DE2338285C3 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines
körnigen Polytetrafluorethylenpulvers mit einer durchschnittlichen
Korngröße von 100 bis 500 µm, wobei mehr als 90 Gew.-%
einer Korngröße von weniger als 1000 µm haben und mehr als
60 Gew.-% eine Korngröße besitzen, die dem 0,7- bis 1,3fachen
der durchschnittlichen Teilchengröße entspricht, durch Rühren
eines feinkörnigen Polytetrafluorethylenpulvers mit einer
durchschnittlichen Korngröße von weniger als 200 µm in einem
aus Wasser und einer mit Wasser unverträglichen organischen
Flüssigkeit mit einer Oberflächenspannung von höchstens 35 dyn/cm
bei 25°C bestehenden wäßrigen Medium in einer Vorrichtung
zur Herstellung von Agglomeraten.
Körniges Polytetrafluorethylenpulver, das zu dichten Formkörpern
verpreßt werden kann, sollte die folgenden Eigenschaften
besitzen:
- 1) eine ausgezeichnete Fließfähigkeit,
- 2) es sollte weich sein und unter verhältnismäßig niedrigem Druck zu dichten Formkörpern verpreßt werden können und
- 3) eine hohe Schüttdichte aufweisen, so daß es nach in der Pulvermetallurgie üblichen Verfahren zu Formkörpern verpreßt werden kann.
Zur Herstellung eines körnigen Polytetrafluorethylenpulvers,
das die vorgenannten Eigenschaften besitzt, wurden bereits
zahlreiche Verfahren vorgeschlagen, bei denen ein Polytetrafluorethylenpulver
agglomeriert wird, das durch Pulverisieren
von rohem Polytetrafluorethylen, hergestellt durch
Suspensionspolymerisation von Tetrafluorethylen, hergestellt
wurde.
So ist beispielsweise aus der US-PS 32 65 679 ein Verfahren
bekannt, bei dem ein Polytetrafluorethylenpulver mit einer
organischen Flüssigkeit benetzt und einer Rührwirkung ausgesetzt
wird, wobei Körnchen mit einer Teilchengröße von
300 bis 3000 µm erhalten werden. Aus der DE-OS 15 44 624
ist ein Verfahren zur Herstellung von Polytetrafluorethylen-
Granalien mit einer mittleren Korngröße von 200 bis 800 µm
bekannt, bei dem Polytetrafluorethylenpulver mit einer mittleren
Korngröße unter 100 µm in Wasser unter Rühren agglomeriert
wird. Dabei wird jedoch trotz des verhältnismäßig hohen
Energieaufwandes eine ungünstige Korngrößenverteilung erhalten.
Nach dem aus der DE-OS 16 79 830 bekannten einstufigen
Verfahren zur Herstellung eines Polytetrafluorethylengranulats
aus Polytetrafluorethylen in Gegenwart geeigneter
Suspendiermittel, wie Glycol oder Butandiol, bei erhöhten
Temperaturen wird keine enge Korngrößenverteilung,
wie sie erfindungsgemäß angestrebt wird, erzielt. Aus der
DE-OS 20 35 227 ist die Herstellung von Polytetrafluorethylenpulver
bekannt, bei der ein Polytetrafluorethylen-Ausgangspulver
mit einer durchschnittlichen Teilchengröße von weniger
als 300 µm unter vermindertem Druck mechanisch gerührt wird.
Dieses Verfahren ist aber technisch aufwendig, da bei Unterdruck
gearbeitet werden muß.
Auch aus der GB-PS 11 00 388 und der DE-OS 17 45 907 sind
Verfahren zum Agglomerieren eines Polytetrafluorethylenpulvers
durch Rühren des Pulvers in einem wäßrigen Medium,
das eine organische Flüssigkeit zum Benetzen des Pulvers
enthält, bekannt. Nach diesen Verfahren erhält man ein
körniges Polytetrafluorethylenpulver mit einer durchschnittlichen
Korngröße von 100 bis 500 µm, das im wesentlichen
aus kugelförmigen oder fast kugelförmigen Agglomeraten besteht.
Dabei wird ein feinkörniges Polytetrafluorethylenpulver
mit einer durchschnittlichen Korngröße von weniger
als 200 µm in einem aus Wasser und einer mit Wasser unverträglichen
organischen Flüssigkeit mit einer Oberflächenspannung
von höchstens 35 dyn/cm bei 25°C bestehenden
wäßrigen Medium in einer Vorrichtung zur Herstellung von
Agglomeraten gerührt. Das bei diesen Verfahren erhaltene
körnige Polytetrafluorethylenpulver weist zwar eine gute
Fließfähigkeit auf und neigt bei der Lagerung, beim Transport
und bei der Handhabung kaum zum Zusammenbacken, es
enthält jedoch einen sehr hohen Anteil an Teilchen mit einer
Korngröße von 5000 µm und bis zu 20 000 µm. Darüber hinaus
besitzt es allgemein eine ungleichmäßige Korngrößenverteilung.
