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"Einrichtung zum Halten von Gardinen und Vorhängen' Die Erfindung
betrifft eine Einrichtung zum Halten von Gardinen und Vorhangen, insbesondere zum
Fixieren von Falten an Gardinen und Vorhängen, mit einer Aufhängeeinrichtng zum
Aufhängen der Gardine bzw. des Vorhangs an Schienen od.
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dgl.
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Es ist bereits eine Vielzahl derartiger Einrichtungen bekann, die
alle den Nachteil aufweisen, daß die Aufhängeeinrichtung nur für eine ganz bestimmte
Schienenart oder eine ganz bestimmte Art und Form einer Haltestange verwendbar sind.
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Da die industrielle Konfektionierung von Gardinen und Vorhängen einen
immer breiteren Raum gewinnt, ist es außerordentlich störend, daß bei der Konfektionierung
bereits Aufhängeeinrichtungen verwendet werden müssen, die für die beim Benutzer
vorhandenen Schienen verwendbar sind. Hierdurch ist eine rationelle Konfektionierung
von Gardinen bzw. Vorhängen nicht möglich.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Einrichtung
der eingangs beschriebenen Artso auszugestalten, daß diese grab t einer AuRhängeeinrichtung
versehenen Einrichtungen unabhängig
von Art und Form der beim Benutzer
vorhandenen Schienen bzw. Aufhängestangen verwendbar sind.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß an einem gemeinsamen
Tragteil mehrere Aufhängeeinrichtungen für jeweilsverschiedene Schienenarten angebracht
sind, die zum Anhängen an bzw. in eine bestimmte Schiene in der Höhe gestaffelt
und/oder entfernbar ausgebildet sind.
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/daß Das Wesen der Erfindung liegt also darin, an einer Einrichtung
zum Halten und insbesondere zum Fixieren von Falten an Gardinen bzw. Vorhängen mehrere
verschiedene Aufhängeeinrichtungen angebracht sind, die für alle gängigen Schienenarten
geeignet sind, wobei einerseits eine Staffelung in der Höhe vorgenommen werden kann,
so daß die höchste Aufhängeeinrichtung verwendet werden kann, ohne daß die übrigen
Aufhängeeinrichtungen entfernt werden müssen, während bei Verwendung der anderen
Aufhängeeinrichtungen die nicht benötigten entfernt werden. Hierbei handelt es sich
um eine extrem einfache Tätigkeit die von der Hausfrau selber oder dem Dekorateur
beim Aufhängen der fertig konfektionierten Gardine vorgenommen werden kann. Der
Vorteil,der der durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen erreicht wird, liegt also
darin, daß eine sehr rationelle Fertigung einmal der Einrichtungen zum Halten bzw.
Fixieren möglich ist, da überhaupt nur noch ein Typ benötigt wird, daß weiterhin
eine äußerst rationelle industrielle Konfektionierung von Gardinen bzw. Vorhängen
möglich ist, und daß auch der Vertrieb stark vereinfacht wird.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist am oberen
Ende einer Ose für Gleitrollen ein Gleiter angebracht.
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Hierdurch kann einmal eine Aufhängung mittels des Gleiters und zum
anderen mittels Gleitrollen in den entsprechenden Schienen
vorgenommenterden,
wobei es in der Regel zweckmäßig sein wird, die überstehenden Teile des Gleiters
zu entfernen, wenn die Aufhängung mittels Gleitrollen erfolgen soll. Hierbei ist
es von Vorteil, wenn die Öse über einen verhältnismäßig schmalen Steg mit dem Tragteil
verbunden ist; da hierbei ein einfaches Entfernen von Öse und Gleiter möglich ist
und darüber hinaus gemäß einem weiteren vorteilhaften Merkmal. der Erfindung die
Öse an ihrer Unterseite sich von dem oberen Ende des Steges weg erstreckende Gleitflächen
aufweisen kann, mittels derer wiederum eine Aufhängung von fertig konfektionierten
Gardinen zu Lager- bzw. Transportzwecken möglich ist, da hierbei eine Aufhängung
quer zur normalen Verschieberichtung der Gardine bzw. der Aufhängeeinrichtung möglich
ist, so daß eine sehr kompakte und knitterfreie Lagerung und ein- entsprechender
Transport möglich ist. Ein solches System ist beispielsweise in der deutschen Patentanmeldung
P 22 62 848.4-27 dargestellt, beschrieben und beansprucht, worauf ausdrücklich Bezug
genommen wird.
