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DE2248780A1 - Schutzvorrichtung fuer fahrzeuginsassen - Google Patents

Schutzvorrichtung fuer fahrzeuginsassen

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Publication number
DE2248780A1
DE2248780A1 DE19722248780 DE2248780A DE2248780A1 DE 2248780 A1 DE2248780 A1 DE 2248780A1 DE 19722248780 DE19722248780 DE 19722248780 DE 2248780 A DE2248780 A DE 2248780A DE 2248780 A1 DE2248780 A1 DE 2248780A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
cushion
plate
protection device
recess
tubular body
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE19722248780
Other languages
English (en)
Inventor
Jesse Richard Hollins
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Publication of DE2248780A1 publication Critical patent/DE2248780A1/de
Pending legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R21/00Arrangements or fittings on vehicles for protecting or preventing injuries to occupants or pedestrians in case of accidents or other traffic risks
    • B60R21/02Occupant safety arrangements or fittings, e.g. crash pads

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Seats For Vehicles (AREA)
  • Lock And Its Accessories (AREA)

Description

Schutzvorrichtung für Fahrzeuginsassen
Die Erfindung "betrifft eine Schutzvorrichtung für Fahrzeuginsassen mit einem gepolsterten Kissen.
Die am häufigsten verwendete Verrichtung zum Schutz von Fahrzeuginsassen ist der Sitzgurt. Leider neigen die meisten Fahrzeuginsassen· dazu, die Benutzung-ihres Sitzgurtes zu vernachlässigen. Somit wird der mit dem Sitzgurt angestrebte Sicherheitseffekt nicht immer erzielt.
Um angesichts der ungenügenden Benutzung der herkömmlichen Sitzgurte für Abhilfe zu sorgen, erwägt man, in Fahrzeuge Luftsäcke einzubauen, die so ausgebildet sein sollen, daß sie sich sofort aufblasen, wenn am Fahrzeug das Einwirken einer vorbestimmbaren Stoßkraft festgestellt wird. Der Luftsack soll im vollaufgeblasenen Zustand zwischen dem Fahrzeuginsassen und dem Bereich, mit Armaturenbrett und Windschutzrscheibe liegen. Infolge der Geschwindigkeit und der Kraft,
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mit der das Gas zum Pullen des Luftsackes einströmen muß, wird ein so lauter Knall erzeugt, daß es bei den Fahrzeuginsassen su bleibenden Trommelfellschäden kommen kann, insbesondere wenn die Fensterscheiben des Fahrzeuges geschlossen sind. Der plötzliche Stoß, den der aufgeblasene Luftsack auf den Körper, insbesondere auf den Kopf des Fahrzeuginsassen ausübt, kann schwere körperliche Schäden verursachen. Der Zeitpunkt bzw. der zeitliche Ablauf des Aufblasens des Luftsackes vor der Bewegung des Fahrzeuginsassen während der krzen Zeitdauer des Unfalls läßt sich nicht voraussagen uid nicht beeinflussen. Der Sicherheitswert des Luftsackes ist daher zweifelhaft. Es gibt keine Gewähr dafür, daß sich der Luftsack nicht unnötig aufbläst, wenn das Fahrzeug, wie es häufig vorkommt, beim Überfahren eines Schlagloches in der Straße nur einen kräftigen und plötzlichen Schlag erhält. Zur Vermeidung eines Unfalls ist es häufig notwendig, das Fahrzeug plötzlich abzubremsen und zum Stillstand zu bringen. Durch dieses Abbremsen oder Stillsetzen wird der Fahrzeuginsasse aus der Sitzhältung nach vorn geschleudert. Da das Fahrzeug aber keinen Stoß erhält, bläst sich der Luftsack nicht auf und bietet daher dem Fahrzeuginsassen keinerlei Schutz. Da der Luftsack und sein Auslösemechanismus inaktiv bleiben, solange das Fahrzeug nicht in einen schweren Unfall eintritt, gibt es keine Gewähr dafür, daß der Auslösemechanismus des Luftsackes im Bedarfsfall funktioniert. Der Auslösemechanismus des Luftsacks kann weder nach dem Einbau, noch in regelmäßigen Zeitabständen überprüft werden. Es ist also zu ianem Zeitpunkt zuverlässig gewährleistet, daß das Luftsacksystem überhaupt funktioniert. Die Herstellungskosten für einen Luftsack und für die zugehörigen Auslöse- und Aufblasvorrichtungen sind hoch, ebenso die Kosten für ihren Einbau, auch wenn dieser während der Montage des Fahrzeuges vorgenommen wird. Der Luftsack wird nach einmaligem Gebrauch bzw. Aufblasen unbrauchbar, und das Gas ist aus dem Zylinder ausgeströmt. Um das Luftsacksystem wieder arbeitsfähig zu machen, müssen ein neuer Luftsack und ein gefüllter Zylinder eingebaut und angeschlossen werden.
