DE2411182A1 - Kartenkassette - Google Patents
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Description
B 6631
KABUSHIKI KAISHA SANKYO SEIKI SEISAKüSHO
5329, Shimosuwa-Machi, Suwa-Gun, Nagano-Ken / JAPAN
Die Erfindung betrifft eine Kartenkassette mit einer Kartenkammer
zur Aufnahme von Karten, welche für Aufzeichnungs- oder Wiedergabeinformationen
geeignet sind und einer Karteneingabeöffnung, die mit der Kartenkammer in Verbindung steht. Die Kassette soll für
den Gebrauch in einer Kassettenhandhabungs- bzw. Führungseinrichtung geeignet sein.
N/G
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Es ist erwünscht, daß Karten, welche Informationen tragen, beispielsweise
Magnetkarten, Mikrofilmkarten oder Stanzkarten, in einer Schutzkassette untergebracht werden können. Hierdurch soll
eine Beschädigung,, ein Abrieb bzw. Verschleiß oder eine Verschmutzung
der Karte beispielsweise durch Staub vermieden werden. Insbesondere ist dies erwünscht, wenn die Speicherung einer halbbeständigen
bzw. semipermanenten Information erwünscht wird. Es ist jedoch äußerst lästig, die die Information tragende Karte jedes Mal bei
ihrem Gebrauch in die Schutzkassette einzubringen und aus dieser wieder herauszunehmen. Es ist bekannt, die die Information tragende
Karte in einer Kassette unterzubringen, wobei eine Kassettenaufnahmeausnehmung
in einer Vorrichtung, beispielsweise einem Magnetkartenleser oder einem optischen Leser, welcher die Karte verwendet,
vorzusehen. Bei einer derartigen Vorrichtung ist es notwendig, einen Teil dieser Vorrichtung so auszugestalten, daß die Karte, welche
die Information trägt, aus der Kassette herausgezogen wird und in die Vorrichtung eingebracht wird. Ferner ist es notwendig, daß
die Karte dann wieder aus der Vorrichtung in die Kassette automatisch zurückgebracht wird. Bei bekannten Vorrichtungen verwendet
man hierzu einen äußerst kompliziert aufgebauten Mechanismus, um diese Automation zu erzielen, was jedoch der Wirkungsweise dieser
Vorrichtung im Wege steht. Außerdem steht ein Teil der die Information
tragenden Karte normalerweise über die Kassette hinaus, damit ihr Herausziehen aus der Kassette erleichtert wird. Hierdurch
ergibt sich jedoch die Gefahr, daß die Karte zerstört wird, wodurch dann der Vorteil, welcher durch die Kassette, die die Karte aufnimmt,
erzielt werden sollj aufgehoben ist.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Kassette zu zeigen, welche
als schützender Behälter für eine eine Information tragende Karte
(im folgenden als Kartenkassette bezeichnet) dient und welche in
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einer Kassettenhandhäbungs- bzw. Führungseinrichtung verwendet
werden kann, wobei die im vorstehenden genannten Schwierigkeiten vollständig beseitigt sind und die Karte automatisch beim Einbringen
der Kassette in die Kassettenhandhabungsvorrichtung aus der Kassette herausgebracht wird und beim Herausziehen der Kartenkassette
aus der Kassettenhandhabungsvorrichtung in die Kartenkassette automatisch wieder hineingezogen wird.
Diese Aufgabe wird bei einer Kartenkassette der eingangs genannten
Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß ein Einbauschlitz für eine Kartenführungsrolle in einer Wand der Kartenkammer wenigstens an
einer Seite eines Teiles derselben, der in eine Kassetteneinschubeinrichtung
einschiebbar ist, vorgesehen ist, daß die Kartenführungsrolle
im Einbauschlitz drehbar eingebaut ist, daß Vorspannmittel vorgesehen sind, welche innerhalb der Kartenkammer die Kartenführungsrolle
in einer von der Karte wegweisenden Richtung zwingen, so daß ein Teil des äußeren Umfanges der Kartenführungsrolle aus der Kassette
hinausragt, gegen eine Innenwand der Kassetteneinschubeinrichtung anlegbar ist und bei Einstecken der Kassette in die Kassetteneinschubeinrichtung
mit der Karte innerhalb der Kartenkammer gegen die Kraft der Vorspannmittel in Eingriff kommt, daß bei weiterem
Einstecken der Kassette in die Kassetteneinschübeinrichtung die Führungsrolle
an der Innenwand der Kassetteneinschubeinrichtung abrollt und hierbei die Karte, welche sich in der Kartenkammer befindet,
durch die Kartenein- bzw .-ausgabeöffnung in eine Einpaßeinrichtung
liefert und daß die Führungsrolle in entgegengesetzter Richtung abrollt, wenn die Kassette aus der Kassetteneinschubeinrichtung herausgezogen
wird, wobei die Karte aus der Einpaßeinrichtung in die Kartenkammer zurückgebracht wird.
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Die Kartenkassette mit dem erfindungsgemäßen Aufbau enthält somit die Kartenkammer und die Kartenführungsrolle, welche in der Wand
der Kartenkammer wenigstens an einer Seite derselben angeordnet ist. Wenn die Kassette in die Kassetteneinschubeinrichtung oder in
eine Kassettenaufnahmeausnehmung einer entsprechenden Einpaßeinrichtung eingeschoben wird, rollt die Kartenführungsrolle an der Innenwand
der Kassettenaufnahmeausnehmung der Einpaßeinrichtung ab, wenn die Kassette tiefer in diese hineingesteckt wird. Hierdurch
wird automatisch die Karte, welche in der Kartenkammer befindlich ist, in eine Kartenverarbeitungsstation der Vorrichtung eingebracht.
Wenn die Kartenkassette aus der Kassettenaufnahmeausnehmung der Vorrichtung herausgezogen wird, rollt die Kartenführungsrolle in
entgegengesetzter Richtung ab, wobei automatisch die Karte in die Kartenkammer zurückgebracht wird.
