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DE2449283A1 - Verfahren zur herstellung eines imbissprodukts - Google Patents

Verfahren zur herstellung eines imbissprodukts

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DE2449283A1
DE2449283A1 DE19742449283 DE2449283A DE2449283A1 DE 2449283 A1 DE2449283 A1 DE 2449283A1 DE 19742449283 DE19742449283 DE 19742449283 DE 2449283 A DE2449283 A DE 2449283A DE 2449283 A1 DE2449283 A1 DE 2449283A1
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Germany
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dough
starch
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potato
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DE19742449283
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DE2449283C2 (de
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Tadeusz Rompala
Richard Seal
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General Mills Inc
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Toms Foods Inc
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Publication date
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    • A23FOODS OR FOODSTUFFS; TREATMENT THEREOF, NOT COVERED BY OTHER CLASSES
    • A23LFOODS, FOODSTUFFS OR NON-ALCOHOLIC BEVERAGES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; PREPARATION OR TREATMENT THEREOF
    • A23L19/00Products from fruits or vegetables; Preparation or treatment thereof
    • A23L19/10Products from fruits or vegetables; Preparation or treatment thereof of tuberous or like starch containing root crops
    • A23L19/12Products from fruits or vegetables; Preparation or treatment thereof of tuberous or like starch containing root crops of potatoes
    • A23L19/18Roasted or fried products, e.g. snacks or chips
    • A23L19/19Roasted or fried products, e.g. snacks or chips from powdered or mashed potato products

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  • Coloring Foods And Improving Nutritive Qualities (AREA)

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines neuen Nahrungsmittels, und insbesondere eines simulierten bzw. vorgetäuschten Teigimbißprodukts bzw. Teigwarenimbißprodukts ("pasta snack"-Produkt) sowie eines Halbprodukts dafür.
In den letzten Jahren erschienen auf dem Markt eine Vielzahl von expandierten Imbißprodukten, die hauptsächlich auf Kartoffel- oder Getreide-bzw. Zerealien-Produkten basierten, und es wurden viele Verfahren zur Herstellung von Imbißprodukten die-, ser Art vorgeschlagen. Im wesentlichen umfaßt die Mehrzahl solcher Verfahren die Grundstufen der Bildung eines Teigs mit geeigneter Zusammensetzung, des Extrudierens des Teiges und Schneiden des extrudierten Teiges zu Stückchen (im allgemeinen nach einem Trocknungsvorgang) zur Bildung des sogenannten "Halbprodukts". Dieses Halbprodukt kann unmittelbar ge-
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kocht bzw. gebacken werden, um eine Expansion des Produkts zu bewirken und dadurch ein knuspriges e'xpandiertes Imbißnahrungsmittelprodukt zu bilden, oder es kann gelagert und/oder transportiert werden (vorausgesetzt, daß geeignete Vorkehrungen gegen die Absorption von Feuchtigkeit getroffen werden), falls eine unmittelbare Expansion bzw. Ausdehnung nicht gewünscht wird.
Die vorstehend umrissenen Verfahren führen zu einem sehr knusprigen Imbißprodukt mit einer relativ geringen Dichte. Ein Nachteil solcher Verfahren liegt darin, daß es häufig sehr schwierig ist, ein Produkt mit einer gewünschten speziellen Form oder Struktur zu erzielen, da die erzeugte Form oder Struktur beim Schneiden aufgrund der physikalischen Chärakteristika des Extrudats verlorengehen kann. Dies kann einen .entscheidenden Faktor bei der Bestimmung der Akzeptierung des Produkts durch den Verbraucher darstellen. Es wird angenommen, daß dieser' Mangel an definierter Form oder Struktur in dem Endprodukt auf Faktoren zurückgeführt werden kann, wie die Beschaffenheit des ursprünglichen Teiges, seine Extrusion und die nachfolgende Behandlung.
