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DE2348985A1 - Verfahren zur herstellung eines bauelements und bauelement - Google Patents

Verfahren zur herstellung eines bauelements und bauelement

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Publication number
DE2348985A1
DE2348985A1 DE19732348985 DE2348985A DE2348985A1 DE 2348985 A1 DE2348985 A1 DE 2348985A1 DE 19732348985 DE19732348985 DE 19732348985 DE 2348985 A DE2348985 A DE 2348985A DE 2348985 A1 DE2348985 A1 DE 2348985A1
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DE
Germany
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synthetic resin
mold
component
core
thermosetting
Prior art date
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Pending
Application number
DE19732348985
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English (en)
Inventor
Charles Rostain
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Constructions Metalliques Fillod SA
Original Assignee
Constructions Metalliques Fillod SA
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Publication date
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Description

HALF Μ
PATENTANWALT
2 HAMBURG 1 .
Dalllndamm 15
Fernapiechcn 33 S11S
18. Sep. 1373
Meine Akte: 5706/73
Constructions Metalliques Fillod S.A.
57, Rue de Villiers
92200 Neuilly sur Seine
(Frankreich)
Verfahren zur Herstellung eines Bauelements
und Bauelement
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Bauelements und ein vermittels dieses Verfahrens herstellbares neuartiges Bauelement.
Bekanntlich werden bei der Errichtung' von Hochbauten in zunehmendem Maße Paneele und vorgefertigte Bauelemente verwendet. Das trifft insbesondere auf nichttragende Einbau-Wandelemente zu, die aus mehreren Bauelementen zusammengesetzt sind und wie alle Bauelemente hohe Festigkeit und
Steifigkeit usw. aufweisen, in ihren Gestehungskosten möglichst niedrig liegen und von einwandfreier Verarbeitung
sein müssen, damit die Oberfläche in jeder gewünschten Weise dekorativ gestaltet werden kann. Die Bauelemente sollen
dabei eine möglicht niedrige Masse, sowie gute Schall- und Wärmedämmeigenschaften aufweisen.
In Anbetracht der hohen Wärmedänuneigenschaften von Polyurethan und der vielen Möglichkeiten, die Polyester-Kunstharze bieten, sind bereits vorgefertigte Bauelemente aus einem
auf seinen Außenseiten mit Polyester beschichteten Polyur-
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ethankern hergestellt worden. Zur Herstellung derartiger Bauelemente sind zwei unterschiedliche Herstellungsverfahren entwickelt worden.
Bei dem ersten Kerntelängsverfahren werden auf eine Form nacheinander eine Schicht aus einem Oberflächenwerkstoff , ein Kunstharz, Polyurethanschaumstoff, wiederum Kunstharz und anschließend Oberflächenwerkstoff aufgebracht. Dabei bildet die zuerst aufgebrachte Schicht die Außenseite des Bauelements. Das Auftragen der verschiedenen Schichten muß sehr sorgfältig erfolgen, um Lufteinschlüsse in den verschiedenen Schichten zu vermeiden und eine einwandfreie Verbindung der verschiedenen Schichten untereinander zu erzielen. Dieses erste Herstellungsverfahren läßt sich zwar vielseitig abwandeln und weiter ausgestalten, wodurch jedoch das Prinzip nicht verändert wird.
Bei dem zweiten Herstellungsverfahren v/erden zwei Halbschalen ausgebildet und anschließend miteinander verklebt. In den zwischen den beiden miteinander verklebten Halbschalen gebildeten Hohlraum wird dann Polyurethanschaumstoff eingespritzt. Die beiden Halbschalen selbst werden durch Einspritzen eines Kunstharzes niedriger Viskosität zwischen entsprechende Formhälften hergestellt. Auch für dieses Verfahren sind zahlreiche Ausgestaltungen und Verbesserungen bekannt.
