DE2302341A1 - Zerkleinerungsgeraet fuer abfallmaterial - Google Patents
Zerkleinerungsgeraet fuer abfallmaterialInfo
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Classifications
-
- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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- B02C—CRUSHING, PULVERISING, OR DISINTEGRATING IN GENERAL; MILLING GRAIN
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Description
Dr. Hans-HeinriA Willrath D _ 62 „J Mn. 1973
Ur. Dieter Weber Postfa* 1327
Dipl.-Phys. Klaus Seiffert Z7SS5S?*. I/Wh
PATENTANWÄLTE ■ rd<*<*m™a™*« willpatent
Docket 5468
The Black Clawson Company, 605 Clark Street, Middletown, Ohio 45 042, USA
Zerkleinerungsgerät für Abfallmaterial
Priorität; Serial No. 220 950 vom 26, Januar 1972 in USA
Die Erfindung befaßt sich mit der Beseitigung von festem Abfallmaterial,
insbesondere solcher Art, wie Abfall gewöhnlich in Anstalten und Instituten, z.B. Bürogebäuden, Krankenhäusern,
Hotels u.dgl., anfällt. Solche Anstaltsabfälle enthalten gewöhnlich
nicht nur sehr große Mengen Papier und Papierprodukte, sondern
auch zerbrechliche Materialien, wie Glas, und relativ zähes bandförmiges oder Bogenmaterial, wie Schläuche, Lumpen,
Stricke, Draht und Kunststoffbögen. Alle diese Materialarten
sowie beträchtliche Mengen Metallabfall treten gewöhnlich in städtischem Müll auf, und das in der USA-Patentschrift 3 595
beschriebene Gerät, das Schwinghämmer an dem Rotor und mit dem
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Stator zusainmenarbeitende Reibstäbe aufweist, hat sich als sehr
erfolgreich für die Zerkleinerung von städtischem Müll auf breiartige Konsistenz erwiesen, wobei die unzerbrechlichen.Stoffe
selektiv abgetrennt werden. Dieses Gerät ist infolgedessen am
erfolgreichsten für Zwecke, die eine robuste Anlage erfordern,
aber eine Anlage von solcher robusten Leistungsfähigkeit ist gewöhnlich nicht für kleinere Anlagen, wie besonders zur Beseitigung
von Büro- und Krankenhausabfall erforderlich.
Die Erfindung hat sich die Aufgabe der Schaffung eines Zerkleinerungsgerätes
gestellt, das besonders für die Benutzung bei der Beseitigung von festen Abfällen ausgelegt ist, worunter sich
sehr verschiedenerlei Materialien der vorstehend angegebenen Art befinden können, die aber gewöhnlich keine großen Metallgegenstände
enthalten, wie sie üblicherweise in städtischem Müll auftreten. Das Gerät nach der Erfindung ist besonders brauchbar
zur Zerkleinerung fester Abfälle, die wesentliche Mengen relativ zähen Streifen- oder Bogenmaterials, wie beispielsweise Schnüre,
Draht , Plastikfolien und -schläucha, Leder und Textilstoffe, enthalten.
Das Gerät nach der Erfindung weist zweckmäßig einen Zerkleinerer mit den allgemeinen Merkmalen des in der USA-Patentschrift
3 339 851 beschriebenen Gerätes auf, das mit einer Flügelrotorkonstruktion ausgerüstet ist, wie sie allgemein in der USA-Patentschrift
3 073 535 gezeigt ist und dazu bestimmt ist, mit einer Suspension von festem Abfall in einem flüssigen Träger beschickt
zu v/erden. Gewisse Rotorflügel oder -schaufeln sind mit einem Schneidgerät ausgerüstet, das auf der Unterseite montiert
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ist, die mit ortsfesten Schneideinrichtungen zusammenarbeitet,
um das Streifen- oder Bogenmaterial, das sich um deren Leitkanten
faltet und stapelt, in kleinere Stücke zu zerschneiden, während
die Flügel das zerkleinerungsfähige Material durch eine Kombination mechanischer Wirkung und hydraulischer Scherung zerkleinern.