Bei Anwendung der Erfindung ergibt sich somit insbesondere der Vorteil,
daß aufgrund des Abrollens der Kartenführungsrolle an der Wand der Kassettenaufnahmeausnehmung, welche in der Einpaßeinrichtung
vorgesehen ist, die Karte automatisch aus der Kassette herausgebracht wird und in die Kassette wieder hineingezogen wird. Dieses
Abrollen der Kartenführungsrolle bewirkt, daß die Karte wirkungsvoll und glatt aus der Kassette herausgezogen wird und wieder in die
Kassette eingebracht wird. Der Mechanismus, der hierbei zur Anwendung kommt, ist äußerst einfach, wobei ein genauer und wohldefinierter
Betrieb derselben ermöglicht wird. Bei der Erfindung ist es möglich, die die Information tragende Karte vollständig innerhalb
der Kassette unterzubringen, ohne daß Schwierigkeiten entstehen, die Karte aus der Kassette wiederum herauszuziehen. Im Normalfall,
wenn die Kassette nicht gebraucht wird, ist die Kartenführungsrolle
von der Karte weggehalten, so daß die Karte innerhalb der Kassette gehalten wird. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Kassette
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aus der Einpaßeinrichtung entfernt ist. Die Kartenführungsrolle kann
hierbei des weiteren als Abdichtmittel dienen, wobei die Kartenführungsrolle einen Schlitz, in welchem sie untergebracht ist, abdichtet.
Hierdurch wird verhindert, daß Staub und dgl. durch diesen Schlitz in das Kassetteninnere gelangt. Die Kartenführungsrolle wird hierbei elastisch von der Karte weggedrückt. Aufgrund dieses elastischen
Wegdrückens der Kartenführungsrolle von der Karte ist ebenfalls eine Steuerung bei der Positionierung der Kassette beim Einstecken
derselben in die Einpaßeinrichtung möglich.
In den Figuren sind bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt. Anhand dieser Figuren soll die Erfindung noch näher erläutert
werden. Es zeigen:
Fig. 1 einen Querschnitt durch ein Ausführungsbeispiel der Kartenkassette
gemäß der E rfindung, wobei die Kartenkassette in die Aufnahme öffnung der Einpaßeinrichtung eingreift;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht, welche teilweise gebrochen ist, wobei die Kartenkassette und die Einpaßeinrichtung
der Fig. 1 voneinander getrennt sind;
Fig. 3 eine Teilansicht in teilweise geschnittener Form der Kartenführungsrollen
in der Fig. 1;
Fig. 4 eine Teilansicht in teilweise gebrochener Form eines weiteren
Ausführungsbeispieles der Kartenkassette gemäß der Erfindung;
Fig. 5 einen Querschnitt eines weiteren Ausführungsbeispieles einer Kartenkassette gemäß der Erfindung;
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Fig. 6 eine Ansicht von oben einer Kartenkassette in der Fig. 5,
wobei eine Gehäusehälfte weggelassen ist;
Fig. 7 einen Teilschnitt in vergrößertem Maßstab der Kartenkassette
in den Fig. 5 und 6;
Fig. 8 eine Seitenansicht eines weiteren Ausführungsbeispieles einer Kartenkassette gemäß der Erfindung;
Fig. 9 einen Querschnitt entlang der Linie IX-IX in der Fig. 8;
Fig. 10 eine perspektivische Ansicht eines weiteren Ausführungsbeispieles
der Kartenkassette gemäß der Erfindung;
Fig. 11 einen Querschnitt einer Kartenkassette in der Fig. 10, wobei
die Kartenführungsrollen vergrößert dargestellt sind;
Fig. 12 schematische Querschnitte, welche den Betrieb der Kartenkassette
in den Fig. 10 und 11 in Verbindung mit einem Kartenleser zeigen;
Fig. 14 einen horizontalen Schnitt einer Kartenkassette gemäß der Erfindung innerhalb einer Einpaßeinrichtung;
Fig. 15 eine Ansicht von oben eines weiteren Ausführungsbeispieles
der Kartenkassette gemäß der Erfindung in Verbindung mit einer Aufzeichnungseinrichtung, wobei von letzterer lediglich
die zur Führung bzw. zum Aufnehmen der Kassette dienende Vorrichtung gezeigt ist;
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Fig. 16 einen Querschnitt entlang der Linie XVI-XVI in der Fig. 15;
Fig. 17 einen Querschnitt, der die in die Aufzeichnungseinrichtung
eingesteckte Kassette darstellt;
Fig. 18 einen Querschnitt entlang der Linie XVIII-XVlH in der Fig. 15 und
Fig. 19 Ansichten von oben, welche bevorzugte Profile für die Kar-
11X1 tenkassette gemäß der Erfindung darstellen.
In den Fig. 1 und 2 weist die dargestellte Kassette ein Gehäuse 1 auf,
das aus zwei Gehäusehälften 2 und 3 besteht, die schachteiförmig ausgebildet sind und als Paar sich gegenüberliegen. Die beiden Hälften
sind beispielsweise mittels Schrauben oder durch Verschweißen miteinander verbunden und bilden in ihrem Inneren eine Kartenkammer 4.
Am einen Ende weist das Gehäuse 1 eine Kartenlieferungsöffnung 5 auf, welche mit der Kartenkammer 4 in Verbindung steht. Die Innenwand
der Gehäusehälften 2 und 3, welche die obere und die untere Fläche der Kartenkammer 4 bilden, sind mit verschiedenen Rippen
2a, 3a versehen, welche sich längs einer eine Information tragende Karte bzw. längs einer Informationskarte 6 erstrecken. Diese Rippen
halten die Informationskarte innerhalb der Kartenkammer 4 in einer geeigneten Lage. Diese Rippen können natürlich auch durch andere
Vorsprünge, welche ein glattes Profil aufweisen, oder durch Rollen, welche im Abstand voneinander entlang der Längsausdehnung
der Karte angeordnet sind, ersetzt sein. In manchen Fällen können diese Rippen auch vollständig in Fortfall kommen.
