DE2217071A1 - Vorrichtung zum auspressen von viskosen massen, insbesondere pasten, wie klebstoff, dichtstoff u.dgl. aus verpackungsbehaeltern - Google Patents
Vorrichtung zum auspressen von viskosen massen, insbesondere pasten, wie klebstoff, dichtstoff u.dgl. aus verpackungsbehaelternInfo
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Description
- Vorrichtung zum Auspressen von viskosen Massen, insbesondere Pasten, wie Klebstoff, Dichtstoff u.dgl. aus Verpackungsbehältern Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Auspressen von viskosen Massen, insbesondere Pasten, wie Klebstoff, Dichtstoff u.dgl. aus Verpackungsbehältern, wie Kartuschen, Tuben, Beuteln o.dgl. mit einem Auslass an einem Behälter ende und einem ggf. teilweise offenen Boden am anderen Behälterende.
- Es ist Ueblich, Pasten in tuben- oder kartuschenartigen Behältern zu liefern. Ihre Verarbeitung erfolgt bei Tuben durch Zusammendrücken der Tube mit oder ohne Schlüssel und bei Kartuschen mittels spezieller Auspresspistolen, bei denen ein Stempel oder Kolben mit Druck das Auspressen der Pasten bewirkt.
- Das Verpacken von Pasten in Tuben und das Auspressen aus der Tube mittels eines Schlüssels ist zwar relativ billig und einfach. Es ermöglicht aber nur dann ein einigermassen gleichmässig fliessendes Dosieren, wenn es sich um weiche Pasten handelt. Ist die Paste aber steifer, 8o ist auch bei Verwendung eines Schlüssels es meist nicht mehr möglich, eine gleichmässige Dosierung zu erreichen, insbesondere, wenn die Tube schon weitgehend entleert ist. Dann wird nämlich die Hebelwirkung durch die aufgerollte Tube verringert und ungleichmässig. Das Verarbeiten von Pasten aus Kartuschen mittels geeigneter Pistolen ist unabhängig von der Konsistenz der Paste in gut dosierter Weise möglich. Es ist aber hierzu eine spezielle Pistole notwendig, die sich aber nur in ständigem, täglichem Gebrauch rentiert, also für Bastler und bei Kleinreparaturen unrentabel ist. Die Pistole ist auch vielfach dann unzweckmässig, wenn an schwer zugänglichen Stellen gearbeitet werden soll, beispielsweise bei Abdichtungsarbeiten am Automobil u.dgl..
- Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Auspressvorrichtung für Pasten zu schaffen, die das Auspressen der Paste in gleichgünstiger und dosierter Weise wie das Auspressen mittels geeigneter Pistolen aus Kartuschen ermöglicht, aber andererseits nicht mehr eine spezielle Pistole notwendig mach, d.h. unvergleichlich viel billiger als eine bekannte Auspresspistole ist und andererseits auch wesentlich weniger Platzbedarf als eine solche Pistole hat.
- Diese Aufgabe wird gemäss der Erfindung dadurch gelöst, dass ein Kolben - wie bei Kartuschen für Auspresspistolen bekannt -vom Bodenende her in den Behälter eingesetzt und nach dem Auslassende hin verschiebbar und an der Behälterinnenfläche dichtend im Behälter geführt ist und dass eine an der Kolben rückseite angreifende Schraubspindel für das Vorschieben des Kolbens im Behälter vorgesehen ist, die in einem im wesentlichen mittigen Muttergewinde in einem in den Bodenrandbereich des Behälters eingesetzte Abstützelement geführt ist.
- Die Vorrichtung gemäss der Erfindung ist besonders einfach und leicht zu handhaben. Da der Kolben vonvornherein in den Verpackungsbehälter einzusetzen ist, können die übrigen Teile so billig gehalten werden, dass sie evtl. jeder Packung mitgegeben und nach Entleeren der Packung mit dieser weggeworfen werden können. Es ist aber auch im Rahmen der Erfindung möglich, Teile der Vorrichtung für Dauergebrauch vorzusehen, wobei diese Teile wegen ihres nur geringen Platzbedarfes und ihrer Wartungsfreiheit in jedem Haushalt bzw.
- bei jedem Bastlerwerkzeug ohne weiteres aufbewahrt werden können. Durch ihren geringen Preis und ihre einfache Handhabungsweise ermöglicht es die Vorrichtung gemäss der Erfindung, Pasten, wie beispielsweise Di cht stoffe und Klebstoffe im Haushalt oder beim Bastler für gelegentlichen Gebrauch aufzubewahren und bei jedem Gebrauch in fachmännischer, genau dosierter Weise auftragen zu können. Die zum Auspressen des Inhaltes aus dem Behälter in das Huttergewinde des Abstützelementes einzuschraubende Spindel bildet dabei zugleich einen einfachen, leicht zu betätigenden llless-Stab zur Feststellung, wie weit der Verpackungsbehälter bereits entleert ist. Da die Schraubspindel naturgemäss in ihrer lange so bemessen wird, dass sie bei völlig entleertem Behälter vollständig in das Abstützelement eingeschraubt ist, zeigt der jeweils aus dem Abstützelement vorstehende, rückwärtige Teil der Schraubspindel an, auf weiche Länge der Behälter noch gefüllt ist.
- Besonders vorteilhaft ist es im Rahmen der Erfindung, wenn das Abstützelement an seinem äusseren Bereich am Bodenrandbereich des Behälters gehalten und nach seinem mittleren Bereich hin federnd nachgiebig ausgebildet ist. Hierdurch wird die Gleichmässigkeit und die Dosierung des ausgepressten Stranges von pastösem iiaterial wesentlich verbessert. Hierzu kann beispielsweise das Abstützelement als in den Bodenrandbereich des Behälters passende Scheibe ausgebildet sein.
