DE2235069C3 - Verfahren zur Verbesserung der Strahlungsresistenz von Siliziumtransistoren mit Siliziumoxid-Deckschicht - Google Patents
Verfahren zur Verbesserung der Strahlungsresistenz von Siliziumtransistoren mit Siliziumoxid-DeckschichtInfo
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Description
55
Ji Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Verbessi
H rung der Strahlungsresistenz von ISihziumtransistor,
|ί mit Siliziumoxid-Deckschicht, bei welchem ein Tiar
fl sistor oder eine Siliziumscheibe mit mehreren Tran^
ti storstrukturen einer ElektronenimaMung mit ei tu
Ijä Energie unterhalb von 150 keV und einer Dosis ?w
H sehen HV und 10"' rad an der Grenzschicht zwischc■>
f| Silizium und Siliziumoxid-Deckschicht ausgesei/
|1 während der Bestrahlung auf eimn lemperatur ?w
sehen 200 und 300° Cgehalten und nach der Bestiah
f| lung wenigstens 10 Stunden lang getenpert wird, nach
'ü Patent 2 035 703.
schicht, bei dem ein Transistor oder eine Siliziumscheibe' mit mehreren Transistorstrukturen einer die
Grenzschicht zwischen Silizium und Siliziumoxid-Deckschicht erreichenden Elektronenstrahlung ausgesetzt
und erwärmt wird. Gemäß dem Vorschlag des Hauptpatents werden der Transistor oder die Siliziumscheibe
während der Bestrahlung mit Elektronen einer Energie unterhalb von 150 keV und einer Dosis
an der Grenzschicht zwischen Silizium und Siliziumoxid-Deckschicht
zwischen 10" und 10i: rad auf einer
Temperatur zwischen 150 und 450° C gehalten.
Die Verbesserung der Strahlungsresistenz der Transistoren zeigt sich dabei insbesondere darin, daß
die Stromverstärkung eines entsprechend behandelten Transistors bei einer Testbestrahlung mit einer
überwiegend ionisierenden Strahlenart (Elektronen-. Röntgen-, y-Strahlung) nur auf einen Wert absinkt,
der wesentlich großer ist als der Wert, auf den die Stromverstärkung des Transistors ohne Behandlung
bei einer gleichen Testbestrahlung absinkt. Unter Stromverstärkung ist hierbei jeweils die statische
Stromverstärkung, d.h. der Quotient aus Kollektorstrom und Basisstrom, zu verstehen, der eine der
wichtigsten Kenngrößen eines Transistors darstellt. Jedoch wird auch die Strahlungsresistenz des Transistors
in bezug auf andere Kenngrößen, wie beispielsweise die Sperrströme und das thermische Rauschen,
verbessert.
Eine Erhöhung der Strahlungsresistenz ist vorzugsweise
für Transistoren von Interesse, welche in Erdsatelliten und anderen Raumfahrzeugen verwendet
werden, die während ihres Einsatzes der Einwirkung von Partikel- und Quantenstrahlung, beispielsweise
im Bereich des Strahlengürtels der Erde, ausgesetzt sind. Transistoren sind bei derartigen Einsätzen besonders
gefährdet, da ihre elektrischen Kenndaten durch die unter Strahlungseinwirkung auftretende Ionisierung
verändert werden. Insbesondere die Stromverstärkung der Transistoren kann unter Strahlungseinwirkung stark abnehmen. Ähnliche Verhältnisse
können auch bei der Anwendung von Transistoren bei Teilchenbeschleunigern, Kernreaktoren, Röntgenanlagen
und anderen Anlagen auftreten, bei denen ionisierende Strahlung entsteht. Um eine zu starke
Funktionsminderung der mit den Transistoren bestückten Schaltungen zu verhindern, sollten die Transistoren
daher eine möglichst hohe Strahlungsresistenz besitzen.
