten am Rahmen 1, 2 festgelegt werden, wobei dann diese Xl emmgli eder lediglich einen Ring 29 entsprechend großen Durchmessers aufweisen müssen, welcher das Rahmenprofil des Teilstückes 4b umschreibt. Insbesondere für Einsatz mit anderen Festlegungsarten, und zwar vorzugsweise der im folgenden noch zu beschreibenden neuen Festlegung nach der Erfindung, kommt der Rechteckform der Außenkontur des Richtbalkenteilstückes 4b deswegen besondere Bedeutung zu, weil es sich mit einer seiner Flächen satt am Rahmen 1, 2 abzustützen vermag, was sowohl die Festigkeit und damit die Sicherheit der Festlegungsverbiiidung am Rahmen als auch die Schnelligkeit und damit Wirtschaftlichkeit des Arbeitens mit einem solchen Universalrichtgerät ebenso wie die Qualität der ausgeführten Arbeit wesentlich erhöht.
  • Auf einem Geireis c in gleichem Winkelabstand verteilt weisen beide Radialflansche 25 und 26 jeweils miteinander fluchtende Durchgangslöcher mit zur Richtbalkenachse a paralleler Achse 17 auf. Zur Festlegung der beiden Radialflansche 25 und 26 und damit auch der an diesen angeschweißten Richtbalkenteilstücke 4b bzw.
  • 5b aneinander wird nach Herstellung der gewünschten Winkelstellung relativ zueinander mindestens ein, vorzugsweise jedoch zwei Schraubbolzen 17' durch beide Durchgangslöcher 27 der beiden Radialflansche 25 bzw. 26 hindurchgesteckt und auf diesen die Mutter 17" festgezogen. Dadurch ergibt sich eine Verstelleinrichtung mit verschiedenen Vorteilen gegenüber dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 3 und 4, von denen einer der hervorstechensten der ist, daß keinerlei Querschnittsschwächung der Richtbalkenteilstücke erfolgt, welche dessen Biege- und Verdrillsteifigkeit beeinträchtigen können.
  • Ein weiterer Vorteil ist aus Fig. 6 erkennbar. Grundsätzlich braucht, wie bisher beschrieben, lediglich eine Reihe Löcher 27 auf einem Teilkreis c vorgesehen zu sein. Beim dargestellten Ausführungsbeispiel sind es neun solcher Löcher 27 auf einem Halbkreis entsprechend einer Winkelteilung von 22,50. Gerade diese erfindungsspezifische Ausführung mit parallel zur Richtbalkenachse a wirksamen Verriegelungselementen,17 bzw. 17', 17" erbringt die bisher nicht erreichbare Möglichkeit, praktisch beliebig feine Winkelteilungen realisieren zu können, indem nämlich eine Vielzahl von Teilkreisen mit jeweils gegenüber den Löchern benachbarter Te#ikreise versetzten Löchern vorgesehen wird. Im Ausführungsbeispiel gem. Fig. 6 ist noch rein weiterer, mehr nach innen gelegener Teilkreis d mit jeweils mittig zu den Lücken zwischen den Löchern 27 des Teilkreises c angeordneten Löchern 28 vorgesehen, so daß sich Winkelteilungsmöglichkeiten von jeweils 11,250 ergeben. Im Bedarfsfall können weitere Teilkreis mit anders versetzten Löchern vorgesehen sein.
  • Erfindungsgemäß kann der Richtbalken nach der Erfindung rein kraftschlüssig arbeitende Blockierglieder aufweisen, mittels derer das zugholmferne Teilstück 4a bzw. 4b am Rahmen 1, 2, und zwar dessen ein Rahmenfeld e nach außen und jeweils der gegenüberliegendon Seite hin begrenzendem Holm 2 bzw. 1, verspannt werden kann. Dabei kann ein solches Blockierglied richtbalkenfest vorgesehen sein, während das andere jeweils nach Inwirkungbringen des ersten am Rahmen 1, 2 gegenüber diesem verspannt und am Richtbalkente 1S-IJÜCk 4a bzw. 4b (in Fig. 1 und 2 ganz generell 4) festgelegt wird. In Fig. 8 und 9 ist ein solches kraftschlüssig arbeitendes Klemmglied dargestellt und als Ganzes mit 35 bezeichnet. Es kann sowohl von der Außenseite, als auch von der Innenseite eines Rahmenfeldes e her am Rahmen 1, 2 festgelegt werden. 3s besteht aus einem U-förm4p#en Schweißprofil 36, 37 mit einem Aufnahmemaul solcher Weite, daß in es satt die Höhe des Rahmenprofils 1 bzw. 2 hineinpaßt.
