DE2134701B2 - Vorrichtung zur Ausgabe von Gegenständen - Google Patents
Vorrichtung zur Ausgabe von GegenständenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Ausgabe von Gegenständen, die hintereinander zwischen langgestreckten
Trägerstreifen gespeichert und mittels einer Transportvorrichtung in wählbarer Anzahl ausgebbar
sind.
Bei den Gegenständen handelt es sich um solche, die zwischen zwei Trägerstreifen untergebracht werden
können und einen gewissen Wert darstellen, also um Waren wie Geldscheine, Münzen, Rechnungen od. dgl.
Der Begriff »Gegenstand« umfaßt auch Pakete, die mehrere Teile enthalten, z. B. ein Geldscheinbündel.
Bei einer selbsttätigen Vorrichtung zur Ausgabe von Gegenständen kann es vorkommen, daß ein Kunde behauptet,
sie habe eine geringere Anzahl von Gegenständen ausgegeben, als er zu erhalten berechtigt sei.
Wenn die Beanstandung auf einen Fehler in der Ausgabevorrichtung zurückzuführen ist, kann der Kunde dadurch
zufriedengestellt werden, daß ihm zusätzlich die erforderliche Anzahl von Gegenständen ausgehändigt
wird. Wenn die Beanstandung zu Unrecht erfolgt, also die Ausgabevorrichtung die richtige Anzahl von Gegenständen
ausgegeben hat, würde die zusätzliche Ausgabe der angeblich zu wenig ausgegebenen Gegenstände
einen Verlust für den Besitzer der Ausgabevorrichtung bedeuten. Wenn dem Kunden dagegen nicht die
fehlenden Gegenstände ausgehändigt werden, obwohl die Vorrichtung nicht die gewünschte Anzahl "on Gegenständen
ausgegeben hat, verliert er das Vertrauen in die Ausgabevorrichtung.
701
Bei einer Vorrichtung der eingangs genannten Art (US-PS 3 039 582), die zur Ausgabe von Bargeld dient,
sind mehrere Geldscheine zwischen zwei lose übereinandergelegten Streifen hintereinander angeordnet. Die
Streifen sind zusammen mit den Geldscheinen auf einer Spule aufgewickelt Zur Ausgabe der Geldscheine werden
die Streifen durch zwei Förderrollen geleitet und unmittelbar hinter den Förderrollen senkrecht zur Förderrichtung
weggeleitet, so daß die sich zwischen den Streifen befindenden Geldscheine allein weiterbefördert
und ausgegeben werden. Ein Bildaufzeichnungsgerät zeichnet bei der Ausgabe von jedem Geldschein ein
Bild zur Kontrolle auf. Diese Art der Kontrolle ist aufwendig und für Geldscheinbündel nicht geeignet.
Es sind ferner Vorrichtungen bekannt (DT-OS 1 449 299 und 1 474 777), die jeweils nur einen Wertabschnitt
eines Streifens abtrennen und ausgeben können.
In der schweizerischen Patentschrift 479 126 ist ein Gerät zur Ausgabe von zusammenhängenden Abschnitten
eines Streifens mit einer Vorrichtung zum Abtrennen eines Streifenstücks in einer der gewünschten
Anzahl von Abschnitten entsprechenden Länge und mit einer die Abschnitte des Streil'enstücks markierenden
Vorrichtung angegeben. Die Markierung des Streifens erfolgt neben solchen Aufdrucken, die keinerlei
Beziehung zur Länge des Streifens haben, mit laufenden Nummern. Wenn hierbei der Abschnitt mit der
höchsten laufenden Nummer in betrügerischer Absicht abgeschnitten wird oder vom Benutzer behauptet wird,
das Gerät haben einen Streifen in einer zu geringen Anzahl von Abschnitten ausgegeben, kann dies vom
Besitzer des Geräts nicht mit Sicherheit überprüft werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Ausgabevorrichtung der eingangs genannten Art anzugeben,
bei der eine nachträgliche Überprüfung der Richtigkeit der Anzahl der in einem Stück ausgegebenen
Streifenabschnitte möglich ist.
Nach der Erfindung wird diese Aufgabe gelöst durch eine Trennvorrichtung zum Abtrennen eines Trägerstreifenstücks,
das die gewählte Anzahl von Gegenständen umschließt, und durch eine Vorrichtung zum
Anbringen je einer Markierung an beiden Enden des Trägerstreifenstücks.