Als besonders vorteilhaft wurde im Hauptpatent unter anderem ferner vorgeschlagen, die Transistoren
während der Bestrahlung nur auf eine Temperatur zwischen 150 und 300° C, vorzugsweise 200 bis
250° C, zu erhitzen, um bei der Bestrahlung die üblichen Transistorhalterungen und -anschlüsse verwenden
zu können. Um auch in diesem niedrigen Temperaturbereich eine vollständige Ausheilung der Strahlungsschädigung
zu erreichen, wurde weiter vorgeschlagen, gleichzeitig mit der Bestrahlung zwischen
Emitter- und Basisanschluß und gegebenenfalls zusätzlich zwischen Kollektor- und Basisanschluß des
Transistors eine elektrische Spannung in Durchlaßrichtung anzulegen. Diese Spannung soll möglichst
hoch sein, jedoch sollen die höchstzulässigen Grenzwerte von Basis- und Kollektorstrom nicht überschritten
werden. Weiterhin wurde in der Hauptanmeldung
vorgeschlagen, die Transistoren oder Siliziumscheiben
an Stelle einer gleichzeitig mit der Bestrahlung erfolgenden elektrischen Belastung nach der Bsstrahlung
wenigstens 10 Stunden lang zwischen 300 und 350° C
zu tempern.
Durch die im Hauptpatent vorgeschlagenen Maßnahmen wird eine erhebliche Erhöhung der Strahlungsresistenz
der behandelten Transistoren erreicht. Langzeitversudie haben nun aber gezeigt, daß die
nach der Behandlung vorhandene Stromverstärkung der Transistoren im Laufe einer mehrmonatigen Lagerung
der Transistoren zurückgehl, wobei auch die Strahlungsresistenz etwas abnimmt. Trotz dieser Alterungserscheinungen
ist die Strahlungsresistenz der nach dem im Hauptpatent vorgeschlagenen Verfahren
behandelten Transistoren immer noch erheblich besser als die überhaupt nicht behandelter Transistoren.
Aufgabe der Erfindung ist es. das Verfahren nach dem Hauptpatent weiter zu verbessern und insbesondere
so auszugestalten, daß Alterungserscheinungen auch bei langzeitiger Lagerung der Transistoren möglichst
vermieden werden.
Diese Aufgabe wird bei dem eingangs erwähnten
Verfahren, bei welchem ein Transistor oder eine SiIiziumscheibe
mit mehreren Transistorstrukturen einer Elektronenstrahlung mit einer Energie unterhalb von
150 keV und einer Dosis zwischen 10" und H)1" rad an der Grenzschicht zwischen Silizium und SiliziuTioxid-Deckschicht
ausgesetzt, während der Bestrahlung auf einer Temperatur zwischen 200 und 300° C
gehalten und nach der Bestrahlung wenigstens 10 Stunden lang getempert wird, erfindungsgemäß dadurch
gelöst, daß bei einer Temperatur zwischen 200 und 300° C getempert und während des Temperns
zwischen Emitter und Basisanschluß des Transistors bzw. der Transistorstrukturen eine elektrische Spannung
von wenigstens 0,3 V in Durchlaßrichtung angelegt wird.
Für die vorteilhaften Wirkungen des erfindungsgemäßen Verfahrens ist gerade die Kombination der
verschiedenen Verfahrensmaßnahmen von besonderer Bedeutung. Die Wahl der Strahlungsdosis zwischen
10" und K)1" rad ist wesentlich, weil bei Bestrahlungen
mit weniger als 1O** rad die erreichbare
Strahlungsresistenz erheblich zurückgeht, während bei einer Bestrahlung mit mehr als 101" rad die vor
der Bestrahlung vorhandenen A.usgangswerte der Stromverstärkung bei der weiteren Behandlung häufig
nicht mehr erreicht werden können. Die Aufrechterhaltung einer Temperatur von 200 bis 300° C während
der Bestrahlung führt ebenfalls zu einer besonders hohen Strahlungsresistenz. Nach einer Bestrahlung
bei tieferen Temperaturen ist die Stromverstärkung nach einer Testbestrahlung noch zu niedrig,
während sie infolge einer Bestrahlung bei Temperaturen von mehr als 300° C ebenfalls wieder auf niedrigere
Werte abfällt, als sie mit einer Bestrahlung bei Temperaturen von 200 und 300° C erreicht werden
können. Das sich an die Bestrahlung anschließende, wenigstens 10 Stunden lange Tempern bei einer Temperatur
zwisc'ien 200 und 300° C unter gleichzeitiger elektrischer belastung des Emitter-Basis-Übergangs
in Durchlaßrichtung fuhrt einmal bei Einhaltung der angegebenen Bestrahlungsbedingungen zu einer voll
ständigen Ausheilung der zunächst durch die Bestrahlung hervorgerufenen Abnahme der Stromverstärkung
und zum anderen zu einer vollständigen Beseitigung der Alterungseffekte. Eine elektrische
Spannung von wenigstens 0,3 V ist erforderlich, weil bei kleineren Spannungen noch keine vollständige
Ausheilung erreicht wird. Die elektrische Spannung wird vorteilhaft noch höher als 0,3 V gewählt, jedocn
soll der höchstzulässige Grenzwert des Basistromes nicht überschritten werden.
