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Mit zumindest einem DruclrmiGtel arbeitende Federanordnung mit einer
Niveauregelung für Fahrzeuge, insbesondere Eraftfahrzeug Die Erfindung betrifft
eine mit zumindest einem Drucknittel arbeitende Federanordnung mit einer Niveauregelung
für zumin dest zwei Achsen aufweisende Fahrzeuge, insbesondere Eraftfahrzeuge, enthaltend
den Rädern des Fahrzeugs individuell zugeordnete, zugleich als Dämpfer ausgebildete
nruckmittelfedern mit einem in einem Zylinder laufenden und dort eine Druckkammer
begrenzenden kolben sowie in die Zylinder man« dende Drucksittelleitungen zur Zu-
und - über eine gemeinsame Rückflußleitung - Abfuhr des gepumpten Drucknittels in
Abhängigkeit von der Höhenlage der einzelnen Räder. Bevorzugt wird ein hydraulisches
Druckmittel eingesetzt; dies schließt jedoch die Ausbildung der Anordnung als pneumatische
Anordnung nicht aus.
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Eine Anordnung der beschriebenen Art ist aus der deutschen Patentschrift
1 255 515, 63 c, 42, für ein zwei Achsen aufweisendes Fahrzeug in der Weise bekannt,
daß ein sogenanntes tagenausgleichsventil gleichzeitig die beiden Druckmittelfedern
der Hinterräder steuert, während den Vorderrädern getrennte
tagenausgleichsventile
zugeordnet sind. Die Lagenausgleichsventile werden ihrerseits zusätzlich auf mechanischem
Wege entsprechend dem jeweiligen Abstand zwischen den Rädern und dem Chassis des
Fahrzeugs beeinflußt.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Anordnung der eingangs
genannten Art so auszubilden, daß sie unabhängig von der Zahl der Achsen - sofern
nur mehrere Achsen vorhanden sind - Einsatz finden kann und bei ihr in jedem Zustand
des Fahrzeugs stets alle Räder tragen. Da bekanntlich eine Ebene stets durch drei
Punkte definiert ist, muß die Anordnung so ausgelegt sein, daß die von den verschiedenen
Rädern ausgeübten Tragkräfte sich nicht individuell beliebig einstellen können.
Dennoch soll die erfindungsgemäße Anordnung mit geringem Regelaufwand auskommen
und voll automatisch auf jede dynamische Veränderung der Fahrzeuglage ansprechen.
Schließlich soll die Erfindung in einfacher Weise anpaßbar sein an die speziellen
Verhältnisse beim einzelnen Fahrzeug.
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Die erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe ist dadurch gekennzeichnet,
daß von den auf einer Fahrzeugseite liegenden Rädern aller Vorder- und aller Hinterachsen
nur jeweils einem Vorder- bzw. Hinterrad eine mit einer Druckleitung zur Druckmittelzufuhr
und einer Steuerleitung zur Druckmittelabfuhr ausgerüstete Druckinittelfeder zugeordnet
ist, von denen die Druckleitung stets in die Druckkammer einmündet, während die
Steuerleitung nur bei Kolbenstellungen, die unterhalb eines vorgegebenen Niveaus
liegenden Höhenlagen des Rades entsprechen, in die Druckkammer einmündet, daß ferner
eine Pumpenan ordnung mit mehreren, voneinander unabhängigen Abgängen vorhanden
ist, an denen die Druckleitungen verschiedener Druckmittelfedern oder -federgruppen
liegen, und daß im Zuge der Rückflußleitung Mittel zur Wahrung eines Restdrucks
des Druckmittels
angeordnet sind, der - bei Vernachlässigung einer
Fließdruckdifferenz - gleich einem vorgegebenen Minimaldruck in den Druckkammern
ist.
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Da unabhängig von der jeweiligen Achsenzahl auf jeder Fahrzeugseite
maximal zwei Rädern mit Steuerleitungen und Druckleitungen ausgerüstete Drucknittelfedern
zugeordnet ist, und da ferner von den beiden den Vorderrädern und den beiden den
Hinterrädern zugeordneten Druckmittelfedern dieses Aufbaus, wie in der Figurenbeschreibung
im einzelnen noch erläutert wird, insgesamt maximal drei das Niveau des Fahrzeugs
bestimmen, ergibt sich unabhängig von der Anzahl der Achsen des Fahrzeugs jeweils
die Festlegung eines "Niveaus" in Abhängigkeit von der Lage des Schwerpunkts der
Belastung und dem Straßensustand.