Es wurde nun ein Verfahren zur Herstellung eines neuen Imbißproduktes mit angenehmen Geschmacks- und Beschaffenheitscharakteristika gefunden, das üblichen Teig-("Pasta")-Produkten in Form und Struktur gleicht. Die neuen Produkte werden daher in der vorliegenden Beschreibung als simulierte Teigimbißprodukte bezeichnet. Durch das erfindungsgemäße neue Verfahren können bequem Produkte mit einer gut definierten Form oder Struktur erhalten werden. Das Prinzip des neuen Verfahrens basiert auf dem vorstehend allgemein umrissenen Verfahren^ schließt jedoch die Verwendung von teigartigen Zusammenpressungen (pasta-type press together) mit der Auswahl verschiedener Verfahrensparameter" eins, einschließlich beispielsweise der Beschaffenheit des Teiges, der Temperatur und des Drucks in dem Extruder, des Punktes, bei.dem der extrudierte Teig geschnitten wird,und der
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Trocknungsbedingungen für die geschnittenen Stücke. Es wurde gefunden, daß durch Anwendung dieser gewählten Parameter (die nachfolgend beschrieben werden) ein Imbißprodukt mit angenehmem Geschmack und guten Beschaffenheitscharakteristika hergestellt werden kann.
Erfindungsgemäß wird ein Verfahren zur Herstellung eines simulierten · Teigimbißprodukts oder eines Halbprodukts dafür geschaffen, welches die Stufen von (a) der Bildung eines Teigs durch Vermischen einer trockenen Mischung von 20-80% eines entwässerten Kartoffelprodukts, worin die enthaltenen Zellen im wesentlichen nicht gebrochen sind, mit Wasser; 20-80% nicht gelatinisierter Stärke (wie hierin definiert); und weniger als 3,5% Natriumchlorid; (b) Leiten dieses Teigs durch einen Extruder unter Druck und Temperaturbedingungen, die eine teilweise Gelbildung bzw. Gelatinisierung der in dem Teig enthaltenen .Stärke zur Bildung eines extrudierten, halbdurchscheinenden Produkts bewirken; (c) Schneiden eines.extrudierten Produkts zu Stücken von vorher bestimmter Größe oder Beschaffenheit, unmittelbar oder kurz nach der Extrusion; und (d) Trocknen der geschnittenen Stücke bei einer Temperatur von bis zu 60°C auf einen Feuchtigkeitsgehalt von 9-13% zur Bildung eines Halbprodukts und - falls gewünscht - Backen bzw. Kochen dieses Halbprodukts, einschließt.
Die durch das vorstehend beschriebene Verfahren erfindungsgemäß hergestellten Produkte haben im allgemeinen eine "knackigere" Struktur und eine höhere Dichte als die nach bisherigen Verfahren des vorstehend allgemein beschriebenen Typs erhaltenen Imbißprodukte. Darüberhinaus kann das Produkt, wie vorstehend ausgeführt, in einer Vielzahl von Formen hergestellt werden, wodurch Produkte erhalten werden, die für den Verbraucher einen zunehmenden Anreiz bieten.
Das vorstehend beschriebene Verfahren kann unter Anwendung Übli-
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eher Anlagen durchgeführt werden und weist daher den bedeutenden wirtschaftlichen Vorteil auf, daß es keine ausgedehnten Auslagen für spezielle Ausrüstungen zur Durchführung des Verfahrens benötigt.
Das dehydratisierte bzw. entwässerte Kartoffelprodukt, das bei der Herstellung des Teiges gemäß dem vorstehenden Verfahren verwendet wird, ist im allgemeinen ein auf übliche Weise entwässertes Produkt, das aus gekochten Kartoffeln hergestellt wird und bis zu etwa 12% Wasser enthält. Das Produkt kann in der Form von beispielsweise Kartoffelbrei- bzw. gemahlenes Kartoffeipulver oder Flocken vorliegen, jedoch sind Kartoffelgranulate bevorzugt. Das Kartoffelprodukt wird vorzugsweise in einer Menge von 35 bis 65% der trockenen Mischung verwendet.
Der hier in bezug auf die Zusammensetzung der Teigmischung gebrauchte Ausdruck "ungelatinierte bzw. ungelierte Stärke" bezieht sich auf ungelatinierte Stärke, die aus natürlichen Quellen, wie Getreide bzw. Zerealien oder Knollengewächsen (tubers) isoliert wurden, z.B. aus Kartoffeln, Reis, Weizen, Mais, Roggen, Hafer usw. Besonders bevorzugt wird ungelatinierte Kartoffelstärke. Die ungelatinierte Stärke wird vorzugsweise in einer Menge von 35 bis 65% des Trockengemischs verwendet.
