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DE2228967A1 - Mantelbeton-fertigteile und mantelbeton-fertigteil-bauweise - Google Patents

Mantelbeton-fertigteile und mantelbeton-fertigteil-bauweise

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Publication number
DE2228967A1
DE2228967A1 DE19722228967 DE2228967A DE2228967A1 DE 2228967 A1 DE2228967 A1 DE 2228967A1 DE 19722228967 DE19722228967 DE 19722228967 DE 2228967 A DE2228967 A DE 2228967A DE 2228967 A1 DE2228967 A1 DE 2228967A1
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DE
Germany
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panels
prefabricated part
concrete
lightweight panels
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Application number
DE19722228967
Other languages
English (en)
Inventor
Karl Dipl Ing Rothuber
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Pending legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04BGENERAL BUILDING CONSTRUCTIONS; WALLS, e.g. PARTITIONS; ROOFS; FLOORS; CEILINGS; INSULATION OR OTHER PROTECTION OF BUILDINGS
    • E04B2/00Walls, e.g. partitions, for buildings; Wall construction with regard to insulation; Connections specially adapted to walls
    • E04B2/84Walls made by casting, pouring, or tamping in situ
    • E04B2/86Walls made by casting, pouring, or tamping in situ made in permanent forms

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Electromagnetism (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Forms Removed On Construction Sites Or Auxiliary Members Thereof (AREA)

Description

  • Mantelbeton - Fertigteile und Mantelbeton - Fertigteil - Bauweise Bekanntlich besteht die konventionelle Nantelbetonbauweise darin, daß werksmäßig hergestellte Beton od. Holz zement-Schalungssteine handwerklich scharenweise auf der Baustelle auSeinander geschlichtet und dann mit Beton ausgegossen werden. Neuerdings wurde auch eine Mantelbetonbauweise bekannt, bei der zement- od. magnesiumgebundene Holzwolle - Leichtbauplatten (heraklith, Primanit usw.)%nt m~-t D steckbügel zu einem Mantel geformt und dann mit Beton ausgegossen werden. Die bisher bekannten Mantelbetonbauweisor haben den Nachteil, daß eine Bauwerkwand aus mehreren Scharen dieser Mantelbetonsteine bzw. Mantelbetonpiatten zusammengesetzt werden muß (Scharenhöhe 25cm bis 50 cm).
  • Hierbei entstehen naturgemäß schon beim Mauern oder auch erst beim Ausgießen der Steine nachteilige größere Fugen, Unebenheiten und Vorsprünge in den Wänden, die unbedingt einen Wandverputz erfordern, der viel Feuchtigkeit in da s Bauwerk bringt. Durch die Steinbauweise ist eine eventuell erforderliche Armierung nur schwer einzubringen. Eine eventuell geplante vorgefertigte Elektro-, sanitäre od.
  • Heizungsinstallation ist überhaupt nicht einzubringen, Bekannt sind ferner Wandplatten und als bleibende Schalung geeignete Wandbauelemente, bei denen zwischen zwei Platten, deren Innenflächen besondere Konturen aufweisen, Abstandhalter oder Stege angeordnet sind. Diese Abstandhalter oder Stege werden entweder direkt mit den besonderen Profilierungen der Platteninnenflächen verbunden oder von den besonderen Profilierungen selbst gebildet, welche bei paariger Anordnung der Platten exakt passen müssen, um die für das Betonskelett notwendigen Zwischenräume zu bilden. In die zwischen den Platten und Stegen entstehenden Räume wird Beton vergossen, wodurch ein tragendes, u.U, bewehrtes Betonskelett geschaffen wird.
