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DE2241805C3 - Dämmplatte und Verfahren zu ihrer Herstellung - Google Patents

Dämmplatte und Verfahren zu ihrer Herstellung

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DE2241805C3
DE2241805C3 DE19722241805 DE2241805A DE2241805C3 DE 2241805 C3 DE2241805 C3 DE 2241805C3 DE 19722241805 DE19722241805 DE 19722241805 DE 2241805 A DE2241805 A DE 2241805A DE 2241805 C3 DE2241805 C3 DE 2241805C3
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DE
Germany
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grooves
core
intermediate layer
layer
insulation
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DE19722241805
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DE2241805B2 (de
DE2241805A1 (de
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Heinrich 6700 Ludwigshafen Hebgen
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    • E04BUILDING
    • E04FFINISHING WORK ON BUILDINGS, e.g. STAIRS, FLOORS
    • E04F13/00Coverings or linings, e.g. for walls or ceilings
    • E04F13/07Coverings or linings, e.g. for walls or ceilings composed of covering or lining elements; Sub-structures therefor; Fastening means therefor
    • E04F13/08Coverings or linings, e.g. for walls or ceilings composed of covering or lining elements; Sub-structures therefor; Fastening means therefor composed of a plurality of similar covering or lining elements
    • E04F13/18Coverings or linings, e.g. for walls or ceilings composed of covering or lining elements; Sub-structures therefor; Fastening means therefor composed of a plurality of similar covering or lining elements of organic plastics with or without reinforcements or filling materials or with an outer layer of organic plastics with or without reinforcements or filling materials; plastic tiles
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04BGENERAL BUILDING CONSTRUCTIONS; WALLS, e.g. PARTITIONS; ROOFS; FLOORS; CEILINGS; INSULATION OR OTHER PROTECTION OF BUILDINGS
    • E04B1/00Constructions in general; Structures which are not restricted either to walls, e.g. partitions, or floors or ceilings or roofs
    • E04B1/62Insulation or other protection; Elements or use of specified material therefor

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  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
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  • Electromagnetism (AREA)
  • Building Environments (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Dämmplatte, vorzugsweise für die einschalige Außendämmung von Wänden, mit einem Kern aus Kunststoffhartschaum, z. B. Polystyrol, der an der Außenseite mit rasterartig angeordneten, an den Plattenrändern offenen. Rillen versehen und mit einer Deckschicht aus dampfdichtem Material abgedeckt ist sowie auf ein Verfahren zu ihrer Herstellung.
Es ist bekannt, an den Außenwänden von Gebäuden zur Verbesserung des Wärmeschutzes auf der Außenseite der tragenden Teile, z. B. des Mauerwerks, eine zusätzliche Dämmschicht aus Wärmedämmstoff anzuordnen. Da die gebräuchlichen Dämmstoffe meist witterungsempfindlich sind, müssen sie einen witterungsschutz erhalten, der meist zugleich auch die aus ästhetischen Gründen notwendige Oberflächenverkleidung bildet
Unter Beachtung der bauphysikalischen Gesetzmäßigkeiten muß dafür gesorgt werden, daß vom Ir.nenraum her nach außen diffundierender Wasserdampf zügig abgeführt werden kann. Die Verwendung dampfdichter Verkleidungen, die direkt auf der Dämmschicht aufliegen und hinter denen sich der Wasserdampf anstaut, kann zu Feuchtigkeitsschäden an der Fassade führen, die sich nachteilig auf das tragende Mauerwerk sowie die Bewohnbarkeit der dahinterliegenden Räume auswirkt.
Zur Erfüllung dieser bauphysikalischen Erfordernisse werden dampfdichte Fassadenverkleidungen meist zweischalig ausgebildet, d. h. es wird zwischen der auf dem Mauerwerk aufliegenden Dämmschicht und dem dichten Oberbelag ein durchlüfteter Hohlraum angeordnet. Dieser Hohlraum muß, damit überhaupt eine Durchlüftung stattfinden kann, verhältnismäßig groß sein; er muß im Sockelbereich Zuluftschlitze und im Gesimsbereich Abluftschlitze aufweisen, damit die durchströmende Luft den in den Hohlraum gelangenden Wasserdampf abführen kann.
