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DE2348532A1 - Auswerfzunge fuer sicherheitsgurtschloss - Google Patents

Auswerfzunge fuer sicherheitsgurtschloss

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Publication number
DE2348532A1
DE2348532A1 DE19732348532 DE2348532A DE2348532A1 DE 2348532 A1 DE2348532 A1 DE 2348532A1 DE 19732348532 DE19732348532 DE 19732348532 DE 2348532 A DE2348532 A DE 2348532A DE 2348532 A1 DE2348532 A1 DE 2348532A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
tongue
lock
movable body
opening
locking engagement
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE19732348532
Other languages
English (en)
Inventor
Frederick Coleman Booth
Robert Lawrence Stephenson
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Honeywell International Inc
Original Assignee
Allied Chemical Corp
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Allied Chemical Corp filed Critical Allied Chemical Corp
Publication of DE2348532A1 publication Critical patent/DE2348532A1/de
Pending legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A44HABERDASHERY; JEWELLERY
    • A44BBUTTONS, PINS, BUCKLES, SLIDE FASTENERS, OR THE LIKE
    • A44B11/00Buckles; Similar fasteners for interconnecting straps or the like, e.g. for safety belts
    • A44B11/25Buckles; Similar fasteners for interconnecting straps or the like, e.g. for safety belts with two or more separable parts
    • A44B11/2503Safety buckles
    • A44B11/2507Safety buckles actuated by a push-button
    • A44B11/2511Safety buckles actuated by a push-button acting perpendicularly to the main plane of the buckle, e.g. placed on the front face of the buckle
    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y10TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC
    • Y10TTECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER US CLASSIFICATION
    • Y10T24/00Buckles, buttons, clasps, etc.
    • Y10T24/45Separable-fastener or required component thereof [e.g., projection and cavity to complete interlock]
    • Y10T24/45225Separable-fastener or required component thereof [e.g., projection and cavity to complete interlock] including member having distinct formations and mating member selectively interlocking therewith
    • Y10T24/45597Projection member including noninserted spring for engaging and pushing against receiving member

Landscapes

  • Automotive Seat Belt Assembly (AREA)
  • Buckles (AREA)

Description

Priorität vom 2i_Oktobere>1972 in USA aufgrund der Anmeldung Serial No.294420
Die Erfindung betrifft Gurte und insbesondere solch.es-Sicherheitsgurtzeug, wie es in Fahrzeugen für das Zurückhalten von Insassen in ihren Sitzen im Augenblick hoher Bremsraten benutzt wird. Solche Bremsraten treten z.B. bei einem Zusammenstoß auf, wobei sonst die Insassen bezüglich des Fahrzeuges nach vorn gezogen würden. Solche Sicherheitsgurtanlagen werden im allgemdnen um den Insassen liegend mittels eines Gurtschlosses verklinkt, an dem ein Sicherheitsgurt angebracht ist, sowie durch eine Zunge oder Einsteckzunge, an die ein anderer Sicherheitsgurt zur Verbindung mit dem ersten dadurch angebracht ist, daß man die Zunge in einen Schlitz im Schloß zum Verriegelungseingriff mit die-
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Postsdiedt: Frankfurt/Main 676Ϊ-6Ο2 Bank: Dresdner Bank AG. Wiesbaden. Konto-Nr. 276807
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sem einbringt. Die anderen Enden der Gurte werden in der Hegel am Fahrzeugrahmen, entweder direkt oder indirekt an Rückziehgeräten oder Sicherheitsgurtautomaten angebracht, welche die Gurte, wenn sie nicht in Benutzung sind, aus dem Weg heraushalten und gerade die richtige Gurtlänge vorsehen j wenn sie in Benutzung sind.
Zahlreiche Einrichtungen sind zur Freigabe der Zunge aus dem Gurtschloß vorgesehen. Ein Riegel oder Klinkenkörper, der im allgemeinen unter Vorspannung steht und sich durch eine Öffnung in der Zunge erstreckt, wird durch Anheben eines Hebels von Hand, durch Niederdrücken einer Taste oder auf andere Weise durch Niederdrücken des Klinkenmechanismus zurückgezogen.