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Derzeit wird der Einbau eines Luftsackes nur zum Schutz der Insassen auf dem Vordersitz des Fahrzeuges erwogen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, mit einfachen Mitteln eine wirtschaftlich herstellbare und zweckmäßigere Schutzvorrichtung für Fahrzeuginsassen zu schaffen, die dem Fahrzeuginsassen während der ganzen Zeit seines Aufenthaltes im Fahrzeug und insbesondere bei plötzlicher Abbremsung oder Seitenbewegung des Fahrzeuges Schutz bietet.
Weitere Vorteile der Schutzvorrichtung nach der Erfindung sind teils offensichtlich, teils ergeben sie sich aus dem Kachstehenden.
Der Lösung dieser Aufgabe in einem weiten Sinn dient eine Schutzvorrichtung für Fahrzeuginsassen mit einem gepolsterten Kissen, die sich erfindungsgemäß dadurch auszeichnet, daß zum Bewegen des Kissens zwischen einer waagerechten und einer senkrechten Stellung an das Kissen eine Vorrichtung angekoppelt ist, und daß die Vorrichtung an einer vor einem Sitz für den Fahrzeuginsassen befindlichen Halterung abgestützt ist, so daß das Kissen bei Einnehmen oder Verlassen des Sitzes durch den Fahrzeuginsassen in senkrechte Stellung, und nach dem Setzen des Fahrzeuginsassen in waagerechte Stellung bewegbar ist, wobei das Ende des Kissens bei sitzendem Fahrzeuginsassen sich nahe dem Körper des Fahrzeuginsassen befindet.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist an die Bewegungsvorrichtung eine Vorrichtung angeschlossen, mit der das Kissen in Richtung auf die Halterung zu und von dieser weg bewegbar und vom sitzenden Fahrzeuginsassen bequem auf den von ihm gewünschten Abstand zu seinem Körper verstellbar ist.
Erfindungsgemäß ist das gepolsterte Kissen aus einem Innenrohrrahmen und aus diesen umschließendem Polstermaterial zusammengesetzt.
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Mit Vorteil ist vorgesehen, daß an einer Seite des gepolsterten Kissens ein an den Innenrohrrahmen angekoppelter Einrasthaken ausragt, und daß an einer dieser Seite des Kissens zugewandten Tür eine geschlitzte Stange so angebracht ist, daß bei Bewegen des Kissens in oder unter die waagerechte Stellung der Einrasthaken an der geschlitzten Stange aufnehmbar ist. Dadurch ist ein Auffliegen der Tür verhinderbar, wenn die Tür bei einem Unfall durch das Türschloß nicht geschlossen gehalten wird, oder es kann damit erreicht werden, daß niemand die Tür öffnen kann, selbst wenn das Türschloß nicht verriegelt ist.
Eine vorteilhafte weitere Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, daß an einer Seite des gepolsterten Kissens ein an den Innenrohrrahmen angekoppelter Haken ausragt, und daß ein spannbarer Gurt mit einem Ende am Fahrzeugboden verankert ist und am anderen Ende einen Schlitz aufweist, in dem der Haken bei Stellung des Kissens in oder nahe der waagerechten Lage aufnehmbar ist. Damit kann verhindert werden, daß der Fahrzeuginsasse bei einem Unfall aus dem Fahrzeug fällt, wenn sich die Tür infolge eines Stoßes öffnet.
Die Bewegungsvorrichtung umfaßt ein erstes und ein zweites federbelastetes Scharnier, die erfindungsgemäß so ausgebildet sind, daß jedes Scharnier zusammengesetzt ist aus einer L-förmigen Platte, die mit einer Seite an der Halterung befestigt ist und an einer anderen Seite eine Aussparung aufweist, aus einem Rohrkörper, der mit einem Ende teleskopähnlich verschiebbar in einem Teil des Innenrohrrahmens angeordnet ist und mit einem anderen Ende nahe der L-förmigen Platte endet und nahe diesem anderen Ende eine Aussparung aufweist, aus einer Formplatte, in der eine Aussparung und eine Ausnehmung ausgebildet sind, wobei eine Stirnfläche der Formplatte dem Rohrkörper zugewandt ist, und aus einem Stift, der die Aussparungen in der L-förmigen Platte, im Rohrkörper und in der Formplatte durchdringt, weiterhin daß das Scharnier insgesamt
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federbelastet ist, und daß die Ausnehmung in der Formplatte so angeordnet ist, daß Rohrkörper und Kissen zwischen einer nahezu senkrechten Stellung und einer zwischen der senkrechten und der waagerechten Stellung liegenden Ebene verhältnismäßig frei beweglich sind.
Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung unterscheidet sich dadurch, daß die Verschiebevorrichtung an jedes der federbelasteten Scharniere angeschlossen ist, und daß jedes der Teile der Verschiebevorrichtung, die an die Scharniere angeschlossen sind, zusammengesetzt ist aus einer eine Aussparung aufweisenden und mit dem Kissen fest verbundenen ersten Platte, aus einer eine Aussparung aufweisenden und mit einem Ende an der ersten Platte gehaltenen zweiten Platte, wobei der Rohrkörper die Aussparungen in der ersten und in der zweiten Platte durchdringt und der Durchmesser der Aussparung in der zweiten Platte größer ist als der Durchmesser des Rohrkörpers und zwar in dem Maße, daß die Ebene der zweiten Platte relativ zur Ebene der Achse des Rohrkörpers versetzbar ist, weiterhin aus einer an und zwischen den jeweiligen oberen Teilen der ersten und der zweiten Platte angebrachten Druckfeder, mit der die zweite Platte in eine Ebene zwängbar ist, in der die oberen und unteren Teile der Aussparung in der zweiten Platte unter einem Winkel am Rohrkörper angreifen und als Verriegelung wirken, die eine Bewegung des gepolsterten Kissens relativ
zum Rohrkörper verhindert, und aus einer Stange, die an eine obere Kante der zweiten Platte angeschlossen ist, wobei bei Bewegen der Stange nach vorn die Verriegiung gelöst wird, so daß das gepolsterte Kissen relativ zum Rohrkörper verschoben werden kann.
Die Erfindung wird im folgenden anhand schematischer Zeichnungen eines Ausführungsbeispiels mit weiteren Einzelheiten erläutert. In der Zeichnung zeigt:
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Fig. 1 eine Schrägansicht eines gepolsterten Kissens nach der Erfindung in waagerechter Stellung und mit am Armaturenbrett eines Kraftfahrzeuges gehaltenem Gelenk,
Fig. 2 eine Seitenansicht des gepolsterten Kissens entsprechend Fig. 1 in der senkrechten Stellung,
Fig. 3 eine Seitenansicht des gepolsterten Kissens entsprechend Fig. 1 in der waagerechten Stellung,
Fig. 4 eine Schrägansicht des gepolsterten Kissens in der waagerechten Stellung und bei Anbringung an der Rückseite des Vordersitzes des Fahrzeuges,
Fig. 5 eine Seitenansicht des gepolsterten Kissens entsprechend Fig. 4 in der senkrechten Stellung,
Fig. 6 eine Seitenansicht des gepolsterten Kissens entsprechend Fig. 4 in der waagerechten Stellung,
Fig. 7 eine Schrägansicht, in vergrößertem Maßstab, eines Teils des gepolsterten Kissens mit dem federbelasteten Scharnier und der Kissenverstellvorrichtung,
Fig. 8 eine Schrägansicht, in vergrößertem Maßstab, einer Teil der in Fig. 7 dargestellten Kissenverstellvorrichtung bildenden schwenkbaren Kissen-Verriegelungsplatte,
Fig. 9 eine Schrägansicht, in vergrößertem Maßstab, einer Teil der in Fig. 7 dargestellten Kissenverstellvorrichtung bildenden und am Ende des Innenrohrrahmens des Kissens befestigbaren Platte,
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Pig. 10 eine Schrägansient, in auseinandergeζοgener Darstellung, des Scharniers entsprechend Fig. 7,
Fig. 11 eine Schrägansicht des Kissens in der waagerechten Stellung, mit einem in eine Tür eingreifenden Einrasthaken,
Fig. 12 eine Seitenansicht des in waagerechter Stellung befindlichen gepolsterten Kissens, dessen Haken an einem Ende eines Gurtes "befestigt ist, der mit seinem anderen Ende am Fahrzeugboden verankert ist,
Fig. 13 eine Schrägansicht, in vergrößertem Maßstab, des mit dem Haken ausgerüsteten Kissens entsprechend Fig. 12, und
Fig. 14 eine Draufsicht, in vergrößertem Maßstab, auf einen Teil des Gurtes entsprechend Fig. 12.
Fig. 1 zeige eine Schrägansicht eines gepolsterten Kissens 10, das gelenkig an ein Armaturenbrett 12 eines Kraftfahrzeuges angeschlossen ist. Es versteht sich jedoch, daß das gepolsterte Kissen in andere Fahrzeugtypen einbaubar ist. Zum Befestigen des Kissens 10 am Armaturenbrett 12 dienen Gelenke bzw. Scharniere 14 und 16, die an entgegengesetzten Enden des Kissens angeordnet sind. Das Kissen ist hier in waagerechter Stellung gezeichnet, in der es sich nahe einer vorderen Sitzbank 18 vor dem Mitfahrersitz und neben einem Lenkrad 20 befindet.