Bekannte Fassadenverkleidungen dieser Art sind bei ordnungsgemäßen Ausführungen zwar bauphysikalisch einwandfrei, wegen der notwendigen Unterkonstruktionen, Abstandhalter usw. jedoch recht lohnaufwendig. Die als Nagel- oder Schraubgrund für die Außenverkleidüngen auf dem Mauerwerk befestigten Roste aus Holz oder Metall ergeben zahlreiche Wärmebrücken und unterbrechen die dazwischen gesetzte Dämmschicht. Der Hohlraum zwischen Dämmschicht und Außenverkleidung ist unkontrollierbar, so daß weder Ungeziefer noch Fäulnisbcfall an den Traglatten festgestellt werden können. Die Kaminwirkung des durchlüfteten Hohlraumes kann die Ausbreitung von Schadenfeuer begünstigen.
Im Gegensatz dazu liegen bei einer einschaligen Außendämmung die verschiedenen Schichten der Fassade dicht aufeinander. Hier wird der Wasserdampf ohne Umwege direkt ins Freie abgeführt. Aus diesem Grund ist die abschließende Schutzschicht nicht dampfdicht, sondern gut dampfdurchlässig ausgebildet.
Es ist aber auch eine, in erster Linie für ein Flachdach bestimmte Wärmedämmplatte bekannt, bei ier ein Kern aus wärmedämmendem Material beidseitig mit Deckschichten aus dampfdichten Materialien kaschiert ist (DT-OS 16 59 326). Während die untere Deckschicht wellenförmige Mulden aufweist, die dem Ausgleich von Temperalurspannungen und Dampfdruck und als Diffusionsmulden für Wasserdampf dienen, liegt die obere Deckschicht direkt auf den erhabenen Teilen des Kerns zwischen eingefrästen Diffusionsrillen auf. Zu deren Wirksamkeit ist es notwendig, daß das Rillensystem mit der Außenluft in Verbindung steht. Bei dieser Platte ist die Dampfabfuhr nur im Bereich der Rillen möglich, während die Bereiche zwischen den Rillen, auf denen die Deckschicht unmittelbar, nicht erfaßt werden.
Schließlich ist auch eine Flachdachisolierplatte bekannt, bei der an der Unterseite der ebenen Wärmedämmplatte unter Zwischenlage einer dampfsperrenden Folie ein Stoff aus einem offenporigen Material aufgeklebt ist (DT-OS 16 59 333). Durch die
&5 offenporige Schicht soll eine Dampfentspannung nach allen Seiten gegeben sein. Die offenporige Schicht allein reicht aber nur zur Abfuhr der durch das Dach hindurchdiffundierenden Feuchtigkeit nicht aus, so daB
deren Durchfeuchtung und langsame Zersetzung beiürchtet werden muß.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Dämmplatte zu schaffen, die eine vollflächige und vollständige Ableitung des vom Raum her nach außen diffundierenden Wasserdampfs ermöglicht.
Diese Aufgabe wird bei einer Dämmplatte der eingangs angegebenen Art dadurch gelöst, daß zwischen Deckschicht und Kern eine die Dampfdiffusion ermöglichende Zwischenschicht angeordnet ist und daß die Rillen unterschiedliche Tiefe aufweisen, wobei Rillen geringerer Tiefe von der Zwischenschicht ausgefüllt sind und als Haftrillen wirken und Rillen größerer Tiefe von der Zwischenschicht nur zum Teil ausgefüllt sind und ein zusammenhängendes Dampfdiffusionskanalsystern bilden.
Die Zwischenschicht besteht zweckmäßig aus Porenmörtel. Die Deckschicht kann sich auch zumindest teilweise über die Seitenflächen der Platte erstrecken. Sie kann auch mit einer Überdeckung zur Überlappung der Plattenfugen ausgebildet sein.
Die Deckschicht besteht zweckmäßig aus tiefgezogener Kunststoffolie, z. B. Hart-PVC.
Der Vorteil der erfindungsgemäßen Dämmplatte besteht im wesentliche!! !.irin, daß zwei sich gegenseitig in optimaler Weise ergänzende Systeme zur Entspannung und Abführung des durch das Mauerv, jrk hindurch diffundierenden Dampfes vorgesehen sind, nämlich das rasterartig angeordnete System von Diffusionskanälen und der sie abschließende Porenmör- » tel, der den aus Kunststoffhartschaum bestehenden Kern der Dämmplatte von der dichten Deckschicht trennt. Dadurch ist eine an jeder Stelle der Platte mögliche Diffusion des Dampfes und sichere Abführung desselben zu den Außenrändern der Platte gegeben.
