DE2302031A1 - Risspruefstation fuer die sortierlinie einer anlage zur herstellung von glasbehaeltern - Google Patents
Risspruefstation fuer die sortierlinie einer anlage zur herstellung von glasbehaelternInfo
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Description
* Januar
PH 5837
EMHART ZURICH SA. ,
Zürich (Schweiz), Seefeldstraße 224
Rissprüfstation für die Sortierlinie einer Anlage zur Hersteilung von Glasbehältern
Glasbehälter und insbesondere Glasflaschen und Gläser für die Nahrungsmittel- oder für die pharmazeutische Industrie
werden heute praktisch ausschliesslich auf automatischen
Glasbearbeitungsanlagen hergestellt. Die Leistung solcher Anlagen ist ausserordentlich hoch und beträgt z.B. für Behälter
mit einem Glasgewicht vcn 100 g bis 200 Stück pro Minute und für Behälter mit einem Giasgewicht von 900 g bis
65 Stück pro Minute. Um sicherzustellen, dass die Behälter die geforderten äusseren Abmessungen und das erwartete Volumen
aufweisen, gegebenenfalls für automatisches Füllen geeignet sind und später mit einem vorgegebenen Verschluss, beispielsweise
einem Metalldeckel, einem Kronenverschluss oder einem Stopfen verschlossen werden können, ist eine strenge Kontrolle
der äusseren Abmessungen erforderlich. Weiter müssen diese
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Behälter auf an der Mündung und am Boden vorhandene Risse
geprüft werden, weil solche Risse die Bruchgefahr erhöhen und oft ein einwandfreies Verschliessen verunmöglichen. Der
Ausdruck "Riss" wird hier für die verschiedenen Arten von Blasen, Rissen, Spalte, Kerben, Zacken, Ritzen und andere
Fehler im Glas verwendet, die durch die Ablenkung eines Lichtbündels erkannt werden können, unabhängig davon, ob sie
sich bis zur Glasoberfläche erstrecken oder nicht.
Da sowohl fehlerhafte äussere Abmessungen als auch Risse an
der Mündung oder im Boden ungeordnet auftreten, können sie nicht durch Stichproben festgestellt werden, sondern es muss ,
jeder Behälter einzeln geprüft werden. Zu diesem Zweck enthält jede Anlage eine, der eigentlichen Herstellmaschine nachgeschaltete,
zur Prüfung der Behälter vorgesehene Sortierlinie.
Der Nachweis von in der Mündung oder am Boden der Behälter
vorhandenen Rissen ist nur mit optischen Verfahren möglich. Dazu ist eine Rissprüfstation vorgesehen, in der je'der Behälter
mindestens einmal um seine vertikale Achse gedreht, gleichzeitig mindestens ein Lichtbündel auf den zu prüfenden Bereich
gerichtet und das unter einem vorherbestimmten Winkel aus dem Behälter wieder austretende Licht beobachtet wird. Dieses Verfahren
beruht darauf, dass Risse im Blas optische Grenzschichten bilden, an denen das Licht, dessen Einfallswinkel grosser
als der Grenzwinkel der Totalreflexion ist, totalreflektiert
wird. Das totalreflektierte Licht wird zum Steuern eines Messgeräts
verwendet, das die Annahme oder Rückweisung des Behälters bestimmt.
Das beschriebene Messverfahren ist in dem USA-Patent 3 533 70 4
und ein ähnliches Messverfahren in dem USA-Patent 3 639 067 beschrieben.
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Die überwiegende Mehrzahl der Risse wird durch Spannungen beim Kühlen des Glases verursacht und verläuft von der äusseren .
Glasoberfläche vorzugsweise in radialer Richtung nach innen. Durch Tempern können zwar die Spannungen im Glas vermindert,
aber nicht alle Risse vermieden werden. Um praktisch alle vorkommenden Risse, unabhängig von ihrer Lage und Richtung, aufzufinden, werden mehrere Lichtquellen und mehrere Lichtdetektoren
in einer Rissprüfstation verwendet. Da das totalreflektierte
Lichtbündel umso breiter, d.h. die Intensität des totalreflektierten Bündels umso grosser ist, je näher der Einfallswinkel
beim Grenzwinkel der Totalreflexion liegt, sind Lichtbündel und Detektor vorzugsweise so ausgerichtet, dass der Winkel des
einfallenden Lichts in der Nähe dieses Grenzwinkels liegt. Weiter müssen zum Erkennen des totalreflektierten Lichts das auftreffende
Lichtbündel und die Empfangsrichtung des Detektors in einer Ebene und senkrecht zu der vom Riss bestimmten Ebene liegen.
Die vorstehenden Erläuterungen betroffen insbesondere das Messverfahren
nach dem bereits erwähnten USA-Patent 3 533 407· Wie ebenfalls bereits erwähnt, sind aber auch andere Möglichkeiten
der Ausrichtung von Lichtquellen und -Detektoren zur Prüfung von Behältern mit verschiedenen Formen vorgeschlagen worden. Das
genannte USA-Patent 3 639 067 beschreibt eine solche andere Möglichkeit, um Glaswaren mit optischen Einrichtungen zu prüfen.
Damit ergibt sich die Aufgäbe,eine Mehrzahl von zum Erzeugen
der Lichtbündel verwendbaren Lichtquellen und zugeordneten Lichtdetektoren
in einem durch die Totalreflexion vorgegebenen Winkel zueinander und in einer durch die Form und die Abmessungen
des zu prüfenden Behälters vorgegebenen Lage zu haltern. Diese Halterung muss ausserdem mechanisch sehr stabil sein, weil die
Maschinen starken und kontinuierlichen Vibrationen ausgesetzt sind und weil wegen der hohen Fördergeschwindigkeit auch gele
gentlich ein Behälter aus der Fördereinrichtung springt und ge gen die Halterung oder eines der optischen Prüfgeräte geschleu-
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dert wird. Andererseits soll die Halterung so ausgebildet sein, dass die Lage der Prüfgeräte rasch und reproduzierbar geändert
werden kann, damit diese beim Wechseln des Fabrikationsprogramms an Behälter verschiedener Grosse und Formen angepasst werden
können. In besonderen Fällen kann die gleiche Prüfvorrichtung auch zum Prüfen von Behältern mit unterschiedlichen Höhen verwendet
werden, insbesondere wenn diese Behälter einen ähnlichen Hals und eine ähnliche Mündung aufweisen.