  • Ein Nachteil dieser bekannten Bauelemente wird insbesondere darin gesehen, daß die Platten nicht nur während des Ausgießens mit Beton durch außen oder innen gesetzte Sttzen oder übergreifende Klammern fixiert und zusammlengehaten werden müssen. Ferner sind diese Wandplatten infolge ihrer besonders profilierten Innenflächen nicht nur schwierig und.teuer herzustellen, sondern auch exakt passend paarweise zusammenzufügen. Diese Platten weisen ein grosses Gewicht auf. Diese Bauweise erfordert in jedem Fall eine Bewehrung, da das tragende Teil ein Betonskelett ist.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Mantelbeton - Fertigteil - Bauweise sowie Fertigteile zu schaffen, welche die vorstehend angeführten Nachteile nicht au-fweist und welche eine schnellere, einfachere und rationellere Fertigung bei vielseitiger Gestaltungsmöglichkeit eines Gebäudes zuläßt.
  • Die Lisung der Aufgabe besteht erfindungsgemäß in der Schaffung einer neuen Mantelbeton - Fertigteil - Bauweise, welche durch folgende Verfahrensschritte gekennzeichnet ist: a) Herstellung einer steifen Verbindung zwischen zwei geschoßhohen Trägern (Gurten), b) Herstellung einer unl Gbaren oder lösbaren Befestigung von planparallelen, ebenen Leichtbauplatten an den Außenflächen der in einem Abstand nebeneinander angeordneten Träger, c) Aufstellen und Ausrichten des Fertigteils, d) Einfüllen eines Füllstoffes zwischen die beiden, einon Mantel schaffenden Leichtbauplatten.
  • Mit der vorliegenden Erfindung werden alle Nachteile der bekannten Bauweisen vermieden. So besteht ein Vorteil'der Erfindung in der rationellen Fertigung großflächiger Elemente. Die Träger (Gurte), welche beispielsweise aus Vierkant - Holzstäben bestehen, werden in der anspruchsgecn Weise verbunden, wobei der Zweck alleine darin liegt, die Träger mit der notwendigen Festigkeit und Steifigkeit für den Transport, die Montage und das Ausgießen an der Baustelle zu versehen. Diese Forderung wird z.B. durch einen Baustahlmatten - Streifen erreicht, dessen seitliche Enden der Querstäbe in die Träger gedrückt werden. Dabei können diese als Verbindungselemente dienenden Streifen über die ganze Höhe (Länge) der Träger oder nur an bestimmten Stellen, teilweise, z.B. an den beiden Enden und in der fritte, angeordnet sein.
  • Die Verbindung der Träger ist dabei erfindungsgemäß derart, daß sie etwa senkrecht zu deren Außenfläche steht.
  • Die zur Verbindung der Träger dienenden Mattenstreifen sind dabei gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung derart anzuordnen, daß mindestens ein Stab des MaotensDre-fens zwischen den beiden Trägern und parallel zu diesen verläuft.
  • Im Rahmen der Erfindung sind nun vorteilhaft die Möglichkeiten gegeben, die so verbundenen Träger getrennt von don Leichtbauplatten oder mit den schon montierten Leichtbauplatten zur Baustelle zu befördern. Gegenüber der bekannten Bauweise bieten beide Möglichkeiten den Vorteil, partiell vorgefertigte, sehr leichte Teile platzsparend und ohne besondere Hebezeuge an die Baustelle zu schaffen und dort rationell und schnell zusammenzubauen.
  • Auf den starr miteinander verbundenen Trägern werden beidseitig unlösbar oder lösbar planparallele, ebene Leichtbauplatten befestigt, beispielsweise durch iClami.ern, Schrauben, Nageln, etc. Da die Breite der handelsüblichen Leichtbauplatten begrenzt ist, besteht ein weiteres Merkmal der Erfindung darin, die Leichtbauplatten scharenweise waagrecht oder senkrecht an den Trägern zu befestigen. Diese Leichtbauplatten können gemäß der Erfindung Mehrschichtenplatten aus Holz, Dämmstoffe, zement- oder magnesiumgebundene Holzwollplatten, Gipskartonplatten, Kunstharzerzeugnisse (Schichtstoffplatten) sein. Der Vorteil liegt auch darin, daß diese handelsüblichen, ohne Schwierigkeiten herzustellenden Platten zugleich als Betonschalung und als Innen- und Außenwände dienen. Die Oberflächen der Leichtbauplatten können vorteilhaft so beschaffen sein, daß einerseits (in den Wohnräumen) sofort Tapeten, Anstriche etc. und andererseits (außenseiui) gegebenenfalls sonstige Schutzschichten aufgebracht werden können. Ein Verputz in der jetzt üblichen Art ist nicht menr erforderlich.
