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DE2334752A1 - Verfahren zur herstellung von farbauswahlelektroden von farbbildroehren - Google Patents

Verfahren zur herstellung von farbauswahlelektroden von farbbildroehren

Info

Publication number
DE2334752A1
DE2334752A1 DE19732334752 DE2334752A DE2334752A1 DE 2334752 A1 DE2334752 A1 DE 2334752A1 DE 19732334752 DE19732334752 DE 19732334752 DE 2334752 A DE2334752 A DE 2334752A DE 2334752 A1 DE2334752 A1 DE 2334752A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
holes
plate
shadow mask
transmission medium
etching
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE19732334752
Other languages
English (en)
Inventor
Yoshihiko Miyata
Kenji Nakamura
Takeo Takemoto
Yoshiyuki Tsujita
Yoshihiro Yashima
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Hitachi Ltd
Original Assignee
Hitachi Ltd
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Hitachi Ltd filed Critical Hitachi Ltd
Publication of DE2334752A1 publication Critical patent/DE2334752A1/de
Pending legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01JELECTRIC DISCHARGE TUBES OR DISCHARGE LAMPS
    • H01J9/00Apparatus or processes specially adapted for the manufacture, installation, removal, maintenance of electric discharge tubes, discharge lamps, or parts thereof; Recovery of material from discharge tubes or lamps
    • H01J9/02Manufacture of electrodes or electrode systems
    • H01J9/14Manufacture of electrodes or electrode systems of non-emitting electrodes
    • H01J9/142Manufacture of electrodes or electrode systems of non-emitting electrodes of shadow-masks for colour television tubes

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Manufacturing & Machinery (AREA)
  • ing And Chemical Polishing (AREA)

Description

  • Verfahren zur Herstellung von Farbauswahlelektroden von Farbbildröhren Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung von Farbauswahlelektroden von Farbbild (Wiedergabe )röhren mit einem sog. "Schwarzmatrix"-Leuchtschirm.
  • Bei der Herstellung der herkömmlichen Farbbildröhren (vgl. US-PS 3 146 368), die so aufgebaut sind, daß der Durchmesser der durch die Schattenmaske verlaufenden Elektronenstrahlen größer ist als der Durchmesser der Ieuchtpunkte, müssen die T£cher (Aperturen) der Schattenmaske erneut geätzt und auf eine gewünschte Abmessung vergrößert werden, um eine Schattenmaske nach der Herstellung eines Musters von Leuchtpunkten durch die Maskenöffnungen fertigzustellen.
  • Es wurde bereits ein Verfahren zur erneuten Ätzung der Schattenmaske diskutiert, bei dem die ganze Schattenmaske oder ein Teil der Schattenmaske in eine Atzlösung eingetaucht wird, ohne daß eine ätzfeste Beschichtung auf ihr vorgesehen ist. Dieses Verfahren bewirkt jedoch eine unerwünschte Verringerung der Dicke der Schattenmaske, was die mechanische Stärke der Schattenmaske herabsetzt und damit diese für eine Deformation aufgrund mechanischer und thermischer Ursachen empfänglich macht.
  • Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zur Herstellung einer Farbauswahlelektrode einer Farbbildröhre mit einem Schwarzmatrix-Leuchtschirm anzugeben, bei dem die löcher für den Durchgang der Elektronenstrahlen ohne Verringerung der Dicke der Farbauswahlelektrode ausreichend vergrößert werden, wobei dieses Verfahren nicht die oben aufgezeigten Nachteile besitzen soll.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch die folgenden Verfahrensschritte: Aufbringen der mit Ukhern versehenen Metallplatte auf eine Unterlage mit einer Oberfläche der gleichen Krümmung wie die mit den löchern versehene Metallplatte, Aufbringen eines Ätzwiderstandsmittels auf ein Übertragungsmedium, Druckeinwirkung des Übertragungsmediums auf die mit den Löchern versehene Platte, so daß das Ätzwiderstandsmittel einheitlich übertragen wird und die Platte mit Ausnahme der Wände der Löcher beschichtet, Trocknen und Verfestigen der Schicht aus dem Ätzwiderstandsmittel auf der Platte, Ätzen der mit den löchern versehenen und so mit dem Ätzwiderstandsmittel beschichteten Platte zur Vergrößerung der löcher, und Entfernen der Schicht aus dem Ätzwiderstandsmittel von der Platte.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen: Fig. 1 einen Schnitt eines Teiles einer Schattenmaske zur Erläuterung des Ätzens bei dem bereits diskutierten Verfahren, Fig. 2 einen zur Fig. 1 ähnlichen Schnitt gemäß der vorliegenden Erfindung, Fig. 3 ein Diagramm eines Ausführungsbeispieles der Erfindung, und Fig. 4 und 5 Diagramme von anderen Ausführungsbeispielen der Erfindung.
