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DE2208810A1 - Vorrichtung zur benutzung bei urininkontinenz - Google Patents

Vorrichtung zur benutzung bei urininkontinenz

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Publication number
DE2208810A1
DE2208810A1 DE19722208810 DE2208810A DE2208810A1 DE 2208810 A1 DE2208810 A1 DE 2208810A1 DE 19722208810 DE19722208810 DE 19722208810 DE 2208810 A DE2208810 A DE 2208810A DE 2208810 A1 DE2208810 A1 DE 2208810A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
garment
bag
cuff
collar
urine
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE19722208810
Other languages
English (en)
Inventor
George Eric Ormerod
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Eric Ormerod Ltd
Original Assignee
Eric Ormerod Ltd
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Eric Ormerod Ltd filed Critical Eric Ormerod Ltd
Priority to DE19722208810 priority Critical patent/DE2208810A1/de
Publication of DE2208810A1 publication Critical patent/DE2208810A1/de
Pending legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61FFILTERS IMPLANTABLE INTO BLOOD VESSELS; PROSTHESES; DEVICES PROVIDING PATENCY TO, OR PREVENTING COLLAPSING OF, TUBULAR STRUCTURES OF THE BODY, e.g. STENTS; ORTHOPAEDIC, NURSING OR CONTRACEPTIVE DEVICES; FOMENTATION; TREATMENT OR PROTECTION OF EYES OR EARS; BANDAGES, DRESSINGS OR ABSORBENT PADS; FIRST-AID KITS
    • A61F5/00Orthopaedic methods or devices for non-surgical treatment of bones or joints; Nursing devices ; Anti-rape devices
    • A61F5/44Devices worn by the patient for reception of urine, faeces, catamenial or other discharge; Colostomy devices
    • A61F5/451Genital or anal receptacles
    • A61F5/455Genital or anal receptacles for collecting urine or discharge from female member

Landscapes

  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Epidemiology (AREA)
  • Nursing (AREA)
  • Orthopedic Medicine & Surgery (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Biomedical Technology (AREA)
  • Heart & Thoracic Surgery (AREA)
  • Vascular Medicine (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Animal Behavior & Ethology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Veterinary Medicine (AREA)
  • Orthopedics, Nursing, And Contraception (AREA)

Description

  • Bes ohr ei b#ng zu der Patentarlmeldung Vorrichtung zur Benut#ung bei Urininkontinenz Die Erfindung bezieht sich auf bei Urinintontinenz zu benutzende Vorrichtungen und betrifft insbesondere zum Gebrauch durch weibliche Personen bestimmte Vorrichtungen dieser Art.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der genannten Art zu schaffen, bei der ein Zurückströmen von Urin ohne Rücksicht auf die Körperlialtung der Trägerin der Vorrichtung verhindert wird.
  • Gemäß einem Merkmal der Erfindung ist eine zum Gebrauch bei Urininkontinenz bestimmte Vorrichtung geschaffen worden, zu der ein Beutel zum Sammeln von Urin vorgesehen ist, und die ein Rückschlagventil aufweist, das am Einlaß oder nahe dem Einlaß des Beutels angeordnet ist oder angeordnet werden kann, um den abgehenden Urin durchzulassen; dieses Rückschlagventil wird durch einen rachen Schlauch aus einem für ;t!euchtigkeit undurchlässigen Kunststoff gebildet, der mit dem Inneren des Beutels verbunden ist bzw. verbunden werden kann und an seinem oberen Ende oder in dessen Nähe eine Offnung aufweist, die in Verbindung mit dem einlaß des Beutels steht, während am unteren Enie des Schlauchs oder in dessen Nähe ein Auslaß vorgesehen ist; in der Strömungsrichtung hinter dem Auslaß ist eine mit einer Klappe versehene Kappe angeordnet, in der sich ein Gewicht befindet, das bewegbar ist, so daß es den Anlaß verschliebt, um das Zurückströmen von Urin zu verhindern.
