DE2411771A1 - Einfaerbvorrichtung fuer eine stichdruckmaschine - Google Patents
Einfaerbvorrichtung fuer eine stichdruckmaschineInfo
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Description
DE LA RUE GIORI SA Lausanne / Schweiz
Die Erfindung bezieht sich auf eine Einfärbvorrichtung für eine Stichdruckmaschine gemäss dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Derartige bekannte E infärb vor richtungen weisen im allgemeinen
zwischen der Duktorwalze des Farbwerks und der einzufärbenden Schablonenwalze (im Falle einer Mehrfarben-Stichdruckmaschine)
bzw. Auftragswalze (im Falle einer Einfärben-Druckmaschine)
ein System von Verteiler-, Verreib- und Uebertragungswalzen auf, um einen möglichst gleichmässig verteilten Farbfilm vorgebbarer
Dicke zu erzeugen. Diese konventionellen Einfärbvorrichtungen sind daher ziemlich kompliziert aufgebaut und kostspielig. Sie können
ausserdem wegen des langen "Weges, den die Farbe vom Farbkasten bis zur Schablonenwalze bzw. Auftragswalze zurücklegen muss, nur
bei der Verwendung von Stichdruckfarben mit einer langen Trocknungszeit angewendet werden, damit die Farbe im Zeitpunkt des
eigentlichen Druckvorgangs noch nicht zu stark ausgetrocknet ist. Diese Farben mit langer Trocknungszeit haben jedoch den Nachteil,
dass die frisch bedruckten Bogen, bevor sie weiter verarbeitet werden können,künstlich, z.B. durch InfrarotbestraWiHSg, getrocknet
0900/G164.12D. 53 - Bll/JO/eb
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werden müssen, oder dass bei Ablage der frischbedruckten Bogen in.. Stapelform jewels Einschiessbögen zwischen zwei
Druckbogen eingelegt werden müssen, um ein Aneinanderkle ben
der frischen Druckbogen zu vermeiden.
Es sind bereits moderne Farben mit kurzer Trocknungszeit bekannt, bei denen die letzterwähnten, durch eine Farbe mit langer
Trocknungszeit bedingten Nachteile nicht auftreten; jedoch können diese modernen Farben mit kurzer Trocknungszeit nicht bei den
konventionellen Einfärbvorrichtungen verwendet werden, weil während des erwähnten langen Farbwegs bis zur Schablonenwalze
bzw. Auftragswalze eine zu starke Verdampfung des Lösungsmittels in der Farbe stattfindet, bevor die Farbe auf die Druckplatte gelangt,
so dass dadurch die insbesondere für Banknoten entscheidende Druckqualität beeinträchtigt würde.
Es sind bereits Einfarbendruckwerke mit einer verkürzten Einfärbvorrichtung
bekannt, in welcher eine Verte ilerwalze zwischen der Duktorwalze und der Auftragswalze angeordnet ist oder die Auftragswalze
direkt mit der Duktorwalze zusammenwirkt, wobei jedoch kein ständiger Kontakt zwischen diesen beiden Walzen stattfindet, sondern
lediglich eine intermittierende Berührung, deren Länge, einstellbar
ist, um bei jeder vollen Umdrehung eine Einfärbzone vorgebbarer Länge zu erhalten, entsprechend dem auf der Druckplatte einzufärbenden
Bereich. Bei allen bekannten verkürzten Einfärbvorrichtungen dieser Art ist der Durchmesser der Duktorwalze stets kleiner
als der der Auftragswalze.
Bei der eingangs beschriebenen Einfärbvorrichtung bestimmt der Spalt, welcher sich zwischen der Vorderkante der den Farbkasten-
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boden bildenden Rakel und dem Umfang der Duktorwalze befindet, die Stärke des aus dem Farbkasten auf die Duktorwalze übertragenen
Farbfilms. Dieser Spalt ist durch eine Vielzahl von Mikrometer schrauben einstellbar, welche sich mit ihren Enden unterhalb der
Vorderkante der Rakel gegen diese abstützen und durch individuelle Einstellung, das heisst eine mehr oder weniger starke elastische
Verformung der Rakel im Bereich ihres Randes, die exakte Grosse des Spalts zu regulieren und vor allem einen exakt parallelen Spalt
zu erzeugen erlauben. Diese Feineinstellung ermöglicht jedoch gegebenenfalls auch, einen in seiner Breite, also in Achsrichtung der
Duktorwalze, variierenden Spalt zu erzeugen, so dass ein entsprechender Farbfilm mit in Achsrichtung der Duktorwalze variierender
Stärke gebildet wird, und zwar in Abhängigkeit von unterschiedlich stark einzufärbenden Bereichen der Druckplatte; die zur hinreichenden
Einfärbung bestimmter Bereiche der gravierten Druckplatte erforderliche Farbmenge hängt von der Anzahl und von der Tiefe der
in diesen Bereichen vorhandenen Stichgruben ab, und es ist daher wünschenswert, den auf die Druckplatte aufzubringenden Farbfilm
gegebenenfalls entsprechend unterschiedlich zu dosieren.
