DE2451721A1 - Rettungseinrichtung zum signalisieren des standpunktes von in lebensgefahr geratenen personen - Google Patents
Rettungseinrichtung zum signalisieren des standpunktes von in lebensgefahr geratenen personenInfo
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Classifications
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- G—PHYSICS
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- G08B—SIGNALLING OR CALLING SYSTEMS; ORDER TELEGRAPHS; ALARM SYSTEMS
- G08B5/00—Visible signalling systems, e.g. personal calling systems, remote indication of seats occupied
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Description
- "Rettungseinrichtung zum Signalisieren des Standpunktes von in Lebensgefahr geratenen Personen" Die Erfindung betrifft eine Rettungseinrichtung zum Signalisieren des Standpunktes von in Lebensgefahr geratenen Personen.
- Es sind vielerlei Signal einrichtungen zum Signalisieren des Standorts von in Nct befindlichen Personen bekannt.
- Beispielsweise können sich Schiffbrüchige oder in unwegsamem Gelände mit dem Flugzeug abgestürzte Passagiere durch Abschießen von farbigen Signalbrandsätzen bei vordberkommenden Schiffen bzw. Suchflugzeugen bemerkbar machen.
- Auch wenn der Fall dieser Leuchtkugeln durch Fallschirme gebremst und dadurch die Sichtbarkeit des Signals verlängert wird, kommt es oft genug vor, daß in dem kurzen Moment des Abbrennens der Leuchtkugel die Suchperson ihrer Aufmerksamkeit gerade einer anderen Stelle zugewandt hat, so daß die Signale ungesehen verglühen.
- Neben den oben genannten Leuchtsignalen finden ferner Signalspiegel, Flaggen, Fackeln usw. Anwendung. Oft sind die genannten Hilfsmittel jedoch nicht vorhanden. Wie sollen sich beispielsweise Schwimmer, die von der Küste abgetrieben worden sind, bemerkbar machen ? Zur Kennzeichnung von in Seenot geratenen U-Booten ist es bekannt geworden, Rettungsbojen von getauchten und manövrierunfähigen Booten aus hochsteigen zu lassen, welche mit denselben durch eine Vertäuung verbunden sind, um die Stelle des Untergangs zu markieren. Die Boje, welche auf der oft bewegten Wasseroberfläche schwimmt, wird jedoch vielfach von Wellenbergen verdeckt, so daß sie nur sehr schlecht auszumachen ist.
- Aufgabe der Erfindung ist es, eine Rettungseinrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, welche ununterbrochen über die gesamte Zeitdauer des Notzustands Tag und Nacht weithin sichtbar ist und exakt die Position des Verunglückten markiert.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Rettungseinrichtung in einer Tragtasche o. dgl. am Gürtel der Person untergebracht ist und aus einem im Ruhezustand in der Tasche zusammengefalteten Ballon besteht, welcher über eine lange Leine in der Tragtasche fest verankert ist, und daß zum Aufblasen des Ballons eine in einer Patrone unter Druck stehende Gasfüllung dient, wobei das spez. Gewicht des Gases leichter als das der Luft ist.
- Zur Zuführung des Gases aus der Patrone zum Ballon dient eine mittels eines Rückschlagventils abgesicherte Zuleitung. Zur Freigabe des Gases in die Zuleitung ist an der Gaspatrone ein von Hand betätigbares weiteres Ventil vorgesehen.
- In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung weist die Wandung der Tragtasche eine ringsumlaufende Bruchzone auf, welche ein Aufreißen der Tasche bei Volumenzuwachs infolge Aufblasens des Ballons und hierdurch eine Freigabe desselben aus der Tragtasche gewährleistet. Zur Freigabe des Ballons kann die Tragtasche auch mittels eines von Hand bedienbaren Reißverschlusses geöffnet werden.
- Vorteilhafterweise besitzt die zur Fesselung des Ballons dienende Leine eine derartige Länge, daß sie ein Aufsteigen des Ballons in eine gut sichtbare Höhe gewährleistet.
- Die Leine ist im Ruhezustand in einer leicht abwickelbaren Aufwickelung in einem besonderen Behälter in der Tragtasche angeordnet.
- In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung weist der Füllansatz des Ballons eine ringförmige Bruchzone auf, die ein automatisches Abtrennen des gefüllten Ballons ermöglicht.
- Zum Verschluß der Gaseinlassöffnung des Ballons dient ein Rückschlagventil.
- Vorteilhaft ist, daß die Wandung des Ballons grell gefont und mit einem reflektierenden Belag versehen ist, so daß derselbe weithin gesehen werden kann.
- Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin, daß die Einrichtung platzsparend am Gürtel untergebracht werden kann, leicht und in jeder Situation,beispielsweise auch im Wasser, bedienbar ist und vor allem nach Aufsteigen des Ballons weithin sichtbar die Position des Verunglückten markiert. Durch den reflektierenden Anstrich ist der Signalballon der Einrichtung sogar nachts noch erkennbar. Durch einen phosphoreszierenden Belag kann der Ballon sogar selbstleuchtend gemacht werden. Desweiteren ist die Rettungseinrichtung einfach aufgebaut und dadurch in der Anschaffung preisgünstig.
- Die Erfindung ist anhand eines Ausführungsbeispiels in den Zeichnungen dargestelltO Es zeigt: Fig.1 schematisch ein Anordnungsbeispiel für die einzelnen Elemente des erfindungsgemäßen Rettungsgerätes in der Tragtasche, wobei die Tragtasche selbst gestrichelt dargestellt ist, Fig.2 das am Gürtel befestigte Rettungsgerät von rückwärts in räumlicher Darstellung und das Fig.3 /erfindungsgemäße Rettungsgerät nach Betätigung mit aufgestiegenem und an der Leine gehaltenen Ballon0 In einer vorzugsweise aus Kunststoff hergestellten Tragtasche 1, welche mittels einer Schlaufe 2 an einem Gürtel 3 befestigbar ist, ist auf engstem Raum ein Ballon 4 zusammengefaltet angeordnet, welcher einerseits mit einer in einem Behälter 5 aufgewickelten und am Ende verankerten Kunststoffleine 6 fest verbunden ist und andererseits über eine Zuleitung 7 aus Kunststoff o.dgl. an eine Gaspatrone 8 angeschlossen ist. Das Gas der Patrone 8 dient zum Aufblasen des Ballons 4.
- Die Aufblasöffnung des Ballons 4 wird durch einen Füllansatz 9 gebildet, dessen Wandung in die der Zuleitung übergeht oder welche auf diese aufgesteckt ist. Der Füllansatz weist eine ringförmige Bruchzone 9 a auf, die ein automatisches Abtrennen des Ballons 4 nach dessen Füllen bewirkt. Im Füllansatz ist ein Rückschlagventil 10 vorgesehen, welches zum Verschluß der Einlassöffnung des Ballons 4 dient.
- Die Gaspatrone 8 enthält eine unter Druck stehende Gasfüllung, deren spez. Gewicht leichter als das der Luft ist.
- Vorzugsweise kann ein nicht brennbares Edelgas wie bsp#w.
- Helium Verwendung finden. Zur Freigabe des Gases in die Zuleitung 7 zum Ballon a ist an der Gaspatrone 8 ein von Hand betätigbares Ventil 11, beispielsweise ein Schlagventil, angeordnet.
- An der dem zusammengefalteten Ballon 4 umgebenden Wandung der Tragtasche 1 ist ringsumlaufend eine Zone 1 a mit dünner Materialstärke eingearbeitet. Beim Aufblassen des Ballons 4 reißt die Tasche 1 unter dem zunehmenden Druck längs der Zone 1 a auf, derart, daß der Ballon 4 die Tragtasche 1 verlassen und gefesselt an der Leine 6 in die Luft aufsteigen kann. Zur Freigabe des Ballons 4 aus der Tasche 1 kann in dieselbe auch ein nicht näher dargestellt Reißverschluß eingearbeitet sein, welcher vor Öffnen der Gaspatrone 8 von Hand mittels Ventil 11 bedient werden kann.
- Das Ventil 11 kann beispielsweise durch Schlag oder durch Reißen betätigt werden.
- Die Leine 6, an der der Ballon 4 gefesselt ist, muß eine derartige Länge aufweisen, daß der Ballon 4 beispielsweise noch in eine Höhe aufsteigen kann, welche über die der Baumkronen eines Urwalds liegt.
- Damit der Ballon 4 von den Rettungsmanschaften gut gesehen werden kann, ist dessen Wandung grell gefärbt und weist einen reflektierenden oder phosphoreszierenden Belag auf.
- Die vorliegende Erfindung ist nicht auf das beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt. Der nachfolgend begehrte Schutz soll sich auch auf fachmännisch naheliegende, äquivalente Mittel erstrecken.
- Insofern kann die Rettungseinrichtung auch für militärische Zwecke oder an Schlauchbooten oder allen beliebigen Geräten angebracht sein, die eine Signaleinrichtung angeraten erscheinen lassen, falls ein Unglück geschieht und die betreffenden Insassen,bspw. eines Bootes,Hilfe benötigen.