Zur Erhöhung der Bequemlichkeit sind in letzter Zeit verschiedene Verfahren für Anlagen vorgeschlagen worden, durch welche der Insasse trotz "Anschnallens1· sich frei bewegen kann, ohne zurückgehalten zu werden. Der Gurt bewegt sic-h mit der Bewegung des Insassen,außer dann, wenn die Rückziehgeschwindigkeit des Gurtes plötzlich gesteigert wird oder die Geschwindigkeit des Fahrzeuges plötzlich uni drastisch vermindert wird. Eine solche schnelle Abbremsung entriegelt einen oder mehrere Mechanismen zur Verhinderung einer weiteren Verlängerung des Sicherheitsgurtes, um somit den Insassen zurückzuhalten und davor zu schützen, auf die Windschutzscheibe, das Armaturenbrett geworfen oder vollständig aus dem Fahrzeug herausgeworfen zu werden.
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Dieses Verfahren zum Befreien des Trägers vom Zurückhalten des Gurtes oder des Gurtzeugs unter normalen Fahrbedingungen bringt häufig ein neues Problem, das unter gewissen Umständen erheblich sein kann. Da das Gurtschloß mit der in Position verriegelten Zunge oft nicht unter Spannung steht, kommt es manchmal vor, daß der Träger die Zunge, z.B. durch Drücken eines Auslöseknopfes, freigeben kann, nur um den Riegel nach rechts hinten in die Öffnung der Zunge oder Lasche zu schieben, und der augenblickliche Druck auf die Freigebetaste ist entfernt worden. Da die von den verschiedenen Herstellern gebauten Gurtschlösser in ihrer Betriebsart unterschiedlich sind und der angeschnallte Insasse das Gurtschloß, welches er gerade benutzt, nicht genau kennt, kann er die Zunge leicht lösen, ohne es zu wissen, und sucht dann ohne Kenntnis des Ansprechvermögens eine andere Einrichtung zum Lösen des Gurtschlosses.
Es ist begreiflich, daß ein schnelles Lösen des Gurtschlosses kritisch werden kann, zum Beispiel im Fall eines Benzin— brandes. Es sind daher Einrichtungen zur Verhinderung einer unerwünschten Verriegelung oder Verklinkung der Zunge im Schloß, nachdem es ausgelöst ist, höchst erwünscht.
Erfindungsgemäß ist eine einfache Vorrichtung vorgesehen, die ein unbeabsichtigtes Wiederverklinken einer Zunge in einem Sicherheitsgurtschloß dadurch verhindert, daß die Zunge herausgeworfen wird, wenn der Riegel ausgelöst oder freigegeben ist. Diese Vorrichtung ist preiswert in der
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Herstellung und im Einbau, sie ist irrtumsfrei und erfordert im allgemeinen keine Änderung des Schloßauf baus. Abgesehen von der Sicherheit wird für den Benutzer eine recht wirksame Freigabe der Zunge mit "Einschnappeffekt" geschaffen, die bemerkenswert "anders" und bevorzugt ausgebildet ist. Der sehr kleine für diese Tätigkeit erforderliche Energiebetrag wird von jener genauen, die zum Einschieben der Zunge in das Gehäuse von Hand aufgebracht wird, und sie wird in dem Augenblick, wenn die Zunge entriegelt wird, als Zungenauswerfkraft geliefert»
Die Erfindung richtet sich auf eine Zungenanordnung für den Verriegelungseingriff mit einem Sicherheitsgurtschloß, welches die Zunge und einen daran angebrachten vorgespannten Zungenauswerfkörper aufweist, der bezüglich des Schlosses unter Spannung durch das Einstecken und Verriegeln der Zunge im Schloß angeordnet wird. Bei Auslösen oder Freigeben der Zunge wird diese kräftig ausgeworfen. Der Zungenauswerfekörper weist einen gleitfähigen Aufbau auf, der sich von mindestens einer Seite der Zunge erstreckt, wobei eine Vorspanneinrichtung für eine Kompressionstätigkeit zwischen dem gleitbaren Aufbau und einer Stelle auf der Zunge angeordnet ist und für die Berührung des Gurtschlosses vorgesehen ist, während die Zunge in dieses eingesteckt ist, wodurch dann, wenn die Zunge in das Sicherheitsgurtschloß eingegeben wird, der gleitfähige Körper so gedrückt wird, daß die Vorspanneinrichtung zusammengedrückt wird und eine Kraft auf die Zunge in Richtung vom
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Schloß fort ausübt, um die Zunge nach ihrer Freigabe aus dem Schloß auszuwerfen·
Weitere Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung im Zusammenhang mit den Zeichnungen· Es zeigen:
Fig· 1 eine auseinandergezogene isometrische Ansicht einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Sicherheitsgurtschloßzunge und
Fig. 2 eine Querschnittsansicht der Zunge der Fig. 1 entlang der Linie 2-2, unter Darstellung eines Sicherheitsgurtschlosses zur Darstellung des Zustandes der Zunge, wenn sie sich in dem Schloß in verriegelter Stellung befindet.