Bei dieser Ausgabevorrichtung ist die wählbare Anzahl von Gegenständen auch nach der Ausgabe durch
die Trägerstreifen zu einer Gruppe zusammengehalten. Die Markierungen zeigen den Anfang und das Ende
des Trägerstreifenstücks an. Wenn der Benutzer jetzt selbst einen Abschnitt vom ausgegebenen Trägerstreifenstück
abtrennt und behauptet, die Vorrichtung habe ein Trägerstreifenstück mit einer zu geringen Anzahl
von Abschnitten ausgegeben, dann läßt sich die Unrichtigkeit dieser Behauptung leicht daran feststellen, daß
das Trägerstreifenstück zumindest an einem Ende keine Markierung aufweist, weil diese zwangläufig ebenfalls
beim Abtrennen eines Abschnitts am ausgegebenen Trägerstreifenstück abgetrennt wird.
Andererseits ist die Anlage, in der die Ausgabevorrichtung verwendet wird, gewöhnlich mit einer Aufzeichnungsvorrichtung
versehen, die die über die Transaktion erforderlichen Informationen aufzeichnet,
z. B. die Kennzahl einer zur Ausgabe verwendeten Kreditkarte, den Betrag, den der Kunde als auszugebenden
Betrag eingetastet hat, u. dgl. An Hand dieser Aufzeichnung läßt sich sofort feststellen, ob der vom Kunden
geltend gemachte Anspruch zu Recht besteht oder nicht.
Hierbei können alle Abschnitte des Streifens mit einem abtastbaren Zeichen versehen und eine Vorrichtung
zum Feststellen der Zeichen vorgesehen sein, um die Länge des abzutrennenden Streifenstücks zu messen.
Nach der Abtrennung ergibt sich auf diese Weise ein Maß für die Anzahl der in einem Streifenstück ausgegebenen
Abschnitte als zusätzliche Kontrolle.
Die Markierungsvorrichtung kann in der Trennvorrichtung enthalten sein, so daß eine Markierung beim
Abtrennen gebildet wird. Auf diese Weise ist zwangläufig sichergestellt, daß gleichzeitig mit der Abtrennung
eine Markierung erfolgt
Vorzugsweise weist die Trennvorrichtung zwei Messer auf, die eine vorbestimmte Form aufweisen, so daß
die Form der Schnittkanten des Streifenstücks eine Markierung bildet Dies ergibt eine besonders einfache
Ausbildung der Trennvorrichtung, bei der die Messer nicht nur zur Trennung, sondern auch zur Markierung
dienen und mithin zwei Funktionen gleichzeitig erfüllen.
Es ist auch möglich, gleichzeitig anbringbare Markierungen zu beiden Seiten der Trennlinie vorzusehen.
Auf diese Weise ist ebenfalls sichergestellt, daß auch der letzte Abschnitt eines Streifenstücks als solcher,
d. h. als der letzte markiert ist und bei Nichtvorhandensein dieser Markierung durch eine einfache Überprüfung
des sich noch in der Ausgabevorrichtung befindenden Streifenendes, von dem das Streifenstück abgetrennt
wurde, auf Vorhandensein der Markierung, festgestellt werden kann, ob das Fehlen der Markierung
am Ende des Streifenstücks auf eine mangelnde Funktion der Markierungsvorrichtung oder darauf zurück
zuführen ist, daß der letzte Abschnitt des Streifenstücks abgetrennt wurde.
Eine solche gleichzeitig anbringbare Markierung kann dadurch gebildet sein, daß eine einzige Markierung
über der Trennlinie des Streifens vorgesehen ist. Durch die Trennung ergeben sich dann Markierungen
zu beiden Seiten der Trennlinie.
Die Erfindung und ihre Weiterbildungen werden im folgenden an Hand von Zeichnungen näher beschrieben,
die bevorzugte Ausführungsbeispiele darstellen.
F i g. 1 stellt eine schematische Vorderansicht einer selbsttätigen Bargeidausgabevorrichtung dar, bei der
die Erfindung angewandt wird;
F i g. 2 stellt eine Seitenansicht eines Teils der inneren Bauteile der Vorrichtung nach F i g. 1 dar, und zwar
einen Trägerstreifen, der Gegenstände umschließt und von einer Rolle abgezogen wird;
F i g. 3 stellt die Draufsicht auf ein abgetrenntes Stück des Trägerstreifens dar;
F i g. 4 stellt eine perspektivische Ansicht eines Teils
des Streifenstücks nach F i g. 3 in vergrößertem Maßstab dar;
F i g. 5 stellt eine Draufsicht auf den Trägerstreifen mit einer Markierung oder einem Siegel auf der Linie
dar, längs der der Streifen getrennt werden soll; und
F i g. 6 stellt eine Seitenansicht des entsprechend einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung in
akkordeonbalgartig gefalteter Form gespeicherten Trägerstreifens dar.