  • Zunächst wird ein bereits diskutiertes Verfahren zur erneuten Ätzung einer Schattenmaske näher anhand der Fig. 1 erläutert. Ein ähnliches Verfahren ist bereits in der JA-OS 819/72 beschrieben.
  • In Fig. 1 ist ein Teil einer Schattenmaskenplatte 1 dargestellt, in der eine Anzahl von löchern ausgebildet sind, wobei die löcher im allgemeinen kreisförmige Kegelstümpfe bilden. Ein nicht dargestellter Leuchtschirm befindet sich in einer Lage näher zur Seite A der Schattenmaskenplatte, während die ebenfalls nicht dargestellten Elektronenstrahlerzeuger auf der anderen Seite B der Platte vorgesehen sind. Während der Herstellung der Leuchtpunkte auf dem Schirmträger der Farbbildröhre durch die Löcher 2 der Schattenmaskenplatte werden die Durchmesser der löcher 2 auf der Seite B bei d gehalten, während sie nach der Herstellung der Leuchtpunkte auf D vergrößert werden, was für den Durchgang der Elektronenstrahlen bei einem tatsächlichen Betrieb der Farbbildröhre ausreichend groß ist. Zu diesem Zweck wird die gesamte Schattenmaskenplatte 1 ohne Aufbringung einer Schicht in eine Ätzlösung eingetaucht, die bewirkt, daß die Dicke t der Schattenmaskenplatte 1 auf t" verringert wird, wie dies durch Strichlinien dargestellt ist, da alle freiliegenden Teile der Schattenmaskenplatte einschließlich der Innenwände der löcher 2 und der Seiten A und B geätzt werden. Wenn andererseits eine XFtzlösung nur auf die Seite A aufgesprüht wird, dann wird die Seite A in unerwünschter Weise zusätzlich zur Innenwand des Loches 2 geätzt, wodurch die Plattendicke von t auf t' verringert wird. In jedem Fall schwächt die Verringerung der Dicke der Maskenplatte die mechanische Stärke der sich ergebenden Schattenmaske, und deshalb neigt die Schattenmaske zu einer Deformation bei den folgenden Verfahrensschritten zur Herstellung der Farbbildröhre. Ein anderer Nachteil des betrachteten Verfahrens liegt darin, daß das Ätzen eine Deformation bewirkt, wenn eine mechanische Spannung in der Schattenmaske vorhanden ist. Da weiterhin drei verschiedene, von drei verschiedenen Elektronenstrahlerzeugern ausgesandte Elektronenstrahlen auf einen kleinen Teil der Oberfläche der in einer Farbbildröhre vorgesehenen Schattenmaske gesammelt werden, nimmt die Schattenmaske 1 mit einer verringerten Dicke und daher einer kleineren Wärmekapazität stark in ihrer Temperatur zu, was oft eine thermische Deformation an einem Teil mit erhöhter Temperatur aufgrund von dessen geringer thermischer Leitfähigkeit bewirkt. Diese Deformationen führen oft zu ernsten Mängeln der Farbverschiebung bei einem praktischen Betrieb der Farbbildröhre.
  • Das Prinzip, nach dem eine Farbauswahlelektrode einer Farbbildröhre mit dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellt wird, soll im folgenden anhand der Zeichnung näher erläutert werden. Zur Vereinfachung sind die folgenden Erläuterungen auf eine Schattenmaske für eine Farbauswahlelektrode beschränkt. In Fig. 2, die entsprechend zur Fig. 1 einen vergrößerten Schnitt der wesentlichen Teile zur Erläuterung der erfindungsgemäßen Vergrößerung der Schattenmaskenlöcher zeigt, wird zunächst auf die Oberfläche eines Übertragungs mediums eine Abdecktinte oder -mittel (Maskierungsmittel) aufgebracht, und dann wird ein Teil des Abdeckmittels oder das gesamte Abdeckmittel auf dem Medium zur Oberfläche A' der Schattenmaske 1 übertragen. Die beschichtete Oberfläche der Schattenmaske wird getrocknet und ausreichend verfestigt, um eine Ätzwiderstandsschicht (Markierungsschicht) 3 zu bilden, die einer Ätzlösung widersteht.