  • Um 900 versetzt sind am unteren Quersteg dieses Schweißprofils 36, 37 zwei Fu~hrungslappen 54 in solchem Abstand zueinander angeschweißt, daß zwischen ihnen eine Aufnahme für sattes Anliegen am Richtbalkenteilstück 4b gebildet ist. Durch diese Führungslappen 54 und die an ihnen anliegenden Seiten des Richtbalkenteilstücks 4b gehen zwei mit ihrer gemeinsamen Achse die Richtbalkenachse a schneidende Löcher 38, 39 hindurch, durch welche zur Festlegung des im übrigen vom Richtbalken 4 bzw. 4a, 4b unabhängigen Blockiergliedes 35 am Richtbalken ein in üblicher Weise sicherbarer Bolzen 12 hindurchsteckbar ist, der in Fig. 8 und 9 lediglich durch seine Mittelachse symbolisiert ist.
  • Die Wirkungsweise eines solchen Elemmgliedes ist folgende: Es wird zuerst ein solches Klemmglied 35 mittels des Bolzens 12 am Richtbalkenteilstück 4b festgelegt. Dann wird der Richtbalken als Ganzes beispielsweise unter eine entsprechend angehobene Richtbühne gefahren und in geeignete Stellung gebracht.
  • Darauf wird die PicnUbühne abgesenkt und der Rickbbalken so beispielsweise nach vorn gezogen, daß das Klemmglied 35 etwa am vorderen Querholm 2 des Rahmens in Anlage kommt, wie in Fig.
  • 8 und 9 gezeigt. Nunmehr wird ein weiteres Klemmglied gleicher Ausführung in entsprechender umgekehrter Stellung auf das Teilstück 4b von oben aufgesetzt und auf diesem nach hinten verschoben, bis es den nächst folgenden Querholm 2 des Rahmens mit nach hinten offenem Maul umgreift, worauf dann die Festlegung am Richtbalken durch gleichartige Verbolzung 12 erfolgt.
  • Diese Art der Festlegung des Richtbalkens am Rahmen 1, 2 ist sehr einfach und wirtschaftlich erstellbar, dabei auch wirkungsvoll#, sie zeigt jedoch dann einen Nachteil, wenn das Universalrichtgerät nach der Erfindung nicht wie in Fig. 1 und 2 dargestellt, in zu den Längsholmen 1 des Rahmens achsparalleler Stellung zum Einsatz kommt, sondern in durch die strich;-punktierte Linie b angedeuteter Qtierstellung, und dabei auf den Längsholmen 1 auch noch ein Rolischlitten verfahrbar sein soll.
  • In einem solchen Fall stören nämlich die die Längsholme übergreifenden oberen Flansche die Verfahrbewegung eines solchen Rollschlittens.
  • Um auch hier wirkungsvoll noch Abhilfe schaffen zu können, sieht die Erfindung die weitere bevorzugte Ausführungsform gemäß Fig.