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Gemäß einem weiteren vorteilhaften Merkmal der Erfindung ist die Öse
mit dem Gleiter mittig auf dem Tragteil angeordnet, wodurch es in besonders einfacher
Weise möglich ist, daß vor und hinter der Öse zwei Gleiter mit dem Tragteil verbunden
sind, wobei diese Gleiter mit Abstand unterhalb oder oberhalb des an der Öse angebrachten
Gleiters angeordnet sind. Diese Gleiter können wiederum für an anderes Schienensystem
ausgebildet sein, wobei dann, wenn diese Gleiter unterhalb des an der Öse angebrachten
Gleiters angebracht sind, die Öse mit dem Gleiter entfernt werden muß, wenn die
beiden anderen Gleiter zum Einsatz kommen sollen.
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Vorteilhafterweise sind auch die mit dem Tragteil verbundenen Gleiter
über jeweils einen schmalen Steg mit dem Tragteil verbunden,
so
daß auch hier ein einfaches Entfernen dieser Gleiter möglich ist.
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Zweckmäßigerweise sind die Authängeeinrichtungen, das Tragteil und
ein Haltekörper zum Halten bzw. Fixieren von Falten an Gardinen bzw. Vorhängen einstückig
ausgebildet und bestehen darüber hinaus aus einem elastischen thermoplastischen
Kunststoff, der es in einfacher Weise zuläßt, die nicht benötigten Aufl?ängeeinrichtungen
mittels einer geeigneten Kneifzange zu entfernen und gegebenenfalls in die Öse einen
Schlitz zu kneifen, durch den Gleitrollen in eine Bohrung der Öse eingesetzt werden.
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Weitere~ Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der
Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnung. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine Einrichtung zur Fixierung von Falten an Gardinen und Vorhängen in Vorderansicht
in vergrößertem Maßstab mit mehreren AuShängeeinrichtungen gemäß der Erfindung,
Fig. 2 eine Einrichtung gemäß Fig. 1 in Seitenansicht im gleichen Maßstab, Fig.
3 einen Horizontalschnitt gemäß der Schnittlinie III-III in Fig.1, wobei eine Gardinenfaltung
eingezeichnet ist, Fig. 4 eine Draufsicht auf die Einrichtung gemäß den Fig. 1 bis
5 gemäß der Sichtlinie IV-IV in Fig. 1,
Fig. 5 eine Anwendung der
Einrichtung gemäß den Fig. 1 bis 4 in~Seitenansicht, wobei sämtliche Aufhängeeinrichtungen
vorhanden sind, Fig. 6 eine Anwendung einer Einrichtung gemäß den Fig. 1 bis 4 mit
Gleitrollen in Vorderansicht, Fig. 7 eine Einrichtung in der Ausführung gemäß Fig.
6 in Seitenansicht, Fig. 8 eine weitere Anwendung einer Einrichtung gemäß den Fig.
1 bis 4 mit Gleitrollen in Seitenansicht, Fig. 9 eine Anwendung einer Einrichtung
gemäß den Fig. 1 bis 4 nach Entfernen eines Teils der Aufhängeeinrichtungen in Vorderansicht,
Fig. 10 eine Einrichtung in der Ausbildung gemäß Fig. 9 in Seitenansicht und Fig.11
eine Anwendung einer Einrichtung gemäß den Fig. 1 bis 4 unter Vorhandensein aller
AuShängeeinrichtungen ur Lager- bzw. Transportzwecke.
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Das in den Fig. 1 bis 4 dargestellte Ausführungsbeispiel besteht aus
einem einstückigen, länglichen Haltekörper 1 mit etwa rechteckigem Querschnitt.
Von dessen verhältnismäßig flachem Rückenteil 2 springt nach vorn ein Mittelsteg
3 vor, von dem wiederum paraliel zum Rückenteil 2 Stege 4 vorspringen. Zwischen
jeweils zwei Stegen 4 bzw. zwischen einem Steg 4 und dem Rückenteil 2 befindet sich
ein nach oben und unten und über seine volle Länge nach außen offener Schlitz 5.