Fig. 2 zeigt das Kissen 10 entsprechend Fig. 1 in einer Seitenansicht. Das Kissen nimmt eine senkrechte Stellung ein und befindet sich darin nahe einer Windschutzscheibe 22 des Fahrzeuges. Aus der in Fig. 3 dargestellten Seitenansicht des Kissens 10 entsprechend Fig. 1 ist zu erkennen, daß die
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Ebene einer Oberseite 24 des Kissens 10 unter einem Winkel von etwa 5 bis 10 Grad leicht unter die Waagerechte geneigt ist, um zu verhindern,daß das Kissen in die senkrechte Stellung geschoben wird, wenn ein zwischen dem Sitz 18 und dem Kissen 10 sitzender Fahrzeuginsasse plötzlich nach vorn geschleudert wird.
Zum Begrenzen der nach unten gerichteten Bewegungen des Kissens kann das Scharnier mit einer Anschlagscheibe 26 ausgerüstet sein (Fig. 2,3).
Entsprechend der Schrägansicht in Fig. 4 sind zwei gepoliterte Kissen 28 und 30 an eine Halterung angeschlossen, die in diesem Fall eine Rückwand 32 der in Fig. 1 dargestellten Kraftfahrzeug-Sitzbank 18 ist. Es leuchtet selbstverständlich ein, daß die von der Rückwand 32 gebildete Halterung als Bauteil eines Flugzeuges, Schienenfahrzeuges! Omnibusses o.dgl. in solchen Fahrzeugen angeordnet sein könnte. Zum Befestigen der selbständigen Kissen 28 und 30 an der Rückwand 32 dienen getrennte Scharnierpaare 34 und 35 bzw. 36 und 37# Diese Kissen dienen zum Schutz der auf einem Rücksitz 38 des Kraftfahrzeuges sitzenden Mitfahrer. Voneinander getrennte bzw. selbständige Kissen sind aus Gründen der bequemeren Bedienung gewählt, da es für einen an einer Seite des'Fahrzeuges sitzen^ den Mitfahrer schwierig sein könnte, ein über die Breite des Kraftfahrzeuges sich erstreckendes großes» einstückiges Kissen zu handhaben. Fig. 5 und 6 zeigen in Seitenansicht das Kissen 30 in der senkrechten bzw. in der waagerechten Stellung.
Fig. 7 zeigt eine stellvertretend für alle im Fahrzeug vorhandenen Kissen gültige Schrägansicht, in vergrößertem Maß^ stab, eines Teils des Kissens 10, dem ein Innenrohrrahmen 40 inneren Halt verleiht. Als Werkstoff für den Innenxohrrahmen 40 kann jedes beliebige, Tragfestigkeit zusichernde Material, wie z.B. Aluminium, Stahl, etc.,/sein. Weimgleioh hier ein
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Rohrrahmen beschrieben ist, so ist damit keine Beschränkung auf Rohrmaterial beabsichtigt. Zur Erhöhung der Steifigkeit können als Teil des Gesamtrohrrahmens zusätzliche Verstärkungsbzw. Versteifungsstangen, wie z.B. eine Stange 42, eingebaut werden. Der Innenrohrrahmen 40 ist von Polsterstoff, beispielsweise von Schaumgummi oder von einem anderen biegsamen bzw. geschmeidigen Material, umgeben, und das Kissen insgesamt ist mit einem geeigneten Gewebe 9 mit Leder oder Kunststoff überzogen.