Außerdem ist jede Schaufel, die ein Schneidgerät trägt, auch an ihrer Oberseite mit mindestens einer Rippe ausgerüstet,
die das gestapelte Streifenmaterial gegen Auswärtsbewegung längs der Schaufel zurückhält, bis es zwischen dem bewegten und
dem ortsfesten Schneidgerät geschnitten ist, ohne daß ein Kontakt von Metall an Metall der Schneideinrichtungen erforderlich
Der Grundgedanke der Erfindung besteht darin, daß im Betrieb die Rotorschaufeln das Bestreben zur Selbstreinigung von Material
haben, das die Schneideinrichtungen stören könnte, weil Metall und andere schwere Stücke von den Rippen nicht gehalten werden,
sondern aus dem Schneidbereich sowohl durch Zentrifugalwirkung als auch durch die scherenartige Wirkung der Schneidmesser herausgedrängt
werden« Gleichzeitig wird jedoch Streifen- und Blattmaterial, das eine Zerschneidung verlangt, an den Schaufeln gehalten
und unmittelbar in Stellung zum Zerschneiden auf den für die weitere Verarbeitung erwünschten Teilchengrößenbereich getragen.
Demgemäß sieht die Erfindung ein Zerkleinerungsgerät ' mit der Fähigkeit vor, flexibles Material von starrem Material
abzusondern und jede Art zerbrechlichen Materials getrennt der gewünschten Zerkleinerungswirkung zu unterziehen, während unzerbrechliches
Material ausgestoßen wird, das die Leitkanten der Messer beschädigen könnte.
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In der Zeichnung sind vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung
dargestellt.
Fig. 1 zeigt in einem senkrechten Schnitt etwas schematisch einen gemäß der Erfindung gebauten Zerkleinerer.
Fig. 2 ist eine abgebrochene Ansicht des 7,erkleinerers der
Fig. 1 in größerem Maßstab.
Fig. 3 ist ein Teilschnitt allgemein nach Linie 3-3 der Fig.
Fig. 4 zeigt eine Einzelheit des äußeren Endes einer der Rotorschaufeln
betrachtet in der durch Linie 4-4 der Fig. gezeigten Richtung.
Fig. 5 ist eine Einzelansicht des äußeren Endes einer anderen Schaufel betrachtet nach Linie 5-5 der Fig. 2.
Fig. 6 ist eine 'Teilansicht der Leitfläche der Schaufel der Fig. 5 nach Linie 6-6 der Fig. 2.
Fig. 7 ist eine Teilansicht in radialem Schnitt einer anderen Rotorformanordnung gemäß der Erfindung.
Fig. 8 ist ein Teilschnitt nach Linie 8-8 der Fig. 7.
Fig. 9 erläutert in schematischer Darstellung die Anwendung
der Erfindung auf das Zerreißen luftgeförderten Materials
Fig. 10 ist eine Draufsicht nach Linie 10-10 der Fig. 9.
Fig. 11 und "
Fig. 12 sind schematische Darstellungen zur Erläuterung der Anwendung
der Erfindung auf eine· andere Form einer Zerreißvorrichtung,
wobei Fig. 12 ein Schnitt nach Linie 12-12 der Fig. 11 ist.
Der in Fig. 1 etwas schematisch dargestellte Zerkleinerer besitzt einen Stutzen 10 mit zylindrischer Seitenwand und kegel-
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förmigem Bodenabschnitt 12. Der verbleibende Bodenteil besteht
aus einer gelochten Austragsplatte 13, die eine Trennung zwischen dem Inneren des Stutzens und einer Kammer 15 zur Aufnahme
eines Breies von genügend kleinen Teilchen bildet, um durch die Löcher in der Platte 13 hindurchzugehen. Die Löcher haben gewöhnlich
einen Durchmesser im Bereich von etwa 6 bis 25 mm. Eine Leitung 16 führt diesen Brei von der Kammer fort. Die Wand 12
hat auch einen Auslaß 17 für unzerbrechliche Teile, die unter Schwerkraft zu einer Rutsche 18 v/andern, um beispielsweise mittels
des in der USA-Patentschrift 3 549 092 gezeigten Abfallsammlers entfernt zu v/erden.