Der Porenmörtel w irkt zusätzlich noch als thermische Ausgleichsschicht zwischen der Dämmplatte und der Deckschicht, da er eine Wärmeleitzahl von etwa 0,10kcal/mh grd besitzt gegenüber 0,035 kcal/mh grd bei der Dämmschicht. Außerdem hält der in die Diffusionsrillen eindringende Porenmörtel mit seinem geringen Ausdehnungskoeffizienten die Dämmplatte mit einer wesentlich höheren thermischen Ausdehnung in Spannung. Bei dünnen PVC-Folien mit einer Dicke von o,3 - 0,4 mm mit strukturierter Oberfläche, die fest auf dem Porenmörtel haften, können sich die thermischen Ausdehnungen, die bekanntlich bei PVC sehr hoch sind, nicht mehr auswirken.
Gegenstand der Erfindung ist noch ein Verfahren zum Herstellen einer solchen Dämmplatte bei der in eine dem Plattenumriß entsprechende Form zunächst die vorgefertigte Deckschicht eingelegt wird, sodann die Zwischenschicht eingebracht und schließlich der Plattenkern aufgelegt und eingepreßt oder eingerüttelt wird.
An einem Rand des Kerns wird zweckmäßig zur Bildung der Überdeckung eine zur Zwischenschicht hin überstehende Leiste angeordnet, die nach Fertigstellung der Platte abgetrennt wird. Zwischen der Leiste und dem Kern wird vorteilhaft eine keilförmige Nut belassenen welche die Dampfdiffusionskanäle münden.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 einen vertikalen Schnitt durch eine Ausführungsform der Dämmplatte nach der Erfindung,
F i g. 2 einen horizontalen Schnitt zu der Darstellung Fig. 3 einen Horizontalschnitt durch eine weitere Ausführungsform der Dämmplatte nach der Erfindung,
F i g. 4 eine weitere Ausführungsform einer Dämmplatte nach der Erfindung im Horizontaischnitt und
Fig. 5 eine Vorrichtung zur Herstellung der erfindungsgemäßen Dämmplatte im Schnitt.
Die erfindungsgemäße Dämmplatte 1 besteht aus einem Kern 2, der zugleich Trägerplatte ist, z. B. aus Polystyrol-Hartschaum, einer auf der Außenseite des Kerns 2 aufgebrachten mineralischen Zwischenschicht 3 aus Porenmörtel und einer Deckschicht 4 als abschließende Außenverkleidung, z. B. aus tiefgezogener Hart-PVC-Folie. Der Kern 2 weist an seiner Außenseite rasterartig verlaufende als Rillen 5, 6 ausgebildete Diffusion skanäle und Haftrillen auf. Die Dämmplatte 1 besitzt als Randausbildung vierseitig versetzte Stufenfalze aus Falzoberteilen 7 und Falzunterteilen 8.
Die Dämmplatte 1 kann mittels eines Haltewinkels 9 verdeckt auf einer Unterkonstruktion befestigt werden, die bei dem Ausführungsbeispiel nach F i g. 1 aus einem lotrechten Lattenrost 10 besteht, auf dem die Haltewinkel 9 mit Schrauben 11 befestigt sind. Der Lattenrost 10 wird vor Verlegung der Dämmplatten 1 mit Dübeln od. dgl. auf dem Mauerwerk 12 angebracht und in der Flucht ausgerichtet.
Bei der Liegendfertigung der erfindungsgemäßen Dämmplatte dringt der Porenmörte in die Haftrillen voll und die Diffusionskanäle nur teilweise ein, so daß bei letzterem ein genügend großer freier Querschnitt 13 als wirksamer Diffusionskanal verbleibt. Zum Schutz gegen ein Auslaufen des Porenmörtels ist die Deckschicht 4 an zwei Plattenkanten mit seitlich hochgezogenen Randstegen 14 versehen. Zur Erleichterung der Verlegearbeit sowie zum Abdecken der Plattenfugen, sind Überdeckungen 15 vorgesehen, die nur leicht anliegen, damit der sich im Fugenbereich sammelnde Wasserdampf ins Freie gelangen kann.
Die Haltewinkel 9 haben etwa Z-förmigen Querschnitt und bestehen zweckmäßig aus einem gezogenen Leichtmetallprofil. Der rückwärtige Auflagerflansch 16 ist einseitig verlängert und weist Bohrungen für Schrauben 11 auf. Der Steg 17 entspricht in seiner Länge etwa der Stärke des Falzunterteils 8. Dem Auflagerflansch 16 liegen zwei Halteflansche 18 und 19 gegenüber, die aber entsprechend schmaler ausgebildet sind. Beim Verlegen der Dämmplatten 1 wird ein Haltewinkel 9 über das Falzunterteil 8 einer verlegten Dämmplatte 1 gesetzt und mit Schrauben 11 an den Plattenrost 10 angeschraubt. Die Dämmplatte 2 der nächsten Elementenreihe wird dann darüber gesetzt, wobei der obere Halteflansch 18 gegebenenfalls nach Anbringen eines Schlitzes in das Material der Dämmplatte eindringt. Infolge der nach außen weisenden Schräge des Halteflansches 18 wird die Dämmplatte beim Einsetzen automatisch gegen den Lattenrost 10 gedrückt.
