DE2312011A1 - Loesbare container-verriegelung - Google Patents
Loesbare container-verriegelungInfo
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Description
VULCAN STEEL FOUNDRY CO., eine Gesellschaft nach den Gesetzen des Staates Californien. 2909 Chapman, Oakland,
Californien (V. St. A.)
Lösbare Container-Verriegelung
Der Containertransport, insbesondere mit seegehenden Schiffen, gewinnt infolge der mit ihm zu erzielenden
wirtschaftlichen Erfolge immer mehr an Bedeutung. Die Container mit einer Länge von ungefähr 3 bis 12 m und
einer Breite und Höhe von ungefähr 2,4 m sind beim Transport aufeinander gestapelt. Beim Aufeinanderstapeln der
Container bis zu ihrer vollen Stapelhöhe werden Positionierungskegel in Eckbeschläge der Container eingeführt,
um jeden Container exakt zu dem darunter liegenden Container auszurichten.
Während des Transportes sind die Container Schwingungs-,
Schaukel-, Roll- und Stampf-Bewegungen ausgesetzt; daher ist es erforderlich , die Container im Stapel gegeinander
zu verriegeln.
Dem Stand der Technik gemäß wird jeder Container auf die Positionierungskegel gesetzt und dann mit diesen Verstiftet.
Dies erfordert langwierige Handarbeit oft in gefährlichen Höhen und ist zeitraubend und teuer. Um die
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Wirtschaftlichkeit des Container-Transportes zu verbessern,
werden benachbarte Containerstapel dichter nebeneinander
angeordnet, so daß z.B. nur noch ein Spalt von ungefänr 25 nun zwischen benachbarten Containerstapeln
besteht. Dadurch reicht der zur Verfügung stehende Freiraum zum Verstiften der Container in der üblichen
Weise nicht mehr aus.
Aufgabe der Erfindung ist, eine Containerverriegelung vorzuschlagen, die an allen see- oder landgehenden grossen
Transport-Containerarten einsetzbar ist, um die Container in einem Stapel miteinander zu verriegeln und um
den untersten Container auf der Ladefläche zu verriegeln, selbst dann wenn der Abstand zum benachbarten Containerstapel
nur ungefähr 25 mm oder weniger beträgt.
Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung ein Con-.tainer-Verriegelurigsgerät
mit einem zentralen Körper, mit einer länglichen oberen und unteren Erhebung und mit einem
Mittelteil zur Unterstützung des Containers vor. Der Mittelteil besitzt eine zwischen den Erhebungen angeordnete
seitliche Öffnung. Die Enden der Erhebungen sind mit miteinander fluchtenden, weitgehend zylindrischen Öffnungen
und mit miteinander fluchtenden Einschnitten ausgerüstet. Über der oberen Erhebung ist ein .Verriegelungskegel angeordnet; er besitzt eine einem Querschnitt der
oberen Erhebung komplementäre Basis. Von der Basis ragt ein Schaft durch die Öffnungen abwärts bis unter ein unteres
Ende der unteren Erhebung; sein Durchmesser ist dem Durchmesser der zylindrischen Öffnungen komplementär.
Unter der unteren Erhebung erstreckt sich.vom Schaft aus
in seitlicher Richtung ein Flansch. Seine Konfiguration ist der Konfiguration der Einschnitte der öffnungen komplementär,
so daß sich der Schaft und der Kegel aus den öffnungen herausziehen läßt, wenn der Flansch mit den
Einschnitten fluchtet. An dem Schaft ist ein Handgriff befestigt; er ragt derart durch die seitliche öffnung
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seitlich vom Schaft weg, daß sich mit seiner Hilfe der Schaft und der Kegel um die Achse der Öffnungen aus einer
unverriegelten Position, in der die Basis mit der oberen Erhebung fluchtet, in eine verriegelte Position,
in der die Basis relativ zur oberen Erhebung so versetzt ist, daß der Kegel im Einschnitt angeordnet ist, wenn
die obere Erhebung in die Öffnung des Eckbeschlages ragt, drehen läßt. Dadurch ist der Container mit dem zentralen
Körper verriegelt. Ferner sind Einrichtungen vorgesehen, zum lösbaren Befestigen der unteren Erhebung in dem Eckbeschlag
eines unteren Containers oder einer Ladefläche gegen vertikale Bewegungen.