Vorgelatinierte Stärke (vom Fachmann häufig als "wasserlösliche Stärke" bezeichnet) wird vorteilhaft in der Teigmischung verwendet, insbesondere wenn das Kartoffelprodukt Kartoffelgranulate umfaßt. Solche vorgelatinierte Stärke kann von natürlichen Quellen, wie Knollengewächsen oder Getreide, hergeleitet werden^ z.B. Kartoffeln, Reis, Weizen, Mais, Roggen, Hafer usw. Vorgelatinierte Kartoffelstärke wird besonders bevorzugt. Die vorgelatinierte Stärke wird vorzugsweise in einer Menge von 2 bis 20%, bevorzugt 4 bis 15%, der Trockenmischung verwendet.
Es wurde gefunden, daß die Einarbeitung von Natriumchlorid oder
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anderen nicht toxischen, ionischen Salzen, wie Kaliumchlorid, Kaliumbromid, Natriumacetat oder Natriumeitrat, in die Trockenmischung in einer Menge von weniger als 3f 5$> und vorzugsweise mehr als 0,5?6 einen wichtigen und wünschenswerten Effekt auf die Beschaffenheit des Endprodukts ausübt,und die Wahl der speziellen Mengen des ionischen Salzes stellt ein bedeutendes Merkmal der vorliegenden Erfindung dar. Das Natriumchlorid kann verwendet werden,wenn ein pikantes Produkt gewünscht wird, andererseits kann, falls ein süßes Produkt gewünscht wird, ein anderes nicht toxisches, ionisches Salz verwendet v/erden, das den Süßungseffekt der vorhandenen Süßstoffe nicht beeinträchtigt. Die Menge des ionischen Salzes in der Teigmischung kann auch zur Steuerung der Ölaufnahme verwendet werden, wenn das Halbprodukt in Öl gebacken wird.
Die Teigmischung wird mit Wasser zur Bildung eines Teigs mit der gewünschten Konsistenz formuliert. Der Teig weist vorzugsweise einen Feuchtigkeitsgehalt von bis zu 45% und nicht unter 2596 bei einer Temperatur von beispielsweise 20-300C auf.
Der Teig wird anschließend durch einen Extruder bzw. eine Spritzvorrichtung geführt, wo er Temperatur- und Druckbedingungen ausgesetzt wird, die so liegen, daß eine teilweise Gelati-, nierung der Stärke eintritt. Das Auftreten dieser teilweisen Gelatinierung bzw» Gelbildung wird durch das semi-durchscheinende Aussehen des Extrudats angezeigt. Es wurde gefunden, daß bis zu 30% des ungelatinierten, ursprünglich in dem Teig vorhandenen Materials in dem Extruder durch Anwendung geeigneter Temperaturen und Drücke gelatiniert werden kann. Die Temperatur, der der Teig in dem Extruder unterzogen wird, liegt vorzugsweise unter 75°C, besonders bevorzugt ist ein Temperaturbereich von 50-750C. Die Temperatur des Teigs sollte bei der Extrusion vorzugsweise unter 900C liegen, um eine übermäßige Expansion zu vermeiden. In dem Extruder wird im allgemeinen ein Druck von
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70-160 kg/cm , vorteilhaft 90-115 kg/cm angewendet.
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Der beim erfindungsgemäßen Verfahren verwendete Extruder kanu zweckmäßig eine übliche Teigpresse vom Schraubentyp sein. Es können Standard-Teigformen im Extrusionskopf verwendet werden, um dem Extrudat die gewünschte Form oder Beschaffenheit zu verleihen, z.B. Vierecke, Röhren, Stangen, Spiralen, gedrehte Formen (spins), Roste usw.