Da Fig. 7 ein Scharnier und eine Verstellvorrichtung nur an einem Ende des Kissens zeigt, sei darauf hingewiesen, daß am anderen (nicht gezeichneten) Ende des Kissens· eine ähnliche, nachfolgend zu beschreibende Vorrichtung vorhanden ist. Entsprechend Pig. 7 und 10 ist ein federbelastetes Scharnier 14 zimmmengesetzt aus einer L-förmigen Platte 44, die an einer Seite 45 mit der Halterung verbunden ist, bei diesem Ausführungsbeispiel mit dem Armaturenbrett„ An der anderen Seite 46 der Platte 44 ist ein Schlitz 47 und ein Loch 48 ausgebildet. Zum Scharnier 14 gehört weiterhin eine Formplatte 50 mit einer Ausnehmung 51, einer Aussparung bzw. einem Loch 52 und einer gebogenen Lippe 53· Zwischen der L-förmigen Platte 44 und der Formplatte 50 ist ein Rohrkörper oder eine Stange 54 mit Anflächung angeordnet, in deren Anflächung ein Loch ausgebildet ist. Das andere Ende 56 des Rohrkörpers 54 ist so bemessen, daß es teleskopähnlich in einem. Ende 58 des Innenrohrrahmens 40 aufnehmbar ist (Fig. 7). Die jeweiligen Aussparungen in der Platte 44, im Rohrkörper 54 und in der Formplatte 50 sind so zueinander ausgerichtet, daß ein Stift 60 durch sie hindurchsteckbar ist. Am Stift 60 ist eine Druckfeder 62 aufgenommen, die sich an einem Kopf 64 des Stiftes und an einem Vorsprung an der Rückseite der Formplatte 50 abstützt und die Formplatte 50 in Richtung auf den Rohrkörper 54 zu zwängt. Die Lippe 53 der Formplatte 50 dringt in den Schlitz 47 der L-förmigen Platte 44' ein und verhindert Drehung der Formplatte 50. Die zwischen einem vorspringenden
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Teil 70 an der Vorderseite der Formplatte 50 und der Seite 46 der L-förmigen Platte 44 erzeugte» Reibung ist groß genug, um den Rohrkörper 54 und das Kissen 10 sowohl in der senkrechten als auch in der waagerechten Lage unverrückbar festzuhalten. Befindet sich der liohrkörper 54 an der Ausnehmung 51 der Formplatte 50, so wird im Bereich dieser Ausnehmung eine kleinere Reibungskraft erzeugt. Erstreckt sich die Ausnehmung 51 beispielsweise im Bereich zwischen etwa 10 Grad und etwa 65 Grad von der senkrechten Ebene, dann ist bei jeder Stellung des Rohrkörpers 54 und natürlich auch des Kissens 10 innerhalb dieses Bereiches von 10 bis 65 Grad von der Senkrechten die Kraft am Scharnier 14 zu gering, um das Kissen unverrückbar festzuhalten. Das Kissen ist daher innerhalb dieses Bereiches verhältnismäßig frei beweglich.
Beim Einsteigen in das Fahrzeug wird man das Kissen in die senkrechte Stellung hochklappen, um sich Platz zum Einsteigen zu schaffen. In der senkrechten Stellung bleibt das Kissen nach dem Loslassen unverrückbar stehen. In Sitzstellung ist dem Fahrgast die Sicht durch das senkrecht stehende Kissen versperrt. Um ungehinderte Sicht durch die Windschutzscheibe zu erhalten, klappt man das Kissen nach unten und sichert sich damit die Schutzwirkung des Kissens. Vor dem Aussteigen aus dem Fahrzeug klappt man das Kissen erneut in die senkrechte Stellung auf. Der Fahrer kann, wenn er es für zweckmäßig hält, das Kissen ohne weiteres nach unten in eine Winkelstellung von etwa 65 Grad gegen die Senkrechte klappen, um sich freie Sicht zu verschaffen. Der Grund für die Begrenzung der freien Beweglichkeit des Kissens sei nachstehend im Zusammenhang mit einem weiteren Merkmal der Erfindung näher erläuter·;, ,
Sobald der Fahrgast seinen Sitz im Fahrzeug eingenommen und das Kissen in oder etwas unter die waagerechte Stellung gebracht hat, kann er es aus Gründen seiner persönlichen Bequemlichkeit wünschen, das Kissen entweder dichter an den Körper
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heran oder weiter.von diesem weg zu schieben, um seine Arme bequem auf der Oberseite des Kissens abstützen zu können. Eine Vorrichtung zum Verstellen des Kissens ist in Pig, 7 dargestellt und setzt sich zusammen aus einer feststehenden Platte 72, die fest mit dem Innenrohrrahmen des Kissens 10 verbunden ist, aus einer schwenkbaren Platte 74, einer Druckfeder 76 und aus einer Entriegelungsstange 78. Obgleich in Fig. 7 nicht gezeichnet, leuchtet es ein, daß zum Verstellen des Kissens an dessen anderem Ende eine gleiche Vorrichtung mit gleichen Bauteilen vorhanden ist. Entsprechend Pig. 9 weist die feststehende Platte 72 ein loch 80 sowie mit Schlitzen versehene Lappen 82 und 84 auf, die von einem unteren Bereich eines Hauptteils 87 der Platte und rechtwinklig zu diesem ausragen. In der schwenkbaren Platte 74 ist ein Loch 86 ausgebildet (Fig. 8). Im oberen Plattenbereich ragt im Winkel ein Lappen 88 aus, während sich vom unteren Bereich eines Hauptteils 94 der Platte Nasen 90 und 92 nach außen erstrecken. Diese passen