DE2408435B2 - Verfahren zur Herstellung einer Lochmaske für eine Farbfernsehröhre - Google Patents
Verfahren zur Herstellung einer Lochmaske für eine FarbfernsehröhreInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer Lochmaske für eine Farbfernsehröhre aus einem
niedriggekohlten Stahlblech.
Bei einem derartigen, aus der deutschen Offenlegungsschrift 18 00 216 bekannten Verfahren wird das
Blech zuerst zur Erzeugung der Löcher geätzt, danach bei einer Temperatur von etwa 850° C geglüht,
anschließend mittels Walzen gerichtet, wodurch Eigenspannungen, die sich unter Umständen in dem Blech
gebildet haben können, zum Teil aufgehoben werden, und schließlich auf die dem Bildschirmteil der
Fernsehröhre entsprechende Form gebracht. Der Glühvorgang ist erforderlich, um den Fließwiderstand
des Blechs zu verringern und das Blech für den abschließenden Formungsvorgang geeignet zu machen.
Der im Anschluß an das Glühen durchgeführte Schritt des Richtens dient außer der Beseitigung von Eigenspannungen
dazu, die durch das Glühen verursachte Welligkeit des Blechs zu beseitigen und bis zu einem
gewissen Grad die Bildung von Fließfiguren beim abschließenden Formvorgang zu vermeiden. Allerdings
führt der Richtvorgang auch zu einer gewissen Verzerrung des in dem früheren Ätzschritt erzeugten
Lochmusters.
Bei einem weiteren, aus der US-Patentschrift 36 76 914' bekannten Verfahren wird ein zunächst
wärmebehandeltes und kaltgehärtetes Blech dem Bildschirmteil der Röhre entsprechend verformt, anschließend
nacheinander auf Temperaturen von 315 und 540° C erhitzt, wodurch eine Schwärzung und gleichzeitig
eine Entfernung von beim Verformen entstandenen Spannungen erreicht werden sollen, und abschließend
— nach Einbau in einen *4askenrahmen und nochmaliger
Wärmebehandlung zur Beseitigung von Spannungen — einem Ätzschritt zur Erzeugung der Löcher
unterzogen.
Beim Betrieb der Fernsehröhre treten in Abhängigkeit von dem jeweils dargestellten Bild örtliche
Erhitzungen der Lochmaske auf, die zu entsprechenden örtlichen Verformungen und infolge der sich daraus
ergebenden Änderungen der geometrischen Verhältnisse zwischen den Löchern der Lochmaske und den
Leuchtstoffpunkten am Bildschirm zu örtlichen Farbverzerrungen des Bildes führen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Lochmaske mit höherer Formstabilität gegenüber
örtlichen thermischen Verformungen im Betrieb zu erzielen.
Die erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe ist im Kennzeichenteil des Patentanspruchs 1 angegeben. Der
nach dem Glühen vorgesehene Schritt des Dressierwalzens führt in Verbindung mit dem anschließend
durchgeführten Ätzschritt zu einer asymmetrischen Spannungsverteilung über den Querschnitt des Lochmaskenblechs
und somit zu einem Eigen-Biegemoment der fertigen Lochmaske. Dieses Eigen-Biegemoment
wirkt Auswölbungen infolge örtlicher Temperaturanstiege der Lochmaske entgegen und führt somit zu einer
höheren Formstabilität der Lochmaske im Betrieb, woraus sich letzten Endes eine höhere Bildwiedergabequalität
ergibt
Im Gegensatz zu den bekannten Verfahren wird also die Lochmaske nicht von inneren Spannungen befreit,
vielmehr wird absichtlich eine bestimmte Spannungsverteilung erzeugt
Dadurch, daß bei dem erfindungsgemäßen Verfahren der Ätzvorgang als letzter Arbeitsschritt vor dem abschließenden Formvorgang durchgeführt wird, ist es möglich, das Lochmaskenblech nach dem Glühen im Gegensatz zu dem Verfahren nach der deutschen Offenlegungsschrift 18 00 216 nicht nur einem Richtvorgang, sondern einem Dressierwalzvorgang mit Dickenverminderung zu unterziehen. Dadurch wird eine wesentlich bessere und nachhaltigere Vermeidung von Fließfiguren beim anschließenden Formungsvorgang erzielt Andererseits ist ein Dressierwalzen bei dem aus der genannten Offenlegungsschrift bekannten Verfahren nicht möglich, weil dort das vorher geätzte Lochmuster noch wesentlich stärker verzerrt würde als bei dem dort vorgesehenen Richtvorgang. Beim erfindungsgemäßen Verfahren findet dagegen der
