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Münzrückgabegerät mit auswechselbsrer Münzkassette.
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-------------------------------------Die vorliegende Erfindung bezieht
sich auf ein Münzrückgabegerät mit auswechselbarer Münzkassette, das dazu di@nt,
die in den Liünzrohren der Münzkassette befindlichen Münzen zu entnehmen, wobei
die unbefugte Münzentnahme sowohl beim Auswechseln der Münzkassette als auch bei
eingesetzer Münzkassette ausgeschlossen ist. Münrückgabegeräte, die vertikale Münzrohre
und an deren unteren Ender, angeordnete Münzausstoßeinrichtungen aufweisen, sind
bekannt, Sie finden Verwendung in Ladengeschäften, Verkaufsautomaten, Autobussen
u.a. und dienen zur Rückgabe von Wechselgeld.
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Die vorliegende Erfindung geht von dem Stand der Technik aus den Münzrückgabegeräte
darstellen, bei denen die Münzrohre von Hand dann nachgefüllt werden, wenn einzelne
oder alle Münzrohre leer sind. Diese bekannten Münzrückgabegeräte weisen nun erhebliche
Nachteile bezüglich der
Sicherheit gegen unbefugte Entnahme, der
Kontrolle und Zählung der in den Münzrohren befindlichen Münzen und der Betriebssicherheit
beim Auswerfen der Münzen auf. Diese Nachteile treten zum Beispiel besonders dort
auf, wo Münzrückgabegeräte in Omnibussen oder anderen Fahrzeugen angebracht sind
und zwecks Wechselgeldrückgabe zum Beispiel vom Fahrer betätigt werden. Die hierbei
benutzten, auswechselbaren Münzkassetten des Standes der Technik haben jedoch jedoch
alle den Nachteil gemeinsam, daß während des Transportes der Münzkassette Münzen
an den unteren Enden der Miinzrohre unbefugt entnommen werden können oder einfach
herausfallen, Außerdem ist allen bekannten Münzausstoßeinrichtungen, die d.ie einzelnen
Münzen am unteren Ende den Münzrohren entnehmen, der Nachteil gemei.nsam, daß das
Vorhandensein von verbogenen Münzen zu Funktionsstörungen oder gar zu Beschädigungen
des Münzrückgabegerätes führen können.
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Die vorliegende Erfindung macnt es sich deshalb zurAufgabe, ein Münzrückgabegerät
mit auswechselbarer Münzkassette zu schaffen, aus dem sowohl bei eingesetzter Münzkassette
als augen aus der aus d.em Gehäuseteil entnommenen Münzkassette kein Münzen unbefugt
entnommen werden können und bei dem verbogene Münzen nicht zu Funktionsstörunge
führen.
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Diese Aufgabe wird durch ein Münzrückgabegerät mit auswechselbarer
Münzkassette gelöst, das dadurch gekennzeich net ist, daß es einen Gehäuseteil mit
Münzausstoßeinrichtungen, Fühlereinrichtungen für die einzelnen Münzrohre, und einer
Verriegelungseinrichtung und eine Münzkassette aufweist, die von oben in das Gehäuseteil
einschiebbar und mittels der Schloßstößel die an der Aufsetzleiste des Gehäuseteils
befestigt sind, der einzelnen Schloßzapfen und des Verriegelungsbolzens im Schloßkörper
der Münkassette mit dem Gehäuseteil verriegelbar ist, wobei die Schloßplatte,
die
vertikal bewegbar vor den Auswurfschlitzen der Münzrohre angebracht ist, bei in
das Gehäuseteil ei.gesetzter Münzkassette mittels des Schloßnockens aus ihrer teren
in ihre obere Endstellung und umgekehrt verstellbar ist.
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Die Erfindung wird anhand von Zeichnungen erläutert, die ein Ausführungsbeispiel
darstellen, bei dem der Münzausstoß aus den Münzrohren mittels Elektromagneten geschieht.
