DE2211015C3 - Tragbahre zum Transport von Personen mit Wirbelsäulenverletzungen oder Brüchen des Oberschenkelhalsknochens - Google Patents
Tragbahre zum Transport von Personen mit Wirbelsäulenverletzungen oder Brüchen des OberschenkelhalsknochensInfo
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Description
Die Erfindung eignet sich zum Transport von Personen mit Wirbelsäulenverletzungen oder Brüchen
des Oberschenkelhalsknochens.
Bekanntlich ist der Transport von Personen, die derartige Verletzungen aufweisen, mit mehreren Problemen
behaftet, die auf die Rigenart derartiger Verlet/ungen zurückzuführen sind. Zur Verringerung
der Schmerzen des Patienten und zur Vermeidung von Komplikationen jeder Art muH eine Zugkraft auf die
Wirbelsäule ausgeübt werden. Es sind zwar bereits Ausführungen von Tragbahren bekannt, die gestatten,
einen Verletzten zum Transport unbeweglich auf der Bahre festzuhalten, diese sind jedoch äußerst kostspielig
und in vielen Fällen sperrig und in manchen Fällen nicht zum Abtransport von Verletzten verwendbar, insbesondere
wenn enge Durchlaßöffnungen zu durchqueren sind.
Aus der BE-PS 7 08 764 ist eine tragbare Streckvorrichtung
bekannt, die lediglich zum Strecken bzw. Gespannthalten der Wirbelsäule bestimmt ist. Diese
Vorrichtung kann jedoch nicht an einer Tragbahre angebracht werden, um einen auf der Tragbahre
liegenden Verletzten in Streckung zu halten.
Die DE-PS 4 87 072 beschreibt einen Bandagenbett-
halter für Kinder, d. h. eine Haltevorrichtung für die unteren Gliedmaßen einer im Bett liegenden Person,
wobei die unteren Gliedmaße gespreizt, aber nicht gestreckt gehalten werden. Insofern ist diese Vorrichtung
zum Gestreckthalten des Körpers bei Wirbelsäulenverletzungen oder Brüchen des Oberschenkelhalsknochens
nicht geeignet.
Aus der DE-PS 15 41338 ist eine therapeutische
Streckvorrichtung bekannt, mit der insbesondere ein Strecken des Nackens erfolgt. Bei der Vorrichtung wird
eine Differenzialtrommel verwendet, mit der ein dauernder Streckzug bewirkt wird. Diese Vorrichtung
kann jedoch nicht im Zusammenhang mit einer Tragbahre verwendet werden, um einen an der
Wirbelsäure Verletzten und/oder an mehreren Brüchen leidenden Patienten zu transportieren.
Durch die im Anspruch 1 angegebene Erfindung soll daher eine Tragbahre geschaffen werden, welche nicht
mit den Nachteilen der bekannten Ausführungen behaftet ist, einen besonders einfachen und preiswerten
Aufbau aufweist und den Abtransport von Verletzten in jeder beliebigen Lage gestattet, wobei die Verletzten in
jedem Fall einwandfrei auf der Bahre gehalten sind. Die Bahre soll außerdem sehr wenig Platz beanspruchen, so
daß sie sich mühelos in KrankenfaHrzeugen unterbringen
läßt.