Zur weiteren Verbesserung des Dämmwertes von mit erfindungsgemäßen Dämmplatten 1 verkleideten Wänden, kann der Raum zwischen den vertikalen Latten 10 mit einfachen Dämmstoffen 20, z. B. geschnittenem Schaumkunststoff oder Mineralfasermatten ausgefüllt werden.
Vom Innenraum nacn außen diffundierender Wasserdampf, in der Zeichnung mit D und Punktierung gekennzeichnet, durchdringt alle Schichten der Außenwand und gelangt dann an die dampfdichte Deckschicht 4, die als Dampfbremse wirkt. Über die Zwischenschicht
nt tr·
i Ιν,ϊ. ,.. D.
Zement, Treibmittel und Kunststoffzusätzen mit guter Klebewirkung kann sich der Wasserdampf entspannen und gelangt in die freien Querschnitte 13 der Diffusionskanäle. Diese sind etwa im Abstand von 6 bis
10 cm kreuzweise angeordnet und stehen über öffnungen 21 am Rand des Falzoberteiles 7 mit der Außenltifi in Verbindung. Das Entweichen des Dampfes wird gefördert, wenn die äußeren Falzteile geringe Zwischenräume aufweisen.
In dem Horizontalschnitt der F i g. 2 zu dem in F i g. I dargestellten Vertikalschnitt erkennt man den auf dem Mauerwerk 12 befestigten Lattenrost 10, wobei die Hohlräume zwischen den Latten 10 mit Dämmstoffen 20 ausgefüllt sind. Ein Haltewinkel 9, der mit Schrauben
11 auf dem Lattenrost 10 befestigt ist, halten die Ecken zweier benachbarter Dämmplatten 1.
Die Dampfenlspannung, die durch den erfindungsgemäßen Aufbau der Dämmplatten 1 bewirkt wird, vollzieht sich auch in horizontaler Richtung, so daß bei den Dämmplatten, die vorzugsweise 50 χ 50 cm groß sind, vom Raum her kommender Wasserdampf auch größten Ausmaßes mit Sicherheit über die Ränder der Elemente abgeführt wird.
Fig. 3 zeigt einen waagrechten Schnitt durch eine weitere Ausführungsform der Dämmplatte nach der Erfindung. Dabei ist die Dämmplatte 1 mit dem Kern 2 und dem Porenmörte! auf der Außenseite mit einer tiefgezogenen oder geprägten PVC-Klarsichtfolie 22 verkleidet. Der Porenmörtei, der naturfarbene Zuschlagstoffe enthalten kann, wird hierdurch sichtbar gemacht; die durchsichtige Folie wirkt als farblose Glasur.
Die Dämmplatten 1 sind mit Haftmörtel 23 auf Mauerwerk 12 angesetzt; dadurch werden die in F i g. 1 beschriebenen Hallewinkel 9 und der Lattenrost 10 entbehrlich. Zur besseren Verbindung des Haftmörtels 23 mit dem Dämmplatten 1 besitzen diese rückwärtige Haftrillen 24.
Fig.4 zeigt eine weitere Einsatzi löglichkeit für die Dämmplatte im Horizontalschnitt. Die Dämmplatten 1 können bei Ortbetonwänden in die Schalung eingestellt oder bei der Liegendfertigung von vorgefertigten Wandelementen in die Form eingelegt und anbetoniert werden. Der Beton 25 dringt dabei in die rückseitigen Haftrillen 24 der Dämmplatte ein und verkrallt diese.
Für die seitliche Verbindung zweier Dämmplatten 1 miteinander sind hier Hakenfalze 26 dargestellt, wodurch die Verlegearbeit erleichtert wird. Dabei ist es notwendig, die Falzteile mit geringem Abstand zueinander auszubilden, um das Entweichen des Dampfes nach außen sicherzustellen, wozu die Diffusionskanäle zum Falzbereich hin öffnungen 27 aufweisen.
Die Deckschicht besteht hier aus dünnwandigem geprägtem Leichtmetall 28, das an und für sich zu den besonders dichten Belägen gehört, infolge des erfindungsgemäßen Systems zur Dampfentspannung aber ohne Bedenken eingesetzt werden kann.