Das erstgenannte Verfahren ist mit dem Nachteil behaftet, daß es zeitraubend und umständlich ist. Außerdem ist der aufgrund von Lufteinschlüssen anfallende Ausschuß verhältnismäßig hoch. Weiterhin sind die verschiedenen Schichten nicht gut miteinander verbunden. Demgegenüber hat das zweite Herstellungsverfahren den Vorteil, daß es nicht zur Herstellung von Ausschuß führt. Jedoch sind zur Ausführung des Verfahrens sehr viele Arbeitsgänge erforderlich, indem
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zunächst die beiden Halbschalen ausgeformt, dann geputzt und miteinander verklebt v/erden müssen, worauf der Einspritz-Vorgang erfolgt. Bei den auf diese Weise hergestellten Bauelementen ist in vielen Fällen zu beobachten, daß die Festigkeit im Verklebebereich der beiden Halbschalen niedriger ist. Ein beiden bekannten Herstellungsverfahren anhaftender Nachteil ergibt sich schließlich daraus, daß der Überzug aus Oberflächenwerkstoff in den meisten Fällen zu Beginn des Verfahrensganges eingebracht wird. Wenn sich anschließend herausstellt, daß der Auftrag unzureichend ist, stellt das ganze Erzeugnis Ausschuß dar, womit ein erheblicher Werkstoff-νοϊΊιιεΐ verbunden ist.
Unter Vermeidung aller vorgenannter Nachteile sollen nunmehr ein einfaches, wenig Zeitaufwand erforderndes und von Ausschußproduktion freies Verfahren zur Herstellung eines Bauelements und ein neuartiges Bauelement geschaffen werden , welches eine hohe Verarbeitungsqualität und Festigkeit aufweist.
Das zur Lösung der gestellten Aufgabe vorgeschlagene Verfahren zur Herstellung eines Bauelements, das aus einem mittigen Kern mit einem diesen vollständig umgebenden Oberzug aus einem wärmehärtbaren Kunstharz und einem untereinander in Verbindung stehende Zwischenräume aufweisenden Versteifungs- und Verbindungswerkstoff besteht, ist erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, daß zunächst der mit einer Versteifungs- und Verbindungsmatte umkleidete Kern derart in eine Form eingebracht wird, daß die Zwischenräume der Versteifungs- und Verbindungsmatte zwischen dem Kern und der Formfläche der Form einen freien Raum bilden, anschließend dieser freie Raum durch Einspritzen eines wärmehärtbaren Kunstharzes vollständig mit Kunstharz ausgefüllt und nach erfolgter Polymerisation des Kunstharzes das fertige Bauelement aus der Form entnommen wird.
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Entsprechend einer weiteren Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens werden als Versteifungs- und Verbindungswerkstoff Glasfasern verwendet, wobei die Temperatur der Form während der Polymerisation auch etwa 40 C gehalten wird,
Aufgrund der Verwendung von Glasfasermatten wird das Kunstharz fest mit der ganzen Kernoberfläche verbunden. Die erhöhte Festigkeit beruht darauf, daß sämtliche Werkstoffe fest untereinander verbunden sind. Die Art und Weise, in welcher das Kunstharz eingespritzt wird, gewährleistet, daß sich in dem den Kern umgebenden Qberzug keine Lufteinschlüsse befinden können. Außerdem ist der Öfeerawj im Gegensatz zu bekannten Verfahren und Bauelementen aus einem Stück hergestellt, wodurch er dem Bauelement eine erhöhte Festigkeit verleiht.
Das Herstellungsverfahren eignet sich zur industriellen Ausführung und ist sehr preiswert durchführbar.
Das vorgeschlagene neuartige Bauelement ist erfindungsgemäß gekennzeichnet durch einen mittigeη Kern und einer diesen allseitig umschließenden, durchgehenden Schicht aus einem aus Glasfasern und polymerisiertem, wärmehärtbarem Kunstharz bestehenden Oberzug, der auf seiner ganzen Berührungsfläche fest mit dem Kern verbunden ist.
Die Bauelemente können anschließend an die Ausformung gestrichen werden, wodurch einerseits der hohe Ausschußanfall bekannter Herstellungsverfahren vermieden und andererseits das Herstellungsverfahren anpassungsfähiger gemacht wird, indem dieses auf jeweils gleiche, standardisierte Elemente abgestellt werden kann.
Die Erfindung wird im nachfolgenden anhand der beiliegenden Zeichnung näher erläutert, welche einen Schnitt durch ein in
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der Form befindliches Bauelement zeigt.
Zur Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens v/erden im wesentlichen drei unterschiedliche Werkstoffe verwendet, nämlich geschäumtes Polyurethan, Glasfasern in der Form von Matten und ein wärmehärtbares Kunstharz, mit dem die Zwischenräume des Gewebes der Glasfasermatten ausgefüllt v/erden.
Der verwendete Polyurethanschaumstoff ist (zu etwa 90 %) geschlossenporig und weist ein hohes Wärmedämmvermögen auf. Der zur Ausbildung der Seele des«Bauelements dienende Kern wird aus einer Polyurethanschaumstoffplatte ausgeschnitten, bei der es sich entweder um eine handelsübliche Schaumstoffplatte oder um eine vorher hergestellte Platte, handeln kann.
