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Vorrichtung zum Verschließen von im Gebrauch befindlichen Flaschen
od. dgl." Der Gegenstand oer Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Verschließen
von im Gebrauch befindlichen Flaschen od. dgl., (Zusatz zum Patent Nr..............,
Patentanmeldung P 19 28 945.3).
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Es sind Vorrichtungen zum Verschließen von mit Flüssigkeiten gefüllten
Flaschen, wie Bier-, Sekt-, Sprudelflaschen od. dgl., insbesondere solchen, die
sich augenblicklich im Gebrauch befinden in verschiedensten Ausführungsarten und
-formen als allgemeinen zum Stand der Technik gehörend enzusehen. Eine der gebräuchlichsten
Ausführungen Ist aLn g. Kappenverschluß, weicher aur den Hals der
jeweiligen
Flasche gedrückt wird. Die Abmesaungen dieser Verschlußkappe sind dabei dem Flaschenhals
angepaßt, 80 daß das Aroma bzw. die Würze der in der Flasche befindlichen Flüssigkeiten,
wie vorbenannt, nicht verschalen können.
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Ferner zählt eine Verschließ-Vorrichtung zum Stand der Technik, die
aus einem Stopfen mit beidseitig angelenktem Kniehebel besteht, wobei die Kniehebel
nockenartige VorsprUnge aufweisen, welche beim Ilerschließen der Flasche unter den
umlaufenden Randwulst des Flaschen halses greifen. Diese Verschließvorrichtung ermöglicht
eine einwandfreie Halterung sowie Verachließung auf dem Flanschenhals.
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Desweiteren sind solche Vorrichtungen als bekannt anzusehen, die sich
insbesondere für Flaschen od. dgl. eignen, welche einen Schraubverschluß am oberen
Ende aufweisend Hierbei ist -in erster Linie an Gläser gedacht, welche vermittels
eines separaten Deckels od. dgl. verschlossen sind.
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Die zum Stand der Technik zählenden Vorrichtungen zum Verschließen
von im Gebrauch befindlichen Flaschen od. dgl., gefüllt mit Sprudel, @ier, Sekt
etc., weisen aber einen
gemeinsamen Nachteil auf, der darin zu erblicken
ist, daß bei der Entnahme der Flüssigkeit in jedem Fall ein Trinkgefäß, wie Becher
od. dgl., erforderlich wird. Ein derartiges Gefäß ist aber - insbesandere im Freien,
auf Fahrten od. dgl. - nicht immer zur Stelle und in aiesem Zusammenhang ist es
bekennt geworden, direkt aus der Flasche zu trinken, was aber einen unschönen An,
blick mit sich bringt.
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Nach der Patentanmeldung P 19 28 975.3 ist eine Vorrichtung zum Verschließsn
von Flaschen insbesondere bekanntgeworden, die sich kennzeichnet durch einen Becher,
dessen Bodenplatte ein od. beidseitig Je eine mit/ohne Ringnut versehene aufsteckbare
Verschlußkappe, deren Innendurchmasser dem Außendurchmesser des Flaschsnhalses einer
Flasche angepaßt ist, aufweist.
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Weiterhin zeichnet sich der Gegenstand gemäß Patentanmeldung P 19
28 945.3 dadurch aus, daß der Becher mit seiner Bodenplatte aus Kunststoff, Leichtmetall
od.
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dgl. Material besteht, während die Verschlußkappe(n) aus einem flexiblei
Material hergestellt ist/sind.
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Beim Gegenstand der PatEntanmeldung P 19 28 945.3 stellen sich aber
auch Mängel ein. Einer dieser. Mängal ist darin zu erblicken, daß die Verschlußkappe
über
die Bodenplatts des Bechers nach außen vorsteht und dEr Becher
in keinem Fall auf einen Tisch od. dgl.
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ebenen Fläche abgestellt werden kann, ohne daß Gefahr eines Unkippens
gegeben ist.
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Auch muß als Mangel angesehen werden, daß das Verschlußelement lediglich
als Steckkappe Verwendung finden kann.
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Letztlich soll noch als großer Mangel hervorgehoben werden, daß durch
die feste Anordnung der Verschlußkappe der Anwendungsbereich des Gegenstandes der
Erfindung nach Patentanmeldung P 19 28 945.3 begrenzt ist.
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Der Erfinder hat sich nunmshr die Aufgabe gestellt, auf dem vorbenannten
Gebiet eine verbesserte Ausführungsform zu offenbaren, die sich durch ihre vielseitige
Verwendbarkeit auszeichnet und bei der die aufgezeigten Mängel nicht gegeben sind.
Dis gestellte Aufgabe wird gelöst durch einen konisch ausgebildeten Becher, wobei
die innenseitig an der Bodenplatte eich befindliche Verschlußkappe mit der Bodenplatte
eine feste oder lösbare Einheit bildet und die Verschlußkappe über ihre gesamte
Hdhe ein Innengswinde aufweist.