F i g. 1 stellt eine selbsttätige Bargeldausgabevorrichtung 10 dar, die eine Frontplatte U aufweist, an der
ein Eingabeschlitz 13, durch den ein Kunde seine Kreditkarte in die Vorrichtung eingibt, mehrere Tasten 14
bis 18, mit deren Hilfe der Geldbetrag eingegeben wird, den der Kunde abzuheben wünscht, ein Ausgabeschiitz
19, über den der gewünschte Bargeldbetrag zusammen mit der eingegebenen Karte ausgegeben wird, und ein
Fenster 12 vorgesehen sind, auf dem Anweisungen für den Betrieb der Vorrichtung angezeigt werden.
Entsprechend den an dem Fenster angezeigten Betriebsanweisungen führt der Kunde seine Karte in den
Eingabeschlitz 13 ein, und dann gibt er den Bargeldbetrag, den er abzuheben wünscht, mit Hilfe der Tasten
14 bis 18 ein, der beispielsweise 100, 200, 300,400 oder 500 DM betragen kann. Wenn sich die Karte als echt
oder gültig erwiesen hat, werden der gewünschte Bargeldbetrag, die Karte und andere erforderliche Dinge,
wie ein Beleg, auf dem die erforderlichen Informationen über die Transaktionen aufgezeichnet sind, über
den Schlitz 19 ausgegeben. Die elektrische und mechanische Einrichtung, die diesen Betrieb ermöglicht, ist
bekannt, so daß sie nicht näher erläutert zu We1 den
braucht.
Nach F i g. 2 ist ein langgestreckter Trägerstreifen 21 in aufgerolltem Zustand auf einer Rolle 22a in dem Gehäuse
der Vorrichtung gespeichert. Der Trägerstreifen 2! umfaßt einen kontinuierlichen tubusartigen Bogen
aus Papier oder Kunststoff, der zu mehreren Trägerabschnitten 22 ausgebildet ist, indem der tubusartige Bogen
in Bereichen 23 teilweise zusammengeklebt ist, die in Längsrichtung des Bogens auseinanderliegen und
sich quer zur Längsrichtung erstrecken. In jedem der Trägerabschniite 22 ist ein vorbestimmter Bargeldbetrag
eingeschlossen, z. B. ein 100-DM-Schein oder zehn 10-DM-Scheine M. Die Trägerabschnitte sind mit fortlaufenden
Nummern an einer Stelle 24 zur Identifizierung und mit abtastbaren Zeichen in Form von Löchern
25 versehen, die an der Grenze zwischen benachbarten Abschnitten ausgebildet sind, um die Anzahl der
Trägerabschnitte zu zählen, die aus der Vorrichtung ausgegeben werden.
Der Trägerstreifen 21 wird zwischen zwei Paar Walzen 26 und 27 erfaßt und bei Drehung der Walzen in
Richtung der Pfeile zum Ausgabeschlitz 19 gezogen. Während der Trägerstreifen auf diese Weise zwischen
einer Lichtquelle 28 und einem Lichtfühler 29 hindurchgeführt wird, werden die Löcher 25 nacheinander in an
sich bekannter Weise festgestellt. Wenn der Lichtfühler das durch ein Loch hindurchgehende Licht empfängt,
erzeugt er einen Impuls. Wenn daher die Anzahl der erzeugten Impulse gezählt wird, kennt man die Anzahl
der Trägerabschnitte, die den Fühler passiert haben. Wenn der Wert der in den Trägerabschnitten enthaltenen
Scheine den gewünschten Betrag erreicht hat, wird ein Schneidwerkzeug betätigt, so daß ein oberes Messer
30 auf ein unteres Messer 33 durch einen exzentrischen Nocken 32, der um eine Welle 31 rotiert, gesenkt
wird und dadurch die gewünschte Anzahl von Trägerabschnitten vom restlichen Trägerstreifen abtrennt.
Das abgetrennte Streifenstück 34, das die gewünschte Anzahl von Trägerabschnitten aufweist, wird dann vom
Kunden über den Ausgabeschlitz 19 aus dem Gerät herausgezogen.
Die einander begegnenden Ränder der Messer 30 und 33 sind so geformt, aaß die Schnittkante 35 des
abgeschnittenen Streifenstückes 34 wellenförmig ist, wie es bei 36 dargestellt ist. Die Wellenform wird als
Markierung verwendet, an der festgestellt werden kann, ob das Streifenstück unverändert dem aus der
Vorrichtung herausgezogenen entspricht oder irgendeiner der Trägerabschnitte von diesem Streifenstück
entfernt wurde.