  • 10 bis 12 vor. Bei dieser erfolgt die Abstützung nicht kraftschlüssig, etwa mittels Verkantens und damit Reibkraftwirkung, wie bei dem Ausführungsbeispiel gem. Fig. 8 und 9, sondern formschlüssig. Gleichzeitig erfolgt der Wirkungsangriff der Rastglieder lediglich von der Unterseite des Rahmens 1, 2 her und ohne Beeinträchtigung der Rollfläche für einen etwaigen Rollschlitten auf dessen Oberfläche. Wie aus Fig. 10 und 11 besonders deutlich erkennbar, weist auch dieses Blockierglied, hier als formschlüssiges Rastglied ausgebildet, eine U-förmige Aufnahme für das Richtbalkenteilstück 4b auf, mittels derer es auf diesem reitet. Sie ist durch die Platine 42 gebildet, an welcher in entsprechendem Abstand zwei Führungswangen 47 nach unten weisend angeschweißt sind. Auf der Oberseite der Platine 42 ist eine Zahnstange 44 angeschweißt, welche eine Druckpratze in Form eines Rohres 45 quadratischen Querschnittes trägt. Die Druckpratze 45 des als Ganzes mit 40 bezeichneten Rastgliedes gemäß Fig. 10 und 11 ist so ausgebildet, daß einerseits deren Zahnstange 44 sauber mit einer Zahnstange 43, welche auf der Innenseite der die Rahmenfelder e einer Richtbank bzw. Richtbühne nach außen begrenzenden Holme und der jeweils nächsten gegenüberliegenden Holme 1 bzw. 2 des Rahmens 1, 2 vorgesehen sein müssen, sauber in Eingriff bringbar ist, dabei aber gleichzeitig auch die Drlekpratze 45 sauber an der entsprechenden Fläche des jeweiligen Rahmenholmes zur abstützenden Anlage kommt. Platine 42, Zahnstange 44 und Druckpratze 45 des Rastgliedes 40 sind durch Knotenbleche 46 ausgesteift. Die Druckpratze 45 übergreift die rahmenfeste Zahnstange 43 und dient somit als Aufhängeelement, mittels dessen die Sicherung der Festlegung des Richtbalkens am Rahmen gesteigert wird. Das Rastglied 40 ist mittels durch ein in gleicher Weise wie das Loch 38, 39 gem. Fig, 8 und 9 angeordnetes Durchgangsloch 41 hindurchgesteckten und mittels eines Verriegelungselementes 48 gegen Herausfallen verriegelten Steckbolzens 12 am Richtbalkenteilstück 4b festgelegt.
  • Das in Fig. 12 dargestellte Gegenrastglied 50 ist im Prinzip in der gleichen Weise aufgebaut wie das Rastglied 40 gem. Fig.
  • 10 und 11. Der Unterschied besteht lediglich darin, daß die der Platine 42 entsprechende Platine 51 einen Fortsatz aufweist, welcher als Handgriff 53 nach oben gebogen ist. Dieser Fortsatz ist insoweit wichtig, weil mittels desselben das Rastglied 50 in seine Arbeitsstellung verbracht werden muß. In Fig. 12 ist zwar im Gegensatz zu dem Rastglied 40 gem. Fig. 10 und 11 eine Druckpratze 49 aus Vollmaterial gezeigt, es hätte hier jedoch in gleicher Weise Rechteck- oder Quadratrohr Verwendung finden können. Die Festlegung am Richtbalkenteilstück 4b hätte in der gleichen Weise mittels Verbolzung erfolgen können wie beim Rastglied 40 gem. Fig. 10 und 11, welches im übrigen durchaus richtbalkenfest hätte vorgesehen sein können. Gemäß einem speziellen Erfindungsgedanken erfolgt die Festlegung des Rastgliedes 50 gegenüber dem Richtbalken jedoch einerseits von außerhalb des Richtbalkens#bzw. dessen jeweiligen Holmes her, und andererseits von oben. Dies ist besonders gut aus Fig. 1 und 2 erkennbar, wo das hintere Rastglied mit 8 und das vordere Rastglied mit 9 bezeichnet sind und letzteres einen zungenartigen Handgriffsfortsatz 11 aufweist, durch welchen von oben ein lediglich durch seine Achse angedeuteter Durchsteckbolzen als Verriegelungselement hindurchgesteckt wird.