Eine derartige Feineinstellung der Stärke und gegebenenfalls der Form des Farbfilmes mittels der erwähnten Mikrometerschrauben
ist jedoch in jedem Falle eine zeitraubende und viel Sorgfalt erfor dernde
Arbeit, da im allgemeinen 25 bis 30 Mikrometer schrauben vorgesehen und einzustellen sind, die längs der Breite der Rakel
im kleinen Abstand voneinander verteilt angeordnet sind. Ausserdem
muss nach dem Anlauf der Druckmaschine in der Regel die Feineinstellung nach einer gewissen Zeit mehrmals korrigiert
werden, weil sich die Betriebs- und Umgebungsbedingungen, welche einen Einfluss auf die Farbe und insbesondere auf deren. Viskosität
haben, ändern. Zu diesem Zwecke muss die Druckmaschine still-
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gesetzt und jede oder zumindest der grösste Teil aller Einstellschrauben
sorgfältig nachgestellt werden, wobei wiederum darauf zu achten ist, dass bei einer allgemeinen Verkleinerung oder Vergrösserung
des Spaltes dessen exakte Parallelität oder dessen ursprüngliches Profil beibehalten wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einerseits eine besonders
einfach aufgebaute und preisgünstiger als bisher herstellbare verkürzte Einfärbvorrichtung zu schaffen, mit welcher moderne Druckfarben
mit kurzer Trocknungszeit verarbeitbar sind, und andererseits die Einstellvorrichtung für die Rakel und damit für den Farbfilm
so zu gestalten, dass auf einfache Weise eine rasche und gleichförmige Aenderung der Filmdicke über die gesamte Breite der Rakel
bzw. die gesamte Länge der Duktorwalze, auch während des Betriebs der Maschine, möglich ist, ohne dass dabei die zu Beginn vorgenommene,
durch die Lage der erwähnten Einstellschrauben bestimmte Feineinstellung beeinträchtigt wird.
Ausgehend von einer Einfärbvorrichtung der eingangs beschriebenen
Art ist die Erfindung zur Lösung der genannten Aufgaben durch diejenigen Merkmale charakterisiert, die im kennzeichnenden Teil des
Anspruchs 1 angegeben sind.
Die Einfärbvorrichtung nach der Erfindung ist also sehr einfach aufgebaut,
weil die Duktorwalze des Farbwerks direkt und ständig mit der Schablonenwalze bzw, der ./Auftragswalze zusammenwirkt und kein
regelbarer intermittierender Kontakt vorgesehen zu werden braucht, wobei gegebenenfalls lediglich noch wenigstens eine kleine, an der
Duktorwalze abrollende und in an sich bekannter Weise axial hin und herbewegte Verreibwalze vorgesehen ist, um den Farbfilm gut zu
glätten. Der gemeinsame Durchmesser von Duktorwalze und Schablonen -
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bzw. Auftragswalze hat ein bestimmtes Verhältnis zum Durchmesser
des Plattenzylinders. Die Erfahrung hat gezeigt, dass
es überraschenderweise zur Erzielung einer guten Einfärbung
günstig ist, wenn immer dieselben Bereiche der Duktorwalze mit den eingefärbten Bereichen der Schablonenwalze in Berührung gelangaa,
was nicht der Fall wäre, wenn diese beiden Walzen, wie es bei einer Einfarbendruckmaschine bekannt ist, unterschiedliche
Durchmesser aufweisen. Bei der Einfärbvorrichtung nach der Erfindung
haben die Bereiche der Duktorwalze, welche bei jeder Umdrehung mit der Schablonenwalze in Berührung gelangen, stets die
gleiche Oberflächenrauhigkeit und geben daher stets die gleiche Farbmenge an die Schablonenwalze ab, ohne dass, wie man zunächst
hätte vermuten können, eine störende Anhäufung von Farbe auf denjenigen Bereichen stattfindet, die nicht mit den erhabenen Bereichen
der Schablonenwalze in Berührung gelangen.
Durch die Lagerung des RakeltrSgers auf einer einfachen Exzenterwelle
kann durch Drehung dieser Welle der Abstand der Rakelkante vom Umfang der Duktorwalze rasch und einfach, selbst während des
werden
Betriebs der Maschine, verändert/ ohne dass die Lage der zahlreichen
Einstellschrauben verändert "werden müsste.
Die Farbkästen bekannter Einfärbvorrichtungen haben als Abdichtbacken
ausgebildete Seitenwände aus Gusseisen; dieses Material unterliegt jedoch einem verhältnismässig starken Abrieb durch die
im Farbkasten umgewälzte Farbe, welche insbesondere einen Schmirgeleffekt auf die Farbkastenwände ausübt, und auch durch
Reibung an der Duktorwalze, was die Dichtheit des Farbkastens im
allgemeinen schon nach kurzer Betriebszeit der Druckmaschine stark beeinträchtigt und einen häufigen umständlichen Austausch der
Gusseisenwände der Farbbehälter erforderlich macht. Undichte Farbkästen
verursachen insbesondere bei Mehrfarbendruckmaschinen, in
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denen mehrere Farbwerke für unterschiedliche Farben übereinander angeordnet sind, kostspielige Fehldrucke, wenn aus
einem Farbkasten auslaufende Farbe sich mit der Farbe eines anderen Farbwerks vermischt.