- In bevorzugter Ausführungsform der Erfindung sind der Kolben und das Abstützelement sowie dessen Befestigungsteile als Bodenverschlussteile von Anbeginn an in den Bodenrandbereich Aes Verpackungsbehälters eingesetzt. Hierdurch wird die schwierigste Arbeit bei in Gebrauchnahme des mit pastöser Masse gefüllten Behälters, nämlich das Einführen des Kolbens in die offene Behälterseite dem Benutzer erspart. Der Kolben bietet von vornherein einen günstigen Abschluss am Behälterboden.
- Gegen Abdünsten von Lösungsmitteln oder gegen das Eindringen von Reaktionsmedium in die Paste, wie zum Beispiel Wasser oder Sauerstoff kann im Rahmen der Erfindung das Abstützelement für die Lagerung und den Transport der Packung durch einen den Behälterboden dicht verschliessenden, mindestens teilweise entfernbaren Deckel überbrückt sein. Dieser Deckel kann mit inner Wandung aus metall oder Kunststoff ausgebildet sein, die im mittleren, über dem Itiuttergewinde liegenden Teil zum Ausbrechen einer Öffnung mittels des vorderen Spindelendes ausgebildet ist. Es ist aber auch möglich, das Abstützelement als gegen Eindringen von Wasser und Sauerstoff dichte Scheibe ringsum dichtend in den Bodenrandbereich des Behälters einzusetzen und an seiner mittigen Öffnung mit einem abreissbaren Verschlusselement abzudichten. Der mindestens teilweise entfernbare Deckel bzw. das Verschlusselement können zugleich als einfache Originalitätssicherung ausgebildet sein.
- Für die Befestigung des Abstützelementes am Bodenrand des Behälters bieten sich im Rahmen der Erfindung verschiedene Möglichkeiten. Beispielsweise kann das Abstützelement mittels stabilen Kletelanf oder einem einem Ringband am Bodenwand des Behälters gegen Herausdrücken aus dem Bodenrandbereich des Behälters gehalten sein. Bei Ausbildung des Verpackungsbehälters, insbesondere als Beutel, kann das Abstützelement durch ein stabiles Ringband mit im wesentlichen rechteckigem Profil gegen Herausdrücken aus dem Bodenrandbereich des Behälters gehalten sein.
- Bei Ausbildung des Verpackungsbehälters als Tube eignet sich beispielsweise eine Befestigungsweise, bei der das Absttzelement durch Verkleben oder Verschweissen am Tubenbodenrand gegen rückwärtiges Herausdricken gehalten ist.
- Bei Ausbildung des Verpackungsbehälters als metallische Kartusche kann das Abstützelement auch durch eine bodenrandumbördelung der Kartusche gegen rückwärtiges IIerausdrücken gehalten sein. Ist der Verpackungsbehälter als Kartusche aus Pappe oder Kunststoff ausgebildet, so kann im Rahmen der Erfindung das Abstützelement durch Verkleben bzw. Verschweissen mit dem Bodenrand der Kartusche gegen rückwärtiges Herausdrücken gehalten sein.
- Alle diese Befestigungsarten für das Abstützelement zeichnen sich durch billige Herstellungsweise, aber sichere Halterung und Schutz gegen rückwärtiges Herausdrücken aus, wobei der Art und Besonderheit des jeweiligen VerpackUngsbehälters hechnung getragen wird.
- Will man einen relativ langsamen, dosierten Fluss von ausgepresstem lsaterial erreichen, oder hat der Verpackungsbehälter einen relativ grossen Querschnitt, so können die Spindel und das Abstützelement mit flachem, eingängigem Gewinde ausgebildet sein. Will man dagegen einen relativ schnellen Fluss von ausgepresstem lsterial erzeugen, oder hat der Verpackrngsbehälter nur relativ kleinen Querschnitt, so können die Spindel und das Abstützelement mit relativ steilem zwei- oder mehrgängigem Gewinde ausgebildet sein.
- Im Rahmen der Erfindung ist es auch möglich, das Abstutzelement aus wesentlich härterem Material als die Spindel hersustellen und die Spindel zunächst gewindefrei und das Muttergewinde des Abstützelementes in Art eines Gewindeschneiders auszubilden. Dies bietet den Vorteil, dass das gleichzeitige Schneiden des Gewindes beim Auspressen des Gutes aus dem Verpackungsbehälter eine sehr starke Bremswirkung gegen das Drehen der Spindel verursacht, wenn die Spindel unter beträchtlichem, axialem Druck steht. Dadurch wird erreicht, dass der Benutzer beim Drehen der Spindel und gleichzeitigem Schneiden des Gewindes den auf das auszupressende Gut ausgeübten Druck gut gleichmässig hält. In diesem Fall kann die gewindefreie Spindel auch als Originalitätssicherung und mit dem jeweils auf nur einen Teil der Länge angeschnittenen Gewinde als lisess-Stab zur Feststellung, wie weit der Verpaskungsbehälter bereitsentleert ist, benutzt werden.
- Im Rahmen der Erfindung ist es auch möglich, das Abstützelement aus wesentlich weicherem Material als die Spindel herzustellen und das Abstützelement mit einer zunächst gewindefreien, mittigen Bohrung zu versehen und die Spindel zumindest auf einen Teil ihrer Länge in Art einer Gewindeschneidschraube auszubilden. Hierdurch wird erreicht, dass sich die Spindel mit ihrem Gewinde sehr genau passend in die mittige Bohrung des Abstützelementes einschneidet und eine wirksame Abdichtung bildet, die es ermöglicht, den teilweise entleerten Verpackungsbehälter mit angesetzter Schraubspindel längere Zeit aufzubewahren.