  • Auch in Fig. 12 ist der Steckbolzen lediglich durch seine strich-punktierte Achse 13 dargestellt, indem er durch ein Durchgangsloch 52 im Handgriffortsatz 53 hindurchgreifte Die Wirkungsweise dieser'Ausführungsform der Erfindung bei mit Einsatz in Verbindung/beispielsweise einer Richtbühne ist folgende: Unter den auf geeignete Höhe angehobenen Richtbühnenrahmen wirt; wie insbesondere aus Fig. 1 und 2 deutlich wird, der Richtbalken des Universalrichtgerätes nach der Erfindung geschoben und dann der Rahmen 1, 2 abgesenkt, bis er fast auf der Platine 42 des bereits am Richt#l4nteilstück 4 festgelegten Rastgliedes 40 aufsitzt. Nunmehr wird der gesamte Richtbalken 3 um einen gewissen Betrag nach links verschoben, so daß die Druckpratze 45 die rahmenfeste Zahnstange 43 übergreift und die Zahnstange 44 des Rastgliedes 40 mit dieser in Eingriff gelangt. Nunmehr braucht lediglich am Handgriff 53 bzw. 11 (Fig. 1 und 2) nach rechts gezogen zu werden, bis das Rastglied 50 in gleicher Weise mit seiner Druckpratze 49 die gleichfalls rahmenfeste Zahnstange übergreift und am Rahmenholz zur Anlage kommt und dabei die Zahnstange 44 mit der rahmenfesten Zahnstange in Eingriff bringt.
  • Nunmehr erfolgt die Festlegung des Rastgliedes 50 am Richtbalken 3 durch Verbolzung 13 von oben her und außerhalb des Rahmens 1, 2. Die Einfachheit und Schnelligkeit bei entsprechend sicherer Ausgestaltung der Festlegungsverbindung zwischen Richtbalken und Rahmen und die damit erzielbaren Arbeitevereinfachungen und Produktivitätssteigerungen sind offenbar. Auf Grund der Tatsache, daß bei dem erfindungsgemäßen Universalrichtgerät die Verstellmöglichkeit für die beiden Richtbalkenteilstücke des geteilten Richtbalkens vorgesehen ist, braucht dann, wenn das Richtgerät in Verbindung mit einer Richtbank oder Richtbühne zum Einsatz kommt, dabei aber schräge Angriffsrichtungen für die Richtkräfte verwirklicht werden sollen, nicht etwa der gesamte Richtbalken ausgespannt und umgerüstet zu werden, sondern lediglich eine aufgabengemäß nach der Erfindung besonders einfache winkelmä X e Relativverstellung beider ~ Richtbalkenteilstücke vorgenommen zu werden. Zwar wird bei dem Ausführungsbeispiel der Erfindung gem. Fig. 10 bis 12 es notwendig, im Vergleich zu herkömmlichen Konstruktionen etwas teuerere Zahnstangen als Gegen-rastelernente vorsehen zu müssen, jedoch wird dieser Kostenaufwand bei weitem durch die im Einsatz des Universalrichtgerätes nach der Erfindung erzielbaren geschilderten Vorteile insbesondere hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit ausgeglichen. In Fig. 1 sind Zahnstangen ange deutet und mit 14 bzw. 15 bezeichnet. Dabei sind die beiden äußeren Felder e des Rahmens 1, 2 auf ibrer Innenseite jeweils rundum mit Zahnstangen 14 bzw. 15 bestückt, während die beiden innen liegenden Felder lediglich auf ihren Längsholmseiten Zahnstangen 14 aufweisen, weil nämlich, und zwar bei Querstellung, wie diese durch die strich-punktierte Linie b angedeutet ist, lediglich diese beiden Rahmenfeldbegrenzungen als Stützelemente für den Richtbalken 3 infrage kommen. Im übrigen können diese Zahnstangen als an jedem beliebigen Richtbank- bzw. Richtbühnenrahmen herkömmlicher Ausbildung imtWege der Nachrüstung festlegbares Zubehör zum Universal richtgerät nach der Erfindung mitgeliefert werden, so daß die Werkzeugausstattung in Werkstätten mit etwa vorhandener Richtbank oder Richtbühne aufgabengemäß nach der * windung so vervollständigt werden kann, daß einerseits ein Richtgerät mit der Möglichkeit der Verwirklichung schräger Kraftangriffsrichtungen in Form des Universalrichtgerätes nach der Erfindung zur Verfügung steht, im übrigen aber der Einsatz eines Richtgerätes in Verbindung mit der vorhandenen Richtbank oder Richtbühne durch Verwendung gerade des Universalrichtgerätes nach der Erfindung wesentlich rationalisiert werden kann. Nit anderen Worten ermöglicht die Erfindung erstmalig die Durchführung-bisher nicht möglicher Richtarbeiten unter Einbeziehung des vorhandenen Werkzeugparks. Im überigen ist hervorzuheben, daß als Zubehör für das Universalrichtgerät nach der Erfindung für wahlweise Verwendung auch andere Blockierelemente mitgeliefert werden können, so daß das Universalrichtgerät nach der Erfindung in Verbindung mit einer etwa vorhandenen Richtbank bzw. Richtbühne auch überall dort zum Einsatz kommen kann, wo kein Wert auf eine Nachrüstung der Richtbank mittels nachträglich anbringbarer Zahnstangenteile gelegt wird.