Ein Verschluß 7 ist drehbar innerhalb der Kartenlieferungsöffnung 5
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mittels Achsen 7a und 7b angeordnet. Diese Achsen sind an entgegengesetzten
Enden des Verschlusses 7 vorgesehen und schwenkbar an der Gehäusehälfte 2 befestigt. Desgleichen sind an entgegengesetzten
Enden des Verschlusses 7 ein Paar von Armen 7c, 7d angeformt, welche durch längliche Schlitze 2b, 2c, die in entsprechende Teile
der Gehäusehälfte 2 eingeformt sind, nach außen sich erstrecken. An
einer Seite bezüglich der Achse ist der Verschluß 7 innen mit einem Federraster 7e versehen. Eine Feder 9 erstreckt sich zwischen dem
Federraster 7e und einem Zapfen 8, der fest an der Gehäusehälfte 2 vorgesehen ist. Die Stelle, an welcher der Zapfen sitzt, ist nach innen
versetzt vom Verschluß vorgesehen, so daß der Verschluß 7 gezwungen wird, so zu verschwenken, daß die Kartenlieferungsöffnung
verschlossen ist. Der Verschluß kann geöffnet werden, um die Informationskarte 6 zu empfangen, indem entweder einer oder beide Arme
7c und 7d in Richtung des Pfeiles a in der Fig. 1 verschwenkt werden. Der Verschluß 7 kann natürlich verschiedene Ausführungsformen aufweisen,
und er kann auch auf verschiedene Art und Weise gelagert sein.
Die Kartenkassette 1, welche so ausgebildet ist, kann in eine Kartenaufnahmeausnehmung
11, welche in eine Kassetteneinschubeinrichtung 10 eingeformt ist, eingesteckt werden, wobei die Kartenlieferungsöffnung
5 in Schiebe richtung vorne angeordnet ist. Die Karteneinschübeinrichtung
kann in einer Einpaßeinrichtung, beispielsweise einem Magnetkartenleser, vorgesehen sein. Durch strichpunktierte Linien la
ist dieser in der Fig. 1 angedeutet. Beim Einstecken schlagen die Arme 7c, 7d des Verschlusses 7 gegen die Wand der Kartenaufnahmeausnehmung
11, wodurch der Verschluß in eine geöffnete Stellung gebracht ist. Die Informationskarte 6 kann dann aus der Kassette herausgezogen
werden. Die Endstellung der Kartenkassette 1 in der Kassetten-
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emschubeinrichtung 10 wird durch Abstufungen 10a, 10b, welche in
der Kassetteneinschubeinrichtung vorgesehen sind, bestimmt. Hierfür können jedoch auch andere Mittel, welche noch weiter unten beschrieben
werden, vorgesehen sein.
In einem Bereich der Gehäusehälften 2, 3 der Kassette 1, welcher in die Kassetteneinschubeinrichtung 10 eingeschoben werden kann,
sind Eiribauschlitze 2d, 3d, 2e, 3e nahe den seitlichen Begrenzungen
eingeformt, lh den Einbauschlitzen sind Kartenführungs- bzw. Kartenförderungsrollen
12, 13, 14, 15 angeordnet. Jeder der Einbauschlitze 2d, 3d, 2e, 3e ist nach außen hin abgeschrägt. Diese Abschrägung
ist jedoch kein wesentlicher Bestandteil.
Aus der Fig. 2 ist ersichtlich, daß innerhalb der Einbauschlitze 2d,
3d, 2e, 3e Abdeckeinrichtungen 16, welche einen Filz oder dgl. aufweisen,
mittels Schrauben befestigt sind. Diese verhindern, das Eindringen
von Staub. Eine Feder 17 ist mit ihrem einen Ende an der oberen Wand der Gehäusehälfte 2 befestigt. Jedem Einbauschlitz ist
eine derartige Feder zugeordnet. Diese Federn greifen an entsprechende Wellen 12a, 13a, 14a, 15a der Kartenförderungsrollen 12, 13,
14, 15 an und zwingen diese in eine Richtung, welche von der Informationskarte
6 weggerichtet ist. Aus der Fig. 2 ist ferner ersichtlich, daß die Welle 13a mittels der Feder 17 und einer Lagerausnehmung
18, welche in die Gehäusehälfte 3 eingeformt ist, drehbar gelagert ist. Die anderen Wellen 12a, 14a, 15a sind in gleicher Weise
befestigt und angeordnet.
Wenn die Kartenkassette 1, welche die Kartenförderungsrollen 12, 13,
14, 15 aufweist, in die Kassetteneinschubeinrichtung 10 einer Einpaßeinrichtung eingeschoben wird, werden die entsprechenden RoI-
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len mittels Wänden 10c, 1Od der Kartenaufnahmeausnehmung 11 so
zwangsgeführt, daß sie nach innen verlagert werden und an entgegengesetzten Oberflächen der Informationskarte 16 innerhalb der
Kartenkammer 4 angreifen. Die Kartenförderungsrollen rollen hierbei in entsprechenden Richtungen, welche durch die Pfeile b und c
in der Fig. 1 angedeutet sind, aufgrund der/zwischen Ihnen und
den Wänden der Kartenaufnahmeausnehmung 13, ab. Hierbei wird
die Informationskarte 6 durch die Kartenlieferungs Öffnung 5 nach
außen geliefert. In der Fig. 3 ist die Stellung der Kartenförderungsrollen 12, 13 dargestellt, wenn diese mittels der Fede-r 17 nach
außen gedrückt werden, wie dies durch die strichpunktierten Linien 12A und 13A dargestellt ist.
Die Wand der K'assetteneinschubeinrichtung 10 der Einpaßeinrichtung
ist mit einem Paar von Ausnehmungen 1Oe, 1Of versehen. Diese Ausnehmungen befinden sich an einer Stelle, an der sich die Kartenförderungsrollen
12, 13 dann befinden, wenn die Endstellung der Kartenkassette 1 im eingesteckten Zustand in der Kassetteneinschubeinrichtung
10 erreicht ist. Wenn die Kartenkassette 1 in eine derartige Lage gebracht ist, bewegen sich die beiden Kartenförderungsrollen 12,
13 in die Ausnehmungen 1Oe, 1Of und geben hierbei die Informationskarte 6 frei. Die restlichen Kartenförderungsrollen 14, 15 wirken in
ähnlicher Weise und geben ebenfalls die Informationskarte 6 frei. Es sei darauf hingewiesen, daß diese Ausnehmungen auch zur Positionierung
der Kartenkassette 1 dienen können.
