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Vorrichtung an Infusionseinrichtungen.
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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung an Infusionseinrichtungen
mit einer aufgehängten Flasche mit Infusionsflüssigkeit und einer zum Patienten
führenden Leitung.
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Erhält ein Patient eine Infusion, so wird eine Infusionsflasche an
einem Haken, einer Traverse od. dgl. mit der oeffnung nach unten aufgehängt und
durch eine Schlauchleitung od. dgl. eine Verbindung zu einer Vene des Patienten
hergestellt. Soll der Patient künstlich ernährt werden, ist es notwendig, den Inhalt
mehrerer Infusionsflaschen dem Patienten zuzuführen. Sobald eine dieser Flaschen
geleert ist und der am Flaschenauslauf befindliche Tropfbehälter ebenfalls zur Neige
geht, sollte spätestens von der Pflegeperson eine neue volle Flasche angeschlossen
werden, um den nahtlosen Übergang der Infusion sicherzustellen. Wird dieter Zeitpunkt
verpaßt, so ergibt sich eine Mehrarbeit und zwar dadurch, daß die mit Luft gefüllte
Schlau#chleitung entlüftet werden muß. Diese Mehrarbeit kann nur dann sicher vermieden
werden, wenn das Pflegepersonal wiederholt den Infusionsvorgang kontrolliert oder
beim Patienten abwartet, bis der richtige Zeitpunkt herangekommen ist. Dies bedingt
eine beträchtliche zeitliche Belastung, die sich bei einer größeren Zahl von Patienten
und einer größeren Zahl von Infusionen zu einem beträchtlichen, an sich nutzlosen
Zeitaufwand addiert.
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Die Erfindung hat es sich zur Aufgabe gemacht, eine Vorrichtung zu
schaffen, mit der es möglich ist, diesen Zeitaufwand zu vermeiden. Die Erfindung
erreicht dies dadurch, daß die Flasche an einer insbesondere elektrisch wirkenden
Schalteinrichtung hängt, die dann ein Signal auslöst, wenn die sich leerende Flasche
ein vorbestimmtes Gewicht unterschreitet. Die Schalteinrichtung kann beispielsweise
mit der ohnehin Jedem Krankenbett zugeordneten Klingeleinrichtung kombiniert werden,
so daß immer dann automatisch ein Signal für die Pflegeperson ausgelöst wird, wenn
der Zeitpunkt für
den Wechsel der Infusionsflasche herannaht. Da
die in einem Krankenhaus bzw. einer Pflegestation verwendeten Infusionsflaschen
in der Regel gleiche Größe und gleiches Gewicht aufweisen, muß das vorbestimmte
Gewicht nur einmal ermittelt werden, um eine störungsfreie Funktion der erfindungsgemäßen
Vorrichtung sicherzustellen. Es ist klar, daß dieses Gewicht so gewählt wird, daß
noch ein hinreichender zeitlicher Spielraum bis zum Wechsel der Infusionsflasche
verbleibt. Von Vorteil ist bei der Erfindung weiter, daß die Infusionstechnik, der
benützte Tropf-ßehälter usw. keinerlei Veränderung erfährt.
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Die Überlegung, der Patient könne selbst den Infusionsvorgang überwachen
und gegebenenfalls ein Signal auslösen, führt nicht oder nur in Ausnahmefällen zum
Erfolg.
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Diese Überlegung verlangt nämlich eine entsprechende Unterrichtung
des Patienten und weiter, daß der Patient zu dieser Überwachung hinreichend in der
Lage ist. Dies kann aber in der Regel nicht vorausgesetzt werden.
