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Vorrichtung zum Festhalten von Gegenständen, insbesondere Töpfen
oder Schlüsseln Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Festhal ten
von Gegenständen, insbesondere Töpfen oder Schüsseln, auf ebenen Unterlagen unter
Verwendung einer saugnapfartigen Anordnung.
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Saugnäpfe werden vorwiegend zur Befestigung leichter Gegenstände verwendet.
Der an der Rückseite dieser Gegenstände befestigte Saugnapf besteht aus einem weichen
Material, insbesondere aus Polyäthylen oder Gummi und weist einen kragenförmigen
Rand auf. Drückt man diesen Rand gegen die Wand, dann entweicht die zwischen Saugnapf
und Wand befindliche Luft.
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Im noch verbleibenden Hohlraum bildet sich ein Unterdruck, der den
Gegenstand mehr oder weniger fest an der Wand hält.
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Es besteht nun das Problem, Gegenstände, insbesondere Töpfe, Schlüsseln
oder dgl., auf tischartigen Untergestellen festzuhalten, damit man in der Lage ist,
mit beiden Händen Arbeitsvorgänge an bzw. in diesen Gegenständen durchzuführen,
Dieses Problem ergibt sich beispielsweise beim Rühren von zähen Naterialien, beispielsweise
Kuchenteig, was bisher immer zu Schwierigkeiten geführt hat, wenn keine Hilfspersnn
zur Verfügung steht. Man muß den Topf oder die Schüssel mit einer Hand halten und
den Behälterinhalt mit der anderen Hand rühren.
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Je zäher das Material ist, desto schwieriger wird die Arbeit, weil
mit einer Handweder die Schüssel gehalten noch mit der anderen Hand das Rührwerkzeug
wirksam betätigt werden kann.
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Es ist zwar schon bekannt, Töpfe mit eingebauten Saugnäpfen zu versehen,
die man mit einem Hebel betätigt, so daß ein einigermaßen fester Sitz auf dem Tisch
gewährleistet ist. Derartige Konstruktionen zeichnen sich jedoch durch unschöne
Formgebung und unpraktische Ausbildung aus, ganz abgesehen von den verhältnismäßig
hohen Herstellungskosten. Will man nämlich das Festhalten solcher Gegenstände universell
ermöglichen, dann müßte jedes Geschirr mit einer derartigen Festhaltevorrichtung
versehen sein, weil je nach der Menge der zu verarbeitenden Materialien größere
oder kleinere Behältnisse erforderlich sind.
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Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, Gegenstände beliebiger
Art, jedoch vozugsweise Töpfe, Schüsseln oder dgl.
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Küchengeschirr, auf einfachere Weise festzuhalten, ohne daß
hierfür
eine konst-ruktive Ye-ränderung des- Behälter erfor derll¢-h ist und daher die Möglich:keit
geschaffen wirdr Be hälter unterschiedlicher Größe und Form bedarfsweise fest -zuhalten.
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Dieses Problem der Erfindung wird durch einen vornehmlich zylinderförmigen
Untersatz gelöst, dessen Stirnflächen von saugnapfartig wirksamen Scheiben aus weichem
Material ge bildet und diese Scheiben mit einem innerhalb. des Untersatzes angeordneten,
das membranartige Einbauchen der Scheibenzentren bedingenden Getriebe verbunden
sind. Hierbei empfiehlt es sich, die einzelne Scheibe an ihrer Innenfläche mit einem
An- bzw. Einsatz aus festerem Material und letzteren mit dem Getriebe zu verbinden.
Vorzugsweise kann der An- bzw. Einsatz vom Scheibenmaterial umspritzt bzw. in entsprechender
Weise umformt sein, wobei vornehmlich im An- bzw. Einsatz durch brechungen zur Verankerung
des Scheibenmaterials vorgesehen sein können.
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Der Erfindung liegt somit der grundsätzliche Gedanke zugrunde, an
einem Untersatz die Bodenfläche und die nach oben gekehrte Stirnfläche als saugnapfartige
Anordnung vorzusehen und ein Getriebe zu verwenden, mit dessen Hilfe die Scheibenzentren
nach innen in den Untersatz zurückgezogen werden. Wenn diese Scheiben an ihrer Oberfläche
von dem festzuhaltenden Gegenstand und an ihrer Unterfläche vom Tisch oder dgl.
