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0 " | ? Die ascher, welche in Fahrzeugen Verwendung finden, bestehen
rftt wenigen Ausnahme aus einem Aschergehäuse, welches den Fahrzeugen zumeist im
Durchbruch einer Wandung zugeordnet ist und einem vom Ascheraehäusc aufgenommenen
Ascherkasten.
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Es gibt verschiedene Bauformen, die i wesentlichen unter Schubladenascher,
Kippascher oder Einschubascher zusammengefaßt werden können. Die Ascherkasten sind
in ihrem Aschergehäuse, zumindest nicht freigängig, herausnehmbar angeordnet, nier
sind auslösbare Sperren oder Rasten vorgesehen, die beim herausnehmen des Ascherkastens
aus dem Aschergehäuse überwunden werden müssen. Wegen der Zweckmäßigkeit, ein ungewolltes
Verziehen des Ascherkastens zu verhindern und eine Rappelsicherheit zu gewährleisten,
ist zumeist eine Raste angeordnet, die den Ascherkasten in der geschlossenen Stellung
im Aschergehäuse festliegt.
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Dicse Sperren oder Rasten sind bei den bekannten Ausführungsformen
Einzelteile, die dem Aschergehäuse und/oder auch dem Ascherkasten mit Gegenausbildungen
fest zugeordnet sein müssen. Diese Zuordnung wird herstellungstechnisch und konstruktiv
als nachteilig empfunden, im gleichen Sinne ist die Bereitstellung eines oder sogar
mehrerer Zweitteile anzuführen.
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Es ist nun Aufgabe der Erfindung, einen Ascher zu schaffen, der im
Gebrauch die bekannte Einfachheit in der Bedienung uiid die Funktionssicherheit
über die gesamte Gebrauchsdauer hat, der jedoch einfacher und preisgünstiger zu
fertigen ist.
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Diese Auf gabe wird erfindungsgemäß im wesentlichen dadurch gelöst,
daß die verlagerbare, sperrende oder rastende Einrichtung eine einstückige Ausbildung
des aus Kunststoff
hergestellten Aschergehäuses oder des vom Aschergehäuse
aufgellommenen Aschebehälters ist. Erst durch die Verwendung von Kunststoff ist
es möglich, die verlagerbare Einrichtung einstückig mit den übrigen Bauteil auszubilden.
Abgesehen von ungünstigen Rast- bzw. Sperrvorrichtungen lassen diese sich in sehr
vielen Ausbildungen mit einer einfachen zweiteiligen Spritzform im selben Arbeitstakt
mit dem Ascherteil herstellen. Die Anwendung ist nicht nur auf Aschergehäuse beschränkt,
vielmehr können auch Ascherkästen mit einer solchen Ausbildung ausgerüstet werden,
weil inzwischen Kunststoffe bekannt sind, die die notwendigen elastischen Eigenschaften
für die Sperr- oder Rasteinrichtung aufweisen und zugleich für diesen Einsatzzweck
glutfest sind.
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In einer bevorzugten Rusführungsform ist die verlagerbare Einrichtung
als im wesentlichen starrer Bauteil dem Aschebehälter oder Aschergehäuse mit einer
gelenkigen Verbindung, wie einer Querschnittsverringerung oder einem Filmscharnier,
zugeordnet, so daß die verlagerbare Einrichtung selbst stabil und gegebenenfalls
relativ starr ausgebildet werden kann, dadurch werden hohe Sperrwerte erreicht.
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Es ist von besonderem Vorteil, wenn die verlagerbare Einrichtung mit
einer zur Ruhelage abgebauten Vorspannung eine Sperrstellung einnimmt.
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Es ist ferner zweckmäßig, daß die verlacerbare Einrichtung eines Ascherteils
mit einer verringerten Vor spannung gegen Rastausbildungen des anderen Ascherteils
anliegt.
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Falls der Werkstoff für die Ascherteile keine oder keine ausreichende,
eine Rückstellkraft aufweisende Eigenschaft
besitzt, ist es zweckmäßig,
daß die Wirkstellung durch Anordnungen von Gewichten, wie angehäufte ?lasse und/oder
verlängerte Schenkel, gebildet ist.
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Es ist aber auch möglich, die Wirkstellung der Sperr- oder Rastausbildungen
dadurch zu unterstützen oder aufzubauen, daß eine Stellung der verlagerbaren Einrichtung
durch eine federnd abbiegbare Stützlippe belastet ist.
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Für die Festlegung der geschlossenen Stellung des Aschebehälters im
Aschergehäuse ist es zweckmäßig, daß die verlagerbare Einrichtung in einer oder
auch mehreren Wirkstellungen eine gegen die Verlagerung wirkende, überwindbare Sperre
aufweist.
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Ein gesteigerter Vorteil, nämlich den Aschebehälter federnd geführt
im Aschergehäuse aufzunehmen, wird erreicht, wenn die verlagerbare Einrichtung gleichzeitig
als Federelement in einen Luftspalt zwischen Aschergehäuse und Aschebehälter, den
Aschebehälter haltend, angeordnet ist.
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Es ist fernerhin vorteilhaft, wenn die zwischen Aschergehäuse und
Aschebehälter angeordnete federnde, verlagerbare Einrichtung ein Teil einer Führung
der beiden Ascherteile ist.
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Auf der Zeichnung ist die Erfindung in mehreren Ausführungsbeispielen
vereinfacht dargestellt.