Die Erfindung bezieht sich auf eine Zunge für den Verriegelungseingriff mit einem Sicherheitsgurtschloß, welches folgende Teile aufweist: Einen Metallaufbau, der an einem Ende für das Eingeben oder Einstecken in ein Sicherheitsgurtschloß für den Verriegelungseingriff mit diesem geformt ist; eine Rückhaiteeinrichtung für die Zunge im Verriegelungseingriff mit einem Riegel des Schlosses und einer Öffnung in einem Ende des Metallaüfbaus, die sich jenem geformten Körper gegenüber befindet zum Eingeben in ein· Sicherheitsgurtschloß für die Anbringung eines Sicherheitsgurts.
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Ein vorgespannter beweglicher Körper ist gleitbar an der Zunge für eine begrenzte Bewegung in einer Richtung parallel zur Bewegung der Zunge beim Eingeben in das Schloß angebracht und erstreckt sich von beiden Seiten der Zunge derart, daß der Körper das Schloß berührt, wenn die Zunge in das Schloß eingegeben ist, bevor sie aber um einen ausreichenden Abstand für den Verriegelungseingriff eingeschoben worden ist, wodurch dann, wenn die Zunge um einen zusätzlichen ausreichenden Abstand für den Verriegelungseingriff eingegeben ist, die Zunge in entgegengesetzter Richtung zur Vorspannung des bewegbaren Körper-s eingegeben wird, so daß der bewegbare Körper bezüglich des Schlosses während der restlichen Eingabetätigkeit stationär gelassen wird, während eine Vorspannung gegen das Schloß in einer Richtung aufrechterhalten wird, um die Zunge aus dem Schloß herauszuwerfen, wenn die Zunge aus dem Sperreingriff mit dem Schloß freigegebeiwird.
Dieses Konzept bietet den Vorteil, daß es auf bereits gestaltete und aufgebaute Gurtschlösser anwendbar ist, denn es ist nicht Teil des Schlosses, sondern der Zunge. Durch Gestaltung der Zunge für die Zusammenarbeit mit einem Schloß wird folglich dieser Entwurf im wesentlichen auf alle Sicherheitsgurtschloßkonstruktionen anwendbar. Ferner ist das Konzept bzw. die Idee oder der Entwurf so einfach, daß es selbst bei schon hergestellten und konstruierten Zungen anwendbar ist, dadurch, daß nur eine zusätzliche Öffnung für den bewegbaren Körper ausgestanzt und jener Körper, wie vorstehend beschrieben, eingegeben wird.
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Der die zwei gleitfähigen Teüe 12 und 13 aufweisende, in Fig. 2 gezeigte bewegbare Körper 7 kann aus Metall abgeformt oder gegossen sein, aber vorzugsweise sind diese zwei Teile aus polymerem Mate rial, wie z.B. Nylon, zusammengesetzt.