Wenn die Kartenkassette 1 innerhalb der Kassetteneinschubeinrichtung
10 an Ort und Stelle eingesteckt ist, ist das vordere Ende der Informationskarte 6 in den Spalt zwischen einem Paar von Förderrollen
19, 20, welche in der Kassetteneinschubeinrichtung 10 vorgesehen sind, hineinbewegt, wobei die Förderrollen 19, 20 die Infor-
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mationskarte 6 in das Innere der Einrichtung weiterbefördern, so
daß sie mit einem Magnetkopf 22 in Anlage gebracht wird und mittels des Druckes, der von einer Leitrolle 21 ausgeübt wird, gegen
den Magnetkopf in Anlage gebracht wird. Hierbei wird die Information, welche auf der Karte enthalten ist, abgelesen. In diesem Zusammenhang
sei darauf hingewiesen, daß die Ableseeinrichtung eine geeignete Einheit aufweist, welche die Information, welche auf der
Karte 6 aufgezeichnet ist, ablesen kann.
Wie des weiteren aus der Fig. 2 ersichtlich ist, sind die seitlichen
Wände der Kassette, welche den Seitenflächen der Kassetteneinschubeinrichtung 10 gegenüberliegen, wenn die Kassette in die Kassetteneinschubeinrichtung
10 eingesteckt ist, mit einem Paar von Einschnitten la, Ib versehen, in welche Positionierrollen 23, 24 in Eingriff
kommen können. Diese Positionierrollen werden von einem Paar nachgiebiger bzw. federnder Träger 25 (in der Fig. 2 ist nur einer dargestellt)
gehalten. Diese Träger sind an der Kassetteneinschubeinrichtung 10 befestigt. Diese Positionierrollen dienen zur Positionierung
der Kartenkassette 1 in einer vorgegebenen Stellung IA. Diese Positioniermittel
können jedoch durch die Funktion der Abstufungen 10a, 10b oder die Kombination der Kartenförderungsrollen und der Ausnehmungen
1Oe, 1Of, wie vorstehend schon erwähnt, in Fortfall kommen.
Wie in den Fig. 1 und 2 gezeigt ist, kann ein Abdeckelement 26 schwenkbar innerhalb des Einlasses der Kartenaufnahmeausnehmung
für die Kassette vorgesehen sein. Dieses Abdeckelement ist schwenkbar mittels eines Paares von Achsen 26a, 26b, welche von entgegengesetzten
Seiten sich erstrecken, in der Wand der Kassetteneinschubeinrichtung
10 befestigt. Das Abdeckelement 26 kann mittels einer Feder 27 so zwangsweise geschwenkt werden, daß der Einlaß
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normalerweise verschlossen ist. Jedoch kann das Abdeckelement 26 entgegen dem Uhrzeigersinn, wie es in der Fig. 1 dargestellt ist,
verschwenkt werden, so daß die Kartenkassette in die Kassetteneinschubeinrichtung
10 eingeschoben werden kann.
Bei der vorstehend beschriebenen Ausführungsform sind zwei Paare von Kartenförderungsrollen in der Kassette vorgesehen. Es besteht
auch die Möglichkeit, daß nur ein Paar von Kartenförderungsrollen vorgesehen sind, wobei jeweils eine Förderungsrolle an den Seiten
der Kartenkassette vorgesehen ist, wie das in der Fig. 4 dargestellt ist. In der Fig. 4 ist ein Paar von Kartenförde rungs rollen 27, 28
vorgesehen, welche in geeigneten Schlitzen in den seitlichen Wänden des Gehäuses untergebracht sind. Durch Federn 17 werden diese
nach außen gedrückt. Diese Rollen sind in geeigneter Weise in den Schlitzen in der Wand gelagert. Wenn die Kassette in die Kassetteneinschubeinrichtung
der Einpaßeinrichtung eingeschoben wird, rollen diese Kartenförderungsrollen entlang der seitlichen Wände der Kassetteneinschubeinrichtung
und liefern die Karte in der gleichen Weise, wie es im vorstehenden schon beschrieben worden ist. Wenn die Kartenkassette 1 aus der Kassetteneinschubeinrichtung 10 wieder herausgezogen
wird, rollen die Kartenförderungsrollen 12, 13, 14, 15 (in
den Fig. 1 und 2) bzw. 27, 28 (Fig. 4) in entgegengesetzten Richtungen, so daß die Informationskarte 6 in einfacher Weise wieder in die
Kassette 1 hineinbefördert wird.
In der Fig. 5 weist die Kartenkassette 101 das Paar schachteiförmiger
Gehäusehälften 102, 103 auf, welche einander gegenüberliegend
angeordnet sind. Die beiden Gehäusehälften sind mittels Schrauben oder durch Verkleben oder durch Aneinanderhaften miteinander verbunden
und bilden eine leere Kammer 104, die zwischen den beiden
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liegt. Die Kassette ist des weiteren mit einem Paar von Kartenlieferungsöffnungen
105, 106 an entgegengesetzten Enden versehen. In der Nähe der Kartenlieferungsöffnung 105 ist die obere Gehäusehälfte
102 mit einer Ausnehmung 102a und einem Vorsprung 102b versehen, wobei der Vorsprung weiter entfernt von der Kartenlieferungsöffnung
liegt als die Ausnehmung 102a (s. Fig. 7). In der Nähe der Kartenlieferungsöffnung
106 ist die untere Gehäusehälfte 103 ähnlich mit einer Ausnehmung 103a und einem Vorsprung 103b versehen, wobei
der Vorsprung ebenfalls weiter entfernt von der Kartenlieferungsöffnung 106 liegt als die Ausnehmung 103a. Innerhalb der leeren Kammer
104 ist ein blattförmiges Trennelement 107 angeordnet, das an
seinen entgegengesetzten Enden 107a, 107b gefaltet ist und in den Ausnehmungen 102a, 103a befestigt ist. Das blattförmige Trennelement
107 dient zur Trennung der leeren Kammer 104 in ein Paar von Kartenkammern 104a,' 104b, wobei die eine dieser Kartenkammern, nämlich
104a, mit der Kartenlieferungsöffnung 106 und die andere der Kartenkammern, nämlich 104b, mit der Kartenlieferungsöffnung 105
in Verbindung stehen. Die Vorsprünge 102b und 103b bilden die Enden der Kartenkammern 104a und 104b. Die Kartenförderungsrollen 108,
109, 110, 111 (Fig. 5 und 6) sind in entsprechenden Endteilen der Kassette 101 an Stellen, die außerhalb der Kartenkammern liegen,
angeordnet. Die Lagerung erfolgt in ähnlicher Weise, wie das im vorstehenden im Zusammenhang mit den Kartenförderungsrollen 12 und
beschrieben worden ist.