Bei den bisher bekannten RissprüfStationen, wie sie beispielsweise
in den USA-Patentschriften Nm. 2 902 151, 3 101 848 und 3 249 224 beschrieben sind, sind gewöhnlich mehrere senkrechte
Säulen vorgesehen, die durch waagerechte Schienen miteinander verbunden sind. An diesen Säulen oder Schienen sind die optischen
Prüfgeräte mit Hilfe von Stangen und Gelenkverbindungen befestigt. Diese Halterung ist mechanisch ausreichend stabil,
erfordert aber wegen der langsamen Aenderung der Einstellung infolge
der Vibrationen eine periodische Kontrolle und Nacheinstellung. Besonders nachteilig ist, dass jede neue Einstellung
oder Nacheinstellung durch qualifiziertes Personal ausgeführt -werden muss und dass für eine Neueinstellung der Prüfgeräte bei
der Umstellung der Anlage von einem Gefässtyp auf einen anderen bis zu zehn Arbeitsstunden aufgewendet werden müssen, während
für die Umstellung der Herstellanlage im allgemeinen nur etwa eine Stunde erforderlich ist. Das bedeutet, dass die für die
Umstellung einer Anlage zur Herstellung von Glasbehältern anderer Grosse oder anderer Form erforderliche Zeit hauptsächlich von
der Zeit bestimmt wird, die zur Umstellung der Prüfeinrichtungen
und insbesondere der Rissprüfstation erforderlich ist.
Es sind darum schon Haltestangen und Gelehkklammern zum Befestigen
der Prüfgeräte bekannt, die Massstäbe bzw. eingravierte Kreisteilungen aufweisen, um eine einmal erprobte Einstellung
leicht wiederholen zu können. Eine solche Anordnung ist bei-
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spielsweise in dem USA-Patent 3 085 160 beschrieben. Die
Praxis hat aber gezeigt, dass damit nur die Grobeinstellung erleichtert wird, die nachträgliche, arbeitsintensive und
zeitraubende Feineinstellung aber nicht vermieden werden kann. Ausserdem sind sowohl die mit Massstäben versehenen Halterungen
als auch die gravierten Gelenkklammern relativ teuer.
Moderne, vorzugsweise automatisch arbeitende Anlagen werden vorwiegend zur Herstellung von Glasbehältern mit genormten
Formen und Abmessungen verwendet und die Anzahl der auf einer Anlage hergestellten Typen ist begrenzt. Daraus ergab sich die
Aufgabe, nach Mitteln zu suchen, die bisher zum Befestigen der Prüfgeräte verwendeten Säulen, Schienen, Stangen und Klammern
mindestens teilweise durch fest einstellbare Prüfköpfe zu ersetzen, von denen jeder einem oder mehreren bestimmten Behältertypen
zugeordnet werden kann.
Die vorliegende Erfindung betrifft darum eine Rissprüfstation für die Sortierlinie einer Anlage zur Herstellung von Glasbehältern,
mit einer Einrichtung zur Durchlaufförderung, welche
die zu prüfenden Behälter voneinander beabstandet in eine Prüfstellung fördert, in der die Behälterachse praktisch mit einer
als Bezugsachse dienenden Prüfachse zusammenfällt, in dieser
Stellung jeden Behälter mindestens einmal um seine Achse dreht und die geprüften Behälter aus dieser Prüfstellung zu einer
Transporteinrichtung weiterfördert, und mit mindestens einer
optischen Prüfeinrichtung, die aus einem Lichtgeber, der ein Lichtbündel auf einen bestimmten Bereich des in der Prüfstellung
befindlichen Behälters richtet, und mindestens einem zugeordneten Lichtempfänger besteht, der von einem Riss im Behälter
reflektiertes Licht auffängt, gekennzeichnet durch einen auswechselbaren
Prüfkopf mit Haltestäben zum Befestigen mindestens einer optischen Prüfeinrichtung am Prüfkopf, und durch eine
Halteeinrichtung, in die der Prüfkopf reproduzierbar in einer
bestimmten Stellung zur Prüfachse einsetzbar ist*
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Die neue Rissprüfstation kann bei der Umstellung einer Anlage
von einem Behältertyp auf einen anderen innert weniger Minuten und gewöhnlich sogar rascher als die anderen Teile der Anlage
umgestellt werden und diese Umstellung kann von Hilfskräften ausgeführt werden. Dadurch kann nicht nur die teure Arbeitszeit
von qualifiziertem Personal eingespart, sondern es können auch die Kosten für die Nachkontrolle der während der Umstellung -der
Prüfstation von der Anlage hergestellten, nicht geprüften Behälter
eingespart werden. Die reproduzierbare Einstellung der einzelnen Prüfgeräte ermöglicht auch, die Qualität der Prüfung
zu verbessern und schliesslich können durch die unverstellbare Halterung der Prüfeinrichtungen auch bei starken Erschütterungen
der Anlage und langer Betriebsdauer immer gleichbleibende Prüfbedingungen gewährleistet werden.
Die Erfindung soll nun mit Hilfe der Figuren an einem■Ausführungsbeispiel
erläutert werden.
Fig. 1 zeigt vereinfacht und perspektivischer Ansicht eine Ausführungsform der neuen Rissprüfstation, bei der zur
vereinfachten Darstellung der Prüfkopf weggelassen ist.
Fig. 2 zeigt eine Seitenansicht des mittleren Teils der in Fig. 1 dargestellten Rissprüfstation.
Fig. 3 zeigt eine Draufsicht auf die zur neuen Rissprüfstation
gehörende Einrichtung zur Durchlaufförderung.
Fig. 4 zeigt das Blockschema der elektrischen Einrichtung zur Steuerung der Bewegungsabläufe der verschiedenen Teile
der Einrichtung zur Durchlaufförderung.
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Fig. 5, 6 und 7 zeigen verschiedene Teile und deren Anordnung zueinander bei der Herstellung eines auswechselbaren
Prüfkopfs.
In Fig. 1 ist das Plattenband 10 einer Fördereinrichtung gezeigt, die zu prüfende Glasbehälter zu den PrüfStationen einer
Sortierlinie führt. Die neben dem Plattenband aufgestellte Rissprüfstation enthält einen Chassisrahmen, an dem die Einrichtung
zur Durchlaufförderung, der Prüfkopf und die elektronische Mess-
und Auswerteeinrichtung angeordnet sind.