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Ein weiteres Merkmal der Erfindung ist darin zu erblicken, daß die
Bodenplatte mittig einen in die Verschlußkappe
hineinragenden Zapfen
mit/ohne Außengowinde aufweist, wobei der Außendurchmesser dieses Zapfens dem Innendurchmesser
des Flaschenhalses angepaßt ist. Nach der Erfindung weist die Bodenplatte ein Magnetplättchen
auf, während in der Verschlußkappe eine Metalleinlage vorhanden ist. Magnetplättchen
und Metalleinlege dienen der lösbaren Verbindung von Becher und Verschlußkappe.
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Letztlich soll noch erwähnt werden, daß der Becher auf seiner Mantelfläche
auf den Inhalt der betreffenden Flaschen hinweisende erhabene Schriftzeichen od.
dgl.
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aufweist.
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Der Schutz soll sich nicht nur auf die Merkmale erstrecken, wie in
den Ansprüchen offenbart, Enndern auch auf solche Merkmale, die sich der Beschreibung
in Verbindung mit der Zeichnung entnehmen lassen.
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Dle nachstehende Beschreibung dient zur Erläuterung des erfindungsgemäßen
Gegenstandes, von dem zwei Ausführungsbeispiele in dar Zeichnung dargestellt sind,
es zeigen: Fig, 1 einen Becher, teilweise im Schnitt, bei dem Bodenplatte und Verschlußkappe
eine ein stückige Einheit bilden und
Fig. 2 den Becher gem. Fig.
1, jedoch mit auswechselbar eingebrachter Verschlußkappe.
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Sie den Figuren 1 und 2 zu entnehmen ist, trägt der zum Trinken Verwendung
findende Becher die Ziffer 1. Der Bodenplatte 1', welche verstärkt ausgebildet ist,
schließt sich die in das Becherinnere hinsinragende Verschlußkappe 2 an. Becher
1 und Verschlußkappe 2 bilden beim Ausführungsbeispiel, wie in Fig. 1 dargestellt,
eine einstückige unlösbare Einheit. Die Verschlußkappe 2 weist eine über die gesamte
Höhe sich erstreckendes Innengewinde 5 auf. Die Bodenplatte 1' in Fig. 1 läßt mittig
einen Zapfen 6 erkennen, welcher mit einem Außengewinde 6' versehen ist.
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Es besteht nunmehr die Möglichkeit, entweder die Verschlußkappe 2
mit ihrem Innengewinde 5 auf den Hals einer Flasche aufzuschrauben oder in den Zapfen
6 über sein Innengewinde 6' in den Flaschenhals einzuschrauben. Da es sich bei den
im Handel befindlichen Flaschen vorwiegend um Genormte handelt, läßt sich des Ausführungabeispiel
gem. Fig. 1 für eine Anzahl von Flaschen verwenden.
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Bei dem Aus?Ohrungsbeispial, an wie es die Figur 2 erkennen litt,
ist die Varschlußkappe 2 rls separates Teil ausgebildet.
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Die Abschlußplatte 2" derselben 2 weist eine Metalleinlag.
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9 auf. In der Bodenplstte 1' ist ein Magnetplättchen 8 angeordnet,
so daß hier von einer lösbaren Einbringung der Verschlußkappe 2 gesprochen werden
kann. Wie beim Becher 1 nach Fig. 2 weist auch bei dem zuletzt beschriebenen AusfUhrungsbeispiel
die Verschlußkappe 2 ein Innengewinde 5 und der Zapfen 6 ein Außengewinde 6' auf.
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Durch die lösbare Anordnung der Verschlußkappe 2 ist die Möglichkeit
gegeben, den Becher 1, sofern die Uerschlußkappe 2 sich auf einer Flasche befindet,
separat abzunehmen und zu verwenden. Zum anderen läßt sich die Verschlußkappe 2
gegen in ihren Abmessungen anderen auswechseln, so daß der Gegenstand der Erfindung
ideal fOr reisen, Camping od. dgl. ist. Auf seiner Mantelfläche kann der Becher
1 zusätzlich mit erhabenen Schriftzeichen versehen werden, wobei disas Schriftzeichen
auf den Ilihalt der betreffenden Flaschen hinweisen. Es besteht auch die Möglichkait,
die Mantelfläche für isrbesprüche zu verwenden.
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Der Vorteil beim Anmeldungsgegenstand gagenüber dem Bekannten ist
darin zu erblicken, daß der Becher einen Schrrubverschluß rür Flaschen beinhaltet,der
mit dem Scher fest oder lösbar verbunden ist und der Becher als solcher eine mannigfaltige
Verwendung auch als Reklamegegenstand finden kann.
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Auch darf ein Vorteil darin erblickt werden, daß die Hdglichkeit besteht;
den Becher seitens der Getränkeindustrie direkt als Werbeslogen auf die Flaschen
eufzusctzen.