In eine ar bevorzugten Ausfuhrungsform der Vorrichtung nach der Erfindung wird das Problem, der Dichtheit des Farbkastens in einfacher
und kostensparender Weise dadurch gelöst, dass die Innenflächen der beiden Seitenwände des Farbkastens mit ebenen Kunststoffplatten,
vorzugsweise aus Nylon, belegt sind, welche durch an den Innenflächen angeformte Anschläge gehalten werden und
deren der Duktorwalze zugewandte Kante eine den zylindrischen Seitenflanschen der Duktorwalze angepasste konkave Krümmung
aufweist; auf diese Weise wird einerseits die Dichtung verbessert und die Lebensdauer der Abdichtbacken erhöht, und andererseits
können die Kunststoffplatten einfach und rasch bei Bedarf ausgewechselt werden, ohne dass eine umständliche -Demontage des
Farbkastens erforderlich ist.
Die Erfindung wird anhand der Zeichnungen an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Seitenansicht einer Einfärbvorrichtung nach der Erfindung mit zwei übereinander angeordneten
Farbwerken für zwei verschiedene Farben,
Fig. 2 eine teilweise geschnittene Seitenansicht eines Farbwerkes
unter Fortlassung einer der Seitenwände des Farbkastens,
Fig. 3 einen Schnitt längs der Linie II-III nach Fig. 2,
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Fig. 4 eine Draufsicht auf das Farbwerk nach Fig. 2, teilweise im Schnitt,
Fig. 5 eine Teilansicht des Farbwerks mit der einen Seitenwand des Farbkastens und der mit dem einen zylindrischen
Seitenflansch der Duktorwalze zusammenwirkenden Abdichtbacke,
Fig. 6 eine Seitenansicht der einen Seitenwand des Farbkastens,
Fig. 7 . einen Schnitt längs der Linie VII-VII nach Fig. 6 und
Fig. 8 eine Ansicht dieser Seitenwand in Richtung des Pfeils VIII
nach Fig. 6.
Fig. 1 zeigt schematisch den die Einfärbvorrichtung einschliessenden
Teil einer Zwe ifarb en -Stichdruckmas chine. In einem abfahrbaren
Farbwerkgestell 7 sind vertikal übereinander zwei Farbwerke in je
einem unabhängigen Einzelgestell 8 bzw. 8' angeordnet, die nach Art eines Wagens relativ zum Farbwerkgestell 7 verschiebbar sind.
Jedes der Farbwerke besteht im wesentlichen aus einem Farbkasten bzw. I1, dessen Boden durch eine Rakel 2 bzw. 2' gebildet ist, und
aus einer Duktorwalze 3 bzw. 3r, die beim Betrieb der Druckmaschine
stetig rotiert und direkt ständig mit der betreffenden Schablonenwalze bzw. 4r zusammenwirkt, wobei diese beiden Schablonenwalzen ihrerseits
mit den nicht dargestellten Druckplatten auf dem Plattenzylinder bzw. mit dem Formzylinder der Stichdruckmaschine zusammenarbeiten.
Vorzugsweise weist jedes Farbwerk noch wenigstens eine kleine Verreibwalze 5 bzw. 51 auf, die an der Duktorwalze 3 bzw. 3' abrollt,
dabei in Achsrichtung hin- und hergehend angetrieben wird und zur Glättung des auf der Duktorwalze befindlichen Farbfilms dient. Die
Duktorwalze 3 bzw. 31 hat denselben Durchmesser wie die Schablonenwalze
4 bzw. 41, so dass bei jeder Umdrehung der Walzen stets die
gleichen Bereiche der'Duktorwalze mit den einzufärbenden Bereichen
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der Schablonenwalze in Berührung gelangen, was, wie erkannt wurde, für eine gleichmässige Uebertragung der Farbe und damit
für die gleichmässige gute Qualität des Druckes, aufweiche
es insbesondere bei der Herstellung von Banknoten ankommt, sehr vorteilhaft ist. Der Durchmesser der Verreibwalze 5 bzw. 5'
ist beispielsweise nur ein Fünftel so gross wie der der Duktorwalze
3 bzw. 3'.
Das Farbwerkgestell 7 kann selbstverständlich auch mehr als zwei
Farbwerke oder, im Falle einer Einfarbendruckmaschine, nur ein Farbwerk aufweisen, wobei im letzten Falle eine übliche Auftragswalze
anstelle der Schablonenwalze vorhanden ist. Da im Falle einer Mehrfarbendruckmaschine alle Farbwerke in gleicher Weise
aufgebaut sind, wird im folgenden anhand der Fig. 2 bis 8 nur ein Farbwerk, nämlich das im Einzelgestell 8 untergebrachte Farbwerk,
beschrieben.
Dieses Einzelgestell 8 weist nach den Fig. 2 und 4 einen die Rakel 2
haltenden Träger 9 auf, welcher auf einer zur Achse der Duktorwalze parallelen Welle 10 montiert ist. An beiden Enden der Welle 10 sind
zur Wellenachse 10' (Fig. 3) exzentrische Zapfen 11 angeordnet, die
drehbar in den Seitenwänden des Einzelgestells 8 gelagert sind. Die Drehachse 11' der beiden Zapfen 11 ist also etwas gegenüber der Wellenachse
101 versetzt.