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 1 bis 4 sind jeweils in einer Ebene zwei
Schlitze, also ein Paar Schlitze, angeordnet, deren Längsöffnungen entgegengesetzt
gerichtet sind. Parallel zueinander sind zwei Schlitzpaare angeordnet, wobei aber
ohne weiteres auch drei oder mehr Schlitzpaare oder nur ein Schlitzpaar angeordnet
sein können. Wie sich insbesondere aus Fig. 1 ergibt, sind die Schlitze 5 lang im
Verhältnis zu ihrer Tiefe. An den Außenrändern der Stege 4 bzw. an den den zugeordneten
Schlitzen 5 zugewandten Rändern des Rückenteils 2 sind zahnartige Vorsprünge 6 angebracht,
wobei die einem Schlitz 5 zugeordneten, sich gegenüberliegenden Vorsprünge 6 jeweils
abwechselnd einander überlappen.
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In dem Rückenteil können über dessen ganze Höhe sich erstrekkend im
Abstand voneinander eine Reihe von Bohrungen 9 angebracht sein, die sich zweckmäßigerweise
durch den Mittelsteg 3 erstrecken. In diese Bohrungen 9 können Haken eingehängt
oder eingeknöpft werden,mittels derer eine Befestigung des Haltekörpers 1 und damit
der gefalteten Gardine oder des gefalteten Vorhangs an einer an einer Wand angebrachten
Gardinen- bzw.
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Vorhangschine in unterschiedlicher Höhe möglich ist. Eine derartige
Art der Aufhängung ist insbesondere in den USA verbreitet.
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Das Befestigen einer Gardinenfalte in einem Schlitz erfolgt in der
Form, daß die gardinen- bzw. vorhangseitige Faltung 10 beispielsweise mittels eines
flachen Bleches unter Aufspreizung des oder der zugeordneten Stege 4 in den Schlitz
5 hineingedrücktwlrd. In Fig. 5 ist dargestellt, wie in einem Haltestück 1 eine
Gardine 11 mit einer zweifachen T-Faltung 10 in den Schlitzen 5 geklemmt wird. Beispielsweise
können bei einer Schlitzlänge von 50 mm, einer Schlitztiefe von ca. 4 mm und einer
Schlitzbreite von 1 mm und einer entsprechenden Stegbreite von ebenfalls 1 mm auch
relativ schwere Gardinen sicher gehalten werden.
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Eine derartige Einrichtung zum Halten und Fixieren von Falten von
Gardinen bzw. Vorhängen ist in der deutschen Patentanmeldung P 22 27 199.4-16 dargestellt,
beschrieben und beansprucht, wobei auf den Inhalt dieser Anmeldung ausdrücklich
Bezug genommen wird.
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Die Oberseite 12 des Rückenteils 2 des Haltekörpers 1 dient als Tragteil
für nachfolgend beschriebene AuShKngeeinrichtungen. In der Mittellängsachse 15 des
Haltekörpers 1 ist eine Öse 14 angeordnet, die über einen verhältnismäßig schmalen
Steg 15 mit der Oberseite 12 des Rückenteils 2 verbunden ist. In der Öse 14 ist
eine Bohrung 16 angebracht, in der in weiter unten noch zu beschreibender Art und
Weise eine Gleitrolle gehalten werden kann.
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Am oberen Ende der Öse ist eine als Gleiter dienende Platte, die seitlich,
also quer zur normalen Verschieberichtung 18 des mit einer Gardine 11 versehenen
Haltekörpers 1 in einer Schiene über die Öse vorsteht, wie sich anschaulich aus
Fig.-2 ergibt.
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An der Unterseite der Öse 14 sind zwischen deren Außenkanten und dem
Steg 15 Gleitflächen 19 ausgebildet, die eine Verschiebung des Haltekörpers quer
zu seiner normalen Verschieberichtung 18, also in Richtung des Pfeils 20 in Fig.
2, zulassen, wie weiter unten noch näher erläutert wird.
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Auf der als Tragteil dienenden Oberseite 12 des Rückenteils 2 sind
- wie sich aus Fig. 1 und 4 ergibt - symmetrisch zur Öse 14 zwei schmale Stege 21
angebracht, die an ihren oberen Enden ebenfalls als Gleiter dienende>sich quer
zur normalen Verschieberichtung 18 erstreckende Flansche 22 aufweisen. Diese Flansche
22 sind deutlich unterhalb der Platte 17 angeordnet.
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Bei dem dargestellten und beschriebenen Ausführungsbeispiel sind der
Haltekörper und die oben an ihm angebrachten Aufhängeeinrichtungen insgesamt einstückig
aus einem elastischen thermoplastischen Kunststoff hergestellt.