  • sfenn die Vorrichtung von weiblichen Personen benutzt werden soll, ist der Einlaß des Beutels zum Sammeln des Urins mit einer biegsamen oder elastischen Manschette längs ihres Umfangs verschweißt, und an dieser Manschette ist eine biegsame bzw. elastische Stange aus einem chemisch neutralen Kunststoff befestigt. Beim Gebrauch der Vorrichtung ist die Anordnung derart, daß die elastische Stange im Vaginalkanal der Trägerin liegt und dazu dient, die Vorrichtung so in ihrer Lage zu halten, daß die Manschette an den Labialfalten entweder auf deren Außenseite anliegt oder mindestens etwas innerhalb der großen Schamlippen liegt, um den aus der Harnröhre austretenden Urin aufzufangen und ihn über das Ruckschlagventil dem Sammelbeutel zuzuführen.
  • Bei weiblichen Personen wird die Vorrichtung vorzugsweise durch ein sie tragendes Kleidungsstück unterstützt, das im Schritt mit einem Bund oder Kragen versehen ist, welcher die Labialmanschette der Vorrichtung mit festem Sitz aufnimmt.
  • jedoch so geformt ist, daß sich die Manschette nicht volle dig durch den Bund oder Kragen hindurch bewegen kann.
  • Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung ist somit ein tragendes Kleidungsstück für eine weibliche Person geschafien worden, die an Urininkontinenz leidet; dieses Kleidungsstück wird in Verbindung mit der beschriebenen Vorrichtung benutzt, die mit einer Manschette aus Kunststoff versehen ist, welche zur Anlage an den Labialfalten gebracht wird; das tragende Kleidungsstück ist im Schritt mit einem Bund oder Kragen versehen, der die Manschette aufnehmen und festhalten kann, ohne daß sich die Manschette vollständig durch den Kragen oder Bund hindurch bewegen kann.
  • Der Bund oder Kragen ist vorzugsweise so ausgebildet, daß er an seinem offenen oberen Ende dehnbar und an seinem offenen unteren Ende nicht dehnbar ist.
  • Bei dem Kleidungsstück handelt es sich vorzugsweise um eine Sohlupfhose, insbesondere um eine eine Stützv¢irkung ausübende Schlupfhose, doch kann es auch lediglich aus einem Schrittabschnitt bestehen, der mit Befestigungabändern und/ oder Strumpfbändern versehen ist, oder es kann sich um eine fest sitzende Strumpfhose oder dergl. handeln.
  • Ferner kann dafür gesorgt sein, daß es möglich ist, einen sanitären Tampon oder eine Vorlage an der Vorrichtung zu befestigen.
  • Soll die Vorrichtung von männlichen Personen benutzt werden, werden die erwähnte Stange und die Manschette natürlich fortgelassen und durch ein Rohr oder einen Beutel ersetzt, der den Penis aufnimmt und über das Rückschlagventil in Verbindung mit dem Beutel zum Sammeln des Urins steht.
  • Die Erfindung und vorteilhafte Einzelheiten der Erfindun- werden im folgenden an Hana schematischer Zeichnungen an Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigt Fig. 1 schematisch eine weibliche Person, die eine erfindungsgemäße Vorrichtung zu Benutzung bei Urininkontinenz in der Gebrauchslage trägt; Fig. 2 in einem größeren Maßstab eine Seitenansicht der Vorrichtung; Fig. 3 in einer perspektivischen Teildarstellung das Rückschlagventil, die Manschette und die in den Vaginalkanal einzuführende Stange; Fig. 4 perspektivisch in einer teilweise egebrocene urstellung das aückschlagventil im geschlossenen Zustand; Fig. 5 in einem kleineren Maßstab die Schweißnähte zwischen dem Rückschlagventil und dem Beutel; Fig. 6 perspektivisch ein tragendes Kleidungsstück zur Benutzung in Verbindung mit der Vorrichtung; und Fig. 7 in einem größeren Maßstab in einer Seitenansicht einen Teil des tragenden Kleidungsstücks und die damit zusammenarbeitende Manschette.
  • Gemäß den Zeichnungen gehört zu der Vorrichtung ein Urinsammelbeutel 20 aus einem wasserdichten Kunststoff, der an seinem oberen Ende 21 offen ist, während er an seinem unteren Ende geschlossen, jedoch mit einem mittels eines Stopfens 23 verschließbaren Entleerungsschlauch 22 versehen ist.
  • Der Beutel 20 ist nahe seinem unteren Ende derart mit Schweißnähten 24 versehen, daß zwei abgedichtete, nicht zum Sammeln von Urin dienende Zonen 25 vorhanden sind, von denen jede mit einem Schlitz 26 zum Aufnehmen eines Befestigungsbandes 27 (Fig. 1) versehen ist.