  • Die Mantelfertigteilelemente werden erfindungsgemäß in aufgestelltem Zustand von cinem am Träger und an der Decke verbundenen Stahlwinkel gehalten, der zugleich als Anschlag dient. Ferner sind bei Mantelfertigteil-Stößen Montageklemmen vorgesehen, welche vorübergehend, d.h.
  • während des Ausgießens, über beide Stirnseiten d£r landelemente geschoDen sind. Es ist in jedem Fall darauf zu achten, daß zwischen Träger und Leichtbauplatten-wenigstens zum Zeitpunkt des Bauens - eine form- und kraftschlüssige Verbindung gewährleistet ist, um den später vom Füllstoff auf die Santelinnenflächen aufgebrachten Innendruck (Fülldruck) auszuhalten.
  • Nach der Aufstellung des auf den Trägern befeszigten Leichtbaumantels an der Baustelle wird dieser mit Füllstoff, der nach den erforaerlichen 3elastungen elt wird, ausgefüllt. In entsprechender Weise ist die Füllgeschwindigkeit zu dosieren. Der Füllstoff kann erfindungsgemäß jedes aushärtende Material sein, wie z.B. Beton, Kunststoffbeton, Kunststoff oder Schaumstoffe.
  • Um den Fülldruck des Plastischen Füllstoffes nicht übermäßig zum Zeitpunkt des Vergießen ansteigen zu lassen, ist im Rahmen der Erfindung die Möglichkeit vorgesehen, den Füllstoff seitlich, etwa in halber Geschoßhöhe eines Mantels einzufüllen. Hierbei werden die Leichtbauplattcn mit Blindöffnunger. versehen, die nach dem auffüllen des Füllstoffes bis zu dieser Öffnung und dessen Erhärten mit den 0ffnungen geeinetrisch entsprechenden Leichtbauplatten geschlossen werden. Der Füllstoff wird also nach dem Linfüllen die Träger von frei Seiten umschließen sowie die Innenflächen der Leichtbauplatten berhren. Um diese Platten zusätzlich - neben der Befestigung an den Trägern zu fixieren, besteht ein weiteres Merkmal der Erfindung darin, auch neben den Trägern an/in den Leichtbauplatten zus.itzliche Elemente wie Klammern, Haken, Schrauben, etc. einzubringen, welche in den Mantelraum ragen und vom (erhrte -ten) Füllstoff umschlossen und getragen werden. So ist in jedem Fall eine zusätzliche und sichere Befestigung insbesondere glatter, schwer am Beton haftender Platten (z.,.
  • Gipskartonplatten), gewährleistet; darüber hinaus bietet dies den Vorteil, daß sich insbes. außen liegende Platten nicht verziehen.
  • Die erfindungsgemäße Bauweise bietet jedoch noch die besonders vorteilhafte Möglichkeit, eine oder beide Außenwände ganz oder teilweise mit Sichtbeton herzustellen; wenn also der Mantel, der aus einer zusätzlich im Rahmen der Xrfindung liegenden Schalung besteht, nach dem Erhärten des Füllstoffes wieder abgenommen werden kann. Demnach besteht ein weiteres Merkmal der Erfindung darin, daß die Leichtbauplatten des Mantels (Innenwand und/oder Außenwand) aus Schalungstafeln aus Holz, Stahl etc. bestehen und ganz oder teilweise (zonenweise) lösbar sind. Um dies zu erreichen, besteht ein Ausführungsbeispiel gemäß der Erfindung-darin, daß die Verbindungselemente der Trägergurte (Verstrebungsgitter ) durch eine sich am Vertikalstab abstützende Bebonknagge und einen darauf liegenden abnehmbaren Trägergurt führen und daß die mit den Tragergurten in einer Ebene liegenden Schalungtafeln mittels eines Anlegeholzes und eines -am Verstrebungsgitter fixierten, an sich bekannten Spannschlosses vorübergehend verspannt sind.