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In Fig. 5 ist gezeigt, wie der Haltekörper 1 mit einer in dieser Figur
nicht dargestellten Gardine mittels des an der Öse 14 angebrachten Gleiters 17 in
eine an einer Decke 23 angebrachte Schiene 24 eingesetzt werden kann. Die Schiene
weist ein etwa rechteckiges, d.h. kastenförmiges Profil auf und ist an ihrer Unterseite
mit einem Schlitz 25 versehen, durch den die Öse 14 nach unten herausragt. Die ebenfalls
als Gleiter dienenden Flansche 22 sind so weit unterhalb der als Gleiter dienenden
Platte 17 angebrach; daß sie nicht an die durch den Schlitz 25 gebildeten unteren
Flansche 26 der Schiene anstoßen, und daher eine Verschiebung des Haltekörpers 1
und damit der Gardine bzw. des Vorhangs nicht behindert.
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In den Fig. 6 und 7 ist die Verwendung zusammen mit Gleitrollen 27
dargestellt. Hierzu werden vom Dekorateur die seitlich über die Öse 14 vorstehenden
Teile der als Gleiter dienenden Platte 17 mittels einer geeigneten Kneifzange abgekniffen
und indie Öse 14 ein sich von der Bohrung 16 bis zum Außenrand der Öse erstreckender
Schlitz 28 gekniffen, so daß ein einstückig aus zwei durch eine Achse 29 verbundenes
Gleitrollen 27 bestehendes Gleitrollenpaar durch diesen Schlitz in die Bohrung gedrückt
werden kann.
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Anschließend kann gemäß Fig. 7 die Aufhängung an einer an einer Decke
25 angebrachten Schiene 30 erfolgen, deren Aufbau und Querschnitt dem der Schiene
24 praktisch gleich ist. Da bei dieser Art der Aufhängung mittels Gleitrollen 27
die als Flansche dienenden Gleiter 22 im Wege wären, werden sie mit der schon erwähnten
Kneifzange abgekniffen, so daß nur die in Fig. 6 erkennbaren Stummel übrigbleiben.
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In Fig. 8 ist dargestellt, wie in der gleichen Weise wie bei den Fig.
6 und 7 in die Bohrung 16 ein Bügel 31 eingesetzt werden kann, der an seinen beiden
oberen Enden zwei Gleitrollen 32 aufweist, mit denen eine Aufhängung einer an einer
an sich bekannten Doppel-T-Schiene 33 möglich ist.
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In den Fig. 9 und 10 ist dargestellt, wie nach Abkneifen des Steges
15, d.h. nach Entfernen des Gleiters 17 und der Öse 14 eine Aufhängung an einer
Schiene 34 mit flachem geschlitzten Kastenprofil erfolgen kann.
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In Fig. 11 ist dargestellt, wie eine fertig mit Haltekörpern 1 versehene
Gardine 11, deren Falten 10 in dem Haltekörper 1 gehalten sind, zu Lager- oder Transportzwecken
auf eine an einer Decke oder dem Dedel 35 eines Transportbehälters angebrachte Schiene
36 eingeführt werden können,
wobei die an der Unterseite der Öse
14 angebrachten Gleitflächen- 19 auf nach innen vorspringenden Flanschen 37 der
Schiene 36 aufliegen, wobei die Schiene wiederum ein kastenförmiges Profil aufweist,
das ander Unterseite geschlitzt ist. In diesem Fall kann der Haltekörper in Richtung
des Pfeils 20 (Fig. 2), also quer zu der üblichen normalen Verschieberichtung 18
verschoben werden, so daß ein sehr dichtes Lagern möglich ist, da die zwischen zwei
benachbarten Haltekörpern 1 befindlichen Stoffmengen seitlich vorstehen und die
Haltekörper nur entsprechend ihrer geringsten Breite (Breite in Fig. 2) Platz an
der Lagerschiene beanspruchen.
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Ein derartiges Lager- und Transportsystem ist in der deutschen Patentanmeldung
P 22 62 848.4-27 dargestellt, beschrieben und beansprucht. Hierauf wird ausdrücklich
Bezug genommen.
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Die oben beschriebenen und in den Zeichnungen dargestellten Aufhängeeinrichtungen
können selbstverständlich auch an anders ausgebildeten Haltekörpern angebracht werden,
mit denen Gardinen gegebenenfalls unter Fixierung von Falten gehalten werden. Insbesondere
wird diesbezüglich auf die Vorrichtung zum Raffen und Fixieren von aufzuhängendem
Gardinen- bzw.
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Vorhangstoff gemäß der deutschen Patentanmeldung P 22 55 328.
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2-16 Bezug genommen.
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- Ansprüche -