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DE2460586A1 - Verfahren und vorrichtung zum anbringen von kennzeichnungen auf kautschukwaren - Google Patents

Verfahren und vorrichtung zum anbringen von kennzeichnungen auf kautschukwaren

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Publication number
DE2460586A1
DE2460586A1 DE19742460586 DE2460586A DE2460586A1 DE 2460586 A1 DE2460586 A1 DE 2460586A1 DE 19742460586 DE19742460586 DE 19742460586 DE 2460586 A DE2460586 A DE 2460586A DE 2460586 A1 DE2460586 A1 DE 2460586A1
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DE
Germany
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film
marking
raw
carrier film
dräger
Prior art date
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Application number
DE19742460586
Other languages
English (en)
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DE2460586C2 (de
Inventor
Hubert Ing Grad Leinweber
Elmar Dr Messerschmitt
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Dunlop GmbH and Co KG
Original Assignee
Dunlop GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Dunlop GmbH and Co KG filed Critical Dunlop GmbH and Co KG
Priority to DE19742460586 priority Critical patent/DE2460586C2/de
Publication of DE2460586A1 publication Critical patent/DE2460586A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE2460586C2 publication Critical patent/DE2460586C2/de
Expired legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B29WORKING OF PLASTICS; WORKING OF SUBSTANCES IN A PLASTIC STATE IN GENERAL
    • B29DPRODUCING PARTICULAR ARTICLES FROM PLASTICS OR FROM SUBSTANCES IN A PLASTIC STATE
    • B29D30/00Producing pneumatic or solid tyres or parts thereof
    • B29D30/06Pneumatic tyres or parts thereof (e.g. produced by casting, moulding, compression moulding, injection moulding, centrifugal casting)
    • B29D30/72Side-walls
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B29D30/06Pneumatic tyres or parts thereof (e.g. produced by casting, moulding, compression moulding, injection moulding, centrifugal casting)
    • B29D30/72Side-walls
    • B29D2030/728Decorating or marking the sidewalls after tyre vulcanization

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Tyre Moulding (AREA)
  • Tires In General (AREA)

Description

  • Verfahren und Vorrichtung zum Anbringen von Kennzeichnungen auf Kautschukwaren Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum anbringen von Eennzeichnungen auf Kautschukwaren, insbesondere auf Laufstreifen von Fahrzeugreifen, bei dem die jeweilige Kennzeichnung zunächst in Form einer vulkanisierbaren Kautschuk enthaltenden Farbschicht spiegelbildlich auf eine Trägerfolie aufgebracht, dann von der Trägerfolie auf den zu kennzeichnenden und noch unvulkanisierten Gegenstand übertragen und schliesslich zusammen nit dem Gegenstand vulkanisiert wird. Des weiteren ist die Erfindung auf eine Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens sowie auf Ge?;enstände gerichtet, die nach diesem Verfahren gekennzeichnet sind.
  • Es ist bekannt, Waren aus Kautschuk mittels bekannter Druck-und Stempelverfahren und unter Verwendung von vulkanisierbaret Kautschuk enthaltenden Farben zu kennzeichnen. Nachteilig dabei ist, dass die Druckergebnisse meistens unscharf sind und wenn insbesondere dann, / während der Vulkanisation des jeweiligen Gegenstandes eine Dehnung des bedruckten Bereichs auftritt, die Erkennbarkeit des Drucks und damit die Kennzeichnungskraft des Aufdrucks verlorengeht.