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Es ist aber auch möglich, statt des Vorsehens von vier in dieser Weise
ausgerüsteten Druckmittelfedern nur auf einer Seite mit Druckleitungen und Steuerleitungen
ausgerüstete Druckmittelfedern vorzusehen. Bei dieser Ausführungsform der Erfindung
sind den Rädern der anderen Fahrzeugseite zwar ebenfalls Druckmittelfedern zugeordnet,
aber diese sind nur mittels einer einzigen Leitung - also unter Verzicht auf eine
Steuerleitung -, die stets in die Druckkammer der betreffenden Druckmittelfeder
einmündet, mit einem der Pumpenabgänge verbunden. Derartige weitere Druckmittelfedern
wird man allen Rädern zuordnen, denen keine mit einer Druckleitung und einer Steuerleitung
ausgerüstete Druckmittelfedern zugeordnet sind.
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Die bevorzugte Ausführungsform der Erfindung zeichnet s ich jedoch
dadurch aus, daß auf beiden Fahrzeugseiten jeweils einem Vorder- und einem Hinterrad
jeweils eine mit Druckleitung und Steuerleitung ausgerüstete Druckmittelfeder zugeordnet
ist.
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Was die weiteren Druckmittelfedern betrifft, so liegen ihre Leitungen
in zweckmäßiger Weise jeweils an demjenigen Abgang der Pumpe, an dem auch die Druckleitung
der der betrachteten weiteren Druckmittelfeder auf derselben Fahrzeugweite benachbarten
Druckmittelfeder liegt.
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Ein weiteres wesentliches Merkmal der Erfindung ist in der Verwendung
einer Pumpe mit mehreren voneinander unabhängigen Abgängen für das Druckmittel zu
sehen. "Voneinander unabhängig" bedeutet hier, daß mehrere Strömungskreise in der
Anordnung geschaffen werden und die Verhältnisse in einem der greise, also insbesondere
der Strömungswiderstand, keinen Einfluß auf die Strömungsverhältnisse in anderen
Kreisen hat. Das schließt jedoch die Verwendung einer Pumpe mit einem einzigen Antriebsmotor
nicht aus, der beispielsweise mehrere Fltgelräder oder dergleichen in verschiedenen
Kammern oder Zylindern gleichzeitig betätigt. Dieser Antrieb der Pumpe kann eine
zum Antrieb des Fahrzeugs dienende Brennkraftmaschine einschließen.
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Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung ist im Zuge der Rückflußleitung
beispielsweise ein Ventil zur Wahrung eines Restdrucks des Druckmittels angeordnet.
Dieses Ventil verhindert also eine Druckentspannung in der Anordnung und sorgt damit
für die Einhaltung eines lindestdrucks in den Druckkammern aller Druckmittelfedern.
Hierdurch wiederum wird sichergestellt, daß in jedem Zustand des Fahrzeugs alle
Räder unter Wahrung eines bestimmten Fahrzeugniveaus tragen.
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Zweckmäßigerweise sind zwischen die Pumpenabgänge und die Druckkammern
der Druckmittelfedern Rückschlagventile eingeschaltet. Sind ferner zwischen die
Abgänge und die Druckkammern Druckakkumulatoren eingefügt, so liegen die Rückschlagventile
in Strömungsrichtung vor den Druckakkumulatoren. Diese
Druckakkumulatoren
sind zweckmäßigerweise als hydropneumatische Federdruckelemente ausgebildet. Sie
können jeweils mehreren Druckmittelfedern zugeordnet sein, so daß die Federgaspolster
dieser Druckmittelfedern gleichsam in einem Element, nämlich dem hydropneumatischen
Federdruckelement, zusammengefaßt sind. Dadurch wird die Radfederung in vorteilhafter
Weise gegenüber der Achsfederung weicher. Allerdings wirkt dem in einem gewissen
Maße ein in der Regel erforderlicher Stabilisator entgegen.