Die Zugvorrichtungen sind in einfacher Weise an die Bahre anpaßbar und an diese abnehmbar befestigt, so
daß diese getrennt von einer Bahre hergestellt, in den Handel gebracht und zur Ausrüstung bereits vorhandener
bzw. im Gebrauch befindlicher Tragbahren verwendet werden können. Dieses Merkmal vereinfacht
nicht nur die Verbreitung derartiger Tragbahren bei gleichzeitiger Kosteneinsparung, sondern führt auch zu
einer beträchtlichen Verringerung des Platzbedarfes
M derartiger Tragbahren. Die abnehmbaren Zugvorrichtungen
lassen sich daher aufgrund ihres äußerst geringen Platzbedarfs ohne weiteres in Krankenwagen,
Feuerwehrfahrzeugen od. dgl. mitführen.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen. So sind entsprechend den Unteransprüchen 6 bis 8 Halte- und Befestigungsmittel in Form eines aufblasbaren Gürtels vorgesehen, welcher um die Tragbahre in Höhe der Hüfte und der Oberschenkel des Verletzten herum anlegbar ist und
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen. So sind entsprechend den Unteransprüchen 6 bis 8 Halte- und Befestigungsmittel in Form eines aufblasbaren Gürtels vorgesehen, welcher um die Tragbahre in Höhe der Hüfte und der Oberschenkel des Verletzten herum anlegbar ist und
w) zusätzliche aufblasbare Kissen aufweist, mittels derer
der Gürtel an die verschiedenen Körperumfänge der
Patienten angepaßt werden kann. Der Verletzte wird aufgrund des Gürtels und der auf ihn ausgeübten
Zugkraft gut festgehalten, so daß er in waagerechter,
(T) senkrechter oder einer beliebigen Zwischenlage transportierbar
ist. Dieser Vorteil zeigt sich besonders beim Transport älterer Personen, bei denen Oberschenkelhalsknochenbrüche
verhältnismäßig oft anzutreffen
Pie Erfindung wird im nachfolgenden anhand des in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels
näher erläutert.
Fig. I ist eine schaubildliche Darstellung der Tragbahre, auf welcher ein auf der Seite liegender
Verletzter gehalten ist
F i g. 2 ist eine stirnseitige Ansicht der an einem Ende der Tragbahre befestigten Zugvorrichtung.
F i g. 3 ist eine Draufsicht auf das Oberkörpergurtband.
F i g. 4 ist eine Draufsicht auf das Kopfgurtband.
Um wie oben ausgeführt. Verletzte während des
Transports völlig unbeweglich zu halten, weist die Tragbahre ein Rahmengestell t mit einer Auflagefläche
2 auf, auf welcher der Verletzte ruht. Außerdem sind an
den Enden des Gestells 1 Zugvorrichtungen 3, 4 vorgesehen, mittels welcher zwischen den Achselhöhlen
und den Enden der unteren Gliedmaßen eine für den Transport ausreichend hohe Zugkraft vorbestimmter
Größe auf die Wirbelsäule des Verletzten ausübbar ist.
Weiterhin weist die erfindungsgemäße Tragbahre Halte- und Befestigungsmittel für die Hüfte und den
Kopf des Verletzten auf. Das Rahmengestell i besteht beispielsweise aus Rohren und ist mit Handgriffen 11
zum Transport der Bahre versehen. Außerdem können (nicht dargestellt) Füße vorgesehen sein, auf welchen die
Tragbahre abgestellt werden kann. Die Auflagefläche 2 ist an den Längsträgern 12 befestigt, erstreckt sich
nahezu über die ganze Länge der Bahre und dient zur Aufnahme des Verletzten.
In Fig. 1 ist ein auf der Seite liegender Verletzter dargestellt, dessen linkes Bein zur Seite gedreht ist, um
ein Oberschlagen zu vermeiden. Diese Lage ist erforderlich, wenn sich der Verletzte im Zustand des
Schocks befindet. Wenn der Verletzte jedoch bei Bewußtsein ist, kann er auch auf dem Rücken liegend
transportiert werden. In beiden Fällen werden die Halte- und Befestigungsmittel im wesentlichen in
gleicher Wc'se angelegt, wobei auf Unterschiede weiter unten eingegangen wird. Die Befestigung des Patienten
in Höhe des Oberkörpers erfolgt mittels eines Gurtbandes, das in F i g. 3 dargestellt ist.
