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DE2241784C2 - - Google Patents

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Publication number
DE2241784C2
DE2241784C2 DE2241784A DE2241784A DE2241784C2 DE 2241784 C2 DE2241784 C2 DE 2241784C2 DE 2241784 A DE2241784 A DE 2241784A DE 2241784 A DE2241784 A DE 2241784A DE 2241784 C2 DE2241784 C2 DE 2241784C2
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DE
Germany
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arm
vehicle
lifting
lifting member
garage
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DE2241784A
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DE2241784A1 (de
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Karl 7900 Ulm De Bottenschein
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Priority to FR7319728A priority patent/FR2196925B1/fr
Priority to BE131854A priority patent/BE800426A/xx
Priority to CA174,219A priority patent/CA993837A/en
Priority to US371156A priority patent/US3874528A/en
Priority to NLAANVRAGE7309780,A priority patent/NL174809C/xx
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    • E04BUILDING
    • E04GSCAFFOLDING; FORMS; SHUTTERING; BUILDING IMPLEMENTS OR AIDS, OR THEIR USE; HANDLING BUILDING MATERIALS ON THE SITE; REPAIRING, BREAKING-UP OR OTHER WORK ON EXISTING BUILDINGS
    • E04G21/00Preparing, conveying, or working-up building materials or building elements in situ; Other devices or measures for constructional work
    • E04G21/14Conveying or assembling building elements
    • E04G21/16Tools or apparatus
    • E04G21/161Handling units comprising at least considerable parts of two sides of a room or like enclosed space
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60PVEHICLES ADAPTED FOR LOAD TRANSPORTATION OR TO TRANSPORT, TO CARRY, OR TO COMPRISE SPECIAL LOADS OR OBJECTS
    • B60P3/00Vehicles adapted to transport, to carry or to comprise special loads or objects
    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y10TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC
    • Y10STECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y10S414/00Material or article handling
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  • Transportation (AREA)
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  • Fittings On The Vehicle Exterior For Carrying Loads, And Devices For Holding Or Mounting Articles (AREA)
  • Conveying And Assembling Of Building Elements In Situ (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Fahrzeug mit Ladeeinrichtung für große kasten- oder kastenteilartige, wenigstens eine Öffnung aufweisende Behälter gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Derartige Behälter können insbesondere Betonkästen, wie Garagen, Kleinsthäuser, Wohnzellen oder dergl. sein. Bei einem gattungsgemäßen Fahrzeug werden dessen Achsen und Räder mit Stützen entlastet, bevor mit einer zur Kippsicherung etwa in der Mitte der Garage angreifenden Tragvorrichtung, auf die die Hebevorrichtung wirkt und die vorzugsweise mit Hilfe von Seilen oder Ketten an die Garage an­ geschlossen wird, die Garage aufgenommen oder ab­ gesetzt wird. Bei einem Verfahren des Hubarmes in Richtung auf das Fahrerhaus des Fahrzeuges wird die Garage in angehobener Stellung gehalten und danach bis zur Auflage auf dem Fahrzeug abgesetzt.
Ein derartiges Fahrzeug ist bekannt (DE-GM 67 51 695). Bei dem aus dieser Druckschrift bekannten Raumzellen­ transportfährzeug sind die einen Ausleger bildenden Träger an einem Wagen befestigt, welcher auf auf dem Chassis des Fahrzeuges befestigten Schienen verfahrbar ist und eine Winde aufnimmt. Der Hubarm besteht bei dieser Vorrichtung aus parallelen durchgehenden Trägern, die ihre Lage gegenüber dem Fahrzeugaufbau beim Auf- und Abladen der Garage beibehalten. Die Verlagerung des Auslegers auf dem Windenkasten führt dazu, daß die nutzbare Ladefläche verkürzt und der Ausleger einen verhältnismäßig großen Abstand von der Ladefläche bzw. den Führungsschienen des Windenkastens aufweist. Werden mit dem Fahrzeug beispielsweise Stahlbetonfertiggaragen transportiert, dann macht das Einbringen des Auslegers in die Raumzelle Schwierigkeiten, weil zwischen der Oberkante des Auslegers und dem zumeist unter die Decke der Stahl­ betonfertiggarage geklappten Torblatt zu wenig Raum ist. Diese Schwierigkeiten beruhen einer­ seits darauf, daß mit der hinteren Abstützung des Fahrzeuges der Rahmen des Fahrzeuges aus den Federn ausgehoben wird, wodurch auch der Aufbau nach oben wandert. Andererseits werden die Schwierigkeiten noch dadurch verschärft, daß wegen des hohen Gewichtes von Stahlbetonfertiggaragen eine erhebliche Höhe des Tragarms konstruktiv er­ forderlich ist, damit die beträchtlichen Lastmomente einwandfrei übertragen werden können.