  • Als nächstes wird eine Ätzlösung auf die Schattenmaske von deren Seite A' aus durch eine geeignete Einrichtung aufgesprüht, so daß nur die freiliegenden Teile der löcher in der Schattenmaske erneut geätzt und auf vorbestimmte Abmessungen vergrößert werden. Schließlich wird die Ätzwiderstandsschicht auf der Schattenmaske durch Waschen entfernt. Auf diese Weise werden die Innenwände der löcher 2 ohne Verringerung der Dicke der Schattenmaskenplatte 1 geätzt, während gleichzeitig der Durchmesser von d auf D zunimmt, wie dies durch Strichlinien in Fig. 2 dargestellt ist, so daß schließlich eine Schattenmaske auf zufriedenstellende Weise hergestellt ist.
  • Im folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert. Eine Vorrichtung zur Anbringung oder Beschichtung des Abdeckmittels auf einer Oberfläche der Schattenmaskenplatte mittels drehbarer Walzen sowie eine Schattenmaskenplatte sind in Fig. 3 dargestellt. In dieser Figur ist der gesamte Abschnitt einer Schattenmaskenplatte 1' mit löchern 2 (nicht dargestellt) gezeigt. Die Schattenmaskenplatte 1', die im allgemeinen eine Metallplatte aus 0,1 bis 0,3 mm dickem Weichstahl umfaßt, ist leicht mechanisch deformierbar. Zur Verhinderung einer Deformation aufgrund des von den Walzen 2 während der Beschichtung mit dem Abdeckmittel 5 einwirkenden Druckes ist die Schattenmaskenplatte 1' auf einer Unterlage 4 mit der gleichen Krümmung wie die Oberfläche B' der Schattenmaskenplatte 1' so gelagert, daß die Oberfläche B' die Unterlage 4 berührt.
  • Im folgenden wird die Beschichtung der Oberfläche A' der Schattenmaskenplatte 1' mit dem Abdeckmittel näher erläutert.
  • Das in einem Behälter gespeicherte Abdeckmittel 5 wird zu einer Auftragungsanordnung gespeist. Insbesondere wird es zuerst auf eine Mittelzuführwalze 6 gespeist und dann über eine Schwingwalze 7 zu Reiterwalzen 8 übertragen, von wo das Abdeckmittel zu Walzen 9 und einem Verteilungszylinder 10 gebracht wird, wo ihn eine geeignete Viskosität und Dicke von beispielsweise 50 bis 5000 Poise und 2 bis 15 mji verliehen wird. Weiterhin wird eine vorbestimmte Menge an Abdeckmittel zu Formwalzen 13 über Übertragungswalzen 11 und 12 gespeist. Wenn die Formwalze 13 vom Punkt E' zum Punkt F' auf der Oberfläche A' der Schattenmaskenplatte zusammen mit den anderen Walzen rollt, dann bewegt sich die Achse der Formwalze 13 vom Punkt E zum Punkt F entlang der Kurve 14, die durch eine Strichlinie dargestellt ist, um so eine Beschichtung der Ätzwiderstandsschicht 3 auf der Oberfläche A mit einheitlicher Dicke zu erhalten.