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Es zeigt: Fig. 1 einen Längsschnitt durch einen Ascher, Fig. 2 ein
weiteres Ausführungsbeispiel eines Aschers, ebenfalls im Längsschnitt,
Fig.
3 ein Teilstück eines Aschers in abgewandelter Ausführung, Fig. 4 ein Teilstück
eines Aschergehäuses, wie einer Seitenwand, in Draufsicht, Fig. 5 einen Schnitt
A-A gemäß der Fig. 4 des Aschergehäuses und ein Teilstück eines Aschebehälters.
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Jeweils generell ist mit 1 ein Aschergehäuse und mit 2 ein Ascherkasten
bezeichnet. Das Aschergehäuse 1 ist im allgemeinen, wie in Fig. 1 dargestellt, einem
Durchbruch 3 einer Wandung 4 zugeordnet.
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Das Aschergehäuse 1 der Fig. 1 ist speziell mit 5 bezeichnet.
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Es weist einen etwa quaderförmigen Aufbau auf. Seine Befestigung ist
mit klipsartigen Äusbildungen 6 vorgenommen, welche Durchbrüche der Wandung 4 durchgreifen
und mit federbelasteten Hinterschneidungen festgelegt sind. Einstückig mit dem Aschergehäuse
5 ist eine Sperre 7, sie ist mit der Oberseite des Gehäuses über einen im Querschnitt
dünnen Steg 8 verbunden. Es wird vorausgesetzt, daß das Aschergehäuse 5 im Spritzguß
aus einem Kunststoff hergestellt ist, welcher elastische Eigenschaften aufweist,
so daB die Sperre 7 von der Sperrstellung in eine Freigabestellung, wie strichpunktiert
dargestellt, durch eine wippenartige Verlagerung überführbar ist. Der vom Aschergehäuse
1 aufgenommene Ascherkasten 9 wird einmal, wie dargestellt, gegen ein Herausfallen
gesichert, zum andern bei der Freigabe der Sperrung in eine frei auslösbare Lage
überführt.
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Die Fig. 2 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel, und zwar ist der
vom Aschergehäuse lo aufgenommene Ascherkasten 11
eingeschoben dargestellt.
Die herausgezogene Stellung des Ascherkastens 11 ist in strichpunktierten Linien
wiedergegeben. In diesem Ausführungsbeispiel ist die Sperre 12 dem Ascherkasten
11 einstückig zugeordnet, sie ist als einarmiger Hebel mit der Rückwand des Ascherkastens
11 einstückig. Die Sperre 12 weist an ihrer Oberseite einen Nocken 13 auf, welcher
mit einem Gegennocken 14 in Wirkverbindung steht, der wiederum einstückig mit dem
Aschergehause lo ist.
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Durch die federnde Eigenschaft der Sperre 12 befindet der Nocken 13
den Ge<nnocken 14, wenn der Ascherkasten 11 aus dem Aschergehäuse lo herausgezogen
wird. Die Stellung Nocken 13 gegen Nocken 14 sichert demnach den Ascherkasten 11
in seiner geschlossenen Stellung. Die Sicherung gegen ein Eerausfallen des Ascherkastens
11 aus dem Aschergehäuse lo in der geöffneten Stellung (strichpunktierte Darstellung)
wird gebildet, wenn der Nocken 13 der Sperre 12 gegen einen Anschlag 15, welcher
einstückig mit dem Aschergehäuse lo ist, anliegt. Einstückig mit der Sperre 12 ist
fernerhin eine Stützrippe 16, welche sich mit inrem freien Ende auf der Oberkante
der Seitenwandung des Ascherkastens 11 abstützt.
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Die Fig. 3 zeigt ein Teilstück eines Aschers, bei welcher, eine Sperre,
wie beispielsweise die Sperre 7, mit einer nasenartig ausgebildeten Kante in einer
Ausnehmung einer Wandung, wie der Rückwandung des Ascherkastens 9 eingreift.
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Diese Ausbildung hat den Vorteil, daß dann, wenn die Sperre 7 aus
einem relativ weichen Material besteht, bei einer Belastung nicht von der Wandung
9 abspringen kann, sondern durch die Aufnahme in der Ausnehmung festgelegt wird.
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Die Fig. 4 und 5 zeigen ein weiteres Ausführungsbeispiel, und zwar
ist mit dem dargestellten Teilstück einer Wandung 17
eine verlagerbare
Einrichtung 18 über einem Doppelsteg einstückig. Die verlagerbare Einrichtung 18
ist als doppelschenkliger Hebel ausgebildet. Der in Schaurichtung rechte Teil dient
als Handhabe, der in Schaurichtung linke Teil ist mit einem bauchigen Teil in einer
Führungsnut 19 aufgenommen.
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Dieser Hebelarm der verlagerbaren Einrichtung 18 läuft in einen Nocken
20 aus, welcher den Aschebehälter 21 in der dargestellten Wirkstellung gegen ein
weiteres Herausziehen sperrt. Es ist ersichtlich, daß durch Auslösen des Nockens
20 aus seiner Führungsnut 19 durch Wippen verlagert werden kann, so daß der Aschebehälter
21 behinderungsfrei entfernt werden kann. Im Normalfall wird man eine solche verlagerbare
Einrichtung 18 auf beiden Seiten des Aschers anbringen.