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DE2211015A1 - Tragbahre zum Transport von Personen, insbesondere mit'Wirbelsäulenverletzungen oder Brüchen des Oberschenkelhalsknochens - Google Patents

Tragbahre zum Transport von Personen, insbesondere mit'Wirbelsäulenverletzungen oder Brüchen des Oberschenkelhalsknochens

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DE2211015A1
DE2211015A1 DE19722211015 DE2211015A DE2211015A1 DE 2211015 A1 DE2211015 A1 DE 2211015A1 DE 19722211015 DE19722211015 DE 19722211015 DE 2211015 A DE2211015 A DE 2211015A DE 2211015 A1 DE2211015 A1 DE 2211015A1
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DE
Germany
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stretcher
patient
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cords
hooks
Prior art date
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DE19722211015
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DE2211015C3 (de
DE2211015B2 (de
Inventor
Der Anmelder Ist
Original Assignee
Brächet, Jacques, Paris
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Publication date
Application filed by Brächet, Jacques, Paris filed Critical Brächet, Jacques, Paris
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Publication of DE2211015B2 publication Critical patent/DE2211015B2/de
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    • A61GTRANSPORT, PERSONAL CONVEYANCES, OR ACCOMMODATION SPECIALLY ADAPTED FOR PATIENTS OR DISABLED PERSONS; OPERATING TABLES OR CHAIRS; CHAIRS FOR DENTISTRY; FUNERAL DEVICES
    • A61G3/00Ambulance aspects of vehicles; Vehicles with special provisions for transporting patients or disabled persons, or their personal conveyances, e.g. for facilitating access of, or for loading, wheelchairs
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
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    • A61G1/04Parts, details or accessories, e.g. head-, foot-, or like rests specially adapted for stretchers

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Description

Tragbahre zum Transport von Personen, insbesondere mit Wirbelsäulenverletzungen oder Brüchen des Oberschenkelhalsknochens.
Die Erfindung bezieht sich auf eine Tragbahre, die insbesondere zum Transport von Personen mit Wirbelsäulenverletzungen oder Brüchen des Oberschenkelhalsknochens geeignet ist.
Bekanntlich ist der Transport von Personen, die derartige Verletzungen aufweisen, mit mehreren Problemen behaftet, die auf die Eigenart derartiger Verletzungen zurückzuführen sind. Zur Verringerung der Schmerzen des Patienten und Vermeidung von Komplikationen jeder Art muß eine Zugkraft auf die Wirbelsäule ausgeübt werden. Es sind zwar bereits Ausführungen"von Tragbahren bekannt, die gestatten, einen Verletzten zum Transport unbeweglich auf der Bahre festzuhalten, diese sind jedoch äußerst kostspielig und in vielen Fällen sperrig und in manchen Fällen nicht zum Abtransport von Verletzten verwendbar, insbesondere wenn enge Durchlaßöffnungen zu durchqueren sind.
Durch die Erfindung soll daher eine Tragbahre des vorgenannten Typs geschaffen werden, welche nicht mit
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den Nachteilen der bekannten Ausführungen behaftet .ist, einen besonders einfachen und preiswerten Aufbau aufweist und den Abtransport von Verletzten in jeder beliebigen Lage gestattet, wobei die Verletzten in jedem Falle einwandfrei auf der Bahre gehalten sind. Die Bahre soll außerdem sehr wenig Platz beanspruchen, so daß sie sich mühelos in Krankenfahrzeugen unterbringen läßt.
Die zu diesem Zweck vorgeschlagene Tragbahre des vorgenannten Typs weist an den Enden der Bahre abgestützte Zugvorrichtungen auf, vermittels welcher eine bestimmte Zugkraft auf den Verletzten zwischen dem oberen Teil des Oberkörpers und dem Ende der unteren Gliedmaßen ausübbar ist, um den sich zwischen diesen beiden Punkten befindlichen Körperteil unter Zugspannung zu setzen, wobei Halte- und Befestigungsmittel für die Hüfte und den Kopf des Verletzten vorgesehen sind.
Die erfindungsgemäße Tragbahre ist gekennzeichnet durch zwei Rollen und Haken aufweisende und an den endseitigen Seitenteilen der Tragbahre abnehmbar befestigbare Querstangen, ein in Höhe der Achselhöhlen um die Brust eines Patienten anlegbares erstes Gurtband mit Schulterbändern, die an ihren Enden Schnüre aufweisen, welche über die Rollen und die Haken an der vorderen Querstange geführt sind, und ein in Höhe der Knöchel um die Füße des Patienten anlegbares zweites Gurtband mit Fußbändern, die an ihren Enden Schnüre aufweisen, welche über die Rollen und die Haken an der zweiten Querstange geführt sind, wobei vermittels dieser Vorrichtungen eine einstellbare Zugkraft auf den Patienten ausübbar ist.