Ein derartiges Gurtband 5 weist einen Gurtkörper 51 mit Schulterbändern 52 und Schnüren 53 auf und wird
mittels Riemen 54 und Schnallen 55 angelegt. Um jede Behinderung der Atembewegungen des Patienten zu
vermeiden, wird der Gurtkörper 51 des Gurtbandes unmittelbar unter den Achselhöhlen durchgeführt, und
dann werden die Schnüre 53 zusammen über die mittige Rolle 31 geführt und an den Haken 33 befestigt. Die
Enden der unteren Gliedmaßen werden in gleicher Weise mittels des Gurtbandes 6 befestigt, dessen
Aufbau im wesentlichen dem des Gurtbandes 5 entspricht. Das Gurtband 6 weist einen mittigen
Abschnitt oder Gurtkörper 61 mit zwei Fußbändern 62 auf, die an ihren Enden jeweils eine Schnur 63 tragen.
Sobald der Gurtkörper 61 mittels Riemen, und Schnallen um die Füße des Patienten herum angelegt worden ist,
werden die Schnüre 63 über mittige Rolle 41 geführt und mit bestimmter Kraft angezogen. Zur Äufrechterhaltung
dieser Zugkraft werden die Schnüre an den Haken 43 befestigt.
Auf diese Weise wird eine bestimmte Zugkraft auf die
Wirbelsäule des Verletzten ausgeübt, jedoch nicht in dem Wirbelsäulenabschnitt, welcher sich /.wischen dem
Gurtband 5 und dem Kn:>f des Verletzten befindet. Das
ist erforderlich, um die Halswirbel zu schützen. Bei Halswirbelverletzungen oder um ganz allgemein jede
Bewegung des Kopfes des Verletzten zu vermeiden, die Schmerzempfindungen an den verletzten Wirbelsäulenabschnitten
zur Folge haben können, wird der Kopf auf ein aufblasbares Kopfkissen 7 gelegt. Um ein abgleiten
des Kopfes von dem Kissen 7 zu vermeiden, wird um die Tragbahre ein Gurtband 8 herumgelegt, das mittels
einer Polsterung 81 an der Stirn oder dem Oberteil des
ίο Kopfes anliegt.
Zum Festhalten des Beckens des Verletzten ist ein aufblasbarter Gürtel 9 vorgesehen, der wenigstens
teilweise aufblasbare Wülste 91 aufweist, um die Längsträger 12 der Tragbahre herumgeführt ist und die
Hüfte und gegebenenfalls die Knie des Verletzten festhält. Die Länge des Gürtels 9 ist so bemessen, daß er
nicht bis zum Brustkasten reicht und keine Behinderung für den Verletzten darstellt. Da der Körperumfang der
Patienten in weiten Grenzen unterschiedlich ist, ist auf beiden Seiten des Körpers des x';rletzten an dem
Gürte! 9 in Höhe der Längsträge." 12 jeweils ein zusätzliches Kissen 10 vorgesehen. Wenn der Patient
auf dem Rücken liegend transportiert werden kann, werden die seitlichen Rollen 32, 42 verwendet, um zu
vermeiden, daß die Schnüre 53, 63 den Patienten stören, und um gleichzeitig eine Verkürzung der Länge dt.
Vorrichtung zu ermöglichen. Die Befestigung der Schnüre und das Spannen derselben erfolgt in A·
vorstehend beschriebenen Weise.
jo Die Zugvorrichtungen können fest mit dem Rahmengestell 1 verbunden oder abnehmbar an diesem befestigt
sein.
Eine abnehmbare Zugvorrichtung ist in Fig. 2
dargestellt. Diese Vorrichtung kann als kopfseitige oder
)5 fußseitige Zugvorrichtung 3 bzw. 4 verwendet werden.
Die in F i g. 2 dargestellte Zugvorrichtung 3 besteht aus einer Querstange 34 mit Abstandseinstellvorrichtungen
35—35, Befestigungsvorrichtungen 36—36, ein?r miltigen
Rolle 36—36, und zwei seitlichen Rollen 32.
Außerdem sind zur Befestigung der Schnüre Haken, wie ζ. Π. 33, vorgesehen, deren Anwendung weiter unten
erläutert ist.