Der zentrale Körper hält die Container in vertikaler Richtung in einem Abstand von ungefähr 25 bis 50 mm;
dies ist zulässig, da eine geringe Vergrößerung der Gesamtstapelhöhe
der Container die Ladekapazität des Schiffes nicht nachteilig beeinflußt. Der beweglich Container-Verriegelungskegel
wird mit dem an der Schmalseite der Container angeordneten Handgriff betätigt. Zwischen
den schmalen Stirnseiten der Containerstapel besteht ein nennenswerter Abstand,so daß ausreichend Freiraum für die
Handgriffe und den Zugang zur Betätigung der Handgriffe
zur Verfügung steht.
Die erfindungsgemäße Container-Verriegelung ist robust,
konstruktiv einfach und daher billig. Sie bewirkt die zum Stapeln der Container erforderliche Ausrichtfunktion
durch den drehbaren Kegel. Nachdem der oberste Contais ner positioniert worden ist, dient der Kegel gleichzeitig
als Container-Verriegelung. Die bisher erforderliche langwierige Handarbeit, das Einsetzen von Stiften
in unzugänglichen Positionen und in gefährlichen Höhen und die beträchtlichen Kosten werden hierdurch eleminiert.
Dadurch verbessert die Erfindung die Wirtschaftlichkeit des gegenwärtigen Containertransportes.
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Die Erfindung ist nachstehend anhand einer in den Zeichnungen
dargestellten Ausführungsform ausführlüi beschrieben.
Es zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht von zwei vertikal
aufeinander gestapelten, durch eine Ausfiürrtungsform
der erfindungsgemäßen Container-Verriegelung miteinander verbundenen Containern;
Fig. 2 einen Querschnitt einer Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Container-Verriegelung;
Fig. 3 einen Längsschnitt der Container-Verriegelung
gemäß Fig. 2;
Fig. 4 einen Grundriß der Container-Verriegelung in ihrer unverriegelten Position;
Fig. 5 einen Grundriß ähnlich Fig. 4 der Container-Verriegelung jedoch in ihrer Verriegelungsposition;
Fig. 6 eine Unteransicht der erfindungsgemäßen Container-Verriegelung
gemäß Fig. 2;
Fig. 7 einen Grundriß des Hauptkörpers der Container-Verriegelung,
deren Ausricht- und Verriegelungs-Kegel entfernt ist;
Fig. 8 eine fragmentarisch Frontansicht der Container-Verriegelung
gemäß Fig. 4;
Fig. 9 eine fragmentarische Ansicht des unteren Endes
der Container-Verriegelung, die die Position der den Kegel in dem Hauptkörper haltenden
Flansche in der unverriegelten Position gemäß Fig. 4 zeigt;
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Fig. 10 eine fragmentarische Ansicht ähnlich Fig. 9,
die jedoch die Position der Flansche in der Verriegelungsposition gemäß Fig. 5 zeigt.
Gemäß Fig. 1 sind mehrere Transport- oder Lager-Container 10 in einem Stapel 12 übereinander angeordnet. Die
Container haben die üblichen Abmessungen d.h. einen Querschnitt von ungefähr 2,4 χ 2,4 m und eine Länge
von ungefähr 3 bis 12 m. Die Container ruhen auf einer Ladefläche 14 eines Containerschiffes 16 o.dgl.. jeder
Container besitzt obere und untere Eckbeschläge 18, die
mit vertikal orientierten länglichen Öffnungen 20 ausgerüstet sind. Die öffnungen 20 besitzen parallele Seitenkanten
21 und gekrümmte Endkanten 22. Eine aufrecht stehende Container-Verriegelung 24 verbindet jedes Paar benachbarter
Eckbeschläge miteinander. Ein Unterteil 26 jeder Container-Verriegelung 24 ist mit dem unteren Container
oder mit der Ladefläche verbunden, während ein Oberteil 28 den oberen Container relativ zum benachbarten unteren
Container ausrichtet und die beiden Container gegen horizontale Bewegungen relativ zueinander sichert. Die Erfindung
besitzt ferner Verriegelungseinrichtungen 30, die die Container gegen vertikale Bewegungen relativ
zueinander sichert.
