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T r a n 5 p o r t- und H e b e g e r ä t Die Erfindung betrifft ein
Transport- und Hebegerät zum Anheben-Transport und Abladen von Massenteilen, insbesondere
von Kraftfahrzeugräder oder Kraftfahrzeugreifen.
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In der Automobilindustrie, wo es sich um die Fertigung von Großserien
handelt, werden die Räder oder Reifen fast ausschließlich in großen Waggons angeliefert.
Diese Waggons haben zur besseren Ausnutzung Dächer, die beim Be- und Entladen geöffnet
werden.
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Bei den von der Erfindung speziell, aber nicht ausschließlich ins
Auge gefaßten Transport von Kraftfahrzeugräder oder Kraftfahrzeugreifen gibt es
bisher im wesentlichen folgende Grundmethoden, nach denen die Räder oder Reifen
transportiert werden: Bei der einen Methode werden die Räder oder Reifen in großen
Drahtgitterpaletten oder Körben gestapelt, welche beim Be- und Entladen der Waggons
mittels Gabelstabler und oder Kranzug in und aus den Waggons bewegt werden. Nach
dem Ausladen aus den Waggons werden diese Behälter in das Lager bewegt und dann
meistens manuell entleert. Später werden sie dann Satzweise, 5 Stück pro Wagen,
mittels Gabelstabler, Laufkatze oder Transportband zum Montageplatz transportiert.
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Bei einer weiteren, ebenfalls vielfach zur Anwendung kommenden Methode
werden die Reifen oder Räder im Waggon bis unter das Dach übereinander
bis
zu 15 Stück, gestapelt. Bei dieser Verladung werden die Räder oder Reifen einzeln
aus dem Waggon genommen und dann meistens an Conveyer gehängt oder auf extra Förderbänder
gelegt und zum nächsten Bestimmungsplatz bewegt, wo sie dann wiederum abgenommen
und gestapelt werden.
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Diese Methode des Transports durch extra Conveyer oder Förderbänder
ist mit sehr hohen Investions - und Betriebskosten verbunden und kann im allgemeinen
nur dort Anwendung finden, wo es sich um die Fertigung von Großserie handelt. Denn
nur dort sind die großen Anlagekosten vertretbar.
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Trotzdem bleibt bei allen bisherigen Methoden der große Nachteil bestehen,
daß die Räder oder Reifen auf den vielen Zwischenstationen immer wieder einzeln
angefaßt und auf- oder abgelegt werden müßen.
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Das erfordert im Ganzen einen großen Einsatz von Arbeitskräften, die
diese Arbeiten manuell ausführen müßen. Außerdem müßen für die erstgenannte Methode
die großen Drahtgitterpaletten oder Behälter in grosser Anzahl angefertigt und von
Zeit zu Zeit repariert oder erneuert werden, was im Ganzen auch sehr kostspielig
ist.
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Die Erfindung hat sich daher die Aufgabe gestellt, ein Transport-
und Hebegerät zu schaffen, womit insbesondere die Kraftfahrzeugräder oder Reifen
mit niedrigsten Investions- und Betriebskosten transportiert werden können.
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Das hierzu nach der Erfindung vorgesehene Gerät besteht aus einem
Transport- und Hebegerät in Form eines Hebe- oder Tragrohres, welches z. B. bei
übereinander gestapelten Rädern von oben in der Mitte der Räder durch die Achslöcher
der Felgen bis auf den Boden durchgeführt wird.
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Durch einen sinnreichen Spreizfinger Mechanismus, der am unteren Ende
des Tragrohres in das Rohr verdeckt eingebaut ist, spreizen diese Finger oder Halteklauen
durch das Aufsetzen des Tragrohres auf dem Boden von selbst auseinander und fassen
z.B. bei Fahrzeugräder unter den Rand des Achsloches in der Felge.
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In dieser Spreizausführung können jetzt alle übereinander liegenden
Räder zusammen angehoben werden.
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Bei der Entladung eines Großwaggons können somit alle übereinander
gestapelten Räder, ca. bis zu 15 Stück, mit einem Hebetragrohr nach oben mittels
Kranzug oder Gabelstabler entleert und gleichzeitig an die gewünschte Abladestelle
bewegt werden. Beim Aufsetzen der Räder auf dem Boden wird der Spreizfinger- Mechanismus
entlastet und kann durch ein im oberen Rohr eingebauten Hebelverschluß sofort wieder
geschlossen werden. In der geschlossenen Stellung wird das Tragrohr aus dem Stapel
nach oben heraus gezogen und kann sofort zur Weiterverwendung im nächsten Stapel
eingeführt werden.
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In gleicher Weise können auch die Fahrzeugräder satzweise aus dem
Lager mit einem Hebetragrohr mittels Conveyer direkt an die Montageplätze transportiert
werden.
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Eine weitere Ausgestaltung des erfindungsgemäBen Transport- und Hebegeräts
ist vorgesehen um auch Kraftfahrzeugreifen ohne Felge oder auch-andere Massenartikel
mit dem gleichen Gerät zu transportieren.
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Zu diesem Zweck wird der untere Reifen auf einen Palettenteller gelagert,
der in der Mitte eine für das Hebegerät passende Öffnung und zur besseren Einführung
des Hebegeräts eine trichterförmige
Einführung besitzt. An dem oberen
Ende des Tragrohres befindet sich dann das Gegenstück von dem unteren Palettenteller,
welches auf dem Tragrohr in der Höhe verstellbar angebracht ist und auf dem oberen
Reifen als Gegenlager aufgelegt und mittels Schnellverschluß festgespannt wird.