Die Aufgabe der Erfindung besteht daher darin, ein Fahrzeug der als bekannt vorausgesetzten Art so auszubilden, daß sich die Lädefläche besser ausnutzen läßt, jedoch die Belastung der Hubeinrichtung gering bleibt.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß mit Hilfe der Merkmale des kennzeichenden Teils des Anspruchs 1 gelöst. Weitere vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Hierdurch wird einerseits erreicht, daß beim Anheben und Absenken der Last die Lage des Hubarmes mit Ausnahme des heb- und senkbaren äußersten Gliedes unverändert bleibt. Dadurch bleibt auch der Schwerpunkt des Armes im wesentlichen erhalten, weil nur ein geringer Teil des Armes seine Höhenlage verändert. Außerdem muß die Hubeinrichtung nur das äußerste Glied des Armes anheben und ist daher um das Teilgewicht des in der Vertikalebene unbeweglichen Teiles des Hubarmes entlastet. Dadurch daß die Zugmittel der Tragvorrichtung an dem freien Ende des Hubgliedes angeordnet sind, ist der maximal mögliche Hub gewährleistet.
Damit die aufgenommene Raumzelle immer genau horizontal hängt und nicht das eine Zugmittel mehr als das andere belastet wird, schlägt Anspruch 2 vor, daß die Zugmittel Spannschlösser aufweisen. Mit Hilfe dieser Spannschlösser werden die Zugmittel - Seile oder Ketten - bei jedem Hubvorgang gestrafft, so daß die Gewichtskräfte der Raumzelle sich gleichmäßig auf die Zugmittel verteilen.
Gemäß dem Anspruch 3 ist das Hubglied gegenüber dem äußeren Teil des Armes zwischen einer Stellung, in der beide Teile in Verlängerung voneinander stehen und einer weiteren Stellung verschwenkbar, in der das Hubglied mit dem Arm einen rechten Winkel ein­ schließt, wobei das Hubglied nach oben ragt. Dabei muß die Länge des Hubgliedes so bemessen sein, daß beim Verladen von Betonkästen der Boden derselben beim völligen Hochschwenken nicht von unten gegen den unverschwenkbaren Teil des Hubarms läuft.
Vorteilhaft ist es, wenn der Arm mehrere Teleskopglieder aufweist, die in etwa horizontaler Lage entgegen der Vorwärtsrichtung des Fahrzeuges ausfahrbar sind. In dieser Stellung wird der Behälter bei etwa horizontaler oder leicht nach unten geneigter Lage des verschwenkbaren Teils aufgenommen bzw. abgesetzt.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einer Zeichnung dargestellt und näher erläutert. In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand einer Seitenansicht dargestellt, wobei die Raumzelle in unterschiedlicher Linienführung wiedergegeben ist.
Das Fahrzeug (1) dient zum Transport von Fertiggaragen von der Fabrik zum späteren Standort. An der dem Fahrzeug zugekehrten Vorderseite ist eine Öffnung (3) vorgesehen, durch welche ein Arm (4) ins Garageninnere eingefahren werden kann. Diese Öffnung nimmt dann später die Garagentüre auf.