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Es zeigt im einzelnen: Fig.1 eine perspektivische Darstellung des
erfindungsgemäßen Münzrückgabegerätes in betriebsbereitem Zustand mit eingesetzter
Münzkassette, Fig.3 eine perspektivische Darstellung gemäß Fig.1, jedoch mit geöffneter
Haube, Fig.2 eine perspektivische Darstellung einer Münzkassette, die-in das Gehäuseteil
gemäß Fig.1 und Fig.@ einsetzbar ist, Fig.4 eine Ansicht von oben des Münzrückgabegerätes,
Fig.5 eine Vorderansicht der Darstellung gemäß Fig4, Fig.6 einen Schnitt I-I nach
Fig.5, Fig.7 einen Schnitt II-II nach Fig.5, ig.8 einen Schnitt'II1-III nach Fig.5,
Fig.9 einen Schnitt IV-IV nach Fig.8, Fig.10 einen Schnitt V-V nach Fig.8 und zwar
in der Funktionsstellung, in der sich die Schloßplatte in ihrer oberen Endstellung
befindet und somt die Münzkassette fest mit dem Gehäusteil verbunden ist, Fig.11
einen Schnitt V-Y nach Fig.8 und- zwar in der Funktionsstellung, in der sich die
Schloßplatte in ihrer unteren Endstellung befindet und-somit die Münzkassette aus
dem Gehäuseteil entnehmbar ist, Fig.12 eine vergrößerte Darstellung des Münzauswurfbereichs
gemäß
Fig.6 in der Funktionsstellung, in der die Ausstoßklinke in ihrer unbetätigten,
hinteren Endsteflung steht, Fig.13 eine Darstellung gemäß Fig.12, jedoch in der
Funktionsstellung, in der sich die Ausstoßklinke in ihrer vorderen Endstellung während
eines Münzauswurfes befindet und Fig.14 eine Teilansicht der Vorderseite des Münzrückgabe
gerätes.
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Die Münzkassette 100 kann außerhalb des Gehäuseteils 200 von oben
her mit Münzen gefüllt und anschließend durch den Kassettendeckel 104 mittels des
Deckelschlosses 106 verschlossen werden. Befindet si.ch die Münzkassette außerhalb
des Gehäuseteils 200, so befindet sich der untere Rand der Schloßplatte 115 vor
den Auswurfschlitzen 109 der Münzrohre 101, sodaß keine Münzen, weder von oben noch
von unten, aus den Münzrohren 101 entnommen werden können. Eine Münzetltnahme wäre
dann nur durch Beschädigung bzw. durch Zerstörung der Münzkassette möglich. Wird
nun die Münzkassette 100 in das Gehäuseteil 200 eingesetzt, d.h. von oben eingeschoben,
so befinden sich der Schloßnocken 206 und die Schloßplatte 115 zunächst in ihrer,
in Fig.6 gezeigten Funkionsstellung, in der sich nämlich die Schloßplatte 115 in
ihrer unteren Endstellung befindet. Beim Einschieben der Munzkassette in das Gehäuseteil
werden bereits die einzelnen Schloßzapfen 117 von den Schloßstößeln 203, die an
der Aufsetzleiste 201 in vertikaler Richtung befestigt sind, in ihren Zapfenbohrungen
118 entge-gen den Kräften der Druckfedern 119 nach oben geschoben, sodaß sich die
Aussparungen 120 d.er Schloßzapfen 117 in einer horizontalen Linie befinden und
miteinander fluchten, wie dies in Fig.8 und Fig.9 deutlich zu sehen ist.
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Wird nun die Schloßwelle 205, auf der der Schloßnocken 206 und ein
Verriegelungsnocken 241 befestigt sind, durch Betätigung des Schlosses 204 in Richtung
des Pfeiles 211 gedreht, so drückt der Verriegelungsnocken 241 über einen an einer
Feder befestigten Druckbolzen 242 den Verriegelungsbolzen 123 nach links in die
Bohrung 212, wonach die Münzkassette gegen das Gehäuseteil 200 verriegelt ist. Der
Schloßnocken 206 schiebt beim weiteren Hochschwenken die Schloßplatte 115 in ihre
obere, in Fig.8 gezeigte End.stellung. In dieser oberen Endstellung wird der Verriegelungsbolzen
123 durch die Schloßplatte daran gehindert, infolge der Wirkung der Bolzenfeder
125 aus der Bohrung 212 zu gleiten, wie aus Fig. 10 ersichtlich ist.