Die Glasfasern sind zu Gewebematten verwirkt und weisen zwischen den Fasern untereinander in Verbindung stehende Zwischenräume auf. Die Glasfasermatten dienen einerseits als Verbindungselement zwischen dem Polyurethanschaumstoffkern und dem Kunstharz und andererseits zur Versteifung des Kunstharzes. Zur Verwendung können unterschiedliche Matten gelangen, die sich untereinander durch ihre Gewebestruktur und -dichte unterscheiden und jeweils auf das verwendete Kunstharz abgestimmt sein müssen. Bevorzugt werden Glasfasermatten verwendet, die beispielsweise eine Dicke von mehreren, wie z.B. 2 - U Millimetern, aufweisen.
Das verwendete wärmehärtbare Polyester-Kunstharz enthält einen mineralischen Füllstoff (in bestimmten Fällen bis zu 30 %) und besteht aus einem Gemisch aus einem mit einem Katalysator versetzten Kunstharz und einem zuvor angesetzten, aktivierten Kunstharz. Das einzuspritzende Kunstharz hat in den meisten Fällen eine erhöhte Viskosität (welche bei Zimmertemperatur bis zu 20 Poise betragen kann). Für das Herstellungsverfahren wird eine aus zwei Formhälften 1
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und 2 bestehende Form verwendet, die an dem der Einspritzöffnung 'f entgegengesetzten Ende einen Entlüftungsschlitz 3 auf v/eist. Dar Durchmesser des Entlüftungsschlitzes 3 beträgt mehrere Millimeter und entspricht etwa der halben Dicke der Glasfasermatten. Die Form besteht vorzugsweise aus Aluminium, wobei die Formfläche von sämtlichen Bearbeitungsspuren befreit und mit einem Schutzüberzug aus Kunststoff wie z.B. Polytetrafluoräthylen ("Teflon") beschichtet ist. Dieser Schutzüberzug dient einerseits als Entformungsmittel und verleiht andererseits dem ausgeformten Bauelement eine sehr ebene Oberfläche hoher Verarbeitungsgüte.
Das erfindungsgemäße Herstellungsverfahren besteht in den folgenden Verfahrensschritten: In die Form wird ein Polyurethanschaumstoff kern 5 eingesetzt, der allseitig mit einer Glasfasermatte 6 umkleidet ist. Die Kernabmessungen sind so gewählt, daß die Glasfasermatte den Kern vollkommen umgibt, ohne stärker zusammengedrückt zu werden, so daß sämtliche Zwischenräume des Glasfasergewebes untereinander in Verbindung stehen. Der Entlüftungsschlitz 3 wird gleichfalls mit Glasfasern ausgekleidet.
Entsprechend einer abgeänderten Ausfuhrungsform wird die Formfläche auf der die Außenseite des Bauelements bildenden Oberfläche mit einem Oberflächenvlies 7 wie z.B. einem engmaschigen Glasfasergewebe belegt. Durch das Vlies wird das Aussehen des fertigen Bauelements verbessert, so daß für den Betrachter die Gewebestruktur der in das Kunstharz eingebetteten Glasfasern kaum sichtbar ist.
Nach Einbringen des Kerns, der Glasfasermatten und ggf. eines Oberflächenvlieses wird in den durch die Zwischenräume des Glasfasergewebes gebildeten freien Raum das Kunstharz eingespritzt. Zu diesem Zweck wird die Form auf eine Tempera-
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tür von angenähert HO 0C gebracht und auf dieser Temperatur gehalten. Dazu wird die Form von Umgebungstemperatur-auf UO 0C aufgeheizt und anschließend bei Polymerisation des Kunstharzes, welche eine exotherme Reaktion darstellt, entsprechend gekühlt. Das Aufheizen der Form kann auch bereits vor dem Einbringen des Kerns und der Glasfasermatten, muß in jedem Falle jedoch vor dem Einspritzen des Kunstharzes erfolgen.