Der Chassisrahmen besteht aus zwei senkrecht angeordneten, im Querschnitt U-förmigen Trägern 11, 12, die mittels einer oberen
und einer unteren Verbindungsschiene 13 bzw. 14 miteinander verschweisst sind. Um die Standfestigkeit des Chassisrahmens zu erhöhen,
ist das untere Ende jedes Trägers mit einer horizontalen Bodenplatte 16, 17 verbunden. Die beiden Schenkel der U-förmigen
Träger 11, 12 erstrecken sich in Richtung zum Plattenband 10. In jedem der beiden zur Fördereinrichtung offenen Träger ist eine
senkrecht stehende Gewindespindel 18 vorgesehen, an denen zur Durchlauffördereinrichtung gehörende Getriebekasten 19 bzw. 21
angeordnet sind. Diese Spindeln sind durch die obere Verbindungsschiene 13 geführt und mit Schraubenköpfen 22, 23 versehen. Jeder
der beiden gegenüberliegenden Schenkel 24, 26 der U-förmigen Träger weist Bohrungen 27 auf, die zwei senkrecht verlaufende
Bohrungsreihen bilden, welche zum Befestigen von Auslegern 28, in verschiedener Höhe vorgesehen sind. Weiter ist an den beiden
gegenüberliegenden Schenkeln noch ein Rahmen 31 angeschweisst. Die Ausleger 28, 29 und der Rahmen 31 dienen als Träger für den noch
zu beschreibenden Prüfkopf bzw. für die ebenfalls noch zu beschreibende
hintere Maschineneinheit. Zwischen den beiden oberen Enden der beiden gegenüberliegenden Schenkel 24, 26 der Träger ist
unter oder über der Verbindungsschine 13 noch ein Gehäuse 30 befestigt,
in dem die mit dem Prüfkopf zusammenwirkenden elektrischen und elektronischen Mess- und Prüfeinrichtungen eingebaut
sind. 309831/0917
Ueber jedem der Getriebekästen 19, 21 ist ein in der Figur nicht
sichtbarer Antriebsmotor mit zugehöriger Schalteinrichtung angeordnet
und durch eine Haube 32 bzw. 33 abgedeckt. An dem auf der Einlaufseite befindlichen Getriebekasten 21 ist ein Zuteilerarm
36 befestigt. Dieser ragt in Richtung auf das Plattenband 10 vor und trägt ein um Rollen geführtes Einlaufreibband
37. An dieses schliesst ein Zentralreibband 38 an, das um Rollen geführt ist, die unter den Getriebekasten 21 und 19 angeordnet
sind. Dieses Zentralreibband weist einen praktisch geradlinig verlaufenden aktiven Bahnteil auf, der sich zwischen der
einlaufseitigen Umlenkrolle 38a des Getriebekastens 21 und der
auslaufseitigen Rolle 38b des Getriebekastens 19 erstreckt.
Weiter ist zwischen dem Einlauf- und dem Zentralreibband 37 bzw. 38 ein doppeltes Uebergabeband 39 und anschliessend an das
Zentralreibband ein erstes doppeltes Bremsreibband 41 vorgesehen. Das Zentralreibband läuft an zwei Druckrollen 42, 43 vorbei,
die an Kniehebeln 44 bzw. 46 angeordnet sind, welche in horizontaler Richtung und unabhängig voneinander verschwenkbar
sind, wie im folgenden noch beschrieben werden wird.
Es versteht sich, dass die einzelnen Reibbänder-nicht nur über
die in der Figur 1 sichtbaren Rollen geführt sind, sondern weitere zum Umlenken, Spannen und Antreiben der Bänder vorgesehene
Rollen verwendet werden. Zum kontinuierlichen Antrieb des Zentralreibbands 38, das um mehrere am Rahmen der Prüfstation befestigte
Rollen geführt ist, ist ein Motor M_ vorgesehen. Ein weiterer
Motor M_ treibt das Einlaufreibband 37 und das Uebergabeband 38 an. Das doppelte Bremsreibband 41 am Austrittsende der Hauptbahn
wird ebenfalls vom Motor M_ angetrieben, aber in entgegengesetzter
Richtung zu den Bändern 37, 39 und 38. Wie aus der Figur 3 gut zu erkennen ist, sind die an den Kniehebeln 44, 46 befestigten
und mit diesen ve r schwenkbar en Druckrollen 42 bzw". 43 vorgesehen,
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einen Teil des Zentralreibbands 38 an einen Teil des in der Prüfstation befindlichen Behälters anzulegen. Der ausgangsseitige
Kniehebel 44 wird durch Federdruck in seiner aktiven Stellung, in der die Druckrolle 42 das Reibband 38 an den Behälter andrückt,
gehalten. Der einlaufseitige Kniehebel 46 wird durch Federdruck in seiner passiven Stellung gehalten, in der die Druckrolle 43
das Reibband 38 freigibt , und es ist ein Solenoid 200 vorgesehen,
um den Kniehebel in seine aktive Stellung zu verschwenken.
Auf dem Rahmen 31 und praktisch in der Höhe der Reibbänder ist auch die hintere Maschineneinheit angeordnet. Ihre Höhe und
Seitenlage kann zur Anpassung an Behälter mit unterschiedlichen Formen und Abmessungen gegenüber dem bereits beschriebenen
Maschinenteil verändert werden. Diese enthält auf der Einlaufseite und dem Zuteilerarm 36 gegenüberliegend eine Einlaufkufe
47 und eine Bodenplatte 48 sowie im Bereich des Zentralreibbands eine zweiteilige Zentralkufe 49 und eine mehrteilige Zentralbodenplatte
51 und auf der Auslaufseite und dem Bremsreibband gegenüberliegend ein zweites Bremsreibband 52. An die Zentralbodenplatte
51 schliesst auf der Einlaufseite ein zweiteiliges, von einem nicht gezeigten Motor angetriebenes Rückführband 53,
54 an, über dessen beide Teile eine Leitschiene 56 ragt. Rückführband und Leitschiene sind vorgesehen, um die geprüften
Behälter auf das Plattenband 10 der Fördereinrichtung zurückzuführen. Zwischen den beiden Teilen der Zentralkufe 49 ist eine
Führungs- oder Zentralrolle 57 angeordnet. Diese Rolle ist vorzugsweise federnd gelagert und mit einer Antriebs- und Bremseinrichtung
58 verbunden. Die Zentralrolle 57 steht teilweise über die Zentralkufe 49 in die Durchlaufbahn der Behälter vor.