Gemäß Fig. 2 bis 8 besitzt die Verriegelung 24 einen Mittelteil 32 mit parallelen oberen und unteren Stirnflächen
34 und 36. Eine obere Erhebung 38 besitzt einen dem
Umriß der länglichen Öffnung 20 des Eckbeschlages komplementären Umriß und endet in einer oberen ebenen Stirnfläche
40.
Eine untere Erhebung 42 ragt von der unteren Stirnfläche 36 des Mittelteiles 32 mit der oberen Erhebung 38
axial fluchtend abwärts; sie besitzt einen weitgehend
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rechteckigen, durch zwei Paare diagonal einander gegenüberliegender,
paralleler Seiten 44 und 46 definierten Querschnitt. Das erste Seitenpaar 44 ist den Seiten 48
der oberen Erhebung 38 parallel; das zweite Seitenpaar
46 ist relativ zum ersten Seitenpaar um einen Winkel von
mindestens ungefähr 30 °, vorzugsweise jedoch ungefähr 45 ° versetzt. Ein das untere Ende 56 der unteren Erhebung
42 definierender Flansch 50 ragt von dem ersten Seitenpaar 44 in Verlängerung des und vorzugsweise parallel
zum zweiten Seitenpaar 46 seitlich nach außen.
Der Mittelteil 32 und die obere und untere Erhebung 38 und 42 sind vorzugsweise hohle, dickwandige Gußteile
o.dgl. Der Mittelteil 32 selbst besitzt eine vertikale Seitenwand 52, die sich über drei seiner Seiten erstreckt
und unmittelbar vor der vierten Seite endet, so daß eine offene Seite oder ein langgestreckter Schlitz 54 entsteht,
der von außen Zugang in das innere des Mittelteiles 32 gewährt. Gemäß Fig. 8 ist der Schlitz 54 normal
zur Längsachse der oberen Erhebung 38 angeordnet. Das Ende 40 der oberen Erhebung 38 und das Ende 56 der unteren
Erhebung 42 sind mit miteinander fluchtenden, zylindrischen Öffnungen 58 ausgerüstet, die Einschnitte 60 besitzen,
deren Zweck nachfolgend ausführlich beschrieben wird.
Ein Container-Ausricht- und Verriegelungselement 62 besteht aus einem Kegel 64 und einem mit dem Kegel 64 integralen
Schaft 66, der von einer Kegelbasis -68 abwärts ragt. Der Umriß der Kegelbasis 68 ist deckungsgleich zum
Umriß des Querschnittes der oberen Erhebung 38. Der Schaft 66 ist in den Öffnungen 58 gelagert. Ein unteres Ende
des Schaftes 66 besitzt gemäß Fig. 9 und 10 ein Paar einander gegenüberliegend angeordneter, sich nach der
Seite erstreckender Flansche 70 , die so dimensioniert sind, daß sie durch die Einschnitte 60 der zylindrischen
öffnungen 58 passen.
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■ν _
Am Schaft 66 ist weitgehend mittig ein horizontaler, aus dem Schlitz 54 herausragender Handgriff 72 befestigt.
Der Handgriff 72 läßt sich außerhalb des Mittelteiles 32 ergreifen und von einem Ende 74 zum anderen
Ende 76 des Schlitzes 54 schwenken. Auf diese Art läßt sich der Kegel 64 aus einer Position,in der er gemäß Fig.
4 mit der oberen Erhebung 38 fluchtet, um einen Winkel von vorzugsweise 90 ° in eine Position drehen, in der
er gemäß Fig. 5 rechtwinklig zur oberen Erhebung 38 steht.
