DE2341155A1 - Spielzeug-baustein - Google Patents
Spielzeug-bausteinInfo
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Description
9149-73 Dr.ν.Β/Ε
US-Ser.No. 280,835
Filed: August 15, 1972
COLUMBIA BROADCASTING SYSTEM, INC. New York, N.Y. (V.St.A.)
Es sind Spielzeug-Bausteine bekannt, die aus einem massiven Holzblock bestehen, der die Form eines Würfels hat,
in den an entgegengesetzten Seiten jeweils zwei sich kreuzende, V-förmige, rechteckige Nuten oder Kerben eingeschnitten sind,
die sich quer über den ganzen Block erstrecken. Die mit den Nuten versehenen Enden haben das Aussehen eines vierzackigen
Sternes; die übrigen vier Seitenflächen sind gleich und haben die Form einer Sanduhr. Spielzeug-Bausteie dieser Art können
mit den Nutenflächen zusammengesetzt werden und man kann die verschiedensten Baukonstruktionen herstellen, auch kopflastige
Konstruktionen in Form eines auf der Spitze stehenden Dreiecks und dgl.
Die bekannten Spielzeug-Bausteine der oben angegebenen Art sind zwar sehr beliebt und haben eine weite Verbreitung
gefunden, dadurch, daß sie aus Holz bestehen, sind sie jedoch verhältnismäßig teuer, was ihren Markt in gewisser
Weise begrenzt. Man muß nämlich qualitativ hochwertiges Holz verwenden, um ein Verziehen oder Springen infolge von Feuch-
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tigkeitsänderungen zu vermeiden, und das Herausfräsen der V-förmigen
Nuten erfordert eine erhebliche Genauigkeit, es ist daher zeitraubend und damit teuer. Um die Konstruktionsmöglichkeiten
durch farbige Baustete zu erweitern, müssen sie außerdem einzeln angestrichen werden. Die Auswahl der hierfür
zur Verfügung stehenden Farben ist jedoch relativ beschränkt, da solche Bausteine für kleinere Kinder bestimmt sind und die
Farben daher nicht toxisch sein dürfen. Durch die beträchtlichen Material- und Arbeitskosten ergeben sich entsprechend
hohe Herstellungskosten.
Im Hinblick auf die weite Verbreitung von Kunststoffen bei der Herstellung von Spielzeugen, einschließlich
Spielzeug-Bausteinen scheint es kein Problem zu sein, einen Baustein der oben beschriebenen Form aus Kunststoffmaterial
zu pressen oder zu spritzen. Wegen der gewünschten äußeren Form des Werkstückes kann man jedoch einen Baustein annehmbarer
Größe als massiven Block nur mittels einer zweiteiligen Hohlform herstellen, was erhebliche Nachteile mit sich bringt. Z.B.
ist dabei im allgemeinen eine Trennlinie an der sichtbaren Oberfläche nicht zu vermeiden, was sowohl das Aussehen als
auch die Paßgenauigkeit der Bausteine beeinträchtigt. Bausteine
einer für Kinder geeigneten Größe, z.B. entsprechend einem Würfel mit 5 cm Kantenlänge, benötigen ferner in massiver Ausfertigung
soviel Kunststoff und eine so lange Kühlzeit für die erheblichen Querschnittsabmessungen, daß eine Herstellung
durch Spritzguß oder Pressen mit tragbarem Preis nicht möglich ist.
Der vorliegenden Erfindung liegt dementsprechend die Aufgabe zugrunde, einen Spielzeug-Baustein anzugeben, der
im wesentlichen das.Aussehen des oben beschriebenen bekannten Bausteins hat und die gleichen konstruktiven Möglichkeiten gewährleistet
wie dieser und der einfach und wirtschaftlich aus Kunststoff material hergestellt werden kann.
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Diese Aufgabe wird durch die im Patentanspruch 1 gekennzeichnete Erfindung gelöst.
Kurz gesagt hat ein Baustein gemäß der Erfindung einen Außenmantel mit im wesentlichen kubischer Form, der an
zwei entgegengesetzten Stirnseiten jeweils zwei sich kreuzende, V-förmige Nuten im wesentlichen rechteckiger Form aufweist. Die
Nuten erstrecken sich vollständig über den Baustein, so daß die Seiten--flachen des Mantels sanduhrförmig sind. Von den Seitenrändern
des Mantels springen vier im wesentlichen dreieckige Paneele vor, die sich bei der Mitte des Mantels schneiden. Die
freiliegenden Ränder der Paneele sind so orientiert und bemessen, daß sie in Ebenen liegen, die die sich kreuzenden V-förmigen
Nuten an den beiden Enden des Blockes definieren.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
springen vier längliche rechteckige Paneele von den Halsteilen der sanduhrförmigen Seitenflächen des Mantels vor und
schneiden sich bei dessen Mitte. Bei dieser Ausführungsform
bilden acht im wesentlichen dreieckige Teile Wände an den genuteten Oberflächen an nur einem Ende des Mantels, so daß dieses
Ende massiv aussieht. Diese bevorzugte Ausführungsform läßt sich mit einer einteiligen Form herstellen und die sich
strukturell schneidenden Paneele werden dabei durch "Auskernen" des Materials zwischen ihnen gebildet. Das eine genutete Ende
eines solchen Bausteins hat also ein skelettartiges Aussehen, während das andere mit Wänden versehene Ende des Bausteins
massiv aussieht und dem bekannten "Stern-Block" aus Holz weitgehend ähnelt. Die Bausteine können durch Sptitzguß aus einem
schlagfesten Kunststoff in den verschiedensten Farben hergestellt werden. Zur Herstellung genügt ein einziger Preßvorgang;
ein wacharbeiten ist nicht erforderlich. Da das skelettartige Ende des Blockes vier genau definierte Ebenen aufweist, wie
das "Uandende", gewährleistet es beim Spielen dieselben Konstruktionsmöglichkeiten
wie ein Block der lauter geschlossene
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Seiten hat.