Entsprechend einem weiteren Merkmal der Erfindung sind die Zugvorrichtungen abnehmbar an dem Bahrengestell
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befestigt. Die Querstangen sind an den Bahrenlängsträgern befestigbar und weisen Führungsglieder und Haken für die Befestigungsmittel auf.
Da die Zugvorrichtungen abnehmbar an der Bahre befestigt sind, können diese getrennt von einer Bahre hergestellt, in den Handel gebracht und zur Ausrüstung bereits vorhandener bzw. im Gebrauch befindlicher Tragbahren verwendet werden. Dieses Merkmal vereinfacht nicht nur die Verbreitung derartiger Tragbahren bei gleichzeitiger Kosteneinsparung, sondern führt auch zu einer beträchtlichen Verringerung des Platzbedarfs derartiger Tragbahren. Die abnehmbaren Zugvorrichtungen lassen sich daher aufgrund ihres äußerst geringen Platzbedarfs ohne weiteres in Krankenwagen, Feuerwehrfahrzeugen oder dgl. mitführen.
Entsprechend einer Ausführungsform der Erfindung besteht die Zugvorrichtung aus einer vorderen bzw. hinteren Stange, die an ihren beiden Enden Klemm- oder Befestigungsbügel trägt, deren gegenseitiger Abstand einstellbar ist, und die an den Bahrenlängstragern befestigbar sind. Die Befestigungsmittel bestehen aus Gurtbändern, welche um den oberen Teil des Oberkörpers bzw. die Füße des Verletzten herum anlegbar sind.
Es hat sich als besonders zweckmäßig erwiesen, Halte- und Befestigungsmittel in Form eines aufblasbaren Gürtels vorzusehen, welcher um die Tragbahre in Höhe der Hüfte und der Oberschenkel des Verletzten herum anlegbar ist und ggf. zusätzliche aufblasbare Kissen aufweist, vermittels welcher der Gürtel an die Beleibtheit des Patienten anpaßbar ist.
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Der Verletzte wird aufgrund des Gürtels und der auf ihn ausgeübten Zugkraft sehr fest gehalten, so daß er in waagerechter, senkrechter oder einer beliebigen Zwischenlage transportierbar ist. Dieser Vorteil zeigt sich besonders beim Transport älterer Personen, bei denen Oberschenkelhalsknochenbrüche verhältnismäßig oft anzutreffen sind.
Die Erfindung wird im nachfolgenden anhand des in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
Fig. 1 ist eine schaubildliche Darstellung einer Tragbahre gemäß der Erfindung, auf welcher ein auf der Seite liegender Verletzter gehalten ist.
Fig. 2 ist eine stirnseitige Ansicht einer an
einem Ende der Tragbahre befestigten Zugvorrichtung.
Fig. 3 ist eine Draufsicht auf ein Oberkörpergurtband.
Fig. 4 ist eine Draufsicht auf ein Kopfgurtband.
Die erfindungsgemäße Tragbahre ist insbesondere zum Transport von Personen mit Wirbelsäulenverletzungen oder Brüchen des Oberschenkelhalsknochens bestimmt. Um wie oben ausgeführt Verletzte während des Transports völlig unbeweglich zu halten, weist die Tragbahre ein Rahmengestell 1 mit einer Auflagefläche 2 auf, auf welcher der Verletzte ruht. Außerdem sind an den Enden des Gestells 1 Zugvorrichtungen 3, U vorgesehen, vermittels welcher zwischen den Achselhöhlen und den Enden der unteren Gliedmaßen eine für den Transport ausreichend hohe Zugkraft vorbestimmter Größe auf die
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Wirbelsäule des Verletzten ausübbar ist.
Weiterhin weist die erfindungsgemäße Tragbahre Halte- und Befestigungsmittel für die Hüfte und den Kopf des Verletzten auf. Das Rahmengestell 1 besteht beispielsweise aus Rohren und ist mit Handgriffen 11 zum Transport der Bahre versehen. Außerdem können (nicht dargestellte) Füße vorgesehen sein, auf welchen die Tragbahre abgestellt werden kann. Die Auflagefläche 2 ist an den Längsträgern 12 befestigt, erstreckt sich nahezu über die ganze Länge der Bahre und dient zur Aufnahme des Verletzten.