Auf dem oberen Ende einer Welle 22, die sich durch die Austragplatte
13 erstreckt, ist ein Rotor 20 drehbar dicht oberhalb der Äustragplatte gelagert. Der Antrieb 23 für die Welle 22ist
schematisch angedeutet. Der Rotor 20 hat allgemein die in der schon erwähnten USA-Patsntschrift 3 073 535 gezeigte Konstruktion.
Er besteht aus einem Rotorkörper 24 mit mehreren daraus vorspringenden, die Löcher in der Äustragplatte 13 übergreifenden
Schaufeln. Zwei dieser Schaufeln 25 haben im wesentliche dieselbe Gestalt wie in der Patentschrift 3 073 535 gezeigt, und
zwar besitzt jede von ihnen einen Leitflächenteil 26 und eine
glatte Ober- und Unterfläche 27 und 28 hinter dem vorlaufenden
Teil 26. Wie ara besten aus Fig. 4 ersichtlich, ist die Fläche
26 unter einem kleinen Winkel nach vorn gegen die Austragsplatte
13 geneigt, um eine flüssige Suspension in den Stutzen in die Oberfläche der Platte zu drücken, wenn der Rotor umläuft.
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Die beiden anderen Schaufeln 30 sind allgemein den Schaufeln
ähnlich. Jede besitzt eine obere und eine untere Fläche 31 und 32, die einer Leitkante 33 nachlaufen. Diese ist jedoch aufwärts
statt abwärts wie der vorlaufende Teil 26 geneigt. Statt einer glatten Oberseite hat jede Schaufel 30 auf ihrer oberen Fläche
ein Paar Rippen oder Flossen 35, die sich allgemein tangential
in einem dazwischen liegenden Schlitz 36 erstrecken und mit einer harten Oberflächenbeschichtung 37, z.B. aus Stellit, auf
ihren vorlaufenden Kantenflächen versehen sind. Außerdem besitzt jede Schaufel 35 einen Schneidstab 40, der mit Schraubbolzen 41
an seiner Unterfläche allgemein ausgerichtet mit deren Leitkante
33 montiert ist. Zwei komplementäre ortsfeste Schneidstäbe sind auf der oberen Seite der Austragplatte 13 auf einem gemeinsamen
Durchmesser montiert, wie am besten aus Fig. 2 ersichtlich ist.
Der Zweck der Schneidstäbe 40 und 42 ist, zähes oder streifenförmiges
Material bei Drehung des Rotors 20 zu schneiden,und die Rippen 35 dienen dazu, solches Material diesen Schneidstäben
in der besten Lage für wiederholte Schneidwirkung darzubieten. Wenn also der Rotor umläuft, rufen die Schaufeln 25 und 30 einen
kreisenden Umlauf der Flüssigkeit innerhalb des Stutzens 10 hervor, und in dieser Flüssigkeit suspendiertes festes Materials
folgt einem Bewegungslauf, auf dem es durch Schleuderwirkung vom
Rotor nach außen laufen wird, bis es an der Wand 11 aufsteigt und dann in die Mitte des Wirbels zurückfällt. Der Rotor hat
wiederum eine auswählende Wirkung auf dieses Material; denn er unterzieht es einer schneidenden oder mechanischen Kraft und
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einer hydraulischen Abscherung je nach dem, ob das Material starr oder schmiegsam ist.
Starres Material wird von den Leitflächen der Schaufeln zerschlagen,
so daß zerbrechliches Material, wie Glas, zersplittert, während unzerbrechliche Teile, wie Metallstücke, herumbewegt
werden, bis sie durch den Auslaß 17 auf die Rutsche 18 fallen. Leichtes Material, wie Müll, Holz und Papier, werden durch die
Kombination von mechanischer und hydraulischer Scherung, welche die Suspension durch die Schaufeln 25 und 30 erfährt, zerfasert
oder zerschnitzelt.