  • Es ist auch bereits bekannt, Kennzeichnungen auf Kautschukwaren nach dem Absiehbildverfahren aufzubringen, wobei die jeweilige Kennzeichnung zunächst in Form einer vulkanisierbaren Kautschuk enthaltenden Farbschicht spiegelbildlich auf eine insbesondere aus Kunststoff bestehende Trägerfolie aufgebracht, dann von der Trägerfolie auf den zu kennzeichnenden und noch unvulkanisierten Gegenstand übertragen und anschliessend die Trägerfolie abgezogen wird, so dass ein Vulkanisieren des Gegenstandes zusammen mit seiner Kennzeichnung möglich ist. Dieses Abziehbildverfahren lässt sich verwenden, wenn die Kennzeichnung aus einer relativ dicken Farbschicht besteht, die nach erfolgtem Übertragen der Kennzeichnung auf den zu kennzeichnenden Gegenstand ein zumindest im wesentlichen beschädigungsfreies Abziehen der Trägerfolie zulässt.
  • Ist jedoch erforderlich, dass auf einen unvulkanisierten Gegenstand aus Kautschuk eine besonders dünne Kennzeichnung aufgebracht wird, treten bei Verwendung der bekannten Methoden erhebliche Schwierigkeiten auf, da das Ablösen der Trägerfolie praktisch ste-ts mit einer Beschädigung der Kennzeichnung verbunden ist und damit das bekannte Kennzeichnungsverfahren nicht verwendet werden kann.
  • Insbesondere für Laufstreifen von Fahrzeugreifen sind jedoch Kennzeichnungen erforderlich, die nur während der Handhabung und Lagerung der Rohlaufstreifen bzw. während der Schaustellung der fertigen Reifen sichtbar sein sollen, jedoch nach erfolgter Montage eines Reifens an einem Kraftfahrzeug möglichst schnell verschwinden bzw. abgerieben werden sollen, da die Kennzeichnungen sich auf die Hafteigenschaften des Reifens während einer störend langen Zeit negativ auswirken können.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren der eingangs angeführten Art derart zu verbessern, dass einerseits eine eindeutig erkennbare, und zwar insbesondere auch auf einem zerklüfteten Reifenprofil nach erfolgter Vulkanisierung eindeutig erkennbare Kennzeichnung erhalten und andererseits gleichzeitig derart dünne eine / Schicht der Kennzeichnungsfarbe gewährleistet werden kann, dass im Falle eines Kraftfahrzeugreifens diese Kennzeichnung im Betrieb innehalb kürzester Frist durch Abrieb beseitigbar ist.
  • Diese Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, dass die Trägerfolie mit der die Kennzeichnung tragenden Seite gegen den wesentlich höhere Temperatur aufweisenden Gegenstand gedrückt, anschliessend zumindest der von der Trägerfolie bedeckte Bereich des Gegenstandes einer schockartigen Abkühlung unterworfen und dann die Trägerfolie unter Trennung von der mit dem Gegenstand verbundenen Kennzeichnung abgezogen wird.
  • Durch das Aufbringen der sich auf Raumtemperatur befindenden und an der Trägerfolie haft enden Farbschicht auf den wesentlich höhere Temperaturen aufweisenden Gegenstand und das praktisch unmittelbar anschliessend erfolgellde schockartige Abkühlen wird erreicht, dass die Haftverbindung zwischen Trägerfolie und 'Parbschicht aufgesprengt wird, da an dieser Haftschicht die Temperaturdifferenz -voll wirksam werden kann, während die Haftverbindung zwischen dem zu kennzeichnenden Gegenstand und der Barbschicht während dieses relativ kurzen, schockartigen Abkühlens nicht gelöst werden kann, da im Bereich dieser Haftschicht der Wärmespeichereffekt des Gegenstandes wirksam ist und eine schnelle Abkühlung der Verbindung verhindert.
  • Ein weiteres vorteilhaftes Merkmal der Erfindung besteht darin, daß die Kennzeichnung mittels Siebdruck auf die Trägerfolie aufgebracht und dabei die Menge des vulkanisierbaren Kautschuk enthaltenden Farbstoffs in Abhängigkeit von der gewünschten Kennzeichnungsst-ärke und der sich bei der späteren Vulkanisation ergebenden Dehnung der Kennzeichnung gewählt wird.