  • Nach Erhärten des Füllstoffes, in dem die (Beton)Knagge verbleibt, wird das Spannschloß gelcs-t, so daß der vom nlegeholz fixierte Dr+ergurt sowie die beiderseits der Trgergurte liege-nden Schalungstafeln abgenommen werden können.
  • In diesem Fall ist die Knagge nach Entfernung der Schalung monolithisch im Füllstoff eingegossen.
  • Bei dieser zuletzt genannten erfindungsgemaßen Bauweise mit der lösbaren Verbindung ist es ratsam, daß die Innenflächen der Schalungstafeln und Trägergurte mit dem notwendigen Trennmittel bestrichen sind, damit der Füllstoff nicht an den Berührungsflächen dieser Teile haftet.
  • In weiterer Ausführung der Erfindung ist es vorgesehen, zwlschen den einen Mantel bildenden Leichtbauplatten und Verbindung der Träger im Baustahlgitter Rohre für elektrische und sanitäre Installation sowie Heizungsversorgung zu verlegen. Diese Rohre weisen an den einzelnen Stoßstellen mit dem nächstliegenden Fertigteilelement entsprechende Anschlüsse auf. Für Steckdosen, Schalter, Wasseranschlüsse und~sonstige Anschlüsse (Kamin) sind in den Leichtbaupla-oser.
  • entsprechende Öffnungen vorgesehen.
  • Abgesehen davon, daß die Verbindungseleniente der sich gegenüberliegenden Träger schon eine gewisse Bewehrung des Füllstoffes mitbringen, kann ferner erfindungsgeinäß zwischen den Mantel- Leichtbauplatten eine weitere Bewehrung aus stab-, kasten- oder schraubenförmig angeordneten Stab ben eingelegt sein.
  • Schließlich besteht ein wesentliches Merkmal der Erfindung darin, daß die Wandelemente mit Blindrahmen oder fertigen Rahmen versehene Offnungen für Türen, Fenster, etc. aufweisen. Dabei ist es im Rahmen der Erfindung denkbar, daf eine Öffnung (Fenster) von zwei stoßenden Fertigteil - Elementen gebildet wird. Zweckmäßig ist es in jedem Fall, die Blindrahmen sowie Leibungsverkleidung an den Trägern (Tr>-gerseitenflächen) zu befestigen. Dadurch wird eine weitere vorteilhafte Möglichkeit für eine schnelle rationelle Bauweise geboten. // Die vorliegende Erfindung bietet also zusammenfassend die Vorteile, die einerseits alle Vorzüge einer Fertigteilbauweise übertreffen, andererseits jedoch alle Nachteile der üblichen Mantelbetonbauweisen im größt möglichen Maß verhindern: Trotz geringen Gewichts der Fertigteilwandelemente gemäß der erfindungsgemäßen Bauweise große Schall- und Wärmedämmfähigkeit, da das Bauwerk in seinem Endzustand einen echten monolithischen Massivbau darstellt, der außerdem auch noch alle statischen Möglichkeiten im Hochbau offen läßt.
  • Schnelles und daher rationelles Bauen ist gewährleistet.
  • Gesunde, trockene Bauweise, da bei Verwendung entsprechender Leichtbauplatten für den Mantel keinerlei Wandputz mehr erforderlich wird und daher auch keine unnötige Baufeuchtigkeit in das Bauwerk eingebracht wird.
  • Bereits fertig angebrachte oder nachher in Blindrahmen 0 einzusetzende Fenster- und Türelemente sind möglich.
  • Die gesamte Installation kann leicht in den vorgefertlg ten Wandelementen angeordnet werden.
  • Soweit es architektonisch erforderlich ist, ist der Einbezug einer Sichtbetonbauweise mOglichç Das bei üblicher Betonfertigteilbauweise auftretende große Gewicht der Elemente wird bei der Erfindung vermieden.