Um die Anordnung der bevorzugten Ausführungsform zu vervollständigen, wird die DurchführungißiüTse 11 in die längliche Öffnung 8 der Zunge gedruckt.
Unter weiterer Bezugnahme auf Fig. 2 stellt die Bezugszahl 25 ein typisches Sicherheitsgurtschloß dar. In der Darstellung ist die Zunge 1 in den Schlitz 26 eingeschoben und nach vorn gedruckt worden, bis die -νοτ der en Oberflächen des gleitfähigen Körpers 7 in Berührung mit dem Sicherheitsgurtschloß im Bereich des Schlitzes 26 kommen. An dieser Stelle ist die Zunge nicht weit genug eingeschoben worden, als daß sich der Riegel 5 in. die Öffnung h der Zunge bewegt, und somit drückt die Oberseite oder das vordere Ende bzw. die Spitze der Zunge den Riegel nach unten gegen die Gegenfeder 27, vo sie - gegen die Zunge gedruckt verbleibt. Sobald das Einschieben der Zunge weiter erfolgt, wird der gleitende Körper 7 stationär bezüglich des Schlosses durch seine Berührung mit dem Schloß bei 26 gehalten, aber die Zunge schiebt sich weiter in den Verriegelungseingriff, wenn sie an dem beweglichen Körper 7 vorbeigleitet. Hierbei drückt sie die Feder 14 zwischen die Schultern des Vorsprungs 18 und der Endwand 16 und
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speichert somit potentielle Energie in der Feder, bis schließlich die Öffnung k in der vorlaufenden Zunge den Riegel 5 erreicht. Der Riegel wird dann durch die Feder 27 in die Öffnung k nach oben gedrückt und verriegelt die Zunge gegen Rückzug. Die zusammengedrückte Feder 14, welche gegen die Schulter des VorSprunges 18 drückt, arbeitet in einer Richtung, um die.Zunge, die jedoch durch den Riegelkörper 5 verriegelt verbleibt, herauszuwerfen·
Venn der Riegel aus der Zunge durch die Tätigkeit des Gurtträgers dadurch zurückgezogen wird, daß er von Hand die Auslöse- oder Freigabevorrichtung betätigt (Taste, Hebel), wirft die Feder 14 die Zunge als Folge der Kraft der Feder gegen die Zunge heraus, insbesondere durch Druck gegen die land der Öffnung 6, die vom vorderen Ende oder der Spitze am meisten entfernt ist. Gegen das Schloßgehäuse wirkt die Reaktion aufgrund der Tatsache, daß die Feder gegen die ¥and 16 wirkt, ein Teil des bewegbaren Körpers 7» welches gegen das Schloßgehäuse an der Stelle 26 gedrückt wird. Die ausgeworfene Zunge gleitet oder verschiebt sich bezüglich dem beweglichen Körper 7t bis die Feder sich ausgedehnt hat, um den Hohl^raum, in dem sie sich befindet, im wesentlichen zu füllen. Die in der Feder 14 durch das Eingeben oder Einschieben in das Schloß gespeicherte potentielle Energie wird dadurch als kinetische Energie beim Herausstoßen oder Herauswerfen der Zunge freigegeben.
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Nicht einbezogen ist die Tatsache, daß die Zunge notwendigerweise ganz aus dem Schloß herausgetragen ist. Gewöhnlich werden das Schloß in der einen Hand des Gurtträgers und die Zunge in der anderen Hand gehalten, die Zunge wird aber gut vom Riegelmechanismus fort herausgeworfen, so daß eine unbeabsichtigte Wiederverriegelung der Zunge verhindert ist. Vorgesehen ist ferner eine deutliche Schnapptrennung der Zunge von dem Schloß, die für den Benutzer bemerkbar und eindrucksvoll ist.