  • Das offene obere Ende 21 des Beutels 20 ist längs seines Umfangs mit einer Manschette 28 aus einem biegsamen oder elastischen, chemisch neutralen Kunststoff verschweißt, an die sich eine damit aus einem Stück bestehende oder mit ihr verschweißte Stange 29 aus einem biegsamen oder elastischen, chemisch neutralen Werkstoff anschließt. Die Offnung der Manschette 28 hat über die ganze Länge der Manschette eine im wesentlichen gleichmäßige Querschnittsform. Auf die Wirkungsweise der Manschette 28 und der Stange 29 wird im folgenden näher eingegangen.
  • In dem Beutel 20 ist an seinem Einlaß ein Rücl-schlagventil 31 angeordnet, das aus einem wasserdichten Kunststoff hergestellt ist. Dieses Rückschlagventil hat die orm eines flschen Schlauchs, der an seinem oberen Ende 32 offen ist, in Verbindung mit dem Einlaß des Beutels steht und mit der Innenwand des Beutels durch Schweißnftffihte 33 verbunden ist. Ein unterer Abschnitt 34 des flachen Schlauchs ist nicht mit der Innenwand des Beutels verschweißt, so daß er innerhalb des Beutels gegenüber dem Beutel frei bewegbar ist. An den Abschnitt 34 schließt sich eine als Kappe ausgebildete Klappe 35 an, in der ein Gewicht 36 in Form einer Stange aus Metall angeordnet ist. In der Strömungarichtung vor dieser durch das Gewicht 36 beschwerten Klappe 35 ist in einem Teil der Wand des flachen Schlauchs ein Schlitz 37 ausgebildet, der den Auslaß des Rückschlagventils bildet. Der Einlaß 32 des ventils nat eine größere Breite als der Auslaß 37.
  • Gemäß der vorstehenden Beschreibung ist die zur Benutzung bei Urininkontinenz bestbnmte Vorrichtung als einstückige geschweißte Ronstruxtion aus Kunststoff ausgebildet, die sich aus dem Beutel 20, dem darin angeordneten Rückschlagventil 31, der Manschette 28 und der Stange 29 zusammensetzt.
  • Zum Gebrauch durch eine weibliche Person wird die Vorrichtung in der nachstehend beschriebenen Weise angelegt.
  • Die Stange 29 wird in den Vaginalkanal eingeführt, um als Lagebestimmungsorgan zu wirken, wobei die Manschette 28 zur Anlage an den Labialfalten kommt, wobei sie entsprechend den Körpermerkmalen der Trägerin aut der Außenseite der Labialfalten liegen oder mehr oder weniger weit in die großen Schamlippen eingeführt sein kann. Liegt die Manschette an den Innenflächen der großen Schamlippen an, ist zu erwarten, daß sie wegen ihrer Biegsamkeit oder Elastizität derart verformt wird, daß ihre längeren Seitenflächen einander genähert werT den, jedoch nicht so weit, daß sich die Öffnung der Manschette vollständig schließt. Der Beutel 20 zum Sammeln des Urins wird zur Anlage an der Innenfläche eines Oberschenkels der Trägerin gebracht und mit Hilfe des Bandes oder Gurtes 27 befestigt.
  • Ist die Vorrichtung in dieser Weise angeordnet, strömt der Urin von der Blase aus durch die Harnröhre, die Öffnung der Harnröhre, die Manschette 28 und das Rückschlagventil 31 in den Beutel 20. Der Druclt des durch das Ventil 31 strömenden Urins veranlaßt das Ventil, eine im wesentlichen zylinfrische Form anzunehmen, um das Hindurchströmen des Urins zu erleichtern. Sobald die gesamte Urinmenge das Ventil 31 passiert hat, nimmt das Ventil wieder seine abgeflachte Form an.
  • Wenn der gesammelte Urin z.B. bei einer bestimmten ,Körperhaltung der räerin bestrebt ist, aus dem Beutel 20 über das flache Ventil 31 nach oben zurückzuströmen, wird der frei bewegliche Abschnitt 34 durch die Wirkung des Urins auf die durch das Gewicht 36 beschwerte Klappe 35 auf sich selbst zugefaltet, so daß der Auslaß 37 dicht verschlossen wird, um das Zurückströmen des Urins zu verhindern.