In Fig.5 ist eine einfache Fertigungseinrichtung zur Herstellung der erfindungsgemäßen Dämmplatten im Querschnitt dargestellt. Ein Fertigungsraiimen 29, z. B. aus Holz, Holzwerkstoffen oder Leichtmetall, besitzt eine Bodenplatte 30 und seitliche Aufkantungen 31, wodurch ein vierseitig geschlossenes und nach oben offenes Formennest entsteht. In den Fertigungsrahmen 29 wird die als Deckschicht 4 vorgesehene tiefgezogene Kunststoffolie mit an den Seiten hochgezogenen Randstegen 14, bzw. vorstehenden Überdeckungen 15, mit der Außenseite nach unten eingelegt. Daraufhin wird Porenmörtel in flüssiger Konsistenz eingebracht und ausgebreitet. Die Dämmplatte wird dann darüber gesetzt, wobei sie mit ihrer Rückseite geringfügig über die seitlichen Aufkantungen 31 vorsteht. Die Dämmplatte 2 wird durch eine Druckplatte, leichte Presse oder einen leichten Außenrüttler soweit in die Form gedruckt, bis ihre Rückseite mit den seitlichen Aufkantungen 31 bündig liegt. Dabei dringt der Porenmörtel in die Haftrillen vollständig und in die Diffusionskanäle teilweise ein, so daß etwa der halbe Querschnitt 13 für die Dampfentspannung verbleibt.
Zum Schutz gegen das Auslaufen des Porenmörtel: bei den Überdeckungen 15 ist zweckmäßig am Rand dei Dämmplatte 2 eine Leiste 32 angeformt mit einer nacr oben offenen Schrägnut 33. Dadurch wird bewirkt, daC der dicht eingepackte mineralische Porenmörtel sein« Anmachfeuchte langsam über die öffnungen 21 in: Freie abgeben kann. Die angeformte Leiste 32 wird ar der Baustelle vor Verlegung der Dämmplatte 1 entlang der Linie 34 mit dem Messer abgetrennt und entfernt Zum Herausnehmen der gefertigten Dämmplatte 1 sine hier nicht gezeigte Greiföffnungen vorzusehen.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen

Claims (8)

Patentansprüche:
1. Dämmplatte, vorzugsweise für die einschalige Außendämmung von Wänden mit einem Kern aus Kunststoffhartschaum, z. B. Polystyrol, der an der Außenseite mit rasterartig angeordneten, an den Plattenrändern offenen. Rillen versehen und mit einer Deckschicht aus dampfdichtem Material abgedeckt ist, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Deckschicht (4) und Kern (2) tine die Dampfdiffusion ermöglichende Zwischenschicht (3) angeordnet ist und daß die Rillen (5,6) unterschiedliche Tiefe aufweisen, wobei Rillen (6) geringerer Tiefe von der Zwischenschicht (3) ausgefüllt sind und als Haftrillen wirken und Rillen (5) größerer Tiefe von der Zwischenschicht (3) nur zum Teil ausgefüllt sind und ein zusammenhängendes Dampfdiffusionskanalsyslem (13) bilden.
2. Dämmplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenschicht (3) aus Porenmörtel besteht.
3. Dämmplatte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckschicht (4) sich auch zumindest teilweise über die Seitenflächen der Platte (1) erstreckt.
4. Dämmplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckschicht (4) mit einer Überdeckung (15) zur Überlappung der Plattenfugen ausgebildet ist.
5. Dämmplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckschicht (4) aus tiefgezogener Kunststoffolie, z. B. Hart-PVC besteht.
6. Verfahren zum Herstellen einer Dämmplatte nach einem der Ansprüche I bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß in eine dem Plattenumriß entsprechend vertiefte Form zunächst die vorgefertigte Deckschicht eingelegt wird, daß sodann die Zwischenschicht eingebracht und schließlich der Kern aufgelegt und eingepreßt oder eingerüttelt wird (F ig. 5).
7. Verfahren nach Anspruch (5, dadurch gekennzeichnet, daß an einem Rand des Kerns zur Bildung der Überdeckung eine zur Zwischenschicht hin überstehende Leiste angeordnet wird, die nach Fertigstellung der Platte abgetrennt wird.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Leiste und dem Kern eine keilförmige Nut belassen wird, in welche die Dampfdiffusionskanäle münden.
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DE2241805A1 DE2241805A1 (de) 1974-03-07
DE2241805B2 DE2241805B2 (de) 1977-09-29
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