Durch zusätzliches Anlegen einer elektrischen Spannung von wenigstens 0,3 V in Durchlaßrichtung
zwischen dem Kollektor- und dem Basisanschluß des
lt> Transistors bzw. der Transistorstruktur während des
Temperns, wobei die höchstzulässigen Grenzwerte von Basis- und Kollektorstrom ebenfalls nicht überschritten
werden sollen, können zusätzlich die Eigenschaften des Kollektor-Basis-Übergangs, insbeson-
'5 dere die Durchbruchsspannung und der Sperrstrom,
im Sinne einer Ausheilung der Strahlungsschäden günstig beeinflußt werden.
Um auch bei stark streuenden Transistoreigenschaften auf jeden Fall Alterungserscheinungen zu
vermeiden, wird vorzugsweise nach der Bestrahlung wenigstens 40 Stunden lang getempert.
Die Energie der bei der Bestrahlung anzuwendenden Elektronenstrahlung hangt von der Dicke der S<liziumoxid-Deckschicht
des Transistors bzw. der SiIiziumscheibe ab. Die Energie sollte dabei entsprechend
der bekannten Energie-Reichweite-Beziehung so gewählt werden, daß die Elektronenstrahlung
durch die Siliziumoxid-Deckschicht hindurch bis in die Grenzschicht zwischen Siliziumoxid-Deckschicht und
Silizium eindringt. Elektronenstrahlung mit einer Energie von mehr als 150 keV ist nicht geeignet, da
bei so hohen Energien Strahlungsschäden im Inneren des Siliziumkörpers des Transistors durch Verlagerung
von Gitteratomen auftreten können. Mit Elektronenstrahlen einer Energie von weniger als 1 keV
dürfte in der Regel die Siliziumoxid-Deckschicht nicht mehr zu durchdringen sein.
An Hand einer Figur soll die Erfindung noch näher erläutert werden. Die Figur zeigt die Stromverstärkung
von Silizium-NPN-Planartransistoren in Abhängigkeit vom Kollektorstrom vor und nach der Behandlung
nach dem erfindungsgemäßen Verfahren und nach Testbestrahlungen sowie die Stromverstärkung
entsprechender Transistoren, die zu Vergleichszwecken anderen Behandlungen unterworfen wurden.
Als Ausführungsbeispiel soll die Behandlung eines Silizium NPN Planartransistors näher erläutert werden.
Der Transistor wurde zunächst mit geöffnetem Gehäuse
bzw. ohne Kappe in eine heiz- und kühlbare Probenhalterung eingesetzt, die aus einer mit Löchern
zum Einsetzen der Transistoren versehenen Kupferplatte bestand. Ein guter Wärmekontakt zwischen
Transistor und Kupferplatte wurde dabei durch festes Andrücken der Grundplatte des Transistorgehäuses
an die Kupferplatte gesichert. Die Kupferplatte wurde in den evakuierbaren Bestrahlungsraum eines Elektronenbeschleunigers
eingebaut. Emitter-, Basis- und Kollektoranschluß wurden offengelassen.
i-iach dem Evakuieren des Bestrahlungsraumes bis
auf einen Restgasdruck von etwa 10 4 bis 10 5 Torr
wurde der Transistor mit Elektronen einer Energie von etwa 25 keV und einer Strahlstromdichte von
etwa 5() μΑ/cm2 etwa 100 Sekunden lang bestrahlt,
bis an der Grenzfläche zwischen Silizium und Siliziumoxid-Deckschicht eine Strahlungsdosis von etwa
5 · K)" rad erreicht war. Die Bestrahlung erfolgte dabei durch die Siliziumoxid-Deckschicht hindurch, de-
ren Dicke etwa 0,2 bis 0,5 μπι betrug. Während der
Bestrahlung wurde der Transistor durch Heizen der Kupferplatte auf einer Temperatur von etwa 250° C
gehalten. Nach der Bestrahlungsdauer von etwa 100 Sekunden wurde zunächst die Bestrahlung abgeschaltet.