Dieser vorstehende Teil der Rolle wirkt mit den Druckrollen 42, 43 zusammen und bestimmt mit diesen die Prüfstation. Der Antrieb
der Brems- und Beschleunigungseinrichtung 58 für die Zentralrolle
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- IO -
57 wird von einer elektrischen Einrichtung gesteuert, was später im Zusammenhang mit der Fig. 4 noch näher beschrieben wird. Die
beiden Teile der Zentralkufe, die Führungsrolle und das zweite Bremsreibband sind teilweise durch ei,n Schutzblech 59 abgedeckt.
Figur 2 zeigt eine Seitenansicht des mittleren Teils der Rissprüfstation,
gesehen aus der Richtung des Pfeils 61 in Figur 1, wobei der üebersicht wegen die Teile der hinteren Maschineneinheit
weggelassen sind. Auf der Zentralbodenplatte 51 steht ein Behälter 64, der von den anliegenden Druckrollen 42 und 43 und
der nicht gezeigten Führungsrolle gehalten v/ird, so dass seine senkrechte Achse praktisch in der durch den Aufbau der Prüfstation
definierten Prüfachse 66 liegt. Der Behälter wird durch das etwa in der Höhe des Behälterschwerpunkts angreifende Reibband
38 um die Prüfachse gedreht. Wie in Figur 2 deutlich zu
sehen ist, sind die Hebel 44, 46, die die Druckrollen 42 bzw. 43 tragen, an Achsstummeln 67 bzw. 6 8 befestigt, die aus den
Getriebekasten 19 bzw. 21 herausragen. Zur Führung des Behälters ist weiter eine im Bereich des Behälterhalses angreifende
Führungseinrichtung vorgesehen. Diese Führungseinrichtung enthält drei Rollen 69, 71 und 72, von denen die beiden Rollen 69
und 72 an verschwenkbaren Hebeln 73 bzw. 74 angeordnet sind. Die Hebel sind an Achsstummeln befestigt, die aus den Getriebekasten
19 und 21 nach oben herausragen und von denen der Achsstummel
76 für den Hebel 73 oberhalb des Getriebekastens 19 in
Figur 1 zu sehen ist. Die dritte Rolle 71 ist an einem Zwischenstück 77 befestigt, das in radialer Richtung zur Prüfachse, d.h.
senkrecht zur Figurenebene, verschiebbar an einem Haltestab 78 befestigt ist.
An jedem der beiden Ausleger 28, 29 ist mindestens eine zweiteilige
Klemmeinrichtung 79 bzw. 81 angeordnet, die beispielsweise durch (nicht gezeigte) Schrauben fest an den Auslegern
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angeklemmt werden können. Der eine Ausleger 29 ist mit einem Massstab 82 versehen und der zugeordnete Teil der Klemme 81
weist einen Zeiger 83 auf, so dass die Klemme durch Verschieben in der Längsrichtung des Auslegers, d.h. senkrecht zur
Figurenebene, wiederholt an einem vorgegebenen Ort festgeklemmt werden kann. Am oberen Teil der Klemme ist eine Trägerplatte
84 aufgeschraubt, wobei der Abstand zwischen Klemme und Platte mit Hilfe einer auswechselbaren Zwischenhülse
85 bzw. 86 einstellbar ist. Die Trägerplatte weist in einer vorgegebenen Orientierung zur Prüfachse 66 mindestens zwei,
vorzugsweise aber eine Vielzahl von symmetrisch angeordneten Bohrungen auf. Unterhalb der Trägerplatte befindet sich
ein aus einem Kunstharz gegossener Haltcblock 87, in den Tragbolzen
88, 89 eingegossen sind. Die Tragbolzen sind mit einem Gewinde versehen und durch Bohrungen in der Halteplatte geführt,
um Halteblock und Halteplatte fest miteinander zu verbinden. Im Halteblock sind weiter eine Mehrzahl von Haltestäben eingegossen.
Der bereits erwähnte Haltestab 78 trägt die dritte Rolle 71 der Führungseinrichtung. Die beiden anderen gezeigten
Haltestäbe 91, 92 sind zum Halten eines Lichtgebers 93 und eines Lichtempfängers 94 vorgesehen. Zusammenwirkende Lichtgeber
und Lichtempfänger werden im folgenden auch als optische Prüfeinrichtung bezeichnet. Bei der gezeigten Ausführungsform
sind Lichtgeber und -empfänger nicht direkt am Haltestab befestigt. Um am gleichen Haltestab wahlweise einen Lichtgeber und
-empfänger in unterschiedlichen Entfernungen und mit unterschiedlichen Winkellagen befestigen zu können, ist am freien Ende
jedes Haltestabs ein Träger 96 angeschraubt, auf dessen abgeschrägtem Ende eine Befestigungsplatte 97 angeordnet ist. Die
Haltestäbe 91, 92 und die austauschbaren Träger weisen zusammenwirkende Nut und Feder 98 auf, so dass die Richtung der Träger
in der waagerechten Ebene, d.h. senkrecht zur Figurenebene, genau definiert ist. Lichtgeber und -empfänger sind jedem Fachmann
bekannte optische Systeme.1 Bei der gezeigten Ausführungsform erhält der Lichtgeber sein Licht von einer entfernt angeordneten
Lichtquelle über ein Glasfaserbündel 99 und auch der
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Lichtempfänger ist mit einem Glasfaserbündel 101 verbunden, um
auftreffendes Licht an ein lichtempfindliches Bauelement weiterzuleiten.
Beim. Betrieb der beschriebenen Rissprüfstation werden die auf dem Plattenband 10 der Fördereinrichtung in der Richtung des
Pfeils 102 (Figur 1) geförderten Behälter von der Einlaufkufe
47 gegen das Reibband 37 abgelenkt. Der Abstand zwischen der Einlaufkufe und dem gegenüberliegenden Reibband entspricht
praktisch dem Durchmesser der zu prüfenden Behälter, so dass diese nacheinander vom Reibband erfasst und auf der Bodenplatte
48 stehend an der Einlaufkufe 47 abgerollt werden. Das
Reibband wird mit einer Geschwindigkeit angetrieben, derzufolge die Behälter mit einer etwas geringeren Geschwindigkeit als
auf dem Plattenband 10 über die Bodenplatte 51 verschoben bzw. an der Kufe 49 abgerollt werden. Das Uebergabeband 39 hat
praktisch die gleiche Geschwindigkeit wie das Einlaufreibband 37, weshalb die Behälter mit konstanter Geschwindigkeit und
in dichter Folge bis zur Zentralbodenplatte 51 gerollt werden. Das Zentralreibband 38 hat eine grössere Geschwindigkeit als
das Einlaufreibband, weshalb die Behälter am ersten Teil der Zentralkufe 49 rascher als an der Einlaufkufe 47 abgerollt
und dadurch voneinander beabstandet werden. Vor dem Einlauf eines Behälters in die Prüfstellung wird die Druckrolle 43 am
Hebel 46 aus der Bahn des Behälters in Richtung auf den Chassisrahmen verschwenkt, so dass der Behälter gegen die
Druckrolle 42 läuft.