Ein Paar von Informationskarten 112, 113 (s. Fig. 6) ist in den entsprechenden
Kartenkammern 104a und 104b der Kartenkassette 101 untergebracht. Diese Informationskarten können aus den Kartenkammern
herausgezogen werden und in diese wieder hineingesteckt werden, und zwar durch die Kartenliaferungsöffnungen 106 bzw. 105. Diese
Herauszieh- bzw. Rückgabebewegung der Informationskarten ist
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ähnlich der, welche in Verbindung mit der Kartenkassette in den Fig. 1-3 beschrieben worden ist. Eine wiederholte Beschreibung
dieses Vorganges dürfte sich daher erübrigen.
Es sei noch darauf hingewiesen, daß Verschlußelemente ähnlich dem Verschluß 7, der in Verbindung mit der Fig. 1 beschrieben worden
ist, in den entsprechenden Kartenlieferungsöffnungen 105 und 106
vorgesehen sein können. Bei einem speziellen Ausführungsbeispiel beträgt die Dicke des blattförmigen Trennelementes 107 0,2 mm.
Die innere Höhe der beiden Kartenkammern 104a und 104b beträgt 0, 5 mm. Die Gesamtdicke beträgt nur 9, 6 mm. Hieraus resultiert
eine äußerst kompakte Kassette, in der man zwei Karten unterbringen kann. Das blattförmige Trennelement 107 kann als einfache Trennwand
ausgebildet sein oder es kann als nachgiebige bzw. federnde Platte ausgebildet sein. Falls erwünscht, kann das blattförmige Trennelement
107 auch auf eine andere Art und Weise befestigt sein.
Die Fig. 8 und 9 zeigen die Kartenkassette 206, welche vier Informationskarten
aufnehmen kann. Im einzelnen ist die Kassette 206 durch eine sich längs erstreckende Wand 203 in ein Paar von leeren
Kammern 104 und 205 aufgeteilt. Jede dieser Kammern ist hinwiederum
durch entsprechende blattförmige Trennelemente 201 und 202 unterteilt. Es entstehen hierdurch dicht aneinanderliegende Kartenkammern
204a, 204b, 205a, 205b. Die Kartenkassette 206 enthält des weiteren die Kartenförderungsrollen 207a, 207b, 208a, 208b sowie
die Kartenförderungsrollen 209a, 210a (die diesen Rollen entsprechenden Rollen sind nicht mehr dargestellt). Die Kartenförderungsrollen
sind in einem Teil der Kartenkammern angeordnet, der mit der Wand der Kassetteneinschubeinrichtung der Einpaßeinrichtung
In der gleichen Weise, wie die Kartenförderungsrollen 12, 13, in
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Eingriff kommt. Alle Kartenförderungsrollen 207 - 210 wirken in der
gleichen Weise wie letzterer. Es kann natürlich auch eine einzelne Kartenförderungsrolle an jedem Ende der Kassette auf die Karte in
der entsprechenden Kammer einwirken im Gegensatz zu der Förderung der Karte mittels eines Rollenpaares, das an entgegengesetzten
Seiten der Karten angreift, wie das in den vorstehenden Ausführungsbeispielen beschrieben worden ist. Eine derartige einzelne Kartenführungsrolle
erweist sich ebenfalls als vorteilhaft, wie im einzelnen noch weiter unten in Verbindung mit den Ausführungsbeispielen
in den Fig. 15 und 16 beschrieben werden soll. Es sei darauf hingewiesen,
daß natürlich die entsprechenden Karten bei den Ausführungsbeispielen der Fig. 8 und 9 auch von Rollenpaaren, wie das im vorstehenden
beschrieben worden ist, erfaßt werden können. Dies bedeutet eine Verdoppelung des Aufbaues, der in der Fig. 5 gezeigt ist. In
der gleichen Weise kann man eine Kartenkassette bauen, welche eine
Vielzahl von Informationskarten enthält. Die Anzahl der Kartenförderungsrollen kann dann in geeigneter Weise bestimmt werden. Die Informationskarten
in den Kassetten können sowohl beidseitig als auch einseitig mit Informationen versehen sein.
Die Fig. 10 - 13 neigen eine Ausführungsform des Verschlusses der
Kartenkassette gemäß der Erfindung, welche dazu bestimmt ist, daß ein unbeabsichtigtes Herausziehen der Karte verhindert wird. Die
Kassette 207 enthält den Verschluß 201, welcher eine obere zylindrische Verstrebung 202 und eine untere dreieckige prismatische Säule
aufweist, welche einstückig miteinander verbunden sind. An entgegengesetzten seitlichen Enden besitzt der Verschluß ein Paar aufwärtsgerichteter
Arme 204a, 204b und ein Paar abwärts gerichteter und sich einwärts erstreckender Klauen 205a, 205b. Des weiteren besitzt der
Verschluß an seinen Endflächen Sacklöcher 206. Ein Teil der Umfangs-
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fläche der zylindrischen Verstrebung 202, welche dem Äißeren der
Kassette gegenüberliegt, grenzt an die äußere Seite der dreieckigen prismatischen Säule 203 an, wodurch eine äußere ■Verschlußoberfläche
203a gebildet wird. Ein weiterer Teil der Umfangsfläche der zylindrischen
Verstrebung erstreckt sich entgegen dem Uhrzeigersinn in der Fig. 11 nach innen und verläuft zunächst in horizontaler Richtung
und verläuft dann entgegengesetzt, so daß eine Rinne 203b gebildet wird, bevor diese äußere Fläche sich in der Innenseite der dreieckigen
prismatischen Fäule 203 fortsetzt. Letztere Fläche bildet die innere Verschlußoberfläche 203c.