  • Die Verwendung des Siebdruckverfahrens zum Aufbringen des vulkanisierbaren Kautschuk enthaltenden Farbstoffs ermöglicht es, die Plenge des Farbstoffs sehr genau zu dimensionieren und gleichmäßige Farbschichtdicken zu gewährleisten, was insbesondere dann von Bedeutung ist, wenn - wie im Falle von Kraftfahrzeugslaufstreifen - die zunächst relativ ebene Oberfläche eines Rohlaufstreifens bei der Vulkanisation aufgrund des jeweils verwendeten Profils stark zerklüftet wird. In diesem Falle soll nämlich einerseits die al den positiven Profilteilen haftende Farbschicht optimal dünn sein und andererseits ein Zerreiesen des arbfiWiiis während der Vulkanisation vermieden werten. Nur wenn der Farbfilm im wesentlichen nicht zerrissen wird, ist das endgültig erhaltene Schriftbild eindeutig lesbar.
  • Daraus folgt, daß die Anforderungen hinsXltlich der Dimensionierung der aufzubringenden Farbmenge relativ groß sind da nur in einem schmalen Mengenbereich optimale Ergebnisse erzielt werden können.
  • Vorzugsweise wird die Abkühlung in einem Wasserbad vorgenommen und als Trägerfolie ein Material auf Zellulosebasis, insbesondere Cellophan, verwendet.
  • Neben dem durch die sich ergebende Temperaturdifferenz bedingten Absprengeffekt wird dabei noch von den sich zwischen der speziellen Trägerfolie und der Farbschicht ergebenden Kapillaref.fekt Gebrauch gemacht, welcher wiederum durch das Quellverhalten der bevorzugt die Trägerfolie bildenden Zellulosefolie begünstigt wird. Durch diese beiden Effekte wird die Trennung zwischen Farbschicht und Trägerfolie wesentlich beeinflußt und deren problemfreie Entfernung erleichtert.
  • Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform des Verfahrens nach der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass zur Kennzeichnung von Laufstreifen für Fahrzeugreifen eine bedruckte Trägerfolie in-Rollenform vorgesehen und von dieser Rolle ein Streifen kontinuierlich abgezogen und auf den aus einem Extruder kommenden, relativ hohe Temperatur aufweisenden Rohlaufstreifen geleitet und an diesen angedrückt wird, und dass der Rohlaufstreifen mit der Trägerfolie unmittelbar anschliessend durch ein Wasserbad geführt und daraufhin die Trägerfolie unter Zurücklassen der am Rohlaufstreifen haftenden Kennzeichnung abgezogen wird.
  • Durch diese Verfahrensmassnahmen wird der KennzeichnungsVorgang in den üblichen Fertigungsvorgang eines Rohlaufstreifens integriert, und zwar ohne jegliche Störung oder Verzögerung des Fertigungsvorgangs. Ausserdem wird dabei die Wärmekapazität des unmittelbar aus dem Extruder kommenden Rohlaufstreifens zur Erzielung einer einwandfreien Haftung zwischen Farbschicht und Rohlaufstreifen ausgenutzt und von dem sowieso vorhandenen Kühlband für den Rohlaufstreifen Gebrauch gemacht, um den Abschreck- bzw. Ablöseeffekt der Trägerfolie zu erreichen. Das Kühlbad hat somit in diesem Falle eine Doppelfunktion als Roh-1 aufst rei fen-Kühlb ad und Träge rfoli en-Ab sprengb ad.
  • Vorzugsweise beträgt die Temperatur des Rohlaufstreifens während des Aufbringens der Trägerfolie etwa 100 - 120° C. und die Temperatur des Wasserbades etwa 20 - 35° C.
  • Bevorzugt ist zum Andrücken der sich auf Raunemperatur befindenden und an einer Rolle abziehbaren Trägerfolie an einen aus einer Rohlaufstreifen-Spritzanlage kommenden Rohlaufstreifen eine weiche, vorzugsweise schaumgummibelegte Rolle vorgesehen, während nach dem Wasserbad eine Aufwickelrolle für die abgezogene Folie angeordnet ist.