  • Die Formwalze ist im allgemeinen zylinderförmig und besteht vorzugsweise aus einem solchen Material, daß ihr Wandteil durch den im wesentlichen rechtwinklig auf die Oberfläche A' einwirkenden Druck einer elastischen Deformation bis zu einem gewissen Grad unterworfen ist, so daß die Formwalze 13 in einem möglichst engen Kontakt mit der gekrümmten Oberfläche A gehalten werden kann. Ein derartiges für den Randteil der Formwalze 13 geeignetes Material umfaßt Gummi mit einer Härte von 100 bis 900 (japanische Industrienorm -JIS K 6301-1962), wie beispielsweise Butadien-Acrylnitrilgummi oder ein dazu gleichwertiges Material, das ausreichend ätzbeständig ist. Da eine zu große Deformation des Randteiles der Formwalze 13 bewirken kann, daß die Innenwand der Löcher 2 der Schattenmaskenplatte 1 in unerwünschter Weise mit dem Abdeckmittel beschichtet wird, ist es erforderlich, daß die Festigkeit des Randteiles der Formwalze 13 über einem bestimmten Pegel liegt. Weiterhin darf das Abdeckmittel nicht in die Löcher 2 einfließen, während es einheitlich auf der Oberfläche A der Schattenmaskenplatte 1' vorgesehen ist. Weiterhin muB das Abdeckmittel gut ätzbeständig sein und vorzugsweise aus einem Material bestehen, das vollständig von der Oberfläche der Schattenmaske mit einem chemischen Mittel entfernbar ist oder keine Schäden auf der Oberfläche der Schattenmaske während der Wärmebehandlung nach dem Ätzen hervorruft. Es ist auch möglich, ein Abdeckmittel zu verwenden, das vollständig verbrennbar oder zu Asche reduzierbar und auf der Oberfläche der Schattenmaske ohne nachteilige Einwirkung auf die Eigenschaften der Farbbildröhre anbringbar ist. Da es schwierig ist, das Ätzwiderstandsmittel über dem gesamten gekrümmten Bereich der Oberfläche A gleichzeitig mit einer einzigen zylinderförmigen Form walze aufzubringen, ist es, erforderlich, entweder sicherzustellen, daß kein Teil der Oberfläche A der Schattenmaskenplatte 1 unbeschichtet bleibt, in dem eine einzige Formwalze in vier Richtungen bewegt wird, oder verschiedene Formwalzen vorzusehen, die gleichzeitig betrieben werden können, um in einer kurzen Zeit durchgehend die Oberfläche A zu beschichten. Obwohl in Fig. 3 lediglich eine einzige Formwalze verwendet wird, ist die oben erwähnte Alternative auf ähnliche Weise anwendbar.
  • Wenn ein Abschnitt der Beschichtung keine ausreichend dicke Abdeckmittelschicht auf der Oberfläche A der Schattenmaskenplatte 1 erzeugen kann, die ätzbeständig ist, so ist es möglich, mehrere Beschichtungsabschnitte vorzusehen, um eine gewünschte Dicke zu erzielen. Aus wirtschaftlichen Gründen ist es jedoch wünschenswert, die Menge des eingespeisten Abdeckmittels so einzustellen, daß die gewünschte Dicke mit einem oder zwei Beschichtungsabschnitten erreicht wird.
  • In Fig 4 ist ein Schnitt durch ein anderes Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt, bei dem die Abdecktinte auf die Oberfläche der Schattenmaskenplatte mittels eines elastischen Druck- oder Filzblockes 15 aufgebracht wird. In dieser Figur gleichen die Schattenmaskenplatte 1£ und die Unterlage 4 den entsprechenden Teilen der Fig. 3.
  • Zunächst wird eine vorbestimmte Menge an Abdeckmittel auf die Oberfläche einer Abdeckmittel- oder Arbeitsplatte 16 mittels einer Verteilerwalze 17 aufgebracht, um dadurch eine Ätzwiderstandsschicht (Maskierungsschicht) 3' einer vorbestimmten Dicke herzustellen. Von oberhalb der Ätzwiderstandsschicht 3' wird der Filzblock 15 nach unten gedrückt, um mit einem vorbestimmten Druck 2 von beispielsweise 0,1 bis 60 kg/cm2 rechtwinklig auf die Oberfläche der Arbeitsplatte einzuwirken, so daß eine vorbestimmte Menge an Ätzwiderstandsmittel (Maskierungsmittel) auf den Boden oder die untere Oberfläche des -Filzblockes übertragen wird. Dieser Filzblock 15 wird in eine Lage oberhalb der Oberfläche A' der Schattenmaskenplatte 1' gebracht und rechtwinklig gegen deren Oberfläche gedrückt, so daß das am Boden des Filzblockes haftende Ätzwiderstandsmittel ganz oder teilweise auf die Oberfläche A' der Schattenmaskenplatte 1' übertragen wird, um die Beschichtung abzuschließen. Der Filzblock 15 besteht vorzugsweise aus Silikonkautschuk, Gelatine mit einem Zusatz, Polyvinylchloridharz oder einem gleichwertigen Material einer hohen Übertragungsgeschwindigkeit des Abdeckmittels, das unter Druck elastisch deformierbar ist. Es ist anzustreben, daß die untere Oberfläche des Filzblockes 15 und die Oberfläche der Arbeitsplatte die gleiche Krümmung wie die Oberfläche A' der Schattenmaskenplatte aufweisen, um einen einheitlichen Kontakt an jedem Punkt zwischen dem Boden des Filzblockes und der Oberfläche A' der Schattenmaskenplatte zu gewährleisten, selbst wenn diese abhängig von der Eigenschaft des Filzblockes 15 eben sind. Aus wirtschaftlichen Gründen sollte die untere Oberfläche des Filzblockes so groß wie möglich sein, solange im wesentlichen der gleiche Druck zwischen jedem Punkt der Zwischenfläche zwischen dem Filzblock und der Schattenmaskenplatte einwirkbar ist.
