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Vorrichtung zur Naßbehandlung von Gewebebahnen Die Erfindung betrifft
eine Vorrichtung zur Naßbehandlung von Gewebebahnen, insbesondere von schlauchföriigen
Textilwarenbahnen im fortlaufenden Arbeitsgang mit horizontaler, zum Teil in eine
Flotte tauchenden Walzenanordnung, wie sie dblicherweise zum Färben und Imprägnieren
derartiger Warenbahnen Verwendung finden.
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Aus der Praxis sind Vorrichtungen zu. Färben und Isprtgnieren von
Gewebebahnen in verschiedenen Konstruktionen hinreichend bekannt. Ihnen allen haften
sowohl technische als auch wirtschaftliche Mängel an, besonders beim Färben Dadurch,
daß in allen Quetschfugen der gleiche Druck herrscht und damit auch der gleiche
Abquetscheffekt besteht, kann das Behandlungsgut nach der Tränkung mit Grundierungsflotte
keine Entwicklerflüssigkeit aufnehmen. Hinzu kommt, daß das zu behandelnde Gewebe
zwischen den einzelnen Färbe- bzw Imprägnier- und Abquetschvorgängen mit dem Sauerstoff
der Luft in Berührung kost, so daß bei gewissen Farben eine vorzeitige Oxydation
des Farbstoffes auf dem Gewebe eintritt.Diese Oxydation wird noch dadurch verstärkt,
daß das Gewebe mit der darin befindlichen Luft in
die Flotte eintaucht,
weil keine Entlüftung des Gewebes vor dem Bintritt in die Flotte erfolgt. Dieser
Nachteil der verstärkten Oxydation einerseits und die unzureichende Aufnahme von
Farbstoff bzw. liprägniermittel andererseits ist besonders bei der Behandlung von
schlauförmigen Gewebebahnen störend.
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Zum Beispiel sind in der DT-Patentschrift Nr. 949 645 bekannte Anlagen
beschrieben, bei denen zum Durchfärben und ImprXgnieren von Geweben das zu bearbeitende
Gewebe zweimal in horizontalen Quetschfugen geklotzt wird. Sofern dabei die Quetschwalzen
so gegeneinander versetzt sind, daß das Gewebe nicht von oben nach unten, sondern
schräg unter einem Winkel von ca. 450 durch die Fuge laufen muß, hat die in der
Fuge stehende Flotte nur eine sehr geringe Tiefe, so daß die Tränkung des Gewebes
mit der Flotte nur sehr gering ist.
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Bei anderen bekannten Anlagen sind vier Walzen auf einem Kreisbogen
derart angeordnet, daß vier Quetschfugen entstehen, von denen die erste von dem
Gewebe von oben nach unten ohne vorheriges Passieren einer Flotte , die dritte von
unten nach oben und die zweite und vierte in horizontaler Richtung durchlaufen werden.
Die Flotte befindet sich in dem Zwischenraum zwischen den vier Walzen. Der Nachteil
einer derartigen Anordnung ist hierbei der viel zu kurze Weg durch die Flotte, welcher
keine genUgende Durchtränkung besonders schwerer Gewebe gewZhrleistet.
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Auch sind Anlagen bekannt, bei denen das zu bearbeitende Gewebe zweimal
in horizontalen Quetschfugen von oben nach unten
mit in der Fuge
stehender Flotte geklotzt und durch eine E1areibevorrichtung geführt wird. hier
durchläuft aber das Gewebe nach der ersten Quetschfuge keinen Trog, in welchen es
genügend Flotte aufnehmen könnte, sondern gelangt auf einen sehr kurven Weg fast
unmittelbar zur zweiten Quetschfuge. Die Einreibevorrichtung ist nach der zweiten
Quetschfuge angeordnet. Sie besteht aue beheizten Platten, die gegeneinander verschoben
werden. Wegen der bremsenden Wirkung der Platten auf die Warenbahn ist ein kontinuierlicher
Warendurchlauf bei derartigen Anlagen nicht möglich.
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Eine weitere Vorrichtung zum Durchfärben und Impränieren von Geweben
ist durch die deutsche PS 949 645 bekannt. Danach soll eine genügende Durchtränkung
besonders schwerer Gewebe mit Farb- oder Imprägnierflotte ermöglicht werden, in
dem das Gewebe nach Durchlaufen der ersten Quetschfuge in einem Trog mit Flotte
getränkt, darauf in einer aus Walzen gebildeten Einreibevorrichtung gerieben und
aus dieser auf einem verhältnismäßig langen bbg der zweiten Quetschfuge zugeführt
wird. Auch hierbei ist eine einwandfreie Durchtränkung der Warenbahn nicht genügend
abgesichert.
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Schließlich ist aus der CH-PS Nr. 302 122 eine Vorrichtung mit drei
Quetschwalzen bekannt, bei der eine Quetschwalze in horizontaler Richtung und eine
zweite von unten je mit einstellbarem Druck gegen die dritte Quetschwalze gepreßt
werden, so daß mit Hilfe eines der unteren Quetschwalze zugeordneten Troges zwei
vollständig getrennte Flottenräumen gebildet sind.