Der Arm (4) besteht im wesentlichen aus einem äußeren Teleskopglied (5) und einem darin verschiebbaren Teleskopglied (6). Letzteres besteht aus zwei Teilen. Dabei ist der äußere Teil als Hubglied (7) gegenüber dem inneren Teil in Richtung des Doppelpfeils (8) verschwenkbar. Die Schwenkachse ist mit (9) bezeichnet, während eine hydraulische Presse für die Verschwenk­ bewegung das Bezugszeichen (10) trägt. Ihre Schwenkachsen sind mit (11 u. 12) bezeichnet. Da die Verbindungsgerade dieser beiden Schwenkachsen im Abstand unterhalb der Schwenkachse (9) der beiden Teile des äußeren Teleskop­ gliedes gelegen ist, verschwenkt sich das Hubglied (7) beim Ausfahren des Kolbens (13) nach oben. Dies bewirkt ein Abheben der Garage (2) vom Erdboden bzw. ihrer Aufstellfläche. Umgekehrt wird die Garage abgesenkt, sobald sich der Kolben (13) einwärts bewegt.
Das äußere Teleskopglied (5) ist gegenüber der Ladefläche (14) des Fahrzeugs (1) in Richtung des Pfeils (15) längs­ verschiebbar. Mit ausgezogenen Linien ist die zurück­ gezogene und mit strichpunktierten Linien die Transportlage dieses Teleskopgliedes angegeben. Dasselbe gilt auch für die Garage (2) und die übrigen verschieb- bzw. verschwenkbaren Elemente. In der Aufnahme- bzw. Abgabestellung stehen die beiden Teile des Teleskop­ gliedes (6) etwa in Verlängerung voneinander, während sie in der Transportstellung einen etwa rechten Winkel bilden.
Da sich der Garagenboden (16) in der Transportlage zwischen den zusammengezogenen Teleskopgliedern (5 u. 6) und der Ladefläche (14) befindet, müssen beide einen gewissen Abstand voneinander aufweisen. Aus diesem Grunde liegt lediglich das innerste Ende des Teleskopgliedes (5) am Fahrzeug auf, während der überwiegende Teil den erwähnten Abstand (18) hat, also einen Spalt bildet. Es reicht, wenn der Letztere geringfügig größer ist als die Dicke des Garagenbodens (16). In nicht näher gezeigter Weise wird die schiebbare Verbindung zwischen dem Teleskopglied (5), genauer gesagt, dem innersten Ende (17) dieses Teleskopgliedes, und der Ladefläche mit Hilfe von Laufrädern oder -rollen und entsprechenden Führungs­ schienen erreicht. Letztere müssen so ausgebildet sein, daß sie die auftretenden, also beim Aufnehmen der Last beispielsweise nach oben gerichteten Kräfte aufnehmen können. Wenn hier von Ladefläche die Rede ist, so muß dies nicht notwendigerweise bedeuten, daß eine ebene, sonst bei Lastkraftwagen übliche Fläche, vorgesehen ist, vielmehr kann die Garage auch auf Stützschienen, Tragböcken oder dergl. abgesetzt werden. Das Wort Ladefläche soll also relativ weit auslegbar sein.
Zwischen den beiden Teleskopgliedern (5 u. 6) sind nicht gezeigte Gleitführungen vorgesehen. Ihre gegenseitige Verschiebung wird mit Hilfe der hydraulischen Presse (19) bewerkstelligt. Ihr Kolben ist am Punkt (20) mit dem Teleskopglied (6) verbunden, während der Zylinder und das Teleskopglied (5) am Punkt (21) kraftflüssig verbunden sind. Die Längsverschiebung des Teleskop­ gliedes (5) gegenüber dem Fahrzeug (1) wird mit Hilfe der hydraulischen Presse (22) erreicht, deren eines Ende am Fahrzeug und deren anderes am Teleskopglied (5) befestigt ist.