  • Aufgrund der erhöhten Temperatur des Rohlaufstreifens und seiner Klebrigkeit ist zur Erzielung einer guten Verbindung zwischen der Kennzeichnung und dem Rohlaufstreifen nur ein sehr geringer Druck erforderlich, so dass zum Andrücken eine schaumgummibelegte Rolle verwendet werden kann, die sich gut an die Form des Rohlaufstreifens anpasst und damit ein gleichmässiges Andrücken der Kennzeichnung an den Rohlaufstreifen gewährleistet.
  • Bevorzugt wird als Trägerfolie eine Folie von sehr geringer Stärke, insbesondere im Bereich von 20 bis 40u verwendet, wobei es sich zweckmässigerweise um eine Cellophanfolie handelt.
  • Die geringe Folienstärke ist möglich, weil diese Folie praktisch ausschliesslich Trägerfunktion besitzt und weder während der Übertragung der Kennzeichnung von der Folie auf den Rohlaufstreifen noch, während des Abziehens besonders beansprucht wird, da einerseits das Andrücken nur mit sehr geringen Kräften erfolgt und andererseits auf grund des nnch der Erfindung erreic:tten Abspreng- bzw. Löseeffekts ein Abziehen bzw. Aufwickeln der Folie mit sehr geringen Zugkräften möglich ist.
  • Die Stärke des die Kennzeichnung bildenden Farbschichtfilms beträgt im Falle der Kennzeichnung von Laufstreifen vorzugsweise etwa 15 - 30 µ. Diese äusserst geringe Filmstärke erbringt überraschenderweise auch bei stark zerklüfteten Profilen einwandfrei lesbare Schriftzüge, da die einzelnen Bestandteile des Schriftzuges, d.h. der einzelnen Buchstaben praktisch stets aus einem zusammenhängenden, d.h. unzerrissenen dünnen Film bestehen, der sich über Laufflächenbereiche, Stollen-und Rillenseitenwände und über Profilgrundbereiche erstreckt.
  • Aufgrund der geringen Filmstärke wird die sich auf der Aussenfläche der Profilstollen bzw. Profilrippen befindliche Farbschicht im Betrieb bereits nach äusserst kurzer Zeit abgerieben, so dass die Eigenschaften einer speziellen Laufflächenmischung, die sich stets von der lIischung für die Farbschicht unterscheiden wird, nicht in einer störenden Weise ausgeschaltet werden können.
  • Das erfindungsgemässe Verfahren zeichnet sich bei seiner Anwendung auf die Kennzeichnung von Laufstreifen nicht nur durch seine Einfachheit sondern auch durch seine Wirtschaftlichkeit aus, da es sich einrseits in den Fertigungsprozess harmonisch einfügt und die Fertigungszeiten für die Rohlaufstreifen nicht verlängert werden und ausserdem nur eine minimale Farbstoffmenge benötigt wird. Letzteres ist im Hinblick auf die gassen Stückzahlen von wesentlicher Bedeutung.
  • Die Erfindung wird im folgenden noch ergänzend anhand der Zeichnung erläutert; in dieser zeigt: Fig. 1 eine schematische Darstellung eines Rohlauf streifenteils mit einer darauf angeordneten, eine Kennzeichnung abdeckenden Trägerfolie in Schnitt ansicht, Fig. 2 eine Draufsicht auf einen Teil eines eine Kennzeichnung tragenden Rohlaufstreifens, und Fig. 5 eine Draufsicht auf einen Laufflächenbereich eines Kraft fahrz eugreifens, der mit einer Kennzeichnung nach der Erfindung versehen ist.
  • Fig. 1 zeigt einen Rohlaufstreifen 1, der soeben eine Rohlaufstreifen-Spritsanlage verlassen hat und auf dessen Oberfläche vorzugsweise mittels einer schaumgummibelegten Rolle ein Trägerstreifen 3 mit der eine Ke-nnzeichnung 2 tragenden Seite angedrückt bzw. angerollt worden ist.