Das Teigextrudat wird vorzugsweise zu Stücken unmittelbar nach dem Verlassen der Extrusion geschnitten, während es noch in einem plastischen Zustand vorliegt. In manchen Fällen kann es jedoch erwünscht sein, das Schneiden des Extrudats zu verzögern, bis es in eine Entfernung bis zu 50 cm, beispielsweise vom. Extrusionskopf, gewandert ist, um sicherzugehen, daß es in einer geeigneten Form zum Schneiden zu wohldefinierten Formen vorliegt. So können beispielsweise bei gewissen Extruöaten, z.B. solchen in Form von Röhren, die Enden der geschnittenen Stücke als Ergebnis des Schneidvorgangs zusammengedrückt sein, wenn der Schneidvorgang zu nahe am Kopf erfolgt, was vom Aussehen her1 unerwünscht sein kann. Das Schneiden des Extrudats kann in üblicher Weise durchgeführt werden, z.B. mittels einer Schneidevorrichtung für lange ürtikel oder ähnlichen Vorrichtungen«
Die geschnittenen Stücke werden anschließend unter sorgfältig gesteuerten Bedingungen getrocknet. Die Trocknungstemperatür sollte 600C nicht überschreiten, um öle Bildung eines hartem Überzugs an der Oberfläche der Stücke zu vermeiden; vorzugsweise liegt die frocknungstemperatur im Bereich von 3O-5O°C. Die Trocknung erfolgt im allgemeinen während eines Zeitraums vom 5-20 Std,, vorzugsweise 6-10 SM., σμθ clanäßig in einer Trockentrommel bzw. einem Trocknungszjlinder. Die vorstellenden TrocknuTigszeiten können jeäoch duirch die Anwendung einer elektrischen Heizung oder einer Mikrowellenheizung vermindert werden. Vorzugsweise wird bei einer relativen Feuchtigkeit von mindestens 5O?6 (um die Bildung eines harten Überzugs auf der Oberfläche der Stücke zu vermeiden) und nicht über 80% ge-
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trocknet.
Das durch Trocknen des Extrudats hergestellt Halbprodukt liegt in der Form von harten , spröden Stücken vor, die, falls gewünscht, während längerer Zeit in verschlossenen Behältern gelagert werden können.
Das Halbprodukt kann beispielsweise durch einen Brat- bzw. Baek- oder Aufblähvorgang gekocht bzw. gebacken werden, um das gekochte bzw. gebackene Produkt zu ergeben. Um ein aufgeblähtes bzw. ausgeweitetes (expandiertes) Imbißprodukt zu erzeugen, kann der Backarbeitsgang vorteilhaft durch rasches Backen bzw. Braten der Stücke in genießbarem Öl, z.B. pflanzlichen Öl bei einer Temperatur von 175 bis 22O0C, vorzugsweise 185 bis 2050C, durchgeführt werden, wobei der ölgehalt in dem Endprodukt vorzugsweise unter 20% liegt.
Der Aufblähvorgang (puffing operation) kann vorteilhaft einen Salz-, Heißluft- oder Gasaufbläh- (gun puffing)-Arbeitsgang umfassen. Als eine Alternative für die vorstehenden Back- bzw. Aufbläharbeitsgänge kann das Halbprodukt in siedendem Wasser gekocht werden.
Nach dem Kochen kann das Halbprodukt gesalzen oder vor dem Verpacken in anderer Weise gewürzt werden.
Um jedoch den Geschmack oder den Nährwert des Endprodukts sicherzustellen, können zahlreiche zusätzliche Bestandteile auch in den ursprünglichen Teig gefügt werden. Beipiele für solche Bestandteile umfassen geschmackserhöhende Mittel, wie Minonatriumglutamat, Antioxidantien, wie butyliertes Hydroxyanisol, butyliertes Hydroxytoluol und Propylgallat, Homogenisierungsmittel, Süßstoffe, wie Zucker, Saccharin und Sorbit, und Nahrungsmittel, wie Proteinmaterialien, insbesondere Sojaprotein, Mineralien und Vitamine.
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Das folgende Beispiel dient- zur Erläuterung der Erfindung.
Beispiel
Die folgenden Bestandteile wurden gemäß der nachstehenden Formulierung innig vermischt:
Kartoffelgranulat 44,918%
Kartoffelstärke 44,918%
Prägelatinierte Kartoffelstärke 7,007%
Salz 3,009%
Mononatriumglutamat 0,148%
Die Bestandteile wurden 8 Minuten in einem vertikalen Mischer vermischt, und der Feuchtigkeitsgehalt der Mischung betrug 13%. Die trockene Mischung wurde in eine übliche Teigpresse eingebracht, worin der Feuchtigkeitsgehalt auf 35-37% eingestellt wurde, und vor dem Extrudieren weiter innig vermischt wurde. Nach dem Mischen wurde das Material durch eine Schraube vom Löffelbohrertyp (auger-type) komprimiert und durch eine Form extrudiert und sofort zu kruzen Längen geschnitten (face cut into short lengths). Der Druckzylinder hatte einen Heißwassermantel, der durchschnittliche Temperaturen von 55-650C erreichte, und die Mischung wurde auf Drücke von 90-115 kg/cm komprimiert.