Dadurch, daß bei dem erfindungsgemäßen Verfahren der Ätzvorgang als letzter Arbeitsschritt vor dem abschließenden Formvorgang durchgeführt wird, ist es möglich, das Lochmaskenblech nach dem Glühen im Gegensatz zu dem Verfahren nach der deutschen Offenlegungsschrift 18 00 216 nicht nur einem Richtvorgang, sondern einem Dressierwalzvorgang mit Dickenverminderung zu unterziehen. Dadurch wird eine wesentlich bessere und nachhaltigere Vermeidung von Fließfiguren beim anschließenden Formungsvorgang erzielt Andererseits ist ein Dressierwalzen bei dem aus der genannten Offenlegungsschrift bekannten Verfahren nicht möglich, weil dort das vorher geätzte Lochmuster noch wesentlich stärker verzerrt würde als bei dem dort vorgesehenen Richtvorgang. Beim erfindungsgemäßen Verfahren findet dagegen der
Dressierwalzvorgang vor dem Ätzen statt und hat daher keinen Einfluß auf das Lochmuster.
Das auch als Kaltnachwalzen bezeichnete Dressierwalzen ais solches ist bekannt und beispielsweise in der
Zeitschrift »Stahl und Eisen« 70 (1956) Nr. 2, Seiten 82 bis 93 beschrieben, wobei auch auf Seite 92, rechte
Spalte, Absatz 3 auf den Einfluß des Dressierwalzens auf die Spannungsverteilung über den Blechquerschnitt
eingegangen wird. Diese Literaturstelle bezieht sich aber allgemein auf planmäßige Untersuchungen über
den Einfluß geringer, unterschiedlich starker Kaltnachwalzgrade auf die Streckgrenze von tiefziehfähigen
Bandstählen mit geringem Kohlenstoffgehalt. Die Herstellung von Lochmasken für Farbfernsehröhren
und die Auswirkung von nach dem Walzen im Blech erzeugten Löchern auf die innere Spannung sind
dagegen nicht angesprochen.
Ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verfahrens wird nachstehend anhand der Zeichnungen
näher erläutert In den Zeichnungen zeigt
F i g. 1 ein Ablaufdiagramm eines Verfahrens zur Herstellung einer Lochmaske;
F i g. 2 Spannungs-Dehnungs-Schaubilder des Materials nach den jeweiligen Schritten des Verfahrens;
F i g. 3a bis 3d Diagramme, die die Verteilungen der bleibenden Spannungen im Material bei den jeweiligen Schritten des Verfahrens zeigen;
F i g. 3a bis 3d Diagramme, die die Verteilungen der bleibenden Spannungen im Material bei den jeweiligen Schritten des Verfahrens zeigen;
F i g. 4 ein Diagramm, das die Beziehung zwischen der durch Dressierwalzung erzeugten Dickenabnahme und
der Streckgrenzendehnung des Materials wiedergibt; und
F i g. 5 ein Diagramm, das die Beziehung zwischen der
durch Dressierwalzung erzeugten Dickenabnahme und einerseits der Gleichmaßdehnung und andererseits der
Gesamtdehnung des Materials wiedergibt
F i g. 1 zeigt ein Ablaufdiagramm für ein Verfahren zur Herstellung einer Lochmaske. Nach dem Walzen
und vor dem Ätzen der Löcher wird ein Werkstoff geglüht und ferner einer Dressierwalzung unterworfen.
Auf diese Weise wird ein Material erhalten, das so gut wie keine Streckgrenzendehnung aufweist und langsam
altert, so daß das in F i g. 1 dargestellte Bearbeitungsverfahren möglich wird. Ferner ist es möglich, das
Ausmaß der thermischen Verformung der Lochmaske durch verbleibende Spannungen innerhalb des Materials
zu vermindern, die durch das Dressierwalzen erzeugt werden.
Im folgenden wird ein Bearbeitungsverfahren für die Herstellung einer Lochmaske mit einer BLchdicke von
0,150 mm als Beispiel genommen und in seinem regelmäßigen Ablauf beschrieben.