Abstellfläche überdeckt sind, dann bildet sich durch das Einbauchen der Scheibenze-ntren
nach innen ein Unterdruck, der einerseits den Untersatz an der
Tischfläche
und andererseits den Gegenstand am Untersatz festhält. Wenn es sich bei digem Gegenstand
um einen Topf oder eine Schüssel handelt, dann kann man mit beiden Händen den Schüsselinhalt
bearbeiten, beispielsweise zähen Kuchenteig oder dgl. verrühren. Der Gegenstand
der Erfindung unterscheidet sich von den vorbekannten Saugnäpfen auch funktionell,
denn während die vorbekannten Saugnäpfe ursprünglich anen größeren Hohlraum zwischen
sich und der Unterlage besitzen, der durch Zusammendrücken der Saugnäpfe verringert
wird, ist beim Gegenstand der Erfindung ursprünglich praktisch kein Hohlraum zwischen
dem Untersatz und dem daran zu befestigendem Gegenstand vorhanden, wobei erst durch
das Einbauchen der Scheiben nach innen der Hohlraum entsteht und daher ein wesentlich
größerer Unterdruck als bei vorbekannten Saugnäpfen ge bildet wird. Darüberhinaus
hängt es von der Größe des Untersatzes und der einbauchfähigen Scheibenbereiche
ab, um die Festhaltekraft den GegeberfEiten anzupassen.
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Das Festhalten eines Topfes oder einer Schüssel auf einem Tisch ist
nur eines von zahlreichen Ausführungsbeispielen. Auf die gleiche Art und Weise kann
man auch andere Gegenstände, die mit Küchengeschirr nicht vergleichbar sind, festspannen.
So ist es beispielsweise möglich, leicht kippfähige Gegenstände, z. B.
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Vasen, festzuhalten. Auch in der Technik ist der Gegenstand der Erfindung
anwendbar, beispielsweise im Vorrichtungsbau, wo es darum geht, einzelne Gegenstände
zu zentrieren, damit andere Gegenstände angesetzt oder angepaßt werden können. Der
Gegenstand der Erfindung ist auch als Unfallverhütungs-Vorrichtung
anwendbar.
So kann beispielsweise ein Behälter mit heißem oder in sonstiger Weise gefährlichem
Einhält festgespannt werden, damit er nicht unbeabsichtigt, beispielsweise durch
Kinder, verschoben oder umgekippt werden kann.
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Es ist also ersichtlich, daß die zahlreichen Annendungsbeispiele der
Erfindung erschöpfend gar nicht aufgezählt werden können.
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Auch die konstruktive Anordnung und Ausbildung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung kann in mannigfacher Weise variiert werden.
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So bieten sich zahlreiche Möglichkeiten an, wie tan die Scheiben des
Untersatzes nach innen zurückbewegen kann. Alle diese unterschiedlichen konstruktiven
Möglichkeiten werden im Sinne der Erfindung als "Getriebe" bezeichnet.
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In der Praxis hat sich beipielsweise eine Ausführungsform bewährt,
bei der das Getriebe aus einem doppelseitigen Zahnstangentrieb besteht, bei dem
die einzelne Zahnstange mit dem Scheibenzentrum verbunden ist und ein in die Zahn
stange eingreifendes Ritzel an einer durch die Untersatzwandung nach außen führenden
Welle sich befindet. Hierbei ist die Zahnstange innerhalb des Untersatzes durch
Stege oder dgl. geführt.
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Auch kann die Zahnstange erfindungsgemäß Anschläge zur Begrenzung
ihres Arbeitsweges ausweisen. Die den Untersatz durchsetwende Getriebewelle weist
außenseitig einen Handgriff und am anderen Ende eine als Anschlag dienende Schraubkappe
oder dgl.
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auf. Dadurch ist die Möglichkeit gegeben, das innerhalb des
Untersatzes
befindliche Getriebe von außen her zu betätigen, beispeisweise in der Weise, wie
eine Uhr aufgezogen wird.
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Im allgemeinen läuft die Getriebekonstruktion darauf hinaus, daß ein
etwa in der Vertikalachse oder parallel zu dieser sich erstreckender Hub durch ein
quer zu dieser Achse befindliches Organ erzeugt wird. Das Getriebe'kann beispielsweise
auch als Kniehebelgetriebe, Schneckengetriebe, Schraubengetriebe und dgl. ausgebildet
sein. Es können im Sinne der Erfindung aber auch andere Maßnahmen getroffen werden,
z. B.
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Druckkammern geschaffen werden, welche die Peripherie der Scheibe
gegen den festzuhaltenden Gegenstand drückt und das Zentrum von ihm entfernt.Aus
diesem Grunde beschränkt sich die Erfindung nicht auf das in der Zeichnung und Beschreibung
offenbarte Ausfahrungsbeispiel. Dieses Ausführungsbeispiel ist in der Zeichnung
schematisch und beispielsweise dargestellt.
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Es zeigen: Fig. 1: Einen Längsschnitt durch die erfindungsgemäße Vorrichtung
und Fig. 2: eine Draufsicht auf die Vorrichtung gemäß Fig. 1.