Aus einem solchen körnigen Polytetrafluorethylenpulver hergestellte
Formkörper weisen eine rauhe Oberfläche auf, die
erst durch Schleifen geglättet werden muß, wenn sie als
Dichtungskörper verwendet werden sollen.
Es hat sich nämlich in der Praxis gezeigt, daß ein körniges
Polytetrafluorethylenpulver zusätzlich zu den obengenannten
Eigenschaften (1) bis (3) auch noch die folgenden Eigenschaften
(4) bis (7) haben muß, um für die großtechnische Herstellung
von dichten Formkörpern daraus geeignet zu sein:
- 4) Die durchschnittliche Teilchengröße sollte nicht mehr als 500 µm betragen, da sonst die mechanischen Eigenschaften und die Glätte der Oberfläche eines daraus hergestellten Formkörpers unzureichend sind; andererseits darf die Teilchengröße aber auch nicht zu gering sein, da mit abnehmender Teilchengröße auch die Fließfähigkeit des Pulvers abnimmt und dieses zum Zusammenbacken neigt; der untere Grenzwert soll daher 100 µm betragen;
- 5) ein Pulver, das innerhalb des unter (4) genannten durchschnittlichen Teilchengrößenbereiches liegt, darf aber auch nicht zu viele große Teilchen aufweisen, da auch dann die Oberflächenglätte eines daraus hergestellten Formkörpers nicht den heutigen Anforderungen genügt; es sollten daher mindestens 90 Gew.-% des gesamten körnigen Pulvers eine Teilchengröße von weniger als 1000 µm haben und darüber hinaus sollten mehr als 60 Gew.-% des körnigen Pulvers eine Korngröße besitzen, die dem 0,7- bis 1,3fachen, vorzugsweise dem 0,75- bis 1,25fachen, der durchschnittlichen Teilchengröße entspricht;
- 6) außerdem sollte die Fließfähigkeit des körnigen Pulvers gemäß der weiter unten folgenden Definition mehr als 3 betragen und
- 7) die Oberflächenrauhigkeit eines aus dem Pulver hergestellten Formkörpers sollte gemäß der weiter unten folgenden Definition weniger als 2,0, vorzugsweise weniger als 1,5, betragen.
Es hat sich nun gezeigt, daß ein körniges Polytetrafluorethylenpulver
mit den vorgenannten Eigenschaften nach den
aus der GB-PS 11 00 388 und der DE-OS 17 45 907 bekannten
Verfahren in großtechnischem Maßstabe nicht hergestellt
werden kann.
Aufgabe der Erfindung war es daher, ein Verfahren zu finden,
das die großtechnische Herstellung eines körnigen Polytetrafluorethylenpulvers
ermöglicht, das die vorgenannten Bedingungen
erfüllt, insbesondere eine einheitliche Korngrößenverteilung
innerhalb des unter (4) und (5) genannten Bereiches,
eine ausgezeichnete Fließfähigkeit, wie unter (6)
angegeben, sowie ausgezeichnete Formungseigenschaften gemäß
der Bedingung (7) aufweist.
Es wurde nun gefunden, daß diese Aufgabe erfindungsgemäß
gelöst werden kann durch ein Verfahren zur Herstellung eines
körnigen Polytetrafluorethylenpulvers mit den vorgenannten
Eigenschaften, bei dem ein feinkörniges Polytetrafluorethylenpulver
mit einer durchschnittlichen Korngröße von
weniger als 200 µm in einem aus Wasser und einer organischen
Flüssigkeit, die mit Wasser unverträglich ist, mit einer
Oberflächenspannung von höchstens 35 dyn/cm bei 25°C bestehenden
wäßrigen Medium in einer Vorrichtung zur Herstellung
von Agglomeraten gerührt wird, das dadurch gekennzeichnet
ist, daß man die beim Rühren aus den Polytetrafluor
ethylenpulver-Primärteilchen aufgebauten Agglomerate
gleichzeitig einer Zerkleinerung unterwirft und die zerkleinerten
Agglomerate zum weiteren gleichzeitigen Rühren
und Zerkleinern kontinuierlich im Kreislauf führt und daß
man die organische Flüssigkeit in einer Menge von 20 bis
300 Gew.-% und das Wasser in einer Menge von mindestens
130 Gew.-% bzw. das wäßrige Medium in einer Menge von
150 bis 5000 Gew.-%, bezogen auf das feinteilige Polytetrafluorethylenpulver,
verwendet.
Das erfindungsgemäße Verfahren hat gegenüber den bekannten
Verfahren den Vorteil, daß es auf reproduzierbare Weise im
Rahmen eines großtechnischen Verfahrens ein körniges
Polytetrafluorethylenpulver mit den gewünschten Eigenschaften
liefert, das insbesondere den obengenannten Bedingungen
(1) bis (7) genügt.