Der Handgriff 72- ist vorzugsweise unlösbar mit dem Schaft. 66 verbunden; z.B. wird der Schaft 66 zunächst in die Öffnungen
56 eingeführt und dann das Ende des Handgriffes 72 in eine geeignete Bohrung im Schaft 66 eingeschweißt.
Alternativ kann der Handgriff in den Schaft 66 eingeschraubt oder auf eine andere Art lösbar mit dem Schaft
66 verbunden sein.
Gemäß Fig. 9 und 10 sind die Flansche 70 am unteren Endes des Schaftes 66 relativ zum Kegel 64 um einen bestimmten
Winkel versetzt, z.B. um ungefähr 15 bis 30 °. Die Winkelversetzung der Flansche 70 liegt in Richtung der
Drehbewegung des Kegels 64 aus seiner fluchtenden Position gemäß Fig. 4 in die rechtwinklige Position gemäß
Fig. 5. Die Flansche 70 sind in einem Abstand von der Kegelbasis 68 angeordnet, der geringfügig größer ist, als
der Abstand zwischen dem Ende 40 der oberen Erhebung und dem Ende 56 der unteren Erhebung 42, so daß die
Flansche unterhalb des unteren Endes 56 der unteren Erhebung
42 angeordnet sind. Dadurch sind während des normalen Betriebes des Verriegelungselementes 62 innerhalb
der durch die Schlitzenden 74 und 76 gesetzten Drehbegrenzungen die Flansche 70 immer relativ zu den Einschnitten
60 der Öffnungen 58 versetzt. Durch diese Anordnung sind der Kegel 64 und der Schaft 66 wirksam im
Mittelteil 32 und den Erhebungen 38 und 42 befestigt.
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Punktionsgemäß wird die erfindungsgemäße Container-Verriegelung 24 gemäß Fig. 2 bis 10 auf einen oberen
Eckbeschlag 18 eines Containers (oder auf einen konstruktiv gleichen Beschlag einer Schiffsladefläche 14) ' ,
aufgesetzt und um ihre vertikale Achse gedreht, um, ihre
Seiten 46 mit der länglichen Öffnung 20 des Eckbeschlages 18 auszurichten. Nachdem die Verriegelung 24 so positioniert
worden ist, wird der Mittelteil 32 relativ zu den Seiten des Containers um denjenigen Winkel verdreht,
um den die Seiten 44 gegenüber den Seiten 46 der
unteren Erhebung 42 versetzt sind. Danach wird die Verriegelung
24 in den Eckbeschlag 18 abgesenkt, bis die Unterseite 36 des Mittelteiles 32 auf dem Eckbeschlag
18 aufliegt. Die Seiten 4,4 der unteren Erhebung 42 sind relativ zu den Längsseiten 21 der Öffnung 20 des Eckbeschlages
13 winklig geneigt, so daß sie das Absenken der Verriegelung 24 nicht behindern. Danach wird die
Verriegelung 24 gedreht, bis das zweite Seitenpaar 44 der unteren Erhebung 42 an den Seiten 21 der öffnung
des Eckbeschlages 18 anliegen. Dadurch ist die Verriegelung 24 gegen vertikale und horizontale Bewegungen
relativ zum unteren Eckbeschlag 18 gesichert und der Mittelteil 32 zum Eckbeschlag 18 ausgerichtet.
Gemäß Fig. 4 steht der Handgriff 72 am rechten Ende
des Schlitzes 54, um den Kegel 64 mit der oberen Erhebung 38 auszurichten. Danach wird der nächste Contai-v
ner abgesetzt. Dabei dringt der Kegel 64 in die längliche öffnung 20 des unteren Eckbeschlages 18 ein, so
daß der Container bei seiner weiteren Abwärtsbewegung automatisch zur oberen Erhebung 38 ausgerichtet wird,
bis die Unterseite des Eckbeschlages 18 des oberen Containers
auf der Oberseite 34 des Mittelteiles 32 aufliegt. In dieser Position ist das Ende 40 der oberen
Erhebung 38 derart zum Eckbeschlag 18 ausgerichtet,daß es sich knapp oberhalb einer ebenen Oberfläche 78 des
Eckbeschlages !& toaCiadefc^ &k der die öffnung 20 endet.