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Claims (1)

  1. Patentansprüche
    (iy Einsteckzunge für den verriegelbaren Eingriff mit einem Sicherheitsgurtschloß, die einen plattenförmigen Metallaufbau hat, der an einem Ende zum Einschieben in das Sicherheitsgurtschloß ausgebildet ist und eine Einrichturgzum Zurückhalten der Zunge in Sperreingriff mit . einem Riegel des Schlosses sowie in einem Ende eine Öffnung aufweist, die dem zum Einschieben in das Schloß geformten Ende gegenüberliegt, dadurch gekennzeichnet, daß ein unter Vorspannung beweglicher Körper (7) gleitbar an der Zunge (1 ) für die begrenzte Bewegung in Richtung parallel zur Zungenbewegung beim Einschieben in das Gurtschloß (25) angebracht ist und sich von mindestens einer Seite der Zunge (1) so erstreckt, daß der Körper (7) das Schloß (25) berührt, wenn die Zunge (i) in das Schloß eingeschoben ist, bevor es jedoch um einen hinreichenden Abstand für den Verriegelungseingriff eingeschoben ist, wobei die Zunge (1) dann, wenn sie um einen ausreichenden zusätzlichen Abstand für den Verriegelungseingriff eingeschoben wird, entgegen der Vorspannung des bewegbaren Körpers (7) schiebbar ist und daß der bewegbare Körper (7) bezüglich dem Gurtschloß (25) während der übrigen Einschiebtätigkeit stationär bleibt, während eine Vorspannung gegen das Schloß (2 5) in einer Richtung aufrechterhalten ist, um die Zunge (1) aus dem Schloß hinauszuwerfen, wenn die Zunge aus dem Sperreingriff mit dem Schloß freigegeben
    ist· 409816/0353 " 11 "
    2. Zunge naiAnspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Teil (12, 13) des bewegbaren Körpers (7) in der Mitte mit einer Ausnehmung (10, 20) versehen ist, die zusammen mit der Öffnung (6) in der Zunge (1)9 mit welcher er zusammenarbeitet, einen Hohlraum für die vollständige Einschließung der Vorspanneinrichtung (1*0 bilden, und daß die Ausnehmung (1O) in dem Teil (12) des bewegbaren Körpers (7)» welcher einen vorspringenden Teil (15) aufweist, sich teilweise durch den vorspringenden Teil unter Bildung einer Endwand für den Hohlraum zum Halten der Vorspanneinrichtung (i4) erstreckt.
    3· Zunge nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß zur nahezu dauernden Anbringung der zwei den bewegbaren Körper (7) bildenden Teile (12, I3) Einsteckteile (23) und Aufnahme teile (24) vorgesehen sind, die jeweils den entsprechenden anderen Teilen zugeordnet sind*
    k* Zunge nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß · die Vorspanneinrichtung eine Schraubenfeder (1*O ist mit zylindrischen Außenmaßen, derart, daß sie in den durch die Öffnung (6) in der Zunge (1) und die Ausnehmungen (1O1' 20) in dem bewegbaren Körper (7) gebildeten Hohlraum paßt, so daß durch Drücken des bewegbaren Körpers (7) in einer Richtung von der Vorderseite (3) dex Zunge (1) fort die Spiralfeder (i4) zwischen die Endwand (16) des Hohlraumes
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    und die Kante (18) der Öffnung in der Zunge g welche von der Vorderseite (3) der Zunge am weitesten entfernt ist, zusammengedrückt wird.
    5. Zunge nach Anspruch h, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung (6) für den bewegbaren Körper (7) rechteckig ist mit der Ausnahme eines Vorsprunges (18), der in der Mitte in der Kante der Öffnung (6), welche von der Vorderseite (3) der Zunge (1) am weitesten entfernt ist, angeordnet ist und eine solche Größe hat, daß er in ein Ende der Spiralfeder (14) paßt, und eine solche Länge hat, daß er nicht mehr als etwa ein Drittel der Länge des Hohlraumes vorspringt.