  • Im allgemeinen ist es schwierig, die Beschichtung des Xtzwiderstandsmittels (Maskierungsmittels) auf dem gesamten Bereich der Oberfläche A' der Schattenmaskenplatte mit einem einzigen Filzblock in einer Übertragungsrichtung durchzuführen, und deshalb ist es erforderlich, die Übertragung verschiedene Male mit einem oder mit mehreren Filzblöcken durchzuführen. Die erforderliche hohe Leistungsfähigkeit wird in der Praxis durch MeEhanisierung jedes Verfahrensschrittes der Beschichtung auf der Grundlage des in der Fig. 4 dargestellten Prinzips erzielt. Die Eigenschaft des Ätzabdeckmittels sollte so sein, daß dieses nicht nur ätzfest und entfernbar ist, sondern auch eine Leichtfltissigkeit und Trocknungsgeschwindigkeit aufweist, was insbesondere bei dem Verfahren mittels eines Filzblockes erforderlich ist.
  • Ein anderes Ausführungsbeispiel der Erfindung, bei dem die Übrtragung mittels eines Filmes erfolgt, ist in der Fig. 5 dargestellt. In dieser Figur entsprechen die Schattenmaskenplatte 1 ' und die Unterlage 4 den gleichen Teilen in den Ausführungsbeispielen der Figuren 3 und 4. Der Übertragungsfilm 18, der ein Übertragungsmedium ist, dessen eine Seite mit einer Ätzwiderstandsschicht (Maskierungsschicht) 3 einer einheitlichen Dicke mittels Walzen beschichtet ist, hat eine untere Seite, die in engem Kontakt mit der Oberfläche A' der Schattenmaskenplatte 1' ist. Ein einheitlicher Druck von bei-2 spielsweise 0,1 bis 60 kgocm wirkt auf alle Punkte der Zwischenfläche zwischen dem Übertragungsfilm 18 und der Schattenmaskenplatte 1' mittels eines Druckwerkzeuges 19 in einer kurzen Zeit ein, und dann wird der Übertragungsfilm 18 mit dem Ergebnis entfernt, daß eine Ätzwiderstandsschicht einer vorbestimmten einheitlichen Dikke auf der Oberfläche A' der Schattenmaskenplatte 1' ausgebildet ist.
  • Der Übertragungsfilm 18 hat vorzugsweise die gleiche Krümmung wie die Oberfläche A auf der einen Seite der Schattenmaskenplatte 1' und ist ausreichend dick, beispielsweise 0,1 bis 2 mm, und elastisch, um in engem Kontakt mit der Oberfläche A' der Schattenmaskenplatte 1' zu sein. Ein geeignetes Material für den Übertragungsfilm 18 ist Polyamid, Teflon (Wz), Polyester oder dgl. Wenn ein einziger Film nicht die gesamte Oberfläche der Schattenmaske 1' bei einer Beschichtung bedecken kann, dann kann ein kleinerer Film als die Fläche der Oberfläche A verwendet werden, um die Beschichtungen zu wiederholen, so daß sichergestellt ist, daß die gesamte Oberfläche A ausreichend beschichtet ist.
  • Bei dem betrachteten Ausführungsbeispiel kann ein Abdeckmittel mit der gleichen Eigenschaft wie das bei den vorherigen Ausführungsbeispielen verwendete Abdeckmittel vorgesehen werden.
  • Die nach dem oben beschriebenen, erfindungsgemäßen Verfahren mit drehbaren Walzen hergestellte Schattenmaske wird nun mit der nach dem herkömmlichen Verfahren hergestellten Schattenmaske verglichen.
  • In der Fig. 1 wurde eine mit Öffnungen versehene Schattenmaskenplatte aus Weichstahl, die 0,18 mm dick ist und Öffnungen von 0,23 mm Durchmesser aufweist, ohne Abdeck- oder Maskierungs- oder Widerstandsbeschichtung auf der Oberfläche A durch Besprühung mit einer Eisenchloridlösung von der Seite A aus geätzt. Als Ergebnis ist der Durchmesser auf 0,33 oder 0,34 mm vergrößert, während die Dicke t auf 0,13 oder 0,14 mm verringert ist.