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Die Schloßplatte wird in ihrer oberen Endstellung durch zwei bekannte,
federnde Schnappelemente 213 festgehalten, die mit einer, an der Schloßplatte befestigten
Haltelasche 244 zusammenarbeiten. Der Druck dieser Schnappelemente wird durch Herunterschwenken
des Schloßnockens 206 mittels der Schloßwelle 205 überwunden. Infolge der Anordnung
der vertikal verschiebbaren Schloßplatte werden die Äuswurfschlitze 109 nur dann
freigegeben, wenn sich dje Schloßplatte in ihrer oberen Endstellung befindet, In
dieser Stellung ist auch die Münzkassette mit dem Gehäuseteil 200 fest verriegelt.
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Die einzelnen Schloßzapfen 117, die durch Druckfedern 119 nach unten
gedrückt werden, bilden zusammen mit den Schloßstößeln 203 und dem Verriegelungsbolzen
123 eine Schloßeinrichtung, die unbefugt, auch außerhalb des Gehäuseteils 200 nicht
zu öffnen ist, da der Verriegelungsbolzen 123 die Scloßplatte fixiert, wie aus Fig.11
ersichtlich, der Verriegelungsbolzen 123 seinerseits aber erst nach links bewegbar
ist, wenn dies beim Einsetzen der Münzkassette in das Gehäuseteil ermöglicht wird.
Hierbei schieben nämlich
die nach oben herausragenden Schlcßstößel
203 die entsprechenden Schloßzapfen 117 nach oben, sodaß die Aussparungen 120 in
den Schloßzapfen alle miteinander fluchten. Die unterschiedlichen Längen der Schloßstößel
in Zusammenhang mit den unteren Längen der Schloßzapfen 117 machen ein Öffnen der
Auswurfschlitze außerhalb des Gehäuseteils unmöglich, weil dann nämlich die Schloßplatte
nicht hochgeschoben werden kann. Dies ist erst dann möglich, wenn die Münzkassette
in das Gehäuseteil eingesetzt ist und sich hierbei alle Aussparungen 120 so verschieben,
daß sie miteinander fluchten. Dadurch wird es nämlich erst ermöglicht, den Verriegelungsbolzen
123 nach links so zu verschieben, daß einerseits die Münzkassette mit dem Gehäuseteil
verriegelt ist, andrerseits aber die Schioßplatte zur Freigabe der Auswurfschlitze
nach oben verschoben werden kann.
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Es ist selbstverständlich auch möglich, die nach oben frei vorstehenden
Schloßstößel zum Beispiel paarweise auf Wi.egebalken zu setzen, sodaß ein Abmessen
der Längen der Schloßs-tößel nicht möglich ist. Die entsprechenden beiden Schloßstößel
sind nämlich dann vertikal frei beweglich und nehmen ihre Ruhelage erst ein, wenn
die Münzkassette eingesetzt ist. Damit ist es auch unmöglich, die Auswurfschlitze
mittels eines Schloßöffnungswerkzeuges außerhalb des Gehäuseteils freizumachen.
Es ist ein wesentliches Merkmal der 70rliegenden Erfindung, daß die verschieden
langen SchloSstößel mit den entsprechenden Schloßzapfen auf solche Weise zusammenarbeiten,
daß sich die hus.sparungen 120 nach dem Einsetzen der Münzkassette in gleicher Höhe
befinden, wodurch es erst möglich wird, den Verriegelungsbolzen 123 nach links zu
schieben, so daß einerseits die Münz@assette mit dem Gehäuseteil verriegelt ist
und andrerseits die Schloßplatte zwecks Freigabe der Auswurfschlitze nach oben verschoben
werden kann.
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Die aufklappbare Haube 210 kann selbstverständlich auch mit einem
Schloß versehen~werden, so daß hierdurch eine weitere Sicherung gegen unbefugtes
-Entnehmen von Münzen geschaffen ist.