  • Als Unterstützung für die Vorrichtung ist ein tragendes Kleidungsstück 38 vorgesehen.
  • Das tragende Kleidungsstück 38 hat die Form eines eine Stützwirkung ausübenden Schlüpfers und kann, von einer Abänderung des Schrittabschnitts 39 abgesehen, auf bekannte Weise ausgebildet sein.
  • Gemäd der Erfindung ist der Schrittabschnitt 39 mit einer Offnung 40 versehen, die von einem Bund oder Kragen 41 umgeben ist, welcher an der Außenseite des Schrittabschnitts befestigt ist. Der Bund oder Kragen 41 ist mit dem Rand der Öffnung 40 in der bei 42 angedeuteten Weise durch Vernähen oder dergl. verbunden. Alternativ kann der Bund oder Kragen mit dem Schrittabachnitt 39 aus einem Stück bestehen. Mindestens der Schrittabachnitt 39 und der Bund oder Kragen 41 bestehen aus einem dehnbaren oder elastisch gemachten Material, doch ist ein nicht dehnbares Band 43 vorgesehen, welches das untere Ende des Kragens 41 umschließt und daran befestigt ist.
  • Um die Vorrichtung an dem tragenden Kleidungsstück 38 zu befestigen, wird der Beutel 20 im zusammengelegten Zustand durch den Kragen 41 geführt, bis die Manschette 28 von dem Kragen aufgenommen ist; das nicht dehnbare Band 43 verhindert, daß sich die Manschette durch den Kragen hindurch bewegt.
  • Eine weibliche Person, die das Kleidungsstück und die beschriebene Vorrichtung trägt, hat somit völlige Bewegungsfreiheit und braucht nicht zu befürchten, daß sich die Vorrichtung lockert.
  • Wenn man die Manschette 28 und die Stange 29 fortläßt und an ihrer Stelle z.B. einen Schlauch oder Beutel zum Aufnehmen des Penis vorsieht, xann die beschriebene Vorrichtung auch von einer Urininkontinenz leidenden männlichen Person benutzt werden.
  • Der Durchmesser des Entleerungsschlauchs 22 ist so gewählt, das dieser Schlauch gegebenenfalls auch den üblichen Kstheteranschluß eines Urinsammenbeutels bekannter Art aufnehmen kann, so daß es möglich ist, die vorstehend beschriebene Vorrichtung an einen Sammelbeutel anzuschließen, der gegebenenfalls ein größeres Fassungsvermögen als der Beutel 20 hat.
  • Eine solche Anordnung kann sich bei bettlägerigen Personen oder anderen Personen elit eingeschränkter Bewegungsfreiheit als besonders vorteilhaft erweisen. In diesem Fall dient natürlich der Beutel 20 nicht zum Sammeln von Urin, sondern lediglich als Kanal zum Abführen des Urins.
  • Alle in den Unterlagen offenbarten Angaben und Merkmale, insbesondere die offenbarte räumliche Gestaltung, werden, soweit sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind, als erfindungswesentlich beansprucht.
  • Ansprüche.

Claims (14)

  1. ANSPRÜCHE
    Bei Urininkontinenz zu benutzende Vorrichtung, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß ein Urinsammelbeutel (20) vorgesehen ist, daß ein Rückschlagventil (31) vorgesehen ist, das am Einlaß (21) des Beutels oder in seiner Nähe angeordnet ist oder angeordnet werden kann, um den abgeschiedenen Urin hindurchströmen zu lassen, daß das Rückschlagventil durch einen flachen Schlauch aus einem für Feuchtigkeit undurchläseigen Kunststoff besteht und an derinnenwand des Beutels so befestigt ist oder befestigt werden kann, daß eine Öffnung (32) am oberen Ende oder nahe dem oberen Ende des Ventils in Verbindung mit dem Einlaß des Beutels steht, daß das Ventil an seinem unteren Ende oder in seiner Nähe mit einem Auslaß (37) versehen ist, und daß in der Strömungsrichtung hinter dem Auslaß eine kappenförmige Klappe (35) vorgesehen ist, die ein Gewicht (36) enthält, das sich bewegen kann, um den Auslaß des Ventils dicht zu verschließen und so das Zurückströmen von Urin zu verhindern.