Das nach dem erfindungsgemäßen Verfahren erhältliche körnige
Polytetrafluorethylenpulver hat eine durchschnittliche Korngröße
von 100 bis 500 µm, es besteht im wesentlichen aus
Agglomeraten von im wesentlichen kugelförmigen oder fast
kugelförmigen Primärteilchen, die in der Mehrzahl eine
Korngröße von weniger als 200 µm aufweisen. Mehr als 90 Gew.-%
des nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten
körnigen Polytetrafluorethylenpulvers haben eine Korngröße
von weniger als 1000 µm und mehr als 60 Gew.-% haben eine
Korngröße, die dem 0,7- bis 1,3fachen, vorzugsweise dem
0,75- bis 1,25fachen, der durchschnittlichen Teilchengröße
entspricht, wobei die Fließfähigkeit des körnigen
Polytetrafluorethylenpulvers gemäß der weiter unten folgenden
Definition mehr als 3 beträgt und das körnige Polytetrafluorethylenpulver
zu Formkörpern mit einer Oberflächenrauhigkeit
gemäß der weiter unten folgenden Definition von
weniger als 2,0, vorzugsweise von weniger als 1,5, verarbeitet
werden kann.
Das nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellte körnige
Polytetrafluorethylenpulver erfüllt insbesondere die oben
unter (4) bis (7) genannten Bedingungen, da es eine außerordentlich
enge Korngrößenverteilung sowie ein ausgezeichnetes
Fließvermögen besitzt und zu Formkörpern mit außerordentlich
glatten Oberflächen verarbeitet werden kann. Im allgemeinen
hat es eine Schüttdichte von weniger als 700 g/l.
Die Erfindung wird nachstehend unter Bezugnahme auf die beiliegenden
Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine schematische Darstellung einer Meßvorrichtung
zur Bestimmung der Fließfähigkeit eines körnigen
Polytetrafluorethylenpulvers und
Fig. 2 und 3 Vorrichtungen in schematischer Darstellung,
die zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens
verwendet werden können.
Die durchschnittliche Korngröße des erfindungsgemäß hergestellten
körnigen Polytetrafluorethylenpulvers kann auf
an sich bekannte Weise wie folgt bestimmt werden:
Standardsiebe mit 10, 20, 32, 48 und 60 Maschen pro 2,54 cm
werden in der genannten Reihenfolge von oben nach unten
übereinander gelegt und das Pulver, dessen Korngrößenverteilung
bestimmt werden soll, wird auf das Sieb mit 10
Maschen pro 2,54 cm gegeben. Die Siebe werden geschüttelt,
so daß die feinen Teile des Pulvers die Siebe in der genannten
Reihenfolge passieren und es werden die Mengenanteile
der von jedem Sieb zurückgehaltenen Pulverteilchen
in Gew.-% bestimmt. Auf einem logarithmischen Papier werden
die so erhaltenen kumulativen Werte (in Gew.-%) auf der
Ordinate gegen die Größe der Sieböffnung (in µm) auf der
Abszisse aufgetragen, und die erhaltenen Punkte werden
durch eine gerade Linie miteinander verbunden.
Die durchschnittliche Korngröße ist der Wert, der den
kumulativen prozentualen Anteilen von 50 entspricht.
Aus der so erhaltenen graphischen Darstellung kann
außerdem leicht festgestellt werden, ob mehr als 60 Gew.-%
des gesamten Pulvers im Bereich des 0,7- bis
1,3fachen der durchschnittlichen Korngröße liegen oder
nicht.
Die Fließfähigkeit von körnigem Polytetrafluorethylenpulver
wird in folgender Weise bestimmt (Fig. 1):
Als Meßvorrichtung werden ein oberer Trichter 1 und
ein unterer Trichter 2, die an einem Stativ 12 so befestigt
sind, daß ihre Mittellinie übereinstimmt, verwendet.
Diese Trichter bestehen aus rostfreiem Stahl. Der obere
Trichter 1 hat eine Eintrittsöffnung 3 mit 74 mm
Durchmesser und eine Austrittsöffnung 4 mit 22 mm
Durchmesser, und seine Höhe von der Eintrittsöffnung 3
bis zu der Austrittsöffnung 4 beträgt 123 mm. Eine
Bodenplatte 5 ist an der Austrittsöffnung 4 vorgesehen,
um das Pulver zurückzuhalten oder austreten zu lassen.
Der untere Trichter 2 hat eine Eintrittsöffnung 6 mit
einem Durchmesser von 76 mm und eine Austrittsöffnung
7 mit einem Durchmesser von 22 mm, und seine
Höhe von der Eintrittsöffnung 6 bis zu der Austrittsöffnung
7 beträgt 120 mm. An der Austrittsöffnung 7 ist
ebenfalls eine Bodenplatte 8 vorgesehen. Der Abstand
zwischen den beiden Trichtern wird so eingestellt, daß
zwischen den beiden Bodenplatten ein Abstand von
15 cm eingehalten wird. Außerdem sind die Austrittsöffnungen
4 und 7 mit Deckeln 9 und 10 bedeckt, und die
Bezugsziffer 11 bezeichnet das Aufnahmegefäß für das
Pulver.
Nachdem 200 g des Pulvers mehr als 4 Stunden lang
in einem Raum stehengelassen wurden, der auf eine
Temperatur von 23,5 bis 24,5°C eingestellt war, und das
Pulver mit einem Sieb mit 10 Maschen pro 2,54 cm
(entsprechend einer Sieböffnung von 1,68 µm) gesiebt
worden war, wurde die Fließfähigkeit des Pulvers bei
der gleichen Temperatur in folgender Weise bestimmt:
- (1) Zunächst wird das Pulver, mit dem eine 30-ml-Schale voll aufgefüllt wurde, in den oberen Trichter 1 gegeben, und unmittelbar danach wird die Bodenplatte 5 herausgezogen, um das Pulver herausfallen zu lassen. Wenn das Pulver nicht herausfällt, wird es durch Herausstoßen mit einem Draht zum Herabfallen gebracht. Nachdem das Pulver vollständig in den unteren Trichter 2 gefallen ist, wird es 15±2 Sekunden lang stehengelassen; dann wird die Bodenplatte 8 herausgezogen, und es wird beobachtet, ob das Pulver aus der Austrittsöffnung 7 herausfließt oder nicht. Wenn das Pulver innerhalb von acht Sekunden vollständig herausfließt, wird es als ausgeflossen bewertet.
- (2) Die gleiche Messung wird dreimal wiederholt, um zu beobachten, ob das Pulver herabfällt oder nicht. Falls das Pulver in drei Messungen zwei- oder dreimal herausfließt, wird die Fließfähigkeit mit "gut" bewertet. Wenn das Pulver überhaupt nicht herausfällt, wird die Fließfähigkeit mit "schlecht" bewertet. Wenn das Pulver einmal in drei Messungen herausfließt, wird die gleiche Messung noch zweimal wiederholt. Wenn das Pulver jedes zweite Mal herausfließt, wird die Fließfähigkeit gegebenenfalls mit "gut" bewertet, andernfalls wird sie mit "schlecht" bewertet.
- (3) Das bei der vorstehenden Messung mit "gut" bewertete Pulver wird danach der gleichen Messung wie bei dem vorstehend erwähnten Verfahren unterworfen, jedoch mit der Abänderung, daß zwei 30-ml-Schalen verwendet werden, die völlig mit dem Pulver gefüllt werden. Wenn die Fließfähigkeit mit "gut" bewertet wird, wird die der Messung unterworfene Pulvermenge um je eine Schale bis höchstens acht Schalen erhöht, bis die Fließfähigkeit "schlecht" wird. Bei jeder Messung kann das aus dem unteren Trichter herausgeflossene Pulver erneut zur Messung verwendet werden.
- (4) Bei der vorstehenden Messung fällt das Pulver um so weniger herab, je größer die Menge des Pulvers ist, d. h. je größer die Anzahl der Schalen wird. Im Hinblick auf diese Tatsache wird der Wert, der erhalten wird, wenn von der Anzahl der Schalen, bei der die Fließfähigkeit "schlecht" wird, 1 subtrahiert wird, als "Fließfähigkeit des Pulvers" definiert.
Die Oberflächenrauhigkeit ist ein Wert, der folgendermaßen
bestimmt wird:
Das körnige Polytetrafluorethylenpulver wird unter
einem Druck von 300 bar · g geformt und dann bei einer
Temperatur von 370°C durch freies Brennen gesintert,
wobei ein Formkörper erhalten wird. Die Messung wird
unter Verwendung eines üblichen Rauhigkeits-Prüfgeräts
nach der JIS-Vorschrift B 0601-1970 durchgeführt.
Die Oberflächenrauhigkeit wird durch den Wert der
erhaltenen zentralen durchschnittlichen Rauhigkeit
ausgedrückt.
Die Teilchengröße der erfindungsgemäß erhaltenen körnigen
Polytetrafluorethylenpulvers ist gering, und seine
Fließfähigkeit ist so hoch wie die eines üblichen
körnigen Pulvers mit großer Teilchengröße, was auf die
enge Korngrößenverteilung, die glatte Oberfläche der
Pulverteilchen und auf die kugelförmige oder fast
kugelförmige Teilchengestalt zurückzuführen ist.
Außerdem hat das erfindungsgemäß erhaltene körnige Pulver
eine Schüttdichte von mehr als 700 g/l.
Durch die Erfindung wird zum ersten Mal ein
körniges Polytetrafluorethylenpulver zugänglich, das
eine geringe Teilchengröße hat und trotzdem eine
ausgezeichnete Fließfähigkeit aufweist.
Das erfindungsgemäß erhaltene Pulver führt zu Formkörpern
mit einer Oberflächenrauhigkeit von weniger als 2,0,
vorzugsweise weniger als 1,5. Da die bisher bekannten
körnigen Polytetrafluorethylenpulver einen großen
Anteil an Teilchen von mehr als 1000 µm Durchmesser
aufweisen, ist die Oberfläche von Formkörpern, die aus
solchen Pulvern erhalten werden, außerordentlich
ungleichmäßig. Dagegen hat ein Formkörper, der aus
dem erfindungsgemäß erhaltenen Pulver erhalten wurde, eine
glatte Oberfläche aufgrund der geringen Teilchengröße
und der engen Korngrößenverteilung des Pulvers, so
daß ein Glätten der Oberfläche des Formkörpers,
beispielsweise durch Abschaben oder Abschleifen, nicht
erforderlich ist. Vergleicht man beispielsweise ein in
dem nachstehend beschriebenen Beispiel 1 erhaltenes
körniges Polytetrafluorethylenpulver, das eine durchschnittliche
Teilchengröße von weniger als 500 µm hat,
mit dem in dem nachstehend angegebenen Vergleichsbeispiel
erhaltenen körnigen Pulver, das keine Teilchen
mit einem Durchmesser von mehr als 2000 µm enthält,
von dem jedoch etwa 15 Gew.-% eine Teilchengröße
von mehr als 1000 µm und etwa 80 Gew.-% eine
Teilchengröße von mehr als 500 µm haben, so zeigt sich,
daß die Oberflächenrauhigkeit des aus ersterem
erhaltenen Formkörpers 1,3 beträgt, während diejenige
des aus letzterem erhaltenen Formkörpers einen Wert
von 2,8 hat.
Das erfindungsgemäß erhaltene körnige Pulver kann in
einfacher Weise nach dem erfindungsgemäßen Verfahren
hergestellt werden, bei dem ein feinteiliges
Polytetrafluorethylen in einem wäßrigen Medium, das
aus Wasser und einer organischen Flüssigkeit mit einer
Oberflächenspannung von weniger als 35 dyn/cm
besteht, gerührt bzw. durchmischt wird, wobei eine
Vorrichtung verwendet wird, die sowohl eine Rühreinrichtung
als auch eine Zerkleinerungseinrichtung
aufweist.
Im allgemeinen werden feinteiliges Polytetrafluorethylenpulver
und Wasser zuerst in die Vorrichtung
eingeführt, und dann wird die organische Flüssigkeit in
die Vorrichtung eingeführt, was vorzugsweise durch
Bewegen des Inhalts durch Einspritzen oder Einsprühen
erfolgt. Dabei erhält man ein körniges Polytetrafluorethylenpulver
mit der gewünschten einheitlichen
Korngröße durch die Anwendung des Rührmechanismus
und des Zerkleinerungsmechanismus, wobei der
Zerkleinerungsmechanismus gleichzeitig mit dem Rühren
betrieben wird.
Der hier verwendete Ausdruck "Zerkleinerungsmechanismus"
bezieht sich auf einen Mechanismus, der
zum Vermindern der Teilchengröße eines aus Primärteilchen
bestehenden Agglomerats befähigt ist, indem er
ein agglomeriertes Pulver mit einer übermäßig großen
Teilchengröße oder ein übergroßes Aggregat teilweise
zerkleinert. Obwohl das feinteilige Polytetrafluorethylen
durch die Rührwirkung agglomeriert wird, selbst
wenn ein körniges Pulver mit einer Teilchengröße von
mehr als 5000 µm gebildet wird, wird dieses grobteilige
körnige Pulver zerkleinert, indem eine Zerkleinerungsvorrichtung
gleichzeitig mit dem Rühren eingesetzt
wird, so daß ein gleichförmiges körniges Pulver mit
einem Korndurchmesser von weniger als 500 µm
erhalten wird.
Das in dieser Weise agglomerierte Pulver wird von
dem wäßrigen Medium getrennt und getrocknet, wobei
das gewünschte körnige Polytetrafluorethylenpulver
erhalten wird. Diese Agglomerierverfahren können
auch unter hohem Druck oder unter vermindertem
Druck durchgeführt werden.
Das erfindungsgemäß verwendete feinteilige Polytetrafluorethylenpulver
hat eine durchschnittliche Teilchengröße
von weniger als 200 µm, vorzugsweise von
weniger als 50 µm. Das feinteilige Polytetrafluorethylenpulver
wird durch Mahlen eines Rohpulvers, das
durch Polymerisation von monomerem Tetrafluoräthylen
in Gegenwart von Wasser, das einen Polymerisationsinitiator
enthält, erhalten wurde, mit Hilfe einer
Mahlvorrichtung, wie einer Hammermühle, einer
Mahlvorrichtung, die einen mit Leitschaufeln versehenen
Rotor aufweist, einer Mahlvorrichtung mit einem
fluiden Medium hoher Energie oder einem Turbomischer,
hergestellt.
Als Ausgangsmaterial kann auch ein faserförmiges
Pulver oder ein nichtfaserförmiges Pulver eingesetzt
werden.
Als wäßriges Medium wird ein Gemisch aus Wasser
und einem organischen Lösungsmittel mit einer
Oberflächenspannung von weniger als 35 dyn/cm bei
25°C, das mit Wasser unverträglich ist, verwendet.
Beispiele für verwendbare organische Flüssigkeiten sind
aliphatische Kohlenwasserstoffe, wie Hexan, Heptan,
Benzin, Kerosin und deren Gemische, aromatische
Kohlenwasserstoffe, wie Benzol, Toluol und Xylol,
Äther, wie Anisol und Tetrahydrofuran, halogenierte
Kohlenwasserstoffe, wie Trichlorethylen, Tetrachlormethan,
Allylbromid, Dibromäthylen, Monochlorbenzol
und Benzylchlorid, Fluorverbindungen, wie Trichlortrifluoräthan,
Trichlorfluormethan, Tetrachloridfluoräthan,
Octafluorcyclobutan, Verbindungen der allgemeinen
Formeln
Cl(CF₂CF₂Cl)nCl, H(CF₂CF₂)nCH₂OH
und
Cl(CF₂CF₂)nCl,
in denen n eine ganze Zahl von 1 bis 5 bedeutet,
ω-Monohydroperfluorhexen, Benzoltrifluorid, Dibromtrifluoräthan
und Trichlorpentafluorpropan.
Die organische Flüssigkeit wird im allgemeinen in
einer Menge von 20 bis 300 Gew.-%, bezogen auf das
feinteilige Polytetrafluorethylenpulver, verwendet, und
Wasser wird im allgemeinen in einer Menge von mehr
als 130 Gew.-%, bezogen auf das feinteilige Polytetrafluorethylenpulver,
verwendet.
Das wäßrige Medium wird in einer Menge von 150 bis
5000 Gew.-%, bezogen auf das feinteilige Polytetrafluorethylenpulver,
verwendet. Die Verwendung einer
solchen Menge des wäßrigen Mediums, die oberhalb des
vorstehend angegebenen Bereiches liegt, führt zu
wirtschaftlichen Nachteilen, und andererseits wird
durch eine zu geringe Menge des wäßrigen Mediums
das Verfahren zum Agglomerieren und Zerkleinern
erschwert. Wenn jedoch ein Gemisch aus dem
feinteiligen Polytetrafluorethylenpulver und dem wäßrigen
Medium fließfähig ist, besteht keine Schwierigkeit,
die Menge des wäßrigen Mediums in gewissem Maß zu
erhöhen oder zu vermindern.
Die Art der organischen Flüssigkeit speziell der
Siedepunkt der organischen Flüssigkeit, hat einen
Einfluß auf die Eigenschaften des erhaltenen körnigen
Pulvers. Durch Verwendung einer organischen Flüssigkeit
mit hohem Siedepunkt wird die Härte des körnigen
Pulvers erhöht, und durch Verwendung einer organischen
Flüssigkeit mit einem niederen Siedepunkt, wie
Trichlortrifluorethan, wird das körnige Pulver weich
und zerbrechlich. Die organische Flüssigkeit wird daher
in Abhängigkeit von dem gewünschten Anwendungszweck
des körnigen Pulvers ausgewählt, und im
allgemeinen werden organische Flüssigkeiten mit einem
Siedepunkt von 30 bis 200°C, insbesondere von 30 bis
100°C, eingesetzt.
Es ist nicht immer erforderlich, hochreines Wasser
und eine hochreine organische Flüssigkeit zu verwenden.
Wenn jedoch Flüssigkeiten eingesetzt werden, die
anorganische oder organische Verunreinigungen enthalten,
so verbleiben diese Verunreinigungen in dem
erhaltenen körnigen Polytetrafluorethylenpulver, und
infolgedessen verfärbt sich ein aus dem körnigen Pulver
hergestellter Formkörper, wodurch seine Durchschlagspannung
vermindert wird. Aus diesem Grund müssen
Verunreinigungen, die zu solchen Nachteilen führen,
vorher aus dem wäßrigen Medium entfernt werden.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren werden zwar
gewöhnlich das feinteilige Polytetrafluorethylenpulver
und Wasser zuerst eingeführt und die organische
Flüssigkeit wird unter Rühren zugegeben, wonach das
Gemisch unter Bildung des erfindungsgemäßen körnigen
Pulvers gerührt wird, wenn es die Umstände jedoch
erfordern, kann auch das feinteilige Polytetrafluorethylenpulver
vorher mit einer geringen Wassermenge
benetzt werden, die organische Flüssigkeit oder deren
Gemisch kann mit dem restlichen wäßrigen Medium in
dem Rührgefäß vermischt und dann gerührt werden.
Auch kann das feinteilige Polytetrafluorethylenpulver in
ein Rührgefäß eingeführt werden, das vorher mit dem
wäßrigen Medium beschickt worden ist.
Die angewendete Rührtemperatur liegt zweckmäßig
im Bereich von 30 bis 200°C. Im allgemeinen kann die
Temperatur frei gewählt werden, und sie wird
hauptsächlich durch den Siedepunkt des wäßrigen
Mediums bestimmt.
Eine zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens verwendbare Vorrichtung wird nachstehend
unter Bezugnahme auf die Fig. 2 und 3 näher erläutert.
In Fig. 2 bezeichnet die Bezugsziffer 21 das
Rührgefäß, in welchem der Rotor 22 vertikal zentriert
angeordnet ist. Am unteren Ende des Rotors 22 ist die
Rührschaufel 23 radial angebracht, und das obere Ende
des Rotors 22 ist mit dem Motor 24 verbunden. Die
Bezugsziffer 25 bezeichnet die Zurührungsöffnung für
das wäßrige Medium und die Ziffer 29 bezeichnet den
Motor. Die Zerkleinerungsvorrichtung 26 ist mit dem
unteren Abschnitt und dem oberen Abschnitt des
Rührgefäßes 21 durch die Förderleitungen 27 bzw. 28
verbunden. Als Zerkleinerungs- oder Mahlvorrichtung
26 kann eine Vorrichtung verwendet werden, die das
Mahlen des in dem wäßrigen Medium vorliegenden
feinteiligen Polytetrafluorethylenpulvers mit Hilfe einer
rotierenden Schneidevorrichtung oder Turbinenschaufeln
in einem Zylinder unter Fördern des wäßrigen
Mediums ermöglicht. Beispiele für solche Vorrichtungen
sind der Pipeline-Homomischer und die Zerkleinerungsvorrichtung,
die mit einer Schneidevorrichtung
und einem Stator versehen und befähigt sind, eine
Schneide- und Schlagwirkung auszuüben.
Das wäßrige Medium, welches das feinteilige
Polytetrafluorethylenpulver enthält, wird durch die
Zuführungsöffnung 25 in das Rührgefäß 21 eingeführt
und dann mit Hilfe der Rührschaufel 23 gerührt.
Gleichzeitig mit dem Rühren oder nach dem Rühren
wird das das Pulver enthaltende wäßrige Medium durch
die Förderleitung 27 der Zerkleinerungsvorrichtung 26
zugeführt. Durch Hindurchleiten durch die Zerkleinerungsvorrichtung
26 werden die zu großen Pulverteilchen
zerkleinert, und das das Pulver enthaltende
wäßrige Medium wird durch die Förderleitung 28 in das
Rührgefäß zurückgeführt. Auf diese Weise kann ein
agglomeriertes Pulver mit einheitlicher Teilchengröße
erhalten werden, indem das Rühren in dem Rührgefäß
21 und das Zerkleinern der zu großen agglomerierten
Pulverteilchen oder der abnormal großen Aggregate in
der Zerkleinerungsvorrichtung 26 gleichzeitig, nacheinander
oder abwechselnd durchgeführt werden. Ein
agglomeriertes Pulver, das ähnlich dem durch das
vorstehend beschriebene Verfahren erhaltenen Pulver
ist, kann auch erhalten werden, indem das das Pulver
enthaltende wäßrige Medium im Kreislauf geführt wird,
während das Pulver mit Hilfe der Zerkleinerungsvorrichtung
26 gemahlen wird, ohne daß der Rührer
betrieben wird. Es wird angenommen, daß dies auf die
Tatsache zurückzuführen ist, daß die Rührwirkung
durch die Zirkulation des wäßrigen Mediums, welches
das Pulver enthält, erreicht wird.
In Fig. 3 ist die Zerkleinerungsvorrichtung oder
Mahlvorrichtung 41 parallel zu dem Rotor 31, der mit
der Rührschaufel 32 versehen ist, in dem Rührgefäß 30
angeordnet. Die Bezugsziffern 33 und 42 bezeichnen die
Motoren für den Rotor 31 und die Zerkleinerungsvorrichtung
41. Die Rührschaufel 32 ist radial und spiralig
auf dem Ansatz 34 am unteren Ende des Rotors 31
befestigt. In diesem Fall wird daher das in dem wäßrigen
Medium vorliegende feinteilige Polytetrafluorethylenpulver
agglomeriert, während das wäßrige Medium
durch die Rührschaufel 32 gerührt wird, und das
resultierende agglomerierte Pulver und Aggregat
werden durch die Mahl- oder Zerkleinerungsvorrichtung
41 gemahlen.
Die Erfindung wird anhand der folgenden Beispiele
näher erläutert.
Feinteiliges Polytetrafluorethylen wurde unter Verwendung
der in Fig. 2 dargestellten Vorrichtung
agglomeriert.
Ein Tank mit einem Innendurchmesser von 600 mm
und einer Höhe von 1200 mm, der mit einer pfeilförmigen
Rührschaufel (wie sie bei Turbinen angewendet
wird) versehen war, die einen maximalen Durchmesser
von 200 mm hatte, und mit einem Pipeline-Homomischer
(Zerkleinerungsvorrichtung) verbunden war, wurde
mit 150 l Wasser und 30 kg feinteiligem Polytetrafluorethylen
mit einer durchschnittlichen Korngröße
von 15 µm, einer Schüttdichte von 250 g/l und einem
Schüttwinkel von 47° beschickt. Während die Rührschaufel
mit einer Geschwindigkeit von 400 UpM
betrieben wurde, wurden 15 l Tetrachlorethan durch
Einsprühen in den Tank eingeführt. Gleichzeitig mit
dem Einführen von Tetrachlorethan wurde die Aufschlämmung
in dem Tank 3 Minuten lang in einer Rate
von 200 l/Min. durch die Zerkleinerungsvorrichtung im
Kreislauf geführt. Das Rühren wurde weitere 3 Minuten
lang fortgesetzt. Dann wurde das Pulver aus dem
wäßrigen Medium abgetrennt und getrocknet, wobei
körniges Polytetrafluorethylenpulver mit der in der
folgenden Tabelle I angegebenen einheitlichen Korngrößenverteilung
erhalten wurde.