  • Der Rohlaufstreifen 1 befindet sich dabei auf einer Temperatur von etwa 100 - 120° C, während die Trägerfolie und die vorher auf sie mittels Siebdruck aufgebrachte Kennzeichnung vor dem Kontakt mit dem Rohlaufstreifen im wesentlichen Raumtemperatur aufweisen.
  • Nach der Verbindung der Trägerfolie bzw. der Kennzeichnung mit dem Rohlaufstreifen besteht das Problem darin, dei Trägerfolie 3 vom Rohlaufstreifen 1 und insbesondere von der Kennzeichnung 2 zu trennen, ohne dabei die Kennzeichnung zu beschädigen. Dies ist vor allem deshalb problematisch, weil die Kennzeichnung 2 sehr geringe Stärke aufweist und diese dünne Farbschicht, deren Stärke im Bereich von 15 - 30 µ liegt, beim Abziehen der Trägerfolie sehr leicht beschädigt werden kann. Nun ist aber im Verlauf der Fertigung von Rohlaufstreifen ein problemloses Ablösen dieser Trägerfolie unbedingte Voraussetzung, da der Produktionslauf nicht gestört werden darf und besondere Sorgfalt unter den rauhen Fertigungsbedingungen nicht erwartet werden kann.
  • Die Ablösung der Trägerfolie 3 vom Rohlaufstreifen 1 und insbesondere von der Kennzeichnung 2 wird nun dadurch erreicht, daß der in Fig. 1 gezeigte Verbund einer kurzzeitigen schockartigen Abkühlung, insbesondere unter gleichzeitiger Beaufschlagung mit t Feuchtigkeit unterworfen wird, wodurch vor allem die Verbindung zwischen der Kennzeichnung 2 und der Folie 3 aufgesprengt und dann ein einfaches Ablösen der Trägerfolie ohne jegliche Beschädigung der Farbstoffschicht möglich ist. Die zeitliche Aufeinanderfolge der schockartigen Abkühlung und/oder der Befeuchtung der Folie und des Abziehens der Trägerfolie wird vorzugsweise so gewählt, daß der Verbindungsbereich zwischen Kennzeichnung 2 und Rohlaufstreifen 1 während des abziehens der Trägerfolie 3 im wesentlichen noch auf Rohlaufstreifentemperatur liegt und somit die Haftkräfte zwischen Kennzeichnung und Rohlaufstreifen mehrfach größer sind als die noch vorhandenen Resthaftkräfte zwischen Kennzeichnung 2 und Folie 3.
  • Die scilockartige Abkühlung wird im Falle der Beschriftung von Rohlaufstreifen bevorzugt in dem zur Kühlung des Rohlaustreifens auch in bereits bestehenden Anlagen vorhandenen t,Jasserbad vorgenommen.
  • Das Abziehen der Trägerfolie erfolgt zweckmässigerweise dann, wenn der Rohlaufstreifen das Wasserbad verlässt, aber es kann in Abhängigkeit von den jeweils gegebenen Bedingungen auch schon erfolgen, wenn der Rohlaufstreifen nocht durch das Wasserbad läuft.
  • Fig. 2 zeigt eine Draufsicht auf einen Teil eines Rohlaufstreifens, der nach dem beschriebenen Verfahren mit einer Sennzeichnung in Schriftform versehen ist. Es ist ersichtlich, dass die einzelnen Buchstaben, die zunächst spiegelbildlich mittels Siebdruck auf den Träger aufgebracht worden sind, nach der Übertragung auf den Rohlaufstreifen und nach Entfernung der Drägerfolie scharf umrissen und gegenseitig exakt ausgerichtet sind.