Dann wurde die Plattenheizung abgeschaltet und die Kupferplatte mit dem Transistor auf Raumtemperatur
abgekühlt. Nach der Bestrahlung wurde der Transistor in einer Vakuumkammer unter Vakuum
mit einem Restgasdruck von etwa 10"4 bis 10 ' Torr
etwa 50 Stunden lang bei einer Temperatur von etwa 250" C getempert, wobei gleichzeitig zwischen Basis-
und Emitteranschluß und zwischen Basis- und Kol· lektoranschluß eine elektrische Spannung von etwa
0,7 V in Durchlaßrichtung angelegt wurde. Nach dem Tempern wurde der Transistor abgekühlt, gekapselt
und die Kapsel mit einem möglichst trockenen Schutzgas, beispielsweise trockener Luft oder trockenem
Stickstoff, gefüllt.
Die verbesserte Strahlungsresistenz des so behandelten
Transistors und die gegenüber dem Verfahren nach dem Hauptpatent erzielten Vorteile sind aus der
Figur zu ersehen. In dieser Figur sind an der Ordinate die Stromverstärkung B und an der Abszisse der Kollektorstrom
/, in Ampere jeweils in logarithmischem Maßstab aufgetragen. Zur Ermittlung der Kurven 1
bis 5 wurde jeweils die Stromverstärkung eines Transistors bei verschiedenen Kollektorströmen gemessen.
Vor der Behandlung nach dem erfindungsgemaßen Verfahren entsprach die Stromverstärkung des Transistors
der Kurve 1. Ein nicht nach dem erfindungsgemaßen Verfahren behandelter gleichartiger Transistor
wurde /u Vergleichszweeken mit einer Testdosis von
10 rad bestrahlt. Die Testbestrahlung erfolgte in dem
hier beschriebenen Beispiel ohne elektrische Beanspiuchung
der Prüfmuster. Die Stromverstärkung sank dabei von der vor der Bestrahlung gültigen
Kurve 1 auf die Werte der Kurve 2 ab.
Der nach dem vorstehend erläuterten Ausfuhrungsbeispiel
des erfindungsgemaßen Verfahrens behandelte Transistor hatte nach der Behandlung, also
nach dem Tempern, eine Stromverstärkung, die wiederum
der Kurve 1 entsprach. Durch die Behandlung wird also die ursprunglich vorhandene Stromverstärkung
nicht verschlechten Auch dieser Transistor wurde nun einer Testbestrahlung mit Elektronen einer
Dosis von 10" rad unterzogen. Die Stromverstärkung sank dabei nur auf die Werte der Kurve 3 ab. war
also insbesondere im Bereich kleiner Kollektorstrome ?\vjschen 10 und 10 Ampere um mehr als den
Faktor 10 höher als die durch Kurve 2 gegebene Stromverstärkung des unbehandelten Transistors
nach der gleichen Testbestrahlung
Auch nach mehr als sechsmonatiger Lagerung bei Raumtemperatur zeigen die nach dem erfindungsgemaßen
Verfahren behandelten Transistoren keine Veränderungen ihrer Kenndaten. Die Stromverstärkungentspricht
auch nach dieser Lagerzeit bei Transistoren des entsprechenden Typs den Werten der
Kurve 1 und nimmt nach der erwähnten Testbestrahlung lediglich auf die Werte der Kurve 3 ab.
Silizium-NPN-Transistoren des gleichen Typs, die
gemäß dem Hauptpatent zunächst einer Elektronenstrahlung
mit einer Energie von 25 ke V und einer Dosis von etwa 10"' rad ausgesetzt, während der Bestrahlung
auf einer Temperatur zwischen 200 und 250 C" gehalten wurden und bei denen gleichzeitig zwischen
Ϊ-mitter Basis-Anschluß und zwischen Kollektor-Basis-Anschluß
jeweils eine elektrische Spannung von etwa 0,7 V in Durchlaßrichtung angelegt worden war,
zeigten demgegenüber zunächst ebenfalls eine Stromverstärkung, die nach der erwähnten Behandlung etwa
der Kurve 1 entsprach und nach der Testbestrahlung etwa auf die Kurve 3 absank. Nach einer dreimonatigen
Lagerung bei Raumtemperatur entsprach jedoch die Stromverstärkung dieser Transistoren nur noch
den Werten der Kurve 4 und sank nach einer entsprechcnden Testbestrahlung mit Elektronen einer Dosis
von 10' rad auf die Werte der Kurve 5 ab. Die Werte
dieser Kurve 5 liegen zwar noch erheblich über den Werten der Kurve 2, aber doch auch betrachtlich unter
denen der Kurve 3. Aus einem Vergleich der Kurven 1 und 3 mit den Kurven 4 und 5 geht somit klar
hervor, daß durch das erfindungsgemäße Verfahren die Stabilität der Stromverstärkung und der Strahlungsresistenz
der behandelten Transistoren gegen Alterungserscheinungen gegenüber dem Verfahren
nach dem Hauptpatent noch erheblich verbessert wird.