Wie in den Figuren 3 und 4 gezeigt ist, sind mehrere Schalter S1, S2, S. längs der Bahn der Behälter und im Bereich der Bodenplatte
51 angeordnet. Beim Schliessen des Schalters S1 durch
einen vorbeigeförderten Behälter wird ein Verzögerungskreis 205 erregt und ein Zähler 204 getriggert. Der Zähler 204 ist
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für Zeitimpulse vorgesehen, die in Uebereinstiramung mit der
Umlaufgeschwindigkeit des Zentralbands 38 von einem Impulsgenerator
206 erzeugt werden. Sobald der nächste Schalter S2
von einem vorbeitransportierten Behälter geschlossen wird, gibt der Zähler 204 ein Steuersignal an den Erregerkreis des
Solenoiden 200, worauf der einlaufseitige Kniehebel 46 und
die daran befestigte Druckrolle 43 in die oben definierte aktive Position verschwenkt werden und der Behälter in der Prüfstation
eingefangen ist. Der Schalter S2 ist auch mit der Antriebseinrichtung
für die Brems- und Beschleunigungseinrichtung 58 verbunden und bewirkt, dass beim Schliessen des Schalters S2
die Umfangsgeschwindigkeit der Zentralrolle 57 auf etwa 80 % der Umfangsgeschwindigkeit des zu prüfenden Behälters erhöht
wird. Der Antrieb wird unwirksam, sobald die Umfangsgeschwindigkeit des Behälters grosser als die der Zentralrolle ist.
Ein mit dem einlaufseitigen Kniehebel 46 verbundener Positionsgeber
201 gibt an den Umdrehungszähler 210 einen Startimpuls. An diesen Umdrehungszähler werden ausserdem Zeitimpulse vom
Impulsgenerator 206 geleitet. Nach dem Abzählen einer vorgegebenen Anzahl Zeitimpulse, die mindestens einer vollständigen
Umdrehung des Behälters in der Prüfstation entspricht, werden
vom Umdrehungszähler 210 Signale erzeugt und zur Brems- und Beschleunigungseinrichtung 58 und an den Steuerkreis fUr den
auslaufseitigen Kniehebel 44 geleitet. Diese Signale bewirken, dass die Drehung der Zentralrolle gebremst und die Druckrolle
42 aus der Bahn des Behälters ausgeschwenkt wird, so dass der Behälter an der Zentralrolle abrollen und aus der Prüfetation
herausrollen kann.
Wie bereits oben beschrieben, wird während des Einlaufe eines Behälters in die Prüfstellung die Zentralrolle 57 angetrieben,
wobei die Drehrichtung der Richtung des gegenüber vorbeilaufenden Zentralreibbands 38 entgegengesetzt ist. Die Umfangsgeschwindigkeit
der Zentralrolle entspricht etwa 80 % der Umlauf-
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geschwindigkeit des Zentralreibbands.. Sobald der am ersten Teil
der Zentralkufe 49 abrollende Behälter die gegenläufig drehende Zentralrolle 57 berührt, wird seine Bewegung in der Förderrichtung
die Translation - abgebremst. Um das Zurückspringen des Behälters zu verhindern, wird die Einlaufdruckrolle 43 in die in
Figur 3 gezeigte Arbeitsstellung zurückgeschwenkt, so dass der Behälter zwischen den Druckrollen 42, 43 und der Zentralrolle
57 geführt ist und am Ort dreht.
Es versteht sich, dass die am Behälterhals angreifenden Rollen 69 und 72 in der gleichen Richtung und synchron mit den Druckrollen
42, 43 verschwenkt werden.
Während des Drehens in der Prüfstellung werden die auf Risse zu prüfenden Bereiche des Behälters, insbesondere die Mündung und
der Halsansatz, von mehreren Lichtgebern 93 beleuchtet. Wenn ein Lichtbündel 103 auf einen Glasriss 104 trifft, wird es reflektiert
und das reflektierte Lichtbündel trifft dann auf einen Lichtempfänger 94. Um Störsignale nach Möglichkeit auszuschliessen,
weisen Lichtgeber und -empfänger ein optisches Linsensystem auf, demzufolge das austretende Lichtbündel einen
kleinen Durchmesser hat und nur Lichtbündel aus einer genau definierten Richtung vom Empfänger empfangen und weitergeleitet
werden. Weil auf diese Weise jeder Lichtgeber und -empfänger nur einen begrenzten Bereich des Behälters prüfen kann, müssen
eine Vielzahl Lichtgeber und -empfänger verwendet werden. Eine praktisch erprobte Ausführungsform weist bis zu achtzehn Lichtgeber
und bis zu zwanzig Lichtempfänger auf. Damit die vielen Lichtgeber und -empfänger in dem verfügbaren Raum untergebracht
werden können - sie dürfen beispielsweise den Durchlauf der Behälter nicht behindern - sind die Lichtquellen und die Multiplier
in einem von der Prüfstellung entfernt angeordneten elektronischen Steuerkasten 106 eingebaut. Die Lichtleitung vom
Steuerkasten zum Lichtgeber und vom Lichtempfänger zum Steuerkasten erfolgt wie bereits beschrieben durch Lichtleiter 99,
101. Obwohl in Figur 2 nur eine optische Prüfeinrichtung und
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ein zugeordneter Steuerkasten gezeigt sind, versteht sich, dass entsprechend den obigen Ausführungen in der Praxis nicht nur
mehrere Prüfeinrichtungen, sondern auch mehrere Steuerkästen
verwendet werden.