  • Ein derart gekennzeichneter Rohlaufstreifen ist somit eindeutig identifizierbar, so dass bei geeigneter Wahl der Kennzeichnung der Verwendungszweck eines derartigen Rohlaufstreifens schnell und einfach erkennbar ist. Demgemäss kann das Kennzeichnungsverfahren nach der Erfindung auch dazu benutzt werden, auf Rohlaufstreifen für den Fertigungsprozess wesentliche Kennzeichnungen anzubringen, wodurch die bisher üblichen Farbkennzeichnungen vermieden und die Anforderungen an die in der Fertigung tätigen Personen verringert werden können.
  • Die eindeutige Kennzeichnung von Rohlaufstreifen ist auch für die Runderneuerer wesentlich, da diese Kennzeichnung eindeutige Zuordnungen zu bestimmten Laufflächenmischungen schaffen kann und Verwechslungen bei der Verwendung von Rohlaufstreifen praktisch ausgeschlossen werden.
  • Fig. 3 zeigt einen dem Rohlaufstreifenbereich nach Fig. 2 entsprechenden Laufflächenbereich eines Fahrzeugreifens nach erfolgter Vull-sapisation. Dabei ist ersichtlich, dass die zur Darstellun- eines be stimmten Duchstabens auf dem Rohlaufstreifen vorhandene Farbschicht bei der Vulkanisation nicht zerrissen wird und sich nunmehr iiber die eigentlichen Laufflachenbereiclle sowie über die Stollenseitenwände und über Profilgrundbereiche erstreckt. Durch diese zusammenhängende Farbschicht ergibt sich eine gute Detailerkennbarkeit und Lesbarkeit eines Schriftzugs, was für die Produktbezeichnung von entscheidender Bedeutung ist.
  • Ausserdem is-t von erheblicher Bedeutung, dass die sich auf dem Stollen befindende Farbschicht einerseits zwar ausreichend Farbstoff enthält, um die Lesbarkeit zu gewährleisten, andererseits aber eine derart geringe Starke aufweist, dass sie nach der Montage eines Reifens und nach kurzzeitiger Bodenberührung Wichtig ist dies des Profils praktisch abgerieben ist. / gerade im Hinblick darauf, z.B.
  • dass für bestimmte Reifentypen, insbesondere / Winterreifen, besondere Haftmischungen verwendet werden, die nach Inbetriebnahme des Reifens sofort wirksam sein sollen und nicht durch auf der Lauffläche angebrachte Kennzeichnungen in ihrer Funktion beeinträchtigt werden sollen. Eine derartige Beeinträchtigung ist beispielsweise bei Verwendung von Farbkennzeichnungen in Form einer relativ dicken Gummischicht gegeben und wäre auch vorhanden, wenn eine schriftbildliche Kennzeichnung eine relativ starke Farbstoffschicht erfordern würde. Nachdem dies bei Verwendung des Verfahrens nach der Erfindung nicht notwendig ist, steht ein optimales Kennzeichnungsverfahren zur Verfügung, das ohne Beeinträchtigung der Hafteigenschaften einer Lauffläche sowohl auf einem Rohlaufstreifen als auch auf einem aus geheizten Laufflächenbereich eine einwandfreie Erkennbarkeit gewährleistet und überdies sowohl hinsichtlich der Farbgebung der Kennzeichnung als auch der Grösse und Differenziertheit der Kennzeichnungen keinerlei Einschränkungen unterliegt.
  • - Patent ansprüche -

Claims (13)

  1. P a t e n t a n s p r ü c h e 1. Verfahren zum Anbringen von Kennzeichnungen auf Kautschukwaren, insbesondere auf Lauf streifen von FahrzeugreSen , bei dem die jeweilige Kennzeichnung zunächst in Form einer vulkanisierbaren Kautschuk enthaltenden Farbschicht spiegelbildlich auf eine Trägerfolie aufgebracht, dann von der Drägerfolie auf den zu kennzeichnenden und noch unvulkanisierten Gegenstand übertragen und schließlich zusammen mit dem Gegenstand vulkanisiert wird, dadurch g e k e n n z e i c h n e t daß die Trägerfolie mit der die Kennzeichnung tragenden Seite gegen den wesentlich höhere Temperatur aufweisenden Gegenstand gedrückt, anschließend zumindest der von der Urägerfolie bedeckte Bereich des Gegenstandes einer schockarigen Abktihlung unterworfen und dann die Trägerfolie unter Trennung von der mit dem Gegenstand verbundenen Kennzeichnung abgezogen wird.
