DE2440439A1 - Kraftfahrzeug mit antennenscheibe - Google Patents
Kraftfahrzeug mit antennenscheibeInfo
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- H—ELECTRICITY
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- H01Q—ANTENNAS, i.e. RADIO AERIALS
- H01Q1/00—Details of, or arrangements associated with, antennas
- H01Q1/12—Supports; Mounting means
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Description
2440439 Andrejewski, Honke, Gesthuysen & Masch Patentanwälte
Diplom-Physiker Patentanmeldung Dr. Walter Andrejewski
Flachglas Aktiengesellschaft Diplom-Ingenieur
DELOG-DETAG 0^1"* Manfred Honke
Diplom-Ingenieur 465o Gelsenkirchßn, Hans Dieter Gesthuysen
Auf der Reihe 2 Diplom-Physiker
44 o69/Bm/Ns- 17. Juli 1974
"Kraftfahrzeug mit Antennenscheibe"
Die Erfindung bezieht sich auf ein Kraftfahrzeug mit Antennenscheibe
(insbesondere Antennenfrontscheibe und/oder Antennenheckscheibe), wobei die Antennenscheibe eingebettete und/oder aufgelegte
elektrische Leiter aufweist, die zu einem zentralen und zu randseitigen Leitersystemen zusammengefaßt sind. - Es mag sich bei
der Antennenscheibe um eine Verbundglasscheibe handeln, bei der die
Leitersysteme mit dem Verbundsystem integriert sind, es kann sich jedoch auch um Leitersysteme handeln, die in das Glas einer Kraftfahrzeugscheibe
eingebettet oder lediglich darauf aufgelegt sind. Die Leitersysteme selbst können aus Drähten oder aufgedampften
Schichten bestehen, wobei in letzterem Falle auch galvanische Verstärkung dieser aufgedampften Schichten möglih ist.
Bei bekannten Kraftfahrzeugen oder Antennenscheiben der beschriebenen
Gattung (vgl. DT-OS 2 I06 647) bildet das zentrale Leitersystem
mit den randseitigen Leitersystemen eine einheitliche Antenne, wenn auch mit differenzierten und schaltungsmäßig trennbaren An- .
tennenzweigen. Die einheitliche Antenne ist beispielsweise für den Empfang im Mittelwellenbereich eingerichtet bzw. ausgelegt, das
abschaltbare zentrale Leitersystem jedoch für den Empfang kurzer oder ultrakurzer Wellen. Eine andere Funktion als eben die beschriebenen
Antennenfunktionen erfüllen die Leitersysteme nicht. Im übri-
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gen kennt wan Kraftfahrzeuge mit Kraftfahrzeugscheiben, die beheizbar
sind und zu diesem Zweck eingebettete, mit dem Verbundscheibensystem integrierte oder aufgelegte Heizleiter aufweisen.
Diese werden an Heizstromkreise angeschlossen und dienen dazu, eine beschlagene bzw. mit einer Eisschicht versehene Kraftfahrzeugscheibe
abzutauen. Bei Antennenscheiben des beschriebenen Aufbaus hrt man die Anordnung zusätzlicher HeizMter regelmäßig abgelehnt,
weil eine störende Beeinflussung des Empfanges der elektromagnetischen Wellen durch die Heizleiter zu befürchten ist.
Bewährt hat sich bei einem Kraftfahrzeug eine Antenne in Form eines Monopols'(vgl. DT-OS 2 Ij6 759)* der sich in der Ebene eines
rechteckförmigen Fensters mit Metallrahmen befindet. Dabei ist es insbesondere bekannt, den Monopol aus einem oder aus mehreren
parallelen und miteinander leitend verbundenen Drähten aufzubauen*
die die gewünschte Form des Monopols nachbilden. Der äußere Metallrahmen
kann durch mit ihm an beiden Enden verbundene leitende Drähte oder Bänder oder metallisierte Flächen, die in der Nähe
seiner Schmalseite parallel zur Schmalseite verlaufen, zusätzliche Stromwege erhalten. Verstärker sind integriert. - Das hat die
Probleme um die Gestaltung von Antennenscheiben, die auch beheizbar sind, bisher nicht beeinflußt.
Allerdings ist es grundsätzlich bekannt (vgl. DT-OS 1 936 780),
ein.-. Antennensystem mit einem Heizsystem zu kombinieren. Dabei [
erstrecken sich elektrische Leiter im wesentlichen horizontal über die gesamte Kraftfahrzeugscheibe und funktionieren diese
elektrischen Leiter sowohl als Heizleiter als auch als Antennenleiter. Die erforderliche Trennung ist durch besonders schal-
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tungstechnische Maßnahmen verwirklicht, was eine störende Beeinflussung
des Empfanges der elektromagnetischen Wellen durch den angekoppelten Heizstromkreis nicht ausschließt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Kraftfahrzeug der eingangs beschriebenen Gattung anzügeben, bei dem die Antennenscheibe
ohne Störung des Empfangs der elektromagnetischen Wellen beheizbar ist. Anders ausgedrückt soll eine Antennenscheibe
des beschriebenen Aufbaus geschaffen werden, die durch Anschluß an einen Heizstromkreis beheizbar ist.
Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug mit Antennenscheibe (insbesondere Antennenfrontseheibe und/oder Antennenheckscheibe)
, wobei die Antennenseheibe eingebettete und/oder aufgelegte
elektrische Leiter aufweist, die zu einem zentralen und zu randseitigen Leitersystemen zusammengefaßt sind. Die Erfindung
besteht darin, daß das mittige Leitersystem als Antenne, die randseitigen Leitersysteme als Ohmsche Widerstände für eine
Beheizung der Antennenscheibe durch Anschalten an einen Heizstromkreis geschaltet sind. - Die Erfindung nutzt die Tatsache,
daß bei dem angegebenen Aufbau und der angegebenen Schaltung einer Antennenscheibe die randseitigen Leitersysteme die Funktion
des zentralen, als Antenne geschalteten Leitersystems nicht stören, und zwar auch dann nicht, wenn die randseitigen
Leitersysteme an einen Heizstromkreis angeschaltet sind, obwohl der Heizstromkreis letztenendes geerdet ist. Dieser Effekt ist
insbesondere dann ausgeprägt, wenn das Antennensystem Teil einer sogenannten aktiven Antenne ist. Im übrigen trägt zum
Effekt eine weitere Ausbildung bei, die sowohl für das zentrale Leitersystem als auch für die randseitigen Leitersysteme kennzeichnend
ist. Insoweit besteht die Erfindung zunächst darin.
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daß das mittige Leitersystem aus zwei oder mehr im wesentlichen aus U-förmig angeordneten und ineinander geschachtelten Antennenleitern
besteht, die zum Anschluß an einen Verstärker bzw. an einen Rundfunkempfänger eingerichtet sind, und daß die
randseitigen Leitersysteme aus Scharen von im wesentlichen parallel
zueinander geführten Heizleitern bestehen, die zum Anschluß an einen Heizstromkreis eingerichtet sind. Die Antennenleiter
bilden zweckmäßigerweise im wesentlichen vertikale U-Schenkel, während auch die Heizleiter im wesentlichen vertikal
angeordnet sind. Handelt es sich um Kraftfahrzeugscheiben üblicher Größe, so lehrt die Erfindung im Sinne einer Optimierung
weiterhin, daß die Antennenleiter in der Kraftfahrzeugscheibe ein Zentralfeld aufspannen, welches etwa 1/7 der Breite der
Kraftfahrzeugscheibe ausmacht, und daß die Heizleiter zwei Randfelder bilden, die jedes etwa 2/7 der Breite der Kraftfahrzeugscheibe
ausmachen, - so daß zwischen dem Zentralfeld und den Randfeldern etwa je 1/7 der Kraftfahrzeugscheibe frei bleibt.
Dabei kann man in den Scharen der randseitigen Leitersysteme die Heizleiter sowohl als gerade Drähte als auch als gewählte
Drähte führen. Die Antennenleiter bestehen zweckmäßigerweise aus gut leitenden Werkstoffen, die Heizleiter sind demgegenüber
hochohmig oder hochohmiger. - Gegenstand der Erfindung ist auch eine Kraftfahrzeugscheibe des beschriebenen Aufbaus.
Die erreichten Vorteile sind darin zu sehen, daß bei einem erfindungsgemäßen
Kraftfahrzeug eine Antennenscheibe, die als Antennenscheibe voll und allen Anforderungen genügend funktioniert,
gleichzeitig auch beheizt werden kann, und zwar im Sinne einer Ohmschen Beheizung durch Anschluß an einen entsprechenden Heizstromkreis
. Besonderer schaltungstechnischer Maßnahmen zur Trennung
der Antennenfunktion von der Heizfunktion bedarf es dabei
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nicht. Obwohl in ein und derselben Antennenscheibe einerseits Antennenleiter und andererseits Heizleiter angeordnet sind,
findet eine störende Beeinflussung des Empfanges der elektromagnetischen Wellen praktisch nicht statt.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel
darstellenden Zeichnung ausführlicher erläutert. Es zeigen in schematischer Darstellung
Fig. 1 die Frontansicht eines Kraftfahrzeuges mit erfindungsgemäßer
Gestaltung der Antennenscheibe,
Fig. 2 eine andere Ausführungsform des Gegenstandes nach Fig.