Die Eigenschaften dieses körnigen Pulvers sind in der
weiter unten folgenden Tabelle I angegeben.
Die im Beispiel 1 beschriebene Verfahrensweise
wurde wiederholt, jedoch mit der Abänderung, daß die
Zerkleinerungsvorrichtung 5 Minuten lang betrieben
wurden, ohne daß der Rührer in Betrieb genommen
wurde. Das behandelte Polytetrafluorethylenpulver
wurde aus dem wäßrigen Medium abgetrennt und
getrocknet.
Das dabei erhaltene körnige Polytetrafluorethylenpulver
hatte die in der Tabelle II angegebene
Korngrößenverteilung und Eigenschaften, wie sie in
Tabelle V aufgeführt sind.
Die im Beispiel 1 angegebene Verfahrensweise wurde
wiederholt, jedoch mit der Abänderung, daß die
Zerkleinerungsvorrichtung nicht betrieben wurde.
Das dabei erhaltene körnige Polytetrafluorethylenpulver
hatte die in der Tabelle III angegebene
Korngrößenverteilung und Eigenschaften, wie sie in
Tabelle V aufgeführt sind.
Die gleiche Verfahrensweise wie im Beispiel 1 wurde
wiederholt, jedoch mit der Abänderung, daß diesmal der
in Fig. 3 dargestellte, mit einem Rührer und einer
Zerkleinerungsvorrichtung versehene Tank als Agglomeriergefäß
verwendet wurde. Als Zerkleinerungsvorrichtung
wurde ein Homomischer verwendet, der mit einer Geschwindigkeit
von 300 UpM betrieben werden konnte. Das dabei erhaltene körnige
Polytetrafluorethylenpulver hatte eine Korngrößenverteilung, wie sie in der
Tabelle IV angegeben ist, und es hatte Eigenschaften,
wie sie in Tabelle V zusammengefaßt sind.
Die in den vorstehenden Beispielen 1 bis 3
verwendete Zerkleinerungsvorrichtung umfaßte rotierende
Messer mit einer Schneide-, Mahl- oder
Schlagwirkung und einer Pumpwirkung sowie einen
Stator, der rund um die Schneidvorrichtung oder hinter
der Schneidevorrichtung befestigt war und einen
Beschleunigungseffekt auf die Schneidewirkung der
Schneidevorrichtung hatte. Das agglomerierte Produkt
aus dem feinteiligen Polytetrafluorethylen, das eine
einheitliche Teilchengröße hatte, wurde erhalten, wenn
die Zerkleinerungsvorrichtung gleichzeitig mit der
Rührvorrichtung angewendet wurde. Die gewünschte
Teilchengröße kann durch Kombination der Rotationsgeschwindigkeit
und der Struktur des Stators eingestellt
werden. Darüber hinaus kann das körnige Pulver
kugelähnlicher gemacht werden, wenn die Zerkleinerungsvorrichtung
gemeinsam mit der Rührvorrichtung
betrieben wird.
Claims (1)
- Verfahren zur Herstellung eines körnigen Polytetrafluorethylenpulvers mit einer durchschnittlichen Korngröße von 100 bis 500 µm, wobei mehr als 90 Gew.-% eine Korngröße von weniger als 1000 µm haben und mehr als 60 Gew.-% eine Korngröße besitzen, die dem 0,7- bis 1,3fachen der durchschnittlichen Teilchengröße entspricht,
durch Rühren eines feinkörnigen Polytetrafluorethylenpulvers mit einer durchschnittlichen Korngröße von weniger als 200 µm in einem aus Wasser und einer organischen Flüssigkeit, die mit Wasser unverträglich ist, mit einer Oberflächenspannung von höchstens 35 dyn/cm bei 25°C bestehenden wäßrigen Medium in einer Vorrichtung zur Herstellung von Agglomeraten, dadurch gekennzeichnet, daß man die beim Rühren aus den Polytetrafluorethylenpulver-Primärteilchen aufgebauten Agglomerate gleichzeitig einer Zerkleinerung unterwirft und die zerkleinerten Agglomeraten zum weiteren gleichzeitigen Rühren und Zerkleinern kontinuierlich im Kreislauf führt und
daß man die organische Flüssigkeit in einer Menge von 20 bis 300 Gew.-% und Wasser in einer Menge von mindestens 130 Gew.-% bzw. das wäßrige Medium in einer Menge von 150 bis 5000 Gew.-%, bezogen auf das feinteilige Polytetrafluorethylenpulver, verwendet.
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