Flexibles Material, wie besonders Schnur, Draht und Kunststofffolien
oder -schlauch, werden verschieden behandelt. Wenn ein Stück solchen Material von einer der Schaufeln 30 getroffen wird,
so v/ird der Breifluß in zwei Teile aufgespalten, die oberhalb und unterhalb der betreffenden Schaufel wandern, so daß sich
solches Material um die vorlaufende Kante der Schaufel und den Schneidstafo 40 staut oder umlegt, *Tenn dies bei einer der Schaufeln
25 eintritt, wandert das angestaute Material nach außen zum Schaufelende und kehrt in die Strömung zurück. Wenn es aber
auf eine Schaufel 30 trifft, wird das gestaute Material an der Schaufel gehalten, so daß es geschnitten wird, wenn es zum nächsten
ortsfesten Schneidstab 42 gelangt. Diese Wirkung wiederholt sich, wenn das flexible Material im Stutzen umläuft, bis es genügend
oft geschnitten worden ist, um es zu genügend kleinen Teilchen zu zerkleinern, daß sie durch die Löcher in der Austragnlatte
13 gehen.
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Es Ist auch vorteilhaft/ daß die Wirkung des Rotors und.der
Sehneidstäbe die Stücke aus flexiblem Material zu einer Ausrichtung
allgemein parallel mit der Oberfläche der Austragplatte nach dem Schneiden zwingen, so daß das Material gewöhnlich nicht
durch ein Loch In der Austragplatte geht, wenn nicht seine größte
Abmessung kleiner als der Lochdurchmesser ist. Infolgedessen wird langes und streifenförmiges Material überwiegend in dem
Zerkleinerer zurückgehalten, bis es in relativ kleine Stücke zerschnitten
worden ist.
Bauweise und Arbeitsweise der Schaufeln 30 und der daran sitzenden
Rippen 35 besorgen also den Hauptteil der selektiven Wirkung des Rotors beim Zerschneiden flexiblen Materials, während sie
gleichzeitig die Schneidstäbe 40 und 42 gegen starras Material schützen, das ihre Schneidkanten beschädigen könnte. Wie am besten aus Fig. 6 ersichtlich ist, sind demgemäß die Flossen 35
im Radialschnitt genügend abgerundet, um jedes Bestreben zum Auffangen und Zurückhalten harten Materials möglichst zu verringern,
das an der Rotoroberfläche unter dem Einfluß der Zentrifugalkraft entlangwändert,und die aufwärts geneigten Leitkanten 33
bewirken auch eine Ablenkung harten Materials nach oben. Hartes Material wird daher weiter umlaufen, bis es vollständig zerkleinert
oder durch den Auslaß 17 herabgefallen ist, und es wird normalerweise
nicht mit den Schneidstäben in Berührung treten, aber das flexible Material wird lange genug von der Auswärtsbewsgung
zurückgehalten, um es der erläuterten Schneidwirkung auszusetzen.
Zwai andere Faktoren tragen auch zur Selektivität und zum Schutz
der Schneidkanten der Schneidstäbe 40 und 42 bsi, nämlich einmal
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der Zwischenraum zwischen der Unterseite jedes Schneidstabes 40 und der Oberfläche der Austragplatte 13. Daraus ergibt sich eine
Begrenzung für die Dicke flexiblen Materials, das sich um die
Leitkante jeder Schaufel 30 falten oder anstauen kann. Befriedigende Ergebnisse sind erzielt x^orden, wenn dieser Abstand im Bereich von etwa 6 bis 13 mm liegt.
Leitkante jeder Schaufel 30 falten oder anstauen kann. Befriedigende Ergebnisse sind erzielt x^orden, wenn dieser Abstand im Bereich von etwa 6 bis 13 mm liegt.
Der andere Faktor besteht in dem Scherwikel,der durch die zusammenwirkenden
Kanten der Schneidstäbe 40 und 42 definiert ist.