Die Oberfläche 78 definiert einen Einschnitt 80 des Eckbeschlages 18. Ein Operateur bewegt nun den Handgriff
72 vom rechten Ende 76 zum linken Ende 74 des Schlitzes 54. Dadurch werden der Schaft 66 und der Kegel 64 um
90 ° gedreht, so daß der Kegel 64 rechtwinklig zur oberen Erhebung 38 positioniert ist und diejenigen Teile
des Kegels 64, die sich über den Umriß der oberen Erhebung 38 erstrecken in den Einschnitt 80 des Eckbeschlages
18 ragen. Da der Schaft 66 durch die Flansche 70 an seinem unteren Ende gegen axiale Bewegungen gesichert
istjistnun auch der obere Container gegen vertikale Bewegungen realtiv zum Mittelteil gesichert; da
ferner der Mittelteil 32 gegen vertikale Bewegungen relativ
zum unteren Eckbeschlag 18 gesichert ist, ist der obere Container auch gegen vertikale Bewegungen relativ
zum unteren Container gesichert. Auf diese Art werden alle Relativbewegungen zwischen den Containern verhindern.
Um eine zufällige Verdrehung des Kegels 64 und des Schaftes
66 und damit ein Lösen der Container-Verriegelung zu
verhindern, ist der Handgriff 72 aus einem relativ elastischen Material, z.B. einer Stahlstange, gefertigt und
dicht an einer unteren Seite 82 des Schlitzes 54 angeordnet. Auf dem normalen Weg des Handgriffes 72 zwischen den
Schlitzenden 74 und 76 ist jedem Schlitzende benachbart je ein Sperrblock 84 angeordnet. Die Blöcke 84 sind mit
Abstand von den Schlitzenden 74 und 76 angeordnet, so daß vertikale Wände der Blocke 84 Ruhepositionen für den
Handgriff 72 definieren. Die einander zugekehrten Seiten der Blöcke 84 sind von der Oberseite des Blockes zur unteren
Schlitzseite 82 hin geneigt.
Wenn sich der Handgriff 72 in einer Ruhepoeition 86 befindet,
ist er gegen Bewegungen im Schlitz 54 blockiert. Dadurch ist der Kegel 64 entweder in seiner ausgerichteten
oder in seiner rechtwinkligen Position gemäß Fig.4 309838/0495
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und 5 blockiert. Um den Kegel freizugeben und um ihn in
seine andere Position zu bewegen, muß der Operateur das freie Ende des Handgriffes 72 ergreifen und aufwärts bewegen,
so daß der Handgriff 72 elastisch ausgelenkt wird, bis er von der Oberfläche 90 des Blockes 84 freikommt.
Danach kann der Operateur den Handgriff 72 wieder freigeben und seitlich bis ans andere Ende des Schlitzes
54 bewegen. Dabei gleitet der Handgriff 72 zunächst die geneigte Seite 88 des ersten Blockes 84 hinab und danach
die geneigte Seite 88 des zweiten Blockes 84 wieder hinauf, so daß der Handgriff 72 wieder automatisch
elastisch ausgelenkt wird. Danach schnappt der Handgriff 72 automatisch in die andere Ruheposition 86, so daß
der Kegel 64 in seiner anderen Stellung blockiert ist. Diese Schnappbewegung ist äußerst wichtig, da sie dem
Operateur physisch und akustisch anzeigt, daß er den Handgriff 72 ausreichend weit bewegt hat, so daß er
'blockiert ist. Dadurch wird eine nachlässige Freigabe des Handgriffes kurz vor seiner blockierten Ruheposition
verhindert. "
Die Erfindung besteht also in einer Vorrichtung zur lösbaren Verriegelung großer, für den Seetransport geeigneter,
vertikal gestapelter Fracht-Container miteinander. Ein zwischen den Containern angeordneter und mit einem
Kegel ausgerüsteter Körper hält die Container auf Abstand zueinander. Der Kegel ist mittels eines durch eine
schlitzartige, horizontale öffnung in einer Seite des
Körpers ragenden Handgriffes aus einer Offen-Position in eine Verriegelungs-Positiosi schwenkbar, in der er
mit einem Einschnitt in den Eckbeschlägen des Containers zum Eingriff kommt. Der Körper ist ferner mit Einrichtungen
zur Befestigung an einem Eckbeschlag des unteren Containers ausgerüstet, die mindestens dann wirksam sind,
wenn der Kegel den oberen Container relativ zu dem Körper verriegelt.