In Fig. 1 ist ein auf der Seite liegender Verletzter dargestellt, dessen linkes Bein zur Seite gedreht ist, um ein Überschlagen zu vermeiden. Diese Lage ist erforderlich, wenn sich der Verletzte im Zustand des · Schocks befindet. Wenn der Verletzte jedoch bei Bewußtsein ist, kann er auch auf dem Rücken liegend transportiert werden. In beiden Fällen werden die Halte- und Befestigungsmittel im wesentlichen in gleicher Weise angelegt, wobei auf Unterschiede weiter unten eingegangen wird. Die Befestigung des Patienten in Höhe des Oberkörpers erfolgt vermittels eines Gurtbandes, das in Fig. 3 dargestellt ist.
Ein derartiges Gurtband 5 weist einen Gurtkörper 51 mit Schulterbändern 52 und Schnüren 53 auf und wird vermittels Riemen 54 und Schnallen 55 angelegt. Um jede Behinderung der Atembewegungen des Patienten zu vermeiden, wird der Gurtkörper 51 des Gurtbandes unmittelbar unter den Achselhöhlen durchgeführt, und dann werden die Schnüre 53 zusammen über die mittige Rolle 31 geführt und an den Haken 33 befestigt. Die Enden der unteren Gliedmaßen werden in gleicher Weise
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vermittels des Gurtbandes 6 befestigt, dessen Aufbau •im wesentlichen dem des Gurtbandes 5 entspricht. Das Gurtband 6 weist einen mittigen Abschnitt oder Gurtkörper 61 mit zwei Fußbändern 62 auf, die an ihren Enden jeweils eine Schnur 63 tragen. Sobald der Gurtkörper 61 vermittels Riemen und Schnallen um die Füße des Patienten herum angelegt worden ist, werden die Schnüre 63 über die mittige Rolle 41 geführt und mit bestimmter Kraft angezogen. Zur Aufrechterhaltung dieser Zugkraft werden die Schnüre an den Haken 43 befestigt.
Auf diese Weise wird eine bestimmte Zugkraft auf die Wirbelsäule des Verletzten ausgeübt, jedoch nicht in dem Wirbelsäulenabschnitt, welcher sich zwischen dem Gurtband 5 und dem Kopf des Verletzten befindet. Das ist erforderlich, um die Halswirbel zu schützen. Bei Halswirbelverletzungen oder um ganz allgemein jede Bewegung des Kopfes des Verletzten zu vermeiden, die Schmerzempfindungen an den verletzten Wirbelsäulen- ' abschnitten zur Folge haben können, wird der Kopf auf ein Kopfkissen 7 gelegt, das beispielsweise aufblasbar ist. Um ein Abgleiten des Kopfes von dem Kissen 7 zu vermeiden, wird um die Tragbahre ein Gurtband 8 herumgelegt, das beispielsweise vermittels einer Polsterung 81 an der Stirn oder dem Oberteil des Kopfes anliegt.
Zum Festhalten des Beckens des Verletzten ist ein aufblasbarer Gürtel 9 vorgesehen, der wenigstens teilweise aufblasbare Wülste 91 aufweist, um die Längsträger 12 der Tragbahre herumgeführt ist und die Hüfte und ggf. die Knie des Verletzten festhält. Die Länge des Gürtels 9 ist so bemessen, daß er nicht bis zum Brustkasten reicht und keine Behinderung für den
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Verletzten darstellt. Da die Beleibtheit der Patienten in weiten Grenzen unterschiedlich sein kann, ist auf beiden Seiten des Körpers des Verletzten an dem Gürtel 9 in Höhe der Längsträger 12 jeweils ein zusätzliches Kissen 10 vorgesehen. Wenn der Patient auf dem Rücken liegend transportiert werden kann, werden vorzugsweise die seitlichen Rollen 32, 42 verwendet, um zu vermeiden, daß die Schnüre 53, 63 den Patienten stören, und um gleichzeitig eine Verkürzung der Länge der Vorrichtung zu ermöglichen. Die Befestigung der Schnüre und das Spannen derselben erfolgt in der vorstehend beschriebenen Weise.
Die Zugvorrichtungen können fest mit dem Rahmengestell 1 verbunden oder abnehmbar an diesem befestigt sein. In manchen Fällen kann es vorteilhaft sein, wenn die Zugvorrichtungen abnehmbar ausgebildet sind. Ein Ausführungsbeispiel einer derartigen abnehmbaren Zugvorrichtung ist in Fig. 2 dargestellt. Diese Vorrichtung kann als kopfseitige oder fußseitige Zugvorrichtung 3 bzw. 4 verwendet werden. Die in Fig. 2 dargestellte Zugvorrichtung 3 besteht aus einer Querstange 34 mit Abstandseinstellvorrichtungen 35 - 35, Befestigungsvorrichtungen 36 - 36, einer mittigen Rolle 31 und zwei seitlichen Rollen 32. Außerdem sind zur Befestigung der Schnüre Haken wie z.B. 33 vorgesehen, deren Anwendung weiter unten erläutert ist.