Die Einstellvorrichtungen 35, welche die Anpassung der Zugvorrichtung 3 an verschiedene Tragbahrenbrei-
■·>·■> ten gestatten, bestehen aus einer fest mit der
Befestigungsvorrichtung 36 verbundenen Gewindespindel, die in ein entsprechendes Gewinde am Ende der
Querstange 34 eingeschraubt ist. Zur Vermeidung eines Reibungskontaktes zwischen der Querstange 34 und
V) den an der Bahre befestigten Befestigungsvorrichtungen
36 sind eine Kontermutter 351 und eine federnde Unterlegscheibe 352 an beiden Enden oder auch nur an
einem Ende der Stange 34 vorgesehen.
Die Befestigungs- oder Klemmvorrichtungen 36
V) bestehen aus einem Bügel 361, der fest mit der
Gewindespindel 353 verbunden ist. Der Bügel weist seinerseits eine Gewindespindel 362 auf, die einen
Rändelkopf 363 trägt. Die Gewindespindel 362 steht in Gewindeeingriff :-iit dem äußeren Schenkel des Bügeis
mi 361 und weist an ihrem nach innen vorstehenden freien
Ende eine Anlageschale auf, welche zur Erhöhung der Klemmkraft für die Querstange an den in dieser Figur
im Schnitt dargestellten LatigMrägern 12 der Bah'i
dient. Die mittige Rolle 31 ist vermittels zwei Winkeln
»'r 311 und einer Weilt 312 an der Querstangc 34 gelagct,
während die seitlichen Rollen 12 unmittelbar mittels einer Welle auf der Querstange 34 gelagert sind.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (8)
1. Tragbahre zum Transport von Personen mit Wirbelsäulenverletzungen oder Brüchen des Oberschenkelhalsknochens,
mit einem Handgriff und eine zur Aufnahme des Verletzten dienenden, mit einer Auflagefläche versehenen Rahmengestell, gekennzeichnet
durch zwei Rollen (31, 41;32, 42) und Haken (33, 43) aufweisende und an den
endseitigen Seitenteilen (12) der Tragbahre abnehmbar befestigbare Querstangen (34, 44), ein in Höhe
der Achselhöhlen um die Brust des Patienten anlegbares erstes Gurtband (5) mit Schulterbändern
(52), die an ihren Enden Schnüre (53) aufweisen, welche über die Rollen (31,32) und die Haken (33) an
der vorderen Querstange geführt sind, und ein in Höhe der Knöchel um die Füße des Patienten
anlegbares zweites Gurtband (6) mit Fußbändern (62), die an ihren Enden Schnüre (63) aufweisen,
weiche übt: die Rollen (41,42) und die Haken (43) an der zweiten Querstange (44) derart geführt sind, daß
mittels dieser Vorrichtungen eine einstellbare Zugkraft auf den Patienten ausübbar ist.
2. Tragbahre nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Querstangen (34, 44) in Querrichtung
verstellbar ausgebildet sind und an ihren beiden Enden mit den Bahrenlängsträgern (12) in Eingriff
stehende Befestigungsvorrichtungen (36) aufweisen.
3. Tragbahre nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß jede Querstange (34, 44) eine
mittige Rolle (31,41) aufweist, über welche die zum Ausüben einer Zugkraft dienenden Schnüre (53, 63)
geführt sind
4. Tragbahre nach A.ispruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die mittige RoI! ■ (31, 41) auf einer waagerechten Welle (312) drehbar gelagert ist und
jede Stange ein Paar jeweils auf einer senkrechten Welle drehbar gelagerter seitlicher Rollen (32, 42)
aufweist
5. Tragbahre nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß ein zum Festhalten des Kopfes des
Patienten dienendes Gurtband (8) vorgesehen ist.
6. Tragbahre nach einem der Ansprüche I bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß eine zum Festhalten
der Hüften des Patienten dienende Vorrichtung (9) vorgesehen ist.
7. Tragbahre nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Festhaltevorrichtung aus einem an
die Beleibtheit des Patienten anpaßbaren aufblasbaren Gürtel (9) besteht.
8. Tragbahre nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß an den Seiten des Körpers des
Patienten am Gürtel (9) ein zusätzliches aufblasbares Kissen (10) angeordnet ist.
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