In dieser Weiße können Kraftfahrzeugreifen ohne Felgen oder auch andere Materialien
in großen Stückzahlen mit sehr niedrigen Betriebskosten transportiert werden.
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Ein weiterer Vorteil der Erfindung liegt darin, daß dieses Hebegerät
nicht nur als Einzelgerät jeweils eine Reihe Räder heben und transportieren kann,
sondern auch paarweise gleichzeitig in Verbindung mit einem oberen Verbundbalken
mehrere Reihen Räder gleichzeitig anheben und transportieren kann.
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In einer weiteren Ausgestaltung kann auch das Hebegerät für das Anheben
und Transportieren der großen Drahtgitterpaletten oder Körben, verwendet werden,
in denen 4 Räder nebeneinander auf dem Boden liegen und ca. lo - 12 fach übereinander
gestapelt sind. Zu diesem Zweck werden diese Drahtkörbe am Boden und am oberen Rand
in der Mitte mit einer für das Hebegerät passenden Einführung versehen. Bei diesen
paarweise oder zentralen Einsatz verringern sich die Transportkosten noch wesentlich.
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Ein weiterer großer Vorteil der Erfindung ist, daß die benötigten
Hebe- oder Tragrohrgeräte durch ihre einfache Konstruktion in der Anfertigung keine
großen Scuwierigkeiten bereiten uhd somit sehr billig herzustellen sind, was für
einen Masseneinsatz in einer Großproduktion, wo gleichzeitig mehrere Geräte zum
Einsatz kommen, sehr wirtschaftlich ist.
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Die Erfindung hat einen weiteren großen Vorteil, daß der Mechanismus
der Spreizfingerkonstruktion, welche sich am unteren Ende des Tragrohres befindet,
immer in- gleicher Ausführung angefertigt werden kann, während die Länge der Tragrohre
immer auf die erforderliche Höhe abgestimmt werden kann.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein, daß
die Entriegelung, welche den Spreizfinger-Mechanismus wieder schließt und sich am
oberen Rohrende befindet und vom Benutzer des Hebegeräts direkt bedient wird, auch
durch zusätzliche Fernsteuerung betätigt werden kann.
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Eine wichtige Voraussetzung für den Einsatz dieses Hebegeräts ist
die absolute Sicherheit bei dem Transport von Massengütern. Durch die sinnreiche
Art der Konstruktion ist eine Entriegelung der Spreizfinger während der Belastung
ausgeschlossen, da die Last immer die Spreizfinger in geöffneter Stellung hält und
erst nach der Entlastung, daß heißt nach dem Absetzen der Räder auf dem Boden, wieder
geschlossen werden kann. Somit hängt die Last immer an dem mittleren Tragrohr, welches
am oberen Ende die Aufhängeöse besitzt und am unteren Ende mit den Spreizfingern
verbunden ist. Das äußere Führungsrohr bildet nur eine glatte Verkleidung des Tragrohres
und der Spreizfingerkonstruktion, damit das Hebegerät beim Einführen nicht durch
vorstehende Teile hängen bleiben kann.
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Die Erfindung wird anhand der beiligenden Zeichnungen näher beschrieben,
in der ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Transport-und Hebegerät dargestellt
ist und zwar in Anwendung als Beispiel zum Transport von Kraftfahrzeugräder. In
den Zeichnungen sind dabei
jeweils verschiedene Stadien des Geräts
dargestellt.
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Die Zeichnung zeigt in Fig. 1 das Transport- und Heberät (1), welches
hier von oben durch 4 Kraftfahrzeugräder (8) gesteckt ist mit ausgespreizten Spreizfinger
(3) unter der unteren Felgenöffnung (9).
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In dieser ausgespreizten Stellung des Gerätes können alle 4 Räder
gleichzeitig angehoben und transportiert werden.
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Die Fig. 2 zeigt in der Draufsicht die 4 Spreizfinger (3), welche
hier ausgefahren dargestellt sind.
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Beim Absetzen der Räder und herablassen des Hebegeräts kann der Spreizmechanismus,
durch einen am oberen Rohr befindlichen Hebelverschluß (6), wieder geschlossen werden.
In dieser Stellung, wie in Fig. 3 dargestellt, kann das Hebegerät wieder nach oben
aus den Rädern entfernt werden.
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Die Erfindung bezieht sich nicht nur auf ein Gerät mit 4 Spreizfinger.
Diese Ausführung dient nur als Beispiel und kann beim Transport von anderen Massengütern
auch mit 2 Spreizfinger (7) wie in Fig. 4 dargestellt, eingesetzt werden.
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Wenngleich die Erfindung im Vorstehenden in erster Linie für den Transport
von Kraftfahrzeugräder und Kraftfahrzeugreifen bestimmt ist, so ist sie hierauf,
wie ohne weiteres einleuchtet, keineswegs beschränkt. Sie läßt sich vielmehr mit
gleichem Vorteil auch zum transportieren von anderen Massengutteilen anwenden. Die
in den Zeichnungen dargestellten und oben beschriebenen Geräte sind dabei nur sche
matisch zu verstehen und lassen sich in konstruktiven Einzelheiten im Rahmen der
Erfindung ohne weiterss abändern oder an die geforderten Gegebenheiten und Verhältnisse
anpassen.