- Im Rahmen der Erfindung ist es besonders zweckmässig, wenn der Kolben an seiner Stirnfläche der Form der Schulter des Verpackungsbehälters angeglichen ist. Hierdurch kann der Verpackungsbehälter eine Schulterform jeglicher Art, beispielsweise eine konische Schulter wie bei Tuben, eine durch Seitennähte verjüngte Schulter wie bei Beuteln oder auch eine plattenförmige Schulter wie bei Kartuschen haben. Durch die angepasste Form der Kolbenstirnfläche ist es in jedem Fall möglich, den Verpackungsbehälter mit Hilfe des Kolbens praktisch restlos zu entleeren.
- Der Verpackungsbehälter kann an seinem Auslassende als ggf.
- aufzuschneidende Tülle ausgebildet sein. Es ist aber im Rahmen der Erfindung auch möglich, den Verpackungsbehälter an seinem Auslassende mit Einrichtungen zum Anbringen einer getrennt vorgesehenen Tülle zu versehen.
- Der für die Spindel erforderliche Betätigungsteil, beispielsweise ein Handgriff oder ein Hebel, kann an die Spindel selbst angeformt sein. Es ist aber auch möglich, die Spindel mit anzusetzendem Betätigungsteil vorzusehen.
- Im Rahmen der Erfindung ist es im allgemeinen zu empfehlen, die Spindel und ggf. auch das Abstützelement und ggf. die Tülle für einmalige Benutzung auszubilden. Es ist aber auch im Rahmen der Erfindung denkbar, sämtliche Teile der Ausdrückvorrichtung einschliesslich des Kolbens für mehrfachen Gebrauch auszubilden.
- Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung einiger Ausführungsbeispiele anhand der Zeichnung. Es zeigen: Fig. 1 einen gefüllten kartuschenartigen Metall behälter in axialem Schnitt mit Auspressvorrichtung in einer Ausführungsform der Erfindung in verkaufsfähigem Zustand; Fig. 2 einen gefüllten tubenartigen Verpackungsbehälter mit angesetzter Buspressvorrichtung in einer zweiten Ausführungsform der Erfindung axial geschnitten; Fig. 3 einen gefüllten beutelartigen Verpackungsbehält er mit Auspressvorrichtung gemäss der Erfindung in ähnlicher Ausführung wie im Beispiel der Figur 2, teilweise geschnitten; Fig. 4 eine abgewandelte Ausführung für das Abstützelement und dessen Befestigungsweise in axialem Teilschnitt; Fig. 5 eine weitere Ausbildungamöglichkeit für das Abstützelement und dessen Befestigungsweise in axialem Teilschnitt und Fig. 6 einen gefüllten, kartuschenartigen Metall behälter in axialem Schnitt mit Auspressvorrichtung in bevorzugter Ausführungsform der Erfindung in verkaufsfähigem Zustand.
- Im Beispiel der Figur 1 ist eine aus Aluminium gezogene zylindrische Kartusche 1 als Verpackungsbehälter vorgesehen, die an einer Stirnseite geschlossen und mit einem Gewindenippel 2 ausgebildet ist. Dieser Gewindenippel 2 ist zum Lagern und Transport der durch die Kartusche 1 gebildeten Verpackung mit einer Schraubkappe 3 verschlossen. Bei Gebrauch ist die Schraubkappe 3 durch die in Fig. 1 getrennt dargestellte, aus Kunststoff oder anderem Material gebildete Tülle 5 zu ersetzen.
- An der offenen Stirnseite ist in die Kartusche schon von vornherein der Kolben 6 auf das eingefüllte Gut in die Kartuschenöffnung eingesetzt. Der Öffnungsrandbereich der Kartuschenwandung 1 ist, wie gezeigt, etwas nach aussen erweitert, so dass er eine Schulter 7 bildet. Auf diese Schulter 7 ist über den Kolben 6 ein plattenförmiges bstützelement 8 gelegt, das eine mittige Gewindebohrung 9 aufweist. Zum Festhalten des plattenförmigen Abstützelementes 8 in der Oeffnung der Kartusche 1 ist der äusserste Öffnungsrand bei 10 einwärts gegen das plattenförmige Abstützelement 8 umgebördelt. Über das plattenförmige Abstützelement 8 und den Öffnungsrand der Kartusche 1 ist noch eine abdichtende Folie, beispielsweise Aluminium 11 gelegt und ggf. angeklebt.
- Zu der Packung gehört auch die in Fig. 1 gezeigte Schraubspindel 12 mit dem eigentlichen Gewindeschaft 13 und einem daran geformten Betätigungsschenkel oder Betätigungshebel 14e Um die in Figur 1 gezeigte Packung gebrauchsfähig zu machen, ist zunächst die Schraubkappe 3 abzunehmen und eine ggf. an der Öffnung des Gewindenippels 2 ausgebildete oder angebrachte Membran aufzustossen, aufzuschneiden oder zu durchstechen.
- So dann ist an Stelle der Schraubkappe 3 die Tülle 5 auf den Gewindenippel 2 aufzuschrauben. Es wird dann die Abdichtfolie 11 zumindest im Bereich der zentrischen Gewindebohrung 9 des plattenförmigen Abstützelementes 8 entfernt und die Schraubspindel 12 mit ihrem Gewindeschaft 13 in die Gewindebohrung 9 eingeschraubt. Das vordere Ende des Gewindeschaftes 13 setzt sich dann in eine am Kolben 6 ausgebildete Aufnahme 15. Diese Aufnahme 15 ist, wie die Zeichnung zeigt, an einem nach rückwärts verstärkten Mittelteil 16 des Kolbens 6 ausgebildet.