Es wurde eine übliche Teigform verwendet, die Stücke in Spiralform von etwa 28 mm Länge, 10,3 mm maximalem Durchmesser und mit einer Wandstärke von 1,0 bis 1,5 mm lieferte. Das Extrudat hatte ein halb-lichtdurchlässiges Aussehen und war dehnbar.
Nach der Extrusion wurden die Pellets langsam in einem kontinuierlichen Trockenzylinder, der bei niedriger Temperatur arbeitete, getrocknet. Die Temperaturen in den Trommeln variierten von 37 bis 56°C mit vorherrschenden relativen Feuchtigkeiten von 60-80% in einem Gesamttrocknungszyklus von etwa 6,5 Std.
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Der endgültige Feuchtigkeitsgehalt des Halbprodukts betrug 10,5-13,0$. Die Beschaffenheit des Produkts war hart und 'spröde. Der Trocknungszyklus führte zu einer gewissen Schrumpfung der Pellets zu Dimensionen von 24-26 mm in der Länge und von 9,0-9»5 mm maximalem Durchmesser. Die Pellets waren ziemlich stabil und während längerer Zeit in geschlossenen Behältern lagerbar.
Das Halbprodukt wurde in Pflanzenöl bei einer Temperatur von' 2Q5°C während etwa 14 Sekunden gebacken. Das aufgeblähte Material zeigte eine Expansion im Durchmesser auf das 1,4-1,6-fache, und die Ölaufnähme betrug 14-18%, bezogen auf die Grundlage des Gesamtgewichts. Schließlich wurde das geblähte Produkt entweder gesalzen oder mit aromagebendem Material überzogen. Das resultierende Produkt war ein Imbißprodukt von hoher Qualität mit wohldefinierter Form und goldbrauner Farbe.
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Claims (1)

  1. - ίο -
    Patentansprüche
    n\ Verfahren zur Herstellung eines simulierten Teigimbißprodukts oder eines Halbprodukts dafür^ dadurch gekennzeichnet, daß es folgende Stufen umfaßt:
    (a) Bildung eines Teigs durch Vermischen einer trockenen Mischung von 20-80% eines entwässerten Kartoffelprodukts, in dem die enthaltenen Stärkezellen im wesentlichen ungebrochen sind; 20-80% ungelatinierter Stärke; und weniger als 3»5% Natriumchlorid; mit Wasser,
    (b) Leiten dieses Teigs durch eine Spritz- bzw. Extrusionsvorrichtung unter Druck-und Temperaturbedingungen, die eine teilweise Gelatinierung bzw. Gelbildung der . in dem Teig enthaltenen Stärke bewirken, um ein extrudiertes, halb-lichtdurchlässiges Produkt zu erzeugen;
    (c) Schneiden des extrudierten Produkts zu Stücken einer vorbestimmten Form oder Beschaffenheit unmittelbar oder kurz nach der Extrusion; und
    (d) Trocknen der geschnittenen Stücke bei einer Temperatur von bis zu 6O0C auf einen Feuchtigkeitsgehalt von 9-13% zur Bildung eines Halbprodukts und gegebenenfalls Kochen bzw. Backen bzw. Braten dieses Halbprodukts.
    2* Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Kartoffelprodukt Kartoffelgranulate umfaßt.
    3. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Kartoffelprodukt Kartoffelpulver oder Kartoffelflocken umfaßt.
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    Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Kartoffelprodukt in einer Menge von 35 bis 65% der Trockenmischung verwendet wird.
    5. Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die ungelatinierte Stärke ungelatinierte Kartoffelstärke enthält bzw. ist.
    6. Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die ungelatinierte Stärke in einer Menge von 35 bis 65% der Trockenmischung verwendet wird.
    7. Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Trockenmischung vorgelatinierte Stärke enthält.
    8. Verfahren gemäß Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die vorgelatinierte Stärke vorgelatinierte Kartoffelstärke umfaßt bzw. ist.
    9. Verfahren gemäß Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die vorgelatinierte Stärke in einer Menge von 2 bis 20% der Trockenmischung verwendet wird.