Bevorzugte Ergebnisse sind Fdt einem solchen Winkel in der Größenordnung von 30° erreicht worden, wie durch den gestrichelten
Umriß des dem Schneidstab 42 überlagerten Stabes 40 in Fig. 2
gezeigt ist. Dieses Verhältnis ergibt sich durch tangentiale Anbringung der Schneidstäbe 40 am Rotor unter einem Winkel von ungefähr 30° zum entsprechenden Radius. Wenn Metallstücke, wie Nägel oder Schrauben, in Abscherstelluna eintreten sollten, so werden bei Scherwinkeln dieser Größenordnung die Schneidstäbe sie
nach außen treiben, ohne sie abzuscheren, wodurch ihre Schneidkanten geschützt werden. Ein anderer praktischer Vorteil besteht darin, daß die Schneidstäbe einfache Rechteckstäbe aus Metall
sind, die sich leicht herstellen, erhalten und einstellen lassen.
Bevorzugte Ergebnisse sind Fdt einem solchen Winkel in der Größenordnung von 30° erreicht worden, wie durch den gestrichelten
Umriß des dem Schneidstab 42 überlagerten Stabes 40 in Fig. 2
gezeigt ist. Dieses Verhältnis ergibt sich durch tangentiale Anbringung der Schneidstäbe 40 am Rotor unter einem Winkel von ungefähr 30° zum entsprechenden Radius. Wenn Metallstücke, wie Nägel oder Schrauben, in Abscherstelluna eintreten sollten, so werden bei Scherwinkeln dieser Größenordnung die Schneidstäbe sie
nach außen treiben, ohne sie abzuscheren, wodurch ihre Schneidkanten geschützt werden. Ein anderer praktischer Vorteil besteht darin, daß die Schneidstäbe einfache Rechteckstäbe aus Metall
sind, die sich leicht herstellen, erhalten und einstellen lassen.
Um über ausgedehnte Zeiträume besonders vorteilhafte Ergebnisse zu erzielen, werden die Schneidstäbe 40 unc 42 vorzugsweise in
dichtem Abstand voneinander, jedoch ohne Kontakt miteinander
angeordnet. Ein Spiel in der Größenordnung von etwa 0,07 bis
0,50 mm (0,003 bis O,020 Zoll) hat sich als zufriedenstellend
zur behandlung von Anstalts- und Büroabfall ervriesen. Fig. 3 erläutert eine einstellbare Lagerung für die Rotorwelle 22 zwecks
dichtem Abstand voneinander, jedoch ohne Kontakt miteinander
angeordnet. Ein Spiel in der Größenordnung von etwa 0,07 bis
0,50 mm (0,003 bis O,020 Zoll) hat sich als zufriedenstellend
zur behandlung von Anstalts- und Büroabfall ervriesen. Fig. 3 erläutert eine einstellbare Lagerung für die Rotorwelle 22 zwecks
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Einstellung des bevorzugten Abstandes für die Schneidmesser. Das untere Ende der Welle 2 wird axial in einer napfförmigen Aufnahmehülse
44 mittels Lagern 45 und Verriegelungsring 46 gehalten. Die Aufnahmehülse 44 ist in das untere Ende des Lagergehäuses 47
eingeschraubt und kann deshalb ein- und ausgeschraubt werden, um
die Rotorwelle und den Rotor auf und ab zu bewegen und so den relativen Abstand der beweglichen Schneidstäbe einzustellen.
Obgleich die vorstehend beschriebene Konstruktion bevorzugt wird, sind beträchtliche bauliche Abänderungen in Rahmen der Erfindung
möglich. Beispielsweise kann die Anzahl der Schaufeln und der Rippen an jeder Schaufel 30 verändert v/erden. Vorzugsweise ist
aber die Schaufelanordnung immer symmetrisch, um Ungleichgewichtsbedingungen auszuschließen. In ähnlicher Weise kann die Messeranzahl
gewünschtenfalls gesteigert oder vermindert werden, und
die relativen Schiieiclwinkel können so lange abgewandelt werden,
wie die oben erläuterte Schutzwirkung aufrechterhalten bleibt.