F i g. 2 zeigt Spannungs-Dehnungs-Schaubilder eines Werkstoffs während der jeweiligen erfindungsgemäßen
Verfahrensschritte.
Zunächst wird als Ausgangsmaterial dienender Stahl mit geringem Kohlenstoffgehalt (dabei kann es sich um
industriell reines Eisen handeln) kaltgewalzt, um ein Stahlblech von 0,152 mm Dicke zu erzeugen. Das
Spannungs-Dehnungs-Schaubild des Werkstoffs in diesem Zustand ist bei A in F i g. 2 wiedergegeben. Die
Eigenschaften des Stahlbleches in diesem Zustand sind die gleichen wie die von Stahlblech nach herkömmlichem
Walzen.
Danach wird bei ungefähr 6000C 20 Minuten lang J5
geglüht Durch diesen Verfahrensschritt wird das Stahlblech zu einem Material mit großer Dehnung, wie
B in F i g. 2 zeigt Im Vergleich zu einem Material, das in herkömmlicher Weise bei mehr als 900° C geglüht
worden ist, ist das nach dem vorliegenden Verfahren bearbeitete Material ohne Welligkeit und ausreichend
flach; es hat jedoch eine starke Streckgrenzendehnung.
Als nächster Schritt wird das 0,152 mm dicke
Stahlblech einer Dressierwalzung unterworfen, die zu einer Dickenabnahme von ungefähr 1,5% auf eine Dicke
von 0,150 mm führt Durch diesen Bearbeitungsschritt wird ein Material erhalten, das kaum eine Streckgrenzendehnung
aufweist und große Duktilität hat, wie C in Fig.2 zeigt Dieses Material hat im Hinblick auf
Streckgrenzendehnung und Duktilität wesentlich bessere Eigenschaften als ein Material nach dem Richtschritt
des herkömmlichen Verfahrens.
Danach wird das Material durch Ätzen mit Löchern versehen. Das perforierte Material wird in diesem
Zustand preßgeformt Obwohl in der Regel K altverformung angewendet wird, ist auch Warmverformung
möglich. Im Gegensatz zum Richten gemäß dem herkömmlichen Verfahren verhindert das Dressierwalzen
Ziehriefen äußerst wirkungsvoll. Nach dem Dressierwalzen kann das Material mehrere Wochen
lang bis zum Preßformen stehengelassen werden.
Die wie im vorstehenden Beispiel mittels Dressierwalzens hergestellte Lochmaske weist selbst bei
Auftreten eines örtlichen Temperaturanstiegs aus den im folgenden angegebenen Gründen eine geringere
thermische Verformung auf.
F i g. 3a bis 3d zeigen Diagramme, die eine Verteilung der bleibenden Spannungen des Materials in den
jeweiligen Verfahrenssiufen wiedergeben. Wenn ein Material bis zu einer bsstimmten Blechdicke gewalzt
und geformt wird, werden in der Regel bleibende
Zugspannungen in beiden Oberflächenschichten des Bleches und bleibende Druckspannungen im Mittelbereich
erzeugt, wie dies in Fig.3a gezeigt ist Beim
nachfolgenden Glühen des Materials werden die bleibenden Spannungen zu NuIL
Wenn das Stahlblech danach dressiergewalzt wird, wobei nur die Oberflächenschichten bearbeitet werden,
ändert sich der Zustand der bleibenden Spannungen, und es tritt eine Spannungsverteilung auf, die Druckspannungen
in beiden Oberflächenschichten und Zugspannungen im Mittelbereich aufweist, wie dies in
F i g. 3b gezeigt ist
In diesem Zustand ist der Stahl besonders als Ausgangsmaterial für eine Lochmaske geeignet insbesondere
im Vergleich zum herkömmlichen Stahl gemäß F i g. 3a.
Nach dem Dressierwalzen wird das Stahlblech gemäß F i g. 3b geätzt, wodurch Löcher in der Weise geformt
werden, daß sie auf einer Seite, nämlich der dem Leuchtschirm zugewandten Seite, größer als auf der
anderen, den Elektronenstrahlerzeugern zugewandten Seite sind. Wie in Fig.3c gezeigt ist verändern sich
dann die bleibenden Spannungen zu einer Verteilung, die starke Druckspannungen auf der Seite der kleineren
öffnung, keine Spannungen auf der Seite der größeren öffnung und Übergang zu Zugspannungen im Mittelbereich
aufweist
Selbst wenn das Material in diesem Zustand preßgeformt und bearbeitet wird, wie dies in Fig.3d
dargestellt ist, bleibt diese Spannungsverteilung aufgrund der geringen Verformung im wesentlichen
erhalten. In Richtung der Pfeile M wirken dauernd Biegemomente.