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Claims (17)
1.) Vorrichtung zum Befestigen eines Eckbeschläge mit je einer hinterschnittenen länglichen öffnung aufweisenden
Containers auf einer ebenfalls solche öffnungen aufweisenden Ladefläche oder einem anderen Container, mit einem den
Container abstützenden Flansch, der zwei entgegengesetzte und in die Öffnungen der jeweils miteinander zu verbindenden
Beschläge einfahrbare Ansätze aufweist, und mit einer Ausricht- und Verriegelungseinrichtung mit einem Schaft/
der mittels eines Handgriffs gegenüber dem Flansch und den Ansätzen verdrehbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die
Ausricht- und Verriegelungseinrichtung aus einem einzigen, an einem Ende des Schaftes (66) angebrachten Verriegelungselement
(62) besteht, und daß der diesem Element gegenüberliegende Ansatz (42) zwei parallele entgegengesetzte Flächen
(44) aufweist und durch einen feststehenden Flansch (50) begrenzt ist, dessen Grundriß mit dem des Verriegelungselementes übereinstimmt, dessen Grundriß-Hauptachse jedoch
gegenüber den benachbarten Flächen (44) um einen bestimmten Winkel versetzt ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaft (66) mit Vorsprüngen (70) versehen ist,die in
komplementäre Ausnehmungen (60) des benachbarten Ansatzes
(38) einsteckbar und durch Verdrehen dahinter verriegelbar sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß am freien Ende des Schaftes (66) Vorsprünge (70) angeordnet sind, die in komplementäre Ausnehmungen (60) beider
Ansätze (38, 42) nacheinander einsteckbar und durch Verdrehen verriegelbar sind.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-3, gekennzeich-
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net- durch das Verriegelungselement (62) gegen unbeabsich^
tigte Bewegungen in einer ersten Position außerhalb des Hinterschnittes
(80) und in einer zweiten Position innerhalb des Hinterschnittes (80) blockierende Einrichtungen (84).
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 - 4, dadurch gekennzeichnet,
daß das Verriegelungselement (62) einen auf-'
wärtsgerichteten, das Ausrichten der öffnung (20) relativ 2ur Erhebung (38) bewirkenden Kegel (64) besitzt.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1.-5, dadurch gekennzeichnet,
daß der Plansch (32) einen horizontal ausgerichteten, mit seinem Inneren in Verbindung stehenden Schlitz
(54) besitzt; und daß die Betätigungseinrichtungen (72) ein an dem Schaft (66) befestigter, sich durch den Schlitz (54)
erstreckender Handgriff zum Drehen des Verriegelungselementes (62) innerhalb der durch den Schlitz (54) definierten
Grenzen um seine vertikale Achse sind.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch gekennzeichnet, daß der Handgriff (72) einen seitlichen Schlitz
(54) des Flansches (32) durchragt und innerhalb dessen Grenzen mit dem Schaft (66) verdrehbar ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Handgriff (72) elastisch auslenkbar und schmaler als der
Schlitz (54) ist; daß in der Nähe jedes Endes (74, 76) des Schlitzes (54) Blöcke (84) angeordnet sind; daß die Blöcke
(84) einander zugekehrt je eine erste geneigte Fläche (88)
und eine zweite weitgehend vertikale Fläche besitzen; daß die zweiten weitgehend vertikalen Flächen von den benachbarten
Schlitzenden (74, 76) in einem ausreichenden Abstand angeordnet sind, um zwischen den Schlitzenden (74, 76) und
den vertikalen Flächen Ruhepositionen für den Handgriff (72) zu bilden; und daß die Blöckev(84) so hoch sind, daß der