Fig. 7 bis 8 erläutern die Anwendung der Erfindung auf eine andere
Serkleinererkonstruktion, bei der ein relativ flacher Rotor
mit Reib- oder PumpvorSprüngen 51 an seiner Oberseite drehbar in
einem Bottich mit zylindrischere gelochtem Austragring 52 gelagert
ist. Der Rotor 50 trägt nahe seiner Außenkante auch eine aufwärts gerichtete Schaufel 53, deren Leitkante 54 aufwärts und
entgegen ihrer Bewegungsrichtung abgeschrägt ist, um als Schneider mit ein oder nehreren ortsfesten Schneidstäben 55 zusammenzuwirken,
die auf der Innenfläche des Austragringes 52 montiert sind. Das Spiel zwischen diesen ^chneidgeräten ist in Fig. 8
übertrieben dargestellt. Material, das sich um die Leitkante der
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Schaufel 53 anstaut, würde gewöhnlich bestrebt sein, aufwärts
und in dein Flüssigkeitsstrom zurückzuwandern, aber dies wird
durch mindestens- eine der Rippen 56 an der radial gerichteten Innenfläche der Schaufel 53 verhindert, die wie die Rippen 35
bewirken, daß angestautes Material an der Leitkante 54 in der Lage zum Serschneiden durch die ortsfesten Stäbe 55 zurückgehalten
wird.
Die Grundgedanken der Erfindung sind zwar besonders anwendbar
auf Serkleinerer, die festes Material in Flüssigkeitssuspension verarbeiten, dieselben Grundgedanken sind aber auch auf das Zerschnitzeln
von luftgetragenem Material anwendbar. Fig. 9 und erläutern ein Gerät für diesen Zweck. Gemäß Fig. 9 werden die
zu zerschneidenden üiaterialstücke 60 durch einen Schacht 61 zur
Oberseite eines Rotors 62 befördert, der im Aufbau ähnlich dem Rotor 2O ist und von einer Welle 63 mit Motorantrieb 64 getragen
ist. Der Rotor 62 besitzt ein Paar Schaufeln 65 mit Rippen 66 in symmetrischem Abstand auf der Oberseite und Schneidstäbe
an der Unterseite, die mit vier ortsfesten Schneidstäben 68 zusammenwirken .
Das in Fig. 9 und 10 dargestellte Gerät ist im wesentlichen ein
Schnitzelgerät für Papier und anderes flexibles Material, und die Rippen 66 arbeiten in derselben Weise, wie dies für die Rippen
35 beschrieben wurde insofern, als sie angestaute Stücke flexiblen Materials gegen Bewegung nach außen längs den Rotorschaufeln
65 lang genug zurückhalten, um solche Materialstücke.
zwischen den beweglichen und ortsfesten Schneidstäben 67 und zerschneiden zu lassen. Dieser Gerätetyp wird zwar gewöhnlich
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für Material zu benutzen sein, das im wesentlichen frei von harten
Stücken ist. Wenn aber irgendwelche harten Stück vorhanden sind, werden die Schaufeln sie aus dem Schneidbereich in ähnlicher
Weise herausschleudern, wie dies für den Rotor 20 beschrieben wurde.
Fig. 11 und 12 zeigen eine andere Schnitzelgerättype, bei der mehrere
Rotoren 70 auf einer gemeinsamen Welle 71 montiert sind, von denen jeder auf der einen Seite ein Paar Schaufeln 72 mit
Rippen 73 und Schneidmesser auf der anderen Seite aufweist, die mit ortsfesten Schneidmessern 77 zusammenarbeiten. In diesem Gerät
fällt das zu zerschnitzelnde Material über eine Rutsche 80 in den Raum, wo die Rotoren 70 arbeiten, und die zerschnittenen
Stücke setzen ihre Abwärtsbewegung zum Auslaß 81 fort. Die Arbeitsweise der Rippen 72 ist bei dieser Ausführungsform der Erfindung
im wesentlichen dieselbe wie bei den bereits beschriebenen anderen Formen.