    6. Zunge nach Anspruch 1f dadurch gekennzeichnet, daß der bewegbare Körper (7) gegen die Vorspannung durch das Einschieben der Zunge (1) in das Gurtschloß (25) bewegbar ist und eine Kraft infolge der Vorspannung in eine Richtung ausübt, um die Zunge (i), an welcher an angebracht ist, von dem Schloß (25)» mit dem er in Berührung steht, abzutrennen, wenn die Zunge (1) freigegeben ist, und zwar um einen ausreichenden Abstand, um die Zunge aus dem Gurtschloß (25) unter Kraft auszuwerfen.
    7· Zunge nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung (8) für die Anbringung eines Sicherheitsgurtes (9) eine nichtmetallische, längliche Durchführungshülse (11) aufweist.
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    8. Zunge nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7» dadurch gekennzeichnet daß der bewegbare Zungenauswerfkörper (7) gleitfähig ist und die Feder (i4) für eine Kompressionstätigkeit zwischen dem gleitbaren Körper (7) und einer Stelle (18) auf der Zunge (1) angebracht und für die Berührung mit dem Schloß (25) beim Einstecken der Zunge (1) angeordnet ist.
    9· Zunge nach den Ansprüchen 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Zungenauswerfkörper (7) gleitbar an der Zunge (1) für eine begrenzte Bewegung auf der Zunge in einer Richtung parallel zur Zungenbewegung beim Einstecken derselben in das Schloß (25) angebracht ist und sich mindestens von einer Seite der Zunge derart erstreckt, daß er mit dem Schloß beim Einstecken der Zunge, aber bevor sie um einen hinreichenden Abstand für den Sperreingriff eingeschoben worden ist, in Berührung steht, wodurch die Zunge dann, wenn sie um einen ausreichenden zusätzlichen Abstand für den Sperreingriff eingeschoben wird, entgegen der Vorspannung des bewegbaren Körpers (7) verschiebbar ist, so daß der bewegbare Körper (7) bezüglich dem Gurtschloß (25) während der restlichen Einstecktätigkeit stationär bleibt, und wobei eine Vorspannung gegen das Schloß in eier Richtung aufrechterhalten wirds um die Zunge aus dem Schloß herauszuwerfen, wenn die Zung» (1) aus dem Sperreingriff mit dem Schloß (25) freigegeben ist.
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    10. Zunge nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9» dadurch gekennzeichnet, daß der bewegbare Körper (7) sich durch eine im wesentlichen rechteckige Öffnung (6) in der Zunge (1) erstreckt und gleitbar in der Öffnung (6) für die begrenzte Bewegung in Richtung parallel zur Zungenbewegung bei deren Einstecken in das Schloß angeordneij4_st.
    11. Zunge nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der bewegbare Körper (7) sich von beiden Flächen der Zunge (1) erstreckt und zwei Teile (12, 13) aufweist, die für die im wesentlichen permanente Anbringung der Teile aneinander durch die Öffnung (6) in der Zunge (1) ausgerüstet ist, mit welcher der Körper (7) zusammenarbeitet, und daß jeder Teil (12, 13) eine Oberfläche (17, 22) in gleitbarer Berührung mit seiner entsprechenden Fläche der Zunge (1) aufweist, wobei die Berührungsoberfläche dieser Teile (12, 13) eine etwas größere Länge und Breite hat als die Länge und Breite der Öffnung (6).
    12. Zunge nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß ein Teil (12) des bewegbaren Körpers (7) einen vorspringenden Teil (15) hat, der von seiner Berührungsoberfläche (17) vorspringt und mit ihr aus einem Stück besteht und neben demjenigen Ende der Zunge (1) angeordnet ist, welches der Vorderseite (3) der Zunge (1) am nächsten ist, und daß das durch die Öffnung (6) in der Zunge (1) vorspringende Teil (15) eine Verbindungsbrücke zwischen den beiden, den beweg-
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    baren Körper (7) bildend« Teile (12, I3) bildet und parallele Seiten für eine gleitende Längsbewegung hat, welche durch die Parallelwände der rechteckigen Öffnung (6), mit welchen es zusammenarbeitet) geführt ist.
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DE19732348532 1972-10-02 1973-09-27 Auswerfzunge fuer sicherheitsgurtschloss Pending DE2348532A1 (de)

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