  • Die Erfindung wird im folgenden an Hand der Zeichnung erläutert, in der Ausführungsbeispiele der Erfindung veranschaulicht sind; es zeigen Fig.1 mit Verstrebungsgitter verbundene Trägergurte gemäß der Erfindung im norizontal- und Vertikalschnitt; Fig.la eine erfindungsgemäße Ausgestaltung des Gegenstandes nach Fig. 1; Fig.1b eine Seitenansicht eines geteilten Trägers; Fig.2 ein erfindungsgemäßes Mantelbeton - Fertigteil Fig.3 einen Vertikalsohnitt durch ein aufgestelltes Mantelbeton - Fertigteil nach dem Brfindung Fig.4 einen Horizontalschnitt durch eine erfindungsgem.
  • Mantelbeton - Fertigteil - Wand Fig. 5 einen Horizontalschnitt durch ein -erfindungs-gem..
  • Fertigteil mit beidseitiger Sichtbetonschalung, Fig. 6 eine axonometrische Ansicht eines erfindungsgem.
  • Wandelementes und Zwischenwand mit Ecken und Durchbrechungen In Fig. 1 und ia stellen n und 2 die beiden Träger dar, welche z.B. aus geschoßhohen Holzstäben bestehen. In diesen Holzstäben sind in gleichmäßigem Abstand Bohrungen so angebracht, daß die Enden der Stäbe 3 eines Baustahlmattenstreifens eingepreßt und eventuell geleimt werden können (Fig. 1). Somit ist ein -ausreichende raft- -und Formschluß zwischen beiden Teilen geschaffen. Der Mattenstreifen weist zwischen den beiden Trägern Vertikalstäbe 3a und 3b auf, welche für die Versteifung der Verbindung verantwortlich sind.
  • Wie aus Fig. 1 a ersichtlich ist, tragen die Enden der Stäbe 3 des Mattenstreifens über die beiden Träger la und 2a hinaus. Diese hinausstehenden Drahtenden dienen zur vorübergehenden Befestigung der Anlegehölzer mittels Spannschl ser bei Sichtbetonbauweise (Fig. 5, 5a). Diese beiden Träger sind geteilt (Fig. Ib). Beispielsweise kann mit Hilfe bekannter Spannschloß- oder Schraubverbindungen V mit den zwischen den Trägerteilen 1a angeordneten Querstäben 3 ein form- und kraftschlüssige Verbindung geschaffen werden. Als Auflage dieser Träger la und 2a dient eine Knagge 12, welche im Zusammenhang mit der Sichtbetonbauweise näher beschrieben ist'(Fig. 5 und 5a).
  • Fig. 2 zeigt ein Wandelement F, bei dem auf 5 Trägerpaaren (1' - 2', 1" - 2",...) von dem jedes dem nach Fig. 1 entspricht, Leichtbauplatten 4a, b, c, d, e, sowie 5a, b, c, d, e durch Klammern an deren Außenfläche befestigt sind. Die geschoßhohen Wände bestehen hierbei aus einer Schar waagerecht angeordneter Leichtbauplatten 4 und 5. Um für eine Decke die erforderliche Fassung zu erhalten, weistdie Wand 4 eine geringere Höhe auf als die Wand 5. Das Wandelement weist zusätzlich eine Leibungsverkleidung 6 mit Blindrahmen 6a für ein Fenster auf.
  • Wie aus der Zeichnung zu ersehen ist, können Blindrahmen und Leibungsverkleidung an den Trägern 1 und 2 durch Kleben, Nageln, Klammern oder Schrauben befestigt werden. Die Leibungsverkleidung kann ebenfalls aus einer Leichtbauplatte gefertigt sein.
  • Das vertikal geschnittene Mantelbeton - Fertigteilbau-Element nach Fig. 3 ist aif einer Decke 7 aufgestellt, wobei durch den Stahlwinkel 8, der einerseits mit dem Träger 2 und andererseits mit der Decke 7 verbunden ist, eine exakte Befestigung und ein Anschlag gewährleistet ist.
