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Lüster mit in eine raumsparende Lage drehbaren Lüsterarmen Die Erfindung
bezieht sich auf einen Lüster mit wenigstens drei von der geraden Ausbildungsform
zumindest teilweise abweichenden, an einem Tragteil in bestimmten Winkelabständen
angeordneten Lüsterarmen und einen mit dem Tragteil lösbar verbundenen Lüsterpendel,
dessen für mindestens je eine Lichtquelle vorgesehene Lüsterarme zum Zwecke des
Transports und der Lagerung in eine raumsparende Lage drehbar sind.
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Die Lüster besitzen oft weit ausladende, mit dem Lüsterpendel verbundene
Arme, die einen großen Raum beanspruchen und daher ihre Lagerung beim Erzeuger und
Händler erschweren, vor allem aber die Verpackungs- und Transportkosten, besonders
bei Exportlieferungen, beachtlich erhöhen.
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Es wurden bereits verschiedentlich Leuchten bzw. Lüster bekannt, deren
Arme mit Hilfe von Gelenken an die Tragstange heranklappbar ausgebildet und dadurch
in eine raumsparende Lage drehbar sind. Das Umlegen der Arme erfolgt dabei in vertikalen
Ebenen. Eine nennenswerte raumsparende Lage der Arme wird jedoch in diesem Falle
nur dann erreicht, wenn es sich um Lüster mit in horizontaler Richtung sich erstreckenden,
geraden Armen handelt. Weisen die Lüsterarme aber z. B. starke Krümmungen auf, dann
läßt sich ein besonderer Vorteil durch das Heranklappen der Lüsterarme an die Pendelstange
durch diese bekanntgewordenen Konstruktionen nicht erzielen. Eine Ausbildung der
Lüster mit unmittelbar in vertikaler Richtung sich nach unten erstreckenden Armen
lassen die in Frage stehenden Konstruktionen überhaupt nicht zu. Es wurden auch
elektrische Zugleuchten bekannt, bei denen die Glühlampen gleichfalls an in vertikalen
Ebenen verschwenkbaren Armen angeordnet sind, welche an einem im Zugleuchtenkörper
auf und nieder beweglichen Führungsstück beweglich und nebeneinanderliegend in den
Zugleuchtenkörper einschiebbar sind, so daß die Glühlampen in verschiedene Höhenlagen
gebracht werden können. Bei dieser Zugleuchtenkonstruktion lassen sich die Leuchtenarme
nur dann aus einer radial nach außen stehenden in eine raumsparende Lage bringen,
wenn sie eine gerade Ausbildungsform aufweisen. Bei Leuchten mit von der geraden
Ausbildungsform abweichenden Armen läßt sich auch durch diese Konstruktion eine
raumsparende Zusammenlegung der Lüsterarme nicht erreichen.
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Es sind auch Vorrichtungen zum Anbringen von vorzugsweise elektrischen
Lichtquellen auf Gefäßen, wie Vasen, Schalen od. dgL, bekanntgeworden, bei denen
der Träger der Lichtquelle aus mehreren von einem gemeinsamen Mittelstück ausgehenden,
an dem Mündungsrand des Gefäßes angreifenden, von der geraden Ausbildungsform teilweise
abweichenden Armen besteht, die um eine exzentrisch gelegene Achse in waagerechter
Ebene schwenkbar gelagert und mittels einer auf dem Mittelstück angeordneten, mit
Randausschnitten zum Durchgang der Arme versehenen drehbaren und feststellbaren
Kappe gemeinsam verstellbar sind. In eine nennenswerte raumsparende Lage lassen
sich die Arme der Leuchte auch gemäß dieser konstruktiven Lösung nicht bringen.
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Ziel der Erfindung ist ein Lüster, bei dem auch seine von der geraden
Ausbildungsform abweichenden, z. B. stark gekrümmten Arme für Transport und Lagerzwecke
in eine raumsparende Stellung drehbar sind.