Die Einstellvprrichtungen 35, welche die Anpassung der Zugvorrichtung 3 an verschiedene Tragbahrenbreiten gestatten, bestehen aus einer fest mit der Befestigungsvorrichtung 3 6 verbundenen Gewindespindel, die in ein entsprechendes Gewinde am Ende der Querstange 34 eingeschraubt ist. Zur Vermeidung eines Reibungskontakts zwischen der Querstange 34 und den an der
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Bahre befestigten Befestigungsvorrichtungen 36 sind eine Kontermutter 351 und eine federnde Unterlegscheibe 3 52 an beiden Enden oder auch nur an einem Ende der Stange 34 vorgesehen.
Die Befestigungs- oder Klemmvorrichtungen 36 bestehen aus einem Bügel 361, der fest mit der Gewindespindel 3 53 verbunden ist. Der Bügel weist seinerseits eine Gewindespindel 3 62 auf, die einen Rändelkopf 363 trägt. Die Gewindespindel 362 steht in Gewindeeingriff mit dem äußeren Schenkel des Bügels 361 und weist an ihrem nach innen vorstehenden freien Ende eine Anlageschale auf, welche zur Erhöhung der Klemmkraft für die Querstange an den in dieser Figur im Schnitt dargestellten Längsträgern 12 der Bahre dient. Die mittige Rolle 31 ist vermittels zwei Winkeln 311 und einer Welle 312 an der Querstange 34 gelagert, während die seitlichen Rollen 32 unmittelbar vermittels einer Welle auf der Querstange 34 gelagert sind.
- Patentansprüche -
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Claims (1)

  1. Patentansprüche :
    Tragbahre zum Transport von Personen, insbesondere mit Wirbelsäulenverletzungen oder Brüchen des Oberschenkelhalsknochens , mit einem Handgriffe und eine zur Aufnahme des Verletzten dienende Auflagefläche aufweisenden Rahmengestell, gekennzeichnet durch zwei Rollen (31, 41; 32, 42) und Haken (33, 43) aufweisende und an den endseitigen Seitenteilen (12) der Tragbahre abnehmbar befestigbare Querstangen (34, 44), ein in Höhe der Achselhöhlen um die Brust des Patienten anlegbares erstes Gurtband (5) mit Schulterbändern (52), die an ihren Enden Schnüre (53) aufweisen, welche über die Rollen (31, 32) und die Haken (33) an der vorderen Querstange geführt sind, und ein in Höhe der Knöchel um die Füße des Patienten anlegbares zweites Gurtband (6) mit Fußbändern (62), die an ihren Enden Schnüre (63) aufweisen, welche über die Rollen (41, 42) und die Haken (43) an der zweiten Querstange (44) geführt sind, wobei vermittels dieser Vorrichtungen eine einstellbare Zugkraft auf den Patienten ausübbar ist.
    2. Tragbahre nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Querstangen (34, 44) in Querrichtung verstellbar ausgebildet sind un an ihren beiden Enden mit den Bahrenlängsträgern (12) in Eingriff stehende Befestigungsvorrichtungen (36) aufweisen.
    3.- Tragbahre nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß jede Querstange (34, 44) eine mittige Rolle (31, 41) aufweist, über welche die zum Ausüben einer Zugkraft dienenden Schnüre (53, 63) geführt sind.
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    -ΙΟ-
    ι+. Tragbahre nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die mittige Rolle (31, Hl) auf einer waagerechten Welle (312) drehbar gelagert ist und jede Stange ein Paar jeweils auf einer senkrechten Welle drehbar gelagerter seitlicher Rollen (32, M-2) aufweist.
    5. Tragbahre nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß ein zum Festhalten des Kopfes des Patienten dienendes Gurtband (8) vorgesehen ist.
    6. Tragbahre nach einem der Ansprüche 1 - 5, dadurch gekennzeichnet, daß eine zum Festhalten der Hüften des Patienten dienende Vorrichtung (9) vorgesehen ist.
    7. Tragbahre nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Festhaltevorrichtung aus einem an die Beleibtheit des Patienten anpaßbaren aufblasbaren Gürtel (9) besteht.
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DE2211015A 1971-03-10 1972-03-08 Tragbahre zum Transport von Personen mit Wirbelsäulenverletzungen oder Brüchen des Oberschenkelhalsknochens Expired DE2211015C3 (de)

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