  • Aus insbesondere Fig. 10 wird ersichtlich, in welch hohem Maße das Universalrichtgerät nach der Erfindung sich für Nachrüstungen der Werkstatt ausrüstung in Verbindung mit etwa vorhandenen Richtbänken bzw. Richtbühnen auch aus einem anderen Grunde besonders eignet. Gerade die Ausführungsform nach Big. 10 bis 12 gestattet selbst-die Nachrüstung vorhandener Richtbänke bzw. Richtbühnen mit im Rahmenfeld e angeordneten Richtlochplatten ohne jegliche Störungen des Betriebes derselben, und zwar dies sogar beim Einrichten und Festlegen des Universalrichtgerätes nach der Erfindung am Rahmen einer solchen Richtbank bzw.
  • Richtbühne, ohne daß dabei irgendwelche Einwirkungen auf bereits in Bereitstellung gebrachte Richtlochplatten genommen zu werden bräuchte. Der Grund hierfür ist die erfindungsspezifisch geringe Bauhöhe der Rastglieder 40 bzw. 50 im Vergleich zur Holmhöhe des Rahmens 1, 2, durch welche ein freier Zwischenraum für erforderliche Handhabungen an die Rahmenfelder e überdeckenden Richtlochplatten verbleibt.
  • Es ist erkennbar, daß das Universalrichtgerät nach der Erfindung durch seine erfindungsspezifische Ausgestaltung sowohl hinsichtlich der Winkelverstellbarkeit des Zugholmes als auch der speziellen Festlegungsmöglichkeiten des Richtbalkens am Rahmen einer entweder speziell auf dieses Universalrichtgerät zugeschnittenen oder aber auch irgendwelcher beliebigen Richtbank oder Richtbühne bisher nicht gekannte Wachrüstmoglichkeiten und Vervollkommnungen des Werkzeugsparks gestattet. Im übrigen ist die Erfindung nicht auf die dargestellten und beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, es stehen dem Fachmann vielmehr vielfältige Möglichkeiten offen, die Erfindung durch andere Kombination ihrer Merkmale oder deren Austausch gegen gleichwirkende Mittel an die jeweiligen konstruktiven Gegebenheiten oder insbesondere arbeitsmäßigen Anforderungen des einzelnen Einsatz falls anzupassen, ohne dadurch den Rahmen der Erfindung zu verlassen.

Claims (24)

  1. Ansprüche
    In Verbindung mit oder ohne Richtbank oder Richtbühne verwendbares Universalrichtgerät mit einem bei Einsatz in Verbindung mit einer Richtbank oder Richtbühne an deren Rahmen festlegbaren Richtbalken und gegenüber diesem vorzugsweise hydraulisch verschwenkbarem Zugholm, dadurch gekennzeichnet, daß der Richtbalken (3 bzw. 3a bzw. 3b) zweiteilig ausgebildet ist und an seiner bei Einsatz in Verbindung mit einer Richtbank oder Richtbühne außerhalb der Festlegungsstelle an deren Rahmen (1, 2) liegenden Teilungsstelle (7) eine Verstelleinrichtung (4a, 5a, 17a, 18a bis 23a bzw. 4b, 5b, 24, 25, 26, 17', 1711, 27, 28) aufweist, mittels derer beide Richtbalkenteilstücke (4, 5 bzw. 4a, 5a bzw. 4b, 5b) in unterschiedlichen Schwenkwinkelstellungen um ihre gemeinsame Achse (a) aneinander festlegbar sind.
  2. 2.) Universalrichtgerät ) Univ ers als nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Festlegung beider Richtbalkenteilstüc1-'£e (4 5 bzw.
    4a, 5a) relativ zueinander durch ein senkrecbt zur Richtbalkenachse (a) wirksames Verriegelungselement (17a) erzielbar ist.