In den Fig. 1 und 2 ist das Kraftfahrzeug 1 in Frontansicht nur schematisch angedeutet. Man erkennt, daß die Frontansicht 2 als
Antennenscheibe ausgebildet ist. - Umgekehrt könnte aber auch die Heckscheibe in entsprechender Weise ausgebildet sein. Die
Antennenscheibe 2 besitzt eingebettete und/oder aufgelegte elektrische Leiter 3 bzw. 4, die zu einem zentralen Z und zu
zwei randseitigen Leitersystemen R zusammengefaßt sind. Das zentrale Leitersystem Z ist als Antenne geschaltet. Die randseitigen
Leitersysteme R sind als Ohmsche Widerstände für eine Beheizung der Antennenscheibe 2 geschaltet und folglich mit
einem Heizstromkreis verbunden.
Im Ausführungsbeispiel und nach bevorzugter Ausführungsform der
Erfindung ist die Anordnung so getroffen, daß das zentrale Leitersystem Z aus zwei oder mehr im wesentlichen U-förmig angeordneten
und ineinander geschachtelten Antennenleitern 3 besteht, die zum Anschluß an einen Verstärker 5 bzw. an einen
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Rundfunkempfänger eingerichtet sind. Die randseitigen Leitersysteme
R bestehen aus Scharen von im wesentlichen parallel zueinander geführten Heizleitern 4, die zum Anschluß an einen
Heizstromkreis eingerichtet und mit entsprechenden Sammelschienen versehen sind. Die Heizleiter 4 könnten aber auch hintereinander
geschaltet sein. Jedenfalls sind die Antennenleiter mit im wesentlichen vertikalen U-Schenkeln versehen. Aber auch
die Heizleiter 4 verlaufen im wesentlichen vertikal.
Sowohl bei der Ausführungsform nach Fig. 1 als auch bei der
Ausführungsform nach Fig. 2 bilden die Antennenleiter 3 in der
Kraftfahrzeugscheibe ein Zentralfeld Z, welches etwa 1/7 der Breite der Kraftfahrzeugscheibe ausmacht. Die Heizleiter 4
bilden zwei Randfelder R, die jedes etwa 2/7 der Breite der Kraftfahrzeugscheibe 2 ausmachen, - so daß zwischen dem Zentralfeld
und den Randfeldern je etwa 1/7 der Kraftfahrzeugscheibe frei bleibt. Das bedingt im Sinne der obigen Ausführungen eine
Optimierung. Bei der Ausführungsform nach Fig. 1 sind die Heizleiter
4 gerade Leiter. Bei der Ausführungsform nach Fig. 2
handelt es sich um wellenförmige Leiter 4.
Gegenstand der Erfindung sind, insbesondere für die Hilfsgebrauchsmusteranmeldung,
die in den Fig. 1 und 2 dargestellten Kraftfahrzeugscheiben.
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Claims (6)
- 2U(H39Andrejewski, Honke, Gesthuysen & Masch, Patentanwälte in EssenAnsprüche :l.j Kraftfahrzeug mit Antennenscheibe, wobei die Antennenscheibe eingebettete und/oder aufgelegte elektrische Leiter aufweist, die zu einem zentralen und zu randseitigen Leitersystemen zusammengefaßt sind, dadurch gekennzeichnet, daß das zentrale Leitersystem (Z, 3) als Antenne, die randseitigen Leitersysteme (R, 4) als Ohmsche Widerstände für eine Beheizung der Antennenscheibe (2) durch Anschalten an einen Heizstromkreis geschaltet sind.
- 2. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das zentrale Leitersystem (Z, 3) der Antennenscheibe (2) aus zwei oder mehr im wesentlichen U-förmig angeordneten und ineinander geschachtelten Antennenleitern (3) besteht, die zum Anschluß an einen Verstärker (5) an einen Rundfunkempfänger eingerichtet sind, und daß die randseitigen Leitersysteme (R) aus Scharen von im wesentlichen parallel zueinander geführten Heizleitern (4) bestehen, die zum Anschluß an einen Heizstromkreis eingerichtet sind.
- 3. Kraftfahrzeug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Antennenleiter (3) im wesentlichen vertikale U-Schenkel bilden und die Heizleiter (4) ebenfalls im wesentlichen vertikal angeordnet sind.
- 4. Kraftfahrzeug nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Antennenleiter (3) in der Kraftfahrzeugscheibe ein Zentralfeld (Z) aufspannen, welches etwa 1/7 der6098 10/0780Andrejewski, Honke, Gesthuysen & Masch, Patentanwälte in EssenBreite der Kraftfahrzeugscheibe (2) ausmacht, und daß die Heizleiter (4) zwei Randfelder (R) bilden, die jedes etwa 2/7 der Breite der Kraftfahrzeugscheibe (2) ausmachen, so daß zwischen dem Zentralfeld und den Randfeldern (R) etwa 1/7 der Kraftfahrzeugscheibe (2) frei bleibt.
- 5. Kraftfahrzeug nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Heizleiter (4) der Antennenscheibe (2) wellenförmig geführt sind.
- 6. Kraftfahrzeugscheibe wie in den Ansprüchen 2 bis 5 beschrieben.6098 10/0780
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