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Einbau-Doppelzylinderschloß Die Erfindung bezieht sich auf ein Einbau-Doppelzylinderschloß
mit einem unterhalb einer Ausnehmung für den Schließbart sich erstreckenden Steg.
Es hat sich gezeigt, das derartige Einbauschlösser dadurch aufgebrochen werden können,
daß auf das Gehäuse durch Ansetzen eines Werkzeuges ein Drehmoment auf das Gehäuse
ausgeübt wird, sc daß der das Einbauschloß varbindende Steg bricht. An dieser Stelle
ist nämlich die Bruch @es@ig@eit darum besonders gering, weil der St@g @@rmalerweise
v@@ einer Stulpschraube durchsetzt ist, mit der da@ @@@bauschloß @@ der
Tür
festgehalten wird. Dieses Drehmoment kann entweder durch eine Zange aufgebracht
werden, die an das gegebenenfalls aus der Tür herausragende Gehäuse angesetzt wird,
oder es wird ein stiftartiges Gebilde entsprechend dem Schlüsselprofil in das Gehäuse
an der für den Schlüssel vorgesehenen Stelle eingeführt, das bei entsprechender
Biegefestigkeit und ausreichender Verlängerung in der Lage ist, ein erhebliches
Drehmoment aufzunehmen und zu übertragen. Ist erst einmal der Steg gebrochen, läßt
sich die betreffende Gehäusehälfte aus dem Türrahmen herausziehen, woraufhin der
Schließbart mittels einer Zange oder eines andersartigen Werkzeuges gedreht werden
kann. Damit ist die Tür geöffnet.
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Um die Einbruchs icherheit derartiger Einbau-Doppelzylinderschlösser
zu erhöhen, hat man bisher mehrere Wege beschritten. Einerseits hat man versucht,
dem Schließbart eine solche Gestaltung zu geben, daß er mit seinen beiden Seiten
in die betreffendenGehäusehälften eingreift und damit deren Auseinanderziehen bei
Bruch des Steges verhindert (DOS 1 957 791). Es ist weiterhin bekannt, die Konstruktion
derartiger Einbau-Doppelzylinderschlösser so zu ändern, daß man den Steg höher ausbildet,
so daß der Schließbart nicht mehr durchgedreht werden kann. Es ergibt sich damit
zwar eine Verstärkung des Steges, der jedoch nach wie vor infolge des durch ihn
hindurchtretenden Loches für die Stulpschraube bruchgefährdet bleibt. Die Unmöglichkeit
des Durchdrehens des Schließbartes erfordert besondere zusätzliche Konstruktionselemente,
die bewirken, daß eine Schlüsseldrehung um 360° eine Mitnahme des Bartes um nur
270° bewirken. Auf jeden Fall ist es bei derartigen Schlössern nicht möglich, über
mehr als eine Tour zu schließen (DOS 2 106456).
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Schließlich ist es auch bekannt, bei derartigen Einbau-Doppelzylinderschlösser
deren Konstruktion dadurch grundsätzlich zu ändern, daß man ihren Mittelteil wesentlich
verlängert, um Biegekräfte beseer auffangen zu können. Zusätzlich kann dann der
Steg für die Ermöglichung der. Drehbeweglichkeit des Schließbartes asymmetisch angeordnet
werden (DOS 1 678 134).
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Diesen Konatruktionen haftet der Nachteil an, daß sie
einen
erheblichen konstruktiven Aufwand bedingen, wobei vcr allem darauf wert gelegt wird,
die Bruchsicherheit überhaupt zu verringern.
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Die Erfindung zeigt einen Weg, wie das Problem mit nur sehr geringes
konstruktiven Aufwand gelöst werden kann. Erfindungsgemäß geschieht dies dadurch,
daß der Steg von einem in ihm eingelassenen Verbindungsteil hoher Zugfestigkeit
überbrückt ist, das zu beiden Seiten des Steges am Zylindersack gelenkartig befestigt
ist.
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Die Erfindung schlägt also ganz bewußt einen anderen Weg ein, als
dies bisher geschehen ist. Es wird nämlich bewußt die nicht sehr große Bruchfestigkeit
des Steges in Kauf genommen und diese sogar noch etwas vergrößert, da nämlich das
Verbindungsteil in den Steg eingelassen ist und diesen damit weiterhin schwächt.