  2. 2. Vorrichtung nach Anspruch 1 zur Benutzung durch eine weibliche Person, dadurch g e k e n n z e i c h n e t-, daß der Einlaß (21) des Urinsammelbeutels (20) längs seines Umfangs mit einer biegsamen oder elastischen Labialmanschette (28) aus einem chemisch neutralen Kunststoff verschweißt ist, an die sich eine damit aus einem Stück bestehende oder daran befestigte, in den Vaginalkanal einführbare biegsame oder elastische Stange (29) aus einem chemisch neutralen Kunststoff anschließt.
  3. 3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, g e k e n n -z e i c h n e t durch einen an dem Beutel ausgebildeten verschließbaren Auslaß.
  4. 4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch g e k e n n -z e i c h n e t , daß der verschließbare Auslaß durch einen Entleerungsschlauch (22) am unteren Ende des Beutels (20) gebildet ist, daß dieser Schlauch mittels eines Stopfens (23) verschließbar ist und daß der schlauch vorzugsweise einen solchen Durchmesser hat, daß er den Katheteranschluß eines Urinsammelbeutels bekannter Art aufnehmen kann
  5. 5. Vorrichtung nach einem der#Ansprüche 1 bis 4, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß der Urinsammelbeutel (20) an seinem unteren Snue oder in seiner Wahre mit Schlitzen (36) zum Aufnehmen eines Befestigungsbandes (27) oder dergl. versehen ist.
  6. 6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch g e k e n n z e i c h n e t , daß der Vorrichtung ein tragendes Kleidungsstück (38) zugeordnet ist, dessen Schrittabschnitt (39) mit einem Ring oder Kragen (41) versehen ist, der die Labialmanschette (28) der Vorrichtung mit festem Sitz aufnimmt, es der Manschette jedoch nicht ermöglicht, sich durch den Bund oder Kragen hindurch zu bewegen.
  7. 7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch g e k e n n -z e i c h n e t , daß das tragende Kleidungsstück ein eine Stützwirkung ausübender Schlüpfer oder dergl. ist.
  8. 8. Tragendes Kleidungsstück für eine weibliche Person, die eine bei Urininkontinenz zu benutzende Vorrichtung trägt, welche eine zur Anlage an den Labialfalten bringbare Manschette (28) aus Kunststoff umfaßt, dadurch g e k e n n -z e i c h n e t , daß das Kleidungsstück (38) mit einem ochrittabschnitt (39) versehen ist, der einen Ring oder Kragen (41) aufweist, welcher die Manschett aufnehmen kann, jedoch die Manschette daran hindert, sich durch ihn hindurch zu bewegen.
  9. 9. Kleidungsstück nach Anspruch 8, dadurch g e k e n n -z e i c h n e t , daß der Ring oder Kragen (41) an seinem offenen oberen Ende dehnbar und an seinem offenen unteren Ende nicht dehnbar ist.
  10. 10. Kleidungsstück nach Anspruch 8 oder 9, dadurch g e -k e n n z e i c h n e t , daß das Kleidungsstück in Form eines Schlüpfers und vorzugsweise in Form eines eine Stützwirkung ausübenden Schlüpfers ausgebildet ist.
  11. 11. Kleidungsstück nach Anspruch 8 oder 9, g e k e n n z e i c h n e t durch einen Schrittabschnitt, der mit Befestigungsbandern, Gurten und/oder Strumpfbändern versehen ist.
  12. 12. Kleidungsstück nach Anspruch 8 oder 9, dadurch g e -X e n n z e i c h n e t , daß das Kleidungsstück als fest sitzender Schlüpfer ausgebildet ist.
  13. 13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5 zur Benutzung durch eine weibliche Person, dadurch g e k e n n -z e i c h n e t , daß dafür gesorgt ist, daß ein sanitärer Tampon oder eine hygienische Vorlage an der Vorrichtung befestigt werden kann.
  14. 14. Vorrichtung nach Anspruch 1 zur Benutzung durch eine männliche Peron, g e k e n n z e i c h n e t durch einen in Verbindung mit dem Urinsammelbeutel (20) stehenden Schlauch oder Beutel zum Aufnehmen des Penis.
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