  • Die an den Trägern befestigten Leichtbauplatten sind mit 4 und 5 gekennzeichnet. Das obere Ende des Mantelbeton-Fertigteils zeigt wiederum die für die Decke 9 erforderliche Fassung. Um einen exakten Stoß der einzelnen Fertigteil - Elemente zu sichern, ist die Montage - Klemme 10 vorgesehen, welche über die Stirnseiten zweier stoßender Elemente (Leichtbauplatte 4 und Träger 2) geschoben wird. Die Klemme wird nach Erhärten des Füllstoffes wieder entfernt. Wie weiter aus Fig. 3 ersichtlich ist, sind im Mantelraum Rohre für Wasser (W), Heizung (H) und.elektr, Strom (E) eingelegt.
  • Von der Stromleitung führt eine Zuleitung zu einer in der Wandplatte 4 angeordneten Steckdose.
  • Fig. 4 zeigt eine durch erfindungsgemäße Mantelbeton-Fertigbauelemente geschaffene Wand sowie ein Ausführungsbeispiel eines Mauerecks. Mit 1 und 2 sind die Träger, mit 3 ist die Querverbindung des Mattenstreifens und mit 4 und 5 sind die Leichtbauplatten bezeichnet. Um eine ausreichende Stabilität des Mantels zu erreichen, ist jeweils an bzw. in unmittelbarer Nähe einer Stoßstelle der Leichtbauplatten 4 und 5 und 4' und 5' ein Trägerpaar vorgesehen, so daß jeweils die Trägerpaare 1 und 2, sowie 1a und 2a dicht nebeneinander angeordnet sind. Dadurch wird auch die Ausrichtung mittels einer stabilen Montage - Klemme 10 (Fig 2) möglich.
  • Das Mauereck wird durch die senkrecht auf den Platten 4" und 5" aufstehenden Stirnflächen der Platten 4'und 5' gebildet. Der Mantelraum zwischen den beiden Platten 4 und 5 ist mit Füllstoff 11 (z.B. Beton) ausgefüllt. Ein VertiZalstrang S für die Hauskanalisation (sanitare Ins tallation) mit nach innen führendem Stutzen ist schematisch eingezeichnet.
  • In den weiteren Fig. 5 und 5a sind die erfindungsgemäßen Man-telbeton - Fertigteile mit Sichtbetonschalung aufgezeigt. Wird nur an einer Seite Sichtbeton gefordert, werden einerseits die Leichtbauplatten 4 in der schon beschriebenen Weise an den Trägern 1 befestigt, andererseits führt jeweils ein Querstab 3 durch eine Betonknagge 12, einen stabartigen Träger 1a, ein Anlegeholz 14 zu einem am Querstab 3 befestigten Spannschloß 15. Die Träger sind beispielsweise an den Querstäben (vgl. Fig. 1a) des attestreifens mit einer SchraubverbindunQbefestigt. Hierbei können die Träger zweiteilig ausgeführt sein, so daß die dazwischenliegenden Querstäbe beidseitig von den Träger teilen verspannt werden können. (Fig. 1b). Zwischen Träger und Querstäben ist hier eine kraftschlüssige und lösbare Verbindung notwendig, die beliebig ausführbar ist.
  • Eine einfache Möglichkeit, die zweitailigen Träger mit den Querstäben zu verspannen, wird in einer Schnappschloßverbindung der Trägerteile gesehen. Mit Hilfe des Spannschlosses 15und des Anlegeholzes 14 werden der Träger 1a sowie die beiderseits des Trägers liegenden Schalungstafeln 16a und 16b gegen die am Vertikalstab 3a und 3b anliegende Betonknagge 12, auf der die äußersten Ränder der Schalungstafeln aufliegen, verspannt. Die Knagge 12 dient also dazu, die Träger 1a und die Schalungstafeln 16 a und 16 b nach innen abzustützen. Dies wird eben dadurch erreicht, daß eine Knagge 12 auf einige der Querstäbe 3 eines Mattenstreifens aufgesteckt wird, so daß sie sich gegen die Vertikalstäbe 3a und 3b abstützen.
  • (Fig. 1a). Die Knagge kann vorteilhaft aus Beton, betonfarbenem Kunststein, korrosionsbeständigem Stahl o.ä.