zweckmäßig in Schlitze 96 und 98 der Lappen 82 bzw. 84, so daß der untere Teil der schwenkbaren Platte 74 an der feststehenden Platte 72 gehalten ist. Die Druckfeder 76 (Fig. 7) stützt sich an den jeweiligen Oberteilen der feststehenden Platte 72 und der schwenkbaren Platte 74 so ab, daß sie den Oberteil der Platte 74 von der feststehenden Platte 72 weg bewegt. Der Rohrkörper 54 durchsetzt die Löcher 86 und 80 in der schwenkbaren Platte 74 bzw. in der feststehenden Platte 72. Sein Durchmesser ist in dem Maße kleiner als der des Loches 86 in der schwenkbaren Platte 74 gewählt, daß die Druckfeder 76 den Oberteil der . Platte 74 so weit von der feststehenden Platte 72 weg zwängen kann, bis die oberen und unteren Teile des Loches 86 unter einem Winkel so am Rohrkörper 54 angreifenf daß eine Reibungskraft erzeugt wird, die ausreicht,das Kissen 10 in einer zweckmäßig gewählten Stellung unverrückbar am Rohrkorper 54 festzuhalten. Die Entriegelungsstange 78 ist oben am Winkellappen 88 der schwenkbaren Platte 74 starr angeschlossen. Will nun der Fahrgast die relative Lage des Kissens 10 am Rohrkörper
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verändern, packt er die Entriegelungsstange 78 und bewegt sie so weit auf sich zu, bis der Eingriff zwischen dem unteren und oberen Teil des Loches 86 in cfer schwenkbaren Platte 74, einerseits, und dem Rohrkörper 54, andererseits, nicht mehr ausreicht, um so viel Reibungskraft zu erzeugen, wie zum unverrückbaren Festhalten des Kissens 10 relativ zum Rohrkörper 54 erforderlich ist. Ist die Entriegelungsstange 78 weit genug nach vorn gebracht, kann das Kissen 10 relativ zum teleskopartig verschiebbaren Rohrkörper 54 frei bewegt werden und ist in die vom Fahrgast gewünschte endgültige Lage verbringbar. Sobald das Kissen diese Lage einnimmt, gibt man die Entriegelungsstange 78 frei. Die Druckfeder 76 zwängt dann den oberen und unteren Teil des Loches 86 in der schwenkbaren Platte 74 unter einem Winkel gegen den Rohrkörper 54, so daß jegliche weitere Rückwärtsbewegung des Kissens 10 relativ zum Rohrkörper 54 verhindert ist.
Ein weiteres Merkmal der Erfindung ist in Fig. 11 dargestellt. Das gepolsterte Kissen 10 ist mit einem Einrasthaken 100 versehen, der mit dem gestrichelt eingezeichneten Innenrohrrahmen 40 fest verbunden ist. An einer Seitentür 102 ist eine Formstange 104 so befestigt, daß zwischen dieser und der Tür ein Spalt 106 gebildet ist. Wird das gepolsterte Kissen 10 nach unten in Richtung auf die waagerechte Stellung gedruckt, dringt der Einrasthaken 100 in den Spalt 106 ein und blockiert die Seitentür 102. Damit ist eine zusätzliche Sicherung geschaffen, die bei einer seitlichen Kollision zwischen dem Fahrzeug und einem anderen Fahrzeug oder einem Gegenstand ein Sichöffnen der Seitentür 102 verhindert. Möchte der Fahrgast das Fahrzeug verlassen, bewegt er das Kissen 10 nach oben in die senkrechte Stellung. Die Seitentür 102 kann dann geöffnet werden, der Fahrgast kann aussteigen. Vor dem Verlassen des Fahrzeuges wird der Fahrer das Kissen 10 in seiner senkrechten Stellung oder in der unteren Lage des Bereiches belassen, in dem das Kissen verhältnismäßig frei beweglich ist, so daß
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keine Verbindung zwischen dem Einrasthaken 100 und der Formstange 104 besteht und die Seitentür 102 zu jedem gewünschten Zeitpunkt geöffnet werden kann.
Bei einer weiteren Ausbildungsform der Schutzvorrichtung nach der Erfindung ragt am Kissen 10 ein Haken 108/ausf'der mit einem Ende eines Gurtes 110 verbunden ist. Dieser ist am anderen Ende im Bereich eines Punktes 112 an einer federbelasteten Stange verankert, deren Kraft so groß ist, daß der Gurt 110 selbsttätig gespannt wird. Diese Gurtanordnung verhindert, daß der Fahrzeuginsasse gegen die Seite des Fahrzeuges gezwängt oder bei unbeabsichtigt sich öffnender Tür aus dem Fahrzeug herausgeschleudert wird. Der Haken 108 ist im Innern des Kissens an dem in Fig. 13 gestrichelt dargestellten Innenrohrrahmen 40 befestigt. Am Ende des Gurtes 110 ist durch Vernähen sich überlappender Gurtteile mit einer Naht -116 ein Schloß 114 angebracht. Die sich überlappenden Gurtteile erhält man selbstverständlich dadurch, daß man den Gurt durch einen im Schloß 114 ausgebildeten Schlitz 118 hindurchführt. In einem oberen Teil 124 weist das Schloß 114 eine Aussparung 120 und einen Schlitz 122 auf. In die Aussparung 120 paßt ein Kopf 126 des Hakens 108 (Fig. 13)» während ein ebenfalls in Fig. 13 ersichtlicher Schaft 128 des Haltens 108 in den Schlitz 122 des Gurtschlosses 114 einschiebbar ist. Damit ist die Verbindung zwischen dem Gurt 110 und dem Kissen. 10 herstellbar.