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Erreicht wird dies erfindungsgemäß dadurch, daß die Lüsterarme in
an sich bekannter Weise je mit innerhalb von Radialebenen zur Achse des Lüsterpendels
gelegenen Dreh- oder Schwenkachsen ausgestattet, durch ein in an sich bekannter
Weise gemeinsames Verriegelungsorgan in ihrer gegenseitigen Winkellage festlegbar
und nach dem Lösen von diesem Verriegelungsorgan in im wesentlichen zueinander parallele
Ebenen zusammenklappbar sind.
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Vorteilhafterweise sind die einzelnen Lüsterarme unabhängig voneinander
in eine raumsparende Stellung dreh- bzw. verschwenkbar.
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Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung sind die Dreh bzw. Schwenkachsen
der Lüsterarme im wesentlichen parallel zur Achse des Lüsterpendels
angeordnet.
Nach anderen Erfindungsmerkmalen sind die Lüsterarme um die Achse ihrs vom Tragteil
gehaltenen Endteiles drehbar gelagert oder um eine quer zur Achse ihres am Tragteil
befestigten Endteiles gelegene Schwenkachse bewegbar.
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Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung werden nachstehend
an Hand von sechs zeichnerisch dargestellten Ausführungsbeispielen erläutert. Dabei
zeigt Fig. 1 den Schnitt durch einen Lüster mit vertikal angeordneten Armen, Fig.
2 Einzelheiten aus Fig. 1 in Draufsicht, Fig. 3 den Schnitt durch zwei weitere,
je zur Hälfte dargestellte Ausführungsformen mit horizontal angeordneten Lüsterarmen,
Fig. 4 den Schnitt durch eine vierte Ausführungsform, die Fig. 5 wieder Einzelheiten
zu Fig. 4 in Draufsicht und Fig. 6 und 7 schematische Darstellungen der Lüsterarme
1 vor und nach ihrer Verdrehung, Fig. 8 einen Längsschnitt durch eine fünfte Ausführungsform,
Fig. 9 einen Querschnitt nach den Linien IX-IX in Fig. 8, Fig. 10 einen Längsschnitt
durch eine sechste Ausführungsform des Erfindungsgegenstandes und Fig. 11 eine Druntersicht
dieser Ausführungsform im verkleinerten Maßstab, teilweise im Schnitt.
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Bei dem in Fig.1 dargestellten Lüster sind sechs radial im gleichen
Abstand voneinander angeordnete Lüsterarme 1 mit ihren Endteilen in einer kreisförmigen
Tragplatte 2, senkrecht zu dieser, drehbar gelagert. Die Lüsterarme 1, deren gelagerte
Enden vorzugsweise mit einem Gewinde versehen sind, werden durch zu beiden Seiten
der Tragplatte 2 aufgeschraubte Stellringe 3 gegen axialen Verschub gesichert. Die
Tragplatte 2 ist in bekannter Weise an den mit einem Gewinde versehenen Endteil
eines Lüsterpendels 4 mit Hilfe einer aufgeschraubten, als Lüsterbock 5 ausgebildeten
Muffe, eines in den Lüsterbock 5 eingeschraubten Nippels 6 und eines Stellringes
7 befestigt. Die vorzugsweise aus Rohren hergestellten Lüsterarme 1 sind, wie die
Fig. 2 zeigt, am Ende des gelagerten Teiles mit einem Schlitz 8 versehen. Eine ebenfalls
in Fig. 2 in Draufsicht gezeigte Platte 9 weist in der Mitte eine den Durchtritt
des Lüsterbockes 5 gestattende Öffnung auf und ist am Umfang mit radial im gleichen
Abstand voneinander angeordneten Nasen 10 ausgestattet, deren Anzahl jener der Lüsterarme
1 entspricht und die so ausgebildet sind, daß sie zugleich in die Schlitze 8 derselben
einrasten, wenn die Platte 9 in Richtung der Lüsterarme 1 am Lüsterbock 5 verschoben
wird, und die nach ihrem Einrasten eine Verdrehung der Lüsterarme 1 verhindern.