- Hierdurch wird einerseits ein seitliches Abgleiten der Schraubspindel 12 aus der zentralen Anordnung zum Kolben verhindert und andererseits die von der Spindel 12 auf den Kolben 6 aus geübte Kraft gleichmässig auf die Kolbenfläche verteilt. Beim Anziehen der Spindel 12 stützt sich das plattenförmige Abstützelement 8 ringsum gegen den Börtelrand 10 ab. Dabei übt der Kolben 6 an seiner vorderen Stirnfläche einen Druck auf das pastöse Füllgut der Kartusche 1 aus, so dass das pastöse Gut durch die fülle 5 gleichmässig nach aussen gepresst wird.
- Wie Figur 1 zeigt, ist der Gewindeschenkel 13 der Schraubspindel 12 so lang, dass der Kolben bis an die vordere Stirnfläche der Kartusche 1 geschoben werden kann. Wenn die Kartusche entleert ist, kann sie mit allen Teilen, nämlich zusammen mit der Tülle 5, der Schraubkappe 3 und der Schraubspindel 12 weggeworfen werden. Es ist aber auch möglich, die Schraubspindel 12 wieder rückwärts aus dem plattenförmigen Abstützelement 8 herauszuschrauben und aufzubewahren. Evtl.
- kann auch die Tülle 5, wenn erwünscht, gereinigt und aufbewahrt werden, so dass die nächste Kartusche ohne diese beiden Teile gekauft werden kann. Wenn die teilweise entleerte Kartusche 1 längere Zeit aufbewahrt werden soll, ist es evtl.
- vorteilhaft, die Tülle 5 abzunehmen und wieder die Schraubkappe 3 aufzusetzen, oder auch auf die Tülle 5 eine zusätzliche Dichtungskappe aufzusetzen. Die Schraubspindel 12 kann in solchem Fall ebenfalls aus der Kartusche 1 herausgeschraubt werden. Die mittige Gewindebohrung 9 des Abstützelementes 8 kann dann mit einem Klebstreifen abgedichtet werden. Die Kartusche ist in diesem Zustand mit einem Minimum an Platzbedarf aufzubewahren. Ausserdem besteht keinerlei Gefahr, dass die Schraubspindel betätigt werden könnte oder die Kartusche 1 und deren Inhalt in anderer Weise ungewollt schädlichem Einfluss ausgesetzt werden könnte.
- Im Beispiel der Figur 2 ist der Verpackungsbehälter in Form einer Tube ausgebildet, die eine zylindrische, schlauchförmige Umfangswand 21 und eine dem Tubennippel 22 enthaltende Tubenschulter 23 aufweist. Die Tubenschulter 23 ist in diesem Beispiel konisch ausgebildet und an ihrem Umfangsrand mit dem schlauchförmigen Tubenkörper 21 verschweisst. Auf den Tuben nippel 22 ist in der Darstellung der Figur 2 die Tülle 5 aufgeschraubt, nachdem die zum Transport und zur Lagerung sonst dort aufgesetzte Schraubkappe (vergl. Fig. 1) entfernt worden ist.
- In der der Tubenschulter 23 gegenüberliegenden, offenen Bodenseite der Tube ist ein Kolben 26 eingesetzt, dessen Stirnfläche der Innenfläche der Tubenschulter 23 angepasst ist, so dass der Kolben 26 bis auf die Tubenschulter 23 geschoben werden kann und in diesem Zustand den Tubeninhalt praktisch restlos auspresst. Zur Lagerung und zum Transport der Verpackung ist ein ringförmiger Teil am Öffnungsrand der schlauchförmigen Tubenwand 21 einwärts über die Rückseite des Kolbens 26 gelegt und mit einer aufgepressten Deckelkappe über den Kolben 26 geklemmt, so dass ein dichter Abschluss erzielt ist.
- Zum Gebrauch der Packung wird zunächst diese Abdichtkappe abgenommen und der ringförmige Endbereich der schlauchförmigen Tubenwand 21 nach aussen gefaltet. In diesen ringförmigen Bereich der Tubenwand 21 wird dann auf die Rückseite des Kolbens 26 ein das plattenförmige Abstützelement 28 ringsum haltender Klemmring 27 mit rechteckigem Querschnitt eingesetzt. Über diesen Klemmring wird, wie Figur 2 zeigt, ein äusserer Halte-und Klemmring 30 aufgesetzt, der an seiner Innenfläche scharfkantige Vorsprünge, beispielsweise ein Gewinde, aufweist.
- Auf diese Weise wird der ringförmige Endbereich der schlauchförmigen Tubenwand 21 fest zwischen den Ringen 27 und 30 eingekeilt und dadurch das plattenförmige Abstützelement 28 gegen rückwärtiges Herausdrücken aus der Tubenwandung 21 gesichert.
- Daraufhin wird, wie im Beispiel der Figur 1, die Schraubspindel 12 mit ihrem Gewindeschenkel 13 in die mittige Gewindebohrung 29 des plattenförmigen Abstützelementes 29 eingeschraubt, so dass das vordere Ende der Schraubspindel 12 in die entsprechende Ausnehmung 15 des verstärkten I>iittelteiles 16 an der Rückseite des Kolbens 26 trifft. Die weitere Bedienungsweise ist dann die gleiche, wie im Beispiel der Figur 1. Wenn die Tube völlig entleert ist, wird der äussere Elemaring 30 vom rückwärtigen Tubenende abgenommen Dadurch wird auch der innere Klemmring 27 mit dem Abstützelement 28 und der eingeschraubten Schraubspindel 12 frei. Wenn erwnscht, kann auch die Tülle 5 abgenommen und beim Verbrauch der nächsten Packung benutzt werden. Es genügt also, als nächste Packung allein eine gefüllte Tube zu kaufen.