Auf dem Träger 9 ist ein Rakelhalter 12 in Richtung auf die Duktorwalze
3 verschiebbar und in einer gewünschten Stellung mittels einer Schraube 13 blockierbar montiert. Diese Schraube 13 durchsetzt nach
Fig. 2 einen Längs spalt 14 im Träger 9, ist in den Rakelhalter 12 eingeschraubt
und weist einen die Breite des Spaltes 14 übergreifenden Kopf 13 auf. Der Spalt 14 mündet an der der Duktorwalze 3 abgewandten
Oberkante des Trägers 9, so dass nach Lösung der Schraube 13 der
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Rakelhalter 12 mit seiner daran mit bekannten Mitteln befestigten
Rakel 2 einfach nach hinten aus dem Farbwerk herausgezogen werden kann.
Der Farbkasten 1 hat nach, den Fig. 2 bis 8 zwei Seitenwände 15,
die ohne irgendeine zusätzliche Befestigung einfach auf den die Breite des Rakelhalters 12 entsprechend überragenden seitlichen
Rändern 22 des Trägers 9 (Fig. 3) aufliegen. Die der Duktorwalze 3 zugewandte Kante 16 der beiden Seitenwände 15 (Fig. 6) ist kreisbogenförmig
konkav gekrümmt, wobei diese Krümmung der zylindrischen Krümmung der beiden, an den Enden der Duktorwalze 3
angeordneten Flanschen 23 angepasst ist, gegen welche die gekrümmten Kanten 16 der Seitenwände 15 zwecks Abdichtung des Farbkastens
anliegen. Während des Betriebs der Druckmaschine werden die Seitenwände 15 des Farbkastens 1 durch die Kolben 241 von in den Seifen
tenwänden des Einzelgestells 8 montiert: hydraulischen Zylindern 24
(Fig. 4) gegen die Seitenränder des Rakelhalters 12 und der Rakel 2 gedrückt, um eine gute Abdichtung des Farbkastens zu erzielen^.·
Der Träger 9 ist nach den Fig. 2 und 4 mit einer Vielzahl von durchgehenden,
nebeneinander angeordneten Gewinde öffnungen versehen, in welche Schrauben 25 zur Feineinstellung der Rakel 2 eingeschraubt
sind. Die Anordnung ist so getroffen, dass die vorzugsweise konisch ausgebildeten Enden 26 aller Schrauben 25 unterhalb der Kante der
Rakel 2 an dieser anliegen. Der innere Endbereich der Rakel 2 steht nach Fig. 2 über dem Rakelhalter 12 vor und ist daher unter der Wirkung
der gegen ihn drückenden Schraubenenden 26 elastisch verformbar. Der zwischen der Kante der Rakel 2 und dem Umfang der Duktorwalze
3 gebildete Spalt 27 (Fig. 2 und 4) definiert die Dicke des auf die Duktorwalze übertragenen Farbfilms. Die Grosse dieses Spalts 27 wird
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zunächst grob mittels wenigstens zwßier Schrauben 29 (Fig. 2)
eingestellt, welche einen am hinteren Ende des Rakelhalters 12 angeformten Vorsprung 28 durchsetzen und sich auf der Hinterkante
des Trägers 9 abstützen. Durch Verstellung dieser Schrauben 29 ist die Lage des Rakelhalters 12 mit seiner Rakel 2 relativ
zum Träger 9 und damit die Breite des Spalts 27 einstellbar, wobei die gewünschte Relativlage des Rakelhalters 12 zum Träger 9,
wie erwähnt, durch Anziehen der Schraube 13.fixiert wird. Zur Feineinstellung des Spaltes 27 dienen dann die vorzugsweise in
Form von Mkrometer schraub en ausgebildeten Schrauben 25, die so individuell einzustellen sind, dass entweder ein exakt paralleler
Spalt 27 entsteht oder aber, durch entsprechende unterschiedliche
elastische Verformung der Rakelkante über ihre Breite, ein in Achsrichtung der Duktorwalze 3 variierendes Spaltprofil erzeugt wird.
Ein Farbfilm mit in axialer Richtung variierender Stärke ist dann wünschenswert und vorteilhaft, wenn unterschiedliche Bereiche der
einzufärbenden gravierten Druckplatte in Abhängigkeit von der Aneiahl
und Tiefe der Stichgruben unterschiedliche Farbmengen benotigen. Um eine zuverlässige Feineinstellung des Spaltes 27 vornehmen zu
können, sind beispielsweise 25 bis 30 Einstellschrauben 25, gleichmassig
über die Breite der Rakel 2 verteilt, vorgesehen. Wenn der Rakelhalter 12 mit seiner Rakel 2, beispielsweise zwecks Reinigung,
aus der Einfärbvorrichtung herausgenommen werden muss, dann genügt es, die Schrauben 13 zu lösen und den Rakelhalter 12 mit der
Rakel 2 einfach längs des nach hinten offenen Spaltes 14 im Träger 9 herauszuziehen; dabei gehen die durch die Lagen der Schrauben 29 bzw.
der Feineinstellschrauben 25 defeierten Grob- bzw. Feineinstellungen nicht verlosen, da nach dem Wiedereinsetzen des Rakelträgers 12 mit
seiner Rakel 2 und dem Wiederanziehen der Befestigungsschrauben 13 die genau gleiche Lage der Rakel 2 und damit die genau gleiche Form
des ursprünglich eingestellten Spaltes 27 reproduziert wird. Die mit
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Hilfe der exzentrischen Welle 10 mögliche einfache und rasche
Grdfaverstellung des Spaltes 27 ohne Veränderung der durch die
Feineinstellung mittels der Schrauben 25 definierten Form des Spaltes 27 wird später noch erläutert.