Das Aufladen der Garage oder eines anderen Elementes geschieht in folgender Weise:
Zunächst wird das Hubglied (7) des Teleskopgliedes (6) in eine etwa horizontale Lage gebracht. Anschließend wird das Teleskopglied (6) ausgefahren und der gesamte Auslegerarm nach hinten verschoben. Die letzten beiden Arbeitsgänge sind vertauschbar. Vorher oder nachher werden noch zwei am hinteren Fahrzeugende angebrachte Stützfüße (23) ausgefahren, um das Fahrzeug gegen Kippen zu sichern und Achsen und Räder zu entlasten. Das Fahrzeug wurde selbstver­ ständlich zunächst so nahe wie möglich an die Garage herangebracht und in Verlängerung dazu ge­ stellt. Nach Durchführung der genannten Arbeitsgänge befindet sich die Tragvorrichtung (24, 26), welche beispielsweise aus Seilen oder Ketten (24) bestehen kann, etwa in der Mitte der Garage, so daß Letztere kippsicher aufgenommen wird. Am Boden der Garage sind Befestigungselemente (25) angebracht, an welchem die Seile oder Ketten (24) befestigt werden können. Denkbar ist es auch, in den Boden Hülsen einzubetonieren, in welche dann Haken oder Ösen eingebracht werden können.
Zur Straffung der Seile oder Ketten (24) dienen Spann­ schlösser (26) oder dergl. Nunmehr wird das Hubglied (7) nach oben verschwenkt, die Teleskopglieder (5 u. 6) zusammengezogen und der Teleskoparm gegen das Fahrerhaus verschoben. Die Garage kann dann abschließend noch etwas abgesenkt werden, damit sie satt auf dem Fahrzeug aufliegt. Jetzt werden die beiden Stützfüße (23) vom Boden abgehoben und nach oben gefahren, wobei ihre oberen Enden in Ausnehmungen (27) an der Unterseite des Garagenbodens einrasten. Hierdurch wird eine Sicherung gegen unbeabsichtigtes Verschieben während des Transportes erreicht. Das Abladen erfolgt sinngemäß in umgekehrter Reihenfolge der Arbeitsgänge. Sofern der Garagenboden an seinem dem Fahrerhaus zugekehrten Ende geschlitzt ist, kann die Garage noch näher an das Fahrerhaus gebracht werden. Damit kann die Ladefläche dann vollständig ausgenutzt werden.

Claims (4)

1. Fahrzeug mit Ladeeinrichtung für große kasten- oder kastenteilartige, wenigstens eine Öffnung aufweisende Behälter, insbesondere Betonkästen, wie Garagen, Kleinsthäuser, Wohnzellen und dergl., mit einem in Fahrzeuglängsrichtung ausfahrbaren Arm, der an seinem freien Ende mit einer in das Behälterinnere ein­ fahrbaren Tragvorrichtung versehen ist, welche mehrere Zugmittel aufweist, die an dem Behälter­ boden anbringbar sind und mit einer Hubeinrichtung zusammenwirken, dadurch gekennzeichnet, daß ein äußerer Teil des Armes (4) als Hubglied (7) dient und mittels der Hubeinrichtung (Presse 10) in einer Vertikalebene verschwenkbar ist, und daß die Zugmittel (24, 26) der Tragvorrichtung an dem freien Ende des Hubgliedes (7) angeordnet sind.
2. Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zugmittel (24, 26) Spannschlösser (26) aufweisen.
3. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Hubglied (7) gegenüber dem äußeren Teil des Armes (4) zwischen einer Stellung, in der beide Teile in Verlängerung voneinander stehen und einer weiteren Stellung verschwenkbar ist, in der das Hubglied (7) mit dem Arm (4) einen rechten Winkel einschließt, wobei das Hubglied (7) nach oben ragt.
4. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Arm (4) mehrere Teleskopglieder (5 u. 6) aufweist, die in etwa horizontaler Lage entgegen der Vorwärtsrichtung des Fahrzeuges ausfahrbar sind.
DE2241784A 1972-08-25 1972-08-25 Fahrzeug mit ladeeinrichtung insbesondere fuer betonkaesten Granted DE2241784A1 (de)

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