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Die Münzkassette wird beim Einschieben in das- Gehäuseteil 200 durch
zwei Zentrierbolzen 214 zentriert -und gegen seitliche Verschiebungen infolge äußerer
Kraft einwirkungen, z.B. durch Erschütterungen, sicher gehalten. Ist die Münzkassette
vollständig in-das Gehäuseteil eingeschoben, ruht jeder Münzstapel auf der Oberfläche
des entsprechenden Aufsetznockens 202, sodaß sich jetzt die unterste Münze eines
jeden Münzrohres genau in Höhe des entsprechenden Auswurfachlitzes 109 befindet.
Unterhalb jedes Münzrohres ist ein Elektromagnet 215 angebracht, dessen Magnetstößel
216 mit einem Schwinghebel 217 gelenkig verbunden ist, dessen oberes Ende gelenkig
mit dem Winkelelement 218 verbunden ist, das mittels zweier Führungsachsen 219 in
Längsschlitzen 220 in der Führungsleiste 221 -horizontal geführt wird. Die Führungsleiste
221 ist unten an der Aufsetzleiste 201 befestigt. Wird nun auf ein Schaltkommando
hin ein Elektromagnet 215 eingeschaltet, so wird das Winkelelement 218 entgegen
der Kraft der Winkelfeder 222 nach rechts bewegt und die unterste münze 223 mittels
der Austoßklinke 224 seitlich in Richtung des Pfeils 300 durch den entsprechenden
Auswurfschlitz 109 ausgestoßen.
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Die ausgestoßene Münze gleitet darauf In den schräg angeordneten
Fangkanal 225, dessen unteres Ende in die Entnahmeschale 226 mündet, die seitlich
außen an Gehäuseteil 200 befestigt ist.
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Um nun Betriebsstörungen beim Auswerfen einer verbogenen münze zu
vermeiden, si.nd die Ausstoßklinken 224 auf besondere Weise ausgebildet. Jede Ausstoßklinke
224 ist nämlich an ihrem hinteren Ende im Gelenkpunkt 227 mit dem Winkelelement
218
verbunden. Damit keine Beschädigung der Ausstoßeinrichtung bei verkanteten oder
aufrecht stehenden Münzen auftreten können, weist die Ausstoßklinke an'ihrem hinteren
Ende ein Langloch 228 im Bereich des Gelenkpunktes 227 auf, sodaß sich der Gelenkpunkt
227 gegen die Kraft des Federelementes 229 im Langloch 228 verschieben kann. Die
Ausstoßklinke 224 weist an ihrem vorderen Ende eine Ausstoßkante 230 und eine .daran
anschließende, schrägabwärtsverlaufende Gleitfläche 231 auf. In ihrer unbetätigten
Ausgangsstellung außerhalb des betreffenden Münzrohres wird die Ausstoßklinke durch
die Haltefeder 232 in ihrer oberen Endstellung gehalten, in der sich die vertikal
ausgerichtete Ausstoßkante 230 in der Höhe der zweituntersten Münze des Münzstapels
des Münzrohres befindet, während die Gleitfläche 231, die vorzugsweise gerade oder
schwach gekrümmt ausgebildet ist kurz unterhalb der untersten Münze des Münzstapels
endet. Die Höhe der Ausstoßkante 230 ist kleiner als die Dicke einer auszustoßenden
Münze. Das obere Ende der Ausstoßkante. das oben in die obere Klinkenfläche 253
übergeht, ist in dieser erwännten Funktionsstellung unterhalb der Ebene der Oberfläche
der zweituntersten Münze des Münzstapels angeordnet. Liegen nun normale, unbeschädigte
Münzen im Münzrohr und. wird die Ausstoßklinke 224 in Ausstoßrichtung bewegt, so
gleitet die Gleitfläche 231 an der Unterkante der untersten Münze entlang, wodurch
die Ausstoßklinke nach unten, um den Gelenkpunkt 227 geschwenkt wird. Die Haltefeder
232 ist nämlich so ausgelegt, daß das Gewicht von zwei oder drei Münzen dieses Abwärtsschwenken
bewirkt, andrerseits aber die Ausstoßklinke in unbetätigten Zustand sicher oben
gehalten wird. Erreicht nun die Ausstoßkante 230 den Rand der untersten Münze, wird
diese seitlich ausgestoßen.