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Eine bevorzugte ' Ausführungsform der Erfindung ist gekennzeichnet
durch ein Befestigungselement zur Aufhängung an einer Traverse, einem Haken od.
dgl. an einem Tragelement, das mit der Flasche verbunden ist, sowie einer vorgespannten
Feder zwischen dem Befestigungselement und dem Tragelement, die bei Erreichen des
vorbestimmten Gewichtes das Befestigungselement relativ zum Tragelement bewegt und
die Schalteinrichtung betätigt. Dabei ist es günstig, wenn zwischen dem Befestigungselement
und der Trageinrichtung ein vorzugsweise einstellbarer Anschlag angeordnet ist,
der die Federdehnung begrenzt. Die Feder ist vorzugsweise eine Zugfeder, es ist
aber auch möglich, die Anordnung mittels einer Druckfeder zu verwirklichen.
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Günstig ist es, wenn das Befestigungselement über dem Tragelement
angeordnet ist und wenn beide Elemente einen gleichen Außenumfang aufweisen und
wenn die Federenden an den Umhängen der Elemente befestigt sind. Dadurch wird insbesondere
erreicht, daß die Feder mit den Elementen die Schalteinrichtungen umschließen, so
daß diese Elemente gegen eine unbeabsichtigte Beeinflussung von außen geschützt
sind.
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Für den Anschlag empfiehlt es sich, diesen zentrisch anzuordnen, wobei
insbesondere der Anschlag das eine der Elemente durchdringt.
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Eine sicher wirkende und genau einstellbare Schalteinrichtung kann
dadurch erhalen werden, daß ein Schalt stück vorgesehen wird, das mit dem einen
der beiden Elemente, insbesondere dem Tragelement, verbunden ist und das mit mindestens
einem elektrischen Kontakt am anderen Element zusammenwirkt.
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Es empfiehlt sich, wenn am Befestigungselement zwei Kontakte angeordnet
werden, die durch das Schaltstück elektrisch verbindbar sind. Um unabhängig vom
Jeweiligen Spiel immer eine exakte Schaltstellung zu erhalten, schlägt die Erfindung
vor, daß am Befestigungselement in gleichmäßiger Verteilung drei Anlage stellen
für das Schaltstück vorgesehen sind, wobei zwei der Anlagestellen von den Kontakten
gebildet werden, während die dritte Anlagestelle von einem Stützstift gebildet ist.
Das Schaltstück wird dann im Falle einer unerwünschten Verkantung ausgerichtet,
da es sich auf drei Punkten am Befestigungselement abstützen kann.
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Eine besonders einfache Ausgestaltung wird erhalten, wenn die elektrische
Zuleitung zur Schalteinrichtung im Aufhängehaken des Befestigungselementes angeordnet
wird.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung näher dargestellt.
Es zeigen: Fig. 1 einen Schnitt durch eine erfindungsgemäße Vorrichtung und Fig.
2 einen Schnitt durch die Darstellung der Fig. 1 entsprechend der Schnittlinie II
- II.
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In der Fig. 1 ist mit der Bezugsziffer 6 eine Traverse od.
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dgl. im Schnitt dargestellt, an der die erfindungsgemäße Vorrichtung
mit der Infusionsflasche 1 aufgehängt ist. Die Infusionsflasche ist nur teilweise
dargestellt.
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Die Traverse 6 kann Teil eines Gestelles sein, das am Bett des Patienten
oder auch daneben angeordnet ist. Diese Ausbildung ist bekannt.
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Der Haken 12, der an der Traverse 6 eingehängt ist, ist mit dem Befestigungselement
5 fest verbunden. Das Befestigungselement 5 wirkt mit dem Tragelement 7 zusammen
und die beiden Elemente sind in den Außenkonturen ungefähr gleich gestaltet. Zwischen
den beiden Elementen 5 und 7 erstreckt sich die Feder 8, deren Enden Je mit den
Hülsen 10 und 13 an den Befestigungselementen gehalten sind. Die Feder 8 ist eine
Zugfeder, die so vorgespannt ist, daß sie versucht, die beiden Elemente 5 und 7
einander zu nähern.
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In das Tragelement 7 ist das Schaltstück Li eingeschraubt und zwar
mittels des mit einem Gewinde versehenen Bolzens 14 und es ist klar, daß beispielsweise
zu Zwecken der Justierung durch Verdrehen des Schalt stückes 4 mit dem Bolzen 14
in dem Tragelement 7 eine Justierung des Schaltadckes 4 herbeigeführt werden kann.