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Im folgenden wird die Erfindung anhand mehrerer, in den fünf Figuren
dargestellter Ausführnngsbeispie im einzelnen erläutert. Dabei zeigt Fig. 1 das
Schaltschema einer mit Stabilisatoren ausgerüsteten Anordnung mit Zweipunktregelung
und einer zwei Abgänge aufweisenden Pumpe, Fig. 2 eine Anordnung mit Dreipunktregelung,
aber ebenfalls einer nur zwei Abgänge aufweisenden Pumpe, Fig. 3 das Schaltschema
einer Anordnung mit einer wiederum zwei Abgänge aufweisenden Pumpe, aber Vierpunktregelung,
Fig. 4 das Schaltschema einer Anordnung mit einer drei Abgänge besitzenden Pumpe
in Dr2 ipu-mkzregenung, und Fig. 5 schließlich eine Anordnung mit einer vier Abgänge
aufweisenden Pumpe und Vierpunktregelung.
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Betrachtet man zunächst das Ausführungsbeispiel nach Figur 1 in seiner
Auslegung für ein Fahrzeug mit zwei Achsen, die durch die beiden Stabilisatoren
1 und 2 angedeutet sind, so ist jedem der beiden Vorderräder und jedem der beiden
Hinterräder jeweils eine Druckmittelfeder 3 bis 6 zugeordnet, die jeweils einen
in einem Zylinder 7 bis 10 verschiebbaren Kolben 11 bis 14 enthalten In diesem Ausführungsbeispiel
sind die Räder mittels des figürlich dargestellten Auges an dem ihnen jeweils zugeordneten
Kolben befestigt. Die jeweils zusammenwirkenden Kolben und Zylinder definieren jeweils
eine Druckkammer 15 bis 18, in die stets, d.h. bei allen Niveaulagen des Fahrzeugs,
eine Druckleitung 19 bis 22 einmündet.
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Dieses Einmünden erfolgt über jeweils eine Drosselplatte 23 bis 26,
die so ausgebildet sein können, daß die zum Ein- und Ausfedern erforderlichen Druckkräfte
unterschiedlich groß sein müssen.
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In Abweichung von den Einmündungsstellen der Druckleitungen 19 bis
22 liegen die auch als Niveaubohrungen bezeichneten Einmündungsstellen 27 bis 30
von Steuerleitungen 31 bis 34, die zu der gemeinsamen Rückflußleitung 35 zusammengefaßt
sind, in solcher Höhe an den einzelnen Zylindern, daß sie erst bei einer bestimmten
Ausfederung vom jeweiligen Kolben freigegeben werden.
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In allen figürlich dargestellten Ausführungsbeispielen ist eine hydropneumatische
Anordnung angenommen. In der Anordnung nach Figur 1 erfolgt die Speisung mit dem
hydraulischen Druckmittel aus dem Tank 36 mittels der Pumpe 37,die hier zwei gleiche
Abgänge 38 und 39 aufweist; jedem dieser Abgänge ist zum Schutz ein Uberdruckventil
40 bzw. 41 zugeordnet. Die Abgänge sind, wie gesagt, quantitativ zumindest ähnlich.
An sie sind in dem Ausführungsbeispiel nach Figur 1 zwei Speiseleitungen 42
und
43 angeschlossen, von denen die erstgenannte alle Druckmittelfedern der durch den
Stabilisator 1 symbolisierten Vorderachse und die zweite alle Druckmittelfedern
der durch den Stabilisator 2 symbolisierten Hinterachse mit Druckmittel versorgt.
Diese Versorgung geschieht über jeweils ein Rückschlagventil 44 bzw. 45 sowie ein
Federdruckelement 46 bzw.47 als Druckakkumulator. In den gasgefüllten Kammern 48
und 49 der Federdruckelemente sind die Gaspolster der der jeweiligen Achse zugeordneten
Druckmittelfedern zusammengefaßt.
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Sorgen die Rückschlagventile 44 und 45 für die Einhaltung eines bestimmten
Mindestdrucks in den in Strömungsrichtung hinter ihnen liegenden Teile der Anordnung,
so enthält die gemeinsame Rückflußleitung 35 das sogenannte Restdruckventil 50,
das ein Abfließen des Druckmittels in der Rückführungsleitung 35 dann verhindert,
wenn der niedrigste in den Druckkammern 15 bis 18 auftretende Druck unter einen
vorgegebenen Minimaldruck gesunken ist.