Handgriff (72) auf seinem Weg in dem Schlitz (54) von den geneigten Flächen (88) vertikal ausgelenkt wird und anschlies-
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send elastisch in eine "der Ruhepositionen (86) einrastet, so
daß er in dieser Ruheposition (86) blockiert ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 - 8, dadurch gekennzeichnet,
daß der Flansch (32) an einem unteren Beschlag
(18) mit einer länglichen Öffnung (20) und an einer Unterseite
des oberen Eckbeschlages (18) anliegende parallele Flächen (34, 36) besitzt; daß die erste Erhebung (38) und
eine zweite Erhebung (42) sich miteinander fluchtend von den Flächen (34, 36) weg erstrecken und so dimensioniert
sind, daß sie in den Öffnungen (20) positionierbar sind; daß die zweite Erhebung (42) mit den Befestigungseinrichtungen
(50) in dem unteren Beschlag (18) befestigbar ist; daß der Verriegelungskegel (64) oberhalb des oberen Endes der
ersten Erhebung (38) angeordnet ist; daß der Kegel (64) eine Basis (68) mit einem dem Umriß der ersten Erhebung (38)
weitgehend gleichen Umriß besitzt; daß der Schaft (66) von der Basis (68) des Kegels (64) abwärtsragt; daß der Schaft
(66) mit Hilfe von Befestigungseinrichtungen (58, 60, 70) drehbar in dem Abstandskörper (32) und den Erhebungen (38,
42) gelagert ist; und daß der Kegel (64) mit Hilfe des aus dem Abstandskörper (32) ragenden Handgriffes (72) aus einer
unverriegelten, mit der oberen Erhebung (38) in eine verriegelte,
winklig zu der oberen Erhebung (38) versetzte Position drehbar ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtungen (58, 60, 70) zur Lagerung des Schaftes
(66) in dem Körper (32) aus seitlich von dem Schaft (66) wegragenden Flanscheinrichtungen (70) und aus relativ zu dem
Körper (32) fixierten Einrichtungen (60) bestehen; und daß die relativ zum Körper (32) fixierten Einrichtungen (60) mindestens
dann mit den Flanscheinrichtungen (70) zum Eingriff kommen, wenn der Kegel (64) relativ zur ersten Erhebung (38)
winklig versetzt ist, um Axialbewegungen des Kegels (64) zu verhindern, wenn sich der Kegel (64) in seiner Verriegelungsposition
befindet.
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11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 - 10, dadurch
gekennzeichnet, daß der Kegel (64) mittels der Blöcke (84) in seiner fluchtenden und seiner winklig versetzten Position
(86) gegen unbeabsichtigte Bewegungen blockiert ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 - 11, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Erhebung (42) aus einem relativ
zur ersten Erhebung (38) winklig versetzten Unterteil (50) mit weitgehend dem gleichen Querschnitt wie die erste Erhebung
(38) und aus einem mit der ersten Erhebung (38) fluchtenden, an der Fläche (36) des Körpers (32) endenden Oberteil
(44, 46) besteht; daß sich der Querschnitt des Oberteils (44, 46) vollständig im Umriß des Unterteils (5O)
befindet; und daß sich die Vorrichtung (24, 30) dadurch in dem unteren Beschlag (18) befestigen läßt, daß zunächst das
Unterteil (50) zur Öffnung (20) in dem unteren Beschlag (18) ausgerichtet, dann die Unterseite (36) des Körpers (32) auf
den Beschlag (18) aufgesetzt und schließlich die Vorrichtung (24, 30) um ihre vertikale Achse gedreht wird, bis das Oberteil
.(44, 46) an Wänden (48) der Öffnung (20) anliegt, wobei
das Unterteil (50) in.einem Einschnitt (80) des unteren Beschlages
(18) angeordnet ist und so Axialbewegungen der Vorrichtung (24, 30) relativ zum unteren Beschlag (18) verhindert.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 - 12, dadurch gekennzeichnet,