Ein weiterer Vorteil ergibt sich dadurch, daß beim erfindungsgemaßen Verfahren die elektrische Belastung
der Transistoren nicht schon während der Bestrahlung, sondern erst während des anschließenden
Temperns vorgesehen ist. Es entfallen somit die elektrischen
Durchfuhrungen an der Bestrahlungskammer, wodurch sich dieser Verfahrensschritt wesentlich
vereinfacht. Auch lassen sich ohne wesentlichen Mehraufwand eine größere Anzahl von Transistoren
gleichzeitig bestrahlen.
Die Kurven 1 bis 5 betreffen nicht nur Messungen an einzelnen Transistoren, sondern wurden durch Untersuchungen
an einer Vielzahl von Transistoren bestatigt. Versuche an PNP-Silizium-Planartransistoren
lieferten ahnliche Ergebnisse wie die Versuche an den
NPN-Sihzium-Planartransistoren.
Da der Einfluß von Feuchtigkeit auf die Transistoroberflache, wie Versuche gezeigt haben, insbesondere
wahrend der Temperbehandlung und der anschließenden Lagerung zu einer Verschlechterung der
Strahlungsresistenz des Transistors führen kann, empfiehlt es sich, sowohl die Bestrahlung als auch die
Temperbehandlung unter Vakuum, vorzugsweise mit 4-5 einem Restgasdruck von 10 " bis 10 5 Torr oder weniger,
oder unter trockenem Schutzgas, beispielsweise getrocknetem Stickstoff, vorzunehmen. Weiterhin ist
es aus dem gleichen Grunde vorteilhaft, den Transistor möglichst bald nach dem Tempern mit einer Kapso
sei zu versehen und diese mit sorgfältig getrocknetem
Schutzgas zu füllen oder zu evakuieren. Eine ahnliche
Schutzwirkung kann auch durch eine Lack- oder Kunststoffbedeckung, beispielsweise mit Siliconharzlack
oder Polyimid, vor der Verkapselung oder durch Umhüllen des Transistorkristalls mit einem wasserdampfabweisenden
Kunststoff, beispielsweise Siliconharz, erzielt werden. Eine weitere vorteilhafte
Möglichkeit besteht darin, daß der Transistor bereits nach der Bestrahlung mit einer Kapsel versehen und
diese mit trockenem Schutzgas gefüllt oder evakuiert wird. Fur die anschließende Temperbehandlung ist
dann keine Vakuumapparatur erforderlich. Vielmehr kann die Temperbehandlung in einem normalen Ofen
erfolgen, da sich der Transistor bereits innerhalb der Kapsel unter trockenem Schutzgas befindet. Ferner
wird dadurch die elektrische Belastungdes Transistors wahrend des Temperns erheblich vereinfacht, da es
nicht erforderlieh ist. die entsprechenden Anschlüsse
vakuumdicht in die Tempervorrichtung einzuführen. Das erfindungsgemäße Verfahren eignet sich nicht
nur zur Behandlung von einzelnen Silizium-Planartransiiitoren,
sondern auch zur Behandlung von Siliziumscheiben, die eine Vielzahl von Transistorstrukturen
enthalten. Falls die Siliziumscheiben zerteilt und zu einer Vielzahl von Transistoren weiterverarbeitet
werden sollen und die Transistorstrukturen innerhalb der Siliziumscheiben noch nicht mit entsprechenden
Emitter-Basis- und Kollektoranschlüssen versehen sind, können beispielsweise die Siliziumscheiben zunächst
ohne Anschlüsse der Bestrahlung unterzogen und anschließend in einzelne Transistoren zerteilt
werden. Diese können dann nach dem Aufbau auf dem Gehäuseboden und der Kontaktierung der Temperbehandlung
bei gleichzeitiger elektrischer Belastung unterzogen werden. Bei der Aufbringung auf
den Gehäuseboden und der Kontaktierung sollten die
S Transistoren jedoch möglichst nicht wesentlich über 300° C hinaus erhitzt werden. Enthält dagegen die
Siliziumscheibe einen integrierten Schaltkreis und handelt es sich bei den Transistorstrukturen um die
Transistoren eines solchen Schaltkreises, so werden
ίο die Transistorstrukturen in der Regel vor der Bestrahlungsbehandlung