  • bestehen. Der im Mantelraum zwischen den Schalungstafeln 16 a und 16 b und Trägern 1a sowie den Leichtbauplatten eingefüllte Beton 11 legt sich infolge Trennmittel nicht an den Schalungsflächen an. Es ist ein besonderer Vorteil dieser Ausführung, diese lösbaren Schalungstafeln 16 auch nur örtlich - architektonisch bedingt - vorzusehen.
  • Das Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 5a unterscheidet sich von dem nach Fig. 5 nur darin, daß hier der Mantel von losbaren Schalungsteilen aufgebaut ist. Hierin entsprechen die Teile 1a, 12, 14, 15, 16a und 16b den in Fig. 5 angeführten. Das Verstrebungsgitter dieser lösbaren Sichtbetonschalung ist in Fig. 1a gezeigt.
  • Schließlich ist in Fig. 6 eine Teilansicht eines nach der Erfindung geschaffenen, noch nicht eingedeckten Geschoßes dargestellt. Die Fertigteile Ä, B, C und D bilden die Außenwände, E eine Zwischenwand. In diesem Beispiel sind die sich stoßenden Fertigteilelemente B und C für eine Fensteroffnung ausgespart. Die Fertigteil - Elemente C und D, welches eine Öffnung für eine Tür enthält,bilden ein Mauerwerkseck, wie es beispielsweise in Fig. 4 gezeigt ist. Von der Stoßstelle der Elemente A und B steht im rechten Winkel eine Zwischenwand E, die ebenfalls erfindungsgemäß hergestellt ist. Die Zwischenwand E ist mit Steckeisen (nicht eingezeichnet) mit der Hauptwand verbunden bzw. angeschlossen. In diesem Fall können die Haupt-und Anschlußwand zu verschiedenen Zeiten mit Beton ausgegossen werden.
  • Darüber hinaus besteht noch die Möglichkeit, einen durchgehenden Betonkern von Haupt- und Anschlußwand zu fertigen, wenn in der Hauptwand (Innenseite) eine betonkernbreite Utoßfuge vorgesehen wird. Die Wandelemente für die Außenwände sind - wie in Fig. 3 dargestellt - so aufgebaut, daß die Decke von den äußeren höheren Leichtbauplatten umfaßt wird und die inneren Platten sowie die Platten der Zwischen -wand mit der (nicht eingezeichneten) Decke abschließen.
  • Die scharenweise Anordnung der Leichtbauplatten ist nicht dargestellt.

Claims (17)

  1. PATENTANSPRÜ OHE
    Mantelbeton-Fertigteilbauweise gekennzeichnet durch folgende Verfahrensschritte a) Herstellung einer steifen Verbindung zwischen zwei geschoßhohen Trägern (Gurten 1 , 2), b) Herstellung einer unlösbaren oder lösbaren Befestigung von planparallelen ebenen Leichtbauplatten ( 4, 5) an den Außenflächen der in einem Abstand nebeneinander angeordneten Träger (1, 29 c) Aufstellen und Ausrichten des Fertigteilelementes (B) am Bauplatz d) Einfüllen eines Füllstoffes (11) zwischen die beiden, einen Mantel bildenden Leichtbauplatten (4,5) und/ oder Schalungstafeln (16).
  2. 2. Mantelbeton-Fertigteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Träger (1, 2) stabförmige Elemente aus Holz, Schichtstoffen, Kunststoffen oder Metall sind und mit metallischen oder nichtmetallischen Verstrebungs - Elementen (3; 3a, 3b) starr verbunden sind.
  3. 3. Fertigteil nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Träger (1, 2) über die ganze Höhe (länge) oder nur teilweise mit Streifen aus Baustahlmatten (3; 3a, 3b) miteinanderkraft- und formschlüssig verbunden sind, wobei die Verbindungselemente der beiden sich gegenüberliegenden Trager senkrecht zur Außenfläche der beiden Träger stehen.