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Auf diese Weise wird erreicht, daß auch eine verbogene Münze, die
zuunterst im stapel liegt und deren Gesamthöhe größer ist als cie Dicke einer normalen
Münze, sicher seitlich ausgestoßen wird, da stets ihr Rand sicher von der Ausstoßkante
230 erfasst wird.
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Die obere Klinkenfläche 233 weist an ihrem hinteren Ende eine Abrundung
234 bzw. eine Abschrägung auf.
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Bei der Rückwärtsbewegung wird die Ausstoßklinke durch die inzwischen
nach unten nachgerutschte Münze abwärts geschwenkt, wozu auch die erwähnte Abrun@
dung 234 angeordnet ist.
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Pas absolut sichere Funktionieren der Ausstoßklinke 224 ist gewährleistet3
wenn mindestens noch zwei bis drei Münzen im Münzrohr vorhanden sind, weil deren
Gewicht ausreicht, die Ausstoßklinke nach unten zu schwenken. Damit nun diese erforderliche
Münzzahl in einem Münzrohr nicht unterschritten wird, ist im unteren Bereich eines
jeden Lrlünzrohres 101 ein beweglicher Fühlerstößel 235 angeordnet, der jeweils
am betreffenden Winkelelement 218 längsbeweglich und federnd angebracht ist Auf
gleicher Höhe mit den einzelnen Fühlerstößeln sind in den Münzrohren s'ühleröff
nungen 114 angeordnet, in die jeweils das vordere Ende des betreffenden Fühlerstößels
beim Äusstoßvorgang dann hineinragt> wenn in dieser Höhe keine Münzen mehr vorhanden
sind.
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Die Fühleröffnungen 114 sind in einer Höhe von einigen M.ünzdicken
über der Oberfläche der Aufsetznocken 202 angeordnet. Ragt nun der Münzstapel über
die betreffende Fühlcröffnung hinaus, so wird zwar der Fühlerstößel in die betreffende
Fühleröffnung gedrückt, kann aber nicht in das Münzrohr eindringen, d.a er durch
die Münzen aufgehalten wird. Während sich nun das Winkel element weiter nach rechts
bewegt,
stützt sich der angehaltene Fühlerstößel gegen die Fühlerstößelfeder 236 ab, sodaß
der Schaltnocken 237 das Betätigungselement 238 nicht erreichen kann. In diesem
Fall wird demnach auch kein Kommando über den Schalter 239 ausgelöst.
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Damit bei eingesetzter Münzkassette und hochgedrückter Schloßplatte
keine Münzen infolge von Erschütterungen nach vorn herauswandern, sind vor jedem
Auswurfschlitz 109 je ein Hebel 128 schwenkbar angebracht, dessen Gewicht bzw.
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eine Feder ein Herauswandern der Münzen verhindert.
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Wie schon erwähnt, bilden die Schloßstößel 203, bzw, ihre nach oben
vorstehenden Enden verschiedener Länge zusammen mit den Schloßzapfen 117 und dem
Verriegelungsbolzen 123 eine Schloßeinrichtung, die ein wesentliches Merkmal der
vorliegenden Erfindung ist. Um nun auch zu verhindern, daß unrechtmäßig die nach
oben herausragenden Enden der Schloßstößel abgemessen werden können, um ein Werkzeug
zum unbefugten Öffnen der Schloßplatte zu schaffen, können auch jeweils zwei Schloßstößel
mit ihren unteren inden gelenkig auf einem bekannten Waagebalken befestigt sein.
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Dadurch wird erreicht, daß bei nicht eingesetzter Münzkassette die
nach oben vorstehende Länge eines Schloßstösels 203 nicht ausmeßbar ist, weil zwei
auf einem Waagebalken angeordnete Schloßstößel ihre Endstellung erst ein nehmen,
wenn die Münzkassette eingesetzt ist. Der nicht gezeichnete Waagebalken in diesem
Sinne besteht als einem Stab, der auf bekannte Weise gelenkig gelagert ist und auf
dem, ebenfalls gelenkig gelagert, jeweils zwei Schloßstößel angebracht sind.
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Wenn die Münzkassette in das Gehäuseteil eingesetzt ist, können die
Auswurfschlitze 109 erst freigegeben werden und zwar durch Betätigung des Schloßes
204. Dabei wird sowohl die Schloßplatte nach oben geschoben als auch die Munzkassette
mit dem Gehäuseteil verriegelt.