Die Kassette 207 enthält ein Paar von ausgerichteten Schwenkzapfen
208, welche in den Sackbohrungen 206 des Verschlusses 201 befestigt sind. Auf diese Weise wird der Verschluß schwenkbar gehalten. Die
Klauen 205a und 205b besitzen Bohrungen 205c und 205d, in welche die einen Enden von Federn 209a, 209b eingehängt sind. Die anderen
Enden dieser Federn sind an ortsfesten Zapfen 210a, 210b befestigt. Diese ortsfesten Zapfen sind am Gehäuse befestigt. Auf diese Weise
zwingen die Federn 209 den Verschluß im Uhrzeigersinn zu schwenken. Aufgrund dieser Fe der vor spannung wird die innere Oberfläche
203c des Verschlusses dicht gegen eine rampenartige Fläche 211 gehalten,
welche an die Kassette angeformt ist. Auf diese Weise wird die Kartenlieferungsöffnung abgeschlossen. Bei dieser Bedingung ragen
die oberen Enden der Arme 204a, 204b durch Fenster 212a, 212b (letzteres ist nicht dargestellt), welche in die obere Wand der Kassette
eingeformt sind. Die ausgenommene Rinne 203b im Verschluß ist in Höhe der Karte 213 angeordnet.
Der Verschluß 201 wirkt in der folgenden Weise:
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Sobald die aus der Kassette herausragenden Teile der Kartenförderungsrollen
214a, 214b während der Handhabung der Kassette, beispielsweise wenn diese transportiert wird, mit den Oberflächen eines
anderen Gegenstandes in Berührung kommen und nach innen gedrückt werden, bewegen sie sich nach innen und kommen in Berührung mit
der Karte 213. Sie können dann so auf die Karte einwirken, daß sie
diese in Richtung auf die Kartenlieferungsöffnung hin zubewegen. Die vordere Kante der Karte wird dann jedoch in der ausgenommenen
Rinne 203b zu liegen kommen und gegen diese anstoßen. Eine weitere Verschiebung der Karte verbiegt diese dann in eine nach oben gerichtete
Kurve, wodurch aufgrund der ausgenommenen Rinne 203b das Herausziehen der Karte aus der Kassette verhindert wird. Während
die auf die Karte 213 ausgeübte Kraft bestrebt ist, den Verschluß 201
gegen die Federkraft der Federn 209a, 209b zu öffnen, genügt der kurze Abstand des Hebelarmes zwischen dem Angriffspunkt der Karte 213
am Verschluß und der Schwenkachse des Verschlusses nicht, um ein ausreichend hohes Drehmoment zu erzeugen, durch welches die mechanische
Vorspannung, welche von den Federn 209a, 209b ausgeübt wird, zu überwinden. Demgemäß bleibt der Verschluß 201 verschlossen.
Wenn die Karte gelesen werden soll, wird der vordere Teil der Kassette
207 in einen Kassetteneinlaß 215a (Fig. 12) der Einpaßeinrichtung,
beispielsweise eines Kartenlesers 215, eingeschoben, wobei die Arme 204a, 204b gegen die obere Wand 216 des Kassetteneinlasses
215a zur Anlage kommen. Hierdurch wird bewirkt, daß der Verschluß
201 entgegen dem Uhrzeigersinn und gegen die mechanische Vorspannung, welche auf den Verschluß in abgeschlossener Stellung
wirkt, verschwenkt wird. Der Verschluß wird hierbei so. weit verschwenkt,
daß die innere Oberfläche 203c des Verschlusses in eine
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horizontale Lage kommt, so daß ein Kartenkanal geöffnet ist (Fig. 12).
Bei der weiteren Einschubbewegung der Kassette 207 in die Einpaßeinrichtung
bzw. Eingreifeinrichtung werden die Kartenförderungsrollen 214a, 214b in Anlage mit der Innenwand der Kassetteneinschubeinrichtung
gebracht und rollen an diesen Innenwänden ab. Hierbei wird die Karte 213 befördert. Sobald die vordere Kante der Karte den
Spalt zwischen einer Kapstan-Rolle 217 und einer Ausführungsrolle
218 erreicht hat, wird sie mittels dieser Rollen weiterbefördert, wosie in Anlage gegen einen Magnetkopf 220 unter einem bestimmten
Druck gehalten wird. Dieser Druck wird mittels einer Leitrolle 219
hervorgerufen. Auf diese Weise erfolgt das Ablesen der magnetischen Aufzeichnung. Auch kann hierbei eine magnetische Aufzeichnung durchgeführt
werden. Gegen Ende dieser Handhabung ist die Karte 213 vollständig aus der Kassette 207 herausgezogen.
Bei Beendigung dieses Karteniesevorganges bzw. Aufzeichnungsvorganges
werden die beiden Rollen 217 und 218 in entgegengesetzten Richtungen gedreht, so daß das Ende der Karte 213 in die Kassette
207 zurückgebracht wird. Von diesem Zeitpunkt an wird die Karte 213
mittels der inneren Oberfläche 203c des Verschlusses geführt. Diese
gewährleistet ein glattes Einführen der Karte in die Kassette 207. Bei dem darauffolgenden Herausziehen der Kassette 207 aus der Kartenleseinrichtung
215 werden die Kartenförderungsrollen 214a, 214b in entgegengesetzten Richtungen verdreht, so daß die Karte in die Kassette
207 hineinbefördert wird.
Die Fig. 14 zeigt ein Ausführungsbeispiel der Erfindung, bei dem eine exakte Positionierung der Kartenkassette 302 innerhalb der Ein-"
paßeinrichtung erzielt wird. Die Kassette 302 enthält die magnetische
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Karte 301. Wenn die Kassette 302 in die Kassetteneinschubeinrichtung
304 beispielsweise eines magnetischen Auf Zeichnungsgerätes
303 eingeschoben wird, werden die Arme 305a, 305b so betätigt, daß der Verschluß geöffnet wird. Aufgrund der Rollbewegung der Kartenförderungsrollen
306a, 306b wird die Karte 301 in die Vorrichtung geliefert. Diese Vorgänge sind den im vorstehenden beschriebenen
Vorgängen ähnlich.