  3. 3.) Universalrichtgerät nach Anspruch. 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Richtbalken (3 bzw. 3a) aus zwei ineinander steckbaren Rohren (4a, 5a) kreisförmigen Querschnittes gebildet ist und das den Zugholm (6) tragende Rohrteilstück (5) mindestens ein Durchgangsloch (18a') und das andere Rohrteilstück (4a) vorzugsweise in gleichem Winkelabstand zueinander eine Vielzahl von Durchgangslöchern (18a bis 23a) aufweist, wobei die Löcher (18a'; 18a bis 23a) in beiden Rohrteilstücken (4a, 5a) zwecks Aufnahme eines die Winkelverstellung beider Rohrteilstücke (4a, 5a) relativ zueinander festlegenden Durchsteckstiftes (17a) etwa gleichen Durchmesser aufweisen (Fig. 3 und 4).
  4. 4.) Universalrichtgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die#Festlegung beider Richtbalkenteile (4, 5 bzw. 4b, 5b) relativ zueinander durch ein parallel zur Richtbalkenachse (a) wirksames Verriegelungselement (17 bzw. 17', 17") erzielbar ist.
  5. 5.-) Universalrichtgerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Richtbalken (3 bzw. 3b) aus zwei Teilstücken (4, 5 bzw. 4b, 5b) gebildet ist, die an den einander benachbarten Enden jeweils Radialflansche (25 bzw. 26) aufweisen, in denen miteinander zum Fluchten bringbare Durchgangslöcher (27 bzw. 28) gleichen Durchmessers vorgesehen sind, durch welche zum Zwecke des gegenseitigen Verschraubens in der gewünschten Winkelstellung relativ zueinander Shraubbolzen (17 bzw. 17', 17") hindurchsteckbar sind (Fig. 5 und 6).
  6. 6.) Universalrichtgerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Richtbalkenteilstücke (4,5 bzw. 4b, 5b) über ein beiden gemeinsames Zentrierglied (24) achsgleich geführt sind, gegenüber dem sich beide abstützen, wobei das Zentrierglied (24) am einen Richtbalkenteilstück (4 bzw 4b) festgelegt und in das andere (5 bzw. 5b) einsteckbar isb.
  7. 7.) Universalrichtgerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Zentrierglied (24) ein in das den Zugholm (õ) tragende Richtbalkenteilstück (5 bzw. 5b) hineinragendes Glied kreisförmiger Außenkontur, vorzugsweise ein Kreisrohr, ist.
  8. 8.) Universalrichtgerät nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnetq daß beide Richtbalkenteilstücke (4, 5 bzw. 4b, 5b) als Rohr gleicher Viele1ckkontur und das Zentrierglied (24) als vorzugsweise Rohr solchen Durchmessers ausgebildet ist, der dem einbeschriebenen Kreis der Innenkontur der Richtbalkenteilstücke (4, 5#bzw. 4b, 5b) entspricht, und daß das Zentrierglied ( mit einem der beiden Richtbalkenteilstücke (4 bzw. 4b; 5 bzw. 5b) verschweißt oder anderweitig festgelegt ist.
  9. 9.) Universalrichtgerät nach Anspruch 8, dadurch Rekenazeichnet, daß beide Richtbalkenteilstücke (4, 5 bzw. 4b, 5b) Rechteckkontur, vorzugsweise quadratische Kontur, aufs,çeisen (Fig. 6).
  10. 10.) Universalrichtgerät nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Radialflansche (25, 26) eine zentrische, dem Außendurchmesser des Zentriergliedes (24) entsprechende Ausnehmung (25t) aufweisen.
  11. 11.) Universalrichtgerät nach einem der Ansprüche 5 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Radialflansche (25, 26) in mindestens zwei Teilkreisen (c bzw. d) unterschiedlicher Durchmesser angeordnete Durchgangslöcher (27> 28) für die Aufnahme von Schraubbolzen (17 bzw. 17', 17") aufweisen.
  12. 12.) Universalrichtgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenazeichnet, daß das nicht den Zugholm (6) tragende Richtbalkenteilstück (4 bzw. 4a bzw. 4b) winkelförmig versetzt gegenüber dem Rahmen (1, 2) einer Richtbank oder Richtbühne festlegbar ist.