Der TrSger 9 weist an seinem hinteren Bereich über den erwähnten
Sextenrand 22 hinausragende seitliche Aasätze 40 auf (Fig. 3), welche
zwischen die beiden Rollen 30 und 31 zweier Rollenpaare (Fig. 2 und 3) eingreifen, welche in den Seitenwänden des Einzelgestells 8 montiert
sind. Diese Rollen 30 und 31 liegen zwecks Fixierung und Führung des Trägers 9 auf der Unter- und Oberseite der Ansätze 40 des Trägers
9 auf, wobei die oberen Führungsrollen 30 auf je einer im Einzelgestell 8 drehbar gelagerten Welle 32 befestigt sind, während die
unteren Führungsrollen 31 am Ende je einer Welle 33 sitzen, die im
Einzelgestell 8 zwecks Demontage der Anordnung axial verschiebbar gelagert sind. Zu diesem Zwecke ragt das freie Ende jeder Welle 33
nach Fig. 3 auf der Aussenseite der betreffenden Seitenwand des Einzelgestells 8 heraus und trägt, wie in der Fig. 2 und auf der
rechten Seite der Fig. 3 angedeutet, eine mit einem Bedienungsgriff 35 versehene Kappe 34. Im Innern der Kappe 34 ist eine die
Welle 33 umgebende, als Druckfeder wirkende Schraubenfeder 36 angeordnet, welche sich auf der Aussenseite der Seitenwand des
Einzelgestells 8 abstützt und die Kappe 34 mitsamt der Welle 33 und der Führungsrolle 31 nach aussen zu ziehen sucht. Ein am Umfang
der Kappe 34 angebrachter bogenförmiger Exzenteransatz 37 greift in der Blockierungsstellung der Anordnung hinter einen entsprechenden
Anschlag 38, der mittels einer Schraube 39 an der Seitenwand des Einzelgestells 8 befestigt ist und so die Kappe 34 mit der Welle 33
und der Führungsrolle 31 gegen die Wirkung der Feder 36 in ihrer Arbeitsstellung blockiert. Um den Farbkasten, das heisst also den
Träger 9 mitsamt dem Rakelhalter 12 und der Rakel 2 freizugeben und um die Welle 10 zwecks Leerung oder Reinigung des Farbkastens
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nach unten verschwenken zu können, genügt es, mittels des Bedienungsgriffes
35 die Kappe 34 so weit zu drehen, dass der Exzenteransatz 37 vom Anschlag 38 gelöst wird, woraufhin sich die
Kappe 34 mitsamt der Welle 33 und der Führungsrolle 31 unter der Wirkung der Feder 36 bis zum Anschlag der Führungsrolle 31
an der Innenseite der Seitenwand des Einzelgestells 8 nach aussen bewegt, so dass der Träger 9 freigegeben wird. Umgekehrt kann
der Träger mit einem einfachen Handgriff in seiner Arbeitsstellung blockiert werden, indem die Kappe 34 axial eingedrückt und anschliessend
bis in ihre Verriegelungsstellung gedreht wird.
Das Einzelgestell 8 ist auf Führungsschienen 42 (Fig. 3) im Farbwerkgestell
7 verschiebbar gelagert und kann so insgesamt von der Schablonenwalze 4 abgerückt bzw. in seine Betriebsstellung gebracht
werden, in welcher die Duktorwalze 3 die Schablonenwalze 4 berührt. Die Duktorwalze 3 sitzt nach Fig. 4 auf einer zentralen Welle 41,deren
beide Enden entsprechende Lageröffnung in den Seitenwänden des Einzelgestells 8 durchsetzen und beiderseits des Einzelgestells 8
herausragen. An beiden äusseren Enden der Welle 41 ist je ein Lagerteil 43 bzw. 44 befestigt, welches einen Längs spalt 45 in der
betreffenden Seitenwand des Farbwerkgestells 7 durchsetzt und am Kolben je eines hydraulischen Zylinders 46 angebracht ist, welcher
seinerseits auf einem fest an der Aussenseite des Farbwerkgestells
befestigten Stützteil 47 montiert ist. Auf diese Weise kann durch Betätigung der hydraulischen Zylinder 46 die Duktorwalze 3 von der
Schablonenwalze 4 abgerückt bzw. in Richtung auf diese verschoben werden, ohne dass das gesamte Farbwerkgestell 7 bewegt zu werden
braucht. Bei einer solchen Verschiebung der Duktorwalze 3 bzw. des
gesamten Einzelgestells 8 können sich die erwähnten, die Welle 41 tragenden Lagerteile 43 und 44 frei in den Längs spalten 45 der Seitenwände
des Farbwerkgestells 7 bewegen. Die Duktorwalze 3 wird
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über ein auf der einen Seite zwischen den Wänden des Einzelgestells
8 und des Farbwerkgestells 7 angeordnetes Zahnrad 48 angetrieben, das mit einem zum nicht dargestellten Antriebssystem
gehörenden Zahnrade kämmt.