  2. 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch g e k e n n z e i c h n e t, daß die Kennzeichnung mittels Siebdruck auf de Trägerfolie aufgebracht und dabei de Menge des vulkanisierbaren Kautschuk enthaltenden Farbstoffs in Abhängigkeit von der gewünschten Kennzeichnungsstärke und der sich bei der späteren Vulkanisation ergebenden Dehnung der Kennzeichnung gewählt wird.
  3. 3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch g e k e n n z e i c h n e t daß die Abkühlung in einem Wasserbad vorgenommen wird.
  4. 4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß als Drägerfolie ein Material auf Zellulosebasis, insbesondere Cellophan, verwendet wird.
  5. 5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß zur Kennzeichnung von Laufstreifen für Fahrzeugreifen eine bedruckte Drägerfolie in Rollenform vorgesehen und von dieser Rolle ein Streifen kontinuierlich abgezogen und auf den aus einem Extruder kommenden, relativ hohe Temperatur aufweisenden Rohlaufstreifen geleitet iril an diesen angedrückt wird, und daß der Rohlaufstreifen mit der Drägerfolie unmittelbar anschließend durch ein Wasserbad geführt und daraufhin die Drägerfolie unter Zurücklassen der am Rohlaufstreifen haftenden Kennzeichnung abgezogen wird.
  6. 6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch g e k e n n z e i c h n e t, daß die Temperatur des Rohlaufstreifens während des Aufbringens der Trägerfolie etwa 100-120 °C und die Temperatur des Wasserbads etwa 20-35°C beträgt.
  7. 7. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch g e k e n n -z e i c h n e t , daß zum Andrücken der sich auf Raumtemperatur befindenden und von einer Rolle abziehbaren Drägerfolie an einen aus einer Rohlaufstreifen-Spritzanlage kommenden Rohlaufstreifen eine weiche, vorzugsweise schaumgummibelegte Rolle vorgesehen ist, und daß nach dem Wasserbad eine Aufwickelrolle für die abgezogene Folie angeordnet ist.
  8. 8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch g e k e n n z e i c h n e t daß durch Veränderung der Lage der Aufwickelrolle der Abzugswinkel zwischen Rohlaufstreifen und Urägerfolie einstellbar ist.
  9. 9. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch g e k e n n z e i c h n e t, daß als Drägerfolie eine Cellophanfolie mit einer Stärke von etwa 20 bis 40 µ verwendet ist.
  10. 10. Fahrzeugluftreifen mit einer auf seine Lauffläche vulkanisierten Kennzeichnung, dadurch g e k e n n z e i c h -n e t , daß die einzelnen Bestandteile der Kennzeichnung jeweils aus einem zusammenhängenden dünnen Film bestehen, der sich über Laufflächenbereiche, Stollen- und Rillenseitenwände und über Profilgrundbereiche erstreckt.
  11. 11.Verfahren nach Anspruch 10, dadurch g e k e n n z e i c h -n e t , daß die Stärke des Films etwa 15-30 µ beträgt.
  12. 12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch b e k e n n z v i c h n e t , daß der Rohlaufstreifen im Wasserbad wenigstens einmal umgelenkt und die Abzugsstelle für die Trägerfolie in den Umlenkbereich gelegt wird.
  13. 13. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch b e k e n n z e i c h n e -t , daß die abgezogene Trägerfolie unmittelbar in einen Abfallbehälter geleitet wird.
    L e e r s e i t e
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