  13. 13.) 3 zu ) Universalrichtgerät nach Anspruch 12, dadurch #e#ennzeichnet, daß das nicht den Zugholm (6) tragende Richtbalkenteilstück (4 bzw. 4a bzw. 4b) mittels an sich bekannter Spannbacken (29 bis 33) am Rahmen (1, 2) einer Richtbank oder Richtbühne festlegbar ist (Fig. 7).
  14. 14.) Universalrichtgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das nicht den Zugholm (6) tragende Riclitbalkenteilstück (4 bzw 4a bzw. 4b) mittels zweier jeweils mit einer von zwei gegenüberliegenden Innenwandungen eines Rahmenfeldes (e) am Rahmen (1, 2) der Richtbank oder Richtbühne in Wirkverbindung bringbarer Blockierglieder (35 bzw. 40) festlegbar ist.
  15. 15.) Universalrichtgerät nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Blockierglieder (35) als sich kraftschlüssig selbst festlegende Klemmglieder ausgebildet sind (Fig. 8 und 9).
  16. 16.) Universalrichtgerät nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Xlemmglieder (35) jeweils zwei senkrecht zueinander angeordnete U-förmige Aufnahmen (36, 37 bzw.
    54, 37) zum Umgreifen einerseits des nicht den Zugholm (6) tragenden Richtbalkenteilstückes (4b) und andererseits des Richtbank- bzw. Richtbühnenrahmens (1, 2) aufweisen (Fig. 8 und 9).
  17. 17.) zu ) Universalrichtgerät nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Blockierglieder (40) als sich formschlüssig selbst festlegende Rastglieder ausgebildert sind (Fig. 10 bis 12).
  18. 18B) Universalrichtgerät nach Anspruch 17, dadurch ge1zennzeichnet, daß die Rastglieder (40) jeweils eine U-förmige Aufnahme (47, 42) zum Umgreifen des nicht den Zugholm (6) tragenden Richtbalkenteilstückes (4b) sowie auf der dieser abgewandten Seite von deren Mittelsteg (42) eine Zahnstange (44) aufweisen, welche mit einem Gegenrast element am Richtbank- bzw. Richtbühnenrahmen (i, 2), vorzugsweise gleichfalls einer Zahnstange.(43), in Wirkeingriff bringbar ist.
  19. 19.) Universalrichtgerät nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Blockierglieder (40) jeweils eine am Richtbank- bzw. Richtbühnenrahmen (1, 2) in Anlage bringbare Druckpratze (45) aufweisen.
  20. 20.) Universalrichtgerät nach einem der Ansprüche 14 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eines der Blockierglieder (35 bzw. 40) vom nicht den Zugholm (6) tragenden Richtbalkenteilstück (4 bzw. 4a bzw. 4b) abnehmbar ist.
  21. 21.) zu ) Universalrichtgerät nach Anspruch 20, dadurch gekennzei#hnet, daß zumindest eines der Blockierglieder (35 bzw. 40) mittels eines den Richtbank- bzw. Richtbühnenrahmen (1, 2) unter- oder übergreifenden Zuggliedes (53) in Wirkverbindung mit dem Richtbank- bzw. Richtbühnenrahmen (1, 2) bringbar ist.
  22. 22.) zu ers Universalrichtgerät nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eines der Blockierglieder (35 bzw. 40), vorzugsweise das zugholmseitige, außerhalb (13) des Richtbank- bzw. Richtbühnenrahmens (1, 2) gegenüber dem nicht den Zugholm (6) tragenden Richtbalkenteilstück (4 bzw. 4a bzw. 4b) festlegbar ist.
  23. 23.) Universalrichtgerät nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß für die Festlegung des Blockiergliedes (35 bzw.
    40) eine von oben betätigbare Verbolzung (52, 13) vorgesehen ist.
  24. 24.) ~Universalfl'chtgerät nach einem der Ansprüche 14 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Blockierglieder (35 bzw. 40) jeweils eine im Einsatz an einer Richtbank oder Richtbühne unterhalb der Oberfläche von deren Rahmen (1, 2) verbleibende höchste Kante aufweisen.
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