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Die Ausstoßklinke 224 wird in ihrer unbetätigten, hinteren Endstellung
mittels der Haltefeder 232 oben gehalten und gegen einen Anschlag gedrückt. Hierbei
ragt das vordere Ende der Gleitfläche 231 bis unterhalb der Oberfläche des betreffenden
Aufsetznockens 202. Jeder Aufstznocken weist eine horizontal verlaufende Nut auf,
deren Maße denen der Äusstoßklinke entsprechen, Auf diese Weise gelangt beim Ausstoßvorgang
die Gleitfläche 231 an den Rand der untersten Münze, wodurch die Ausstoßklinke gegen
die Kraft der Haltefeder 232 nach unten geschwenkt wird, bis schließlich die Ausstoßkante
230 an dem Rand der untersten Münze anliegt und diese ausstößt-. Infolge dieser
Anordnung wird auch der Rand einer Münze erf-asst, die auf solche Weise verbo gen
ist, daß ihre Unterseite im Bereich der Gleitfläche 231 nicht auf dem Aufsetznocken
aufliegt. Um in jedem Falle nun die unterste Münze sicher auszustoßen, ist nun die
Ausstoßklinke so ausgebildet, daB die vertikale Höhe der Ausstoßkante 230 etwas
kleiner als die Dicke einer Münze ist Liegt eine auszuerfende Münze nicht plan auf
dem Aufsetznocken auf, so ist die Schwenkbewegung der Ausstoßklinke nach unten geringer.
Die obere Klinkenfläche 233 ist bei unbetätigter Funktionsstellung etwas unterhalb
der Ebene ausgerichtet, die von der Oberfläche der oberen von zwei auf dem Aufstetznocken
liegenden, unverbogenen Münzen gebildet wird.
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Die Schloßwelle 205 selbst ist im Gehäuseteil 200 drehbar gelagert
und mit ihrem einen Ende mit dem Schloß 204 verbunden, durch dessen Betätigung die
Schloßwelle verdreht wird, Der Gehäuserahmen 207 ist verkleidet mit zwei Stirnwänden.
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einer Vorderwand 208 und einer Rückwand 209.
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Das Einscchieben der Münzkassete in das Gehäuseteil wird durch die
erste Pührungswand 24Ö und die zweite Führungswand
243 erleichtert,
die beide am Gehäuserahmen 207 befestigt sind. Die erste Führungswand und die zweite
Führungswand halten die eingesetzte Münzkassette sicher in ihrer Lage.
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Die Münzkassette weist auch einen Kassettenrahmen 102 auf mit einem
Kassettenoberteil 103, einer Kassettenoberplatte 107 und einer Kassettenunterplatte.
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Mm Kassettendeckel 104 ist eine Verschlußlasche 105 befestigt, die
mit dem Deckelschloß 106 zusammenarbeitet.
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Im Schloßkörper 116 sind die Schloßzapfen 117 und die übrigen, bereits
erwähnten, in der Münzkassette befindlichen Elemente der Schloßeinrichtung angeordnet.
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Die Führungsflächen 121 an den Schloßzapfen 117 arbeiten mit der feststehenden
Führungsleiste 122 zusammen, sodaß eine Verdrehung der Schloßzapfen 117 vermieden
wird.
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Im Verriegelungsbolzen 123 sind mehrere Bolzenaussparungen 124 angebracht,
die nach Zahl, Absteand und Form den Schloß zapfen 117 entsprechen. Diese Bolzenaussparungen
124 fluchten beim Einsetzte der Münzkaseette mit den entsprechenden Schloßzapfen
117, so daß diese hierbei längs verschiebbar sind.
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Bei nicht eingesetzter Münzkassette ist das eine Ende des Verriegelungsbolzens
123 in die Bol-zenbohrung 127 eingerastet Der Münzausstoß kann selbstverständlich
auch mittels anderer, bkamrber Elemente wie Pneumatikzylinder, Elektromotoren, Drehfeldmagneten
u.a. vorgenommen werden.
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/ Pat ent ansprüche