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Die in Figur 1 dargestellte Ausführungsform der Erfindung ist unabhängig
von Fahrtrichtung, Lage des Motors und der Antriebsachse sowie Schwerpunktslage
anwendbar. Sie arbeitet wie folgt: Betrachtet man zunächst die Vorderachse, so erfolgt
die Festlegung eines von der jeweiligen Schwerpunktlage und den Straßenverhältnissen
abhängigen Niveaupunkts dadurch, daß zunächst die Kolben 11 und 12 der den Vorderrädern
zugeordneten, mit Druckleitungen und Steuerleitungen ausgerüsteten Druckmittelfedern
3 und 4 ausfahren. Nimmt man einmal an, der Schwerpunkt des Fahrzeugs befinde sich
auf der rechten, d.h. in der Figur oberen, Fahrzeugseite, so wird die Stirnfläche
des Kolbens i2 zu einem gewissen Zeitpunkt die Niveaubohrung 28 freigeben,
so
daß für das Druckmittel eine Verbindung über die Steuerleitung 32 zu der gemeinsamen
Rückflußleitung 35 geschaffen ist. Da auch die Druckleitung 19 der Druckmittelfeder
3 auf der anderen Seite derselben Achse aus dem Abgang 38 der Pumpe 37 über das
Federdruckelement 46 gespeist ist, wird die Ausfederungsbewegung des Kolbens 11
hierdurch beendet.
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Der entsprechende Vorgang spielt sich bei den den Hinterrädern zugeordneten,
mit Druckleitungen und Steuerleitungen ausgerüsteten Druckmittelfedern 5 und 6 ab.
So wird eine "Niveaulinie" durch zwei dieser Druckmittelfedern bestimmt, wobei diese
Niveaulinie in Abhängigkeit von den jeweils vorliegenden Verhältnissen auf einer
Fahrzeugseite oder diagonal verlaufen kann.
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In Figur 1 ist in der unteren Hälfte, also gleichsam auf der linken
Fahrzeugseite, ferner der Fall betrachtet, daß weitere, durch Stabilisatoren 51
und 52 angedeutete Achsen vorhanden sind. Auch den Rädern dieser Achsen sind Druckmittelfedern
53 und 54 zugeordnet, die grundsätzlich denselben Aufbau wie die bereits beschriebenen
Druckmittelfedern besitzen, sich von diesen jedoch dadurch unterscheiden, daß sie
zwar stets in ihre Druckkammern einmündende Leitungen 55 und 56 aufweisen, jedoch
Steuerleitungen fehlen. Demgemäß sind auch keine Niveaubohrungen vorhanden, sondern
über die Leitungen 55 und 56 wird in die Druckkammern der weiteren Druckmittelfedern
53 und 54 also ein durch den jeweiligen Restdruck in der Rückflußleitung 35 bestimsterDruck
übertragen, so daß auch die diesen weiteren Druckmittelfedern zugeordneten Räder
mit tragen.
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Figur 1 enthält ferner - diagonal - den Fall eines Fahrzeugs mit drei
Achsen.
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Während Figur 1 also eine Zweipunktregelung mit Stabilisatoren wiedergibt,
bezieht sich Figur 2 auf eine Ausbildung der Anordnung mit Dreipunktregelung, wobei
die eventuell vorhandenen Stabilisatoren auf die Niveaueinstellung keinen Einfluß
haben. Während in dem Ausführungsbeispiel nach Figur 1 die Stabilisatoren zur Aufnahme
des Wankmoments und des Schwerpunktversatzes erforderlich sind, ist in der Anordnung
nach Figur 2 die Lage von Antriebsachse und Schwerpunkt bereits bei der Ausgestaltung
des strömungsmäßigen Teils der Anordnung berücksichtigt. Es ist angenommen, daß
die beiden wiederum mit Druckleitungen 60 und 61 sowie Steuerleitungen 62 und 63
ausgerüsteten Druckmittelfedern 64 und 65 der Antriebsachse zugeordnet sind, die
zugleich die schwerpunktnahe Achse des Fahrzeugs darstellt. Über den Aufbau dieser
Druckmittelfedern braucht ebenso wie über den Aufbau der Druckmittelfedern 66 und
67, die der schwerpunktsfernen Achse des Fahrzeugs zugeordnet sind, nach den Erläuterungen
zu Figur 1 nichts gesagt zu werden. In Figur 2 erfolgt dagegen die Druckmittelzufuhr
zu den auf verschiedenen Fahrzeugseiten liegenden Druckmittelfedern 64 und 65 der
schwerpunktsnahen Achse aus dem einen der beiden Abgänge 68 und 69 der Pumpe 70,
und zwar über jeweils ein Rückschlagventil 71 und 72, von denen in diesem Ausführungsbeispiel
das Rückschlagventil 72 konstruktiv zusammengefaßt ist mit einem der beiden Federdruckelemente
73 und 74. Auch Aufbau und Wirkungsweise dieser Elemente wurden bereits anhand Figur
1 erläutert.