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Der Bolzen 14 besitzt eine mit einem Innengewinde versehene Bohrung
15, in die von unten der Haken 16 eingeschraubt ist, an dem die Flasche 1 in an
sich bekannter Weise aufgehängt ist. Es ist klar, daß anstelle der Flasche auch
Jedes andere dem gleichen Zweck dienende Gefäß aufgehängt werden kann.
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In die Bohrung 15 ist ferner ein Bolzen 9 eingeschraubt, der durch
das Befestigungselement 5 hindurchragt und mit seinem Kopf als Anschlag dient, der
die Ausdehnung der Feder 8 begrenzt.
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Wie insbesondere aus der Fig. 2 hervorgeht, trägt die Unterseite des
Befestigungselementes 5 die beiden Schaltkontakte 2 und 3, zu denen die Leitungen
17 und i8 führen. Die beiden Leitungen sind im Inneren des Hakens 12 zusammengeführt
und die gemeinsame Leitung 19 ist beispielsweise an eine Klingel oder auch an ein
anderes Signalgerät angeschlossen.
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Die Unterseite des Befestigungselementes 5 trägt ferner noch den Stützstift
11.
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In das Schaltstück 4, das scheibenartig gestaltet ist, ist eine Kontaktschiene
20 in Form eines Ringes od. dgl. eingelassen und die Kontaktschiene 20 ist insbesondere
der#Lage der Schaltkontakte 2 und 3 angepaßt. Die Lasche 21 und die Schraube 22
dienen der Zugentlastung für das Kabel 19.
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Für den praktischen Betrieb wird die Spannung der Feder 8 bzw. der
Abstand des Schalt stückes 4 von den Kontakten 2 und 3 so gewählt, daß bei der Signalgabe
noch ein restlicher Vorrat an Infusionsflüssigkeit in der Flasche 1 enthalten ist.
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Solange noch die Flasche mehr Flüssigkeit enthält, wird das
Schaltstück
4 sicher im Abstand von den Kontakten 2 und 3 gehalten. Der Kopf der Schraube 9
liegt am Befestigungselement 5 an. Nimmt nun der Vorrat an Infusionsflüssigkeit
ab, bis die Vorspannung der Feder 5 errei-cht wird, wird sich das Tragelement mit
der Flasche 7 nach oben bewegen und im gewfinschten Zeitpunkt wird das Signal gegeben
und zwar dadurch, daß das Schaltstück 4 mit der Schiene 20 die Kontakte 2 und 3
elektrisch verbindet. Der Stützstift 11 hat dabei die Aufgabe, etwa möglichesVerkanten
der beiden Elemente gegeneinander zu eliminieren. Die ringförmige Anordnung der
Schiene 20 sichert einen Kontakt auch bei einer etwaigen Verdrehung des Schaltstückes
II gegenüber dem Befestigungselement 5 zum Zwecke der Justierung.
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Die erfindungsgemäße Anordnung kann in verschiedener Weise abgewandelt
werden, beispielsweise dadurch, daß das Tragelement über dem Befestigungselement
angeordnet und die Feder als Druckfeder ausgebildet wird. In diesem Falle würde
eine Signalgabe bei einer Trennbewegung der beiden Elemente vorgesehen werden. Die
Erfindung kann auch angewandt werden, wenn das Gefäß mit der Infusionsflüssigkeit
auf der entsprechenden Schalteinrichtung aufruht, wenn diese Anordnung auch weniger
zu bevorzugen ist.
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Beim praktischen Gebrauch der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist gefunden
worden, daß eine sehr exakte Signalgabe erreichbar ist. Die Schwankungen im Gewicht
der verschiedenen Flaschen sind hinreichend gering, um vernachlässigt werden zu
können, desgleichen etwaige Einflüsse der Lage des Infusionsschlauches..