Das in Fig. 9 bis 12 dargestellte Gerät zeigt, daß die Erfindung zwar besonders brauchbar für die Behandlung von festem /\fofallmaterial
ist, jedoch ist sie auch anwendbar auf andere Arbeitsvreisen, bei denen flexibles Streifenmaterial geschnitten wird. Beispielsweise
kann ein Gerät ähnlich dem nach Fig. 9 bis 10 leicht mit solchen Abmessungen gebaut werden, daß lange Fäden, z.B.
aus Nylon o.dgl., zu kurzen Stücken geschnitten werden. Alle
Vorteile der Erfindung, die vorstehend dargelegt wurden, ergeben sich bei solchen Verwendungzwecken einschließlich, der Abstoßung
etwa vorhandenen harten Materials und Schutz der Schneideinrichtungen hiervor.
309831/OA53
Claims (10)
- PatentansprücheJlJ "orrichtunq zur Verkleinerung von Abfall, der relativ flexibles "■'aterial, wie Schläuche, Fchnur, Draht, Plastikfolien u.dgl., und gegebenenfalls zerbrechliche Stücke enthält, mit einem Bottich zur Aufnahme einer Suspension des Abfallmaterials in einem Trägermedium, mit einer gelochten rTand zuni Austrag des zerkleinerten Materials und mit einem an der Lochwand arbeitenden Rotor, gekennzeichnet durch mindestens eine über den Rotor vorstehende Schaufel in Abstand von der Bottichvrand mit einer Leitkante und dieser folgenden Außen- und Innenflächen, an der Bottichwand gegenüber der Schaufel befestigte Schneideinrichtung und eine damit zusammenwirkende, sich an der Schaufel in Ausrichtung mit der Leitkante erstreckende Schneideinrichtung und mindestens einer Pippe an der Außenfläche der Schaufel, deren Länge sich allgemein tangential zum Rotorkörper erstreckt.
- 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Rotor mehrere Schaufeln in gleichmäßigem Trinke lab st and angebracht sind, an deren jeder sich eine der Schneideinrichtungen befindet, und daß ferner mehrere Schneideinrichtungen im T'Tinkelabstand rings um die Rotorachse angeordnet sind.
- 3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Rotor mehrere Schaufeln in gleichmäßigem Winkelabstand angeordnet sind, an denen jeweils eine Schneideinrichtung sitzt, und mehrere ortsfeste Schneideinrichtungen im Ninkelabstand rings um die Eotorachse angeordnet sind.309831/04b3
- 4. Vorrichtung nach Anspruch 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß die anderen Schaufeln pumpend wirkende Oberflächen besitzen.
- 5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei Rippen in allgemein radialem'Ab-• stand auf jeder der ausgewählten Schaufeln montiert sind.
- 6. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,. daß die Antriebswelle des Rotors sichdurch die Bottichwand nach außen erstreckt und eine Stelleinrichtung zur relativen Einstellung des Abstandes der Schneidstäbe an der Welle von außen zugänglich ist.
- 7. Vorrichtung nach Ajis-oruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß dieSchneidexnrichtungen im wesentlichen gerade Schneidkanten haben und so angeordnet sind, daß diese Kanten relativ große Scherwinkel beim Durchgang der beweglichen Schereinrichtung über der ortsfesten Schereinrichtung bestimmen.
- 8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Scherwinkel in der Größenordnung von 30 liegen.
- 9. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Rotor mit jeder Schaufel in derart vorbestimmtem Abstand von der Bottichwand ist, daß eine Maximalgröße an flexiblem Material sich über die Leitkante der Schaufel und der daran sitzenden Schneideinrichtung falten kann.
- 10. Vorrichtung nach Anspruch !,gekennzeichnet durch einen Auslaß im Bottichboden, der radial auswärts von den Schaufeln gerichtet ist, während eine fest montierte Schneideinrichtung am Bot-Üchboden sich unterhalb der Schaufeln und eine andere Schneid-309831/CHS3einrichtung sich an der Unterseite mindestens einer Schaufel befinden, die sich in allgemeiner .Ausrichtung mit der Schneidkante der Schaufel erstreckt.309831 /04b3Leerseife
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