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Dagegen erfolgt die Druckmittelzufuhr zu den Druckkammern der der
schwerpunktsfernen Achse, angedeutet durch den Stabilisator 75, zugeordneten DrucksittelBsdern
66 und 67 nach Art einer Reihenschaltung über eine gemeinsame Speiseleitung 76,
in die die Steuerleitungen 62 und 63 der Druckmittelfedern 64
und
65 einmünden. Sobald also der Kolben einer der Druckmittelfedern 64 und 65, die
der schwerpunktsnahen Achse zugeordnet sind, die zugeordnete Niveaubohrung, also
die Einmündung der zugeordneten Steuerleitung 62 bzw. 63, freigibt, erfolgt ein
gemeinsames Ausfahren der Kolben der Druckmittelfedern 66 und 67, bis einer dieser
Kolben die zugeordnete Niveaubohrung, also die Einmündungsstelle der zugeordneten
Steuerleitung 77 bzw. 78, freigibt. Die jeweils andere, nicht im Niveau stehende
Druckmittelfeder verharrt dann in einem Zustand, der gegeben ist durch die Schwerpunktlage
und den durch das Restdruckventil 79 bestimmten Druck.
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Sind weitere Achsen vorhanden, wie eine beispielsweise im Bereich
der schwerpunktsfernen Achse durch den Stabilisator 80 angedeutet ist, so sind den
Rädern dieser weiteren Achsen wiederum weitere Druckmittelfedern 81 und 82 zugeordnet,
die, unter Verzicht auf eine Steuerleitung und eine Niveaubohrung, ebenso aufgebaut
sind wie die Druckmittelfedern 64 bis 67. In ihrer Wirkungsweise entsprechen sie
den in Figur 1 mit 53 und 54 bezeichneten weiteren Druckmittelfedern.
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Man erkennt, daß in dem Ausführungsbeispiel nach Figur 2 insgesamt
drei Federdruckelemente vorgesehen sind, nämlich jeweils ein Element 73 und 74 für
eines der schwerpunktnahen Räder bzw. die auf dieser Fahrzeugseite liegende Gruppe
von schwerpunktsnahen Rädern und ein mit 83 bezeichnetes Federdruckelement gemeinsam
für die Räder aller schwerpunktsfernen Achsen.
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Wichtig ist, daß bei allen dynarai s~hen Fahrverhältnissen ein Druckgefälle
in Figur 2 von links nach rechts, also von den schwerpunktsnahen Achsen zu den schwerpunktsfernen
Achsen, gegeben sein muß. Dies wird durch die zwei Abgänge aufweisende
Pumpe
70 erreicht.
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Natürlich enthält Figur 2 auch wiederum - diagonal - den Fall eines
Fahrzeugs mit drei Achsen.
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Auch in der Ausführungsform der Erfindung nach Figur 3 besitzt die
Pumpe 90 zwei Abgänge 91 und 92, wobei aber jetzt die Schaltung so getroffen ist,
daß eine Vierpunktregelung erfolgt.