- Im Beispiel der Figur 3 ist der Verpackungsbehälter ein Eunststoffbeutel, dessen Wandung 31 durch Zusammenschweissen von Folien-Wänden an den Seitenkanten gebildet ist. Die Schulter 33 des Beutels ist durch schräg verlaufende Schweissnähte gebildet, wobei diese Schulter, wie im dargestellten Beispiel, mittig in eine Spitze läuft, also als zweiseitige, symmetrische Schulter ausgebildet ist. Es ist aber auch möglich, die Schulter einseitig auszubilden und in eine an einer Seitennaht liegende Spitze laufen zu lassen. In die von der Schulter 33 gebildete Spitze ist der Beutelnippel 32 eingeschweisst. Auf den Beutelnippel 32 ist wiederum eine Tülle 5 aufgeschraubt, nach dem die für den Transport angesetzte Schraubkappe (vergl. Fig. 1) abgeschraubt worden ist oder ein an den Beutelnippel 32 direkt angeformtes Verschluss-Stiick abgeschnitten worden ist. Der Beutel enthält über seiner Füllung an der der Beutelschulter 33 entgegengesetzten Seite einen Kolben 36, der in diesem Beispiel oval ausgebildet sein kann und an seiner Vorderfläche der Ausbildung der Beutelschulter 33 und des eingeschweissten Beutelnippels 32 entspricht. Ähnlich wie im Beispiel der Figur 2 ist der Beutel als transportfähige Verpackung mit seinem Öffnungsrand über die Rückseite des Kolbens 36 gefaltet und mit einem darübergesteckten Deckel gesichert. Zum Gebrauch ist in die offene Seite des Beutels auf die Rückseite des Kolbens 36 ein innerer Klemmring 37 eingesetzt, der das plattenförmige Abstützelement 38 trägt. Anstatt eines runden Klemmringes kann in diesem Beispiel ein dem Offnungsquerschnitt des Beutels 31 und dem Querschnitt des Kolbens 36 entsprechender ovaler Klemmring 37 vorgesehen sein. An seiner äusseren Umfangsfläche ist der ovale innere Klemmring 37 mit einem welligen Profil 34, d.h. in Umfangsrichtung verlaufenden welligen Vorsprüngen versehen. Ebenso ist der über den inneren Klemmring 37 und den Randbereich des Beutels 31 zu drückende äussere Klemmring 40 mit einem entsprecbenden, inneren welligen Profil 35 ausgebildet, so dass der Randbereich des Beutels fest eingeklemmt wird. Wenn der Kolben 36 und die Klemmringe 37 und 40 rund ausgebildet sind, können die welligen Profile 34, 35 des inneren Klemmringes 37 und der Innenfläche des äusseren Klemmringes 40 auch in Form eines welligen Schraubgewindes ausgebildet sein.
- Im übrigen sind der Aufbau und die Arbeitsweise in dieser Ausführungsform die gleichen wie in Verbindung mit Figur 2 erläutert.
- Im Beispiel der Figur 4 ist als Verpackungsbehälter eine Kartusche 41 vorgesehen, deren Umfangswand und Stirnwand in entsprechender Weise, wie im Beispiel der Figur 1, aus Kunststoff gebildet ist. Zum Einsetzen des plattenförmigen oder stegförmigen Abstützelementes 48 ist am rückwärtigen offenen Endbereich der Kartuschenwand 41 wiederum eine Schulter 47 geformt, von der aus sich die Kartuschenwand 41 in einem Randbereich wieder konisch bis zur Öffnung hin verengt. In diesem, sich verengendem Randbereich 45 ist ein Gegenlagerring 46 für das Abstützelement eingesetzt und mit der Wandung im sich verengenden Randbereich 45 verschweisst.
- Dadurch ist das Abstützelement 48 gegen Herausschieben nach rückwärts gesichert. Am eigentlichen Öffnungsrand ist der Randbereich 45 zu einem radial nach aussen stehenden Flansch 44 ausgebildet, auf den eine Abdichtungsfolie, beispielsweise eine Metallfolie oder Kunstst9ff-Metallverbundfolie 43 aufgesiegelt ist.
- Im Beispiel der Figur 4 ist die mittige Bohrung oder Öffnung 49 in dem Abstützelement 48 gewindefrei ausgebildet, wobei jedoch die Schraubspindel 12 am vorderen Ende in Art eines Gewindebohrers 42 ausgebildet ist. Zum Auspressen des Kartuscheninhaltes wird zunächst mit der Schraubspindel 12 die Abdichtfolie 43 durchstossen und der Gewindebohrerteil 42 in die gewindefreie Öffnung 49 eingeführt. Beim Drehen der Schraubspindel 12 schneidet dann der Gewindebohrerteil 42 das erforderliche Nuttergewinde in die Öffnung 49 und trifft dann, wie bei den anderen Ausführungsbeispielen auf den Kolben 6 bzw. in die Vertiefung 15 des rückwärtigen Kolbenansatzes 16. Zum günstigen Einschneiden des tsuttergewindes in die Öffnung 49 ist das Abstützelement 48 aus weicherem Material als die Schraubspindel 12 hergestellt. Beispielsweise kann das Abstützelement 48 aus festem Kunststoff, z.B. auf Polystirolbasis oder Polyuretanbasis oder auch aus weicherem Metall, wie beispielsweise £4messing oder Aluminium bestehen, während die Schraubspindel 12 aus Stahl hergestellt ist.
- Im Beispiel der Figur 5 wird von einer Tube 51 ausgegangen, die eine relativ steife Tubenwandung mit rundem oder ovalem Querschnitt aufweist. Die Tubenwandung 51 ist in diesem Beispiel glatt bis an den Öffnungsrand durchgezogen. In die Bodenöffnung der Tube ist wiederum ein Kolben 26 eingesetzt, der ähnlich dem Kolben gemäss Figur 2 ausgebildet ist.