Eine Druckrolle 310 ist drehbar in einem Lager 313 gelagert, wobei
dieses Lager innerhalb der Wand der Vorrichtung 303 untergebracht ist. Mittels einer Feder 312 wird die Druckrolle in das Innere der
Vorrichtung 303 gedrückt, so daß ein Teil der Umfangsfläche der Druckrolle 310 über die Innenwand 311 hinausragt. Ein Rollenpaar 314,
315 ist innerhalb der Wand der Vorrichtung 303 drehbar gelagert. Dieses
Rollenpaar befindet sich in der der Wand 311 gegenüberliegenden Wand. Dieses Rollenpaar nimmt die Kassette 302 auf, indem die Kassette mittels der Druckrolle 310 aufgrund der Kraft der Feder 312
gegen dieses Rollenpaar gedruckt wird. Bevorzugterweise ragen die Umfangsflachen der Rollen 314, 315 nur um einen geringen Betrag
über die innere Oberfläche der Wand 316 hinaus. Des weiteren ist es erwünscht, daß die Rollen 314 und 315yeinen gleichen Abstand von
der Linie 317, entlang der die Federkraft wirkt, entfernt sind. Entlang dieser Linie wird nämlich die Kassette 302 durch die Druckrolle
310 gegen das Rollenpaar gedruckt. Demgemäß ist die Kassette an drei Punkten, welche die Ecken eines Dreieckes bilden, in sicherer
und richtiger Lage gehalten. Hierdurch wird auch das Einschieben der Kassette erleichtert. Die Genauigkeit der Lage der Kassette
302 kann des weiteren dadurch verbessert werden, daß eine Ausnehmung
318 in der Seitenfläche der Kassette 302, welche der Druckrolle
310 gegenüberliegt, und mit dieser in Eingriff kommt, vorgesehen
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ist. Durch strichlierte Linien ist diese Ausnehmung angedeutet.
Die Fig. 15-20 zeigen verschiedene Ausführungsformen der Erfindung,
bei denen die Kartenförderungsrollen nur auf einer Seite der Kassette vorgesehen sind. In den Fig. 15 und 16 ist eine Kassette 401
gezeigt, in der die Karte 410 vorgesehen ist, welche einen oberen Rahmen 401a und einen unteren Rahmen 401b aufweist. Die Kartenförderungsrolle
402 ist innerhalb des oberen Rahmens 401a der Kassette 401 angeordnet und durch geeignete Mittel in eine angehobene
Stellung gedruckt. Demgemäß wird die Kartenförderungsrolle 402 im normalen Zustand in einer von der Karte 410 abgehobenen Lage gehalten.
Ein Teil der Umfangsfläche der Rolle steht über die äc.ßere
Fläche des Rahmens 401a hinaus. Ein Verschluß 404 ist hin- und herschwenkbar in der Kartenlieferungsöffnung der Kassette 401 untergebracht.
Mittels einer Feder 405 kann er in geschlossener Stellung gehalten werden. An seinen entgegengesetzten Enden weist der Verschluß
404 ein Paar von Armen 404a, 404b auf (404b ist nicht dargestellt), welche durch den oberen Rahmen 401a hindurchragen. Die
Anordnung ist so, daß,wenn die Kassette 401 in eine Aufzeichnungsbzw. Wiedergabeeinrichtung 406 eingeschoben wird, die Arme 404a,
404b gegen die Wand eines Kassetteneinlasses anliegen, so daß der Verschluß 404 geöffnet wird. Beim weiteren Einschieben der Kassette
401 rollt die Kartenförderungsrolle 402 an der Innenwand der Einrichtung
406 ab aufgrund der Reibung, welche zwischen der Innenwand und der Rolle herrscht. Des weiteren kommt die Kartenförderungsrolle
in Eingriff mit der Karte 410 und liefert diese in die Einrichtung 406. Hierbei gleitet die Karte 410 auf einer Kartenführungsfläche
401c, welche in den unteren Rahmen 401b eingeformt ist.
In der Seitenkante bzw. Seitenfläche weist die Kassette 401 eine Nut
401d auf, in welche eine Positionierrolle 409 eingreifen kann. Des-
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gleichen weist die Kassette eine Einkerbung 401e auf, in welcher eine Blattfeder 401s zum Verhindern einer Aufzeichnung befestigt
werden kann. Wenn die Blattfeder 401s fehlt, kommt ein Mikroschalter 408, der an der Einrichtung 406 vorgesehen ist, mit seinem Betätigungselement
408a in Eingriff mit der Einkerbung 401e, wodurch der Schalter 408 so betätigt wird, daß ein Aufzeichnungsvorgang ermöglicht
ist. Wenn die Blattfeder 401s vorhanden ist, verbleibt das Betätigungselement 408a stationär, so daß ein Aufzeichnungsvorgang
nicht stattfinden kann. Wenn die Kassette 401 in eine vorgegebene Lage eingeschoben ist (Fig. 17), greift die Kartenförderungsrolle
in einen Schlitz 406b,der in die Einrichtung 406 eingeformt ist, ein.
Hierbei wird die Kartenförderungsrolle von der Karte 410 abgehoben. Eine Rolle 407, welche in der Einrichtung 406 vorgesehen ist, greift
in die Nut 4QId, welche in die Kassette 401 eingeformt ist, ein. Hierdurch
wird die Lage der Kassette innerhalb der Einrichtung 406 festgelegt. Sobald das Einschieben der Kassette 401 beendet ist, wird
die Karte 410 durch Verdrehen einer Kapstan-Rolle und einer Ausführungsrolle 412 in eine Verarbeitungsstätion weiterbefördert. Dort
kann beispielsweise ein Ablesevorgang oder ein Aufzeichnungsvorgang
durchgeführt werden. Nach Beendigung der Verarbeitung wird die Karte 410 in die Kassette 401 durch Umkehren der Drehrichtungen
der Rollen 411 und 412 zurückgebracht. Die Kassette 401 kann dann aus der Einrichtung 406 wieder herausgezogen werden, wobei dann
die Karte 410 wieder vollständig innerhalb der Kassette untergebracht ist.
Die beschriebenen Kassetten ermöglichen eine Kartenbeförderung in ausreichender Weise, wobei lediglich eine einzelne Kartenförderungsrolle,
die an einer Seite der Kassette vorgesehen ist, notwendig ist. Es ergeben sich daraus Vorteile hinsichtlich eines einfachen Aufbaues
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und einer einfachen Anordnung. Es werden nur eine beschränkte Anzahl
von Bauteilen benötigt,und die Kassettenstruktur ist kompakt und besitzt eine verminderte Dicke. Die Ausrichtung der Kassette
ist ebenfalls verbessert. Die verminderte Dicke der Kassette ist vorteilhaft beim Verschicken der Kassette mit der Post. Bevorzugterweise ist der Teil der Karte, welcher mit den Kartenbeförde rungs rollen
bzw. mit der Kartenbeförderungsrolle bzw. mit der Führungsfläche in Berührung kommt, frei von aufgezeichneten Informationen.