Eine Lochmaske, auf die solche Biegemomente wirken, steht unter der Wirkung einer eine Aufwölbung
unterdrückenden Kraft so daß das Ausmaß thermischer Verformungen selbst bei Aufbringung eines örtlichen
Temperaturanstieges vermindert ist Wenn während einer schon bisher allgemein bekannten Nachätzung
nach dem Preßformen die Ätzrate auf der Seite der größeren öffnungen größer als auf der Seite der
kleineren öffnungen ist wird die Verteilung der bleibenden Spannungen noch verstärkt, so daß deren
Wirkung erhöht ist
Der Bereich der Dickenabnahme während der Dressierwalzung ist durch Arbeitsbedingungen bestimmt
die im folgenden angegeben werden.
Der untere Grenzwert der Dickenabnahme hängt davon ab, ob die Streckgrenzendehnung vermindert
werden kann oder nicht Im Hinblick auf die Beziehung zwischen der Dickenabnahme und der Streckgrenzendehnung,
wie sie in F i g. 4 dargestellt ist, wird ein Wert von mindestens 0,5% (vorzugsweise mindestens 1,0%)
für geeignet gehalten. Wenn eine Dickenverminderung oberhalb des unteren Grenzwertes durchgeführt wird,
kann das Auftreten von Ziehriefen verhindert werden.
Der obere Grenzwert für die Dickenvermindemng wird durch die Duktilität des Materials bestimmt. Die
Beziehung zwischen der Dickenabnahme und sowohl der Gleichmaßdehnung als auch der Gesamtdehnung ist
in F i g. 5 wiedergegeben. Da während des Preßformens eine Duktilität von einigen Prozent benötigt wird, ist die
obere Grenze für die Dickenabnahme ungefähr 15%.
Obwohl die Temperatur und die Dauer des Glühens vor der Dressierwalzung nicht auf die Werte von 600°C
5 6
und 20 Minuten wie beim zuvor beschriebenen Grenzwert bis zur Rekristallisationstemperatur. Es ist in
Ausführungsbeispiel beschränkt sind, braucht die der Regel sinnvoll, das Glühen in einem niedrigen
Temperatur nicht auf 9000C — dies ist der beim Temperaturbereich von 550°C bis 6500C durchzufüh-
herkömmlichen Verfahren übliche Wert - angehoben ren.
zu werden. Wie bereits erwähnt wurde, dient das ·-, Als Glühdauer reicht ein Wert von ungefähr 10
Glühen der Erhöhung der Duktilität des Materials. Es Minuten bis ungefähr 8 Stunden aus.
braucht nur soweit durchgeführt zu werden, daß das Dies liegt daran, daß, sofern nur ausreichende
Kristallkorn nicht groß wird und daß die durch das Duktilität erreicht wird, selbst eine große Streckgren-
Glühen verursachte Unebenheit des Bleches durch die zendehnung durch den Verfahrensschritt des Dressier-
Dressierwalzung gerichtet werden kann. ι u walzens vollständig beseitigt werden kann.
Was die Glühtemperatur angeht, so geht der untere
Was die Glühtemperatur angeht, so geht der untere
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen
Claims (3)
1. Verfahren zur Herstellung einer Lochmaske für eine Farbfernsehröhre aus einem niedriggekohlten
Stahlblech, gekennzeichnet durch die aufeinanderfolgenden Verfahrensschritte:
a) Glühen des Bleches,
b) Dressierwalzen mit einer Dickenverminderung von 0,5 bis 15%,
c) Ätzen der Löcher in der Art, daß sie an der einen Blechoberfläche eine größere öffnung
aufweisen als an der anderen Oberfläche, und
d) Formpressen.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Glühen in einem Temperaturbereich
von 550 bis 650° C durchgeführt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß im Anschluß an das Formpressen
ein Nachätzvorgang durchgeführt wird, bei dem die Ätzrate an der Blechoberfläche mit den größeren
öffnungen größer ist als an der anderen Blechoberfläche.
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