- Der Tubenboden wird in diesem Beispiel durch einen metallisch in die Tubenwand 51 eingesetzten Deckel 52 gebildet, dessen axialer Umfangsflansch 53 fest mit der Innenfläche der Tubenwand 51 verklebt ist. Der Metalldeckel 52 weist eine mittige Öffnung 54 auf, die zum Transport der gefüllten Tube mit einem Klebstreifen 55 dicht verschlossen ist. Die mittige Öffnung 54 des Deckels 52 ist in Form eines Gewindeschneiders ausgebildet. Die mit der Tube nach Figur 5 zu liefernde, nicht dargestellte Schraubspindel ist als Kunststoff-Stab mit angeformten Betätigungsteil ausgebildet, der am freien Ende des eigentlichen Spindelschenkels etwas konisch verjüngt ist.
- Zum Auspressen des Tubeninhaltes ist nach dem Öffnen der Tube an der Vorderseite bzw. Anbringen einer Tülle zunächst der dichtende Klebstreifen 55 zu entfernen und die Schraubspindel mit dem konisch verjüngten Ende des Spindelschenkels in die Islittelöffnung 54, d.h. dem Gewindeschneider einzuführen und zu verdrehen. Hierbei wird ein Gewinde in den als Spindel dienenden Kunststoff-Stab eingeschnitten und der Eunststoff-Stab entsprechend gegen den Kolben 26 vorgeschoben. Das freie Ende der Spindel trittdann wieder, wie im Beispiel der Figur 2, in die Ausnehmung 15 an der Rückseite des Kolbens 26. Beim weiteren Verdrehen der Spindel wird dann der Kolben und das vor dem Kolben befindliche Gut unter Druck gesetzt und aus der Tube 51 ausgeppresst. Bietet das vor dem Kolben 26 befindliche Gut erhöhten Widerstand, gegen den es ausgeübten Druck, dann wird die zum Schneiden des Gewinde in den Kunststoff-Stab erforderliche Kraft wesentlich erhöht und der Benutzer dadurch gewarnt oder verhindert, die Spindel übermässig stark einzuschrauben und evtl. dadurch die Tubenwand 51 zu sprengen. Wenn die Tube entleert ist, können alle Teile, d.h. auch der jetzt mit Gewinde versehene Stab, weggeworfen werden.
- Die in Figur 6 gezeigte, bevorzugte Ausführungsform der Erfindung ist weitgehend ähnlich derjenigen nach Figur'1. Es sind daher für entsprechende Teile auch die gleichen Bezugszeichen vorgesehen. Jedoch sind gegenüber der Ausführungsform nach Figur 1 folgende Abänderungen vorgenommen: Der Kolben 6 ist im Beispiel der Figur 6 an seiner Rückseite mit einer Metallplatte 60 hinterlegt, die im mittleren Teil mit einer Vertiefung als Aufnahme 61 für das vordere Ende der Schraubspindel 12 ausgebildet ist. Hierdurch wird eine noch bessere Verteilung des von der Spindel ausgeübten Druckes auf die gesamte Kolbenfläche erzielt. Ausserdem wird -sichergestellt, dass der Kolben nicht durch die Spindel durchstossen werden kann.
- Das plattenförmige Abstützelement 8 ist in diesem Beispiel in seinem mittleren, das lduttergewinde 9 enthaltenden Bereich 62 verdickt ausgebildet. Dadurch erhält das Muttergewinde 9 eine grössere Länge.
- Anstatt der in Figur 1 gezeigten glatten Ausbildung ist im Beispiel der Figur 6 die Abdichtfolie 11 in ihrem mittleren Bereich 63 etwas nach aussen geformt und von dem Abstützelement 8 abgehoben. Innerhalb dieses mittleren Bereiches 63 ist wiederum ein nach aussen gewölbter mittelteil 64 geformt, der im wesentlichen über dem Muttergewinde 9 liegt.
- Der gewölbte itttelteil 64 kann an seinem Umfangs bzw. seinem Übergang zum Mittelbereich 63 vorgekerbt sein. Beim Eindrücken des gewölbten Iiittelteiles 64 federt dieser nach Innen und schnappt um, wobei er aus dem Mittelbereich 63 ausbricht.
- Das ausgebrochene Stück verschwindet von selbst unter dem Deckel bzw. der Abdichtfolie 11 und stört nicht mehr.
- Für diese Ausbildung ist es zweckmässig, eine Abdichtfolie 11 oder ein dünnes Abdichtblech aus Aluminium vorzunehmen, das maximal eine Dicke wie die zylindrische Wand der Kartusche 1 haben soll.
- Der Gewindenippel 2 ist in diesem Beispiel durch eine zylindrischein Wand gebildet, an deren Grund eine membranartige Verschlusswand 65 ausgebildet ist. Auf diese Weise ist ein ausreichend geschützter Verschluss am Gewindenippel 2 geschaffen, so dass keine besondere Schraubkappe benötigt wird.
- Zum erleichterten Aufschrauben der Tülle 5 ist diese an ihrem rückwärtigen Ende mit drei am Umfang verteilten, radialen Vorsprüngen 66 ausgebildet.
- Zum besseren Einstossen des gewölbten Mittelteiles der Abdichtmembran 11 und zum erleichterten Einführen in das Muttergewinde 9 ist die Schraubspindel 12 bzw. der Spindelschaft 13 am vorderen Ende mit einem etwa 4 mm langen, gewindefreien Endabschnitt 67 ausgebildet, der gegenüber dem Spindelschaft 13 abgesetzt oder nach vorn verjüngt ist. An der Stirnseite ist dieser Endabschnitt 67 mit einer kalottenförmigen Wölbung 68 ausgebildet, die insbesondere zum Umschnappen des Mittelstückes 64 der Abdichtmembran 11 vorteilhaft ist.