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Der erfindungsgemäße Untersatz 1 besteht aus einem vornehnlich zylindrischen
Mantel 2, an dessen Stirnseiten je eine Scheibe 3 lösbar befestigt sind. Der Mantel
2 besteht aus einem verhältnismäßig steifem Material, beispielsweise Polyamid, Polystyrol,
also aus einem harten Kunststoff, oder aus einem damit vergleichtarnen
Material,
beispielsweise Holz oder Metall. Die Scheiben 3 sind hingegen aus einem weichen
Material, z. B. aus Hochdruck polyäthylen, Gummi, Polyvenylchlorid oder dgl. hergeäellt.
Sie können deckelartig mitdem Mantel 2 verbunden sein. Innerhalb des Untersatzes
1 ist ein mit 4 ganz allgemein bezeichnetes Getriebe vorgesehen, welches die Aufgabe
hat, den zentrischen Bereich der Scheiben 3 nach innen oder nach außen zubewegen.
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Stellt man sich vor, daß der Untersatz 1 auf einer Dischtläche aufsitzt
und daß auf dem Untersatz 1 ein Behälter, z;. B. Topf oder Schüssel, sitzt, dann
wird durch das Gegeneinanderbewegen der Scheibenzentren ein Hohlraum zwischen den
Scheiben 3 einerseits und den damit verbundenen Flächen des Tisches bzw. des Behälters
andererseits gebildet, in dem ein Unterdruck entsteht, der-ein festes Ansaugen des
Untersatzes 1 an diesen Gegenständen zur Folge hat. Durch Auseinanderbewegen der
Scheibenzentren verringert sich der Unterdruck, wodurch die Saugkraft nachläßt und
der mit dem Untersatz 1 verbundene Gegenstand wieder leicht abgenommen werden kann.
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Beim Ausfahrungsbeispiel besteht das Getriebe 4 aus einem Ritzel 7,
das in gegeneinanderbewegliche Zahnstangen 8 eingreift, die ihrerseits mit An- bzw.
Einsätzen 5 verbunden sind. Beim Ausführungsbeispiel wird davon ausgegangen, daß
diese An- bzw. Einsätze vom Material der Scheibe 3 umspritzt bzw. in sonstger Weise
umformt sind und somit eine körperliche Einheit mit den Scheiben 5 bilden. Damit
die Zahnstangen 8 innerhalb des Untersatzes 1 ordnungsgemäß geführt sind, befinden
sich mit dem Mantel 2 des Untersatzes 1 fest verbundene Stege. 9 innerhalb des
Untersatzes
1, an denen ie Zahnstangen 8 geführt sind. Der Hub der Zahnstangen 8 wird durch
die Anschläge 10 begrenzt, welche gegen die Stege 9 anstoßen.
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Um die Verbindung zwischen der Scheibe 3 und dem An- bzw.
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Einsatz 5 fester, insbesondere drehfest, zu gestalten, sind beim Ausführungsbeispiel
in den An- bzw. Einsätzen 5-Durchbrechungen 6 vorhanden, die vom Material der Scheibe
3 beim Herstellungsvorgang durchsetzt werden und somit eine drehstarre Verbindung
zwischen Scheibe 3 und Ansatz 5 herbeifühen.
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Das Ritzel 7 ist mit einer Getriebewelle 11 verbunden, welche den
Untersatz 1 quer durchsetzt. Außerhalb des Untanatzes 1 ist auf der einen Seite
der Getriebewelle 11 ein Handgriff 12 und auf der anderen Seite eine Schraubkappe
13 angeordnet, welche die Lage der Getriebewelle 11 zentriert, ohne deren Drehbarkeit
zu gefährden.
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Wenn man beispielsweise einen Topf oder eine schüssel auf einem Tisch
festhalten will, dann setzt man zunächst den Untersatz 1 auf eine geeignete Tischfläche
und stellt auf den Untersatz 1 den zu befestigenden Topf. bzw. die Schüssel. Daraufhin
verdreht man die Getriebewelle 11 mit Hilfe des Handgriffes 12, wodurch die sichlZahnstamgen
8 gegenseitig nach innen bewegen und das Scheibenzentrum 3 mitnehmen. Auf diese
Weise entsteht zwischen dem Untersatz 1 und der Tischfläche einerseits sowie den
Topf bzw. der Schüssel andererseits ein Hohlraum, in dem Unterdruck sich bildet.
Der Topf bzw. die Schüssel läßt sich somit nicht
mehr ohne weiteres
vom Untersatz und auch der Untersatz 1 nicht mehr von der Tischfläche abheben, so
daß alle drei Gegenstände miteinander saugend fest verbunden sind.
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Patentansprüche: