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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf Zylinderschlösser. Insbesondere bezieht sich
die Erfindung auf einen Stator eines Zylinderschlosses derjenigen Art, der zwei
gegenüberliegende, koaxiale, zylindrische Halbgehäuse aufweist, die zum Aufnehmen des
zylindrischen Kerns des Schlosses gedacht sind, wobei sich ein Flansch von einer ihrer
Seiten erstreckt, in dem Öffnungen für die Zylinderschlosszuhaltungen ausgebildet sind,
wobei sich die Öffnungen in einen inneren Hohlraum der zylindrischen Halbgehäuse
öffnen, wobei die zylindrischen Halbgehäuse voneinander durch eine Nut getrennt sind, die
eingenommen werden muss durch eine drehbare Klinke des Schlosses, wobei sich die
Nut in den Flansch erstreckt, um zwei Halbflansche benachbart zu den beiden
zylindrischen Halbgehäusen zu definieren, und miteinander über einen brückenartigen Bereich
verbunden sind, in dem eine Öffnung ausgebildet ist, um eine
Schlossbefestigungsschraube aufzunehmen, wobei der Stator ferner zwei Verstärkungselemente enthält, die
jeweils in zwei gegenüberliegenden Flächen der Flansche eingepasst sind, wobei jedes
einen Bereich aufweist, der die Öffnung umgibt.
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Eine Stator eines Zylinderschlosses mit den oben erwähnten Merkmalen ist aus der DE-
U-29 61 9634 bekannt. Dieses Dokument zeigt einen Zylinderschlossstator der oben
beschriebenen Art, bei dem das Verstärkungselement, das an jeder Fläche des
Flansches vorgesehen ist, eine im Wesentlichen brillenähnliche Form aufweist, wobei ein
mittlerer Bereich die Öffnung für die Befestigungsschraube umgibt und sich zwei Enden
in die oben beschriebenen Halbflansche erstrecken. Das Problem, das die
Ausgestaltung gemäß dem Stand der Technik zu lösen versucht, ist das einer Erhöhung der
Festigkeit des Stators eines Zylinderschlosses an diesem brückenähnlichen Bereich.
Gewöhnlich wird der Stator des Schlosses aus Messing hergestellt und tendiert deshalb
dazu, an diesem brückenähnlichen Bereich zu brechen, wenn er einer Biegeverformung
unterworfen wird, was beispielsweise verursacht wird durch einen Einbrecher, der eines
der beiden Halbgehäuse mit einem Werkzeug in Eingriff bringt und es alternativ nach
oben und nach unten in Schwingungen versetzt, bis ein Bruch am geschwächten
Bereich, der durch diesen brückenartigen Bereich repräsentiert wird, stattfindet. Die
Einrichtung gemäß dem Stand der Technik will die Biegefestigkeit des Schlossstators am
brückenähnlichen Bereich erhöhen, indem zwei Verstärkungselemente an den beiden
Flanschflächen hinzugefügt werden, die aus einem hochfesten Material, wie
beispielsweise Stahl, hergestellt sind. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es offensichtlich notwendig,
dass jedes der beiden Verstärkungselemente sich an jeder der beiden Flanschflächen
über einen wesentlichen Teil an den beiden Flanschflächen erstreckt, um ausreichend
zur Erhöhung der Biegefestigkeit des Schlossstators beizutragen.
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Das Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, einen Schlossstator der oben beschriebenen
Art vorzusehen, der fähig ist, die Arbeit eines Einbrechers effektiv zu behindern in einer
wesentlich einfacheren und effektiveren Weise als im oben beschriebenen Stand der
Technik.
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Um dieses Ziel zu erreichen, ist der Zylinderschlossstator gemäß der Erfindung dadurch
charakterisiert, dass an einer Fläche des Flansches sich die Verstärkungselemente nur
an einem Halbflansch und dem brückenähnlichen Bereich erstrecken, während sich an
der anderen Fläche des Flansches das entsprechende Verstärkungselement nur am
anderen Halbflansch und dem brückenähnlichen Bereich erstreckt.
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Durch die obenbeschriebenen Merkmale ist es in keiner Weise möglich, die beiden
Halbgehäuse voneinander zu trennen, wenn der Stator des Schlosses im oben
erwähnten brückenähnlichen Bereich einem Biegebruch unterliegt, da die Bereiche jedes
Verstärkungselementes, dis die Öffnung für die Befestigungsschraube umgeben, nunmehr
frei drehbar um diese Schraube sind, so dass sie eine Trennung der beiden
Halbgehäuse verhindern, indem sie beide um diese Schraube verankert sind.
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Wie leicht erkennbar, ist das Prinzip, von dem die Einrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung ausgeht, von demjenigen Prinzip zu unterscheiden, auf dem die Einrichtung
gemäß dem oben beschriebenen Stand der Technik basiert. Wie bezüglich der
Einrichtung gemäß dem Stand der Technik diskutiert, haben die Verstärkungselemente den
Zweck, einen Biegebruch des Schlossstators zu verhindern. Demzufolge ist es notwendig,
dass sich jedes Verstärkungselement in beide Halbflansche erstreckt. Im Falle der
vorliegenden Erfindung dienen die Verstärkungselemente nicht der Verhinderung eines
Biegebruchs des Schlossstators am brückenähnlichen Bereich. Stattdessen wird dieser
Bruch als unvermeidlich betrachtet und die Einrichtung ist so angeordnet, dass dann,
wenn der Schlossstator am brückenähnlichen Bereich gebrochen ist, die beiden
Halbgehäuse, in die er geteilt wurde, nicht voneinander getrennt werden können. Tatsächlich ist
in diesem Zustand jedes Verstärkungselement frei um die Schlossbefestigungsschraube
drehbar, so dass eine Relativdrehung der beiden Halbgehäuse des Stators um die
Schraubenachse möglich ist, während eine volle Trennung dieser halben Bereiche
verhindert wird, da die gleiche Schraube drehbar durch beide Verstärkungselemente tritt.
Natürlich kann dieser Effekt nicht bei der Einrichtung nach dem Stand der Technik erzielt
werden, da in diesem Falle jedes Verstärkungselement sich in beide Halbflansche des
Schlossstators erstrecken. Wenn demnach der Einbrecher eine ausreichende Kraft
aufbringt, um auch die beiden Verstärkungselemente zu brechen, können die beiden
Halbgehäuse unmittelbar voneinander getrennt werden. Im Falle der Erfindung kann der
Bruch der Verstärkungselemente nicht stattfinden, und die Verstärkungselemente
verhindern so in jedem Fall die Trennung der beiden Halbgehäuse, selbst wenn das
Messingteil gebrochen ist. Es ist natürlich wichtig, wie diskutiert, um dieses Ergebnis zu
erhalten, dass an einer Fläche des Flansches das entsprechende Verstärkungselement
sich nur in einen der beiden Halbflansche erstreckt, und sich an der anderen Fläche das
entsprechende Verstärkungselement nur in den anderen Halbflanschen erstreckt.
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Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden
Beschreibung unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen, die nur als nicht
begrenzende Beispiele angeführt werden, wobei:
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Fig. 1 eine perspektivische, auseinandergezogene Darstellung des
Zylinderschlossstators gemäß der Erfindung ist,
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Fig. 2, 3 zwei Seitenansichten des Stators der Fig. 1 sind, und
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Fig. 4, 5 Querschnittsdarstellungen entlang der Linie IV-IV der Fig. 2 sind.
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In den Zeichnungen bezeichnet das Bezugszeichen 1 insgesamt einen
Zylinderschlossstator, der zwei gegenüberliegende, koaxiale, zylindrische Halbgehäuse 2, 3
umfasst, die zum Aufnehmen des zylindrischen Kerns des Schlosses (nicht gezeigt)
gedacht sind. An einer Seite der zylindrischen Halbgehäuse 2, 3 erstreckt sich ein Flansch
4, in dem Löcher 5 ausgebildet sind, gemäß einer an sich bekannten Technik, die zum
Eingriff der Zylinderschlosszuhaltungen (ebenfalls nicht gezeigt) gedacht sind, wobei
sich diese Löcher in den inneren Hohlraum der zylindrischen Halbgehäuse 2, 3 öffnen.
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Die beiden Halbgehäuse 2, 3 sind voneinander durch eine Nut 6 getrennt, die durch eins
drehbare Klinke des Schlosses (nicht gezeigt) ausbildbar ist, wobei sich die Nut auch
durch einen Bereich des Flansches 4 erstreckt, so dass zwei Halbflansche 7, 8 definiert
werden, die miteinander über einen brückenähnlichen Bereich 9 verbunden sind.
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Die oben beschriebene Form ist bekannt und auf diesem Gebiet üblich. Wie ebenfalls im
Stand der Technik bekannt, hat der brückenähnliche Bereich 9 eine mit Gewinde
versehene Durchgangsöffnung 10 zum Aufnehmen einer Schraube (nicht gezeigt), die dazu
dient, den Schlossstator an einem Tragrahmen zu befestigen, der beispielsweise an
einer Tür sicher befestigt ist.
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An den beiden gegenüberliegenden Seiten des Flansches 4 sind zwei
Verstärkungselemente 11, 12 vorgesehen, die in vertiefte Sitze einer komplementären Form 13 (in Fig. 1
ist nur eine sichtbar) eingepasst sind, die an der Oberfläche des Flansches 4 ausgebildet
sind.
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Beide Verstärkungselemente 11, 12 sind aus Stahl hergestellt, während der Stator 1 des
Schlosses gewöhnlich aus Messing besteht.
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Wie es sich klar aus den Zeichnungen (insbesondere Fig. 5) ergibt, erstrecken sich die
beiden Verstärkungselemente 11, 12 nur in einen der beiden Halbflansche 7, 8, und
beide haben ein Ende 11a, 12a, das sich in den brückenartigen Bereich 9 erstreckt und ein
Auge mit einer Öffnung 11b, 12b bilden, das die Öffnung 10 für die
Befestigungsschraube umgibt.
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Wie oben dargelegt, kann ein Einbrecher versuchen, am brückenähnlichen Bereich 9
des Stators 1 des Schlosses einen Biegebruch zu verursachen, indem er an einem der
beiden Halbgehäuse 2, 3 ein Werkzeug ansetzt und es alternativ nach oben und nach
unten bewegt, bis ein Biegebruch des Stators 1 am Bereich 9 erreicht ist.
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Gemäß dem Stand der Technik haben die Verstärkungselemente, die an jeder der
beiden Flächen des Flansches 4 vorgesehen sind, eine brillenähnliche Form mit einem
zentralen Teil, das die Öffnung 10 umgibt, und zwei Endbereichen. Im Falle der
vorliegenden Erfindung erstreckt sich jedes Verstärkungselement, wie gezeigt, statt dessen
nur in einen entsprechenden Halbflansch, während es einen Endbereich aufweist, der
die Öffnung 10 umgibt. Dieser einfache Konstruktionsunterschied führt jedoch zu einen
relevanten Unterschied im Betrieb. Im Falle der bekannten Einrichtung sollen statt
dessen die beiden Verstärkungselemente Elemente sein, die dazu beitragen, die
Biegefestigkeit des Schlossstators zu erhöhen. Ein Einbrecher ist jedoch in der Lage, eine Kraft
aufzubringen, die ausreicht, dass auch die Verstärkungselemente brechen, wodurch die
beiden Halbgehäuse 2, 3 unmittelbar voneinander getrennt werden können, und der
Einbrecher seine Arbeit leicht beenden und das Schloss entfernen kann.
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Im Falle der vorliegenden Erfindung tragen die Verstärkungselemente 11, 12 in keiner
Weise zur Biegefestigkeit am brückenartigen Bereich 9 bei. Wenn jedoch dieser Bruch
verursacht wird, ist eine vollständige Trennung der beiden zylindrischen Halbgehäuse 2,
3 nicht möglich, da dann, wenn der Bruch aufgetreten ist, die beiden Halbgehäuse 7, 8
frei um die Befestigungsschraube drehbar sind, die mit der Öffnung 10 in Eingriff steht,
da die Endbereich 11b und 12b der Verstärkungselemente 11, 12 die Schraube
umgeben. Unabhängig davon, wie hoch die durch den Einbrecher aufgewandte Kraft ist, wird
er niemals fähig sein, die volle Trennung der beiden Halbgehäuse zu erreichen, selbst
wenn der brückenartige Bereich 9 gebrochen ist.
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Wie klar ersichtlich, kann deshalb die Einrichtung der vorliegenden Erfindung einen sehr
viel höheren Sicherheitsgrad gegen ein unbefugtes Zerstören erreichen, und dies mit
sehr viel einfacheren und kostengünstigeren Maßnahmen.
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Natürlich können die Einzelheiten der Konstruktion und des Ausführungsbeispieles,
während die Prinzipien der Erfindung die gleichen bleiben, breit variieren bezüglich dessen
was nur beispielhaft beschrieben und dargestellt ist, ohne vom Schutzbereich der
vorliegenden Erfindung abzuweichen.