- Im Beispiel der Figur 6 ist das Betätigungsstück der Schraubspindel 12 ein getrenntes auf den Spindelschaft 13 aufzusetzendes Element. Hierzu endet der Spindelschaft in einem Vierkant 69. Das Betätigungselement 70 ist im dargestellten Beispiel in Art eines Knebels ausgebildet, der im mittleren nabenförmigen Teil 71 eine Aufnahme 72 für den Vierkant 69 aufweist. An dem mittleren, nabenförmigen Teil 71 ist nach einer Seite hin ein voller Knebelarm 73 ausgebildet, während nach der anderen Seite ein in die Öffnung des Gewindenoppels 2 passender Stössel 74 ausgebildet ist. An der Stirnseite dieses Stössels 74 ist ein umfängliches Messer 75 gebildet, das zum Durchstossen bzw. Aufschneiden des Wandungsteiles 65 dient. Der Stössel 64 ist, wie Figur 6 zeigt, mit einer Kappe 76 abgedeckt, die auf den Stössel 74 aufgerastet ist und in den äusseren Abmessungen und der äusseren Form im wesentlichen dem Knebelarm 73 entspricht. Diese Kappe 76 kann aus relativ festem Kunststoff oder aus Metall bestehen. Falls erwünscht, kann das Betätigungsstück 70 mittels einer Schraube 77 gesichert sein, die in eine stirnseitige Gewindebohrung des Vierkants 69 einzuschrauben ist.
- Anstatt des knebelartigen Betätigungselementes 70 kann auch ein dreieckförmiges oder sechseckförmiges handgriffartiges Betätigungsstück vorgesehen sein, ähnlich Betätigungsstücken, wie sie bei Wasserleitungshähnen üblich sind.
- Alle in der Beschreibung, den Patentansprüchen und der Zeichnung wieder gegebenen Merkmale können für sich allein oder in jeder denkbaren Kombination von wesentlicher Bedeutung für die Erfindung sein.
Claims (33)
1. Vorrichtung zum Auspressen von viskosen Massen, insbesondere Pasten
wie Klebstoff, Dichtstoff u.dgl. aus Verpackungsbehältern, wie Kartuschen, Tuben,
Beuteln o.dgl.
mit einem Auslass an einem Behälterende und einem ggf.
teilweise offenen Boden am anderen Behälterende, dadurch gekennzeichnet,
dass ein Kolben (6, 26, 36) - wie nur bei Kartuschen für Auspresspistolen bekannt
- vom Bodenende her in den Behälter (1, 21, 31, 41, 51) eingesetzt und nach dem
Auslassende hin verschiebbar und an der Behälterinnenfläche dichtend im Behälter
(1, 21, 31, 41, 51) geführt ist und dass eine an der Kolbenrückseite angreifende
Schraubspindel (12) für das Vorschieben des Kolbens (6, 26, 36) im Behälter vorgesehen
ist, die in einem im wesentlichen mittigen Muttergewinde (9, 29, 49, 59) in einem
in dem Bodenwandbereich des Behälters (1, 21, 31, 41, 51) eingesetzten Abstützelement
(8, 28, 38, 48, 52) geführt ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das
Abstützelement (8, 28, 38, 48, 52) an seinem äusseren Bereich am Bodenrandbereich
des Behälters (1, 21, 31, 41, 51) gehalten und nach seinem mittleren Bereich hin
federnd nachgiebig ausgebildet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekeEseichnet, dass
das Abstützelement (8ç 28, 38, 489 52) als in den Bodenrandbereich des Behälters
(i, 219 31, 415 51) passende Scheibe ausgebildet iat.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2, oder 3, dadurch gekenazei¢hnet, dass
das Abstützelement (8, 28, 38, 48, 52) in seinem mittleren, das Muttergewinde (9,
29, 49, 54) aufnehmenden Bereich (62) verdickt ausgebildet ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
dass der Kolben (6, 26) und das AbsEtselement (8, 48, 52) sowie dessen Befestigungsteile
als Bodenverschlussteile von Anbeginn in den Bodenrandbereich des Verpackungsbehälters
(1, 41, 51) eingesetzt sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Abstützelement
(8, 48) für Lagerung und Transport der Packung durch einen den Behälterboden dicht
verschliessenden, mindestens teilweise entfernbaren Deckel (11, 43) überdeckt ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens
teilweise entfernbare Deckel (11) mit dünner Wandung aus Metall oder Kunststoff
ausgebildet ist, die
im mittleren, über dem Muttergeinde (9, 29,
49) liegenden Teil (63, 64) zum Ausbrechen einer Öffnung mittels des vorderen Spindelendes
ausgebildet ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Abstützelement
(52) als gegen Eindringen von Wasser und Sauerstoff dichte Scheibe ringsum dichtend
in den Bodenrandbereich des Behälters (51) eingesetzt und an seiner mittigen Öffnung
(54) mit einem abreissbaren Verschlusselement (55) abgedichtet ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
dass das Abstützelement mittels stabilem Klebeband oder einem Ringband (27, 37,
46) am Bodenrand des Behälters (21, 31, 41) gegen Herausdrücken aus dem Bodenrandbereich
des Behälters gehalten ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass bei
Ausbildung des Verpackungsbehälters, insbesondere als Beutel, das Abstützelement
(37) durch ein stabiles Ringband mit im wesentlichen rechteckigem Profil gegen Herausdrücken
aus dem Bodenrandbereich des Behälters (31) gehalten ist.