  • Andererseits wurde die Oberfläche A einer mit Öffnungen versehenen Schattenmaskenplatte 1' aus Weichstahl, die 0,18 mm dick ist und Öffnungen von 0,23 mm Durchmesser aufweist, mit einem Ätzwiderstandsmittel (Maskierungsmittel) M-81 (hergestellt von der Fa.
  • TAIYO INK MFG Co., LTD., Tokio, Japan) durch Siebdrucken mit drehbaren Walzen (Fig. 3) beschichtet und dann durch Wärmeeinwirkung bei 700 Celsius während 30 min getrocknet. Danach wurde eine Abkühlung und Ätzung in der oben beschriebenen Weise durchgeführt. Der Durchmesser d vergrößerte sich auf 0,33 oder 0,34 mm, während die Dicke der Schattenmaskenplatte zwischen 0,175 und 0,180 mm verblieb, was im wesentlichen der ursprünglichen Abmessung entspricht.
  • Die ernsten Nachteile der herkömmlichen Verfahren, nämlich daß die Schattenmaske der Farbbildröhren leicht einer Deformation unterworfen ist, was eine Verschiebung der Farben bei einem praktischen Betrieb der Farbbildröhre bewirkt, werden, wie aus der obigen Beschreibung hervorgeht, durch die vorliegende Erfindung vermieden.
  • Obwohl sich die obige Beschreibung auf eine Schattenmaske mit kegelförmigen Löchern bezieht, so braucht doch nicht besonders darauf hingewiesen zu werden, daß die Erfindung auch auf Löcher in der Form eines Schlitzes, einer Kombination aus einem Schlitz und einer Kugel oder dgl. anwendbar ist.

Claims (4)

Patentansprüche
1. Verfahren zur Herstellung einer Farbauswahlelektrode für eine Farbbildröhre des Schwarzmatrix-Leuchtschirmtyps, bei dem eine dünne Metallplatte hergestellt wird, in der Löcher gefertigt werden, wobei auf der Platte der Leuchtschirm auf den Schirmträger der Röhre aufgebracht wird, und bei dem die löcher in der Platte zur Herstellung der Farbauswahlelektrode vergrößert werden, g e k e n n -zeichnet durch die folgenden Verfahrensschritte: Aufbringen der mit löchern (2) versehenen Metallplatte (1) auf eine Unterlage (4) mit einer Oberfläche der gleichen Krümmung wie die mit den Löchern (2) versehene Metallplatte (1), Aufbringen eines Xtzwiderstan.lsmittels auf ein Übertragungsmedium (6, 7, 8, 9, 10, 11, 12; 13 19), Druckeinwirkung des Übertragungsmediums auf die mit den Löchern (2) versehene Platte (1), so daß das Ätzwiderstandsmittel einheitlich übertragen wird und die Platte (1) mit Ausnahme der Wände der Löcher (2) beschichtet, Trocknen und Verfestigen der Schicht (13) aus dem Xtzwiderstandsmittel auf der Ylatte (1), Ätzen der mit den löchern (2) versehenen und so mit dem Atzwiderstandsmittel beschichteten Platte (1) zur Vergrößerung der Löcher (2), und Entfernen der Schicht (3) aus dem Ätzwiderstandsmittel von der Platte (1).
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Übertragungsmedium umfaßt eine Auftragungsanordnung aus einer Mittelzufuhrwalze (6), einer Schwingwalze (7), Reiterwalzen (8), einen Verteilungszylinder (10), Übertragungswalzen (11, 12) und eine Formwalze (13).
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Übertragungsmedium einen elastischen Filz (15) aufweist.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Übertragungsmedium umfaßt ein Druckwerkzeug (19) mit einem elastischen Übertragungsfilm (18), der auf eine Oberfläche des Werkzeuges (19) aufgebracht ist, wobei die Oberfläche des Werkzeuges (19) und des Übertragungsfilmes (18) die gleiche Krümmung wie die mit den Löchern (2) versehene Metallplatte (1) aufweist.
DE19732334752 1972-07-14 1973-07-09 Verfahren zur herstellung von farbauswahlelektroden von farbbildroehren Pending DE2334752A1 (de)

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