Jedes von einem Riss reflektierte Lichtbündel löst ein Steuersignal
aus, das einen Auswurfmechanismus 212 steuert, der den fehlerhaften
Behälter auswirft, nachdem dieser die Prüfstellung verlassen hat. Wie in Figur 3 gezeigt ist, ist der Auswurfmechanismus
vorzugsweise als Druckluftdüse ausgebildet, mit deren Hilfe fehlerhafte Behälter vom ersten der beiden Rückführbänder
53 weggeblasen werden. Die oben beschriebene Prüfeinrichtung erzeugt ein Auswurfsignal, das an ein dreistufiges Register
214 geleitet wird, welches die Betätigung des Auswurfmechanismus so lange verzögert, bis der fehlerhafte Behälter die zum Auswerfen
vorgesehene Position erreicht. In der ersten Stufe dieses Registers wird überprüft, ob der Behälter alle Prüfungen
durchlaufen hat, und in der zweiten Stufe wird überprüft, ob der Behälter die Prüfstation verlassen und in der Zwischenzeit
das Ende des Zentralreibbands 38 passiert hat. Die dritte Stufe wirkt mit einem Zähler 218 zusammen, der durch das Ausgangssignal
des gleichen Zählers 216 angestossen wird, der auch mit der zweiten Stufe des Registers zusammenwirkt. Dieser Zähler
218 zählt Zeitimpulse, die von einem Impulsgeber 220 in üebereinstimmung mit der Transportgeschwindigkeit des Rückführbands
51 erzeugt werden. Nur wenn die Bedingungen aller drei Stufen des Registers 214 erfüllt sind, wird der Auswurfmechanismus
erregt und der fehlerhafte Behälter vom Rückführband 53 geblasen.
Sobald der Behälter in der Prüfstellung mindestens einmal um seine Achse gedreht wurde, wird die am Hebel 44 angeordnete
Auslaufdruckrolle 42 aus der Behälterbahn in Richtung auf den
Chassisrahmen verschwenkt und gleichzeitig die Zentralrolle abgebremst. Sobald die Umfangsgeschwindigkeit der Zentralrolle
geringer als die Umlaufgeschwindigkeit des Zentralreibbands 38 ist, läuft der Behälter an der Rolle ab, bewegt sich aus
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der Prüfstellung heraus, um an dem auf der Auslaufseite befindlichen
Teil der Zentralkufe 49 weiterzurollen. Am Ende der Zentralkufe und der Zentralbodenplatte wird der Behälter von
den beiden gegenläufigen Bremsreibbändern 51, 52 erfasst, welche die Drehung des Behälters abbremsen und am Ende der Durchlauffördereinrichtung
einen nicht drehenden Behälter auf das Rückführband 53 schieben.
Wie bereits beschrieben, wird das Verschwenken der Druckrollen 42 und 43 durch die in der Einlaufbahn und in der Auslaufbahn
angeordneten, vom vorbeilaufenden Behälter betätigten Schalter S1 und S2 bzw. S3 gesteuert. Die elektrisch bewirkte Beschleunigung
und Bremsung der Zentralrolle erfolgt in Abhängigkeit von der Druckrollenverschwenkung.
Mit einer praktisch erprobtem Ausführungsform der neuen Rissprüfstation
können pro Minute 250 Behälter, von denen jeder einen Durchmesser von 70 mm und ein Gewicht von etwa 250 g aufweist,
geprüft werden, wobei die Verweilzeit der Behälter in der Prüfstellung, d.h. die Prüfzeit, nur 0,1 see beträgz. Zum
Anpassen der Rissprüfstation an Behälter mit unterschiedlichen Abmessungen können, wie bereits beschrieben, die Getriebekasten
mit den daran befestigten Druckrollen und den Rollen der Führungseinrichtung sowie den Reibbändern in senkrechter und
in waagerechter Richtung verschoben werden.
Die Herstellung und Einstellung des in Figur 2 gezeigten auswechselbaren
Prüfkopfs soll nun mit Hilfe der Figuren 5,6 und 7 beschrieben werden. Dazu wird zuerst eine Hilfshalteplatte
84a, die der Halteplatte 84 entspricht, in der Prüfvorrichtung oder einem Simulator befestigt. Die Hilfshalteplatte weist eine
Vielzahl von Bohrungen 88a auf, die vorzugsweise in Reihen und
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Spalten angeordnet sind. Jeder Bohrung ist eine als Nut 98a ausgebildete Aussparung zugeordnet. In die Bohrungen können
Hilfshaltestäbe 92a eingesetzt werden. Die Anzahl der verwendeten Hilfshaltestäbe entspricht der Anzahl der zu verwendenden
optischen Geräte. Jeder Hilfshaltestab weist an dem zum Einsetzen
in eine Bohrung vorgesehenen Ende eine Feder 98b auf, die in die entsprechende Nut 98a eingeführt wird, um eine axiale
Drehung des Hilfshaltestabs zu verhindern. Die verfügbaren
Hilfshaltestäbe weisen unterschiedliche Längen auf, um die optischen Geräte in unterschiedlichem Abstand von der Bodenplatte
51 (Fig. 2, 3) bzw. von dem zu prüfenden Behälter zu befestigen. Am unteren, freien Ende jedes Hilfshaltestabs ist
ein Träger 96 befestigt, der eine seitlich versetzte, abgeschrägte Endfläche 95 aufweist. Um Lichtgeber und -empfänger in unterschiedlichen
Abständen und mit unterschiedlicher Neigung gegenüber den zu prüfenden Behältern zu befestigen, können Träger
mit unterschiedlicher Länge und unter verschiedenen Winkeln abgeschrägten Endflächen verwendet werden. Weiter weisen auch
die unteren, freien Enden der Hilfshaltestäbe 98c eine Nut und die anliegenden Flächen der Träger eine dazu passende Feder auf,
wie das besonders in Fig. 5 gezeigt ist. Um die optischen Geräte unterschiedlich zu orientieren, sind Träger mit unterschiedlicher
Anordnung der Feder vorgesehen. Wenn die Lichtgeber und -empfänger mit Hilfe eines in der Prüfstellung angeordneten Behälters optimal
justiert sind, wird eine Liste erstellt, in der die verwendeten Träger und ihre Zuordnung zu den Hilfshaltestäben vermerkt
ist. Danach werden die Träger wieder von den Hilfshaltestäben abgenommen und die Hilfshalteplatte 84a mit den Hilfshaltestäben
92a in die in Fig. 6 gezeigte !Montageeinrichtung eingesetzt. Letztere weist eine weitere Hilfshalteplatte 84b auf,
die die gleiche Anordnung von Bohrungen vie die Hilfshalteplatte 84a enthält, so dass Führungsstäbe 92b genau in der Velängerung
der Hilfshaltestäbe 92a befestigt werden können. Zur genauen Aus-
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richtung der Führungsstäbe mit den Hilfshaltestäben wird jeder Führungsstab 92b mit Hilfe einer Verbindungsmuffe 93a mit dem
freien Ende des zugeordneten Hilfshaltestabs 92a verbunden. Jede Verbindungsmuffe weist eine Feder auf, die in die entsprechende
Nut 38c am Ende des Hilfshaltestabs eingeführt wird. Auf diese Weise bildet die weitere Hilfshalteplatte 84b mit ihren Führungsstäben 92b ein "Negativ" oder eine Schablone der (in Figur 6
oberen) Hilfshalteplatte 84a mit den Hilfshaltestäben 92a.