Vor der Inbetriebnahme der Druckmaschine wird, wie bereits erläutert, der die Farbfilmstärke bzw. das Profil des Farbfilms
bestimmende Spalt 27 mittels der Schrauben 29 grob und mittels der Schrauben 25 fein eingestellt. Wenn sich nun nach Beginn des
Druckbetriebs aufgrund einer Inspektion der ersten Druckerzeugnisse
herausstellt, dass die übertragende Farbfilmstärke etwas verringert oder etwas vergrössert werden muss, dann kann diese
erforderliche Korrektur bei weiterlaufender Druckmaschine einfach dadurch vorgenommen werden, dass die den Träger 9 tragende
Welle 10 durch Drehung ihrer Zapfen 11 im einen oder anderen Sinne etwas verstellt wird. Zu diesem Zwecke ist nach Fig.4 am
äusseren Ende des einen Zapfens 11 ein Schneckenrad 49 befestigt, welches mit einer auf einer Welle 51 sitzenden Schnecke 50 kämmt.
Die Welle 51 der Schnecke ist in einem an der betreffenden Seitenwand
des Einzelgestells 8 befestigten Lagerteil 53 drehbar montiert und weist an ihrem äusseren Ende ein Handrad 52 auf, dessen exakte
Lage auf einer geeignet angebrachten Skala ablesbar ist. Mit diesem
Handrad 52 kann also auf einfache Weise und feinfühlig die Grosse des Spaltes 27, auch während des Betriebs der Maschine, verstellt
werden, indem durch Drehung der zu diesem Zapfen 11 exzentrischen Welle 10 der Träger 9 mit der Rakel 2 in Richtung auf die Duktorwalze
3 bzw. von dieser wegbewegt wird, und zwar ohne irgendeine Beeinträchtigung der durch die Schrauben 25 definierten Feineinstellung.
In Fig. 2 ist die leicht exzentrische Lage der Welle 10 relativ zu ihren Drehzapfen 11 angedeutet. Die hintere Führung des Trägers
mittels Rollen 30 und 31 erlaubt die beschriebene Tr ägerver stellung.
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Die beschriebene einfache Nachstellung bzw. Korrektur der Gesamtbreite des Spalts 27 erleichtert auch vor allem die in der
Regel stets nach einer gewissen Betriebszeit erforderliche Anpassung der Stärke des zu übertragenden Farbfilms an die sich
ändernden Betriebs- und Umgebungsbedingungen, insbesondere an die temperaturabhängige Viskosität der Farbmasse. Bisher
musste dazu die Druckmaschine zwecks Regulierung der Schrauben
stillgesetzt werden. Gemäss der Erfindung braucht nur noch das Handrad 52 entsprechend verstellt zu werden, ohne dass der
Druckbetrieb unterbrochen werden müsste.
Nach den Fig. 5 bis 8 sind die Ihnenseiteil der Seitenwände 15 des
Farbkastens an ihrem dem gekrümmten Rande 16 zugewandten Bereich gestuft ausgebildet, wobei die eine Stufe durch eine vertikale
Kante 19 und eine untere horizontale Kante 18 (Fig. 6) begrenzt wird, während die zweite Stufe, die eine geringere Tiefe als die erste
Stufe aufweist, durch die parallel zur vertikalen.Kante 19 versetzte
Kante 21 begrenzt wird. Der Boden der ersten, tieferen Stufe dient zur Aufnahme einer elastisch nachgiebigen Gummi-schicht 17, welche
in ihrer Form dem Profil des von ihr bedeckten Bereichs der Wand angepasst ist und deren Dicke wenigstens näherungsweise der Höhe
der Kante 19 entspricht, so dass die Oberfläche dieser Gummischicht ungefähr in einer Ebene mit dem Boden der zweiten, durch die Kante
begrenzten Stufe liegt. Auf diese Gummischicht 17 sowie den Boden der zweiten Stufe ist eine Kunststoffplatte 20, welche eine gute Abrieb-
und Reibungsbeständigkeit hat und vorzugsweise aus Nylon besteht, aufgesetzt, deren Form ebenfalls data Seiten-profIl der Wand 15, insbesondere
der Form der gekrümmten Kante 16 , angepasst ist. Diese Kunststoffplatte 20 liegt lose auf der Gummischicht 17 bzw. der erwähnten
Stufe der Wand 15 an und stützt sich lediglich einerseits an der Kante 21 und andererseits an der unteren horizontalen Kante 18
der Wand 15 ab, wobei diese letzterwähnte Kante 18, wie in den Fig. 5, 7 und 8 dargestellt, einen inneren spitzen Winkel bildet, um die
Kunststoffplatte 20 besser in ihrer Lage zu halten. Die der gekrümm-
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ten Kante 16 entsprechende Kante der Kunststoffplatte 20 liegt am zylindrischen Seitenflansch 23 der Duktorwalze 3 an, so dass
bei Drehung der Duktorwalze im Sinne des Pfeiles nach Fig. 2 die Kunststoffplatte 20 infolge der vom Flansch 23 auf den gekrümmten