Es sei weiter darauf hingewiesen, daß am Kissen ein flexibler Riemen oder Gurt 130 (Fig. 1, 4 und 7) angebracht sein kann, an dem sich der Fahrzeuginsasse festhalten kann. Der Gurt kann aus Gewebe oder Leder hergestellt und an den Enden des
Kissens angenäht oder angeheftet oder auch ganz um das Kissen herumgeführt sein. .
Die Erfindung schafft also eine Schutzvorrichtung für Fahr- ' zeuginsassen, welche die der Erfindung gestellten Aufgaben
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in besonders zuverlässiger Weise löst und die an die praktische Benutzung gestellten Forderungen in besonders vorteilhafter Weise erfüllt.
Die Erfindung ist nicht auf das vorstehende Ausführungsbeispiel beschränktf sondern im Rahmen dieses Grundgedankens in vielfältiger V/eise abwandelbar.
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Claims (15)

DR. ING. F. WIJESTHOFF 8 MÜifÜttfcN ÖO DR.E.r.PEOHMANN _ 16 - S("HW«tBi*HttrK 18» Ü DR. ING. D. BEHRENS **ί.*τό* «*1£> »g*««i PATENTANWÄLTE photkctpatknt Μϋκοπκκ 1Α-42 086 ANSPRÜCHE
1. / Schutzvorrichtung für Fahrzeuginsassen, mit einem «polsterten Kissen, didurch gekennzeichnet, daß zum Bewegen des Kissens (10; 28,30) zwischen einer waagerechten und einer senkrechten Stellung an das Kieiin (10; 28,30) ein Gelenk (14,16; 34,35,36,37) angekoppelt iet, uM daß das Gelenk (14,16; 34,35,36,37) an einer vor eint» Siifc (1ÖJ 38) für den Fahrzeuginsassen befindlichen Halterung (12| abgestützt ist, so daß das Kissen (10; 28,30) bei oder Verlassen des Sitzes (18;38) durch den Ffthriittginsääöen in senkrechte Stellung, und nach dem Setzen des Fahrzeuginsassen in waagerechte Stellung bewegbar ißt, wobei das Ende des Kissens (10; 28,30) bei sitzendem Fahrauginsassen sich nahe dem Körper des Fahrzeuginsassen befindet.
2. Schutzvorrichtung naöh Anspruch I1 WiittrMii iäiiüi*öll gekennzeichnet, daß an das Gelenk (14,16; 34,35, 36,37) eine Vorrichtung (54»72,74»76*78) &ii§ie©hl#iieä ist» mit der das Kissen (10; 28,30) in Riöktüni auf ftii (12; 32) zu und von dieser1 weg bewegbar titlä, vöiti Fahrzeuginsassen bequem auf den von ihm gewünschten Abstand zu seinem Körper verstellbar4 ist*
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3.· Schutzvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (12) das Armaturenbrett des Fahrzeuges ist.
4. Schutzvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennze ichnet, daß die Halterung (32) eine Rückwand eines zusätzlichen Sitzes ist.
5. Schutzvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch g e k e η η zeichnet, daß an der Halterung (32) eine Mehrzahl von Kissen (28,30) angebracht ist.
6. Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das gepolsterte Kissen (10; 28,30) aus einem Innenrohrrahmen (40) und aus diesen umschließendem Polstermaterial zusammengesetzt ist.
7. Schutzvorrichtung nach Anspruch 6, weiterhin dadurch gek ennz e i chnet, daß an einer Seite des gepolsterten Kissens (10;-28,30) ein an den Innenrohrrahmen (40) angekoppelter Einrasthaken (100) ausragt, und daß an einer dieser Seite des Kissens (10; 28,30) zugewandten iftir (102) eine Pormstange (104) so angebracht ist, daß bei Bewegen des Kissens (10; 28,30) in oder unter die waagerechte Stellung der Einrasthaken (100) an der Formstange (104) aufnehmbar ist,
8. Schutzvorrichtung nach Anspruch 6, weiterhin dadurch gekennze i ohne t, daß an einer Seite des gepolsterten Kissens (10; 28,30) ein an den Innenrohrrahmen (40) angekoppelter Haken (108) ausragt, und daß ein spannbarer Gurt (11Q) mit einem Ende am Fahrzeugboden verankert ist und
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am anderen Ende einen Schlitz (120,122) aufweist, in dem der Haken (108) bei Stellung des Kissens (10; 28,30) in oder nahe der waagerechten Lage aufnehmbar ist.
9. Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Gelenk (14,16; 34,35,36,37) ein erstes und ein zweites federbelastetes Scharnier umfaßt.
10. Schutzvorrichtung nach Anspruch 9» dadurch gekennzeichnet, daß jedes Scharnier (14,16,34,35,36,37) zusammengesetzt ist aus einer L-förmigen Platte (44), die mit einer Seite (45) an der Halterung (12; 32) befestigt ist und an einer anderen Seite (46) eine Aussparung (48) aufweist, aus einem Rohrkörper (54), der mit einem Ende (56) teleskopähnlich verschieblich in einem Teil (58) des Innenrohrrahmens (40) angeordnet ist und mit einem anderen Ende nahe der L-förmigen Platte (44) endet und nahe diesem anderen Ende eine Aussparung (55) aufweist, aus einer Formplatte (50), in der eine Aussparung (52) und eine Ausnehmung (51) ausgebildet sind, wobei eine Stirnfläche der Formplatte (50) dem Rohrkörper (54) zugewandt ist, und aus einem federbelasteten Stift (60), der die Aussparungen (48,55t52) in der L-förmigen Platte (44), im Rohrkörper (54) und in der Formplatte (50) durchdringt, wobei die Ausnehmung (51) in der Formplatte (50) so angeordnet ist, daß Rohrkörper (54) und Kissen (10; 28,30) zwischen einer nahezu senkrechten Stellung und einer zwischen der senkrechten und der waagerechten Stellung liegenden Ebene verhältnismäßig frei beweglich sind.
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11. Schutzvorrichtung nach Anspruch 10, dadurch g e k e η τι zeichnet, daß die Ebene mit der Senkrechten einen Winkel von etwa 65 Grad bildet.
12. Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschiebevorrichtung (54,72,74,76,78) an jedes der federbelasteten Scharniere (14,16,34,35*36,37) angeschlossen ist, und daß jeder ihrer Teile, die an die Scharniere (14»16,"34,35»36,37) angeschlossen sind, zusammengesetzt ist aus einer eine Aussparung (80) aufweisenden und mit dem Kissen (10,28,30) fest verbundenen ersten Platte (72), aus einer eine Aussparung (86) aufweisenden und mit einem Ende an der ersten Platte (72) gehaltenen zweiten Platte (74), wobei der Rohrkörper (54) die Aussparungen (80,86) in der ersten und in der zweiten Platte (72,74) durchdringt und der Durchmesser der Aussparung (86) in der zweiten Platte (74) größer ist als der Durchmesser des Rohrkörpers (54) und zwar in dem Maße, daß die Ebene der zweiten Platte (74) relativ zur Ebene der Achse des Rohrkörpers (54) versetzbar ist, weiterhin aus einer an und zwischen den geweiligen oberen Teilen der ersten und der zweiten Platte (72,74) angebrachten Druckfeder (76), mit der die zweite Platte (74) in eine Ebene zwängbar ist, in der die oberen und unteren Teile der Aussparung (86) in der zweiten Platte (74) unter einem Winkel am Rohrkörper (54) angreifen und das Kissen (10,28»30) in einer zweckmäßig gewählten unverrückbaren lage festhalten, und aus einer Entriegelungsstange (78), die an eine obere Kante (88) der zweiten Platte (74) angeschlossen ist, wobei das gepolsterte Kissen (10,28,30) relativ zum Rohrkörper (54) bewegbar ist, sobald die Entriegelungsstange (78) ausreichend weit in Richtung auf die erste Platte (72) zu verstellt ist Und der Reibschluß zwischen den oberen und unteren Teilen der Aussparung (86) in der zweiten Platte (74), einerseits, und dem Hohrkörper (54), andererseits, aufgehoben ist.
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13. Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennze ichnet, daß bei senkrechter Stellung des Kissens (10,28,30) die Sicht des Pahrzeuginsassen versperrt ist.
14. Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13» dadurch gekennzeichnet, daß zu den Scharnieren (14,16,34,35,36,37) eine Vorrichtung (51,54) gehört, die beim Einsteigen oder Aussteigen des Pahrzeuginsassen eine freie Bewegung des Kissens (10,28,30) zwischen einer nahezu senkrechten Stellung und einer zwischen der senkrechten und der waagerechten Stellung liegenden Ebene zuläßt.
15. Schutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, weiterhin dadurch gekennzeichnet, daß am Kissen (10,28,30) ein flexibler Gurt (130) befestigt ist, an dem sich der Fahrzeuginsasse festhalten kann.
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