Anschliessend werden die Hilfshalteplatte 84a mit den Hilfshaltestäben
92a und die weitere Hilfshalteplatte 84b mit den Führungsstäben 92b durch Lösen der Verbindungsmuffen 93a voneinander
getrennt. Auf die freien Enden der Führungsstäbe werden dann die eigentlichen Haltestäbe 92 aufgesetzt. Dabei werden die Längen
der Haltestäbe so gewählt, dass jeder Haltestab mit dem zugeordneten Führungsstab die in Figur 6 gezeigte, für alle Stabkombinationen
gleiche Länge L aufweist und jeder Haltestab wird derart auf den zugeordneten Führungsstab aufgesetzt, dass seine
Nut über die Feder des Führungsstabs geschoben ist, wie das in Figur 7 gezeigt ist. Wenn alle Haltestäbe auf den Führungsstäben
befestigt sind, wird die gesamte Anordnung gegenüber der in Figur 7 gezeigten Lage um 180° gedreht, so dass die Enden der
Haltestäbe 92.'von oben her in eine nach oben offene Gussform hineinragen. Die Gussform wird dann mit einer Form- oder Vergussmasse,
vorzugsweise einem Epoxyharz, ausgegossen. Nach dem Verfestigen oder Erstarren der Vergussmasse und dem Lösen der
Haltestäbe von den Führungsstägen kann der auf die beschriebene Art hergestellte Prüfkopf in die Rissprüfstation eingesetzt
werden.
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Es ist nun möglich, entsprechend dem in Figur 2 gezeigten und vorgängig beschriebenen Beispiel einen aus Halteblock und Haltestäben
bestehenden Prüfkopf an dem in Uebereinstimmung mit der oben genannten Liste die Halter für die Prüfgeräte befestigt
wurden, zum Prüfen von Behältern mit unterschiedlichen Abmessungen oder Formen zu verwenden. Es ist aber auch möglich, die
Halter dauerhaft mit den Haltestäben zu verbinden und für jeden Behältertyp einen anderen Prüfkopf zu verwenden. Es ist auch
nicht nötig, die optischen Prüfeinrichtungen in der oben beschriebenen
Art zu befestigen, sondern Lichtgeber und -empfänger können beispielsweise auch in einer Bohrung befestigt sein, die
durch das untere Ende des Haltestabs geführt ist. Die zum Giessen des Halteblocks verwendete Gussform kann mehrfach verwendet
werden.
Es ist aber auch möglich, den gegossenen Halteblock in der Gussform zu belassen, so dass die Gussform 109 (Figur 2 einen Teil
des Prüfkopfs bildet. Wird der Halteblock nach dem Erstarren der
Gussmasse aus der Form gelöst, so müssen die Tragbolzen im Block eingegossen sein. Wird die Gussform als Teil des Prüfkopfs verwendet,
so können die Tragbolzen an der Gussform befestigt sein. Durch die Auswahl der Bohrungen 27 (Figur 1), in denen die Ausleger
28, 29 befestigt sind und die Höhe der Zwischenhülsen 85, 86 kann der Prüfkopf beispielsweise bei der Prüfung von Behältern,
die sich nur in ihrer Höhe unterscheiden, in jeder erforderlichen Höhe über der Zentralbodenplatte 51 befestigt werden.
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Claims (19)
- AnsprücheCJ Rissprüfstation für die Sortierlinie einer Anlage zur Herstellung· von Glasbehältern, mit einer Einrichtung zur Durchlaufförderung, welche die zu prüfenden Behälter voneinander beabstandet in eine Prüfstellung fördert, in der die Behälterachse praktisch mit einer als Bezugsachse dienenden Prüfachse zusammenfällt, in dieser Stellung jeden Behälter mindestens einmal um seine Achse dreht und die geprüften Behälter aus dieser Prüfstellung zu einer Transporteinrichtung weiterfördert, und mit mindestens einer optischen Prüfeinrichtung, die aus einem Lichtgeber, der ein Lichtbündel auf einen bestimmten Bereich des in der Prüfstellung befindlichen Behälters richtet, und mindestens einem zugeordneten Lichtempfänger besteht, der von einem Riss im Behälter reflektiertes Licht auffängt, gekennzeichnet durch einen auswechselbaren Prüfkopf (87, 88, 89, 109) mit Haltestäben (91, 92) zumBefestigen mindestens einer optischen Prüfeinrichtung (93, 94) am Prüfkopf, und durch eine Halteeinrichtung (28, 29, 81, 84), in die der Prüfkopf reproduzierbar in einer bestimmten Stellung zur Prüfachse (66) einsetzbar ist.
- 2. Rissprüfstation nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteeinrichtung (28, 29, 81, 84) höhenverstellbar ist, und zum reproduzierbaren Befestigen des Prüfkopfs (87, 88, 89, 91, 109) in einer bestimmten Stellung zur Prüfachse (66) mit mindestens einer Marke (82, 83) versehen ist.
- 3. Rissprüfstation nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Prüfkopf einen aus einer wärme- und alterungsbeständigen Vergussmasse bestehenden Halteblock (87) aufweist,309831/0917in den die Haltestäbe (91, 92) und zum Befestigen des Prüfkopfs an der Halteeinrichtung (28, 29, 81, 84) vorgesehene Tragbolzen (88, 89) eingegossen sind.
- 4. Rissprüfstation nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Vergussmasse ein Epoxidharz ist.
- 5. Rissprüfstation nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Vergussmasse ein neutrales Füllmaterial enthält.
- 6. Rissprüf station nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,dass jeder Haltestab )92) an seinem freien Ende eine zum lösbaren Befestigen eines Lichtgebers oder eines Lichtempfängers (94) ausgebildete Befestigungseinrichtung aufweist.