Plattenrand ausgeübten Reibung gegen die Kanten 18 und 21 der Wand 15 des Farbkastens gepresst wird. Gleichzeitig werden diese
beiden Seitenwände 15, wie bereits erwähnt, unter der Wirkung der Kolben 24* der hydraulischen Zylinder 24 nach innen gegen den
Träger 9 gedruckt, wodurch gleichzeitig die Kunststoffplatten 20 gegen die Seitenwände der Duktorwalze 3 gepresst werden, wie es
in Fig, 5 dargestellt ist. Die bei Bedarf einfach auswechselbaren Kunststoffplatten 20, welche keinerlei zusätzliche Befestigungen an
der Wand 15 erfordern und unter der Wirkung der erwähnten hydraulischen
Zylinder 24 fest gegen die Duktorwalze 3 gepresst werden, garantieren eine zuverlässige Abdichtung des Farbkastens, was insbesondere
bei Mehrfarbendruckmaschinen wesentlich ist, und ausserdem haben diese durch die Kunststoffplatten 20 gebildeten ,Abdichtbacken
wegen ihres besonderes abriebfesten Materials eine sehr lange Lebensdauer. Die Gummischicht 17, auf welcher die Kunststoffplatten
20 aufliegen, erhöht noch die elastische Andruckkraft der Kunststoffplatten 20 gegen die Duktorwalze 3. Die Seitenwände
des Farbkastens können, wie üblich, aus Gusseisen bestehen.
In einer Ausnehmung des Trägers 9 kann, wie in Fig. 2 angedeutet, zwecks Heizung der Rakel 2 ein mit einem nicht dargestellten Thermostaten
verbundener Heiawiderstand 54 angeordnet sein. Ausserdem ist
vorzugsweise eine automatische Temperaturregelung der Duktorwalze bzw, 31, beispielsweise durch einen Warmwasserumlauf innerhalb
dieser Walzen, vorgesehen, wobei die Wassertemperatur durch einen Thermostaten geregelt wird.
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Claims (18)
- PATENTAJNTSPRUEC HEΓ 1. Einfärbvorrichtung für eine Stichdruckmaschine mit wenigstens einem Farbwerk, das einen Farbkasten, eine den Boden dieses Farbkastens bildende Rakel, eine Duktorwalze und eine Einrichtung zur Einstellung der Rakel in Bezug auf die Duktorwalze mit Einstellschrauben aufweist, deren Enden an der Unterseite der Rakel anliegen, dadurch gekennzeichnet, dass die Duktorwalze (3,31) ständig direkt mit der die Druckplatten auf den Plattenzylinder (6) oder den Formzylinder einfärbenden Schablonenwalze (4,4') bzw. Auftragswalze zusammenwirkt und den gleichen Durchmesser wie diese Schablonenwalze bzw. Auftragswalze hat, und dass die Einstellvorrichtung für die Rakel (2,2') eine parallel zur Achse der Duktorwalze (3,3') orientierte Exzenterwelle (10,11) aufweist, aufweicher der mit den erwähnten Einstellschrauben (25) versehene Träger (9) für die Rakel (2, 21) gelagert ist, wobei durch Drehung der Exzenterwelle (10) der Abstand des Trägers (9) vom Umfang der Duktorwalze (3,3*) und damit die Breite des Spalts (27) zwischen der Rakelkante und dem Umfang der Duktorwalze (3,3') veränderbar ist.
- 2. Einfärbvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das der Duktorwalze (3) abgewandte Ende des Trägers (9) für die Rakel (2) zwischen drehbar im Farbwerkgestell (8) gelagerten Rollen (30, 31) geführt ist.
- 3. Einfärbvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (9) an beiden Seiten vorspringende Ansätze (40) aufweist, an deren Oberseite und Unterseite die erwähnten Rollen (30,31) anliegen.4098 3 8/0351
- 4. Einfärbvorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils eine Rolle (31) der den Träger (9) führenden Rollenpaare auf einer axial verschiebbaren Welle (33) sitzt, die gegen die Wirkung einer Feder (36) in ihrer Arbeitslage gehalten und durch eine Verriegelungseinrichtung (34,37,38) gegen Verschiebung blockiert ist und dass nach Lösung der Verriegelungseinrichtung die Welle (33) mit der erwähnten Rolle (31) unter der Wirkung der Feder (36) so weit axial nach aussen gedruckt wird, dass der Träger (9) zwecks Leerung oder Reinigung des Farbkastens (1) um die Welle (10) schwenkbar ist.
- 5. Einfärbvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungseinrichtung eine am äusseren Ende der Welle (33) befestigte Kappe (34) aufweist, innerhalb welcher die erwähnte Feder (36) in Form einer Schraubenfeder angeordnet ist und welche an ihrem Umfang einen Exzenteransatz (37) hat, der bei Drehung der Kappe (34) in die Verriegelungsstellung hinter einen Gestellanschlag (3.8) greift und bei Drehung der Kappe (34) in die Entriegelungsstellung freigegeben wird.