11. Vorrichtung nach einem der AnsprEo1le 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
dass bei Ausbildung des Verpackungsbehälters als Tube das Abstützelement (52) durch
Verkleben oder Verschweissen am Tubenbodenrand gegen rückwärtiges Herausdrücken
gehalten ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
dass bei Ausbildung des Yerpackungsbehälters als metallische Kartusche (1) das Abstützelement
durch eine Bodenrandumbördelung (10) gegen rückwärtiges Herausdrücken gehalten ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
dass bei Ausbildung des erpackungsbehälters als Kartusche (41) aus Pappe oder Kunststoff
das AbstEtzelement durch Verkleben oder Verschweissen mit dem Bodenrand der Kartusche
gegen rückwärtiges Herausdrüoken gehalten ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
dass die Schraubspindel (12) und das Abstützelement (8, 28, 38) mit flachem, eingängiem
Gewinde ausgebildet Sind.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
dass die Spindel (12) und das Abetützelement (8. 28, 38) mit relativ steilem, zwei-
oder mehrgängigem Gewinde ausgebildet sind.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet,dass
das Abstützelement (52) aus wesentlich härterem I;laterial als die Spindel besteht,
die Spindel zunächst gewindefrei und das Muttergewinde (54) des Abstützelementes
(52) in Art eines Gewindeschneiders ausgebindet ist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis ,5, dadurch gekennzeionet,
dass das Äbstützelement (48) aus wesentlich weicherem oUterial als die Spindel (12)
besteht, das Abstützelement (48) mit einer zunächst gewindefreien, mittigen Bohrung
(49) versehen und die Spindel (12) zumindest auf einem 2eil ihrer Länge in Art einer
Gewindeschneidschraube (42) ausgebildet ist.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet,
dass die Schraubspindel (12) an ihrem vorderen, sich auf die Rückseite des Kolbens
setzenden Ende mit einem gewindefreien, abgesetzten oder nach vorn verjüngten Endabschnitt
(67) zum erleichterten Einführen
in das Muttergewinde (9, 29, 49,
54) des Abstützelementes (8, 28, 38, 48, 52) ausgebildet ist.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet,
dass der Kolben (6, 26, 36))an seiner Rückseite mit einer Abstützversteifung für
die Schraubspindel (12) mit Aufnahme (15, 61) für das vordere Spindelende ausgebildet
ist.
20. Vorrichtung nach Anspreh 19, dadurch gekennzeichnet, dass der
Kolben (6, 26, 36) mit einem nach rückwärts verstärktem Mittelteil (t) als Abstützversteifung
und rüokwärtiger mittiger Vertiefung als Aufnahme (15) für das vordere Spindelende
ausgebildet ist.
21. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass der
Kolben (6) an seiner Rückseite mit einer Metallplatte (60) als Abstützversteifung
belegt ist, die eine mittige Vertiefung als Aufnahme (61) für das vordere Spindelende
aufweist.
22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet,
dass der Kolben (6, 26, 36) an seiner Stirnfläche die Form der Schulter des Verpackungsbehälters
(i, 21, 31, 41, 51) angeglichen ist.
23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet,
dass der Verpackungsbehälter am Auslassende als ggf. aufzuschneidende Tülle ausgebildet
ist.
24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet,
dass der Verpackungsbehälter (1, 21, 31) an seinem Auslassende mit Einrichtungen
(2, 22, 32) zum Anbringen einer getrennt vorgesehenen fUlle (5) versehen ist.
25. Vorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass an
den Einrichtungen (2, 22, 32) zum Anbringen der Tülle (5) eine ransportabdichtung
vorgesehen ist.
26. Vorrichtung nach Anpsruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass die
Transportabdichtung eine anstatt der Tülle aufgesetzte Verschlusskappe (3) ist.
27. Vorrichtung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass die
Transportabdichtung ein zu durchstossender Teil (65) der Behälterwandung ist.
28. Vorrichtung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass die
Schraubspindel (12) bzw. deren Betätigungselement (70) mit Einrichtungen (74, 75)
zum öffnen des zu durchstossenden Teiles (65) der Behälterwandung ausgebildet ist.
29. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet,
dass die Schraubspindel (12) mit angeformten Betätigungsteil (14) ausgebildet ist.
30. Vorrichtung nach einem der Anspruch 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet,
dass eine Schraubspindel mit anzusetzendem Betätigungsteil, beispielsweise in Art
eines Knebels ( ) oder eines dreieckigen oder sechseckigen Handgriffs ( ) vorgesehen
ist.
31. Vorrichtung nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, dass der
Betätigungsteil (70) als Knebel ausgebildet ist, dessen einer Arm ein.Bolzen (74)
mit stirnseitigem Messer (75) zum Öffnen des zu durchstossenden Teiles (65) der
Behälterwandung ausgebildet ist.
32. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 31, dadurch gekennzeichnet,
dass die Schraubspindel (12) bzw. deren Teile und ggf. auch das Abstützelement (28,
38) und ggf.
die Tülle (5) für mehrfache Benutzung ausgebildet sind.
33. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 31 dadurch gekennzeichnet,
dass sämtliche Teile der Vorrichtung für mehrfachenGebrauch ausgebildet sind.
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Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2217071A DE2217071A1 (de) | 1972-04-08 | 1972-04-08 | Vorrichtung zum auspressen von viskosen massen, insbesondere pasten, wie klebstoff, dichtstoff u.dgl. aus verpackungsbehaeltern |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2217071A DE2217071A1 (de) | 1972-04-08 | 1972-04-08 | Vorrichtung zum auspressen von viskosen massen, insbesondere pasten, wie klebstoff, dichtstoff u.dgl. aus verpackungsbehaeltern |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE2217071A1 true DE2217071A1 (de) | 1974-01-24 |
Family
ID=5841442
Family Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE2217071A Pending DE2217071A1 (de) | 1972-04-08 | 1972-04-08 | Vorrichtung zum auspressen von viskosen massen, insbesondere pasten, wie klebstoff, dichtstoff u.dgl. aus verpackungsbehaeltern |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE2217071A1 (de) |
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1972
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