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Im durch die beiden oberen Walzen gebildeten Flottenraum sind zu dessen
Verkleinerung heiz- oder kühlbare Verdrängungskörper eingebaut. Die Zuführung der
Behandlungsflotte in den oberen Flottenraum erfolgt dabei unter dem Flottenspiegel
durch unten an die Verdrängungskörper angebaute, auf der ganzen Länge gelochte Rohre.
Auch mit dieser Anordnung der Walzen und Flottenzuführrohre ist eine kontinuierliche
blasenfreie Durchtränkung der Gewebebahn nicht gewährleistet. Dadurch, daß die Gewebebahn
zuerst in die Flotte taucht, die Flottenzuführrohre unter dem Flottenspiegel und
vor der ersten Quetschspalte liegen, ist ein vollkommen sicheres Benetzen und Eindringen
der Flotte in das Gewebe wegen der darin enthaltenen Luft bzw Luftblasen praktisch
unmöglich.
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Aufgabe der Erfindung war es, eine Vorrichtung zu schaffen, mit der
das Behandlungsgut vor Durchlaufen der Flotte mit der Entwicklerflüssigkeit benetzt
bzw. getränkt wird, um daß beim Eintauchen in die Flotte der Benetzungs- und Durchtränkungsvorgang
beschleunigt, homogenisiert und intensiviert wird.
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Außerdem sollte gewährleistet sein, daß nach dem Entlüften der Gewebebahn
(vorzugsweise doppelter Bahnen) durch die unaittelbar über dem Flottenspiegel angeordnete
Quetschspalte das Warengut nicht von neuem Luft aufnimmt.
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Die gestellte Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß in
eine von zwei Quetschwalzen gebildete und Uber dem Flottenspiegel angeordnete Quetschspalte
von einem der Rückseite
der Quetschspalte und der hindurch laufenden
Gewebebahn gegenüber angeordneten Spritzrohr Flotte ein- bzw. entgegengespritzt
wird.
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Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere in
dem relativ einfachen mechanischen Aufbau der Vorrichtung mit der die Gewebebahn
schon vor dem Durchlaufen durch die Flotte benetzt und getränkt wird. Das vorzeitige
Benetzen und Tränken der Warenbahn während ihres Auslaufens aus der Quetschspalte
bewirkt, daß die darin erfolgte Entlüftung aufrecht erhalten bleibt und während
dem völligen Eintauchen der Warenbahn in die Flotte der Benetzungs- und Durchtränkungsvorgang
beschleunigt und intensiviert wird. Zugleich ist dadurch eine homogene Verteilung
der Flotte über die gesamte Gewebebahnfläche gewährleistet.
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Ein Ausführungsbe ispie 1 ist nachstehend beschrieben und an Hand
einer Skizze erläutert: Die Figur zeigt die Anordnung einer Gruppe von WaLzenpaaren
mit übereinander angeordneten Walzen 1, 2, 3, 4, 5, von denen die unteren Walzen
1, 3, 5 teilweise bzw. verschieden tief in den in der Figur nicht näher dargestellten
Flotte.
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trog bzw unter den Flottenspiegel 6 eintauchen. Die zu behandelnde
Gewebebahn 7 läuft in Pfeilrichtung zunächst über die um den Schwenkpunkt 8 mit
dem Arm 9 schwenkbar. Walze 2, von wo sie durch die von den Walzen 1 und 2 gebildete
Quetschspalte 10 läuft und dabei auf die Walze 1 überwechselt, um anschließend in
die Flotte 6 einzutauchen. Unmittelbar nach dem Auslaufen der durch den Walzendruck
entlüfteten Gewebebahn 7 aus der
Quotschspalte 10 wird aus einem
ihr gegenüber der Auslaufseite angeordneten Spritzrohr 11 Flottenflüssigkeit 12
direkt in die Quetschspalte 10 bzw auf die Gewebebahn 7 gespritzt. Dabei wird die
auftreffende Flüssigkeit 12 von der entlüfteten Gewebebahn 7 aufgesogen, wodurch
gewährleistet ist, daß ihre in der Quetschspalte 10 zuvor erfolgte Entlüftung bis
zum völligen Eintauchen unter den Flottenspiegel 6 bzw. in die Flottenflüssigkeit
12 aufrecht erhalten bleibt. Zugleich wird während des Durchlaufes der Benetzungs-
und Durchtränkungsvorgang der auf den eintauchenden Walzen 1, 3, 5 anliegenden Gewebebahn
7 beschleunigt und intensiviert. Außerdem ist, bedingt durch das vollständige Fehlen
von Lufteinschlüssen innerhalb des Gewebes eine homogene Verteilung der Flottenflüssigkeit
12 über die gesamte eingetauchte Gewebebahn 7 sichergestellt. Dieser erhöhte Sättigung
effekt wirkt sich insbesondere bei schweren, dichten und doppelten bzw. schlauchförmigen
Textilwarenbahnen vorteilhaft aus.