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Für den normalen Gebrauch spielt dies jedoch überhaupt keine Rolle,
da hierfür in jedem Falle die mechanische Festigkeit mit hoher Sicherheit gegeben
ist. Wesentlich ist jedoch, da:3 nach erfolgtem Bruch des Steges das Herausziehen
eines Gehäuseteils praktisch durch das Verbindungsteil unmöglich gemacht wird, das
seinerseits gegen das Auftreten von Biegemomenten an ihm dadurch gesichert wird,
daß es am Zylindersack zu beiden Seiten des Steges gelenkartig befestigt ist. Wenn
also zum Herausziehen eines Gehäuseteils auf diesen weiterhin Biegemomente ausgeübt
werden, so können sich diese auf das Verbindungsteil überhaupt nicht auswirken.
Dieses hat lediglich Zugkräfte auszuhalten, die aber ohne weiteres aufgefangen werden
können, zumal große Zugkräfte an einem Gehäuseteil praktisch überhaupt nicht angesetzt
werden können. Steht nämlich das Gehäuse aus dem Türrahmen nicht heraus, so ist
ein Anfassen des Gehäuseteils überhaupt nicht möglich Zugkräfte könnten nur dadurch
aufgebracht werden, daß in das Gehäuseteil irgendwie hineingegriffen wird, wofür
kaum Platz zur Verfügung steht. Ragt dagegen das GvhSuseteil etwas aus der Tür heraus,
so handelt es sich doch in der Regel immer nur um sehr geringe Tiefen, so daß
eine
angesetzte Zange in jedem Falle leicht abrutscht.
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Zweckmä;3ig gestaltet man das Verbindungsteil so, daß es an seinen
beiden Enden zwei Oesen besitzt, durch die den Zylindersack quer durchsetzende Stifte
ragen. Dabei kann das Verbindungsteil aus einem Stahlplättchen bestehen. Es ist
aber auch möglich, das Verbindungsteil aus einem Stahldrahtstück herzustellen. Die
Stifte, die vorzugsweise aus Stahl bestehen, werden zweckmäßig mit Festsitz in den
Zylindersack eingeschlagen.
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In den Figuren ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt.
Es zeigen Fig. 1 ein Einbau-Doppelzylinderschloß mit eingebautem Verbindungsteil
in Seitensicht, Fig. la das bei der Konstruktion gemäß Fig. 1 verwendete Verbindungsteil
allein in Form eines Stahlplättchens, Fig. 2 die Konstruktion gemäß Fig. 1 von unten
gesehen, Fig. 3 ein aus einem Stahldrahtstück bestehendes Verbindungsteil.
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Das in der Fig. 1 dargestellte Einbau-Doppelzylinderschloß besteht
aus dem Gehäuseteilen 1 und 2 für die Zylinder und dem darunterliegenden Zylindersack
3, der in bekannter Weise die Schließkerne und die daruntersitzenden Federn aufnimmt.
Die beiden Gehäuseteile 1 und 2 sind durch eine Aussparung 4 voneinander getrennt,
in der der hier nicht dargestellte Schließbart drehbar gelagert ist. Diese Aussparung
4 ragt teilweise in den Zylindersack 3 hinein und läßt von diesem den Steg 5 stehen,
der von einem Gewindeloch 6 für die beim Einbau einzusetzende Stulpschraube durchsetzt
ist. In den Zylindersack 3 ist im Bereich des Steges 5 ein Schlitz 7 eingefräst,
der bis in das Loch 6 hineinreicht. In dem Schlitz 7 ist ein Verbindungsteil g untergebracht,
das an seinen beiden Enden Löcher 9 und
lo besitzt, so daß das Verbindungsteil
8 in Oesen endet (siehe Fig. la). In dem Zylindersack 3 sind nun beiderseits des
Gewindeloches 6 zwei weitere Löcher 11 und 1 gebohrt, die einen solchen Abstand
besitzen, daß in die Löcher 11 und 12 eingetriebene Stifte auch die Löcher 9 und
10 des VerbindungEteils 8 durchsetzen und dieses damit festhalten. Die Löcher 11
und 12 sind in solchem Abstand von der Unterseite des Zylindersacks 3 gebohrt, das
das in den Schlitz 7 eingesetzte Werbindungsteil 8 völlig in diesem verschwindet.
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Es ist natürlich auch möglich, den Schlitz 7 so zu fräsen, daß er
nicht bis zu dem Gewindeloch 6 vordringt. Jedoch bleibt auch bei Anbringung eines
Schlitzes 7, wie sie in der Fig. 1 dargestellt ist, immer noch genügend Material
des Steges 5 um das Gewindeloch 6 herum stehen, so daß für den normalen Gebrauch
mit großer Sicherheit die erforderliche Festigkeit der Verbindung zwischen den Gehäuseteilen
1 und 2 über den Steg 5 erhalten bleibt.