    10. Verfahren gemäß Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die vorgelatinierte Stärke in einer Menge von 4 bis 15% der Trockenmischung verwendet wird.
    11. Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Trockenmischung mindestens 0,5% Natriumchlorid enthält.
    12. Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Teig einen Feuchtigkeitsge-
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    halt von 25-45% aufweist.
    13. Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Druck und die Temperatur des Teigs in dem Extruder so sind, daß eine Gelatinierung von bis zu 30% der ungelatinierten, ursprünglich in dem Teig vorhandenen Stärke bewirkt wird.
    14. Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Temperatur des Teigs während der Extrusion 900C nicht überschreitet.
    15. Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Temperatur, auf die der Teig in dem Extruder erwärmt wird, 75°C nicht überschreitet.
    16. Verfahren gemäß Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Temperatur, der der Teig in dem Extruder ausgesetzt wird, 50-75°C beträgt.
    17. Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Druck,dem der Teig in dem Extruder
    . ausgesetzt wird, 70-160 kg/cm beträgt.
    18. Verfahren gemäß Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Druck, dem der Teig in dem Extruder ausgesetzt wird, 90-115 kg/cm2 beträgt.
    19. Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das extrudierte Produkt in einer Entfernung von weniger als 50 cm vom Extrusionspunkt zu Ruckengeschnitten wird.
    20. Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stücke bei einer Temperatur von
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    3O-6O°C getrocknet werden.
    21. Verfahren gemäß Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die geschnittenen Stücke bei einer Temperatur von 30-5O0C getrocknet werden.
    22. Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stücke während 5-20 Std. getrocknet werden.
    23. Verfahren gemäß Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die geschnittenen Stücke während 6-10 Std. getrocknet werden.
    24. Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die geschnittenen Stücke bei einer relativoiFeuchtigkeit von 50-80% getrocknet werden.
    25. Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Halbprodukt einer Back- bzw. Bratoder Aufblähbearbeitung zur Erzeugung eines gebackenen bzw. gebratenen bzw. gekochten und expandierten Produkts unterzogen wird.
    26. Verfahren gemäß Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Back- bzw.. Bratarbeitsweise Braten bzw. Backen in einem genießbaren Öl bei einer Temperatur von 175 bis 2200C umfaßt. '
    27. Verfahren gemäß Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Back- bzw. Bratarbeitsweise Backen bzw. Braten in Pflanzenöl umfaßt.
    28* Verfahren gemäß Anspruch 26 oder 27, dadurch gekennzeichnet, daß bei einer Temperatur von 185 bis 2050C gebacken
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    bzw. gebraten wird.
    29. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 26 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß das Endprodukt einen Ölgehalt von unter 20% aufweist.
    30. Verfahren gemäß Anspruch 25» dadurch gekennzeichnet, daß die Aufbläharbeitsweise eine Salz-^Heißluft=·- oder Gas-Aufblähung umfaßt.
    31. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß das Halbprodukt einem Kochvorgang in Wasser unterzogen wird, um ein gekochtes Produkt zu ergeben.
    32. Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das gekochte Halbprodukt anschließend gesalzen und/oder einem aromagebenden Mittel behandelt wird.
    33. Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet', daß der Teig ein oder mehrere Aromastoffe geschmackserhöhende Stoffe, Nährmittel, Süßstoffe oder Antioxydantien enthält.
    34.. Verfahren gemäß Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, daß der Teig ein oder mehrere Proteinmaterialien, Mineralien oder Vitamine enthält.
    35. Verfahren gemäß Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, daß der Teig Sojyproteinmaterial enthält.
    36. Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, da-
    . durch gekennzeichnet, daß das Produkt die Form von Vierecken bzw. Würfeln, oder Rechtecken, Röhren, Stangen, Spiralen, gewundenen Formen, Rosten bzw. Gittern hat.
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    37. Verfahren gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Natriumchlorid durch ein weiteres nicht-toxisches, ionisches Salz ersetzt wird,
    38. Verfahren gemäß Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, daß als weiteres Salz Kaliumchlorid, Kaliumbromid, Natriumacetat oder Natriumeitrat verwendet wird.
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DE2449283A 1973-10-17 1974-10-16 Verfahren zur Herstellung eines simulierten Teigimbißprodukts oder eines Halbprodukts dafür Expired DE2449283C2 (de)

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