daß die feststehenden, länglichen- oberen und unteren Erhebungen (38, 42) und der mittlere Körper (32)
ein den Container tragendes zentrales Element (24) bilden; daß der Schlitz (54) eine zwischen den Erhebungen (38, 42)
angeordnete offene Seite des Körpers (32) ist; daß die Enden (40, 56) der Erhebungen (38, 42) mit miteinander fluchtenden weitgehend zylindrischen Öffnungen (58) ausgerüstet
sind; daß die Öffnungen (58) miteinander fluchtende Einschnitte (60) besitzen; daß der Schaft (66) von der Basis (68)
des Kegels (64) abwärts durch die Öffnungen (58) bis unter das Ende (56) der unteren Erhebung (42) ragt; daß der Durchmes-
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ser des Schaftes (66) gleich dem Durchmesser der zylindrischen Öffnungen (58) ist; daß mindestens ein seitlich von
dem Schaft 166) wegragender Flansch (70) unterhalb der unteren
Erhebung (42) angeordnet ist; und daß die Konfiguration des Flansches (70) derjenigen der Einschnitte (60) der
Öffnungen (58) derart komplementär ist, daß sich der Schaft (66) und der Kegel (64) aus den Öffnungen (58) herausziehen
lassen, wenn der Flansch (70) mit den Einschnitten (60) fluchtet; und daß der Schaft (66) und der Kegel (64) mittels
des an dem Schaft (66) befestigten und seitlich aus der offenen Seite (54) herausragenden Handgriffs (72) um
die Achse der Öffnungen (58) aus einer unverriegelten Position, in der die Kegelbasis (68) mit der oberen Erhebung
(38) fluchtet, in eine verriegelte Position drehen lassen, in der die Kegelbasis (68) relativ zur oberen Erhebung (38)
so versetzt ist, daß der Kegel (64) in dem Einschnitt (80) angeordnet ist, wenn die obere Erhebung (38) in die Öffnung
(20) des Eckbeschlages ragt, so daß der zugeordnete Container (10) mit dem Körper (32) verriegelt ist; und daß die
abwärtsragende Erhebung (42) mittels der Befestigungseinrichtungen (50) lösbar in einem unteren Beschlag (18) eines
unteren Containers (10) oder einer Ladefläche (14) gegen vertikale Bewegungen befestigt ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 - 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Blöcke (84) den Handgriff (72) lösbar
an einem der Enden (74, 76) der offenen Seite (54) halten, um den Kegel (64) in einer Offen-oder einer Geschlossen-Position
zu halten und damit ein unbeabsichtigtes Lösen der Container-Verriegelung zu verhindern; und daß die Blökke
(84) dem Operateur das Einrasten des Handgriffes (72) in eine blockierte Position (86) signalisierende Einrichtungen
besitzen.
309838/049 5
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 - 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Blöcke (84) im normalen Weg des
elastischen Handgriffs (72) zwischen den Enden {74, 76) der offenen Seite (54) derart angeordnet sind, um den Handgriff
(72) in einer der beiden Ruhepositionen (86) derart zu blockieren, daß das Lösen des Handgriffs (72) aus einer
solchen Ruheposition (86) die Anwendung einer Kraft erfordert, um den Handgriff (72) auszulenken und von den Blökken
(84) freizubekommen.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 - 15, dadurch gekennzeichnet, daß die offene Seite (54) zu einer Container-Stirnseite
gerichtet ist, wenn die obere Erhebung (38) in die Öffnung (20) des oberen Eckbeschlages (18) ragt,
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 - 16, dadurch gekennzeichnet, daß die offene Seite (54) in die Richtung
der Längsachse des Querschnittes der oberen Erhebung (38). gerichtet ist.
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