- 7. Rissprüfstation nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass am freien Ende jedes Haltestabs (92) ein Träger (96) angeordnet ist, der eine Kröpfung aufweist, deren freies Ende zum Befestigen eines Lichtgebers oder Lichtempfängers (94) ausgebildet ist.
- 8. Rissprüfstation nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass zum Befestigen von Lichtgeber oder Lichtcmpfänger (94) in oinor bestimmten Kntfernung und unter einem bestimmtem Winkel zur Prüfachse (66) austauschbare Träger (96) mit unterschiedlicher Länge und unterschiedlicher Kröpfung vorgesehen sind und Haltestab (92) und Träger (96) mittels Nut und Feder (98) zueinander ausgerichtet sind.
- 9. Rissprüfstation nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sowohl der oder die Lichtgeber als auch der oder die Lichtempfänger mit Glasfaserbündeln (99, 101) zusammenwirken, durch die das Licht von einer entfernten Lichtquelle zugeleitet bzw. auftreffendes Licht an einen entfernten Lichtdetektor weitergeleitet wird.309831/0917
- 10. Rissprüfstation nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung zur Durchlaufförderung auf der einen Seite mindestens eine Leitkufe (4.7, 49) und auf der anderen Seite mindestens ein zum Abrollen der Behälter an dieser Leitkufe vorgesehenes antreibbares Reibband (37, 38, 39) aufweist, und dass im Bereich der Prüfstellung auf der einen Seite eine Führungsrolle (57) und auf der anderen Seite mindestens zwei in verschwenkbaren Hebeln (44, 46) gelagerte Druckrollen (42, 43) vorgesehen sind, von denen die Einlaufdruckrolle (43) in der Förderrichtung vor und die Auslaufdruckrolle (42) hinter der Führungsrolle (57) angeordnet ist.
- 11. Rissprüfstation nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass zum abwechselnden Verschwenken der Druckrollen (42, 43) die Hebel (44, 46) mit Schwenkeinrichtungen (19, 21) so zusammenwirken, dass zum Einlauf eines Behälters in die Prüfstellung die Einlaufdruckrolle (43) aus der Bahn und zum Anhalten des Behälters die Auslaufdruckrolle (42) in die Bahn des Behälters geschwenkt wird, und zum Auslaufen des Behälters die Auslaufdruckrolle (42) aus der Bahn geschwenkt wird, während die Einlaufdruckrolle (43) in der Bahn verbleibt.
- 12. Rissprüfstation nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass zum Anpressen der Druckrollen (42, 43) an Behälter unterschiedlichen Durchmessers und unterschiedlicher Höhe die Schwenkachsen der Hebel (44, 46) in horizontaler und vertikaler Richtung verschiebbar sind.
- 13. Rissprüfstation nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsrolle (57) zum Abfedern ungleichmässig ge formter Behälter quer zur Durchlaufrichtung federnd gelagert ist.309831/0917
- 14. RissprüfStation nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckrollen (42, 43) frei mitlaufen und eine Antriebs- und Bremseinrichtung (58) für die Führungsrolle (57) vorgesehen ist, die beim Einlaufen eines Behälters in die Prüfstellung die Führungsrolle zum Unterbrechen des Abrollens dieses Behälters an der Leitkufe entgegen der Laufrichtung des Reibbands (38) antreibt und die Führungsrolle zum Beschleunigen des Behälters beim Auslaufen aus der Prüfstellung abbremst.
- 15. Rissprüfstation nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zur Führung des zu prüfenden Behälters in der Prüfstellung eine Führungseinrichtung im Bereich des Behälterhalses (69, 71, 72) angeordnet ist.
- 16. RissprüfStation nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungseinrichtung drei Führungsrollen (69, 71, 72) aufweist, von denen zwei Rollen (69, 72) zum freien Einlauf des Behälters (64) in die und zum ungehinderten Auslauf aus der Prüfstellung synchron mit der Einlauf- bzw. Auslaufdruckrolle (43 bzw. 42) verschwenkbar sind und die dritte Rolle (71) zum Anpassen an Behälter mit unterschiedlichem Durchmesser radial zur Prüfachse verschiebbar ist.
- 17. Rissprüfstation nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass am Ende der Einrichtung zur Durchlaufförderung in der Verlängerung der Leitkufe (49) und des Reibbands (38) zur Umwandlung der Translations- und der Drehbewegung in eine reine Translation je eine gegenläufig angetriebene Fördereinrichtung (52 bzw. 41) vorgesehen ist.
- 18. Verfahren zur Herstellung eines auswechselbaren Prüfkopfs zur Verwendung in einer Rissprüfstation, welche eine Vielzahl von Lichtgebern und -empfängern aufweist und in der Glasbehälter um ihre Symmetrieachse gedreht werden, gekennzeichnet durch309831 /0917a) das Aufstellen eines Werktische, um die Prüfstation der Vor-' richtung zu simulieren, welcher Werktisch eine horizontale Grundfläche aufweist und über dieser Grundfläche Mittel, um eine Gitterplatte zu befestigen, in der eine Vielzahl von Ausnehmungen angeordnet sind, .b) das Anordnen eines Behälters unter dieser Gitterplatte, so dass die Symmetrieachse des Behälters mit einer vertikalen Referenzachse in der Gitterplatte übereinstimmt,c) das Befestigen der verschiedenen Lichtgeber und Lichtempfänger an den unteren Enden von Trägerstäben, welche verschiedene Läng« aufweisen und deren obere Enden in den Ausnehmungen der Gitterplatte an ausgewählten Orten und in einer vorgegebenen Orientierung gegenüber der Gitterplatte befestigt sind,d) das Abnehmen der Gitterplatte von ihrer Trageinrichtung und Verlängern der Tragstäbe durch das Befestigen von Führungsstäben, so dass alle verlängerten Tragstäbe eine konstante Länge aufweisen und die zur Verlängerung verwendeten Führungsstäbe ein "Negativ" oder einen Stempel des im Arbeitsgang(c) aufgebauten Werkstücks bilden.
- 19. Verfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragstäbe zur Herstellung eines Prüfkopfs, der zur Anpassung der Prüfstation an Behälter mit verschiedenen Formen oder Abmessungen von der Prüfstation abgenommen oder ersetzt werden kann, in einen Block aus Kunststoffmaterial eingegossen werden.12.1.1973 S/tl309831/0917Leerseite
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