  4. 4. Fertigteil nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Trägern (1, 2) mindestens ein zu diesen parallel verlaufender Stab (a; 3b) der Matte vorhanden ist und die Enden der zu diesem Stab oder diesen Stäben senkrechten Querstäbe (3) des Mattenstreifens in Bohrungen der beiden Träger (1, 2) gepreßt und gegebenenfalls verleimt sind.
  5. 5. Fertigteil nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekannzeichnet, daß die' Enden der Quer - Stäbe (3) durch die Träger führen und hinausragen, wobei die Träger (1a, Ib) geteilt sind und die so geteilten Trägerteile dadurch eine Schraub- oder Schnappschloßverbindung (V) miteinander verbunden sind.
  6. 6. Fertigteil nach den Ansprüchen 1 bis 5 , dadurch gekennzeichnet, daß die aus Holz oder Stahl bestehenden Schalungstafeln (16a, 16b) des Nantels (Innen und/oder Außenwand) ganz oder teilweise (zonenweise) lösbar sind.
  7. 7. Fertigteil nach den Ansprüchen 5 und 6 dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungselemente'(3) der Träger durch eine Knagge (12) und einen darauf lIegenden, abnehmbahren Trägergurt (1a, 7b) führen und daß die mit den rägergurten in einer Ebene liegenden Schalungstafeln (16a, 16b) mittels eines Anlegeholzes (14) und eines am Verstrebungsgitter (3) fixierten, an sich bekannten Spannschlosses (15) vorübergehend verspannt ist.
  8. 8. Fertigteil nach den Ansprüchen 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Leichtbauplatten' (4, 5) beispielsweise mittels Klammern, Schrauben, Haken an den Trägern (1, 2) befestigt sind.
  9. 9. Fertigteil nach den Ansprüchen 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Leichtbauplatten (4, 5) aus Mehrschichtenplatten aus Holz, Dämmstoffen, zement- oder magnesiumgebundenen Holzwolleplatten, Gipskartonplatten oder Kunstharzerzeugnissen (Schichtstoffplatten) bestehen.
  10. 10. Fertigteil nach den Ansprüchen 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die an den stoßenden Wandelement - Enden befindlichen Träger mit einem Stahlwinkel (8) auf der Decke (9) fixiert sind.
  11. 11. Fertigteil nach den Ansprüchen 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß während des Ausgießens des Mantels bei Mantelfertigteilelement - Stößen Montageklemmen (10) vorgesehen sind, welche über beide Stirnseiten der Wandelemente (2, 4) geschoben sind.
  12. 12. Fertigteil nach den Ansprüchen 1 - 11, dadurch gekennzeichnet, daß der zwischen die beiden Leichtbauplatten eingebrachte Füllstoff (11) aus einem aushärtenden Material wie Beton, Kunststoffbeton, Kunststoffen oder Schaumstoffen besteht.
  13. 13. Fertigteil nach den Ansprüchen 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Leichtbauplatten (4, 5) mit Blindrahmen (6a) oder fertigen Rahmen versehene Öffnungen für Türen und Fenster aufweisen.
  14. 14. Fertigteil nach den Ansprüchen 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Leichtbauplatten (4,5)in mittlerer Höhe verschließbare Betoneinfüllöffnungen sowie alle für Installationen notwendige Öffnungen (für Steckdosen, Schalter, Wasser, Gas, etc.) aufweisen.
  15. 15. Fertigteil nach den Ansprüchen 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Leichtbauplatten (4, 5) Rohre (W, H, E, S) für elektrische, sanitäre und Heizungsinstallationen eingelegt sind, welche jeweils zum anschließenden Fertigteilelement ein Anschluß- oder Ubergangsstück aufweisen.
  16. 16. Fertigteil nach den Ansprüchen 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Leichtbauplatten (4, 5) zusätzlich eine an sich bekannte Bewehrung aus stab-, kasten- oder schraubenförmit angeordneten Stäben oder sonstige Verstärkungen (Fasern) für den Füllstoff vorgesehen sind.
  17. 17. Fertigteil nach den Ansprüchen 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß an/in den Leichtbauplatten (4, 5) neben den Befestigungselementen an den Trägern zusätzliche, in den Mantelraum ragende Elemente vorgesehen sein können.
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