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Auch hier kann auf Stabilisatoren verzichtet werden, da die Anordnung
im Hinblick auf eine bestimmte Lage von Antriebsachse und Fahrzeugschwerpunkt abgestellt
ist. Wiederum ist nämlich angenommen, daß die beiden mit Druckleitungen 93 und 94
sowie Steuerleitungen 95 und 96 (und also auch mit Niveaubohrungen) versehenen beiden
Druckaittelfedern 97 und 98 der schwerpunktsnahen Antriebsachse des Fahrzeugs zugeordnet
ist, während die beiden anderen Drucknittelfedern 99 und 100 mit dieser Ausbildung
- ihre Steuerleitungen sind mit 101 und 102 bezeichnet - schwerpunktsfernen Rädern
zugeordnet sind. Man hat hier auf jeder Fahrzeugseite eine Reihenschaltung von Druckmittelfedern,
nämlich auf der "unteren" Seite in Figur 3 über die in das Rückschlagventil 103
einmündende Steuerleitung 96 eine Reihenschaltung der Druckmittelfedern 98 und 100
und auf der in Figur 3 "oberen" Seite über die Steuerleitung 95 der Drtickmittelfeder
97, die zugleich die Druckleitung für die Druckmittelfeder 99 ist, eine Reihenschaltung
der beiden Druckmittelfedern 97 und 99. Dabei ist hier jeder dieser Druckmittelfedern
ein Rückschlagventil entsprechend dem Ventil 103 sowie ein Federdruckelement 104
bis 107 zugeordnet.
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Auch hier können weitere Achsen vorhanden sein, denen dann jeweils
weitere Druckmittelfedern 108 und 109, also solche ohne Steuerleitungen, zugeordnet
sind.
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Diese Ausführungsform der Erfindung setzt das bereits in Figur 2 angewendete
Prinzip fort, daS die Druckmittelfedern der höher belasteten Achse oder Achsengruppe,
also der schwerpunktsnahen Achsen, mit dem Druckmittel versorgt und nach Erreichen
der Niveaulage mit vermindertem Druck die Druckmittelfedern der geringer belasteten
Achse oder Achsengruppe gespeist werden. Der Pumpendruck wird also in zwei Stufen
abgebaut, und infolge des Restdruckventils 110 in der gemeinsamen Rückflußleitung
111 bietet sich die Möglichkeit, beispielsweise für eine Komforthydraulik den Restdruck
auszunutzen, also den mittels der Pumpe 90 erzielten Druck des Druckmittels gleichsam
in drei Stufen auszunutzen.
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Wie schon in dem Ausfuhrungsbeispiel nach Figur 2 erfolgt bei der
Auslegung gemäß Figur 3 also die Festlegung des Niveaus dadurch, daß die Kolben
der den schwerpunktsnahen Rädern zugeordneten Druckmittelfedern 97 und 98 ausfahren,
bis sie die Niveaubohrungen freigeben. Während in dem Ausführungsbeispiel nach Figur
2 aber dann nur der Kolben einer der Druckaittelfedern 66 und 67 der federlabilen
Achse bis zur Freigabe seiner Niveaubohrung ausfährt, dagegen der Kolben der jeweils
anderen Druckmittelfeder unter Niveau bleibt, steht nach Beendigung der Regelung
in dem 8usführungsbeispiel nach Figur 3 der Kolben einer der Druckmittelfedern 99
und 100 über Niveau, und in der Druckkammer dieser Druckmittelfeder herrscht der
durch das Restdruckventil 110 gegebene Druck.
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Wiederum anders liegen die Verhältnisse in dem Ausführungsbeispiel
nach Figur 4, wo wiederum die beiden Druckmittelfedern 120 und 121 den Rädern einer
schwerpunktnahen Achse und die Druckmittelfedern 122 und 123 den Rädern einer schwerpunktfernen
Achse zugeordnet sind. Vorzugsweise liegen die Federn 120 und 121 an Rädern der
Antriebsachse. Die Pumpe 124 weist
hier drei qiantitativ gleiche
Abgänge 125, 126 und 127 auf.
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Wiederum liegt im Zuge der gemeinsamen Rückflußleitung 128 das Restdruckventil
129. An den Abgang 125 ist die Druckleitung 130 der auf einer Fahrzeugseite liegenden
Druckmittelfeder 121 und an den Abgang 126 die Druckleitung 132 der auf der anderen
Fahrzeugseite liegenden Druckmittelfeder 120 der schwerpunktsnahen Achse angeschlossen.
Dagegen dient der Abgang 127 zur Speisung der Druckleitungen 133 und 134 der mit
Druck- und Steuerleitungen ausgerüsteten Druckmittelfedern 122 und 123 der sehwerpunktsfernen
Achse. Man hat somit drei Gruppen von mit Druck- und Steuerleitungen ausgerüsteten
Druckmittelfedern, und jeder dieser drei Gruppen ist ein Rückschlagventil 135, 136
bzw. 137 sowie ein Federdruckelement 138, 139 bzw. 140 zugeordnet. Die Steuerleitungen
münden zusammengefaßt in die gemeinsame Rückflußleitung 128 ein.