Das mit einem Katalysator versetzte Kunstharz und das aktivierte Kunstharz werden vermittels einer Maschine vermischt und durch die Einspritzöffnung Ί in die Zwischenräume der Glasfasermatten zwischen Kern und Formfläche eingespritzt. Das Einspritzen erfolgt verhältnismäßig schnell (binnen etwa einer Minute), ausgehend von unten im Bereich der Einspritzöffnung ^ schrittweise hin zum Entlüftungsschlitz 3, wobei die Zwischenräume zwischen den Glasfasern ohne Einschluß von Luftblasen vollständig ausgefüllt werden. Sobald das Kunstharz die Höhe des EntlüftungsSchlitzes 3 erreicht hat, ist gewährleistet, daß die Zwischenräume vollständig ausgefüllt sind, und der Einspritzvorgang kann unterbrochen werden.
Zur Polymerisation wird die Form mit ihrem Inhalt stehen gelassen, wobei eine Temperatur in der Größenordnung von 40 0C aufrecht erhalten wird. In diesem Falle reicht zur Polymerisation des Kunstharzes eine zwischen 10 und 20 Minuten betragende Zeitspanne aus. -
Anschließend wird die Form geöffnet und ggf. vermittels eines Auswerfers das Bauelement herausgenommen. Das Ablösen von der Form erfolgt mühelos aufgrund der Kunststoff-Schutzbeschichtung der Formflächen. Die Ecke des Bauelements, welche sich innerhalb der Form gegenüber dem Entlüftungsschlitz 3 befand, wird dann geputzt.
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Der letzte Arbeitsgang des Verfahrens kann darin bestehen, das Bauelement auf seiner Außenseite, d.h. auf der Seite des Oberflächenvlieses zu streichen. Dieser Arbeitsgang muß jedoch nicht unmittelbar nach der Entformung erfolgen.
Das vermittels des erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens hergestellte Bauelement weist somit einen mittigen Polyurethanschaumstoff kern auf, der vollkommen mit einem Überzug aus einem Gemisch aus Glasfasern und wärmehärtbarem Polyester-Kunstharz versehen ist. Die Haftung zwischen Überzug und Kern ist sehr gut, was darauf zurückzuführen ist, daß der Überzug kontinuierlich ausgebildet ist.
Selbstverständlich läßt sich das Verfahren vielseitig abwandeln und insbesondere kann das Bauelement auch aus anderen als den hier beschriebenen Werkstoffen hergestellt werden. Die Stärke der Versteifungs- und Verbindungsmatte, die zur Einspritzung und Polymerisation benötigten Zeitspannen und die Polymerisationstemperatur können in jedem Falle beliebig gemacht v/erden.
... - Ansprüche -
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Claims (1)

  1. Patentansprüche :
    Verfahren zur Herstellung eines Bauelements, das aus einem mittigen Kern mit einem diesen vollständig umgebenden Überzug aus einem wärmehärtbaren Kunstharz und einem untereinander in Verbindung stehende Zwischenräume aufweisenden Versteifungs- und Verbindurigswerk-. \ stoff besteht, dadurch gekennzeichnet , daß zunächst der mit einer Versteifungs- und Verbindungsmatte (6) umkleidete Kern (5) derart in eine Form (1, 2) eingebracht wird, daß die Zwischenräume der Versteifungs- und Verbindungsmatte zwischen dem Kern und der Formfläche der Form einen freien Raum bilden, anschließend dieser freie Raum durch Einspritzen eines wärmehärtbaren Kunstharzes vollständig mit Kunstharz ausgefüllt und nach erfolgter Polymerisation des Kunstharzes das fertige Bauelement aus der Form entnommen wird.
    2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Temperatur von Form (1,~2) und Inhalt während der Kunstharzeinspritzung und der Polymerisation auf einem in der Nähe der optimalen Polymerisationstemperatur für das Kunstharz liegenden Wert gehalten wird.
    3, Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Formfläche der Form (1, 2) vor dem Einbringen des Kerns (5) und der diesen umkleidenden Versteifungs- und Verbindungsmatte in die Form ganz oder teilweise mit einem Oberflächenvlies (7) ausgelegt wird.
    U. Bauelement, das nach dem Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1-3 herstellbar ist, gekennzeichnet durch einen mittigen Kern (5) und einer diesen allseitig umschließenden, durchgehenden Schicht aus
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    -IU-
    einem aus Glasfasern (6) und polymeris'iertem, wärmehärtbarem Kunstharz bestehenden Überzug, der an seiner ganzen Berührungsfläche fest mit dem Kern verbunden ist.
    5. Bauelement nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der mittige Kern (5) aus Polyurethanschaumstoff besteht.
    6. Bauelement nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß das wärmehartbare Kunstharz aus einem Polyester harz besteht.
    409817/074
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