Es sei angenommen, daß der Benutzer der Vorrichtung behauptet, sie habe eine zu geringe Anzahl von
Trägerabschnitten ausgegeben, d. h. einen geringeren Bargeldbetrag, als den, den er zu erhalten berechtigt
sei. Wenn dann das abgetrennte Streifenstück an seinen beiden Schnittkanten teilweise wellenförmig ist, befindet
sich das Streifenstück in dem ursprünglichen Zustand, in dem es herausgezogen wurde. Wenn das Streifenstück
dagegen an einer Schnittkante oder beiden Schnittkanten nicht diese Wellenform aufweist, bedeutet
dies, daß ein Teil der Trägerabschnitte von dem Streifenstück entfernt wurde.
Eine in der Bargeldausgabevorrichtung bzw. in der Anlage, zu der diese Vorrichtung gehört, vorgesehene
Aufzeichnungsvorrichtung, die nicht dargestellt ist, zeichnet verschiedene Informationen auf, wie den abgehobenen
Geldbetrag, die Kennzahl der Karte usw., so daß es durch Vergleichen der aufgezeichneten Information
mit dem vom Kunden vorgezeigten Streifenstück, das einen geringeren Bargeldbetrag als den gewünschten
Betrag enthalten soll, möglich ist, zu beurteilen, ob die Ausgabe-Vorrichtung fehlerfrei arbeitet
oder der Kunde die Unwahrheit sagt.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach F i g. 2 wird der Trägerstreifen 21 in aufgerollter Form gespeichert. Er
kann jedoch auch in einem Behälter 41 in akkordeonbalgartig gefalteter Form gespeichert sein, wie es in
F i g. 6 dargestellt ist. In diesem Falle werden die Trägerabschnitte übereinandergestapelt, so daß jeder
Abschnitt und mithin dessen Umhüllung flach gehalten wird.
An Stelle der Ausbildung der teilweisen Wellenform an den Enden des abgetrennten Streifens kann auch ein
Siegel oder eine Markierung 43 auf der Grenzlinie 42, längs der der Trägerstreifen getrennt werden soll, eingeprägt
oder aufgebracht sein, wie es in F i g. 5 dargestellt ist. In diesem Falle bleibt nach der Trennung eine
Hälfte der Markierung auf dem hinteren Ende des abgetrennten Streifenstücks, während die andere Hälfte
auf dem vorderen Ende des Trägerstreifens verbleibt, der noch bei der nächsten Betätigung des Gerätes herausgezogen
werden muß. Es kann auch zu beiden Seiten der Schnittlinie, vor oder nach dem Zerschneiden
eine Markierung angebracht werden. Ferner ist es möglich, das vordere Ende des Trägerstreifens zu markieren,
bevor die Walzen 26 und 27 gedreht werden um ihn auszugeben, und wenn die gewünschte Anzahl
von Trägerabschnitten (d. h. das abzutrennende Streifenstück) an dem Fühler vorbeigelaufen sind, das hintere
Ende des letzten Abschnittes vor oder nach derr Schneidvorgang zu markieren.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (6)
1. Vorrichtung zur Ausgabe von Gegenständen, die hintereinander zwischen langgestreckten
Trägerstreifen gespeichert und mittels einer Transportvorrichtung in wählbarer Anzahl ausgebbar
sind, gekennzeichnet durch eine Trennvorrichtung (30 bis 33) zum Abtrennen eines Trägerstreifenstücks
(34), das die gewählte Anzahl von Gegenständen umschließt, und durch eine Vorrichtung
zum Anbringen je einer Markierung (36; 43) an beiden Enden des Trägerstreifenstücks (34).
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß alle Abschnitte des Streifens (21) mit
einem abtastbaren Zeichen (25) versehen sind und eine Vorrichtung (28, 29) zum Feststellen der Zeichen
vorgesehen ist, um die Länge des abzutrennenden Streifenstücks zu messen.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Markierungsvorrichtung in
der Trennvorrichtung (30 bis 33) enthalten ist, so daß eine Markierung beim Abtrennen gebildet wird.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennvorrichtung zwei Messer
(30, 33) aufweist, die eine vorbestimmte Form aufweisen, so daß die Form der Schnittkanten (35) des
Streifenstücks eine Markierung (36) bildet.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß gleichzeitig anbringbare Mar
kierungen (43) zu beiden Seiten der Trennlinie vorgesehen sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß eine einzige Markierung (43) über der
Trennlinie (42) des Streifens vorgesehen ist.
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| C3 | Grant after two publication steps (3rd publication) | ||
| E77 | Valid patent as to the heymanns-index 1977 | ||
| 8339 | Ceased/non-payment of the annual fee |