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Bringt man jedoch die Nasen 10 der Platte 9 durch Ausheben und Verdrehen
derselben zwischen die einzelnen Lüsterarme 1, dann sind diese nicht mehr gesperrt
und können verdreht werden. Der in Fig. 1 dargestellte Lüster besitzt weiter einen
Mittelkörper, der sich aus einer unteren Abdeckschale 11 und einer oberen Abdeckschale
12 zusammensetzt. Die obere Abdeckschale 12 ist mit ihrer mittleren Öffnung über
das untere Ende der Pendelstange 4 geschoben, stützt sich auf der oberen Stirnfläche
des Lüsterbockes 5 ab und wird mit Hilfe eines auf die Pendelstange 4 aufgeschraubten
Stellringes 13 festgehalten. Die untere Abdeckschale 11 hat vorzugsweise eine der
oberen entsprechende Form, besitzt ein mittleres Loch, welches dem Nippel 6, sowie
weitere Löcher, welche den Lüsterarmen 1 Durchtritt gestatten und ihnen die Möglichkeit
einer zusätzlichen Abstützung geben. Die untere Abdeckschale 11 wird mit Hilfe einer
am Ende des Nippels 6 aufgeschraubten überwurfmutter 14 so gegen die
obere Abdeckschale 12 gedrückt, daß sich die freien Ränder der beiden Abdeckschalen
berühren und einen einheitlichen geschlossenen Mittelkörper bilden.
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Werden die Pendelstange 4 und der Stellring 13 mit dem Nippel 6, dem
Stellring 7 und der überwurfmutter 14 vertauscht, erhält man einen Lüster, bei dem
die Lüsterarme 1 auf der Lüsterpendelseite in den Mittelkörper einmünden.
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Zum Zwecke einer Raumeinsparung werden die Arme des an Hand der Fig.
1 beschriebenen sechsarmigen Lüsters am günstigsten nach der in Fig. 7 gezeigten
schematischen Darstellung so verdreht, daß drei benachbarte Arme in einer Richtung
und die übrigen Arme in der entgegengesetzten Richtung zu liegen kommen. Die Verdrehung
sämtlicher Lüsterarme in eine Richtung wird in der Fig. 6 an Hand eines Ausführungsbeispieles
mit drei Lüsterarmen schematisch dargestellt. In Fig. 3 der Zeichnung sind je zur
Hälfte zwei Ausführungsformen eines Lüsters mit horizontal angeordneten Armen dargestellt,
die um eine quer zur Achse ihres Endteiles gelegene Schwenkachse bewegbar sind.
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Bei dem auf der rechten Hälfte der Fig.3 dargestellten Lüster liegen
die Lüsterarme 1 auf einer Tragplatte 2' horizontal auf und sind um Schrauben 15
verschwenkbar. Die Tragplatte 2' ist an der Pendelstange 4' in ähnlicher Weise wie
in Fig. 1 mit Hilfe eines Lüsterbockes 5', eines Nippels 6' und eines Stellringes
7' befestigt. Der Mittelkörper wird durch eine untere Abdeckschale 11' und eine
obere Abdeckschale 12' gebildet, wobei mit letzterer an der Innenseite eine weitere
Schale 16 verdrehungssicher verbunden ist. Die oberen Abdeckschalen 12',16 sind
so geformt, daß sie im aufgesetzten Zustand die Lüsterarme 1 zum Zwecke ihrer verdrehungssicheren
Lagerung an zwei Stellen umfassen (s. strichlierte Linien).
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Bei der auf der linken Hälfte der Fig. 3 gezeigten Ausführungsform
sind die Lüsterarme 1" um einen Splint 17 auf der Tragplatte 2" verschwenkbar angeordnet.
Der Mittelkörper wird durch eine untere Abdeckschale 11" und eine obere Abdeckschale
12" gebildet, wobei letztere so geformt ist, daß sie im aufgesteckten Zustand die
Lüsterarme 1" zum Zweck ihrer verdrehungssicheren Lagerung in der Längsrichtung
teilweise einhüllen. Auch hier deutet die strichlierte Linie die Ausbildung der
oberen Abdeckschale 12" an.
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Lüftet man die Stellschraube 13' und die überwurfmutter
14' bzw. 14", so können die oberen Abdeckschalen 12', 16 bzw. 12"
und die unteren Abdeckschalen 11' bzw. 11" abgeschoben werden, wodurch die Arme
1' bzw. 1" frei werden und verschwenkt werden können.