- 6. Einfärbvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Rakel (2) auf einem Rakelhalter (12) befestigt ist, welcher in Richtung auf die Duktorwalze (3) verschiebbar auf demist
Träger (9) angeordnet/und an diesem, in einer vorgebbaren Stellung mittels einer einen Längsspalt (14) im Träger (9) durchsetzenden Schraube (13) fixiert werden kanx^und dass an dem der Duktorwalze (3) abgewandten Ende des Rakelhalters (12) ein Vorsprung (28) angebracht ist, der von wenigstens zwei Einstellschrauben (29) durchsetzt wird, deren Enden sich auf der der Duktorwalze (3) abgewandten Hinterkante des Trägers (9) abstützen.409838/0351 - 7. Einfärbvorrichtung nach einem, der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die den Träger (9) durchsetzende Welle (10) an beiden Enden exzentrisch zur Wellenachse (101) angeordnete Lagerzapfen (11) aufweist, die in den Seitenwänden des Gestells (8) gelagert sind.
- 8, Einfärbvorrichtung nach Anspruch 1 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass auf dem einen Ende der Exzenterwelle (10) ein Schneckenrad (49) sitzt, welches mit einer zwecks Einstellung des Trägers (9) drehbaren Schnecke (50) kämmt.
- 9· Einfärbvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenflächen der beiden Seitenwände (15) des Farbkastens (1) mit aus einem abriebfesten Material, vorzugsweise aus einem Polyamid-Kunstharz bestehenden, auswechselbaren Kunststoffplatten (20) belegt sind, welche lediglich durch Anlage an Stufen bildende Anschlagskanten (18, 21) auf der Innenfläche der Wände (15) gehalten werden und deren der Duktorwalze (3) zugewandte Ränder eine der Form von an beiden Enden der Duktorwalze (3) angeordneten zylindrischen Seitenflanschen (23) angepasste konkave Krümmung aufweisen, wobei während der Drehung der Duktorwalze (3) diese Kunststoffplatten (20) durch Re ibung gegen die erwähnten Anschlagskanten (18,21) gedrückt werden.
- 10. Einfärbvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Teil jeder Kunststoffplatte (20) auf einer einen Teil der Innenfläche der Wand (15) bedeckenden Gummi schicht (17) aufliegt.
- 11. Einfärbvorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass in den Seitenwänden des das Farbwerk aufnehmenden Gestells (8) hydraulische Zylinder (24) montiert sind, deren Kolben (241)409838/0351gegen die Aussenflächen der Seitenwände (15) des Farbkastens (1) drücken und dadurch diese gegen die Seitenränder der Rakel (2) und ausserdem die Kunststoffplatten (20) gegen die Seitenflächen der Duktorwalze (3) ρ r e s s. e η.
- 12. Einfärbvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenwände (15) ohne zusätzliche Befestigungsmittel lediglich mit ihren Unterkanten auf die Breite der Rakel (2) überragenden Seitenrändern (22) des erwähnten Trägers (9) aufliegen.
- 13. Einfärbvorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Farbwerk in einem besonderen Einzelgestell (8) montiert ist, in dessen Seitenwänden die Zapfen (11) der Exzenterwelle (10), die erwähnten Führungsrollen (30,31) für den Träger (9) der Rakel (2), die erwähnten hydraulischen Zylinder (24) und die Welle (41) der Duktorwalze (3) gelagert sind, und dass jedes Einzelgestell (8) verschiebbar in einem alle Farbwerke aufnehmenden, abfahrbaren Farbwerkgestell (7) angeordnet ist,
- 14. EinfSrb vor richtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Farbwerk wenigstens eine Verreibwalze (5, 5') aufweist, welche ständig an der Duktorwalze (3) abrollt, axial hin- und hergehend angetrieben wird und in den Seitenwänden des Gestells (8) gelagert ist.
- 15. Einfärbvorrichtung nach einem der Ansprüche 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Einzelgestell (8) mittels eines hydraulischen Zylinders (46) innerhalb des Farbwerkgestells (7) zwecks Entfernung der Duktorwalze (3) von der Schablonenwalze (4) bzw. der Auftragswalze verschiebbar ist, wobei die aus dem Einzelgestell (8) nach beiden Seiten herausragenden Enden der Welle (41) der Duktorwalze (3) in JLagerteilen (43, 44) montiert sind, welche LängsBifnungen (C409838/0351in den Seitenwänden des Farbwerkgestells (7) mit Spiel durchsetzen und an den Kolben der erwähnten, am Farbwerkgestell (7) fest montierten hydraulischen Zylinder (46) befestigt sind.
- 16. Einfärbvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass eine Heizvorrichtung für die Rakel (2) vorgesehen ist.
- 17. Einfärbvorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass diese Heizvorrichtung aus einem elektrischen He izwider stand (54) besteht, der in einer Ausnehmung des Trägers (9) montiert und durch einen Thermostaten regelbar ist,.einem
- 18. Einfärbvorrichtung nacly der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass eine heizvorrichtung für die Duktorwalze (3,3!), vorzugsweise in Form eines Warmwasserumlaufs, vorgesehen ist.409838/0351
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