Weiterbildungen und Ausgestaltungen der Erfindung
sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Im folgenden werden Äusführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert; es zeigen.
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines unter der Bezeichnung "Star-Block" bekannten Spielzeug-Bausteins;
Fig. 2 eine Seitenansicht einer typischen Konstruktion, wie sie aus Bausteinen der in Fig. 1 dargestellten Art
zusammengesetzt werden kann;
Ficf. 3 eine perspektivische Ansicht des unteren Endes eines Spielzeug-Bausteins gemäß einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung;
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht der oberen Seite des Bausteins gemäß Fig. 3;
Fig. 5 eine perspektivische, in einer Ebene 5-5 der Fig. 3 geschnittene Ansicht des Bausteins gemäß Fig. 3;
Fig. 6 eine perspektivische Ansicht des einen Endes eines Spielzeug-Bausteins gemäß einem anderen Ausführungsbeispiel
der Erfindung.
Fig. 1 zeigt einen bekannten Spielzeug-Baustein
aus Holz, wie er seit einiger Zeit unter der Bezeichnung "Star-Block"
im Handel ist. Aus solchen Bausteinen lassen sich die verschiedensten, auch kopflastigen Konstruktionen herstellen,
wie z.B. in Fig. 2 dargestellt ist.
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In den Fig. 3, 4 und 5 ist ein Spielzeug-Baustein 10 gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt,
der dasselbe leistet wie der bekannte Holzbaustein gemäß Fig.l. Der Baustein 10 wird vorzugsweise^noch zu beschreibender Weise
aus Hartkunststoff hergestellt. Der Baustein 10 hat einen äußeren Mantel 11 aus Kunststoff, dessen Form einem Hohlwürfel entspricht,
der an zwei entgegengesetzten Enden jeweils mit zwei sich kreuzenden, V—förmigen, rechteckigen Nuten versehen sind,
so daß dem Mantel 11 vier sanduhrfömige Seiten 12, 13, 14 und
15 verbleiben.
In den Fig. 3 und 5 ist das eine der gezackten Enden des Bausteins dargestellt, das als das untere Ende bezeichnet
werden soll und vier dreieckförmige Paneele oder Zwischenwände 16, 17, 18 und 19 aufweist. Wie ersichtlich, springen
die Zwischenwände von den seitlichen Kanten des Mantels nach innen vor und schneiden bzw. treffen sich in einer Mittelsäule
20. Die freiliegenden Ränder der vier Zwischenwände sind so gerichtet und bemessen, daß sie in den Ebenen liegen, die die
sich kreuzenden, V-förmigen Nuten im Mantel 11 begrenzen. Die Zwischenwände sind symmetrisch und definieren daher auch die
entsprechenden Ebenen am anderen (oberen) Ende des Bausteins. Dies ist aus Fig. 4 ersichtlich, in der die die Nuten begrenzenden
Ebenen deutlicher erkennbar sind, da die Nutenflächen an diesem Ende durch acht dreieckige Wandteile gebildet werden.
Teile dieser Flächen bzw. Wandteile sind auch in Fig. 5 ersichtlich.
Die Wandteile 21 und 22 liegen in einer Ebene, die senkrecht zurEbene von Wandteilen 23 und 24 verläuft; diese
beiden Ebenen bilden die eine V-förmige Nute. In entsprechender Weise liegen die Wandteile 25 und 26 in einer Ebene, die
senkrecht zur Ebene von Wandteilen 27 und 28 verläuft und mit dieser die andere Nut begrenzt. Wie erwähnt, sind die entsprechenden
Ebenen an dem in Fig. 3 und 5 dargestellten unteren Ende des Bausteins durch die Ränder der dreieckigen Zwischenwände
definiert und nicht durch tatsächliche, körperliche
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Flächen.