entsprechend kontaktiert und können daher während der anschließenden Temperbehandlung
der Siliziumscheibe ohne weiteres elektrisch belastet werden.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (8)
1. Verfahren zur Verbesserung der Strahlungsresistenz von Siliziumtransistoren mit Silizium-
oxid-Deckschicht, bei welchem ein Transistor oder eine Siliziumscheibe mit mehreren Transistorstrukturen
einer Elektronenstrahlung mit einer Energie unterhalb von 150 keV und einer Dosis
zwischen 10" und 10lü rad an der Grenzschicht
zwischen Silizium und Siliziumoxid-Deckschicht ausgesetzt, während der Bestrahlung auf einer
Temperatur zwischen 200 und 300° C gehalten und nach der Bestrahlung wenigstens 10 Stunden
lang getempert wird nach Patent 2035703, da- *5
durch gekennzeichnet, daß bei einer Temperatur zwischen 200 und 300° C getempert wird
und während des Temperns zwischen Emitter- und Basisanschluß des Transistors bzw. der Transistorstrukturen
eine elektrische Spannung von we- *° nigstens 0,3 V in Durchlaßrichtung angelegt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß während des Temperns zusiätzlich
zwischen Kollektor- und Basisanschluß des Transistors bzw. der Transistorstrukturen eine
elektrische Spannung von wenigsiens 0,3 V in Durchlaßrichtung angelegt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens 40 Stunden lang
getempert wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis
3, dadurch gekennzeichnet, daß Bestrahlung und Temperbehandlung unter Vakuum oder trockenem
Schutzgas erfolgen.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis
4, dadurch gekennzeichnet, daß der Transistor nach dem Tempern mit einer Kapsel versehen und
die Kapsel mit trockenem Schutzgas gefüllt oder evakuiert wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis
4, dadurch gekennzeichnet, daß der Transistor nach der Temperung mit Kunstoff umhüllt wird.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis
5, dadurch gekennzeichnet, daß dei Transistorkristall
vor der Verkapselung eine Lack- oder Kunst-Stoffabdeckung erhält.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß dei Transistor bereits
nach der Bestrahlung mit einer Kapsel versehen und die Kapsel mit trockenem Schutzgas gefüllt
oder evakuiert wird.
Gegenstand des Hauptpatents 2035703 ist ein Verfahren zur Verbesserung der Strahlungsresistenz
Siliziumtransistoren mit Siliziumoxid-Deck-
Priority Applications (6)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19722235069 DE2235069C3 (de) | 1972-07-17 | Verfahren zur Verbesserung der Strahlungsresistenz von Siliziumtransistoren mit Siliziumoxid-Deckschicht | |
| NL7307460A NL7307460A (de) | 1970-07-18 | 1973-05-29 | |
| GB3235573A GB1408063A (en) | 1970-07-18 | 1973-06-06 | Silicon-based semiconductor devices |
| US376937A US3894890A (en) | 1972-07-17 | 1973-07-06 | Method for improving the radiation resistance of silicon transistors |
| FR7326043A FR2193258A2 (de) | 1970-07-18 | 1973-07-16 | |
| JP48080208A JPS4946677A (de) | 1972-07-17 | 1973-07-16 |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2035703A DE2035703C3 (de) | 1970-07-18 | 1970-07-18 | Verfahren zur Verbesserung der Strahlungsresistenz von Siliziumtransistoren mit Siliziumoxiddeckschicht |
| DE19722235069 DE2235069C3 (de) | 1972-07-17 | Verfahren zur Verbesserung der Strahlungsresistenz von Siliziumtransistoren mit Siliziumoxid-Deckschicht |
Publications (3)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE2235069A1 DE2235069A1 (de) | 1974-02-07 |
| DE2235069B2 DE2235069B2 (de) | 1976-05-20 |
| DE2235069C3 true DE2235069C3 (de) | 1977-01-20 |
Family
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