- Ebenso kann für militärische Zwecke bei U-Booten eine Vervollständigung der Rettungsmöglichkeit dadurch geschaffen werden, daß eine, den Sinkort eines Bootes signalisierende Boje dieses Hilfsgerät enthält, in der Weise, daß der Ballon aus dieser Boje hoch in die Atmosphäre steigt und so weithin Suchschiffen das Auffinden des betreffenden Bootes ermöglicht.
- Patentansprüche:
Claims (9)
- P a t e n t a n s p r ü c h e: 1. Rettungseinrichtung zum Signalisieren des Standpunktes von in Lebensgefahr beratenen Personen, dadurch gekennzeichnet, daß dasselbe in einer Tragtasche (1) o.dgl. am Gürtel (3) der Person untergebracht ist und aus einem im Ruhezustand in der Tasche (1) zusammengefalteten Ballon (4) besteht, welcher über eine lange Leine (6) in der Tragtasche (1) fest verankert ist, und daß zum Aufblasen des Ballons (4) eine in einer Patrone (8) unter Druck stehende Gasfüllung dient, wobei das spez. Gewicht des Gases leichter als das der Luft ist.
- 2. Rettungseinrichtung nach Anspruch 1 dadurch gekenn-8 zeichnet, daß zur Zuführung des Gases aus der Patrone (#) zum Ballon (4) eine-mittels eines Rückschlagventils (10) abgesicherte Zuleitung (7) dient.
- 3. Rettungseinrichtung nach Anspruchtl und 2, dadurch gekennzeichnet9 daß zur Freigabe des Gases in die Zuleitung (7) ein an der Gaspatrone (8) befindliches und von Hand betätigbares Ventil (11) dient.
- 4e Rettungseinrichtung nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandung der Tragtasche (1) ringsumlaufend eine Bruchzone (1 a) aufweist, welche ein Aufreißen der Tasche (1) bei Volumenzuwachs infolge Aufblasens des Ballons (4) und hierdurch eine Freigabe desselben aus der Tragtasche (1) gewährleistet.
- 5. Rettungseinrichtung nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Tasche (1) zur Freigabe des Ballons (4) einen von Hand bedienbaren Reißverschluß aufweist.
- 6. Rettungseinrichtung nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die zur Fesselung des Ballons (4) dienende Leine (6) eine derartige Länge besitzt, daß sie ein Aufsteigen des Ballons (4) in eine gut sichtbare Höhe gewährleistet
- 7. Rettungseinrichtung nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Leine (6) im Ruhezustand in einer leicht abwickelbaren Aufwicklung in einem besonderen Behälter (5) in der Tragtasche (1) angeordnet ist.
- 8. Rettungseinrichtung nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Füllansatz (9) des Ballons (4) eine ringförmige Bruchzone (9 a) aufweist, die ein automatisches Abtrennen des gefüllten Ballons (4) ermöglicht.
- 9. Rettungseinrichtung nach Anspruch 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß zum Verschluß der Gaseinlassöffnung am Ballon (4) das Rückschlagventil (10) dient.10e Rettungseinrichtung nach Anspruch 1 bis 99 dadurch gekennzeichnet, daß die Wandung des Ballons (4) grell getönt ist und mit einem reflektierenden oder phosphoreszierenden Belag versehen ist.L e e r s e i t e
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| DE19742451721 DE2451721A1 (de) | 1974-10-31 | 1974-10-31 | Rettungseinrichtung zum signalisieren des standpunktes von in lebensgefahr geratenen personen |
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| DE2451721A1 true DE2451721A1 (de) | 1976-05-13 |
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ID=5929677
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Cited By (8)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| FR2417305A1 (fr) * | 1978-02-17 | 1979-09-14 | Suas Claude | Dispositif de detresse a l'usage des naufrages ou accidentes |
| DE3317500A1 (de) * | 1983-05-13 | 1984-11-15 | Wolfgang 7140 Ludwigsburg Albrecht | Sicherheitseinrichtung fuer surfer |
| DE3625812A1 (de) * | 1986-07-30 | 1988-02-11 | Paul Mueller | Signalvorrichtung fuer schiffbruechige |
| US5199374A (en) * | 1992-01-23 | 1993-04-06 | Paul Blanchette | Aerial location self-actuating emergency sea surface marker for capsized vessels |
| DE29519057U1 (de) * | 1995-12-01 | 1996-02-22 | Thietje, Reiner, 24340 Windeby | Vorrichtung zum Signalisieren des Orts einer auf See über Bord gegangenen Person |
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| CN103839376A (zh) * | 2014-03-28 | 2014-06-04 | 徐伟成 | 一种事故定位装置 |
-
1974
- 1974-10-31 DE DE19742451721 patent/DE2451721A1/de active Pending
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| CN103839376B (zh) * | 2014-03-28 | 2016-01-06 | 徐伟成 | 一种事故定位装置 |
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