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Wird nun durch eine Gewaltanwendung in der eingangs beschriebenen
Weise der Steg 5 so gebrochen, daß eine im wesentlichen senkrechte, das Gewindeloch
6 durchsetzende Bruchfläche vorliegt, womit das Schloß in zwei Teile zerfällt, so
werden diese beiden Teile nun mehr von dem VerbindungMeil 8 sicher zusammengehalten.
Auf dieses Verbindungsstück 8 können dabei keine Biegemomente auftreten, da die
Löcher 11 und 12 so gebohrt sind, daß diese in bezug auf die die Löcher 9 und 10
durchsetzenden Stifte eine gelenkartige Lagerung bilden. Biegemomente, die in der
Zeichenebene durch Herauf- und Herunterdrücken eines der beiden Gehäuseteile 1 bzw.
2 wirken, können sich daher auf das Verbindungsteil 8 überhaupt nicht auswirken.
Nun ist es aber auch möglich, Biegemomente senkrecht der Zeichenebene auf einen
der beiden Gehäuseteile 1 bzw.
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2 einwirken zu lassen, wobei natürlich zu beachten ist, daß die dabei
vorausgesetzte Beweglichkeit des betreffenden Gehäuseteiles i seiner Lagerung in
der Tür sehr gering ist. Es entstehen daher auch nur geringe Verschiebungen der
Bruchfläche. Eine Veränderung des Auswirkens derartiger Biegemomente auf das Verbindungsteil
8 erzielt man dadurch, daß man dem Schlitz eine etwas
größere Breite
gibt, als das Verbindungsteil dick ist, so daß unter Berücksichtigung des Spiels
der die Löcher t3 und 10 durchsetzenden Stifte (sitzen in den Löchern 11 und 12)
die gelenkartige Befestigung des Verbindungsteils, gegeben durch die Löcher 11 und
12 und die diese durchsetzenden Stifte,ein Biegemoment auf das Verbindungsteil 8
nicht ausgeübt werden kann. Da nun das Verbindungsteil aus einem Material hoher
Zugfestigkeit, vorzugsweise aus Stahl ausgebildet ist, ist es in der Lage, an ihm
angreifenden Zugkräften ganz erheblichen Widerstand entgegenzusetzen. Da nun, wie
oben dargelegt, große Zugkräfte auf einen der Gehäuseteile 1 bzw. 2 oder den Zylindersack
3 gar nicht ausgeübt werden können, ist das Verbindungsteil 8 ohne weiteres in der
Lage, den einwirkenden Zugkräften im Falle eines versuchten Einbruchs Widerstand
entgegenzusetzen und damit zu verhindern, daß ein Teil des zerbrochenen Schlosses
herausgenommen und dann die Tür in der oben beschriebenen Weise geöffnet wird.
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Wie ersichtlich, spielt es also keine Rolle, daß durch den Einsatz
des verbindungsteiles 8 an sich die Bruchfestigkeit des Steges 5 geschwächt wird.
Diese Bruchfestigkeit ist auch ohne den für das Verbindungsteil erforderlichen Schlitz
7 immer zu gering, um auftretenden Biegebeanspruchungen beim Einbruchsversuch standzuhalten,
wie dies auch der eingangs geschilderte Stand der Technik zeigt. Es spielt dann
keine Rolle mehr, wenn man den Steg 5 durch Einbringen des Schlitzes 7 noch etwas
schwächt, da durch die erfindungsgemäße K<.nstruktion auf jeden Fall vermieden
wird, daß von einem über den Steg 5 gebrochenen Schloß ein Teil herausgenommen und
dann die Tür geöffnet wird.
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Das Verbindungsteil kann man auch als Stahldrahtstück ausbilden, wie
dies in der Fig. 3 gezeigt ist. Bei dieser Konstruktion ist es zwar möglich, bei
großen Zugkräften die Oesen 13 und 14 aufzuziehen, jedoch sind hierzu wegen des
verwendeten Materials ganz erhebliche Zugkräfte erforderlich. Zusätzlich kann man
die Enden 15 und 16 des Drahtstückes an den gegenüberliegenden Drahtteil anschweißen,
um dadurch ein Öffnen der Oesen 13 und 14 zu verhindern.