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Da die schwerpunktsferne Achse bei dieser Anordnung wiederum eine
federlabile Achse ist, wird man zweckmäßigerweise einen Stabilisator 141 vorsehen.
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Im ausgeregelten Zustand geben die Kolben der Druckmittelfedern 120
und 121 der schwerpunktsnahen Räder beide die Niveaubohrungen frei, d.h. diese Druckmittelfedern
stehen im Niveau, während von den Druckmittelfedern 122 und 123 der schwerpunktsfernen
Räder nur jeweils eine Feder im Niveau, dagegen die andere unter Niveau steht. Derartige
Anordnungen mit Dreipunktregelung sollen im Hinblick auf den sogenannten Dreieckseffekt
für eindeutige Heck- oder Frontlast-Fahrzeuge Verwendung finden.
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Sind weitere Achsen vorhanden, so wird man jedem Rad derselben, wie
bei 142 angedeutet, eine weitere Druckmittelfeaer zuordnen, die, wie alle unter
dem Begriff "weitere Druckmittelfeder" vorgesehenen Einrichtungen, keine Steuerleitung
aufweist.
Auch hier hat man eine Zusammenfassung von Gruppen von
Federdruckelementen nach Fahrzeugseite und Lage der Achse bzw.
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benachbarten Achsen.
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Während in der Ausführungsform der Erfindung gemäß Figur 4 im ausgeregelten
Zustand sich drei mit Druckleitungen und Steuerleitungen ausgerüstete Druckmittelfedern
im Niveau und eine Feder unter Niveau befindet, sieht die wiederum unabhängig von
Antriebsachse und Schwerpunktlage einsetzbare Anordnung gemäß Figur 5 vor, daß im
ausgeregelten Zustand sich drei der hier mit 150 bis 153 bezeichneten, mit Druckleitungen
und Steuerleitungen versehenen Druckmittelfedern im Niveau befinden, dagegen die
vierte über Niveau. In der Druckkammer der vierten Druckmittelfeder herrscht dann
der durch das Restdruckventil 154 bestimmte Restdruck.
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Im einzelnen enthält die Anordnung eine mit vier Abgängen 155 bis
158 ausgestattete Pumpe 159. Jeder der Druckmittelfedern 150 bis 153 ist wieder
ein Druckakkumulator 160 bis 163 zusammen mit einem Rückschlagventil 164 bis 167
zugeordnet. Sind den hier betrachteten zwei Achsen weitere Achsen benachbart, so
sind ihren Rädern weitere Druckmittelfedern 168 und 169 zugeordnet, und die jeweils
benachbarten Achsen zugehörigen und auf derselben Fahrzeugseite liegenden Druckmittelfedern
und weiteraiDruckmittelfedern sind durch Anschluß an dieselben Rückschlagventile
bzw. Druckakkumulatoren zu Gruppen zusammengefaßt. Jede dieser Gruppen wird also
gespeist über einen der unabhängigen, quantitativ gleichen Abgänge 155 bis 158.
Im ausgeregelten Zustand wird das Niveau durch drei Räder bestimmt, deren Kolben
so weit ausgefahren sind, daß sie die zugehörigen Niveaubohrungen gerade freigeben,
während die Druckmittelfeder des vierten Rades so weit ausgefahren ist, daß dieses
Rad
mit dem Restdruck mitträgt. Diese Regelung wird nur beeinflußt durch die dynamischen
Verhältnisse, die ihrerseits von den Eigenschaften der Fahrbahn abhängen. Durch
die laufende Regelung werden immer die günstigsten Federdrücke angesteuert. Sonstige
Eigenschaften des Fahrzeugs spielen keine Rolle. Bei dem Ausführungsbeispiel nach
Figur 5 handelt es sich also um eine Anordnung, die universell einsetzbar ist.
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Sie verlangt jedoch eine Pumpe mit vier voneinander unabhängigen Abgängen.
Der Antrieb der Pumpe kann, wie nur in Figur 5 bezeichnet, über ein Getriebe 170
von der Brennkraftmaschine des Fahrzeugs her erfolgen.