Die Bausteine sind vorzugsweise ferner mit Versteifungen in Form von vier länglichen, rechteckigen, strebenartigen
Zwischenwänden 29, 30, 31 und 32 versehen. Diese rechteckigen Zwischenwände gehen vom engsten Teil oder "Hals"
der sanduhrförmigen Seiten des Mantels 11 aus und treffen sich ebenfalls an der Mittelsäule 20. An den gezackten Seiten des
Bausteins liegen die Ränder der rechteckigen Seitenwände, wie
ersichtlich, in den durch die oben erwähnten Ebenen gebildeten Schnittgeraden.
Aus der obigen Beschreibung ist ersichtlich, daß der Baustein gut mit einer einzigen Hohlfrm hergestellt werden
kann. Die Oberseite und die Seitenflächen werden in diesem Falle durch die Hohlform gebildet, während ein Formkern die
Innenflächen und Seitenwände definiert. In der Mittelsäule wird eine Bohrung oder Ausnehmung vorgesehen, um ein gleichmäßiges
Abkühlen zu gewährleisten, da dieser Teil des Bausteins im allgemeinen dicker ist als die anderen Teile. Es sei in diesem
Zusammenhang darauf hingewiesen, daß die Mittelsäule 20 nur durch die zusammentreffenden Zwischenwände gebildet wird
und keinen speziellen Zweck hat. Die acht vorspringenden Spitzen des Bausteins sind durch entsprechende Formgebung des Preßwerkzeuges
abgeschnitten ausgebildet, um Verletzungen beim Spielen durch spitze Enden auszuschalten. Die kleinen abgeflachten
Bereiche ermöglichen außerdem Konstuktionen herzustellen, die mit spitz zulaufenden Enden nicht realisiert
werden können.
Das in Fig. 6 dargestellte Ausführungsbeispiel der Erfindung stimmt mit dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig.3,
4 und 5 überein mit der Ausnahme, daß die acht dreieckigen
Wandteile fehlen, die bei dem zuerst beschriebenen Ausführungsbeispiel die Oberseite des Bausteins schließen. Mit dem Bau-
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-—7 —
stein gemäß Fig. 6 können jedoch praktisch die gleichen Konstruktionen
hergestellt werden, wie mit dem anderen Ausführungsbeispiel, da, wie erwähnt, die Ränder der Zwischenwände die
Ebenen der V-förmigen Nuten begrenzen,, die ein Auf einander stapeln
der Bausteine ermöglichen, wie es z.B. in Fig.2 dargestellt ist.
Die beschriebenen Ausführungsbeispiele lassen sich in der verschiedensten Weise abwandeln. Z.B. sind bei dem in
Fig. 5 dargestellten Baustein acht Teile erwähnt worden, die T7ünde am einen Ende des Bausteins bilden. Gewünschtenfalls
kann man nun einige dieser Wandteile weglassen, obwohl dies im allgemeinen vom Gesichtspunkt der Fabrikation aus nicht wünschenswert
erscheinen wird.
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Claims (7)
- ?341T55Spielzeug-Baustein, der mit anderen, im wesentlichen gleichen Bausteinen zu einer Baukonstruktion zusammensetzbar ist und einen Umriß in Form eines Rürfels hat, der in zwei entgegengesetzten Enden jeweils mit zwei sich kreuzenden. V-förmigen, im wesentlichen rechtwinkligen Nuten versehen ist, gekennzeichnet durch ■ einen äußeren "iantel (11) im wesentlichen würfelförmiger Gestalt und zwei sich kreuzenden, V-förmigen,, im wesentlichen rechteckigen Ausnehm^ungen an jeweils zwei entgegengesetzten Enden, so daß der Mantel(11) sanduhrförmige Seiten (12 bis 15), und durch vier im wesentlichen dreieckige oder trapezförmige Zwischenwände (16 bis 19) die von den seitlichen Kanten des Mantels (11) ausgehen, sich in dessen Mitte treffen und derart orientierte und benessene freiliegende Ränder haben, daß diese an den beiden Enden des Mantels in den die sich kreuzenden, V-förmigen Nuten definierenden Ebenen liegen.
- 2. Spielzeug-Baustein nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß vier weitere, längliche, rechteckförraige Zwischenwände (29 bis 32) von den Kaisteilen der sanduhrförmigen Geiten (12 bis 15) des ilantels vorspringen und sich in der Mitte des Mantels treffen.
- 3. Spielzeug-Baustein nach Anspruch 1 oder 2, g ekennzeichnet durch acht im wesentlichen dreieckige Teile (23 bis 26), die nur am einen der beiden ^nden des Mantels (11) Wände für die iTutenflachen bilden.
- 4. Spielzeug-Baustein nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß er aus einem einstückigen Kunststoffteil besteht.409809/05 1 U7341155— Q —
- 5. Spielzeug-Baustein nach einem der Ansprüche 1
bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß er ganz aus einem Spritzgußteil besteht. - 6. Spielzeug-Baustein nach einem'der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Spitzen an den Enden der Kanten des Mantels abgeflacht sind,
- 7. Spielzeug-Baustein nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,daß er mit mehreren gleichartigen Bausteinen zu ,einem Baukasten vereinigt ist.£09809/0 BLee r s ei te
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