Bei den vorbeschriebenen Ausführungsbeispielen enthält die Karte eine Informationsspur auf einer oder beiden Oberflächen, welche nur
in einer Richtung verwendet werden kann. Man kann jedoch auch eine Vorrichtung gemäß der Erfindung so bauen, daß Karten verwendet
werden können, die auf einer oder beiden Oberflächen mit Aufzeichnungen
versehen sind, die durch Verschiebungen in beiden Richtungen gelesen bzw. aufgezeichnet werden können und somit verwendet
werden können. Hierzu wird eine symmetrische Anordnung an den beiden in Längsrichtung gesehenen Enden sowie an den beiden Seiten
der Kassetten vorgesehen (Fig. 19 und 20). Darüber hinaus kann auch eine Karte zur Anwendung kommen, die Informationsspuren
über ihre gesamte Oberfläche hin enthält. Die Kartenförderungsrolle
bzw. die Kartenförderungsrollen können auch entlang der Seitenkanten bzw. Seitenflächen der Karte angeordnet sein. Man erzielt hierbei
den Vorteil, daß dann die Rollen nicht gegen die Hauptfläche der
Karte angelegt werden.
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Claims (13)
1.) Kartenkassette mit einer Kartenkammer zur Aufnahme der Karte, welche für Aufzeichnings- oder Wiedergäbeinformationen geeignet
ist, einer Karteneingabeöffnung, die mit der Kartenkammer in Verbindung steht, dadurch gekennzeichnet, daß ein Einbauschlitz für
eine Kartenförderungsrolle (12, 13, 14, 15; 27, 28; 108, 109, 110, 111; 207a - 210a; 214a, 214b; 306a, 306b; 402) in einer Wand der
Kartenkammer wenigstens an einer Seite eines Teiles derselben, welcher in eine Kassetteneinschubeinrichtung (10) einschiebbar ist,
vorgesehen ist, wobei die Kartenführungsrolle im Einbauschlitz drehbar gelagert ist, daß Vorspannmittel vorgesehen sind, welche innerhalb
der Kartenkammer die Kartenführungsrolle in einer von der Karte wegweisenden Richtung zwingen, so daß ein Teil des äußeren Umfanges
der Rollen aus der Kassette hinausragt, wobei dieser hinausragende Teil gegen eine Innenwand der Kassetteneinschubeinrichtung
anlegbar ist und beim Einstecken der Kassette in die Kassetteneinschubrichtung die Kartenförderungsrolle mit der Karte innerhalb der
Kartenkammer gegen die Kraft der Vorspannmittel in Eingriff kommt, daß bei weiterem Einstecken der Kassette die Kartenförderungsrolle
an der Innenwand der Kassetteneinschubeinrichtung abrollt und hierbei die Karte, welche sich in der Kartenkammer befindet, durch die
Kartenlieferungsöffnung in eine Einpaßeinrichtung liefert und daß die Kartenförderungsrolle in entgegengesetzter Richtung abrollt, wenn
die Kassette aus der Kassetteneinschubeinrichtung herausgezogen wird, wobei die Karte in die Kartenkammer zurückgebracht wird.
2. Kartenkassette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Einbauschlitz für die Kartenförderungsrolle in der oberen oder
unteren Wand der Kassette eingeformt ist, wobei die andere Wand
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mit einer Kartenführungsfläche (401c) versehen ist.
3. Kartenkassette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
ein Eiribauschlitzpaar in gegenüberliegenden Wänden der Kassette
eingeformt ist, wobei die Schlitze miteinander ausgerichtet sind und daß in den Schlitzen ein Kartenförderungsrollenpaar angeordnet ist.
4. Kartenkassette nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Eiribauschlitze in der oberen und unteren Wand der Kassette in
gegenüberliegenden Positionen eingeformt sind.
5. Kartenkassette nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Einbauschlitze für die Karteribeförderungsrollen in den Seitenwänden
der Kassette in einander gegenüberliegenden Positionen eingeformt sind.
6. Kartenkassette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Eiribauschlitze nach außen hin abgeschrägt sind, so daß die Schlitze
bei Nichtgebrauch der Kassette aufgrund der auf die Kartenförderungsrollen einwirkenden Vorspannung geschlossen sind.
7. Kartenkassette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine Abdeckeinrichtung (16) neben der Kartenförderungsrolle angeordnet
ist, so daß der Einbauschlitz abdichtbar ist.
8. Kartenkassette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Kassette eine Ausnehmung aufweist, in welche eine Positionierrolle,
welche in der Kassetteneinschubeinrichtung untergebracht ist, in Eingriff kommen kann.
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9. Kartenkassette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein Verschluß (7; 204; 404) in der Kartenlieferungsöffnung angeordnet
ist, wobei dieser Verschluß einen oder mehrere Arme aufweist, welche nach außen über die Kassettenwand hinausragen und welche
so betätigt werden können, daß der Verschluß in Geöffnet- oder Geschlossenstellung
bringbar ist.
10. Kartenkassette nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschluß (204) eine Ausnehmung bzw. Rinne (203b) aufweist,
welche in Geschlossenstellung des Verschlusses ein Herausziehen der Karte verhindert und daß der Verschluß des weiteren eine innere
Oberfläche (203c) aufweist, entlang der die Karte beim Wiedereinbringen von außen in das Kassetteninnere bei geöffnetem Verschluß
geführt werden kann.
11. Kartenkassette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kartenkammer in eine obere und untere Kartenkammer (104a,
104b) unterteilt ist, wobei diese obere und untere Kammer mit entsprechenden Kartenlieferungsöffnungen (105 bzw. 106), welche an
entgegengesetzten Enden der Kassette liegen, in Verbindung stehen.
12. Kartenkassette nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Kartenkammer mittels eines Trennelementes (107), das sich in
Längsrichtung der Kassette erstreckt, unterteilt ist, wobei die infolge der Unterteilung hergestellten Kammern (104a, 104b) durch die
gefalteten Enden (107a, 107b) des Trennelementes (107) an den einen Enden geschlossen sind.
13. Kartenkassette nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß
die Kammern (104a, 104b) des weiteren in zwei Abteile quer zur Längsausdehnung der Kassette unterteilt sind.
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