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Fig. 4 zeigt einen Lüster, bei dem die Lüsterarme 1"' gegen die Pendelstange
4"' schwach geneigt sind. Die Lüsterarme 1"' sind bei dieser Ausführungsform in
einem Teil des Mittelstückes, und zwar in einer mit Löchern versehenen unteren Abdeckschale
11"' gelagert, die mit Hilfe eines Lüsterbockes 5"', eines Nippels 6"' und einer
überwurfmutter
14"' mit einem Lüsterpendel 4"' verbunden ist. Die
Lüsterarme 1"' ragen mit ihren freien Enden durch die Löcher der unteren Abdeckschale
11"' in den Schalenraum. Eine kreisförmige Platte 18, die an ihrem Umfang
im gleichen Abstand voneinander so viele halbkreisförmige Ausnehmungen aufweist,
wie der Lüster Arme 1" besitzt, wird in einigem Abstand von der Abdeckschale
11 "' in einer solchen Weise zwischen die Lüsterarme 1"' gebracht, daß diese in
die Ausnehmungen der Platte 18 einrasten. Wird eine Schraube 19, welche durch die
Mitte der Platte 18 und der 17berwurfmutter 14"' führt und in den Nippel 6"' eingeschraubt
ist, angezogen, dann werden die Lüsterarme 1"' einerseits gegen die Lochwandungen
ihrer als Tragteil dienenden Abdeckschale 11"', anderseits gegen einen auf der anderen
Seite der Platte 18 angeordneten und die Lüsterarrne 1"' umschließenden Ring
20 gepreßt und durch Klemmwirkung festgehalten. Zur Sicherung der Lüsterarme
1"' gegen eine Verdrehung sind ihre freien Enden, ähnlich der in den Fig. 1 und
2 gezeigten Ausführung, mit Schlitzen 8"' und eine Platte 9"' mit Zähnen 10"', welche
in die Schlitze eingeschoben werden, versehen (s. Fig. 5). Nach Lockerung der Schraube
19 und Abheben der Platte 9"' sind die Lüsterarme 1"' wieder verdrehbar und können
in die gewünschte Lage gebracht werden.
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Zum Unterschied von den in den Fig. 1 bis 7 dargestellten Ausführungsbeispielen,
die eine gemeinsame Arretierung sämtlicher Lüsterarme und ebenso eine gemeinsame
Lösung derselben vorsehen, wird die Arretierung der Lüsterarme bei dem in den Fig.
8 und 9 dargestellten Ausführungsbeispiel einzeln vorgenommen. Ebenso erfolgt hier
auch die Lösung der Arretierung jedes Lüsterarmes einzeln, z. B. durch Lüftung einer
Schraubenmutter, was besonders deshalb einen Vorteil mit sich bringt, weil die Lösung
der Arretierung nur bei jenen Armen zu erfolgen braucht, deren Verdrehung erforderlich
bzw. erwünscht ist.
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Bei den in Fig. 8 und 9 gezeigten Ausführungsbeispielen ragen die
mit einem Außengewinde 21 versehenen freien Enden der Lüsterarme 1 durch kreisförmige
Ausnehmungen der Tragplatte 2 hindurch und werden an ihrer oberen Seite mit Hilfe
von Schraubenmuttern 22 festgehalten. An der unteren Seite der Tragplatte 2 schließt
eine mit Kupplungselementen 23 versehene Verdegelungsplatte 9 koaxial an. Im vorliegenden
Falle sind die Kupplungselemente 23 quadratische Ausnehmungen, in welche das als
Vierkant ausgebildete und auf den Lüsterarm 1 angebrachte Kupplungselement 24 einrastet.
Die Kupplungselemente 24 dienen zugleich auch als Gegenlager, wenn die Klemmstellung
der Armtragteile mit Hilfe der Schraubenmuttern 22 herbeigeführt wird.
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Bei dem in den Fig. 10 und 11 dargestellten Ausführungsbeispiel sind
die von den Lüsterarmen abstehenden Kupplungselemente als Querstifte 25 ausgebildet,
die senkrecht zu den Achsen der Lüsterarme 1 durch diese hindurchragen und mit den
Kupplungselementen 26 an der Verriegelungsplatte 9 zusammenwirken.